Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
117783.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
07.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0956/WP16 öffentlich 35018-2013 07.08.2013 Dez III / FB 61/20 I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 Debyestraße / Trierer Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44 hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.09.2013 12.09.2013 18.09.2013 B-1 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:  Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780 Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 Debyestraße / Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:  Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780 Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 Debyestraße / Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:  Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780 Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0956/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 1. Anlass und Ziel der Planänderung Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.11.2010 den Bebauungsplan Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – als Satzung beschlossen. Anschließend wurde in dem Sondergebiet ein Bau- und Heimwerkermarkt errichtet. Anlass für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ist ein am 16. Mai 2013 vor dem Verwaltungsgericht Aachen geschlossener Vergleich zwischen dem Eigentümer des Eckgrundstücks Debyestraße / Trierer Straße (Flurstücke 780, 782) (Kläger) und der Stadt Aachen (Beklagte). Da das Grundstück des Klägers in nordöstlicher Richtung nicht bis an den festgesetzten Einfahrtbereich heranreicht, hätte dieser die Zufahrt zu seinem Grundstück über das benachbarte Fremdgrundstück führen müssen. Ein vom Kläger beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zufahrt verkehrstechnisch auch etwa 13 Meter weiter südwestlich auf dem Grundstück des Klägers möglich sei, sofern die Ein- und Ausfahrt jeweils nur rechtsherum erfolge. Aufgrund des Gutachtens hat das Gericht keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die vom Kläger gewünschte Erschließungsmöglichkeit. In dem geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Stadt Aachen, dem Vorhaben des Klägers keine bauplanungsrechtlichen Bedenken mehr entgegenzustellen. Um den Bebauungsplan an die nun geänderte bauliche Situation anzupassen, soll in dem Bereich der neuen Einfahrt an dem Flurstück 780 ein zusätzlicher Einfahrtbereich festgesetzt werden. Er soll eine Breite von 12,00 m haben. 2. Ergebnis der Beteiligung der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit Die geplante Änderung berührt nicht die Grundzüge des Bebauungsplans Nr. 884. Die Änderung ist daher ohne öffentliche Auslegung möglich, sofern der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Der von der Änderung betroffene Grundstückseigentümer ist über die Änderungsabsicht unterrichtet worden und hat die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Anregungen geäußert. 3. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Die Verwaltung empfiehlt, für die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – den Satzungsbeschluss zu fassen. Vorlage FB 61/0956/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 2/3 Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Begründung Vorlage FB 61/0956/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 3/3 Tri e rer Str aß Au tob ah nA 44 De by es t ra ße I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 884 Debyestraße/ Trierer Straße e Tri e rer Str aß Au tob ah nA 44 De by es t ra ße I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 884 Debyestraße/ Trierer Straße e FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur I. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – im Bereich zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44 im Stadtbezirk Aachen-Brand Lage des Plangebietes Seite 1 / 3 I. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - Entwurf der Begründung Fassung vom 19.08.2013 1. Bestehendes Planungsrecht Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.11.2010 den Bebauungsplan Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit der am 02.12.2010 erfolgten Bekanntmachung in Kraft getreten. Der Bebauungsplan hat das Ziel, zwischen Debyestraße und der Autobahn durch Festsetzung eines Sondegebiets die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bau- und Heimwerkermarkts mit Gartencenter zu schaffen sowie durch Festsetzung eines Gewerbegebiets eine gewerbliche Nutzung an der Einmündung der Debyestraße in die Trierer Straße zu ermöglichen. Diese soll durch eine städtebaulich markante Architektur die Funktion eines „städtebaulichen Tores“ wahrnehmen. Südöstlich der Autobahn sollen die landwirtschaftlichen Flächen als Ausgleich für den durch die Bebauung entfallenden Grünzug als Grün- bzw. Waldfläche gesichert werden. 2. Anschluss der Bauflächen an die Verkehrsflächen Die Zulässigkeit von Einfahrten zu den Bauflächen ist über die Festsetzung von Einfahrtbereichen im Rechtsplan geregelt. Außerhalb dieser Einfahrtbereiche sind Zufahrten nicht zulässig (Schriftliche Festsetzung Nr. 8). Insgesamt befinden sich entlang der Debyestraße drei Einfahrbereiche, über die sowohl das Sondergebiet (Bau- und Heimwerkermarkt) als auch das Gewerbegebiet an der Ecke Debyestraße / Trierer Straße erschlossen werden sollen. Der südwestliche der Einfahrtbereiche befindet sich auf der Grenze zwischen dem Sondergebiet und dem Gewerbegebiet und ist so breit, dass hierin jeweils eine Zufahrt zu beiden Baugebieten angelegt werden kann. Die Lage der Erschließung des Gewerbegebiets ist also so gewählt, dass sie möglichst weit entfernt von der Kreuzung Debyestraße / Trierer Straße liegt, und somit möglichst außerhalb des Rückstaubereichs. 3. Anlass der Planänderung Anlass für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ist ein am 16. Mai 2013 vor dem Verwaltungsgericht Aachen geschlossener Vergleich zwischen dem Eigentümer des Eckgrundstücks Debyestraße / Trierer Straße (Flurstücke 780, 782) (Kläger) und der Stadt Aachen (Beklagte). Da das Grundstück des Klägers in nordöstlicher Richtung nicht bis an den festgesetzten Einfahrtbereich heranreicht, hätte dieser die Zufahrt zu seinem Grundstück über das benachbarte Fremdgrundstück führen müssen. Ein vom Kläger beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zufahrt verkehrstechnisch auch etwa 13 Meter weiter südwestlich auf dem Grundstück des Klägers möglich sei, sofern die Einund Ausfahrt jeweils nur rechtsherum erfolge. Aufgrund des Gutachtens hat das Gericht keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die vom Kläger gewünschte Erschließungsmöglichkeit. In dem geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Stadt Aachen, dem Vorhaben des Klägers keine bauplanungsrechtlichen Bedenken mehr entgegenzustellen und eine Befreiung von der schriftlichen Festsetzung Nr. 8 des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – zu erteilen. 4. Ziel und Zweck der Planänderung Die ursprüngliche Lage des südwestlichen Einfahrtsbereichs an der Debyestraße sollte zwar den Kreuzungsbereich möglichst von Ein- bzw. Ausfahrten freihalten, sie berücksichtigte jedoch nicht die bestehende Parzellierung der Grundstücke. Daher konnte das Flurstück 782 nur über das benachbarte Fremdgrundstück erschlossen werden. Das unter 3. genannte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Einfahrt näher an der Kreuzung auf dem Eckgrundstück (Parzellen 780 und 782) verkehrstechnisch unkritisch ist, sofern die Ein- und Ausfahrt jeweils nur rechtsherum erfolgt. Es soll daher ein zusätzlicher Einfahrtbereich auf dem Grundstück mit den Parzellen 780 und 782 festgesetzt werden. Seite 2 / 3 I. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - Entwurf der Begründung Fassung vom 19.08.2013 5. Begründung der geänderten Festsetzung Der zusätzliche Einfahrtbereich befindet sich an der Debyestraße im Bereich des Flurstücks 780. Er hat eine Breite von 12,00 m sodass darin eine Zu- und Ausfahrt errichtet werden kann, die ein gleichzeitiges Ein- und Ausfahren von Pkw sowie die Zufahrt von Lastzügen ermöglicht. Da sich der Einfahrtbereich bereits innerhalb des Kreuzungsbereichs Debyestraße / Trierer Straße mit mehreren Abbiegespuren befindet, ist die Ein- und Ausfahrt jeweils nur rechtsherum zulässig. Über den neuen Einfahrtbereich kann das Eckgrundstück Debyestraße / Trierer Straße (Flurstück 782) direkt an die Debyestraße angebunden werden. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am …………… die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – als Satzung beschlossen hat. Aachen, den ………………… (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 3 / 3