Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118283.pdf
Größe
6,8 MB
Erstellt
13.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
0B
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0207/WP16
öffentlich
13.08.2013
FB 36/20 Frau Buchkremer
Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße /
Wertzgelände im Stadtbezirk Aachen-Mitte
hier : Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Beratungsfolge:
TOP:_ 5 _
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2013
UmA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Stellungnahme zu den Umweltbelangen
und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration der Stellungnahme zu den Umweltbelangen in
die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 853 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände –
In Vertretung
(Prof. Dr. Sicking)
Beigeordneter
Vorlage FB 36/0207/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.08.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
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0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
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0
0
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0
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0
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Abschreibungen
0
0
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0
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0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 36/0207/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.08.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – soll als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Dies bedeutet, dass statt eines formalen
Umweltberichtes eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu
berücksichtigenden Maßnahmen hervorgehen.
Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 885 –
Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – in der Fassung vom 16.08.2013 wurde vom
Planungsbüro „Winterberg - 3D Architekten und Stadtplaner - aus Aachen im Auftrag des Investors
erstellt.
Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße
Eingang in die Stellungnahme zu den Umweltbelangen.
Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt
grundsätzlich, nachvollzogen und für richtig befunden.
Der Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens steht aus Sicht des
Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der in der Stellungnahme zu den Umweltbelangen
aufgeführten Maßnahmen nach jetzigem Planungsstand nichts entgegen.
Zur Sicherung der Umsetzung der Planung wird vor Satzungsbeschluss zwischen dem Investor und
der Stadt Aachen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Darin verpflichtet sich der Investor im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens u.a. zu folgenden
Maßnahmen:
-
Bodenschutzmaßnahmen
(Überdeckung
von
Freiflächen
mit
natürlichem
Fremdböden)
-
Maßnahmen zum Grundwasserschutz
-
Abstimmung Entwässerungsplanung (u.a. ggf. erforderliche Rückhaltemaßnahmen)
-
Verkehrslenkende Maßnahmen (Ein- und Ausfahrten Tiefgaragen)
-
Lärmschutzmaßnahmen
(Umsetzung
und
Kostenregelung
zu
dem
Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden außerhalb des Plangebietes)
-
Umsetzung des Freiraumkonzeptes
-
Grünordnerische Maßnahmen (Anpflanzen von Bäumen und extensive Begrünung
von Teilen der Tiefgarage)
-
Artenschutzrechtliche Maßnahmen (Schaffung von Nistmöglichkeiten für Gebäude
bewohnende Vögel und Fledermäuse)
Anlage/n:
-
Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum B-Plan Nr.885 - Joseph-von-Görres-Straße /
Wertzgelände -
-
Freiraumkonzept vom 26.03.2013 (RMP Landschaftsarchitekten, Bonn, Hamburg, Köln)
Vorlage FB 36/0207/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.08.2013
Seite: 3/3
Umweltbelange zur Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände –
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich
Stolberger Straße, Joseph-von-Görres Straße, Gneisenaustraße, Peliserkerstraße
zur erneuten öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Inhaltsverzeichnis
1.
Umweltbelange .................................................................................................................................................... 3
1.1.
Einleitung / Allgemeines ............................................................................................................................... 3
1.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................................................. 3
1.2.1. Schutzgut Mensch – Aspekt Lärm ............................................................................................................ 3
1.2.2. Schutzgut Mensch – Aspekt Lufthygiene.................................................................................................. 6
1.2.3. Schutzgut Mensch – Aspekt Grün- und Freiflächen ................................................................................. 9
1.2.4. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt .......................................................................... 9
1.2.5. Schutzgut Boden .................................................................................................................................... 10
1.2.6. Schutzgut Wasser................................................................................................................................... 11
1.2.7. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ....................................................................................................... 12
1.2.8. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................................................ 12
1.3.
Grundlagen.................................................................................................................................................. 13
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Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände 1.
1.1.
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Umweltbelange
Einleitung / Allgemeines
Aufgrund der Durchführung des Planverfahrens gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der
Innenentwicklung“ ist die Erstellung eines Umweltberichts zum Bebauungsplan gemäß § 2a BauGB nicht
erforderlich.
Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach
Landesrecht unterliegen. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes), die einer Anwendung des § 13a BauGB entgegenstehen würden.
Des Weiteren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung
erfolgt oder zulässig, so dass ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich ist.
Gleichwohl sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange zu berücksichtigen, zu bewerten
und in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen. Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens
auf die Belange der Umwelt werden nachfolgend dargestellt.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Aachen und wird begrenzt durch die Joseph-von-Görres-Straße im
Südwesten, die Stolberger Straße im Südosten sowie der Gneisenaustraße im Nordwesten. Der
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Auf dem Grundstück, welches derzeit teilweise von
Gebrauchtwagenhandelsfirmen zwischen genutzt wird, befinden sich nur vereinzelt kleinere, zum Teil
ungenutzte Lagerhallen bzw. Schuppen sowie Reste des ehemaligen Hochbunkers. Von der Grenze
Stolberger Straße entlang der Joseph-von-Görres-Straße fällt die Fläche in Richtung Gneisenaustraße über
drei Ebenen um insgesamt ca. 5,0 m ab. Außer einzelnen Bäumen und Sträuchern im Bereich der
Gneisenaustraße und Joseph-von-Görres-Straße sowie einer ca. 250 m² großen, begrünten Freifläche an
der nordöstlichen Plangebietsgrenze ist das Gelände weitegehend gehölzfrei und zum Großteil versiegelt.
