Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117780.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
07.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0957/WP16
öffentlich
35025-2013
07.08.2013
Dez III / FB 61/20
Entwicklung Wohnungsbau im Quartier Wiesental
hier: Entwicklungskonzept und Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Wiesental
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2013
10.09.2013
12.09.2013
B0
WLA
PLA
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Entwicklung eines gemischten
Wohnquartiers von der Jülicher Straße bis zur Kleingartenanlage Wiesental die Aufstellung des
Bebauungsplanes Wiesental zu beschließen.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Aufgrund dieses Berichtes beschließt er gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Entwicklung
eines gemischten Wohnquartiers von der Jülicher Straße bis zur Kleingartenanlage Wiesental die
Aufstellung des Bebauungsplanes Wiesental.
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Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/6
Erläuterungen:
Entwicklung Wohnungsbau im Quartier Wiesental
hier:
Entwicklungskonzept und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wiesental
1. Planungsanlass
Im Jahre 2002 wurde der Bebauungsplan Nr. 849 – Burggrafenstraße – aufgestellt. Nach der
Rechtskraft am 26.11.2002 wurden zwei Geschossbauten und ein Wohnheim der Lebenshilfe
entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes errichtet. Seitdem stagniert die Entwicklung des
Bereiches. Die Hauszeile der denkmalgeschützten Häuser an der Jülicher Straße ist
renovierungsbedürftig. Seit geraumer Zeit wurden für umfangreiche Modernisierungen Wohnungen
nicht neu vermietet, so dass zurzeit ein großer Teil der Wohnungen leer steht. Da es sich um sehr
kleine Wohnungen handelt, die in ihrem Zuschnitt nicht mehr den heutigen Anforderungen
entsprechen, sollen im Rahmen der Modernisierung Grundrissveränderungen bzw.
Grundrisserweiterungen umgesetzt werden.
Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes Soziale Stadt Aachen-Nord wurde das gesamte Quartier
Wiesental (begrenzt durch Jülicher Straße, Talbotstraße, Wurm, Europaplatz und Dennewartstraße)
bearbeitet und gemeinsame Prozesse mit den Anwohnern, Kleingärtnern und der gewoge
angestoßen.
Im Hauptausschuss wurde die Verwaltung am 17.11.2010 beauftragt die Quartiersentwicklung
zwischen Jülicher Straße und der Wurm mit mehreren Maßgaben voranzutreiben, nachdem die ersten
Planungen zu großen Widerständen vor Ort geführt hatten. Die Planungen, die die Kleingartenanlage
Wiesental betreffen, wurden daraufhin in enger Abstimmung mit dem Kleingartenverein modifiziert,
eine einvernehmliche Planung wurde beschlossen und steht vor der Umsetzung. Die
Kleingartenanlage Burggrafenstraße und das anschließende Grabeland können in Abstimmung mit
den Pächtern und ausreichendem zeitlichen Vorlauf überplant werden.
Bezüglich der Grundstücke für die Reihenhausbebauung aus dem B-Plan 849 verfolgt die gewoge
aufgrund einer Vielzahl anderer z.Zt. anstehender Projekte die Absicht, diese nicht selbst zu
entwickeln, sondern an einen externen Entwickler zu veräußern. Bei einer Veräußerung dieses
Teilbereiches können die Potentiale des Gesamtbereiches jedoch nicht ausgeschöpft werden. Es
wurde daher von Seiten der Verwaltung ein Gesamtkonzept für das Wohnquartier Wiesental für den
Bereich zwischen Jülicher Straße, Burggrafenstraße und dem Fußweg entlang der Kleingartenanlage
Wiesental erarbeitet, dessen Grundlage die städtebauliche Entwicklungsstudie ist, die im Jahre 2010
durch HJPplaner erarbeitet wurde.
2. Ziel und Zweck der Planung
Auf der Grundlage der Vorplanungen im Rahmen von Soziale Stadt Aachen-Nord wurde ein
städtebauliches Konzept konkretisiert.
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Ausdruck vom: 18.08.2014
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Ziel ist die Entwicklung eines gemischten Wohnquartiers unter Einbeziehung des denkmalgeschützten
Bestandes an der Jülicher Straße, des Plangebietes Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße –
und der angrenzenden städtischen Flächen entlang der Kleingartenanlage Wiesental.
