Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118066.pdf
Größe
5,2 MB
Erstellt
13.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
0B
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Immobilienmanagement
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0206/WP16
öffentlich
13.08.2013
FB 36/20 Frau Hoffmann
Bebauungsplan Nr. 812, Kornelimünster-West
Umweltbericht mit Grünordnungsplan
Beratungsfolge:
TOP:_ 4 _
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2013
UmA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht einschließlich
Grünordnungsplan.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum
Bebauungsplan Nr.812.
Er empfiehlt die Umsetzung des Grünordnungsplans im Rahmen der zukünftigen Erschließung und
Bebauung des Plangebietes.
In Vertretung
Dr. Sicking
Beigeordneter
Vorlage FB 36/0206/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.08.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausriechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
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0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 36/0206/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.08.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 812 umfasst ein gut 9,7 ha großes Plangebiet im Westen von Kornelimünster,
südlich der Benediktinerabtei zwischen Oberforstbacher und Schleckheimer Straße, in dem ein
Wohngebiet mit Reihen- und Doppelhausbebauung umgesetzt werden soll.
Das Plangebiet ist durch Bebauung von drei Seiten umschlossen und grenzt Richtung Westen an die
offene Landschaft. Diese stellt sich hier -wie das Gebiet selbst- im Wesentlichen als intensiv genutztes
landwirtschaftliches Grünland dar.
Folgende Faktoren bestimmen die abschließende Beurteilung der Umweltverträglichkeit:
-
Der jetzige Zustand des Geländes, sein Siedlungszusammenhang, seine geringe Ausstattung
mit wertvollen Landschaftselementen sowie seine geringe Relevanz für Fragen des
Artenschutzes.
-
Der über das gesetzliche Maß hinausgehende Abstand zwischen dauerhaft zum Aufenthalt
genutzten Räumen und dem Mobilfunksendemast.
-
Die geringe Belastung mit Lärm im Plangebiet.
-
Das Vorhandensein von Böden mit schwacher Metallbelastung, auf denen - unter Einhaltung
bestimmter Regeln - der Gemüseanbau jedoch gefahrlos möglich ist.
-
Der Ausgleich der vorhandenen schützenswerten Böden im Plangebiet durch die
Umwandlung von Waldbeständen im Aachener Stadtwald.
-
Der
angemessene
Umgang
mit
dem
hoch
anstehenden
Grundwasser
bzw.
der
Bodenfeuchtigkeit im Plangebiet
Unter Einbeziehung der vorgenannten Faktoren kann die Entwicklung des Plangebietes als verträglich
für die Umwelt bezeichnet werden, wenn die Forderungen und Empfehlungen aus dem Umweltbericht
bei der Planung und Umsetzung Berücksichtigung finden.
Anlage/n:
Umweltbericht
Grünordnungsplan
Vorlage FB 36/0206/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.08.2013
Seite: 3/3
Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen
Der Oberbürgermeister
Umweltbericht
zum Bebauungsplan Nr. 812
im Stadtbezirk Aachen Kornelimünster
für den Bereich zw. Benediktiner-Abtei und dem Wohngebiet an der Schleckheimer Straße
Aachen, Juli 2013
Lage des Plangebietes
________________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
Fassung vom 29.07.2013
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5.
2.
Lage des Plangebietes
Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes (BP)
Planungsrechtliche Einbindung
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Ziele des Umweltschutzes
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.3.
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.4.
2.4.1
2.4.2
2.4.3
Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.5.
2.5.1
2.5.2
2.5.3
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.6.
2.6.1
2.6.2
2.6.3
Schutzgut Landschaft
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.7.
2.7.1
2.7.2
2.7.3
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
2.8
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
3.0
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a) bei Durchführung, verbleibende Umweltauswirkungen
b) Nullvariante
c) Alternativplanung (soweit geprüft)
4.0
5.0
6.0
Grundlagen
Monitoring
Zusammenfassung
Anlage: Grünordnungsplan
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
Fassung vom 29.07.2013
1.
Einleitung
1.1
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 812, Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße liegt im Ortsteil Aachen-
Kornelimünster im Süden des Stadtgebietes. Der Geltungsbereich ist begrenzt durch die Abtei bzw. die Oberforstbacher Straße im
Norden, durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang des Benediktinerweges im Osten, der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des B-Plans 840, “Kornelimünster West, Schleckheimer Straße” bzw. der Schleckheimer Straße im Süden
sowie den landwirtschaftlich genutzten Flächen u. a. Flurstück 106 bzw. 1206 im Westen.
1.2
Inhalt und Ziele des B-Plans
Der Bebauungsplan soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Im Zuge der derzeitigen Planung soll nunmehr
im Anschluß an den Bebauungsplan Nr. 840, Kornelimünster West, Schleckheimer Straße (1. Bauabschnitt) weiteres Bauland in
Kornelimünster-West ausgewiesen werden (2. Bauabschnitt). Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, die Wohnbedürfnisse der
Bevölkerung zu berücksichtigen und die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu unterstützen (§ 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB).
Vielen Bürgern der Stadt soll damit ihrem Wunsch nach einem eigenen Haus mit Garten ermöglicht werden. Mit der vorliegenden
Planung soll in einem gewissen Umfang die Abwanderungsbewegung von Bauinteressenten in das Umland vermindert werden.
Zusätzlich soll die Nutzungsintensivierung auch die öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen im Südraum stärken
1.3
Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Im Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, bekanntgemacht
am 27.05.2003 (GV.NW 2003, S. 301) ist der Bereich als “Allgemeine Siedlungsbereiche” (ASB) und in Teilen als “Allgemeiner
Freiraum und Agrarbereich” mit der Überlagerung durch die Darstellung “Regionaler Grünzug” dargestellt.
Flächennutzungsplan 1980 (FNP)
Für das Plangebiet stellt der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen (FNP) zum größten Teil "Wohnbauflächen" dar, an welche im Westen “Flächen für die Landwirtschaft” angrenzen. Bei der Abtei Kornelimünster sind westlich der Kirche “Grünflächen”
dargestellt.
Ziel ist es nicht nur auf dem Bereich von der “Wohnbauflächen”, sondern auch auf den “Flächen für die Landwirtschaft” Wohnnutzung anzusiedeln, um neues Wohnangebot zu schaffen. Aufgrund der vorgesehenen Planung, die Siedlungsgrenze zu verschieben, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte Planbereich, der derzeit im Hauptplan als “Fläche für die
Landwirtschft” dargestellt ist, soll in die Darstellung “Wohnbauflächen” geändert werden.
Landschaftsplan (LP)
Der Landschaftsplan stellt für den Planbereich das Entwicklungsziel 6 dar. Dieses Ziel beinhaltet die Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzungen. Außerdem setzt er den "besonderen
Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern" fest. In den v.g. Grünflächen der Abtei sind im Landschaftsplan zwei Bäume als
Naturdenkmäler eingetragen.
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
Fassung vom 29.07.2013
Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 haben Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes. Ein eigenständiges
Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landsachaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz(LG NRW) außer Kraft treten.
1.4
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Es ergibt sich folgender Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (in ca.-Angaben):
Gesamtfläche
97.000 m²
Fläche für die Landwirtschaft
10.000 m²
Fläche der Telekom
1.900 m²
Ausgleichsfläche
11.000 m²
Fläche für Gemeinbedarf
2.100 m²
Bruttobauland
72.000 m²
Ausgleichsflächen
11.000 m²
Private Grünflächen entlang der Abtei
7.800 m²
Öffentliche Grünfläche (Entwässerung)
3.200 m²
Bruttobauland
100,0 %
72.000 m²
Nettobauland
79,0 %
56.600 m²
Öffentliche Verkehrsfläche
17,0 %
12.600 m²
4,0 %
2.800 m²
Öffentliche Grünfläche (Park + Spiel)
Versiegelung
37.200 m²
Durch Häuser incl. Stp (0,4x56.600m²)
22.600 m²
Durch Kindergarten
1.000 m²
Durch private Verkehrsflächen
1.000 m²
Durch öffentliche Verkehrsflächen
12.600 m²
Wohneinheiten
161 WE
Südlicher Bereich
45 WE
Nördlicher Bereich
116 WE
Besucherparklätze
63 Stp
1.5
Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange
Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen bei der Stadt Aachen formulierten Grundsätze und Ziele des
Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Hauptteil wird im Einzelnen hierauf eingegangen.