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von
Geschosswohnungsbauten mit ca. 170 Wohneinheiten (WE). Lediglich im Erdgeschoss der Gebäude am
Hohenzollernplatz sind gewerbliche Nutzflächen mit insgesamt ca. 540 qm vorgesehen. Entlang der
Stolberger Straße und der Joseph-von-Görres-Straße soll durch die Errichtung einer sechsgeschossigen
Blockrandbebauung (fünf Geschosse + Staffelgeschoss) die fehlenden räumlichen Kanten, insbesondere
am Hohenzollernplatz, geschaffen werden. Im Blockinnenbereich wird die Bebauung durch zwei Gebäude
ergänzt. Die erforderlichen Stellplätze sollen ausnahmslos in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Daher
kann der Freiraum zwischen den einzelnen Baukörpern der Bebauung als geschützter Freibereich, in Form
eines „Angers“ mit vielfältigen Aufenthalts- und Spielbereichen ausgestattet werden.
Auf die, in einem früheren Planungsstadium vorgesehene Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes soll
verzichtet werden.
1.2.
1.2.1.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Schutzgut Mensch – Aspekt Lärm
Aufgrund der Lage des geplanten Geschosswohnungsbaus an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen
sowie dem mit der Planung verbundenen erhöhten Verkehrsaufkommen sind innerhalb sowie außerhalb des
Plangebietes Immissionskonflikte zu erwarten. Darüber hinaus befinden sich im nahen Umfeld des
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Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Plangebietes gewerbliche Nutzungen, durch deren Emissionen ggf. negative Auswirkungen auf die geplante
Nutzung innerhalb des Plangebietes entstehen können.
Um die lärmtechnischen Auswirkungen auf die im Einwirkungsbereich gelegenen schutzbedürftigen
Nutzungen zu prüfen, ist im Rahmen des Verfahrens im Juni 2013 ein Schalltechnisches Gutachten von der
”Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH” (SWA) erstellt worden. Die festgestellten Belastungen
wurden unter dem Aspekt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse beurteilt. Die Grundlagen hierzu bilden
die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 in Verbindung mit
den Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm 98) und den
Immissionsgrenzwerten der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV).
Lärm Verkehr
Das Plangebiet und die umgebende Bebauung sind bereits heute durch die unmittelbar angrenzende
Joseph-von-Görres-Straße und Stolberger Straße erheblich durch Verkehrslärm vorbelastet.
Für die vorgesehene Bebauung im Plangebiet werden die zur Stolberger Straße und Joseph-von-GörresStraße hin ausgerichteten Fassaden deutlich oberhalb der maßgeblichen Orientierungswerte für Allgemeine
Wohngebiete (WA) von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts und der Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A)
tags und 49 dB(A) nachts beaufschlagt. Die Überschreitung der Orientierungswerte beträgt an den
betroffenen Fassaden mindestens 9 und maximal 18 dB(A) und die der Immissionsgrenzwerte mindestens
5 und maximal 14 dB(A). Durch die Eigenabschirmung der Straßen begleitenden Bebauung führt der
Straßenverkehr jedoch an den lärmabgewandten Seiten und im Innenbereich des Plangebietes zu keinen
Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte tags und im Nachtzeitraum.
Um die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu erfüllen, sind die Festsetzungen von
Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aus städtebaulichen Gründen
nicht umsetzbar. Als passiver Lärmschutz ist daher die Festsetzung von Lärmpegelbereichen erforderlich.
Die höchsten Anforderungen an den Lärmschutz werden mit der Festsetzung des Lärmpegelbereiches V
entlang der straßenseitig orientierten Fassaden gestellt. Bei Errichtung der Blockrandbebauung auf
gesamter Länge entlang der angrenzenden Straßen sind an den straßenabgewandten Fassaden und den
Bauflächen innerhalb des Plangebietes keine besonderen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Da jedoch
nicht gänzlich auszuschließen ist, dass nur einzelne Bauabschnitte umgesetzt werden, werden die
erforderlichen Lärmpegelbereiche entsprechend der freier Schallausbreitung festgesetzt. Dementsprechend
werden für die verbleibenden Bereiche innerhalb des Plangebietes zusätzlich die Lärmpegelbereiche IV und
III festgesetzt. Aufgrund der Überschreitungen sind auch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für Räume
mit Schlaffunktion erforderlich, die gesunde Wohnverhältnisse bei ausreichendem Luftaustausch trotz
geschlossener Fenster sicherstellen.
Da, wie zuvor beschrieben, von den erhöhten Schallschutzanforderungen aufgrund von Eigenabschirmung
und sonstigen Pegelminderungen (z.B. der sich daraus ergebenden vertikalen Varianzen) ggf. abgewichen
werden kann, sind Ausnahmen von den vorgenannten Festsetzungen zu ermöglichen, wenn im
Baugenehmigungsverfahren durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere
Schalldämmmaße für Außenbauteile anzusetzen sind.
Die Untersuchungen belegen, dass die straßenseitig orientierten Fassaden der Bestandsbebauung an der
Stolberger Straße, der Joseph-von-Görres-Straße und dem Hohenzollernplatz in den untersuchten
Abschnitten bereits heute teilweise oberhalb der Orientierungswerte sowie der Immissionsgrenzwerte
(Sanierungswerte) von 70 dB(A) tags und/oder 60 dB(A) nachts beaufschlagt werden. Bedingt durch die
Mehrfachreflektionen aufgrund der geplanten beidseitigen geschlossenen Bebauung, erhöht sich die
Belastung an der Bebauung der Joseph-von-Görres-Straße, der Stolberger Straße und dem
Hohenzollernplatz um 0,2 bis maximal 2,4 dB(A).
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Bebauungsplan Nr. 885
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Fassung vom 21.08.2013
Diese Mehrbelastungen resultieren im wesentlichem aus den oben beschriebenen Mehrfachreflektionen.
Durch den von der geplanten Bebauung ausgelöstem Verkehr (Gesamt: 720 Fahrten) geht jedoch keine
relevante Mehrbelastung aus. Der Vergleich der Emissionspegel in der Analyse und der Prognose belegt
eine Pegelerhöhung von lediglich ΔLm,E < 0,1 dB(A) bis ΔLm,E = 0,1 dB(A). Diese Pegelerhöhung ist
subjektiv nicht wahrnehmbar.
