Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118848.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
30.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0096/WP16
öffentlich
30.08.2013
Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.09.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- und
Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister
Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu
beauftragen. Beide haben das Recht, einen anderen Beamten oder Angestellten zu bevollmächtigen.
Vorlage B 06/0096/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.08.2013
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Erläuterungen:
Gemäß § 113 (1) der GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der
Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,
vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind,
muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen (§
113 (2) GO NRW).
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.11.2009 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt in
allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist,
Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Herrn Stadtdirektor
Rombey zu beauftragen. Darüber hinaus wurde beiden - analog zu § 113 (2) GO NRW - das Recht
eingeräumt, einen anderen Beamten oder einen Angestellten zu bevollmächtigen.
Durch das Ausscheiden des ehemaligen Stadtdirektors Rombey als städtischer Beigeordneter und die
erfolgte Bestellung der Stadtkämmerin Grehling zur Stadtdirektorin ist eine Aktualisierung des
Ratsbeschlusses zur Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen vom
18.11.2009 erforderlich.
Vorlage B 06/0096/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.08.2013
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