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Bebauungsplan Nr. 812
Kornelimünster-West
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
Schutzgut Mensch
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Fassung vom 29.07.2013
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind grundsätzlich Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und
Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
2.1.1
Bestandsbeschreibung
Thema Lärm
Für das Gebiet zwischen der Oberforstbacher Straße, der Schleckheimer Straße und des Benediktiner Weges wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Neuansiedlung von Wohngebäuden ermöglichen soll. Das Plangebiet umfasst einen Bebauungsplanbereich mit ca. 160 WE und einem Kindergarten.
Das Verkehrsaufkommen der Oberforstbacher Straße beträgt lt. Verkehrsmodell der Stadt Aachen rd. 1.250 KFZ/24h. Das Verkehrsaufkommen der Schleckheimer Straße beträgt rd. 5.200 KFZ/h.
Thema Stadtklima/Lufthygiene
Das B-Plangebiet Aachen Kornelimünster-West (nördlicher Teil oberhalb der Schleckheimer Str. von 8,4 ha Gesamtfläche) gliedert
sich an den westlichen, locker bebauten Siedlungsrand des Ortsteils Kornelimünster an. Der neue Wohnsiedlungsbereich liegt
deutlich oberhalb des Indetals mit dem alten und dicht bebauten Ortskern von Kornelimünster, d.h. außerhalb des klimatischlufthygienisch besonders belasteten Aachener Talkessels; das B-Plan-Gelände fällt in östliche / südöstliche Richtung leicht ab.
Ausweislich der Thermalbefliegungen aus dem Gesamtstädt. Klimagutachten Aachen, 2000, liegt das Planareal in einem Kaltlufteinzugsgebiet (Kaltluftbildung und Kaltluftabfluss). Entlang der Schleckheimerstraße wurde ein lokaler Kaltluftabfluss mit Richtung
Ortskern nachgewiesen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sich die Kaltluft zwischen den Wohngebieten hangabwärts bewegt
und damit den Westteil von Kornelimünster oberhalb des Indetals mit Frischluft versorgt.
Die lufthygienische Belastung mit einschlägigen Luftschadstoffen ist im neuen B-Plangebiet im allgemeinen als gering zu bewerten. Einzig der Bereich unmittelbar an der etwas stärker Kfz-frequentierten Schleckheimerstr. (DTV-werktags gemäß Luftreinhalteplan Aachen: ca. 5.000) ist von Luftschadstoff-Immissionen betroffen, deren Niveau jedoch sehr deutlich unterhalb der gesetzlichen
Grenzwerte liegt.
Thema Geruchsimmissionen
In der Nähe befinden sich zwei landwirtschaftliche Betriebe, deren Betrieb möglicherweise zu Geruchsentwicklungen führen, die
als störend empfunden werden.
Thema Elektromagnetische Felder (EMF)
Im nördlichen Randbereich des B-Plangebietes (Nähe der Abtei Kornelimünster) liegt ein etwa 32 m hoher Mobilfunkturm mit Sendeanlagen mehrerer Mobilfunkbetreiber. Aufgrund der Turmhöhe und den dortigen technischen Möglichkeiten wird mit einem
weiteren Sendeanlagenausbau gerechnet.
Nach Angaben der zuständigen Bundesnetzagentur, wurde der etwa 32 m hohe Mobilfunksendemast mit einer Reihe von Mobilfunkantennen der vier bekannten Hauptnetzbetreiber in verschiedenen Antennenhöhen ausgestattet. Der gesetzliche Mindestab-
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Bebauungsplan Nr. 812
Kornelimünster-West
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Fassung vom 29.07.2013
stand zu immissionsssensiblen Nutzungen, wie z.B. Wohnnutzung beträgt auf der Grundlage der 26. BImSchV (26. Verordnung
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) in Antennen-Hauptabstrahlrichtung 24,01 m.
Thema Grün- und Freiflächen, Erholung
Das Bebauungsplangebiet wird zur Zeit von Wiesen bzw. Weideflächen geprägt und grenzt an ein durchgrüntes Wohngebiet mit
einem 1760 qm großen Spielplatz an. Der vorhandene Spielplatz liegt im Randbereich der vorhandenen Bebauung hin zur freien
Landschaft und ist von älterem Baumbestand umgeben. Nördlich der Bebauungsplanfläche befindet sich die das Landschaftsbild
prägende Benediktiner Abtei, deren westlich und östlich gelegenen Außenanlagen einen alten Baumbestand aufweisen.
2.1.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Thema Lärm
Für das Plangebiet wird das zusätzlich zu erwartende Verkehrsaufkommen aufgrund der v.g. Planungsabsichten wie folgt eingeschätzt. 160 Wohneinheiten mit im Mittel mit 2,5 Einwohner belegt, ergeben ca. 400 Einwohner. Lt. Statistik besitzt in Aachen jede
zweite Person ein Fahrzeug. Demnach werden in dem Plangebiet ca. 200 Fahrzeuge zu erwarten sein. Nach den Erfahrungen
werden diese Fahrzeuge 3-4mal pro Tag bewegt. Das würde einem Verkehrsaufkommen von max. 800 Fahrzeugen pro 24h entsprechen. Besucher, Liefer- und Versorgungsdienste erhöhen das Verkehrsaufkommen auf rd. 900 Fahrten pro 24h. Aufgrund der
geplanten Erschließung über drei verschiedene Anfahrtsbereiche, verteilt sich die Verkehrsbelastung im Plangebiet sodass die
ursprüngliche Lärmprognose, für die der ungünstigste Fall über nur eine Erschließungsstraße angenommen wurde (sog. Worstcase-Annahme1), nicht zum Tragen kommt. Dennoch wird die Situation anhand dieser ungünstigen Belastungszahlen beurteilt, um
eine größtmögliche Sicherheit in der Darzulegung der zusätzlichen Belastung durch die Verkehre des Plangebietes zu erreichen.
Thema Stadtklima/Lufthygiene
Im Indetal selbst, und damit im dicht bebauten Zentrum von Kornelimünster, herrscht während austauscharmer Wetterlagen Kaltluftstau mit geringen Strömungsgeschwindigkeiten vor. Dies ist topographisch bedingt (geringes Tallängsgefälle), wobei der dennoch vorhandene Kaltluftdurchfluss als lufthygienisch positiv wirksam zu bewerten ist.
Die für ein Aufrechterhalten dieser Strömung erforderliche große Kaltluftzufuhr würde durch die geplanten Baumaßnahmen im
neuen B-Plangebiet quantitativ sicherlich reduziert werden (Versiegelung bis zu etwa 65 – 70 % durch Straßen- / Wegebau und
Gebäude sowie Verringerung der verbleibenden Kaltluftströme). Vor allem im Westteil von Kornelimünster würde diese lokale Belüftungsfunktion stark eingeschränkt. Dies wiederum führt zur Verschlechterung der lufthygienischen Situation.
Thema Geruchsimmissionen
Nach näherer Untersuchung der beiden in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen Betriebe hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet auszugehen ist, weil die Anzahl der gehaltenen Tiere sowie die Bewirtschafttungsart der Betreibe (Sommerweide) keine Emissionen außergewöhnlichen Ausmaßes erwarten lassen.
Thema Elektromagnetische Felder
Die Annahme des sogenannten worst-case (engl., wörtl. für „der schlechtest anzunehmende Fall“) für eine Belastungssituation ist
eine übliche Praxis in der Umweltvorsorgeplanung. Sie dient dazu, möglichst sichere Aussagen zum Schutz der Menschen oder der
sonstigen Schutzgüter zu bekommen.
1
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Bebauungsplan Nr. 812
Kornelimünster-West
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Fassung vom 29.07.2013
Da im Bebauungsplan der mögliche Konflikt zwischen Mobilfunksendeturm (EMF) und der in der Umgebung vorgesehenen Wohnnutzung (Wohngrundstücke) durch einen vorsorgenden Mindestabstand von 50 m Radius (gesetzlicher Mindestabstand 24 m)
planerisch berücksichtigt wurde (es befinden sich keine zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehene Räume in diesem
Radius), sind keine Auswirkungen auf den Menschen zu erwarten.