Um der sog. Fernwirkung der Lärmbelastung auf den umgebenden Straßenabschnitten Rechnung zu
tragen, kann als Ersatz für nicht praktikable verkehrslenkende Maßnahmen vertraglich geregelt werden,
dass passiver Lärmschutz (Schallschutzfenster) an den Stellen einen Ausgleich schaffen soll, an denen
durch den direkt projektbezogenen Zu- und Abflussverkehr die Lärmsituation besonders kritisch gesehen
wird. Durch den Schallschutz in Form von entsprechenden Lärmschutzfenstern mit geeigneten
Lüftungseinrichtungen kann, analog zu der geplanten Bebauung, ein angemessenes und gesundes
Wohnen in der Bestandsbebauung sichergestellt werden.
Im Hinblick auf die erforderliche Lärmsanierung der Bestandsbebauung wurden bereits im Rahmen des
vorherigen städtebaulichen Entwurfs aus dem Jahr 2008 überschläglich die Kosten ermittelt. Im Juli 2013
wurde zur Überprüfung der damaligen Einschätzung eine weitere Begehung vor Ort durchgeführt. Danach
wird insgesamt mit Kosten in Höhe von ca. 370.000,- € gerechnet. Nach den bislang vorliegenden
Erfahrungen aus der Lärmsanierung werden die Angebote zum Einbau von Lärmschutzfenster nicht
durchgehend wahrgenommen, weiterhin ist auch nicht jede Raumnutzung schutzbedürftig und nicht jedes
Fenster muss erneuert werden.
Nach der erfolgten Vorortprüfung wird überschläglich davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung von
Zustand der aktuell eingebauten Fenster und Nutzung der Räume (Treppenhaus, Bad etc.) mit folgender
Kalkulation alle Ansprüche abgedeckt werden können:
Bei einer angenommenen 80%-igen Anspruchsberechtigung und einer 50%-igen tatsächlichen
Inanspruchnahme und einer Zuschusshöhe von 50 % für das zu schützende Fenster sind für die Stadt
Aachen Finanzmittel in Höhe von 74.000,- € netto bereitzustellen. Diese sind als Planungskosten in die
entsprechende Haushaltsstelle einzubringen. Bei einer Fremdvergabe der Arbeiten zur Durchführung der
Lärmsanierung ist mit doppelten Kosten zu rechnen.
Die zeitnahe Durchführung des Schallschutzes ist durch entsprechende Regelungen in einem
städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor der Bebauung im Plangebiet und der Stadt Aachen zu
gewährleisten.
Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wird über Festsetzungen im Bebauungsplan sowie durch
Regelungen im städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aachen gesichert. In
dem städtebaulichen Vertrag werden auch Regelungen zur Übernahme der im Rahmen der Umsetzung der
Schallschutzmaßnahmen anfallenden Kosten getroffen.
Lärm Tiefgarage
Die im Rahmen der Umsetzung des Verfahrens geplanten beiden Tiefgaragen mit Zufahrten von der
Joseph-von-Görres-Straße und der Stolberger Straße wurden anhand der Technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt.
Die Berechnungen ergeben, dass die maßgebliche Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A)
nachts an dem nächstgelegenen Immissionsort an der Joseph-von-Görres-Straße im Tageszeitraum um
mindestens 15 dB(A) und in der lautesten Nachtstunde um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden. An
den nächstgelegenen Immissionsort an der Stolberger Straße werden die dort, aufgrund der Einstufung des
gegenüberliegenden Baugebietes als Mischgebiet, maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tags
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und 45 dB(A) nachts im Tageszeitraum um mindestens 19 dB(A) und in der lautesten Nachtstunde um
mindestens 9 dB(A) unterschritten. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass Schallschutzmaßnahmen im Bereich
der beiden Tiefgaragenzufahrten festgelegt werden. Dazu zählt die Errichtung der Tiefgaragenzufahrten als
geschlossene Rampen, die geräuschmindernde Ausführung von querenden Entwässerungsrinnen im
Bereich der Tiefgaragenfahrbahn, eine dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechende Toranlage
mit elektrischem Antrieb und die Einhaltung von benannten Schallleistungspegeln an der akustisch
wirksamen Öffnungsfläche der Tiefgarage.
Die oben beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen an der Tiefgarage werden im Bebauungsplan festgesetzt.
Nach Punkt 7.4 der TA Lärm sind die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen
Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 m vom Grundstück mit zu berücksichtigen, soweit sie den
Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A)
erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der
16.BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Werden alle drei Kriterien erfüllt, sind durch
organisatorische Maßnahmen die Geräuschimmissionen des anlagenbezogenen Verkehrs soweit möglich
zu verhindern. Wie bereits unter dem Punkt „Lärm Verkehr“ beschrieben, ist mit einer Steigerung der
Immissionsbelastung von maximal 0,1 dB(A) zu rechnen. Damit ist ausgeschlossen, dass sich der
Beurteilungspegel um mehr als 3 dB(A) erhöhen wird. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind daher
nicht erforderlich.
Ebenfalls können besondere Geräuschspitzen, welche die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als
30 dB(A) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, aufgrund der gegebenen
Ausbreitungsverhältnisse ausgeschlossen werden.
Lärm Gewerbe
Nordöstlich des Plangebietes befindet sich eine gewerbliche Betriebsstätte. Es wurde untersucht ob deren
Lärmemissionen zu negativen Auswirkungen auf die Wohnnutzung innerhalb des Plangebietes führen. Die
Ergebnisse zeigen, dass an den nächstgelegenen Baukörpern im Plangebiet die maßgeblichen
Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags um mindestens 8 dB(A) unterschritten werden. Eine Beurteilung zur
Nachtzeit ist nicht erforderlich, da die Betriebszeiten des betreffenden Betriebs werktäglich auf die Tagzeit
von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt sind und darüber hinaus eine Nachtarbeit, u.a. auf Grund des
Schutzanspruchs der angrenzenden bestehenden Wohnnutzungen, nicht genehmigungsfähig wäre.
