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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
118283.pdf
Größe
6,8 MB
Erstellt
13.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage 0B Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0207/WP16 öffentlich 13.08.2013 FB 36/20 Frau Buchkremer Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände im Stadtbezirk Aachen-Mitte hier : Stellungnahme zu den Umweltbelangen Beratungsfolge: TOP:_ 5 _ Datum Gremium Kompetenz 10.09.2013 UmA Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt die Stellungnahme zu den Umweltbelangen und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration der Stellungnahme zu den Umweltbelangen in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 853 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – In Vertretung (Prof. Dr. Sicking) Beigeordneter Vorlage FB 36/0207/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.08.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 36/0207/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.08.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Dies bedeutet, dass statt eines formalen Umweltberichtes eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu berücksichtigenden Maßnahmen hervorgehen. Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – in der Fassung vom 16.08.2013 wurde vom Planungsbüro „Winterberg - 3D Architekten und Stadtplaner - aus Aachen im Auftrag des Investors erstellt. Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in die Stellungnahme zu den Umweltbelangen. Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich, nachvollzogen und für richtig befunden. Der Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens steht aus Sicht des Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der in der Stellungnahme zu den Umweltbelangen aufgeführten Maßnahmen nach jetzigem Planungsstand nichts entgegen. Zur Sicherung der Umsetzung der Planung wird vor Satzungsbeschluss zwischen dem Investor und der Stadt Aachen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Darin verpflichtet sich der Investor im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens u.a. zu folgenden Maßnahmen: - Bodenschutzmaßnahmen (Überdeckung von Freiflächen mit natürlichem Fremdböden) - Maßnahmen zum Grundwasserschutz - Abstimmung Entwässerungsplanung (u.a. ggf. erforderliche Rückhaltemaßnahmen) - Verkehrslenkende Maßnahmen (Ein- und Ausfahrten Tiefgaragen) - Lärmschutzmaßnahmen (Umsetzung und Kostenregelung zu dem Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden außerhalb des Plangebietes) - Umsetzung des Freiraumkonzeptes - Grünordnerische Maßnahmen (Anpflanzen von Bäumen und extensive Begrünung von Teilen der Tiefgarage) - Artenschutzrechtliche Maßnahmen (Schaffung von Nistmöglichkeiten für Gebäude bewohnende Vögel und Fledermäuse) Anlage/n: - Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum B-Plan Nr.885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - - Freiraumkonzept vom 26.03.2013 (RMP Landschaftsarchitekten, Bonn, Hamburg, Köln) Vorlage FB 36/0207/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.08.2013 Seite: 3/3 Umweltbelange zur Begründung zum Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Stolberger Straße, Joseph-von-Görres Straße, Gneisenaustraße, Peliserkerstraße zur erneuten öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Umweltbelange .................................................................................................................................................... 3 1.1. Einleitung / Allgemeines ............................................................................................................................... 3 1.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................................................. 3 1.2.1. Schutzgut Mensch – Aspekt Lärm ............................................................................................................ 3 1.2.2. Schutzgut Mensch – Aspekt Lufthygiene.................................................................................................. 6 1.2.3. Schutzgut Mensch – Aspekt Grün- und Freiflächen ................................................................................. 9 1.2.4. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt .......................................................................... 9 1.2.5. Schutzgut Boden .................................................................................................................................... 10 1.2.6. Schutzgut Wasser................................................................................................................................... 11 1.2.7. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ....................................................................................................... 12 1.2.8. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................................................ 12 1.3. Grundlagen.................................................................................................................................................. 13 Seite 2 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände 1. 1.1. Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Umweltbelange Einleitung / Allgemeines Aufgrund der Durchführung des Planverfahrens gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ ist die Erstellung eines Umweltberichts zum Bebauungsplan gemäß § 2a BauGB nicht erforderlich. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes), die einer Anwendung des § 13a BauGB entgegenstehen würden. Des Weiteren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig, so dass ein Ausgleich des ökologischen Eingriffs nicht erforderlich ist. Gleichwohl sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange zu berücksichtigen, zu bewerten und in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen. Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange der Umwelt werden nachfolgend dargestellt. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Aachen und wird begrenzt durch die Joseph-von-Görres-Straße im Südwesten, die Stolberger Straße im Südosten sowie der Gneisenaustraße im Nordwesten. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Auf dem Grundstück, welches derzeit teilweise von Gebrauchtwagenhandelsfirmen zwischen genutzt wird, befinden sich nur vereinzelt kleinere, zum Teil ungenutzte Lagerhallen bzw. Schuppen sowie Reste des ehemaligen Hochbunkers. Von der Grenze Stolberger Straße entlang der Joseph-von-Görres-Straße fällt die Fläche in Richtung Gneisenaustraße über drei Ebenen um insgesamt ca. 5,0 m ab. Außer einzelnen Bäumen und Sträuchern im Bereich der Gneisenaustraße und Joseph-von-Görres-Straße sowie einer ca. 250 m² großen, begrünten Freifläche an der nordöstlichen Plangebietsgrenze ist das Gelände weitegehend gehölzfrei und zum Großteil versiegelt. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten mit ca. 170 Wohneinheiten (WE). Lediglich im Erdgeschoss der Gebäude am Hohenzollernplatz sind gewerbliche Nutzflächen mit insgesamt ca. 540 qm vorgesehen. Entlang der Stolberger Straße und der Joseph-von-Görres-Straße soll durch die Errichtung einer sechsgeschossigen Blockrandbebauung (fünf Geschosse + Staffelgeschoss) die fehlenden räumlichen Kanten, insbesondere am Hohenzollernplatz, geschaffen werden. Im Blockinnenbereich wird die Bebauung durch zwei Gebäude ergänzt. Die erforderlichen Stellplätze sollen ausnahmslos in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Daher kann der Freiraum zwischen den einzelnen Baukörpern der Bebauung als geschützter Freibereich, in Form eines „Angers“ mit vielfältigen Aufenthalts- und Spielbereichen ausgestattet werden. Auf die, in einem früheren Planungsstadium vorgesehene Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes soll verzichtet werden. 1.2. 1.2.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch – Aspekt Lärm Aufgrund der Lage des geplanten Geschosswohnungsbaus an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen sowie dem mit der Planung verbundenen erhöhten Verkehrsaufkommen sind innerhalb sowie außerhalb des Plangebietes Immissionskonflikte zu erwarten. Darüber hinaus befinden sich im nahen Umfeld des Seite 3 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Plangebietes gewerbliche Nutzungen, durch deren Emissionen ggf. negative Auswirkungen auf die geplante Nutzung innerhalb des Plangebietes entstehen können. Um die lärmtechnischen Auswirkungen auf die im Einwirkungsbereich gelegenen schutzbedürftigen Nutzungen zu prüfen, ist im Rahmen des Verfahrens im Juni 2013 ein Schalltechnisches Gutachten von der ”Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH” (SWA) erstellt worden. Die festgestellten Belastungen wurden unter dem Aspekt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse beurteilt. Die Grundlagen hierzu bilden die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 in Verbindung mit den Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm 98) und den Immissionsgrenzwerten der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV). Lärm Verkehr Das Plangebiet und die umgebende Bebauung sind bereits heute durch die unmittelbar angrenzende Joseph-von-Görres-Straße und Stolberger Straße erheblich durch Verkehrslärm vorbelastet. Für die vorgesehene Bebauung im Plangebiet werden die zur Stolberger Straße und Joseph-von-GörresStraße hin ausgerichteten Fassaden deutlich oberhalb der maßgeblichen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts und der Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts beaufschlagt. Die Überschreitung der Orientierungswerte beträgt an den betroffenen Fassaden mindestens 9 und maximal 18 dB(A) und die der Immissionsgrenzwerte mindestens 5 und maximal 14 dB(A). Durch die Eigenabschirmung der Straßen begleitenden Bebauung führt der Straßenverkehr jedoch an den lärmabgewandten Seiten und im Innenbereich des Plangebietes zu keinen Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte tags und im Nachtzeitraum. Um die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu erfüllen, sind die Festsetzungen von Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar. Als passiver Lärmschutz ist daher die Festsetzung von Lärmpegelbereichen erforderlich. Die höchsten Anforderungen an den Lärmschutz werden mit der Festsetzung des Lärmpegelbereiches V entlang der straßenseitig orientierten Fassaden gestellt. Bei Errichtung der Blockrandbebauung auf gesamter Länge entlang der angrenzenden Straßen sind an den straßenabgewandten Fassaden und den Bauflächen innerhalb des Plangebietes keine besonderen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Da jedoch nicht gänzlich auszuschließen ist, dass nur einzelne Bauabschnitte umgesetzt werden, werden die erforderlichen Lärmpegelbereiche entsprechend der freier Schallausbreitung festgesetzt. Dementsprechend werden für