Grün- und Freiflächen, Erholung
Der Bebauungsplan sieht vor, den nördlichen Teil des Wohngebietes durch eine neue Straße von der Oberforstbacher Straße aus
zu erschließen. Hiervon ist die östlich der Abtei gelegene vorhandene Grünfläche mit altem Baumbestand und einer alten eingewachsenen Hecke betroffen. Der vorhandene Fahrweg, der Entlang der Abteimauer zum Sendemast führt bleibt erhalten. Auf
Grund der neuen Planstraße würden 5-8 Bäume entfallen, für die aber wegen Pilzbefall und Totholzbildung eine Fällgenehmigung
erteilt werden könnte.
Bei Realisierung der Baufenster an der südöstlichen Ecke des Plangebietes würde hier ebenfalls vorhandener alter Baumbestand
entfallen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.03 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau“ löst ein Wohnbauprojekt grundsätzlich neben dem hausnahen Spielbereich für Kleinkinder die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Entsprechend dieser Kriterien sind 10 m² öffentliche Kinderspielfläche pro Kind (2 Kinder pro Wohneinheit) einzuplanen. Die zu fordernde
Spielplatzgröße kann um die Hälfte reduziert werden, wenn im nahen Umfeld weitere Spielmöglichkeiten bestehen.
In dem neuen Wohngebiet sind neben 4 Mehrfamilienhäuser hauptsachlich Einfamilienhäuser mit zum Teil größeren Gartenflächen
vorgesehen. Die vorgesehenen 161 Wohneinheiten lösen einen öffentlichen Spielplatzbedarf von rund 3220 qm aus (161WE * 10
qm * 2 Kinder). Da bereits ein Spielplatz in unmittelbarere Nähe zum geplanten Bebauungsgebiet vorliegt, kann die Größe auf die
Hälfte reduziert werden.
Im Bebauungsplan sind folgende Grünflächen vorgesehen:
-
Die an die Wohnbauflächen angrenzenden Grünflächen östlich der Abtei und am Sendemast werden als private Grünflächen festgesetzt.
-
Als öffentliche Grünflächen wird eine ca. 1.800 qm große Grünfläche mit der Festsetzung Kinderspielplatz vorgesehen,
die direkt an den bereits vorhandenen Spielplatz angrenzt.
-
Als weitere öffentliche Grünfläche wird ein 7 m breiter Grünstreifen mit der Zielsetzung Oberflächenentwässerung an der
westlichen Bebauungsplangrenze festgesetzt. Hier soll eine Mulde / Rinne vorgesehen werden, die das oberhalb ankommende, wild abfließende Oberflächenwasser zu den Regenwasserkanälen im B-Plan-Gebiet Nr. 812 führen soll.
-
Entlang des alten Friedhofs westlich der Abtei wird ein Fuß- und Radweg entstehen, der die Anbindung an das bereits
bestehende Wanderwegenetz ermöglicht. Im Übergang von der Wohnbebauung entlang des Weges entsteht hier ebenfalls eine neue 670 qm öffentliche Grünfläche.
2.1.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Thema Lärm
Die beabsichtigte Planungsmaßnahme erfordert keine besonderen Vorkehrungen oder Maßnahmen zum Schutz der Bewohner
gegen den Verkehrslärm.
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
Fassung vom 29.07.2013
Lediglich an den direkt an der Schleckheimer Straße liegenden Grundstücken sollte die Gartennutzung nicht zur Straßenseite hin
erfolgen.
Themen Stadtklima/Lufthygiene, Geruchsimmissionen und Elektromagnetische Felder
Keine Maßnahmen erforderlich.
Grün-Freiflächen, Erholung
Zur Sicherung vorhandener wertvoller Gehölzbestände werden die zukünftigen Verkehrsflächen und die angrenzenden Baufenster
nach Möglichkeit derart angelegt, dass die erhaltenswerten Grünstrukturen und Baumbestände erhalten werden können. Vorhandene Gehölzstrukturen, die im Bereich der Abtei und im Bereich des bestehenden Spielplatzes liegen, werden in die Konzeption
einbezogen und sollen weitestgehend erhalten bleiben.
Öffentliche Grünflächen:
Kinderspielplatz (1800 qm)
Bäume und Grünstrukturen, die nach dem Erhaltungsgebot festgesetzt werden, sind durch geeignete Maßnahmen vor Beeinträchtigung zu schützen und dauerhaft zu erhalten.
Die Gehölze, die bereits auf dem vorhandenen Spielplatz bestehen und an den Straßenraum angrenzen sind zu erhalten und zu
schützen. Maßnahmen im Kronentraufbereich der Bäume wie Abgrabungen für Fallschutzbereiche und Wege sind unzulässig.
Zulässig sind Pflegeschnitte zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht.
Die neue Spielplatzfläche ist mit Gehölzen entsprechend der bereits vorhandenen Spielplatzfläche einzugrünen. (Pflanzliste 1). Die
Spielplatzfläche soll weitgehend unversiegelt bleiben. Wege sind als wassergebundene Wege anzulegen. Größere Erdbewegungen
(Geländemodulationen) sind zu vermeiden.
Öffentliche Grünfläche (Oberflächenentwässerung)
Der zur Oberflächenentwässerung vorgesehene Grünstreifen westlich des Plangebietes ist mit Landschaftsrasen mit einer Wildblumenmischung einzusäen. Die Wiese ist 2 x im Jahr zu mähen. Ansonsten ist der Streifen von Bepflanzung freizuhalten, da hier
Pflegefahrzeuge zur Freihaltung der Mulde gelegentlich fahren müssen. Lediglich an den Enden der Planstraße zur freien Landschaft hin sollen gestaltete Aufenthaltsräume mit Bänken und Baumpflanzungen (Pflanzliste 1) zum Verweilen einladen.
Öffentliche Grünfläche (Parkanlage) am Fußweg (670 qm)
Auf der Grünfläche sind mindestens 6 Hochstämme der Pflanzliste 2 vorzusehen. Der Blick in die freie Landschaft soll gegeben
sein. Die Fläche soll weitestgehend unversiegelt bleiben.
Private Grünflächen:
Die als private Grünflächen festgesetzten Flächen bleiben im Eigentum der Abtei und sind langfristig zu pflegen und zu erhalten.
Die Flächen westlich und östlich des Sendemastes sind mindestens mit einer Wieseneinsaat zu versehen.
Es wird empfohlen Obstgehölze anzupflanzen.
Die östlich der Abtei gelegenen Flächen sind mit ihren Gehölzstrukturen dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Auf der Fläche sind
5 Bäume der Pflanzliste 1 neu zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen.
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
Fassung vom 29.07.2013
Straßenbegrünung:
In den neuen Straßenräumen sind 54 Bäumen (Stammumfang 20-25, 4 x v. mit Ballen) vorzusehen. (siehe Pflanzliste 3 in der
ANLAGE Grünordnungsplan).Die Standorte sind in der weiteren Planung noch genau zu definieren und festzulegen.
Sind hier Parkplätze vorgesehen, sollten die Baumscheiben ein Gesamtvolumen von 12 m³ beinhalten, dabei sollte mind. 1,50 m x
1,50 m offene Baumscheibe von Pflasterung frei gehalten werden. Der geforderte Wurzelraum kann durch den Einbau von mineralischem Substraten unter angrenzenden, befestigten Flächen im Umfeld des Baumes geschaffen werden.Eine Bepflanzung der
Baumscheiben mit Stauden oder bodendeckenden Gehölzen ist vorzusehen.
Die in den Verkehrsflächen vorgesehenen platzartigen Aufweitungen sind mit insgesamt 10 Hochstämmen aus Pflanzliste 2 zu
bepflanzen. Eine Gestaltung als öffentliche Aufenthaltsbereiche mit Bänken und kleineren Spielpunkten ist denkbar.
Private Gärten:
Es werden keine Festsetzungen auf privaten Flächen getroffen, jedoch wird für das Erscheinungsbild des künftigen Wohngebietes
folgendes empfohlen:
- Im Bereich der privaten Gärten sind möglichst standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden.