Besondere Geräuschspitzen, welche die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(A)
überschreiten, sind aufgrund der gegebenen Ausbreitungsverhältnisse auszuschließen.
1.2.2.
Schutzgut Mensch – Aspekt Lufthygiene
Im Rahmen des Vorhabens ist des Weiteren der Immissionsschutzbelang Lufthygiene relevant.
Diesbezüglich wurde von der Aachener-Verkehrs-Ingenieur-Sozietät (AVISO) bereits im Januar 2008, auf
Grundlage des damaligen städtebaulichen Konzeptes, eine lufthygienische Untersuchung erstellt, in der die
Auswirkungen der geplanten Bebauung, und der damit verbundenen Verkehrsbelastungen, auf die
straßenbezogenen Immissionsbelastungen im Nahbereich des Vorhabens sowie die Immissionssituation im
nahen Umfeld der Abluftöffnungen der Tiefgarage untersucht werden. Aufgrund der überarbeiteten
städtebaulichen Planung wurde das Lufthygienische-Gutachten im April 2013 durch AVISO überarbeitet.
Da mit der Realisierung des Vorhabens Anfang des Jahres 2015 zu rechnen ist, wurden den Berechnungen
die maßgeblichen Emissionsfaktoren für das Jahr 2015 zugrunde gelegt. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass die Abgasemissionen zukünftig weiter abnehmen.
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Bebauungsplan Nr. 885
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Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Aufgrund des vorhabenbezogenen Neuverkehrs ist mit einer Erhöhung der Verkehrsmengen von bis zu
1,6% auf der Stolberger Straße, bis zu 1,9% auf der Joseph-von-Görres-Straße zu rechnen. Dadurch
erhöhen sich die Emissionsbelastungen durch die relevanten Schadstoffe NOx und PM10 um ca. 1,1% bis
zu 1,7%.
Die Gesamtimmissionsbelastung im gebäudenahen Bereich (Gehwegbereich) ergibt sich aus der
vorgenannten Verkehrszunahme und der städtischen Hintergrundbelastung unter Beachtung der für den
Aachener Talkessel charakteristischen Windverhältnisse. Relevant ist die Betrachtung der Luftschadstoffe
NO2 (Stickstoffdioxid) und des Feinstaubs PM10. Auf eine nähere Betrachtung der Immissionsbelastung
durch den Feinstaub PM2.5 kann verzichtet werden, da durch Ergebnisse der Messungen des LANUV
nachgewiesen werden konnte, dass deren Grenzwert in NRW nicht überschritten werden.
Immissionen, Jahresmittel
Die Ergebnisse der Berechnungen für den Planfall bezüglich der Luftschadstoffimmissionen des
Straßenverkehrs zeigen, dass sowohl für NO2 als auch für PM10 die berechneten jahresmittleren
Konzentrationen noch unter den entsprechenden Grenzwerten gemäß 39. BImSchV liegen.
Für NO2 liegen die o.g. Konzentrationen bei maximal 39,5 µg/m³ und somit knapp unter dem seit 2010
gültigen Grenzwert von 40 µg/m³. Die für PM10 berechneten jahresmittleren Konzentrationen an der
Joseph-von-Görres-Straße liegen bei maximal 27,8 µg/m³ und somit unter dem seit 2005 gültigen
Grenzwert von 40 µg/m³.
Im Vergleich zu den Analyse-Werten (ohne die geplante Bebauung) für 2015 ist im Planfall (mit geplanter
Bebauung) jedoch mit einer Zunahme der Immissionen von maximal 15% beim Schadstoff NO2 und
maximal 5% beim Schadstoff PM10 zu rechnen. Die deutliche Zunahme ist nur in dem Straßenabschnitt auf
der Joseph-von-Görres-Straße, vom Hohenzollernplatz bis zur Gneisenaustraße, zu erwarten ist. Dies liegt
insbesondere an der veränderten Baustruktur mit einer beidseitig geschlossener Straßenrandbebauung.
Immissionen, Kurzzeitwerte
Die 39. BImSchV gibt neben den Jahresmittelwerten auch einen Grenzwert für den Kurzzeitwert von NO2
(200 µg/m³) an, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Ebenso wird ein
Tagesmittelwert für PM10 (50 µg/m³) angegeben, der nicht öfter als 35-mal im Kalenderjahr überschritten
werden darf. Die ermittelten PM10 Konzentrationen (Jahresmittel) liegen im Analysefall sowie im Planfall im
Bereich unter 30 µg/m³. Dieser Wert gilt als Schwellenwert, ab dem eine Überschreitung des Kurzzeitwertes
für PM10 nicht ausgeschlossen werden kann. Wegen der Unterschreitung des Schwellenwertes ist daher
eine Überschreitung des Grenzwertes für den Tagesmittelwert mit hoher Wahrscheinlichkeit
auszuschließen.
Auf eine Abschätzung des NO2-Kurzzeitwertes kann verzichtet werden, da in den vergangenen Jahren in
ganz NRW selbst an verkehrsreichen Straßen keine Überschreitungen des Grenzwertes festgestellt wurden.
Aufgrund der Untersuchungen kann insgesamt festgestellt werden, dass die relevanten Verkehrsabschnitte
in der Umgebung des Plangebietes bereits heute eine hohe verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung
aufweisen, die durch die vorhabenbezogenen Verkehrsbewegungen etwas erhöht wird. Diese Zunahme fällt
gegenüber dem vormaligen städtebaulichen Konzept, mit Wohnbebauung und einem Lebensmittelmarkt,
aber deutlich geringer aus. Im Vergleich zum Bestand führt die Planung nicht zu einer wesentlich
kritischeren Situation. Durch die vorhabenbezogene Veränderung wird sich die Ausgangssituation an den
betroffenen Straßenabschnitten nicht signifikant ändern.
