Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117783.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
07.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0956/WP16
öffentlich
35018-2013
07.08.2013
Dez III / FB 61/20
I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 Debyestraße / Trierer Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Brand im Bereich zwischen Debyestraße, Trierer Straße
und Autobahn A 44
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.09.2013
12.09.2013
18.09.2013
B-1
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in
Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 Debyestraße / Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, den
Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13
BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 Debyestraße / Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge
der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt, den
Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13
BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780
Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße /
Trierer Straße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Debyestraße, Trierer
Straße und Autobahn A 44 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0956/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
1. Anlass und Ziel der Planänderung
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.11.2010 den Bebauungsplan Nr. 884 –
Debyestraße / Trierer Straße – als Satzung beschlossen. Anschließend wurde in dem Sondergebiet
ein Bau- und Heimwerkermarkt errichtet.
Anlass für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ist ein am 16. Mai 2013 vor dem
Verwaltungsgericht Aachen geschlossener Vergleich zwischen dem Eigentümer des Eckgrundstücks
Debyestraße / Trierer Straße (Flurstücke 780, 782) (Kläger) und der Stadt Aachen (Beklagte). Da das
Grundstück des Klägers in nordöstlicher Richtung nicht bis an den festgesetzten Einfahrtbereich
heranreicht, hätte dieser die Zufahrt zu seinem Grundstück über das benachbarte Fremdgrundstück
führen müssen. Ein vom Kläger beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zufahrt
verkehrstechnisch auch etwa 13 Meter weiter südwestlich auf dem Grundstück des Klägers möglich
sei, sofern die Ein- und Ausfahrt jeweils nur rechtsherum erfolge.
Aufgrund des Gutachtens hat das Gericht keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die vom
Kläger gewünschte Erschließungsmöglichkeit. In dem geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die
Stadt Aachen, dem Vorhaben des Klägers keine bauplanungsrechtlichen Bedenken mehr
entgegenzustellen.
Um den Bebauungsplan an die nun geänderte bauliche Situation anzupassen, soll in dem Bereich der
neuen Einfahrt an dem Flurstück 780 ein zusätzlicher Einfahrtbereich festgesetzt werden. Er soll eine
Breite von 12,00 m haben.
2. Ergebnis der Beteiligung der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit
Die geplante Änderung berührt nicht die Grundzüge des Bebauungsplans Nr. 884. Die Änderung ist
daher ohne öffentliche Auslegung möglich, sofern der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Der von der Änderung betroffene
Grundstückseigentümer ist über die Änderungsabsicht unterrichtet worden und hat die Möglichkeit zur
Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Anregungen geäußert.
3. Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 –
Debyestraße / Trierer Straße – den Satzungsbeschluss zu fassen.
Vorlage FB 61/0956/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/3
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Begründung
Vorlage FB 61/0956/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/3
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I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 884
Debyestraße/ Trierer Straße
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I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 884
Debyestraße/ Trierer Straße
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur I. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplans Nr. 884
– Debyestraße / Trierer Straße –
im Bereich zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
Seite 1 / 3
I. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 884
- Debyestraße / Trierer Straße -
Entwurf der Begründung
Fassung vom 19.08.2013
1. Bestehendes Planungsrecht
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.11.2010 den Bebauungsplan Nr. 884 – Debyestraße / Trierer
Straße – als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit der am 02.12.2010 erfolgten
Bekanntmachung in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan hat das Ziel, zwischen Debyestraße und der Autobahn durch Festsetzung eines Sondegebiets die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bau- und Heimwerkermarkts mit Gartencenter zu schaffen
sowie durch Festsetzung eines Gewerbegebiets eine gewerbliche Nutzung an der Einmündung der Debyestraße in die
Trierer Straße zu ermöglichen. Diese soll durch eine städtebaulich markante Architektur die Funktion eines
„städtebaulichen Tores“ wahrnehmen. Südöstlich der Autobahn sollen die landwirtschaftlichen Flächen als Ausgleich für
den durch die Bebauung entfallenden Grünzug als Grün- bzw. Waldfläche gesichert werden.