-Insbesondere sind im Übergang zur freien Landschaft im Norden und Osten des Bebauungsplangebietes frei wachsende Hecken
oder geschnittene Hecken mit vorwiegend heimischen Gehölzen vorzusehen.
- Versiegelte Flächen in den Privatgärten sind auf ein Minimum zu beschränken.
2.2
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bei der Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer
Lebensstätten und Lebensräume sowie den Zusammenhang von Lebensräumen betrachtet. Dabei wird besonders auf seltene und
bedrohte Arten geachtet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bedeutung der Biotoptypen für die Funktions- und Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes.
2.2.1
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Baumschutz
Der östlich der Abtei stehende Baumbestand, der von der nördlichen Erschliessungsmaßnahme betroffen sein wird, besteht aus ca.
30 Bäumen unterschiedlicher Arten (Kastanie, Eibe Vogelbeere etc.), die zum Teil unter die Baumschutzsatzung fallen. Einige der
Bäume weisen deutliche Schäden auf.
Biotoptypen des Untersuchungsraumes
Das Plangebiet wird durch eine intensive landwirtschaftliche Weidenutzung geprägt, daher ist “artenarmes, frisches Intensivgrünland” der bestimmende Biotoptyp. Aufgrund dieser Nutzung wird die ökologische Bodenfunktion durch Nährstoff- und Düngeeintrag
und Verdichtung durch Viehtritt nachteilig beeinflusst.
Im Bereich der Abtei wurde der Biotoptyp “Altbaumbestände in Parkanlagen” zu Grunde gelegt. Aufgrund der geringen Größe der
Gesamtfläche und einer größeren Scherrasenfläche ohne Baumbestand wurde dieser Wertefaktor von 0,9 auf 0,75 abgewertet.
Für die Grünfläche im Bereich der Mobilfunkanlage wurde ein Mischwert von 0,65 aus den Biotoptypen “einreihige, authochtone
Hecke”(0,6), “artenreiche, frische Wiese” (0,8) und “Unbefestigte Wege” (0,15) gebildet.
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
Fassung vom 29.07.2013
Die Hausgärten der Wohnbebauung der Schleckheimerstraße wurden als “Zier und Nutzgärten, strukturreich” eingestuft, aufgrund
ihrer außergewöhnlichen Größe und des teilweise älteren Baumbestandes, vorhandener ortstypischer Heckenstrukturen und großflächiger Mahdwiesenstrukturen wurde der zugeordnete Wertefaktor von 0,4 auf 0,55 angehoben.
Belange des Artenschutzes
Es wurden im Plangebiet keine geschützten Pflanzenarten und keine Brut- oder Nistplätze streng geschützter Tierarten angetroffen.
Von ökologischer Bedeutung sind die Vegetationsstrukturen im Bereich der Abtei, diese sind von der Straßenführung der Erschließung des Gebietes betroffen. Der Straßenverlauf wurde so gewählt, dass er möglichst gering in den vorhandenen Baumbestand
eingreift. Die Ausweisung von zusätzlichen Grünflächen in diesem Bereich soll die bestehenden Strukturen weiter aufwerten.
Die ökologische Bedeutung des Plangebietes ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung stark eingeschränkt. Es ist
nicht auszuschließen, dass die Flächen bestimmten Vogel und Fledermausarten als Jagdrevier dienen. Diese Arten können jedoch
auf benachbarte Freiflächen ausweichen, die im Umland zur Verfügung stehen.
Aufgrund der unmittelbaren Siedlungs- und Straßennähe und der angetroffenen Biotopstrukturen ist davon auszugehen,
dass keine Lebensraumtypen nach Anhang I und keine Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, bzw. keine Arten des
Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie im Betrachtungsraum vorkommen. Dies gilt auch für die im Anhang IV der FFHRichtlinie aufgeführten Tiere und Pflanzen.
2.2.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Temporäre Beeinträchtigungen (im Zuge der Baumaßnahme)
Während der Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass der zu erhaltende geschützte Baumbestand im Wurzel-, Stamm- und
Kronentraufbereich unbeschadet bleibt. Eventuell sind entsprechende Schutzzäune zu errichten. Im Kronentraufbereich der Bäume
ist das Lagern von Baustoffen, Bodenaushub, jeglicher Baustelleneinrichtung, das Abstellen und Befahren durch Baufahrzeuge,
das Anlegen von Wegen und Plätzen, das Verlegen von Leitungen sowie jeglicher Bodenauf- oder abtrag zu unterlassen.
Baumschutz
Der im Plangebiet vorhandene Baumbestand östlich der Abtei wird von der geplanten nördlichen Erschließung gequert werden. Für
die Straßenbaumaßnahme werden voraussichtlich 6-8 Bäume gefällt werden müssen.
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
In den nachfolgenden Tabellen werden die Biotoptypen des Plangebietes mittels des „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft (2006) bewertet. Der Gesamtwert des Gebietes vor Beginn des Planvorhabens und nach Ausführung der Baumaßnahmen wird gegenübergestellt.
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
Fassung vom 29.07.2013
Ökologische Wertigkeit des Plangebietes vor dem Eingriff:
Biotoptyp
Fläche in qm
Wertefaktor
Summe
Versiegelte Flächen, Gebäude, Straßen
2.000
0,0
0
Artenarmes, frisches Intensivgrünland
85.960
0,4
34.384
0,55
3.726
Gärten strukturreich > 250 qm, Baumbestand, Hecken- 6.775
strukturen
Grünfläche Mobilfunkanlage
1.025
0,65
666
Baumgruppen in Parks und Gärten
1.240
0,75
930
Gesamtwert:
97.000
39.706
Ökologische Wertigkeit des Plangebietes nach dem Eingriff:
Biotoptyp
Fläche in qm
Wertefaktor
Summe
Versiegelte Flächen, Gebäude, Straßen, Bestand
1.100
0
0
Versiegelte Flächen, Gebäude
23.600
0
0
Versiegelte Flächen, Straßen
13.600
0
0
Verkehrsfläche, unbefestigt
1.100
0,15
165
Gärten strukturarm < 250 qm
34.000
0,3
10.200
Kinderspielplatz
1.800
0,3
540
Öffentliche Grünfläche Entwässerung
3.200
0,4
1.280
Artenarmes, frisches Intensivgrünland
5.575
0,4
2.230
0,55
2.310
Gärten strukturreich > 250 qm, Baumbestand, Hecken- 4.200
strukturen, Bestand
Grünfläche, Parkanlage, Neuanlage Abtei
7.000
0,6
4.200
Grünfläche Mobilfunkanlage, Bestand
1.025
0,65
666
Baumgruppen in Parks und Gärten, Bestand
ca. 800
0,75
600
Geplante Baumpflanzung (STU 20/25)
64 Stück
15 Pkte.
960
Gesamtwert:
97.000
Gesamtwert Planung - Gesamtwert Bestand :
23.151
- 16.555 Wertepunkte
Der ökologische Gesamtwert der Biotoptypen des Plangebietes beträgt vor dem Eingriff
39.706 Wertepunkte. Da der ökologische Wert nach dem Eingriff 23.151 Wertepunkte aufweist, entsteht eine negative Bilanz von
16.555 Wertepunkten nach der Ausführung des Planvorhabens.
2.2.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Baumschutz
Für die Bäume, die gemäß der Baumschutzsatung eine Befreiung zum Fällen erhalten, werden Ersatzbäume im Plangebiet geplanzt werden.
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Bebauungsplan Nr. 812
Kornelimünster-West
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Fassung vom 29.07.2013
Maßnahmen, die sich aus der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ergeben
Bei diesem Bebauungsplan wird der Schutz von Böden und Bodenfunktionen in den Vordergrund gestellt. Aus diesem Grund wurden von Seiten der Unteren Bodenschutzbehörde die durch diesen Bebauungsplan entstehenden nachteiligen Auswirkungen auf
den Boden unter Anwendung des “Aachener Leitfadens zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden” berechnet und
entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
Die für das Schutzgut Boden festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen kompensieren in vollem Umfang das durch diesen Fachbeitrag
festgestellte ökologische Defizit für den Bereich Natur und Landschaft.
