Daten
Kommune
Aachen
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118496.pdf
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765 kB
Erstellt
16.08.13, 12:00
Aktualisiert
20.12.17, 22:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0202/WP16-1
öffentlich
16.08.2013
FB 36/40
Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.09.2013
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in
Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer
Haushaltsmittel durchzuführen.
Für die Umsetzung von Maßnahme S 3 - Pilotprojekt "Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf
ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" eine 2-spurige Strasse mit hoher Anwohnerdichte – empfahl der
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 16.04.2013 die Alt-Haarener-Straße zu wählen, um die
tatsächlichen Lärmauswirkungen festzustellen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat dem Vorschlag zugestimmt und empfahl darüber hinaus,
den bewohnten Teilabschnitt der Haarener Gracht mit einzubeziehen.
Die Laufzeit des Pilotprojekts wird auf einen Zeitraum von maximal 2 Jahren begrenzt.
Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird der
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz“ aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer
gesonderten Vorlage beraten.
In Vertretung
Dr. Sicking
Beigeordneter
Vorlage FB 36/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014
Ansatz 2014
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
5.000
0
10.000
0
15.000
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
- 5.000
- 10.000
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 36/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1
Der Integrierte Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen im Überblick
2
Lärm gilt in zahlreichen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik als eines der größten
Umweltprobleme. Lärm mindert die Lebensqualität, beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden und gilt
auch daher als Schlüsselfaktor für die Bewertung von (Wohn-) Immobilien.
Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass die Lärmbelastung
für viele Bürgerinnen und Bürger heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. Während
andere Umweltbelastungen, u.a. die Luftschadstoffbelastung, tendenziell sinken, fühlen sich heute
mehr als 60 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt.
Angesichts dessen kann es nicht verwundern, dass die Lärmprävention und Lärmbekämpfung in der
Stadtentwicklungsplanung seit Jahren an Bedeutung gewinnt.
Für die kommunale Lärmaktionsplanung maßgeblich ist der sog. Umgebungslärm. „Umgebungslärm”
im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die
Bekämpfung
von
Umgebungslärm
(EU-Richtlinie
2002/49/EG)
sind
belästigende
und
gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden.
Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und
Flugzeugen und von Industriegeländen. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte
Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen, Sportlärm etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in
Verkehrsmitteln, der Lärm auf Militärgeländen sowie die Lautäußerungen des Menschen im
öffentlichen und privaten Raum.
Die Grundlage des Lärmaktionsplans stellen die für das Stadtgebiet ermittelten Lärmkarten dar. Diese
Lärmkarten ermöglichen eine detaillierte Konfliktanalyse bezogen auf die Lärmquellen und auf die
Unterscheidung zwischen belasteten Gebieten und ruhigen Gebieten.
Mit der Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet Aachen wurden die Lärmbelastungen von KFZ-,
Bahn- und Gewerbelärm erfasst. Die ortsansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe stellen aus Sicht
des Lärmschutzes kein signifikantes Problem dar; die von diesen Betrieben ausgehenden
Belastungen unterschreiten i.d.R. die vorgeschriebenen Grenzwerte.
Aus den Karten geht hervor, welche Bereiche im Stadtgebiet Lärmbelastungen für die Bürger und
Bürgerinnen darstellen und wie viele Einwohner Aachens von Lärm direkt betroffen sind:
15 % der Einwohner, ca. 37.000 Einwohner, sind danach tagsüber Lärmemissionen oberhalb von 65
dB(A) ausgesetzt, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder die eine gesundheitliche
Beeinträchtigung nach sich ziehen können. 39 % (96.200 Einwohner) sind hohen Lärmbelastungen
während der Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausgesetzt mit teilweise erheblichen
gesundheitlichen Auswirkungen auf das nächtliche Ruhe- und Erholungsbedürfnis.
Vorlage FB 36/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 3/7
Der in diesem Zusammenhang heranzuziehende Immissionsorientierungswert für Mischgebiete liegt
bei 50 dB(A) (nachts) gemessen außen vor dem geschlossenen Fenster oder an der Fassade.