die verbleibenden Bereiche innerhalb des Plangebietes zusätzlich die Lärmpegelbereiche IV und III festgesetzt. Aufgrund der Überschreitungen sind auch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für Räume mit Schlaffunktion erforderlich, die gesunde Wohnverhältnisse bei ausreichendem Luftaustausch trotz geschlossener Fenster sicherstellen. Da, wie zuvor beschrieben, von den erhöhten Schallschutzanforderungen aufgrund von Eigenabschirmung und sonstigen Pegelminderungen (z.B. der sich daraus ergebenden vertikalen Varianzen) ggf. abgewichen werden kann, sind Ausnahmen von den vorgenannten Festsetzungen zu ermöglichen, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße für Außenbauteile anzusetzen sind. Die Untersuchungen belegen, dass die straßenseitig orientierten Fassaden der Bestandsbebauung an der Stolberger Straße, der Joseph-von-Görres-Straße und dem Hohenzollernplatz in den untersuchten Abschnitten bereits heute teilweise oberhalb der Orientierungswerte sowie der Immissionsgrenzwerte (Sanierungswerte) von 70 dB(A) tags und/oder 60 dB(A) nachts beaufschlagt werden. Bedingt durch die Mehrfachreflektionen aufgrund der geplanten beidseitigen geschlossenen Bebauung, erhöht sich die Belastung an der Bebauung der Joseph-von-Görres-Straße, der Stolberger Straße und dem Hohenzollernplatz um 0,2 bis maximal 2,4 dB(A). Seite 4 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Diese Mehrbelastungen resultieren im wesentlichem aus den oben beschriebenen Mehrfachreflektionen. Durch den von der geplanten Bebauung ausgelöstem Verkehr (Gesamt: 720 Fahrten) geht jedoch keine relevante Mehrbelastung aus. Der Vergleich der Emissionspegel in der Analyse und der Prognose belegt eine Pegelerhöhung von lediglich ΔLm,E < 0,1 dB(A) bis ΔLm,E = 0,1 dB(A). Diese Pegelerhöhung ist subjektiv nicht wahrnehmbar. Um der sog. Fernwirkung der Lärmbelastung auf den umgebenden Straßenabschnitten Rechnung zu tragen, kann als Ersatz für nicht praktikable verkehrslenkende Maßnahmen vertraglich geregelt werden, dass passiver Lärmschutz (Schallschutzfenster) an den Stellen einen Ausgleich schaffen soll, an denen durch den direkt projektbezogenen Zu- und Abflussverkehr die Lärmsituation besonders kritisch gesehen wird. Durch den Schallschutz in Form von entsprechenden Lärmschutzfenstern mit geeigneten Lüftungseinrichtungen kann, analog zu der geplanten Bebauung, ein angemessenes und gesundes Wohnen in der Bestandsbebauung sichergestellt werden. Im Hinblick auf die erforderliche Lärmsanierung der Bestandsbebauung wurden bereits im Rahmen des vorherigen städtebaulichen Entwurfs aus dem Jahr 2008 überschläglich die Kosten ermittelt. Im Juli 2013 wurde zur Überprüfung der damaligen Einschätzung eine weitere Begehung vor Ort durchgeführt. Danach wird insgesamt mit Kosten in Höhe von ca. 370.000,- € gerechnet. Nach den bislang vorliegenden Erfahrungen aus der Lärmsanierung werden die Angebote zum Einbau von Lärmschutzfenster nicht durchgehend wahrgenommen, weiterhin ist auch nicht jede Raumnutzung schutzbedürftig und nicht jedes Fenster muss erneuert werden. Nach der erfolgten Vorortprüfung wird überschläglich davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung von Zustand der aktuell eingebauten Fenster und Nutzung der Räume (Treppenhaus, Bad etc.) mit folgender Kalkulation alle Ansprüche abgedeckt werden können: Bei einer angenommenen 80%-igen Anspruchsberechtigung und einer 50%-igen tatsächlichen Inanspruchnahme und einer Zuschusshöhe von 50 % für das zu schützende Fenster sind für die Stadt Aachen Finanzmittel in Höhe von 74.000,- € netto bereitzustellen. Diese sind als Planungskosten in die entsprechende Haushaltsstelle einzubringen. Bei einer Fremdvergabe der Arbeiten zur Durchführung der Lärmsanierung ist mit doppelten Kosten zu rechnen. Die zeitnahe Durchführung des Schallschutzes ist durch entsprechende Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor der Bebauung im Plangebiet und der Stadt Aachen zu gewährleisten. Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wird über Festsetzungen im Bebauungsplan sowie durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aachen gesichert. In dem städtebaulichen Vertrag werden auch Regelungen zur Übernahme der im Rahmen der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen anfallenden Kosten getroffen. Lärm Tiefgarage Die im Rahmen der Umsetzung des Verfahrens geplanten beiden Tiefgaragen mit Zufahrten von der Joseph-von-Görres-Straße und der Stolberger Straße wurden anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt. Die Berechnungen ergeben, dass die maßgebliche Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts an dem nächstgelegenen Immissionsort an der Joseph-von-Görres-Straße im Tageszeitraum um mindestens 15 dB(A) und in der lautesten Nachtstunde um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden. An den nächstgelegenen Immissionsort an der Stolberger Straße werden die dort, aufgrund der Einstufung des gegenüberliegenden Baugebietes als Mischgebiet, maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tags Seite 5 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 und 45 dB(A) nachts im Tageszeitraum um mindestens 19 dB(A) und in der lautesten Nachtstunde um mindestens 9 dB(A) unterschritten. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass Schallschutzmaßnahmen im Bereich der beiden Tiefgaragenzufahrten festgelegt werden. Dazu zählt die Errichtung der Tiefgaragenzufahrten als geschlossene Rampen, die geräuschmindernde Ausführung von querenden Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenfahrbahn, eine dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechende Toranlage mit elektrischem Antrieb und die Einhaltung von benannten Schallleistungspegeln an der akustisch wirksamen Öffnungsfläche der Tiefgarage. Die oben beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen an der Tiefgarage werden im Bebauungsplan festgesetzt. Nach Punkt 7.4 der TA Lärm sind die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 m vom Grundstück mit zu berücksichtigen, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Werden alle drei Kriterien erfüllt, sind durch organisatorische Maßnahmen die Geräuschimmissionen des anlagenbezogenen Verkehrs soweit möglich zu verhindern. Wie bereits unter dem Punkt „Lärm Verkehr“ beschrieben, ist mit einer Steigerung der Immissionsbelastung von maximal 0,1 dB(A) zu rechnen. Damit ist ausgeschlossen, dass sich der Beurteilungspegel um mehr als 3 dB(A) erhöhen wird. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Ebenfalls können besondere Geräuschspitzen, welche die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(A) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, aufgrund der gegebenen Ausbreitungsverhältnisse ausgeschlossen werden. Lärm Gewerbe Nordöstlich des Plangebietes befindet sich eine gewerbliche Betriebsstätte. Es wurde untersucht ob deren Lärmemissionen zu negativen Auswirkungen auf die Wohnnutzung innerhalb des Plangebietes führen. Die Ergebnisse zeigen, dass an den nächstgelegenen Baukörpern im Plangebiet die maßgeblichen Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags um mindestens 8 dB(A) unterschritten werden. Eine Beurteilung zur Nachtzeit ist nicht erforderlich, da die Betriebszeiten des betreffenden Betriebs werktäglich auf die Tagzeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt sind und darüber hinaus eine Nachtarbeit, u.a. auf Grund des Schutzanspruchs der angrenzenden bestehenden Wohnnutzungen, nicht genehmigungsfähig wäre. Besondere Geräuschspitzen, welche die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(A) überschreiten, sind aufgrund der gegebenen Ausbreitungsverhältnisse auszuschließen. 1.2.2. Schutzgut Mensch – Aspekt Lufthygiene Im Rahmen des Vorhabens ist des Weiteren der Immissionsschutzbelang Lufthygiene relevant. Diesbezüglich wurde von der Aachener-Verkehrs-Ingenieur-Sozietät (AVISO) bereits im Januar 2008, auf Grundlage des damaligen städtebaulichen Konzeptes, eine lufthygienische Untersuchung erstellt, in der die Auswirkungen der geplanten Bebauung, und der damit verbundenen Verkehrsbelastungen, auf die straßenbezogenen Immissionsbelastungen im Nahbereich des Vorhabens sowie die Immissionssituation im nahen Umfeld der Abluftöffnungen der Tiefgarage untersucht werden. Aufgrund der überarbeiteten städtebaulichen Planung wurde das Lufthygienische-Gutachten im April 2013 durch AVISO überarbeitet. Da mit der Realisierung des Vorhabens Anfang des Jahres 2015 zu rechnen ist, wurden den Berechnungen die maßgeblichen Emissionsfaktoren für das Jahr 2015 zugrunde gelegt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Abgasemissionen zukünftig weiter abnehmen. Seite 6 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Aufgrund des vorhabenbezogenen Neuverkehrs ist mit einer Erhöhung der Verkehrsmengen von bis zu 1,6% auf der Stolberger Straße, bis zu 1,9% auf der Joseph-von-Görres-Straße zu rechnen. Dadurch erhöhen sich die Emissionsbelastungen durch die relevanten Schadstoffe NOx und PM10 um ca. 1,1% bis zu 1,7%. Die Gesamtimmissionsbelastung im gebäudenahen Bereich (Gehwegbereich) ergibt sich aus der vorgenannten Verkehrszunahme und der städtischen Hintergrundbelastung unter Beachtung der für den Aachener Talkessel charakteristischen Windverhältnisse. Relevant ist die Betrachtung der Luftschadstoffe NO2 (Stickstoffdioxid) und des Feinstaubs PM10. Auf eine nähere Betrachtung der Immissionsbelastung durch den Feinstaub PM2.5 kann verzichtet werden, da durch Ergebnisse der Messungen des LANUV nachgewiesen werden konnte, dass deren Grenzwert in NRW nicht überschritten werden. Immissionen, Jahresmittel Die Ergebnisse der Berechnungen für den Planfall bezüglich der Luftschadstoffimmissionen des Straßenverkehrs zeigen, dass sowohl für NO2 als auch für PM10 die berechneten jahresmittleren Konzentrationen noch unter den entsprechenden Grenzwerten gemäß 39. BImSchV liegen. Für NO2 liegen die o.g. Konzentrationen bei maximal 39,5 µg/m³ und somit knapp unter dem seit 2010 gültigen Grenzwert von 40 µg/m³. Die für PM10 berechneten jahresmittleren Konzentrationen an der Joseph-von-Görres-Straße liegen bei maximal 27,8 µg/m³ und somit unter dem seit 2005 gültigen Grenzwert von 40 µg/m³. Im Vergleich zu den Analyse-Werten (ohne die geplante Bebauung) für 2015 ist im Planfall (mit geplanter Bebauung) jedoch mit einer Zunahme der Immissionen von maximal 15% beim Schadstoff NO2 und maximal 5% beim Schadstoff PM10 zu rechnen. Die deutliche Zunahme ist nur in dem Straßenabschnitt auf der Joseph-von-Görres-Straße, vom Hohenzollernplatz bis zur Gneisenaustraße, zu erwarten ist. Dies liegt insbesondere an der veränderten Baustruktur mit einer beidseitig geschlossener Straßenrandbebauung. Immissionen, Kurzzeitwerte Die 39. BImSchV gibt neben den Jahresmittelwerten auch einen Grenzwert für den Kurzzeitwert von NO2 (200 µg/m³) an, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Ebenso