Zur planungsrechtlichen Sicherheit sind bezüglich des Erhalts von Vegetationsstrukturen und der Sicherung der im grünordnungsplan benannten Pflanzmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes in Absprache mit dem Planungsamt grünordnerischen
Festsetzungen zu treffen.
Grünordnungsplan
Die grünordnerischen Festsetzungen im Plangebiet sowie eine Darstellung der geplanten Pflanzmaßnahmen sind dem als Anlage
beigefügten Grünordnungsplan, der verbindlicher Bestandteil des Umweltberichtes ist, zu entnehmen. Die Baumbilanz dieses Bebauungsplanes beträgt voraussichtlich + 60 Bäume.
2.3.
Schutzgut Boden
Bei der Erörterung des Schutzgutes Boden wird grundsätzlich auf seinen Wert als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanze
und Bodenorganismen, für Wasser und Nährstoffe, als Filter und Puffer, sowie seine Seltenheit und kulturelle Bedeutung eingegangen.
2.3.1
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.
Altlastenverdachtsflächen/Schädliche Bodenveränderungen
Da die Böden im Aachener Süden bedingt durch historisch bergbauliche Tätigkeiten und potenziell erzführende geologische Schichten erhöhte Cadmium- und Bleigehalte aufweisen können, wurden 2004 und 2011 im Plangebiet Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse bestätigen, dass zwar großflächig, aber insgesamt nur geringfügige Überschreitungen des unteren CadmiumMaßnahmenwertes2 von 0,04 mg/kg vorliegen.
Die ermittelten Gesamtgehalte an Blei und Cadmium liegen unterhalb der Prüfwerte für Kinderspielflächen, so dass eine Gefährdung
hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch ausgeräumt werden kann. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Bei dem Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze wird die Aufnahme von Schadstoffen über den Verzehr von Nutzpflanzen beurteilt.
Schutzgut ist auch hier insbesondere die menschliche Gesundheit. Ziel der Untersuchungen ist eine Gefahrenbeurteilung durch den
Verzehr von Gemüse aus dem Eigenanbau.
2
definiert für den Anbau stark Cadmium-anreichernder Gemüsearten
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Für den Parameter Blei bestehen für den Wirkungspfad Boden-Pflanze aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken, während
die Untersuchungsergebnisse für den Parameter Cadmium belegen, dass der untere Maßnahmenwert – wenn auch nur geringfügig
- großflächig überschritten wird.
Schutzwürdige Böden
Der vorsorgende Bodenschutz bildet einen Schwerpunkt des gesetzlichen Schutzauftrages, denn der Boden benötigt einen besonderen Schutz, um seine vielfältigen Funktionen auch zukünftig erfüllen zu können. Grundsätzlich ist jeder Boden schützenswert. Es
gibt jedoch Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Jede flächenbezogene Planung beeinflusst
z.T. irreversibel im Ergebnis den Boden, seine Entwicklung, seine Lebensgemeinschaften, seine Funktions- und Leistungsfähigkeit.
In dem Plangebiet liegen verbreitet die Bodentypen Pseudogley und Pseudogley-Parabraunerde vor, vereinzelt wurden auch Kolluvisole angetroffen. Diese Böden können im Hinblick auf ihre Schutzwürdigkeit als sehr bis besonders schutzwürdig (Stufe 4 und 5)
im Hinblick auf die Bodenfunktion „Naturhaushalt“ (hohe Bodenfruchbarkeit, Wasserspeichervermögen und Filter- und Pufferfunktion) eingestuft werden.
2.3.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Altlastenverdachtsflächen/Schädliche Bodenveränderungen
Durch die Ansiedlung von Wohnen in das Gebiet, werden die dort lebenden Menschen auch Gemüse anbauen wollen. Dies ist mit
gewissen Einschränkungen auch gefahrlos möglich.
Schutzwürdige Böden
Durch die vorgesehene Planung werden durch Bodenabtrag und -umlagerung sowie durch eine nachfolgende Versiegelung und
Bebauung im Bereich der geplanten Wohnbauflächen die schutzwürdigen Böden zu über 40 % und für den geplanten Straßenbau
zu 100% nachhaltig geschädigt.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit sowie hohen Naturbelassenheit der Böden im Plangebiet kann aus bodenschutzrechtlicher Sicht eine Bebauung nicht empfohlen werden.
Unabhängig von der Art der Bodenfunktion und der Einstufung ihrer Schutzwürdigkeit spielen unversiegelte Böden eine essentielle
Rolle im Klimageschehen. Einerseits sind
sie unmittelbar von künftigen Klimaänderungen betroffen, andererseits haben anthropogene Eingriffe und klimabedingte Veränderungen der Bodeneigenschaften wiederum Auswirkungen auf das Klima 3. Durch die Versiegelung von Flächen gehen Böden als
wertvolle Flächen für die Produktion von Nahrungsmitteln und als Kohlendioxidstoffspeicher (Grünflächen sind besonders wertvolle
CO2-Speicher) verloren. Weiterhin ist die Kühlungsfunktion unversiegelter Flächen für das Mikroklima von nicht zu unterschätzender
Bedeutung.
2.3.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Altlastenverdachtsflächen/Schädliche Bodenveränderungen
Hinweise zum Anbau von Gemüse
Der eigenverantwortliche und verantwortungsbewusste Umgang mit der Gartennutzung, d.h. kein intensiver Anbau hoch Cadmium
anreichernder Gemüsesorten wie Lollo rosso, Sellerie, Mangold, Endivie und Spinat bzw. eine Sicherung der Anbaufläche über mit
unbelastetem Mutterboden gefüllten Hochbeeten, Pflanzkästen oder –kübeln ist völlig ausreichend.
3
LABO-Positionspapier (2010): Klimawandel – Betroffenheit und Handlungsempfehlungen des Bodenschutzes
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Es wird empfohlen, das gesamte Plangebiet nach § 9 Abs. 5 BauGB als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind“ zu kennzeichnen, da großflächig eine - wenn auch nur geringfügige - schädliche Bodenveränderung4 vorliegt.
Der Einrichtung eines Nutzgartens steht nichts entgegen, wenn die oben genannten Hinweise eingehalten werden.
Schutzwürdige Böden
Innerhalb des Geltungsbereiches des BP
Die ca. 0,8 ha große Ausgleichsfläche ist gem. § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft“ festzusetzen. Diese Fläche ist einer extensiven Gründlandnutzung zuzuführen, sodass durch
diese Maßnahmen eine Aufwertung des Naturbelassenheit des Bodens erfolgen kann. Sollten hier weitere Maßnahmen wie Anpflanzen von Sträuchern und Hecken festgesetzt werden, wird dies aus bodenschutzfachlicher Sicht befürwortet, auch wenn keine
weitere Aufwertung aus bodenfunktionaler Sicht möglich ist.
Öffentliche Grünfläche/Kinderspielfläche
Die öffentliche Grünfläche mit Kinderspielfläche ist gem. § 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB als „öffentliche Grünfläche“ festzusetzen.
Beide Flächen sind durch die Errichtung von Bauzäunen zu sichern, so dass die schutzwürdigen Böden während der gesamten Bauphase vor sämtlicher Beeinträchtigung geschützt werden.
Mit der Realisierung der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Planung gehen in hohem Maß schutzwürdige Böden verloren, so
dass auch nach Durchführung von Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb desGeltungsbereichs ein Ausgleichsdefizit
von 23 WE (Werteinheiten) ha verbleibt.
Außerhalb des Geltungsbereiches des BP
Insgesamt werden 45,6 ha Waldflächen im Aachener Stadtgebiet für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Bei einem
Aufwertungspotential von 0,5 WE sind dies 22,8 WE ha. Damit ist die Differenz zwischen Plan- und Ist-Zustand von -23 WE ha
ausgeglichen. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen betragen 695.000 €
Durch Waldumbaumaßnahmen, z.B. die Schaffung von Waldbeständen mit natürlichen Strukturen und Lebensabläufen, sollen
einschichtige, standortfremde Nadelwälder (Monoforste) hin zu einem standorttypischen, naturnahem Wald entwickelt werden.
