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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
117559.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
30.07.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:20

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0947/WP16 öffentlich 35010-2010 30.07.2013 Dez. III / FB 61/20 Gestaltungssatzung - Lichtenbusch Innenbereich hier: Satzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.09.2013 12.09.2013 18.09.2013 B4 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „Lichtenbusch Innenbereich zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „Lichtenbusch Innenbereich zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „Lichtenbusch Innenbereich“. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Vorlage FB 61/0947/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – soll für den gleichen Geltungsbereich eine Gestaltungssatzung erlassen werden. Für den Bereich des geplanten Wohngebietes wurden in der Gestaltungssatzung weitere Regelungen formuliert, die dafür Sorge tragen sollen, dass ein angemessener Grad an Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gebäude sowie deren Außenanlagen entsteht. Das Plangebiet wird durch eine Umlegung neu parzelliert werden. Damit ist davon auszugehen, dass es unterschiedliche Bauherren geben wird. Nicht auf die Architektur der Häuser soll Einfluss genommen werden, sondern die Elemente des Bauens, die für das städtebauliche Erscheinungsbild der Siedlung prägend sind, sollen geregelt werden. Die Satzung beschränkt sich daher auf Vorgaben zur Farbe der Dacheindeckung, der Begrenzung von Dachaufbauten und der Gestaltung der Außenanlagen, insbesondere hinsichtlich der Einfriedungen zum öffentlichen Raum und dem Umgang mit der Müllunterbringung. Doppelhäuser sind im besonderen Maße gestalterisch von einander abhängig, weswegen in diesen Fällen Abstimmungen von den Bauherren gefordert werden. Auf weitergehende Regelungen soll verzichtet werden, um den Bauherren ausreichend große Spielräume für eine individuelle Gestaltung zu lassen. Anlagen 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Gestaltungssatzung einschließlich aller Anlagen 4. Gestaltungsplan zur Gestaltungssatzung Vorlage FB 61/0947/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 2/2 Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes c ns Mo r ue ha St  e aß r t afs Ra s Ke stra l e s ße Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes c ns Mo r ue ha e aß r t afs Ra a lstr e s s Ke ße ß ra St  Bebauungsplan Nr. 855 -Lichtenbusch Innenbereich- Gestaltungssatzung Fassung vom 20.07.2013 Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023) und des § 86 Abs.1 Nr. 2. der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW. S. 256/SGV NRW 232) hat der Rat der Stadt Aachenin seiner Sitzung am ............................. folgende Satzung beschlossen: §1 Ziel der Satzung Ziel dieser Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Gestaltung innerhalb des Plangebietes. Für Ortsbild prägende Elemente der Gebäude sowie deren Außenanlagen werden Regelungen getroffen, die ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten sollen. Zugleich werden ausreichend Spielräume für die individuelle Gestaltung durch die einzelnen Bauherren zugelassen. §2 Räumlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch Innenbereich-. (2) Der Gestaltungsplan mit Eintragung des Geltungsbereiches und den zeichnerischen Vorschriften ist Bestandteil dieser Satzung (siehe Anlagen). §3 Wohngebäude (1) Dacheindeckungen sind ausschließlich in schwarz oder in den Farben grau-anthrazit (RAL 7015, 7016, 7024 oder 7031) zulässig. Es dürfen keine spiegelnden, glänzenden oder glasierten Materialien verwendet werden. (2) Beide Hälften eines Doppelhauses sind mit der gleichen Dachform und -neigung, Kubatur