Das Plangebiet wird durch die bereits umgesetzte Planstraße des B-Plans 849 geteilt. Die beiden
Teile sind aufgrund ihrer Ausgangsituation und der Baustruktur auch unterschiedlich zu behandeln. Es
handelt sich hier um den
Südbereich, südlich der Planstraße bestehend aus:
den Grundstücken der Reihenhausparzellen aus dem B-Plan 849 (Eigentum der gewoge),
dem städtischen Grundstück, das momentan von Kleingärtnern (Kleingartenanlage
Burggrafenstraße) genutzt wird,
einem daran angrenzenden städtischen Brachland (teilweise als Grabeland verpachtet) und
einem städtischen Grundstück an der Burggrafenstraße neben dem Wohnheim (ebenfalls zur
Kleingartenanlage Burggrafenstraße gehörend)
und den
Nordbereich, nördlich der Planstraße bestehend aus:
den Grundstücken mit den im B-Plan 849 festgesetzten Punkthäuser und
den denkmalgeschützten Wohnhäusern an der Jülicher Straße, beide im Eigentum der gewoge.
Planungsziele Südbereich
Der B-Plan 849 setzt als Erschließung der Reihenhäuser private Wohnwege mit Leitungsrechten fest.
Die Planstraße wurde bereits umgesetzt, ebenso auch die Leitungstrassen. Unter Berücksichtigung
dieser Fakten wurde die Lage der Erschließungswege aufgegriffen jedoch leicht verändert. Nicht mehr
vier Reihenhauszeilen, sondern zwei „Wohnhöfe“ sollen durch öffentliche Wege erschlossen werden.
An der Planstraße soll der gesamte Stellplatzbedarf abgedeckt werden, so dass die „Wohnhöfe“
verkehrsberuhigt sind.
Die Baustruktur im Südbereich soll durch die zwei Wohnhöfe geprägt werden. Hier ist eine
Durchmischung von Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern geplant, so dass sich kleine
Nachbarschaften bilden können. Es besteht die Möglichkeit, für diese Wohnhöfe klar zugeordnete
gemeinschaftliche Freibereiche zu schaffen. Neben klassischen Wohnformen sind so auch
gemeinschaftliche Wohnprojekte umsetzbar. Die Finanzierungsform der Nutzer kann sowohl eine
geförderte als auch eine frei finanzierte Eigentumsbildung sein. Es können dort aber auch öffentlich
geförderte familiengerechte Mietwohnungen im Stile eines Einfamilienhauses und vereinzelt
Geschosswohnungsbau angesiedelt werden. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich
eine brachliegende städtische Fläche. Hier kann die bestehende Baustruktur der Geschossbauten
fortgeführt werden.
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Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/6
Es wurden bereits Gespräche mit den Kleingärtnern (Kleingartenanlage Burggrafenstraße) der
städtischen Fläche geführt. Es konnte bislang ein mündliches Einvernehmen hinsichtlich der
Auflösung des Pachtvertrages bis zum 31.10.2014 hergestellt werden, unter der Voraussetzung, dass
die Entschädigungsfrage geklärt werden kann. Eine Räumung der Fläche ist daher möglich. Umzüge
der Gärtner in die angrenzende Kleingartenanlage Wiesental und die Bewertung der Gärten sind auf
den Weg gebracht.
Für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes wird ein Bebauungsplan erforderlich werden.
Ausschließlich für das Grundstück an der Burggrafenstraße neben dem Wohnheim können
Bauvorhaben auf der Grundlage des §34 BauGB beurteilt werden, wodurch eine vorzeitige
Umsetzung z.B. eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes durchgeführt werden könnte.
Planungsziele Nordbereich
Eine Modernisierung der denkmalgeschützten Wohnhäuser kann mit kleineren Erweiterungen an den
rückwärtigen Fassaden gekoppelt werden. Bei Beibehaltung der Anzahl der Wohnungseinheiten wird
kein Stellplatznachweis erforderlich. Aus Sicht einer erfolgreichen Neubelegung sollte bei den ca. 50
WE mindestens 30 Stellplätze angeboten werden. Eine Stellplatzanlage darf jedoch die Qualität des
Innenhofes nicht belasten. Damit kommt dem rückwärtigen Gelände der im B-Plan 849 festgesetzten
Punkthäuser eine besondere Rolle zu.
Im städtebaulichen Konzept soll der Höhenunterschied zwischen dem Gartenniveau der
Denkmalhäuser und der Planstraße von ca. 1,70 m genutzt werden, um unter den drei
Geschossbauten jeweils ein einseitig offenes Parkdeck unterzubringen. Diese können neben dem
eigenen Bedarf auch Stellplätze der denkmalgeschützten Häuser übernehmen. Damit wird es möglich
zwischen den Geschossbauten und den Häusern an der Jülicher Straße Mietergärten, zugeordnete
Erdgeschossterrassen und ein Wegenetz zu gestalten. Rückwärtige Ausgänge der Parkdecks
garantieren kurze Wege zu den Bestandshäusern an der Jülicher Straße.