Daher kann der Waldumbau auch immer im Kontext der Nachhaltigkeit gesehen werden. Aus bodenfunktionaler Sicht erfolgt auf
Dauer eine deutliche Verbesserung der Filter- und Pufferfunktion, eine Erhöhung des Wasserspeichervermögens, eine Verbesserung der Durchwurzelbarkeit und Einstellung erhöhter Bodenaktivitäten durch Bodenorganismen der Waldböden.
Bodenschutzmanagement und Ökologische/Bodenkundliche Baubegleitung
Voraussetzung für den Erhalt der Bodenfunktionen ist die sachgerechte Behandlung des Bodens vor, während und nach den Baumaßnahmen. Wesentlich sind die fachgerechte Abgrabung und Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden während der Bauphase sowie deren fachgerechter Wiedereinbau und Herstellung der Bodenschichten.
Dies betrifft vor allem die Arbeiten zu den Erschließungsmaßnahmen (Kanal- und Straßenbau), zur Errichtung der Stellplätze und
Spielfläche sowie in den Vorgärten.
Für die Erschließungsmaßnahmen ist vor dem Abtrag eine Massenbilanz zu erstellen. Nicht vermeidbarer Bodenaushub sollte entsprechend dem Vermeidungsgebot gem. DIN 19731 im Plangebiet belassen oder sinnvoll verwertet werden. Eine Verlagerung des
gebietstypisch belasteten Bodenmaterials in unbelastete Gebiete ist unzulässig. Eine Verlagerung des gebietstypisch belasteten
Definition: Schädliche Bodenveränderungen sind flächenhaft bzw. großflächig ausgeprägt, wenn über einzelne Grundstücke hinausgehende
schädliche Bodenveränderungen Maßnahmen des Bodenschutzes notwendig machen. Gegenstand der Betrachtung sind dabei Gefahren für die
Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Pflanze, die von schädlichen Bodenveränderungen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen sowie in Haus- und Kleingärten in Siedlungsgebieten ausgehen (MUNLV, 2004).
4
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Bodenmaterials innerhalb des Bebauungsplangebietes ist im Sinne des § 12 Abs. 10 BBodSchV zulässig, wenn die in § 2 Abs. 2
BBodSchG genannten natürlichen Funktionen und Nutzungsfunktionen nicht zusätzlich beeinträchtigt werden und insbesondere die
Schadstoffsituation am Ort des Aufbringens nicht nachteilig verändert wird.
Gemäß § 12 Abs. 10 BBodSchV ist außerhalb des Plangebietes eine Verlagerung von Bodenmaterial nur in dem Gebiet mit erhöhten Schadstoffgehalten zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass am Aufbringungsort die Schadstoffsituation nicht zusätzlich
nachteilig verändert wird. Erforderliche gebietsbezogene Informationen liegen bei der Unteren Bodenschutzbehörde im Fachbereich
Umwelt der Stadt Aachen vor.
Hierzu ist ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen, das vor allem die Vorgaben des § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zum Auf- und Einbringen von Böden beachtet.
Bodenkundliche Baubegleitung
Es wird dringend empfohlen, für die Erschließungsmaßnahmen eine bodenkundliche Baubegleitung (ein Sachverständigenbüro
übernimmt die Planung, Kontrolle und Dokumentation von Maßnahmen zum Schutz des Bodens auf den Baustellen) einzusetzen,
da auf der Ausgleichsfläche und der öffentlichen Grünfläche keine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen u.a. durch eine Baustelleneinrichtung erfolgen darf. Ansonsten muss eine Neubewertung des Ist-Zustandes mit ungünstigeren Annahmen erfolgen.
2.4.
Schutzgut Wasser
Es steht der Schutz der Gewässer und ihrer Funktionen für den Menschen und den Naturhaushalt im Vordergrund. Wichtige Themen sind dabei der Umgang mit dem Grundwasser, den oberirdischen Gewässern, den (Thermal)quellen, dem Abwasser, der
Gewässergüte, dem Hochwasserschutz sowie den unterschiedlichen Nutzungen des Wassers allgemein.
2.4.1
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Grundwasserschutz
Allgemeines/Boden/Flurabstand/Schutzgebiete/Grundwassermessstellen/Versickerung
Der gesamte Bereich des Plangebietes wird geprägt von Kohlenkalken, die bis in größere Tiefen anstehen und eine hohe bis sehr
hohe Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Überlagert werden diese Schichten großflächig von den Verwitterungsbildungen des Kohlenkalkes mit einer sehr geringen Wasserdurchlässigkeit und einer Mächtigkeit von ca. zwei bis drei Metern. Bis zu einer Tiefe von
gut einem Meter ist im gesamten Gebiet Lößlehm mit einer geringen Wasserdurchlässigkeit vorzufinden.
Generell muss berücksichtigt werden, dass ein feuchter Baugrund mit teilweise starker Staunässe ansteht. In der nassen Jahreszeit
wird Niederschlagswasser auf den dann wassergesättigten Böden hangabwärts fließen. Eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser ist deswegen auch nicht möglich. Obwohl das Plangebiet zur Zeit nahezu unversiegelt ist, trägt es wegen der anstehenden Bodencharakteristik nur gering zur Grundwasserneubildung bei. Echtes Grundwasser steht erst bei mehr als 15 Metern
unter Flur an.
Schutzgebiete sowie Grundwassermessstellen sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Schutz des Grundwassers/Gutachten (Einbinden von Bauteilen ins Grundwasser/Aufgrabungen)
Beeinträchtigungen des Grundwassers können hervorgerufen werden, wenn Bauwerke ins Grund- bzw. Schichtenwasser einbinden
und dadurch möglicherweise einen Aufstau im Anstrom bzw. eine Absenkung im Abstrom oder eine ungezielte Umlenkung des
Grundwasserstromes verursachen. Ein Einbinden von Bauwerken ins „echte“ Grundwasser ist zwar nicht zu besorgen. Jedoch ist
besonders in den nassen Jahreszeiten aufgrund der großen Durchlässigkeitsunterschiede zwischen den Lößlehmen und den darunter liegenden “dichten” Verwitterungsschichten des Kohlenkalkes mit oberflächennahen Schichtenwasserbildungen und
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Staunässe zu rechnen. Dieses Schichtenwasser und die Staunässe, die bis an die Geländeoberfläche heranreichen, besitzen alle
Eigenschaften hydrostatisch drückenden Wassers und werden auf die Bauwerke (Kellergeschosse und Fundamente)einwirken.
Oberflächengewässer
Allgemeines/Uferrandstreifen/Quellbereiche
Auf dem Plangelände selbst sind keine Oberflächengewässer vorhanden, jedoch verläuft in einem Abstand von ca. 100 Metern
südöstlich zum Plangebiet der Schleckheimer Bach. Eine direkte Einleitung von Niederschlagswasser in dieses Gewässer ist
jedoch nicht möglich, da Fremdparzellen gequert werden müssten.
In einem Abstand von ca. 950 Metern nordöstlich vom Plangebiet verläuft die Inde. Durch die Erstellung einer Kanalleitung könnte
hier die Möglichkeit geschaffen werden, Niederschlagswasser direkt in das Gewässer einzuleiten.
Einleitung von Niederschlagswasser (§ 51 a LWG)
Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a LWG bei erstmals bebauten Grundstücken die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser soweit möglich ortsnah in ein Gewässer einzuleiten oder zu versickern wenn die örtlichen Gegebenheiten dies
zulassen. Das Gelände wird erstmalig bebaut.
Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete
Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Inde, an der innerhalb der Ortslage Kornelimünster Hochwassergefahr besteht. Soll
zusätzliches Niederschlagswasser aus dem Plangebiet in die Inde eingeleitet werden, muss dies unterhalb der Ortslage oder über
Rückhaltungen erfolgen.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im B-Plangebiet nicht vorhanden.
Entwässserung
Allgemeines/§ 51 a LWG
Das Plangebiet liegt an der abwassertechnisch erschlossenen Schleckheimer Straße, die zum Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen Süd gehört und grundsätzlich im Mischsystem entwässert.
Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a LWG bei erstmals bebauten Gebieten die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser soweit möglich zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
Da das Plangebiet erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier grundsätzlich in Betracht.
