Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118527.pdf
Größe
532 kB
Erstellt
26.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0978/WP16
öffentlich
26.08.2013
FB 61/80
Konzept zur Geschwindigkeitsüberwachung durch (stationäre)
Radaranlagen
Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2013, Nr. 287/16
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.09.2013
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Geschwindigkeitsüberwachung
im Stadtgebiet zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 287/16 der SPD-Fraktion vom
04.06.2013 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0978/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Erläuterungen:
Nach § 48 Abs. 3 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz (OBG) vom 13.05.1980 (GV. NW. 1980 S. 528) in der zur Zeit gültigen
Fassung sind die Kreisordnungsbehörden unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden
zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der
Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen. Die
Verwaltungsvorschriften zu § 48 OBG präzisieren, was unter Gefahrenstellen zu verstehen ist. Dabei
wird der Begriff der Gefahrenstelle in der novellierten Fassung der Verwaltungsvorschriften etwas
großzügiger ausgelegt, als dies bislang der Fall war.
Die Vorschrift stellt nicht mehr wie bisher auf bestimmte Örtlichkeiten ab, sondern ermöglicht
ausdrücklich den Einsatz an allen von schwächeren Verkehrsteilnehmern häufig genutzten
Verkehrsstrecken. Diese Örtlichkeiten waren aber bislang schon Schwerpunkt der städtischen
Überwachungstätigkeit im Rahmen der Schulwegsicherung und in der Nähe von Altenheimen,
Kindergärten etc.. Darüber hinaus wird es den Ordnungsbehörden nun ermöglicht, dort zu messen,
wo überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt werden.
Vorrangige Ziele der Verkehrsüberwachung sind die Verkehrsunfallprävention sowie die Erhöhung der
objektiven und subjektiven Verkehrssicherheit. Durch die Geschwindigkeitsüberwachung sollen
Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden.
Daneben sollen die Verkehrsteilnehmenden zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten
veranlasst werden. Da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist, sind Prioritäten zu
setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind auf Unfallhäufungsstellen und strecken oder schutzwürdige Bereiche zu konzentrieren.
Überwachungsmaßnahmen an anderen Stellen (z.B. bei Geschwindigkeitsreduzierungen aus
Gründen des Lärmschutzes oder Messaktionen in Kooperation mit der Kreispolizeibehörde) sind
dadurch nicht ausgeschlossen. Allerdings sind Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen aus
Gründen der Verkehrssicherheit entsprechend den Sach- und Personalressourcen vorrangig zu
gewährleisten. Die Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Messungen sind im Benehmen mit der
zuständigen Kreispolizeibehörde festzulegen.
Stationäre Anlagen für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten werden
nur eingesetzt, wenn eine Unfallhäufungsstelle nicht oder nicht zeitnah durch verkehrsregelnde oder
verkehrslenkende bauliche Maßnahmen beseitigt werden kann und davon auszugehen ist, dass diese
Unfallhäufungsstelle über einen längeren Zeitraum bestehen wird und Maßnahmen mit mobilen
Anlagen für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten keinen
wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der durch unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeiten
verursachten Unfallzahlen leisten können. Diese Festlegung erfolgt durch die Unfallkommission.
Vorlage FB 61/0978/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Da die stationären Anlagen sehr kostenintensiv sind und letztlich nur punktuell wirken, ist der Einsatz
mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zu bevorzugen.
Derzeit werden in 60 Straßen der Stadt an verschiedenen Positionen Messpunkte im Rahmen der
technischen und personellen Möglichkeiten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung
überwacht. Ergänzend werden in enger Absprache mit der Polizei im Rahmen der
Verkehrsunfallprävention Messpunkte auf den Hauptverkehrsachsen (Vaalser Straße, Krefelder
Straße, Jülicher Straße, Adalbertsteinweg, Trierer Straße, Monschauer Straße) bedient.
Die Verwaltung verfügt bei drei Außendienstmitarbeitern über zwei Fahrzeuge zur mobilen
Geschwindigkeitsüberwachung. Im Jahr 2010 wurden 23.715, in 2011wurden 24.473 und in 2012
wurden 26.117 Verfahren aus der mobilen Überwachung eingeleitet. Die städtischen Dienststellen
werden weiter in Absprache mit der Polizei die Messstellen unter Berücksichtigung der neuen
Erlasslage festlegen und eine möglichst flächenhafte Überwachung durchführen. Dabei wird weiterhin
schwerpunktmäßig auf den Einsatz mobiler Messgeräte gesetzt.
Anlage/n:
Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2013, Nr. 287/16
Vorlage FB 61/0978/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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