Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118200.pdf
Größe
257 kB
Erstellt
19.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0974/WP16
öffentlich
19.08.2013
FB 61/30
Blücherplatz Parkplatz
Entwidmung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2013
19.09.2013
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Parkplatz Blücherplatz
nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuziehen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den
Parkplatz Blücherplatz nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
einzuziehen.
Vorlage FB 61/0974/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Situation:
Der Parkplatz Blücherplatz liegt in der Bewohnerparkzone „Ost 2“.
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 06.09.2012 und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am
26.09.2012 wurden die Ergebnisse der Nacherhebung im Bewohnerparkbereich „Ost 2“ vorgestellt.
Aufgrund der geringen Auslastung des Parkplatzes Blücherplatz wurde beschlossen, den Parkplatz
während der Gebührenpflichtzeit auch für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis „Ost 2“
freizugeben.
In der Sitzung am 15.11.2012 hat der Mobilitätsausschuss die Einführung eines Tagestickets für 5 €
für den gesamten „Ost 2“-Bereich beschlossen. Die v.g. Beschlüsse wurden zwischenzeitlich
umgesetzt.
Darüber hinaus hat die Verwaltung geprüft, ob weitere Möglichkeiten im Viertel bestehen, Parkraum
für Dauerparken zu schaffen, um dem Interesse der Gewerbetreibenden entgegenzukommen.
Verwaltungsintern wurde überprüft, ob die Fläche des Parkplatzes entwidmet werden kann, mit dem
Ziel diese Fläche gegebenenfalls an interessierte Privatpersonen zu vermieten.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der weiterhin geringen Auslastung des Parkplatzes Blücherplatz
diesen zu entwidmen und die südlich und nördlich gelegenen Randparkplätze (siehe Anlage) bei
Bedarf an interessierte Privatpersonen zu vermieten. Die übrigen Parkplätze sollen weiterhin für
Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis „Ost 2“ und als gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze
zur Verfügung stehen.
Anlage/n:
Übersichtsplan Parkplatz Blücherplatz
Vorlage FB 61/0974/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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