Private Entwässerungsnetze (§ 58 LWG)
Private Entwässerungsnetze mit einer Größe von über 3 ha, versiegelter Fläche, sind bei der Unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig.
Abwassertechnische Erschließung/Abstimmung der Entwässerung mit zuständigen Fachbereichen
Für das B-Plangelände ist die abwassertechnische Erschließung nach Auskunft des Abwasserbeseitigungspflichtigen grundsätzlich sichergestellt.
2.4.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasserschutz:
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Allgemeines/Boden/Flurabstand/Schutzgebiete/Grundwassermessstellen/Versickerung
Durch eine Realisierung der Flächennutzungsplanänderung ist zwar eine Erhöhung des Versiegelungsgrades auf gut 60 % vorgesehen, wegen des geologischen Aufbaus der Bodenschichten und der daraus resultierenden sehr geringen Wasserdurchlässigkeit
ist die Grundwasserneubildung jedoch nicht nennenswert betroffen. Eine gezielte Versickerung ist im gesamten B-Plangebiet nicht
möglich. Deswegen sollte die Versiegelung möglichst gering gehalten werden, sodass zumindest in den “trockenen” Jahreszeiten
Niederschlagswasser ungezielt großflächig versickern kann.
Um das B-Plangelände vor hangabwärts fließendem Wasser des südwestlich gelegenen Grünlandes zu schützen, ist es erforderlich, eine Auffangrinne oberhalb des Gebietes anzulegen, die anströmendes Oberflächenwasser zum neu zu verlegenden Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße leitet. Dieser Kanal mündet unterhalb der Ortslage Kornelimünster in die Inde. Eine Drosselung der anfallenden Niederschlagswässer aus dem B-Plangebiet ist nicht erforderlich.
Schutz des Grundwassers/Gutachten (Einbinden von Bauteilen ins Grundwasser/Aufgrabungen)
Da Schichtenwasser und Staunässe alle Eigenschaften hydrostatisch drückenden Wassers besitzen, sind Kellergeschosse und
andere erdberührte Bauteile druckwasserdicht laut DIN 18195-6 auszubilden. Die Fließbewegung des Wassers innerhalb des Bodens ist jedoch so gering, dass mit einem Aufstau des Schichtenwassers vor den Gebäuden nicht zu rechnen ist, wenn sowohl die
Arbeitsräume mit einem wasserdurchlässigen Sand-Kies-Schottergemisch verfüllt werden als auch unterhalb der Bauwerkssohle
eine mindestens 15 cm dicke Schicht gleichen Materials eingebaut wird.
Grundwasserabsenkungen/-ableitungen während der Bauphase sind vorher bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Dauerhafte Grundwasserabsenkungen/-ableitungen sind generell verboten.
Oberflächengewässer
Allgemeines/Uferrandstreifen/Quellbereiche:
Uferrandstreifen und Quellgebiete sind innerhalb des B-Plangebietes nicht vorhanden.
Einleitung von Niederschlagswasser (§ 51 a LWG)
Da ein direktes Ableiten von Niederschlagswasser in den Schleckheimer Bach nicht möglich ist, und der Schleckheimer Bach zur
Zeit in die städtische Mischkanalisation geleitet wird, hat die Stadt Aachen beschlossen, einen Regenwasserkanal in der Schleckeimer Straße zu errichten, der das anfallende Niederschlagswasser aus dem B-Plangebiet in die Inde hinter den Ortskern Kornelimünsters leitet.
Sollte das B-Plangebiet Kornelimünster Süd verwirklicht werden, ist beabsichtigt, den Schleckheimer Bach ebenfalls in diesen
Regenwasserkanal einzuleiten.
Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete
Da unterhalb der Ortslage Kornelimünster keine Hochwassergefahr für die Inde besteht, kann das gesamte Niederschlagswasser
des Plangebietes, einschließlich des oberhalb der Bebauung anströmenden Hangwassers, ohne Rückhaltung über den neu zu
errichtenden Regenwasserkanal der Schleckheimer Straße in die Inde geleitet werden.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der neu zu errichtende Kanal für ein 50-jährliches Niederschlagsereignis dimensioniert wird.
Dies ist erforderlich, da bei einer üblichen Dimensionierung nach Kanalkriterien (5-jährliches Niederschlagsereignis) Niederschlagswasser aus der Kanalisation austreten würde, über die Straßenfläche in den Ortskern von Kornelimünster gelangen könnte
und dort zu Schäden durch Überschwemmungen führen würde.
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Entwässerung
Allgemeines/§ 51 a LWG
Das B-Plangebiet soll im modifizierten Mischsystem entwässert werden. Dabei wird das unbelastete Niederschlagswasser über die
Regenwasserkanalisation des Plangebietes gesammelt und zusammen mit dem unbelasteten Niederschlagswasser des BPlangebietes 840 dem noch zu erstellenden Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße zugeführt und unterhalb der Ortslage
Kornelimünster der Inde zugeleitet.
Das belastete Niederschlagswasser und das Schmutzwasser des Plangebietes wird in einem Mischwasserkanal gesammelt und
der Mischkanalisation in der Schleckheimer Straße zugeführt. Rückhaltungen für das Plangebiet sind nicht erforderlich.
Zur Sicherung des Plangebietes vor hangabwärts fließendem Niederschlagswasser von oberhalb liegenden Grünflächen, ist ein
Graben anzulegen, der das anströmende Wasser sammelt und in den dann neu erstellten Regenwasserkanal der Schleckheimer
Straße leitet. Eine Rückhaltung ist hierbei nicht erforderlich. Der Regenwasserkanal ist jedoch aus Hochwasserschutzgründen zur
Sicherung des Ortskerns Kornelimünsters zwingend auf ein 50-jährliches Niederschlagsereignis zu dimensionieren.
Die Erstellung des geplanten Regenwasserkanals der Schleckheimer Straße ist zeitlich vor Beginn der Erschließung des Plangebietes durchzuführen. Sie ist laut Aussage der STAWAG für das Jahr 2012 vorgesehen.
Eine Abstimmung der Entwässerungsplanung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser ist zwingend erforderlich.
Der § 51 a LWG kommt hier grundsätzlich in Betracht. Eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser ist jedoch nicht möglich. Deswegen muss eine Einleitung über den neu zu verlegenden Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße erfolgen.
Private Entwässerungsnetze (§ 58 LWG)
Da das Plangelände kleiner als 3 ha versiegelter Fläche ist, wird es kein privates Entwässerungsnetz geben.
Abwassertechnische Erschließung/Abstimmung der Entwässerung mit zuständigen Fachbereichen
Die Entwässerungsplanung ist mit dem Fachbereich Stadtentwicklung, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/73) abzustimmen.
Fazit:
Es bestehen gegen die Bebauungsplanmaßnahme aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine entscheidenden Bedenken, die nicht
ausgeglichen werden könnten.
2.4.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Folgende wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Forderungen zum Ausgleich von Auswirkungen ergeben sich und sind zwingend umzusetzen:
1.
Erdberührte Bauteile (z.B. Keller, Bodenplatten oder Fundamente) sind druckwasserdicht laut DIN 18195-6 auszubilden.
2.
Arbeitsräume sind mit geeignetem, wasserdurchlässigem Sand-Kies-Schottergemisch zu verfüllen. Unterhalb der Bauwerkssohle ist zusätzlich eine mindestens 15 cm dicke Schicht gleichen Materials einzubauen.
3.
Es dürfen keine über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen (z.B. durch Pumpen
oder Drainagen) vorgenommen werden.
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4.
Sollten bei Bauarbeiten, Kalksteinbänke angeschnitten werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass kein verschmutztes Wasser oder sonstige Verschmutzungen dort eindringen können. Das gilt sowohl für die Bauphase, als auch für die fertig gestellte Maßnahme.
Schutzmaßnahmen sind im Bedarfsfall mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
5.
Die Entwässerungsplanung wird durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser (bzw. STAWAG) erstellt oder an ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragt. Eine Abstimmung der
Planung mit dem Fachbereich Umwelt, Abteilung Gewässerschutz, hat vor den ersten Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen.