2. Anschluss der Bauflächen an die Verkehrsflächen
Die Zulässigkeit von Einfahrten zu den Bauflächen ist über die Festsetzung von Einfahrtbereichen im Rechtsplan
geregelt. Außerhalb dieser Einfahrtbereiche sind Zufahrten nicht zulässig (Schriftliche Festsetzung Nr. 8). Insgesamt
befinden sich entlang der Debyestraße drei Einfahrbereiche, über die sowohl das Sondergebiet (Bau- und
Heimwerkermarkt) als auch das Gewerbegebiet an der Ecke Debyestraße / Trierer Straße erschlossen werden sollen.
Der südwestliche der Einfahrtbereiche befindet sich auf der Grenze zwischen dem Sondergebiet und dem Gewerbegebiet
und ist so breit, dass hierin jeweils eine Zufahrt zu beiden Baugebieten angelegt werden kann. Die Lage der Erschließung
des Gewerbegebiets ist also so gewählt, dass sie möglichst weit entfernt von der Kreuzung Debyestraße / Trierer Straße
liegt, und somit möglichst außerhalb des Rückstaubereichs.
3. Anlass der Planänderung
Anlass für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ist ein am 16. Mai 2013 vor dem Verwaltungsgericht Aachen
geschlossener Vergleich zwischen dem Eigentümer des Eckgrundstücks Debyestraße / Trierer Straße (Flurstücke 780,
782) (Kläger) und der Stadt Aachen (Beklagte). Da das Grundstück des Klägers in nordöstlicher Richtung nicht bis an
den festgesetzten Einfahrtbereich heranreicht, hätte dieser die Zufahrt zu seinem Grundstück über das benachbarte
Fremdgrundstück führen müssen. Ein vom Kläger beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zufahrt
verkehrstechnisch auch etwa 13 Meter weiter südwestlich auf dem Grundstück des Klägers möglich sei, sofern die Einund Ausfahrt jeweils nur rechtsherum erfolge.
Aufgrund des Gutachtens hat das Gericht keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die vom Kläger
gewünschte Erschließungsmöglichkeit. In dem geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Stadt Aachen, dem
Vorhaben des Klägers keine bauplanungsrechtlichen Bedenken mehr entgegenzustellen und eine Befreiung von der
schriftlichen Festsetzung Nr. 8 des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – zu erteilen.
4. Ziel und Zweck der Planänderung
Die ursprüngliche Lage des südwestlichen Einfahrtsbereichs an der Debyestraße sollte zwar den Kreuzungsbereich
möglichst von Ein- bzw. Ausfahrten freihalten, sie berücksichtigte jedoch nicht die bestehende Parzellierung der
Grundstücke. Daher konnte das Flurstück 782 nur über das benachbarte Fremdgrundstück erschlossen werden.
Das unter 3. genannte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Einfahrt näher an der Kreuzung auf dem
Eckgrundstück (Parzellen 780 und 782) verkehrstechnisch unkritisch ist, sofern die Ein- und Ausfahrt jeweils nur
rechtsherum erfolgt. Es soll daher ein zusätzlicher Einfahrtbereich auf dem Grundstück mit den Parzellen 780 und 782
festgesetzt werden.
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I. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 884
- Debyestraße / Trierer Straße -
Entwurf der Begründung
Fassung vom 19.08.2013
5. Begründung der geänderten Festsetzung
Der zusätzliche Einfahrtbereich befindet sich an der Debyestraße im Bereich des Flurstücks 780. Er hat eine Breite von
12,00 m sodass darin eine Zu- und Ausfahrt errichtet werden kann, die ein gleichzeitiges Ein- und Ausfahren von Pkw
sowie die Zufahrt von Lastzügen ermöglicht. Da sich der Einfahrtbereich bereits innerhalb des Kreuzungsbereichs
Debyestraße / Trierer Straße mit mehreren Abbiegespuren befindet, ist die Ein- und Ausfahrt jeweils nur rechtsherum
zulässig. Über den neuen Einfahrtbereich kann das Eckgrundstück Debyestraße / Trierer Straße (Flurstück 782) direkt an
die Debyestraße angebunden werden.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am …………… die I. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den …………………
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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