Kritische Lärmbelastungen treten an den stark befahrenen innerstädtischen (Hauptverkehrs-)Straßen
und an den durch das Stadtgebiet verlaufenden Bahnstrecken in Richtung Ostende, Gemmenich,
Mönchengladbach und Köln auf.
Die über ein rechnerbasiertes Verfahren ermittelten Lärmbelastungen Aachener Bürgerinnen und
Bürger weisen darauf hin, dass die in der Lärmaktionsplanung dargestellten Maßnahmen einen
wesentlichen Beitrag zur Entschärfung gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Gefährdungen
leisten müssen. Daher sind im Vorfeld Strategien, Handlungsfelder und Maßnahmen im Rahmen der
Beteiligung von städtischen Ämtern / Fachbereichen und Trägern öffentlicher Belange (ADAC, ADFC,
ASEAG, Einzelhandelsverband, IHK, Polizei, RWTH, Straßen.NRW und VCD) am 13.1.2012 bzw. am
22.5.2012 eingehend erörtert worden. Die in den Abstimmungsterminen gewonnenen Anregungen
und Erkenntnisse sind in die Fortschreibung und Maßnahmen des Integrierten Lärmaktionsplans
eingeflossen.
2
Der Stadtteil Haaren
Der Stadtteil Haaren ist insgesamt durch die Bundesautobahnen A4 und A544 nahezu
flächendeckend mit hohen Lärmpegeln belastet. Angesichts dessen gilt für Haaren:
Der Ausbau von Lärmschutzanlagen an den Bundesautobahnen intensiv weiter einzufordern.
Den innerörtlichen Verkehr möglichst lärmverträglich zu gestalten.
Innerörtlich und überörtlich Ruhebereiche zu entwickeln und auszubauen.
Angesichts
der
Nähe
zum
Stadtzentrum
insbesondere
auch
die
Nutzung
des
Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr) weiter zu stärken und auszubauen.
3
Festlegung und Erhalt von „Ruhigen Gebieten“
Nach § 47 d Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll es ebenfalls Ziel der
Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige
Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in
Betracht. Dieser Schutz obliegt den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Planung.
Nach Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie sind „Ruhige Gebiete“ in einem Ballungsraum von der
zuständigen Behörde festgelegte Gebiete, in denen beispielsweise der Lden-Index1 oder ein anderer
geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat der EU
festgelegten Wert nicht übersteigt. Klare gesetzliche Vorgaben für die höchstzulässige Lärmbelastung
ruhiger Gebiete gibt es nicht, es liegen lediglich Empfehlungen der EU, des Bundes und der
Bundesländer vor. Das Land NRW überlässt die Festlegung der ruhigen Gebiete den Kommunen.
1
Lden = gemittelter jährlicher Schalldruckpegel (Level Day, Evening, Night)
Vorlage FB 36/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 4/7
Auf der Grundlage des Abschlussberichtes „Ruhige Gebiete zur Lärmaktionsplanung in München Erstellen von Kriterien für die Bestimmung und Vorschläge zur Gebietsauswahl von ruhigen Gebieten“
der LK Argus GmbH (2012) und des Bremer Differenzierungsmodells wurden durch den Fachbereich
Umwelt folgende Kriterien für die Ausweisung von ruhigen Gebieten festgelegt.
Ruhiger Landschaftsraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 50 dB(A)
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel keiner weiteren Lärmzunahme.
Ruhiger Stadtraum:
Mindestgröße 3 ha, Lden ≤ 55 dB(A), Ziel: Lden ≤ 50 dB(A) wird langfristig angestrebt.
Stadtoasen:
Fläche < 3 ha oder Lden > 55 dB(A), aber im Kernbereich 6 dB(A) leiser als am Rand.
Gebiet ist zu schützen, mit dem Ziel möglicher Verbesserungen und keiner weiteren
Lärmzunahme.
Nach v.g. Differenzierung und Ermittlung der Lärmbelastungen in Frage kommender „Ruhiger
Gebiete“ werden die folgenden Gebiete für die Festlegung vorgeschlagen:
Erster Schritt: Ruhiger Landschaftsraum
Stadtwald
Kurgarten und Kurgebiete
Lousberg
Bachtäler
Die Soers
In einem zweiten Schritt ist nach Klärung der Konfliktpotenziale angedacht, die ruhigen Stadträume
Hangeweiher, Park des Alten Klinikums, Westpark, Ostfriedhof sowie die Stadtoase Südstraße zu
sichern. Der Spielplatzbereich „Am Lavenstein / Boxgraben“ könnte durch entsprechende
Maßnahmen zu einer Stadtoase entwickelt werden. Hierzu soll im Rahmen der Lärmminderung eine
städtebaulich attraktive Lösung erarbeitet werden.