wird ein Tagesmittelwert für PM10 (50 µg/m³) angegeben, der nicht öfter als 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Die ermittelten PM10 Konzentrationen (Jahresmittel) liegen im Analysefall sowie im Planfall im Bereich unter 30 µg/m³. Dieser Wert gilt als Schwellenwert, ab dem eine Überschreitung des Kurzzeitwertes für PM10 nicht ausgeschlossen werden kann. Wegen der Unterschreitung des Schwellenwertes ist daher eine Überschreitung des Grenzwertes für den Tagesmittelwert mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Auf eine Abschätzung des NO2-Kurzzeitwertes kann verzichtet werden, da in den vergangenen Jahren in ganz NRW selbst an verkehrsreichen Straßen keine Überschreitungen des Grenzwertes festgestellt wurden. Aufgrund der Untersuchungen kann insgesamt festgestellt werden, dass die relevanten Verkehrsabschnitte in der Umgebung des Plangebietes bereits heute eine hohe verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung aufweisen, die durch die vorhabenbezogenen Verkehrsbewegungen etwas erhöht wird. Diese Zunahme fällt gegenüber dem vormaligen städtebaulichen Konzept, mit Wohnbebauung und einem Lebensmittelmarkt, aber deutlich geringer aus. Im Vergleich zum Bestand führt die Planung nicht zu einer wesentlich kritischeren Situation. Durch die vorhabenbezogene Veränderung wird sich die Ausgangssituation an den betroffenen Straßenabschnitten nicht signifikant ändern. Seite 7 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Immissionen, Tiefgarage Die Planung sieht die Erstellung von zwei Tiefgaragen vor. Eine Tiefgarage mit 67 Stellplätzen wird mit einer Zufahrt von der Stolberger Straße aus erreicht. Eine weitere Tiefgarage mit 100 Stellplätzen soll über eine Zufahrt von der Joseph-von-Görres-Straße angebunden werden. Für die geplanten Tiefgaragen wurde daher im Mai 2013 durch die Aachener-Verkehrs-Ingenieur-Sozietät (AVISO) Berechnungen zur Abschätzung der Benzol-Abgasemissionen und der Benzol-Verdunstungsemissionen durchgeführt. Für die Beurteilung der Luftschadstoffbelastung durch die Tiefgarage wurden die von dem Büro BSV ermittelten vorhabenbedingten Neuverkehre (Gesamt: 625 Fahrten am Tag, davon 375 Fahrten an der Joseph-vonGörres-Straße und 250 Fahrten an der Stolberger Straße) zugrunde gelegt. Aufgrund der Fahrzeugbewegungen werden in der Tiefgarage mit Zufahrt von der Stolberger Straße ca. 304 g Benzol und in der Tiefgarage mit Zufahrt von der Joseph-von-Görres-Straße ca. 454 g Benzol im Jahr freigesetzt. Im Nahfeld der Tiefgaragenöffnungen können erhöhte Immissionen auftreten. Im derzeitigen Planungsstadium können jedoch keine Aussagen zu der Lage und Größe der Entlüftungseinrichtungen getroffen werden. Im Sinne einer konservativen Betrachtung, wurde daher davon ausgegangen, dass pro Tiefgarage nur eine Lüftungsöffnung vorhanden sein wird. Unter Berücksichtigung der städtischen Hintergrundbelastung wurde im direkten Umfeld ein Wert von 5 µg/m³ im Jahresmittel ermittelt. Dieser Wert entspricht dem seit 2010 in der 39. BImSchV festgelegten Grenzwert. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen aber auch, dass selbst bei den ungünstig gewählten Randbedingungen in einem Abstand von 3-4 m der gültige Grenzwert deutlich unterschritten wird. Da in der Realität, abweichend von der konservativen Betrachtung, mehrerer Abluftöffnungen pro Tiefgarage vorhanden sein werden, wird sich die Immissionsbelastung deutlich reduzieren. Die Lage der Abluftöffnungen sollte bei einer Abluftöffnung pro Tiefgarage mit einem Mindestabstand von 3-4 m zu Aufenthaltsbereichen (Bereiche an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten) oder zu öffnenden Fenstern betragen. Bei mehreren Abluftöffnungen kann dieser Abstand reduziert werden. Der Abstand ist dann durch eine gutachterliche Beurteilung festzulegen. Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wird über Regelungen im städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Aachen sichergestellt Immissionen, Gewerbe Im April 2013 wurden durch die Aachener-Verkehrs-Ingenieur-Sozietät (AVISO) eine Prüfung und Beurteilung der Immissionen durch die im Umfeld des Plangebietes ansässigen Gewerbebetriebe durchgeführt. Östlich des Plangebietes befinden sich Gewerbehallen, die durch einen Lebensmittelgroßhändler genutzt werden und im übrigen Umfeld überwiegend Betriebe des Kfz-Gewerbes. Hinsichtlich der Luftqualität sind nur die Kfz-Betriebe, aufgrund der Anwendung von lösemittelhaltigen Produkten, zu betrachten, da hierdurch VOC (Flüchtige organische Gase und Dämpfe)- Emissionen entstehen. Für den, dem Plangebiet nächstgelegenen Kfz-Betrieb wurde eine Screening-Betrachtung durchgeführt. Danach ist an der, dem Betrieb nächstgelegenen Plangebietsgrenze, mit einer VOCZusatzbelastung von maximal 5 µg/m³ (jahresmittlere Konzentration) zu rechnen. Damit entspricht die Zusatzbelastung in etwa 1,7% des hilfsweise herangezogenen Beurteilungswertes von 300 µg/m³ (Langzeitwert). Bei Einhaltung dieses Langzeitwertes sind gemäß dem Merkblatt der Umwelt-MedizinGesellschaft keine gesundheitlichen Beschwerden zu erwarten. Mit 1,7% liegt die Zusatzbelastung deutlich unter dem Irrelevanz-Kriteriums der TA Luft (Zusatzbelastung < 3% des Beurteilungswertes). Damit kann ausgeschlossen werden, dass durch benachbarte Gewerbebetriebe relevante Immissionsbelastungen im Plangebiet auftreten. Seite 8 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände 1.2.3. Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Schutzgut Mensch – Aspekt Grün- und Freiflächen Außer einzelnen Bäumen und Sträuchern im Bereich der Gneisenaustraße und Joseph-von-Görres-Straße sowie einer ca. 250 m² großen, begrünten Freifläche an der nordöstlichen Plangebietsgrenze ist das Gelände weitgehend versiegelt. Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befinden sich ebenfalls keine öffentlich zugänglichen Freiflächen. Jedoch ist über die Gneisenaustraße in ca. 150 m Entfernung westlich des Plangebietes der Ostfriedhof mit seinen ausgedehnten parkähnlichen Freiflächen zu erreichen. Innerhalb des Plangebietes wird zwischen der straßenbegleitenden Bebauung entlang der Joseph-vonGörres-Straße und der Blockinnenhofbebauung ein „Anger“ mit einer hohen Aufenthaltsqualität für alle Generationen geschaffen werden. Neben allgemeinen Spielflächen und hausnahen Kinderspielplätzen werden daher auch ruhige Aufenthaltsbereiche zum Verweilen und gemeinschaftlichen Aktivitäten (Grillen, gärtnern etc.) geschaffen. Die Freiflächen, die überwiegend von Tiefgaragen unterbaut sind, werden, mit Ausnahme der beschriebenen Aufenthaltsbereiche und Erschließungsflächen, als Grünflächen mit Wiesen und Gehölzen angelegt. Die Realisierung des qualitätsvollen Aufenthaltsbereiches wird, auf Grundlage des im März 2013 aufgestellten Freiraumkonzeptes des Büros RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, über entsprechende Regelungen in dem zwischen dem Investor und der Stadt Aachen zu schließenden städtebaulichen Vertrag sichergestellt. Der Gemeinschaftsbereich soll auch Bewohnern außerhalb des Plangebietes offen stehen und trägt daher im besonderen Maße zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils bei. Die öffentliche Zugänglichkeit des zentralen Aufenthaltsbereiches wird durch die Festsetzung eines Gehrechtes zugunsten der Allgemeinheit planungsrechtlich im Bebauungsplan gesichert. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.2003 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau“ löst das Wohnungsbauprojekt die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Pro Kind sind 10 qm öffentliche Spielplatzfläche anzusetzen. Pro Wohneinheit ist grundsätzlich von zwei Kindern auszugehen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann aufgrund der naheliegenden öffentlichen Spielplätze in der Gneisenaustraße und der Breslauer Straße und des geplanten öffentlich zugänglichen Aufenthaltsbereiches innerhalb des Plangebietes um 50 % reduziert werden. Bei den geplanten ca. 170 Wohneinheiten ergibt sich abzüglich der für Kinder ungeeigneten derzeit geplanten 44 Einraumwohnungen, eine erforderliche Spielplatzfläche von 1.260 qm. Da keine weitere öffentliche Spielplatzfläche im Plangebiet oder im näheren Umfeld angelegt werden kann, ist für die restliche zu fordernde Spielplatzfläche eine Ausgleichzahlung in Höhe von 80 €/m² zu entrichten. Hiervon unabhängig sind für den geplanten Geschoßwohnungsbau die bauordnungsrechtlich erforderlichen hausnahen Kinderspielflächen anzulegen. 1.2.4. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet und die Umgebung liegen nicht innerhalb der Flächen, die für FFH (Flora-Fauna-Habitat) und/oder Vogelschutzgebiete dargestellt sind und ebenfalls nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft jedoch als zulässig bzw. als bereits vor der planerischen Entwicklung erfolgt, so dass eine Eingriffs- und Ausgleichsberechnung nicht erforderlich ist. Das Plangebiet liegt im bebauten Raum und ist nicht als Landschaftsraum wahrnehmbar. Das Plangebiet ist derzeit überwiegend versiegelt. Außer einzelnen Bäumen und Sträuchern im Bereich der Gneisenaustraße und Joseph-von-Görres-Straße sowie einer ca. 250 m² großen, begrünten Freifläche an der nordöstlichen Plangebietsgrenze ist das Gelände weitgehend gehölzfrei. Seite 9 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Als Maßnahmen zur Minderung im Plangebiet und Verbesserung des Kleinklimas sind die Anpflanzungen von Laubbäumen entlang der Joseph-von-Görres-Straße und am Hohenzollernplatz, die Anlage von Hecken sowie eine intensive Begrünung von mindestens 1.800 m² der nicht überbauten Teile der Tiefgarage erforderlich. Diese Maßnahmen dienen dazu, eine Mindestausstattung mit Grünflächen sowie eine ausreichende Fläche für Aufenthaltsbereiche für die geplante Wohnnutzung zu schaffen. Für die bezüglich der geringen biologischen Vielfalt im Plangebiet zu erwartenden Tier- und Pflanzenarten ist aufgrund des Planvorhabens von keinen relevanten Beeinträchtigungen auszugehen. Es liegen keine Kenntnisse über das Vorkommen streng oder besonders geschützter Tierarten (sog. planungsrelevante Arten) im Plangebiet vor. Diese sind aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohngebiete und der im Plangebiet anzutreffenden Biotop- und Nutzungsstrukturen auch nicht zu erwarten. Sonstige Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG (Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009, BGBl. I, S. 2542), die der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 885 entgegenstehen könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Trotzdem ist zur Minderung des Eingriffs sowie zur Förderung des Artenschutzes in stark verdichteten Innenstadtbereichen die Schaffung von Nistmöglichkeiten für Gebäude bewohnende Vögel und Fledermäuse an den neuen Gebäuden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgesehen. Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird über entsprechende Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Aachen gesichert. 1.2.5. Schutzgut Boden Das Plangebiet kann aufgrund der ehemaligen Nutzungen in drei Teilbereiche gegliedert werden. An der Ecke Stolberger Straße/Joseph-von-Görres-Straße befand sich ein bereits zum größten Teil abgerissener Luftschutzbunker aus dem 2. Weltkrieg. Die Freifläche des Bunkers wurde bislang von einem Gebrauchtwagenhandel genutzt. In Richtung Norden schließt sich der Bereich eines ehemaligen Schrottplatzes an. Im Bereich Ecke Gneisenaustraße/Joseph-von-Görres-Straße befand sich eine ehemalige Tankstelle, die im Altlastenkataster der Stadt Aachen eingetragen ist. Diese wurde aber bereits abgerissen und die unterirdischen Tanks beseitigt. Weitere Eintragungen weisen auf einen Kfz-Handel sowie Kfz-Reparaturen hin. Um die Belastungen einschätzen zu können wurden von dem Hydrogeologischen Ingenieur-Büro Olzem, im Juni 1994 sowie von dem Büro für Geotechnik Dieler + Partner im Februar 2006 eine Erstbewertung bzw. ein geotechnischer Bericht erstellt. Das gesamte Gebiet ist durchgehend mit einer bis zu 4 m tiefen anthropogenen Anfüllung überdeckt, die ganz unterschiedliche Stärken aufweist. Organoleptische Hinweise auf Konzentrationen an umweltrelevanten Inhaltsstoffen ergaben sich nicht aus den Bodenproben der Anfüllungen. Lediglich im Bereich der ehemaligen Tankstelle wurde der Geruch von Kohlenwasserstoff wahrgenommen. Die chemische Analyse ergab jedoch keine chemisch nachweisbare Belastung. Die Anfüllungen entsprechen dem Zuordnungswert Z1.2 bis Z2, d.h. sie sind im Falle der Bautätigkeit unter den in LAGA.20 definierten Sicherheitsbedingungen offen wieder einzubauen bzw. auf entsprechende regionale Deponien abzufahren. Der unter den Anfüllungen vorhandene gewachsene Boden ist durch die Bodenproben als unbelastet zu bezeichnen, d.h. er entspricht dem Zuordnungswert Z0. Als Erdbaustoff zur Wiederverwertung ist er jedoch aufgrund seiner schlechten Verdichtungseigenschaften nur bedingt einsetzbar. Seite 10 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist festzustellen, dass im Bereich des Plangebietes die untersuchten Analyseparameter die entsprechenden Prüfwerte des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) für die geplante Wohnnutzung nicht überschreiten. Diesbezüglich ergeben sich für die derzeitigen bzw. geplanten Nutzungen keine Einschränkungen, wenn auf den geplanten Freiflächen und Kinderspielflächen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dieser Forderung wird im Bereich der geplanten Tiefgarage durch den für die Errichtung der Tiefgaragen erforderlichen Bodenaushub bereits Rechnung getragen. Für die übrigen Freibereiche ist eine Mindestabdeckung des vorhandenen Bodens mit sauberem, natürlichem Fremdboden in einer Mächtigkeit von 60 cm und/oder ein Bodenaustausch erforderlich. Der Aushub und die Separierung der Auffüllungsmaterialien haben unter gutachterlicher Begleitung zu erfolgen. Diesbezüglich wird in den städtebaulichen Vertrag ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird ebenfalls über Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Aachen gesichert. Da durch die vertraglichen Regelungen eine Bodensanierung vor Nutzung des Plangebietes zum Wohnen sichergestellt ist, kann auf eine Kennzeichnung des Plangebietes gemäß § 9 Abs. 5 BauGB als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind“ verzichtet werden. 1.2.6. Schutzgut Wasser Niederschlagswasser Der leicht nach Nordwesten in Richtung der natürlichen Vorflut Wurm geneigte Grundwasserspiegel liegt entlang der Joseph-von-Görres Straße zwischen ca. NHN+158 m (Gneisenaustraße) und NHN+159 m (Stolberger Straße) unter Flur. Eine Gefährdung des Grundwassers oder unterlagernder Bodenschichten ist nicht zu befürchten, da die geringe bzw. nicht vorhandene Wasserlöslichkeit der untersuchten Parameter der o.g. Bodenproben eine Gefährdung durch Schadstoffaustausch über Sickerwasser ausschließt. Zudem ist der tief liegende Grundwasserspiegel, im Mittel 10 m, durch eine natürliche, mineralische Abdichtung gegen die Geländeoberfläche geschützt. Da das Grundstück bereits vor dem 01.01.1996 bebaut war, besteht nach § 51 Landeswassergesetz NRW keine Verpflichtung zur Versickerung des Niederschlagswassers. Im Rahmen des geotechnischen Berichtes vom Büro für Geotechnik Dieler + Partner wurde die Versickerungsmöglichkeiten von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser untersucht und beurteilt. Demnach ist eine örtliche punktuelle Versickerung größerer Wassermengen von befestigten sowie versiegelten Flächen in den Untergrund wegen der geringen Bodendurchlässigkeit aus technischen und wasserrechtlichen Gründen nicht möglich. Daher wird das Niederschlagswasser in das vorhandene Kanalsystem in der Joseph-von-Görres-Straße sowie der Stolberger Straße eingeleitet. Um u.a. den Versiegelungsgrad im Plangebiet zu reduzieren bzw. eine gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation zu gewährleisten, wird festgesetzt, dass mindestens 1.800 m² der nicht überbauten Bereiche der Tiefgaragen intensiv begrünt werden. Sollte der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Mittel mehr als 80 % betragen, so ist eine Rückhaltung auf den Grundstücken erforderlich. Um eine fachgerechte Entwässerung zu gewährleisten, ist die Entwässerungsplanung mit dem FB 61/73 der Stadt Aachen und mit dem Wasserverband Eifel Rur (WVER), bezüglich der