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Bebauungsplan Nr. 885
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Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Immissionen, Tiefgarage
Die Planung sieht die Erstellung von zwei Tiefgaragen vor. Eine Tiefgarage mit 67 Stellplätzen wird mit einer
Zufahrt von der Stolberger Straße aus erreicht. Eine weitere Tiefgarage mit 100 Stellplätzen soll über eine
Zufahrt von der Joseph-von-Görres-Straße angebunden werden. Für die geplanten Tiefgaragen wurde
daher im Mai 2013 durch die Aachener-Verkehrs-Ingenieur-Sozietät (AVISO) Berechnungen zur
Abschätzung der Benzol-Abgasemissionen und der Benzol-Verdunstungsemissionen durchgeführt. Für die
Beurteilung der Luftschadstoffbelastung durch die Tiefgarage wurden die von dem Büro BSV ermittelten
vorhabenbedingten Neuverkehre (Gesamt: 625 Fahrten am Tag, davon 375 Fahrten an der Joseph-vonGörres-Straße und 250 Fahrten an der Stolberger Straße) zugrunde gelegt. Aufgrund der
Fahrzeugbewegungen werden in der Tiefgarage mit Zufahrt von der Stolberger Straße ca. 304 g Benzol und
in der Tiefgarage mit Zufahrt von der Joseph-von-Görres-Straße ca. 454 g Benzol im Jahr freigesetzt. Im
Nahfeld der Tiefgaragenöffnungen können erhöhte Immissionen auftreten. Im derzeitigen Planungsstadium
können jedoch keine Aussagen zu der Lage und Größe der Entlüftungseinrichtungen getroffen werden. Im
Sinne einer konservativen Betrachtung, wurde daher davon ausgegangen, dass pro Tiefgarage nur eine
Lüftungsöffnung vorhanden sein wird. Unter Berücksichtigung der städtischen Hintergrundbelastung wurde
im direkten Umfeld ein Wert von 5 µg/m³ im Jahresmittel ermittelt. Dieser Wert entspricht dem seit 2010 in
der 39. BImSchV festgelegten Grenzwert. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen aber auch, dass selbst
bei den ungünstig gewählten Randbedingungen in einem Abstand von 3-4 m der gültige Grenzwert deutlich
unterschritten wird. Da in der Realität, abweichend von der konservativen Betrachtung, mehrerer
Abluftöffnungen pro Tiefgarage vorhanden sein werden, wird sich die Immissionsbelastung deutlich
reduzieren.
Die Lage der Abluftöffnungen sollte bei einer Abluftöffnung pro Tiefgarage mit einem Mindestabstand von
3-4 m zu Aufenthaltsbereichen (Bereiche an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten) oder zu öffnenden
Fenstern betragen. Bei mehreren Abluftöffnungen kann dieser Abstand reduziert werden. Der Abstand ist
dann durch eine gutachterliche Beurteilung festzulegen. Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wird
über Regelungen im städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Aachen sichergestellt
Immissionen, Gewerbe
Im April 2013 wurden durch die Aachener-Verkehrs-Ingenieur-Sozietät (AVISO) eine Prüfung und
Beurteilung der Immissionen durch die im Umfeld des Plangebietes ansässigen Gewerbebetriebe
durchgeführt. Östlich des Plangebietes befinden sich Gewerbehallen, die durch einen
Lebensmittelgroßhändler genutzt werden und im übrigen Umfeld überwiegend Betriebe des Kfz-Gewerbes.
Hinsichtlich der Luftqualität sind nur die Kfz-Betriebe, aufgrund der Anwendung von lösemittelhaltigen
Produkten, zu betrachten, da hierdurch VOC (Flüchtige organische Gase und Dämpfe)- Emissionen
entstehen. Für den, dem Plangebiet nächstgelegenen Kfz-Betrieb wurde eine Screening-Betrachtung
durchgeführt. Danach ist an der, dem Betrieb nächstgelegenen Plangebietsgrenze, mit einer VOCZusatzbelastung von maximal 5 µg/m³ (jahresmittlere Konzentration) zu rechnen. Damit entspricht die
Zusatzbelastung in etwa 1,7% des hilfsweise herangezogenen Beurteilungswertes von 300 µg/m³
(Langzeitwert). Bei Einhaltung dieses Langzeitwertes sind gemäß dem Merkblatt der Umwelt-MedizinGesellschaft keine gesundheitlichen Beschwerden zu erwarten. Mit 1,7% liegt die Zusatzbelastung deutlich
unter dem Irrelevanz-Kriteriums der TA Luft (Zusatzbelastung < 3% des Beurteilungswertes). Damit kann
ausgeschlossen werden, dass durch benachbarte Gewerbebetriebe relevante Immissionsbelastungen im
Plangebiet auftreten.
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Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände 1.2.3.
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Schutzgut Mensch – Aspekt Grün- und Freiflächen
Außer einzelnen Bäumen und Sträuchern im Bereich der Gneisenaustraße und Joseph-von-Görres-Straße
sowie einer ca. 250 m² großen, begrünten Freifläche an der nordöstlichen Plangebietsgrenze ist das
Gelände weitgehend versiegelt. Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befinden sich ebenfalls keine
öffentlich zugänglichen Freiflächen. Jedoch ist über die Gneisenaustraße in ca. 150 m Entfernung westlich
des Plangebietes der Ostfriedhof mit seinen ausgedehnten parkähnlichen Freiflächen zu erreichen.
