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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
118848.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
30.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:23
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Beteiligungscontrolling Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 06/0096/WP16 öffentlich 30.08.2013 Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu beauftragen. Beide haben das Recht, einen anderen Beamten oder Angestellten zu bevollmächtigen. Vorlage B 06/0096/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.08.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Gemäß § 113 (1) der GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen (§ 113 (2) GO NRW). Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.11.2009 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Herrn Stadtdirektor Rombey zu beauftragen. Darüber hinaus wurde beiden - analog zu § 113 (2) GO NRW - das Recht eingeräumt, einen anderen Beamten oder einen Angestellten zu bevollmächtigen. Durch das Ausscheiden des ehemaligen Stadtdirektors Rombey als städtischer Beigeordneter und die erfolgte Bestellung der Stadtkämmerin Grehling zur Stadtdirektorin ist eine Aktualisierung des Ratsbeschlusses zur Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen vom 18.11.2009 erforderlich. Vorlage B 06/0096/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.08.2013 Seite: 2/2