und Tiefe des Dachüberstandes auszuführen. Die Gebäudehälften sind zur Straßenseite in einer Flucht zu errichten. Die Materialität und Farbe der Doppelhaushälften ist aufeinander abzustimmen. (3) Dachaufbauten müssen mindestens 0,3 m hinter der Gebäudefassade zurückgesetzt werden. Gauben und Dacheinschnitte sind insgesamt bis maximal 1/3 der Fassadenlänge und in einer Höhenlage bis 2,5 m über der Traufe zulässig. Bei Pultdächern sind Dachaufbauten unzulässig. §4 Nebengebäude und Nebenanlagen (1) Die Nebengebäude (z.B. Garagen, Gartenhäuser) sind gestalterisch mit dem Hauptgebäude abzustimmen. (2) Müllbehälterstandorte sind in Mehrfamilienhäusern nach Möglichkeit in das Gebäude zu integrieren. Standorte außerhalb der Gebäude sind mit 2,00 m hohen, begrünten Mauern oder mit Hecken einzufrieden. (3) Standorte für Müllbehälter im Bereich der Einfamilienhausbebauung sind mit 1,50 m hohen Hecken einzufrieden oder als Müllcontainerbox auszuführen. Diese ist bezüglich der Materialwahl sowie der Farbgestaltung an das Hauptgebäude anzupassen. §5 Haus- und Vorgärten (1) Hausgärten sowie Vorgärten, die unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Als Vorgarten gilt die Fläche zwischen Straßenbegrenzungslinie und straßenseitiger Gebäudeflucht mit deren Verlängerung bis zur seitlichen Grundstücksgrenze entsprechend der Darstellung im Gestaltungsplan. (2) Seitliche und rückwärtige Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und zur Landschaft (entsprechend den Darstellungen im Gestaltungsplan) sind mit standorttypischen Heckenpflanzungen in mindestens 1 m Höhe einzufrieden. In die Hecke kann eine offene Zaunkonstruktion aus Metall, Drahtgeflecht oder Holz integriert werden, die zur öffentlichen Fläche hin nicht sichtbar ist. Für die Heckenpflanzungen sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden. (3) Die Befestigung der Außenanlagen und Freiflächen ist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Bituminöse Decken sind unzulässig. §6 Ordnungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 3 BauO NRW, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann. 2 / 3 Die Anlage ist Bestandteil der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 855 Lichtenbusch InnenbereichAnlage: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches 3 / 3 4541 37 50 677 4 12 227 Sportplatz 35 467 48 48 634 12 33 605 46 253 610 44 a 31 233 609 608 40 254 678 607 472 Bereiche mit Bindungen für Heckenanpflanzungen 8 Ra 635 38 235 27 612 606 12 e aß tr afs 29 1487 Vorgartenbereich 470 42 31 6 469 231 2273 ZEICHENERKLÄRUNG a 229 a 354 27 636 Firstrichtung von Satteldächern 468 36 304 480 786 34 Neigungsrichtung eines Pultdaches oben oben 289 73 0 13 481 760 unten unten 622 664 zulässige Dachform und -neigung: Satteldach 25 - 40° Pultdach 09 - 11° Flachdach 537 717 87 538 SD PD FD Wasseransammlung 798 30 85 83 81 400 79 86 84 799 620 77 585 403 WA2 a 82 75 476 82 297 PD 80 449 WA2 PD 73 586 709 478 71 78 WA1 708 PD 18 69 WA1 PD 28 22 30 WA2 731 26 34 FD SD 397 74 SD 814 398 76 67 WA2 WA3 WA 2 24 32 SD 822 730 36 72 WA2 812 WA2 61 551 SD 552 SD 815 823 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen 16 783 14 WA2 11 735 17 15 62 SD 773 WA2 776 SD 813 WA2 9 756 54 WA2 686 748 52 712 768 690 757 SD 7 739 56 716 10 8 721 SD SD 747 50 749 722 782 661 714 698 5 740 4 674 750 751 657 48 347 6 3 741 Gestaltungsplan zur Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - WA2 WA2 738 60 58 792 SD 746 734 64 12 13 588 558 453 452 47 345 670 e aß lstr sse Ke 45 724 723 46 44 315 43 41 39 745 744 752 753 557 37 35 335 31 33 42 23 17 19 21 27 25 21a 351 29 ohne Maßstab 570 40 548 38 547 36 26 770 17. Juli 2013 820 60346 24 88 Räumlicher Geltungsbereich der Gestaltungssatzung 404 621 20 375 RAUMPLAN AACHEN 519 a 34 28 34 30 518 592 821 Unten in der Kesselstraß 523 475