Innerhalb des Plangebietes wird zwischen der straßenbegleitenden Bebauung entlang der Joseph-vonGörres-Straße und der Blockinnenhofbebauung ein „Anger“ mit einer hohen Aufenthaltsqualität für alle
Generationen geschaffen werden. Neben allgemeinen Spielflächen und hausnahen Kinderspielplätzen
werden daher auch ruhige Aufenthaltsbereiche zum Verweilen und gemeinschaftlichen Aktivitäten (Grillen,
gärtnern etc.) geschaffen. Die Freiflächen, die überwiegend von Tiefgaragen unterbaut sind, werden, mit
Ausnahme der beschriebenen Aufenthaltsbereiche und Erschließungsflächen, als Grünflächen mit Wiesen
und Gehölzen angelegt. Die Realisierung des qualitätsvollen Aufenthaltsbereiches wird, auf Grundlage des
im März 2013 aufgestellten Freiraumkonzeptes des Büros RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten,
über entsprechende Regelungen in dem zwischen dem Investor und der Stadt Aachen zu schließenden
städtebaulichen Vertrag sichergestellt.
Der Gemeinschaftsbereich soll auch Bewohnern außerhalb des Plangebietes offen stehen und trägt daher
im besonderen Maße zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils bei. Die öffentliche Zugänglichkeit des
zentralen Aufenthaltsbereiches wird durch die Festsetzung eines Gehrechtes zugunsten der Allgemeinheit
planungsrechtlich im Bebauungsplan gesichert.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.2003 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im
Städtebau“ löst das Wohnungsbauprojekt die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Pro Kind sind
10 qm öffentliche Spielplatzfläche anzusetzen. Pro Wohneinheit ist grundsätzlich von zwei Kindern
auszugehen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann aufgrund der naheliegenden öffentlichen Spielplätze in
der Gneisenaustraße und der Breslauer Straße und des geplanten öffentlich zugänglichen
Aufenthaltsbereiches innerhalb des Plangebietes um 50 % reduziert werden. Bei den geplanten ca. 170
Wohneinheiten ergibt sich abzüglich der für Kinder ungeeigneten derzeit geplanten 44 Einraumwohnungen,
eine erforderliche Spielplatzfläche von 1.260 qm. Da keine weitere öffentliche Spielplatzfläche im Plangebiet
oder im näheren Umfeld angelegt werden kann, ist für die restliche zu fordernde Spielplatzfläche eine
Ausgleichzahlung in Höhe von 80 €/m² zu entrichten. Hiervon unabhängig sind für den geplanten
Geschoßwohnungsbau die bauordnungsrechtlich erforderlichen hausnahen Kinderspielflächen anzulegen.
1.2.4.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet und die Umgebung liegen nicht innerhalb der Flächen, die für FFH (Flora-Fauna-Habitat)
und/oder Vogelschutzgebiete dargestellt sind und ebenfalls nicht im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes.
Gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung Eingriffe in Boden, Natur
und Landschaft jedoch als zulässig bzw. als bereits vor der planerischen Entwicklung erfolgt, so dass eine
Eingriffs- und Ausgleichsberechnung nicht erforderlich ist.
Das Plangebiet liegt im bebauten Raum und ist nicht als Landschaftsraum wahrnehmbar. Das Plangebiet ist
derzeit überwiegend versiegelt. Außer einzelnen Bäumen und Sträuchern im Bereich der Gneisenaustraße
und Joseph-von-Görres-Straße sowie einer ca. 250 m² großen, begrünten Freifläche an der nordöstlichen
Plangebietsgrenze ist das Gelände weitgehend gehölzfrei.
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Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Als Maßnahmen zur Minderung im Plangebiet und Verbesserung des Kleinklimas sind die Anpflanzungen
von Laubbäumen entlang der Joseph-von-Görres-Straße und am Hohenzollernplatz, die Anlage von Hecken
sowie eine intensive Begrünung von mindestens 1.800 m² der nicht überbauten Teile der Tiefgarage
erforderlich. Diese Maßnahmen dienen dazu, eine Mindestausstattung mit Grünflächen sowie eine
ausreichende Fläche für Aufenthaltsbereiche für die geplante Wohnnutzung zu schaffen.
Für die bezüglich der geringen biologischen Vielfalt im Plangebiet zu erwartenden Tier- und Pflanzenarten
ist aufgrund des Planvorhabens von keinen relevanten Beeinträchtigungen auszugehen.
Es liegen keine Kenntnisse über das Vorkommen streng oder besonders geschützter Tierarten (sog.
planungsrelevante Arten) im Plangebiet vor. Diese sind aufgrund der unmittelbar angrenzenden
Wohngebiete und der im Plangebiet anzutreffenden Biotop- und Nutzungsstrukturen auch nicht zu erwarten.
Sonstige Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG (Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes
und der Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009, BGBl. I, S. 2542), die der
Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 885 entgegenstehen könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Trotzdem
ist zur Minderung des Eingriffs sowie zur Förderung des Artenschutzes in stark verdichteten
Innenstadtbereichen die Schaffung von Nistmöglichkeiten für Gebäude bewohnende Vögel und
Fledermäuse an den neuen Gebäuden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgesehen.
Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird über entsprechende Regelungen in einem städtebaulichen
Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Aachen gesichert.
1.2.5.
Schutzgut Boden
Das Plangebiet kann aufgrund der ehemaligen Nutzungen in drei Teilbereiche gegliedert werden. An der
Ecke Stolberger Straße/Joseph-von-Görres-Straße befand sich ein bereits zum größten Teil abgerissener
Luftschutzbunker aus dem 2. Weltkrieg. Die Freifläche des Bunkers wurde bislang von einem
Gebrauchtwagenhandel genutzt. In Richtung Norden schließt sich der Bereich eines ehemaligen
Schrottplatzes an. Im Bereich Ecke Gneisenaustraße/Joseph-von-Görres-Straße befand sich eine
ehemalige Tankstelle, die im Altlastenkataster der Stadt Aachen eingetragen ist. Diese wurde aber bereits
abgerissen und die unterirdischen Tanks beseitigt. Weitere Eintragungen weisen auf einen Kfz-Handel
sowie Kfz-Reparaturen hin.