Die Baustruktur des Nordbereiches ist aufgrund seiner Bestandsgebäude der klassische
Mietwohnungsbau. So sollen auf dem rückwärtigen Gelände an der Planstraße, wie im B-Plan 849
vorgesehen, drei Geschossbauten für Mietwohnungsbau, der sowohl frei finanziert als auch öffentlich
gefördert werden kann, angesiedelt werden. Die Nutzergruppen können aus allen Altersgruppen
bestehen und sowohl Single-Haushalte als auch Familien umfassen.
Planungsziel gesamtes Wohnquartier – Süd- und Nordbereich
Das Quartier soll sich einerseits durch öffentliche Räume präsentieren. Anderseits soll durch eine
Stärkung der vorhandenen Eigenarten Identität geschaffen werden, um Interessierte und Anwohner
für den Standort zu begeistern. Aufgrund der nun angestrebten höheren Dichte ist vermehrt auf die
Qualität der Freiräume Wert zu legen.
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Im Süden soll daher das Wohnquartier durch einen öffentlichen Grünstreifen flankiert werden, in den
die Wege aus den „Wohnhöfen“ münden und der auch als Verbindung zum bestehenden Spielplatz
dient.
Die Besonderheit des Ortes ist die denkmalgeschützte Wohnzeile an der Jülicher Straße. Sie verfügt
über zwei Betonungen besonderer Art: der Torbogen als Eingang zu den Gärten und die Durchgänge
zur Jülicher Straße. Als eine Art Quartiersplatz soll eine öffentliche Achse von den Durchgängen an
der Jülicher Straße bis zu dem Grünstreifen im Süden führen.
Die verbleibenden gemeinschaftlichen Flächen (in den Wohnhöfen, zwischen den Geschossbauten
und südlich der denkmalgeschützten Bebauung) sollten daher frei von PKW-Stellplatzflächen gehalten
werden und eine hohe Grün- und Aufenthaltsqualität für die Bewohner aufweisen. Sie sollen als
erweiterter Wohnraum für die Geschosswohnungen dienen, die über keinen oder nur kleine eigene
Gärten verfügen, und zu Begegnung aller Altersgruppen einladen.
Das vorliegende städtebauliche Konzept ermöglicht neben den bereits vorhandenen Wohnhäusern
(ca. 50 WE an der Jülicher Straße und ca. 40 WE in den umgesetzten Häusern im B-Plan 849) eine
Ansiedlung von weiteren ca. 90 Wohneinheiten. Für diesen dichten Wohnbereich können auf sehr
gefällige Weise insgesamt über 130 Stellplätze neu geschaffen werden. Die vorhandene Planstraße
ist geeignet alle Zielverkehre zu den Stellplätzen aufzunehmen - im Südbereich zu 6 Parktaschen mit
je 6 Stellplätzen und jeweils einer Baumpflanzung, im Nordbereich zu den ebenerdigen und einseitig
offenen Parkdecks mit je 20 Stellplätzen unter den 3 Geschossbauten. Der Wendehammer geht ein in
den zentralen Quartiersplatz und kann wie auch die Planstraße Besucherstellplätze aufnehmen.
3. weiteres Vorgehen und Beschlussempfehlung
Die Rahmenbedingungen sind geeignet, um das Quartier kurzfristig entwickeln zu können. Für den
Gesamtbereich Aachen-Nord wäre das ein wichtiger Baustein. Die gewoge kann das Gelände jedoch
nicht zeitnah selbst entwickeln und wird mittelfristig auch nicht den Bestand modernisieren. Die Stadt
wird ihre Flächen ebenfalls nicht selbst entwickeln, kann aber ihre Flächen hierfür einbringen. Die
Übernahme der beiden Flächen und Bestände in eine externe Hand (bzw. Hände) ist denkbar, wenn
die Vorgaben der Stadt konkret und zielgerichtet sind. Das städtebauliche Konzept zeigt auf, dass das
Plangebiet in verschiedene Bauabschnitte geteilt werden kann. Bei einer Vermarktung sind jedoch
folgende Möglichkeiten und Bedingungen zu beachten:
-
die beiden „Wohnhöfe“ des Südbereiches (blau) können geteilt werden, jedoch ist ein
„Wohnhof“ jeweils in einer Hand zu entwickeln;
-
die beiden Einzelgründstücke (lila) im Südbereich können einzeln vermarktet werden das
Grundstück direkt an der Burggrafenstraße kann über §34 BauGB beurteilt werden und ist
somit auch kurzfristig (in Abhängigkeit mit den Verhandlungen mit den Kleingärtnern)
vermarktbar;
-
die Entwicklung der Geschossbauten des Nordbereiches (rot) soll mit der Modernisierung der
denkmalgeschützten Gebäude verknüpft werden um einerseits die Modernisierung der
Bestände sicherzustellen und andererseits Stellplätze für Neu- und Altbauten anzubieten;
Teilungen sind bei den denkmalgeschützen Häusern an geeigneten Stellen denkbar;
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Ausdruck vom: 18.08.2014
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Ziel ist, dass gewoge und Stadt ihre Liegenschaften gemeinsam vermarkten. Um die Planungsziele
umsetzen zu können ist es sinnvoll, dass für den Gesamtbereich ein oder mehrere Bebauungspläne
erarbeitet werden und/oder ggf. in Teilbereichen als VEP durchgeführt werden. Auf der Grundlage des
städtebaulichen Konzeptes sollen geeignete Abschnitte gebildet werden, die an einzelne Bauträger
vergeben werden können.