Ruhige Gebiete – in den Lärmkarten farblich mit gelben und grünen Farbtönen gekennzeichnet –
sollen als Rückzugsorte der Bevölkerung dienen. Entscheidend ist, diese kaum oder wenig belasteten
Bereiche zu erhalten, auszubauen und ggf. weiter zu beruhigen.
Vorlage FB 36/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 5/7
Lärmpegel im Durchschnitt
Lden in dB (A)
Abbildung 1: Beispiel "Ruhiger Stadtraum Hangeweiher“
4
Maßnahmen des Lärmaktionsplans
Um die Lärmsituation im Stadtgebiet Aachen zu verbessern, ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket
erstellt worden. Das Konzept der Maßnahmen basiert einerseits auf den Prämissen für das weitere
Vorgehen des Lärmaktionsplans und andererseits auf den in der Langfriststrategie genannten
Maßnahmenfeldern. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend, er wird in Zusammenarbeit mit
anderen Ämtern und Fachbereichen sowie externen Baulastträgern fortlaufend aktualisiert, ergänzt
und fortgeschrieben. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen liegt bei
den politischen Gremien der Stadt Aachen bzw. bei den externen Baulastträgern. Im Übrigen leisten
zahlreiche Maßnahmen des Luftreinhalteplans wie beispielsweise der Radwegeausbau wichtige
Impulse zur Lärmbekämpfung.
B: Bauleitplanung
B 1 – Lärmprävention bei Neubauvorhaben und Bebauungsplänen
R: Ruhige Gebiete
R 1 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der ersten Stufe
R 2 – Festlegung von „Ruhigen Gebieten“ der zweiten Stufe
R 3 – Entwicklung eines Planungskonzepts für eine „Stadtoase Am Lavenstein / Boxgraben“
S: Straßenverkehr
S 1 – Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt ausstatten
S 2 – Aktiver Lärmschutz an bestehenden Straßen – Bau von Schallschutzwänden an Straßen und
Bundesautobahnen
S 3 – Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen
S 4 – Verkehrsverstetigung
S 5 – Förderung des Umweltverbundes – Veränderung des Modal-Split
Z: Zuschuss- und Förderprogramme
Z 1 – Zuschüsse des Straßen.NRW für den Einbau von Schallschutzfenstern
Vorlage FB 36/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 6/7
Z 2 – Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern (s. Beschlussvorschlag)
Z 3 – Zuschüsse vom städtischen Energieversorger STAWAG beim Kauf von E-Zweirädern und EFahrzeugen
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 2 „Maßnahmenblätter“ des
beigefügten Integrierten Lärmaktionsplans für die Stadt Aachen hinterlegt.
5
Schlussbetrachtung
Der hier vorgelegte Integrierte Lärmaktionsplan gibt den Aachener Bürgerinnen und Bürgern erstmalig
einen umfassenden Überblick über die tatsächliche Lärmbelastung im gesamten Stadtgebiet, er
benennt und analysiert die Verursacher, wertet Meinungen der Bürgerschaft und Träger Öffentlicher
Belange aus, verschafft einen Überblick über Ziele, Strategien und Handlungsfelder zur
Lärmreduzierung
und
schlägt
konkrete,
nach
Prioritäten
differenzierte
Maßnahmen
zur
Lärmminderung und zum Schutz bzw. Sicherung ruhiger Gebiete auf der Grundlage gesetzlicher
Vorgaben vor.
Der Integrierte Lärmaktionsplan dient somit dem Erhalt und der Schaffung einer günstigeren Umweltund Lebensqualität in Aachen und dem Schutz der Gesundheit von derzeit noch erheblich
lärmbelasteten Menschen.
Anlage:
Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen
Anlage/n:
Vorlage FB 36/0202/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 7/7