Um die Belastungen einschätzen zu können wurden von dem Hydrogeologischen Ingenieur-Büro Olzem, im
Juni 1994 sowie von dem Büro für Geotechnik Dieler + Partner im Februar 2006 eine Erstbewertung bzw.
ein geotechnischer Bericht erstellt.
Das gesamte Gebiet ist durchgehend mit einer bis zu 4 m tiefen anthropogenen Anfüllung überdeckt, die
ganz unterschiedliche Stärken aufweist. Organoleptische Hinweise auf Konzentrationen an
umweltrelevanten Inhaltsstoffen ergaben sich nicht aus den Bodenproben der Anfüllungen. Lediglich im
Bereich der ehemaligen Tankstelle wurde der Geruch von Kohlenwasserstoff wahrgenommen. Die
chemische Analyse ergab jedoch keine chemisch nachweisbare Belastung. Die Anfüllungen entsprechen
dem Zuordnungswert Z1.2 bis Z2, d.h. sie sind im Falle der Bautätigkeit unter den in LAGA.20 definierten
Sicherheitsbedingungen offen wieder einzubauen bzw. auf entsprechende regionale Deponien abzufahren.
Der unter den Anfüllungen vorhandene gewachsene Boden ist durch die Bodenproben als unbelastet zu
bezeichnen, d.h. er entspricht dem Zuordnungswert Z0. Als Erdbaustoff zur Wiederverwertung ist er jedoch
aufgrund seiner schlechten Verdichtungseigenschaften nur bedingt einsetzbar.
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Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist festzustellen, dass im Bereich des Plangebietes die untersuchten
Analyseparameter die entsprechenden Prüfwerte des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) für die
geplante Wohnnutzung nicht überschreiten. Diesbezüglich ergeben sich für die derzeitigen bzw. geplanten
Nutzungen keine Einschränkungen, wenn auf den geplanten Freiflächen und Kinderspielflächen
Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dieser Forderung wird im Bereich der
geplanten Tiefgarage durch den für die Errichtung der Tiefgaragen erforderlichen Bodenaushub bereits
Rechnung getragen. Für die übrigen Freibereiche ist eine Mindestabdeckung des vorhandenen Bodens mit
sauberem, natürlichem Fremdboden in einer Mächtigkeit von 60 cm und/oder ein Bodenaustausch
erforderlich. Der Aushub und die Separierung der Auffüllungsmaterialien haben unter gutachterlicher
Begleitung zu erfolgen.
Diesbezüglich wird in den städtebaulichen Vertrag ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Die
Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird ebenfalls über Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag
zwischen dem Investor und der Stadt Aachen gesichert. Da durch die vertraglichen Regelungen eine
Bodensanierung vor Nutzung des Plangebietes zum Wohnen sichergestellt ist, kann auf eine
Kennzeichnung des Plangebietes gemäß § 9 Abs. 5 BauGB als „Fläche, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdeten Stoffen belastet sind“ verzichtet werden.
1.2.6.
Schutzgut Wasser
Niederschlagswasser
Der leicht nach Nordwesten in Richtung der natürlichen Vorflut Wurm geneigte Grundwasserspiegel liegt
entlang der Joseph-von-Görres Straße zwischen ca. NHN+158 m (Gneisenaustraße) und NHN+159 m
(Stolberger Straße) unter Flur. Eine Gefährdung des Grundwassers oder unterlagernder Bodenschichten ist
nicht zu befürchten, da die geringe bzw. nicht vorhandene Wasserlöslichkeit der untersuchten Parameter
der o.g. Bodenproben eine Gefährdung durch Schadstoffaustausch über Sickerwasser ausschließt. Zudem
ist der tief liegende Grundwasserspiegel, im Mittel 10 m, durch eine natürliche, mineralische Abdichtung
gegen die Geländeoberfläche geschützt.
Da das Grundstück bereits vor dem 01.01.1996 bebaut war, besteht nach § 51 Landeswassergesetz NRW
keine Verpflichtung zur Versickerung des Niederschlagswassers.
Im Rahmen des geotechnischen Berichtes vom Büro für Geotechnik Dieler + Partner wurde die
Versickerungsmöglichkeiten von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser untersucht und beurteilt.
Demnach ist eine örtliche punktuelle Versickerung größerer Wassermengen von befestigten sowie
versiegelten Flächen in den Untergrund wegen der geringen Bodendurchlässigkeit aus technischen und
wasserrechtlichen Gründen nicht möglich. Daher wird das Niederschlagswasser in das vorhandene
Kanalsystem in der Joseph-von-Görres-Straße sowie der Stolberger Straße eingeleitet.
Um u.a. den Versiegelungsgrad im Plangebiet zu reduzieren bzw. eine gedrosselte Einleitung des
Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation zu gewährleisten, wird festgesetzt, dass mindestens
1.800 m² der nicht überbauten Bereiche der Tiefgaragen intensiv begrünt werden.
Sollte der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Mittel mehr als 80 % betragen, so ist eine Rückhaltung auf
den Grundstücken erforderlich. Um eine fachgerechte Entwässerung zu gewährleisten, ist die
Entwässerungsplanung mit dem FB 61/73 der Stadt Aachen und mit dem Wasserverband Eifel Rur
(WVER), bezüglich der Hochwassersicherheit, abzustimmen.
Diesbezüglich werden entsprechende Hinweise und Regelungen in den städtebaulichen Vertrag
aufgenommen.
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Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Abwässer
Der Bereich des Plangebietes ist bereits abwassertechnisch erschlossen. Das anfallende Schmutzwasser
wird demnach ebenfalls in das vorhandene Kanalsystem eingeleitet.