Hochwassersicherheit, abzustimmen. Diesbezüglich werden entsprechende Hinweise und Regelungen in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Seite 11 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Abwässer Der Bereich des Plangebietes ist bereits abwassertechnisch erschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird demnach ebenfalls in das vorhandene Kanalsystem eingeleitet. Grundwasser Eine Drainierung wird zum Schutz des Grundwassers im Bereich des Plangebietes grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise kann, in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen, eine Drainierung während der Bauphase zugelassen werden. Ferner sind im Plangebiet Kalksteinaufragungen nicht auszuschließen. Um eine Verschmutzung des Grundwassers durch ein Anschneiden dieser Kalksteinbänke bei Bauarbeiten zu verhindern, sollen diese mit Betonitmatten abgedeckt werden. Darüber hinaus sind zur Sicherung des Grundwassers sowie der Gebäude bei einer Tiefengründung hinreichende Maßnahmen erforderlich, die ebenfalls wie die zuvor genannten Maßnahmen mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen sind. Diesbezüglich werden entsprechende Hinweise und Regelungen in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. 1.2.7. Schutzgüter Luft und Klima/Energie Gemäß dem gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen (2001) wird das Plangebiet und seine Umgebung dem Klimatop des so genannten „Stadtklima“ zugeordnet, welches durch dichte städtische Bebauung ausgeprägte Wärmeinsinseln mit eingeschränkten Luftaustauschbedingungen, zum Teil ungünstige Bioklimate und erhöhte Luftbelastungen verursacht. Darüber hinaus liegen für den o.g. Bereich keine Kaltluftströme vor. Die Joseph-von-Görres-Straße ist als besonders belasteter Straßenabschnitt eingestuft. Für das Plangebiet werden, unter Berücksichtigung der Anlage von intensiver Begrünung auf mindestens 1.800 m² der nicht überbauten Bereiche der Tiefgarage im Innenbereich sowie der Anpflanzung von Laubbäumen, keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut erwartet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird über entsprechende Regelungen im städtebaulichen Vertrag sichergestellt. 1.2.8. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet selber befinden sich keine Baudenkmäler. Im Bereich der gegenüberliegenden Seite des Plangebietes am Hohenzollernplatz sowie der Stolberger Straße sind Baudenkmäler vorhanden. Die Gebäude entlang der Joseph-von-Görres-Straße bis zur Peliserkerstraße sind ebenfalls als Baudenkmäler eingetragen. Durch die geplante Bebauung sind keine negativen Auswirkungen auf die Baudenkmäler in der Umgebung zu erwarten. Im Gegenteil hierzu wird durch das Ziel, die charakteristische Baustruktur wieder herzustellen sowie den städtebaulichen Missstand der benachbarten, brachliegenden Fläche zu beseitigen, eine deutliche Aufwertung der umliegenden Baudenkmäler erreicht. Konkrete Hinweise auf Bodendenkmäler liegen für das Plangebiet derzeit nicht vor. Bei Bodeneingriffen ist die Aufdeckung archäologischer Bodenfunde und Befunde jedoch nicht auszuschließen. Diesbezüglich wird in den städtebaulichen Vertrag ein Hinweis auf die Berücksichtigung der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW aufgenommen. Seite 12 / 13 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände 1.3. Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 21.08.2013 Grundlagen „Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung zum B-Plan 885 Joseph-von-Görres-Straße in Aachen, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung (BSV) , Aachen, März 2013 „Schalltechnisches Gutachten SI – A 13/178/06“, SWA Schall- und Wärmemeßstelle Aaachen GmbH, Aachen, 27. Juni 2013 „Überarbeitung Lufthygiene-Gutachten, Aachen, Joseph-von-Görres-Straße, Schlussbericht“ AVISO, Aachen, April 2013 „Überarbeitung Lufthygiene-Gutachten, Aachen, Joseph-von-Görres-Straße, Teil: Prüfung und Beurteilung Immissionsbelastung durch die Emissionen der Tiefgaragen, Schlussbericht““ AVISO, Aachen, Mai 2013 „Überarbeitung Lufthygiene-Gutachten, Aachen, Joseph-von-Görres-Straße, Teil: Prüfung und Beurteilung der benachbarten betrieblichen Immissionen, Schlussbericht““ AVISO, Aachen, April 2013 „Erstbewertung des Geländes Joseph-von-Görres-Straße/Stolberger Straße in Aachen“ HYDRO, Aachen, 27. Juni 1994 „Geotechnischer Bericht Grundstück Joseph-von-Görres-Straße/Gneisenaustraße/Stolberger Straße in Aachen“ Prof. Dieler & Partner, Aachen, 16. Februar 2006 Seite 13 / 13 Schnittansicht M 1:200g ße tra s s au n e s ei Gn Kleinkinderspiel Versteckspiel Sitzen unter Bäumen Spielwiese Liegewiese Pergola/ Grillstation Rabatten Klettergerüst und -wand BBQ und Radstellplätze Gemeinschaftsbeete Beerensträucher zum Naschen Boule Treppe Lageplan M 1:200 Seilbahn Stand: 26.03.2013 Betonsteinpflaster Mietergärten Wassegebundene Wegedecke Terrassenplatten Kleinkinderspiel FeuerwehrAufstellfläche Spielflächenbelag a Str esörr n-G -vo eph Jos Rasenflächen Rasenflächen privat Bodendecker tlw. Sträucher ße e r e erg aß r t S Schotterrasen lb o t S Gemeinschaftsbeete Staudenrabatten Hohenzollernplatz: Außengastronomie unter Kastenlinden Bodendecker/ Stauden Schnitthecken Bushaltestelle Straßenbäume Kastenbäume Kleine Obstbäume/ Beerensträucher Mehrstämmige Blütenbäume in Hochbeeten Bestandsgehölze Boule Gemeinschaftsbeete Pergola Grillstation Hochbeete mit Sitzauflagen Staudenrabatten Fallschutzbelag Seniorengerechte Gestaltung