6.
Der geplante Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße ist aus Hochwasserschutzgründen zur Sicherung des
Ortskerns Kornelimünsters vor Überschwemmungen zwingend auf ein 50-jährliches Niederschlagsereignis zu dimensionieren. Die Erstellung des Kanals ist vor Beginn der Erschließung des Plangebietes durchzuführen.
7.
Großflächige Metalleindeckungen (auch Fassaden), wie z.B. Kupfer, Zink und Blei sind als äußere Dachhaut grundsätzlich unzulässig, wenn nicht sichergestellt ist, dass die ausgespülten Schwermetallpartikel durch Vorklärung des Niederschlagswassers zurückgehalten und entsorgt werden. Aluminiumverkleidungen sind zulässig (Kanalanschlusssatzung).
2.5.
Schutzgüter Klima, Lufthygiene, Geruchsimmissionen und Elektromagnetische Felder und
Klima
Siehe Punkt 2.1. Schutzgut Mensch
2.6.
Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild)
2.6.1
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben wird auf Punkt 2.2.1 verwiesen.
Zum Thema Baumschutz läßt sich nachrichtlich anmerken, dass im Bereich der Erschließung von der Oberforstbacher Straße alter
Baumbestand vorhanden ist (ca. 30 Bäume), dessen größter Teil unter die Baumschutzsatzung fällt. Eine schonende Erschließung
ist möglich, sodaß nur wenige Bäume für diese neue Straße geopfert werden müssen. Für einen Teil der Bäume könnte eine Befreiung nach dem Baumschutzsatzung erfolgen, da wegen Pilzbefall, Stammschäden oder deutlichem Schrägwuchs Ausnahmetatbestände vorliegen.
2.6.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Ein Teil des Baumbestandes wird im Rahmen der Umsetzung der Planung gefällt werden müssen. Hierfür werden die entsprechenden Befreiungen nach der Baumschutzsatzung eingeholt werden.
2.6.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Satzungsgemäß werden Bäume als Ersatz für die zu fällenden gepflanzt werden.
2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Unmittelbar nördlich an das Bebauungsplangebiet anschließend liegt die Benediktinerabtei, deren Kirche aus den 1950er Jahren
weithin sichtbar und ein Orientierungsmerkmal im Aachener Süden ist.
Bei der Planung des Bebauungsgebietes wurde darauf geachtet, dass zum einen ein angemessener Abstand gewahrt wird zwischen den beiden Nutzungen wie auch die Sichtbarkeit der Abteikirche und des Ensembles nicht beeinträchtigt wird.
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
2.8
Fassung vom 29.07.2013
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Nach bisheriger Einschätzung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt aus der Wechselwirkung der Schutzgüter zu
erwarten.
3.0 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
a)
bei Durchführung
Die Entwicklung des Gebietes bei Durchführung der Planung, wird mit einer siedlungsbedingten Versiegelung durch Häuser, Garagen und Erschließungsflächen einher gehen sowie mit nur gering gestalteten Gärten (aufgrund der Größe). Aufgrund der derzeitigen Situation und der Besiedlung im Umfeld wird mit keinen dauerhaft negativen Auswirkungen für die Umwelt gerechnet.
a)
Nullvariante
Bei Nichtdurchführung der Planung ist weiterhin mit einer intensiven Grünlandnutzung zu rechnen; es gibt keine Hinweise für zu
erwartende Verbesserungen oder Verschlechterungen aus Sicht der Umwelt.
c) Alternativplanung
Es wurden keine Alternativplanungen geprüft.
4.0
Grundlagen
Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht ist entsprechend dem derzeitigen Kenntnis- und Verfahrensstand
erstellt. Dem Umweltbericht liegen die Fachstellungnahmen der Abteilung Immissionsschutz des Fachbereiches Umwelt, der Unteren Landschaftsbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Aachen zugrunde.
Arbeitsgrundlage für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist der Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und
Landschaft (2006)@, der eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren aller Art im Geltungsbereich der
Stadt Aachen basierend auf dem Landschaftsgesetz NRW ist.
Die Lärmabschätzung erfolgte unter Zuhilfenahme des Lärmberechnungsprogramm IMMI 6.0.
5.
Monitoring
Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein eigenständiges, umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist ein Austausch von relevanten Informationen zwischen den
Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen auftreten, werden diese
frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans bekannt werden
und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
6.0
Fassung vom 29.07.2013
Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 812 umfasst ein gut 9,7 ha großes Plangebiet in Kornelimünster, südlich der Benediktinerabtei zwischen
Oberforstbacher und Schleckheimer Straße, in dem ein Wohngebiet mit Reihen-und Doppelhäusern umgesetzt werden soll.
Das Plangebiet ist durch Bebauung von drei Seiten umschlossen und grenzt Richtung Westen an die offene Landschaft. Diese
stellt sich hier -wie das Gebiet selbst- im Wesentlichen als intensiv genutztes landwirtschaftliches Grünland dar.
Folgende Faktoren bestimmen die abschließende Beurteilung der Umweltverträglichkeit:
-
Der jetzige Zustand des Geländes, sein Siedlungszusammenhang, seine geringe Ausstattung mit wertvollen Landschaftselementen sowie seine geringe Bedeutung für Fragen des Artenschutzes.
-
Der über das gesetzliche Maß hinausgehende Schutzabstand zwischen dauerhaft zum Aufenthalt genutzten Räumen und
dem Mobilfunksendemast im Plangebiet.
-
Die geringe Belastung mit Lärm im Plangebiet.
-
Das Vorhandensein mit Metallen schwach belasteter Böden hinsichtlich der Nutzung für Gemüseanbau, die jedoch unter
Einhaltung bestimmter Regeln gefahrlos möglich ist.
-
Der Ausgleich der vorhandenen schützenswerten Böden im Plangebiet erfolgt durch eine den Boden schonende Umgestaltung von Waldbeständen im Aachener Stadtwald.
-
Der angemessene Umgang mit dem hoch anstehenden Grundwasser bzw. der Bodenfeuchtigkeit im Plangebiet
Unter Einbeziehung der vorgenannten Faktoren kann die Entwicklung des Plangebietes als verträglich für die Umwelt bezeichnet
werden, wenn die Forderungen und Empfehlungen aus dem Umweltbericht bei der Planung und Umsetzung Berücksichtigung
finden.
Hinweise zu Kosten:
Sollte der Umweltbericht inkl. des Grünordnungsplanes so wie beschrieben beschlossen und in den Bebauungsplan integriert werden bzw. bei der Umsetzungsplanung verwirklicht werden, werden für umweltrelevante und grünordnerische Maßnahmen voraussichtlich folgende Kosten zum Tragen kommen:
Herstellungskosten der öffentlichen Grünanlagen:
ca. 253.000 €
(stehen für 2016 und 2017 im Haushalt: PSP 5-130101-900-01500-300-1)
Herstellungskosten für den Spielplatz:
ca.120.000 €
(stehen für 2014 im Haushalt: PSP-Element 5-060201-400-00200-900-1)
Herstellungskosten für die externen Ausgleichsmaßnahmen
(Waldumwandlung) im Aachener Wald: insgesamt:
ca. 695.000 €.
Für die Jahre 2015-2017 stehen hierzu schon Teilbeträge in einer Gesamthöhe
von 247.000 € im Haushalt (PSP Element: 5-140101-900-01300-900-1)
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Bebauungsplan Nr. 812
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss)
Kornelimünster-West
Folgekosten für öffentliche Grünanlage inkl. Spielplatz:
Fassung vom 29.07.2013
ca. 14.500 €/Jahr
(Zur Haushaltsplanung 2016 und Folgejahre sind Folgekosten von 14.500 € einzuplanen)
Folgekosten für die Grünfläche Zweckbestimmung Entwässerung:
ca. 3.630 €/Jahr
(Zur Haushaltsplanung 2016 und Folgejahre sind Folgekosten von 3.630 € einzuplanen)
Für die private Grünfläche südlich der Klostermauer werden keine Folgekosten erwartet, weil nach bisherigem Stand die Abtei
Kornelimünster diese pflegen wird.
ANLAGE
-Grünordnungsplan-
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