Grundwasser
Eine Drainierung wird zum Schutz des Grundwassers im Bereich des Plangebietes grundsätzlich
ausgeschlossen. Ausnahmsweise kann, in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen,
eine Drainierung während der Bauphase zugelassen werden.
Ferner sind im Plangebiet Kalksteinaufragungen nicht auszuschließen. Um eine Verschmutzung des
Grundwassers durch ein Anschneiden dieser Kalksteinbänke bei Bauarbeiten zu verhindern, sollen diese
mit Betonitmatten abgedeckt werden.
Darüber hinaus sind zur Sicherung des Grundwassers sowie der Gebäude bei einer Tiefengründung
hinreichende Maßnahmen erforderlich, die ebenfalls wie die zuvor genannten Maßnahmen mit der Unteren
Wasserbehörde abzustimmen sind.
Diesbezüglich werden entsprechende Hinweise und Regelungen in den städtebaulichen Vertrag
aufgenommen.
1.2.7.
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Gemäß dem gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen (2001) wird das Plangebiet und seine Umgebung
dem Klimatop des so genannten „Stadtklima“ zugeordnet, welches durch dichte städtische Bebauung
ausgeprägte Wärmeinsinseln mit eingeschränkten Luftaustauschbedingungen, zum Teil ungünstige
Bioklimate und erhöhte Luftbelastungen verursacht.
Darüber hinaus liegen für den o.g. Bereich keine Kaltluftströme vor. Die Joseph-von-Görres-Straße ist als
besonders belasteter Straßenabschnitt eingestuft.
Für das Plangebiet werden, unter Berücksichtigung der Anlage von intensiver Begrünung auf mindestens
1.800 m² der nicht überbauten Bereiche der Tiefgarage im Innenbereich sowie der Anpflanzung von
Laubbäumen, keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet. Die Umsetzung der
Maßnahmen wird über entsprechende Regelungen im städtebaulichen Vertrag sichergestellt.
1.2.8.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet selber befinden sich keine Baudenkmäler. Im Bereich der gegenüberliegenden Seite des
Plangebietes am Hohenzollernplatz sowie der Stolberger Straße sind Baudenkmäler vorhanden. Die
Gebäude entlang der Joseph-von-Görres-Straße bis zur Peliserkerstraße sind ebenfalls als Baudenkmäler
eingetragen.
Durch die geplante Bebauung sind keine negativen Auswirkungen auf die Baudenkmäler in der Umgebung
zu erwarten. Im Gegenteil hierzu wird durch das Ziel, die charakteristische Baustruktur wieder herzustellen
sowie den städtebaulichen Missstand der benachbarten, brachliegenden Fläche zu beseitigen, eine
deutliche Aufwertung der umliegenden Baudenkmäler erreicht.
Konkrete Hinweise auf Bodendenkmäler liegen für das Plangebiet derzeit nicht vor. Bei Bodeneingriffen ist
die Aufdeckung archäologischer Bodenfunde und Befunde jedoch nicht auszuschließen. Diesbezüglich wird
in den städtebaulichen Vertrag ein Hinweis auf die Berücksichtigung der §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz NW aufgenommen.
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Bebauungsplan Nr. 885
- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände 1.3.
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 21.08.2013
Grundlagen
„Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung zum B-Plan 885 Joseph-von-Görres-Straße in Aachen,
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung (BSV) , Aachen, März 2013
„Schalltechnisches Gutachten SI – A 13/178/06“,
SWA Schall- und Wärmemeßstelle Aaachen GmbH, Aachen, 27. Juni 2013
„Überarbeitung Lufthygiene-Gutachten, Aachen, Joseph-von-Görres-Straße, Schlussbericht“
AVISO, Aachen, April 2013
„Überarbeitung Lufthygiene-Gutachten, Aachen, Joseph-von-Görres-Straße, Teil: Prüfung und
Beurteilung Immissionsbelastung durch die Emissionen der Tiefgaragen, Schlussbericht““
AVISO, Aachen, Mai 2013
„Überarbeitung Lufthygiene-Gutachten, Aachen, Joseph-von-Görres-Straße, Teil: Prüfung und
Beurteilung der benachbarten betrieblichen Immissionen, Schlussbericht““
AVISO, Aachen, April 2013
„Erstbewertung des Geländes Joseph-von-Görres-Straße/Stolberger Straße in Aachen“
HYDRO, Aachen, 27. Juni 1994
„Geotechnischer Bericht Grundstück Joseph-von-Görres-Straße/Gneisenaustraße/Stolberger Straße
in Aachen“ Prof. Dieler & Partner, Aachen, 16. Februar 2006
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Kleinkinderspiel
Versteckspiel
Sitzen unter Bäumen
Spielwiese
Liegewiese
Pergola/ Grillstation
Rabatten
Klettergerüst und -wand
BBQ und
Radstellplätze
Gemeinschaftsbeete
Beerensträucher
zum Naschen
Boule
Treppe
Lageplan M 1:200
Seilbahn
Stand: 26.03.2013
Betonsteinpflaster
Mietergärten
Wassegebundene Wegedecke
Terrassenplatten
Kleinkinderspiel
FeuerwehrAufstellfläche
Spielflächenbelag
a
Str
esörr
n-G
-vo
eph
Jos
Rasenflächen
Rasenflächen privat
Bodendecker tlw. Sträucher
ße
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aß
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S
Schotterrasen
lb
o
t
S
Gemeinschaftsbeete
Staudenrabatten
Hohenzollernplatz:
Außengastronomie unter
Kastenlinden
Bodendecker/ Stauden
Schnitthecken
Bushaltestelle
Straßenbäume
Kastenbäume
Kleine Obstbäume/
Beerensträucher
Mehrstämmige Blütenbäume
in Hochbeeten
Bestandsgehölze
Boule
Gemeinschaftsbeete
Pergola
Grillstation
Hochbeete mit Sitzauflagen
Staudenrabatten
Fallschutzbelag
Seniorengerechte Gestaltung