Durch eine Vermarktung der Flächen in übersichtlichen Teilabschnitten kann sichergestellt werden,
dass die Entwicklungsziele umgesetzt werden und die Steuerung der Flächen bei der Stadt verbleibt.
Als eine erste Maßnahme empfiehlt die Verwaltung, einen Bebauungsplan für diesen Bereich
aufzustellen. Mit dem Aufstellungsbeschluss werden die o.g. städtebaulichen Ziele sichergestellt.
Bauanträge, die den städtebaulichen Zielen entgegenstehen, können damit zurückgestellt werden.
Gleichzeitig soll mit der Aufstellung des B-Planes für den Gesamtbereich der Start einer
gemeinsamen Entwicklung des Wohnquartiers durch die gewoge und Stadt vollzogen und ein neuer
Impuls für die Gesamtentwicklung Aachen-Nord gesetzt werden.
Als nächster Schritt soll die Programmberatung erfolgen, um zügig noch im Jahr 2013 die frühzeitige
Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Übersicht Foto
4.
Bebauungsplan Nr. 849
5.
Konzept Flächenentwicklung
6.
Südbereich
7.
Nordbereich
8.
städtebauliches Konzept
9.
A-Plan
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Bebauungsplan - Wiesental
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Bebauungsplan - Wiesental
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Übersicht
Foto
www.aachen.de
B-Plan 849
Nordbereich (rot)
Südbereich (blau)
Gemeinsame Entwicklung
Gewoge- u. Stadtgrundstücke
Einzelgrundstück (lila)
Genehmigung nach § 34
ggf. Wohngruppe
• vorwiegend Einfamilienhäuser,
• kleiner Anteil Geschossbau
• B-Plan-Erweiterung und Änderung bzw. VEP
• Neuparzellierung erforderlich,
• vorhandenen Leitungsnetz nutzbar
Konzept Flächenentwicklung
Geltungsbereich B-Plan 849
Gemeinsames Konzept Denkmal und Geschossbau
• vorwiegend Mietwohnungsbau
• Modernisierung der Denkmäler
• Errichtung von 3 Geschossbauten
• Neuparzellierung erforderlich
•. B-Plan Änderung erforderlich
Éinzelgrundstück (lila)
B-Plan Erweiterung erforderlich
Zwei Wohnhöfe
Vorher 20 Einfamilienhäuser nun:
• 17 WE Einfamilienhäuser und
• 18 WE in zwei Geschossbauten = 35 WE
Einzelgrundstück
• 36 oberirdische Stellplätze
16 WE im Geschossbau
16 oberirdische Stellplätze
Gemeinsame Entwicklung
Gewoge u. Stadtgrundstücke
Einzelgrundstück
8 WE im Geschossbau
8 oberirdische Stellplätze
Südbereich
Erweiterung des Grünzuges
Altbau
Modernisierung der Denkmäler,
ca 48 WE,
Erweiterungen von Balkonen
und erdgeschossigen Terrassen
nach § 34
Einvernehmlichkeit mit
Denkmalpflege herstellen
Neubau
Errichtung von 3 Geschossbauten mit ca. 28 WE
Auf drei Parkdecks mit je 20 StP (Gesamt 60 StP)
Nordbereich
Stellplätze in Parkdecks der
Geschossbauten
Teilungen der Denkmäler an
geeigneten Stellen und
Zuordnungen zu den
Geschossbauten denkbar
Städtebauliches Konzept