Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117559.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
30.07.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0947/WP16
öffentlich
35010-2010
30.07.2013
Dez. III / FB 61/20
Gestaltungssatzung - Lichtenbusch Innenbereich hier: Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.09.2013
12.09.2013
18.09.2013
B4
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs.
1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „Lichtenbusch Innenbereich zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat,
aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung
NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage
beigefügte Gestaltungssatzung „Lichtenbusch Innenbereich zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil
des Beschlusses.
Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36
der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „Lichtenbusch Innenbereich“. Die Anlage ist Bestandteil
des Beschlusses.
Vorlage FB 61/0947/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – soll für den gleichen
Geltungsbereich eine Gestaltungssatzung erlassen werden.
Für den Bereich des geplanten Wohngebietes wurden in der Gestaltungssatzung weitere Regelungen
formuliert, die dafür Sorge tragen sollen, dass ein angemessener Grad an Einheitlichkeit bei der
Gestaltung der Gebäude sowie deren Außenanlagen entsteht. Das Plangebiet wird durch eine
Umlegung neu parzelliert werden. Damit ist davon auszugehen, dass es unterschiedliche Bauherren
geben wird. Nicht auf die Architektur der Häuser soll Einfluss genommen werden, sondern die
Elemente des Bauens, die für das städtebauliche Erscheinungsbild der Siedlung prägend sind, sollen
geregelt werden.
Die Satzung beschränkt sich daher auf Vorgaben zur Farbe der Dacheindeckung, der Begrenzung
von Dachaufbauten und der Gestaltung der Außenanlagen, insbesondere hinsichtlich der
Einfriedungen zum öffentlichen Raum und dem Umgang mit der Müllunterbringung. Doppelhäuser
sind im besonderen Maße gestalterisch von einander abhängig, weswegen in diesen Fällen
Abstimmungen von den Bauherren gefordert werden.
Auf weitergehende Regelungen soll verzichtet werden, um den Bauherren ausreichend große
Spielräume für eine individuelle Gestaltung zu lassen.
Anlagen
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Gestaltungssatzung einschließlich aller Anlagen
4.
Gestaltungsplan zur Gestaltungssatzung
Vorlage FB 61/0947/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/2
Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 855 - Innenbereich Lichtenbusch Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 855
-Lichtenbusch Innenbereich-
Gestaltungssatzung
Fassung vom 20.07.2013
Gestaltungssatzung
zum
Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023) und des § 86 Abs.1 Nr. 2. der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW. S. 256/SGV NRW 232) hat der Rat der
Stadt Aachenin seiner Sitzung am ............................. folgende Satzung beschlossen:
§1
Ziel der Satzung
Ziel dieser Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Gestaltung innerhalb des Plangebietes.
Für Ortsbild prägende Elemente der Gebäude sowie deren Außenanlagen werden Regelungen
getroffen, die ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten sollen. Zugleich werden
ausreichend Spielräume für die individuelle Gestaltung durch die einzelnen Bauherren
zugelassen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch Innenbereich-.
(2) Der Gestaltungsplan mit Eintragung des Geltungsbereiches und den zeichnerischen
Vorschriften ist Bestandteil dieser Satzung (siehe Anlagen).
§3
Wohngebäude
(1) Dacheindeckungen sind ausschließlich in schwarz oder in den Farben grau-anthrazit (RAL
7015, 7016, 7024 oder 7031) zulässig. Es dürfen keine spiegelnden, glänzenden oder
glasierten Materialien verwendet werden.
(2) Beide Hälften eines Doppelhauses sind mit der gleichen Dachform und -neigung, Kubatur
und Tiefe des Dachüberstandes auszuführen. Die Gebäudehälften sind zur Straßenseite in
einer Flucht zu errichten. Die Materialität und Farbe der Doppelhaushälften ist aufeinander
abzustimmen.
(3) Dachaufbauten müssen mindestens 0,3 m hinter der Gebäudefassade zurückgesetzt
werden. Gauben und Dacheinschnitte sind insgesamt bis maximal 1/3 der Fassadenlänge
und in einer Höhenlage bis 2,5 m über der Traufe zulässig. Bei Pultdächern sind
Dachaufbauten unzulässig.
§4
Nebengebäude und Nebenanlagen
(1) Die Nebengebäude (z.B. Garagen, Gartenhäuser) sind gestalterisch mit dem Hauptgebäude
abzustimmen.
(2) Müllbehälterstandorte sind in Mehrfamilienhäusern nach Möglichkeit in das Gebäude zu
integrieren. Standorte außerhalb der Gebäude sind mit 2,00 m hohen, begrünten Mauern
oder mit Hecken einzufrieden.
(3) Standorte für Müllbehälter im Bereich der Einfamilienhausbebauung sind mit 1,50 m hohen
Hecken einzufrieden oder als Müllcontainerbox auszuführen. Diese ist bezüglich der
Materialwahl sowie der Farbgestaltung an das Hauptgebäude anzupassen.
§5
Haus- und Vorgärten
(1) Hausgärten sowie Vorgärten, die unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, sind
gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Als Vorgarten gilt die Fläche zwischen
Straßenbegrenzungslinie und straßenseitiger Gebäudeflucht mit deren Verlängerung bis zur
seitlichen Grundstücksgrenze entsprechend der Darstellung im Gestaltungsplan.
(2) Seitliche und rückwärtige Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen
Grünflächen und zur Landschaft (entsprechend den Darstellungen im Gestaltungsplan) sind
mit standorttypischen Heckenpflanzungen in mindestens 1 m Höhe einzufrieden. In die
Hecke kann eine offene Zaunkonstruktion aus Metall, Drahtgeflecht oder Holz integriert
werden, die zur öffentlichen Fläche hin nicht sichtbar ist.
Für die Heckenpflanzungen sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden.
(3) Die Befestigung der Außenanlagen und Freiflächen ist auf das unbedingt erforderliche
Mindestmaß zu beschränken. Bituminöse Decken sind unzulässig.
§6
Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 3 BauO NRW, die mit einer
Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.
2 / 3
Die Anlage ist Bestandteil der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 855 Lichtenbusch InnenbereichAnlage: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches
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37
50
677
4
12
227
Sportplatz
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48
48
634
12
33
605
46
253
610
44
a
31
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609
608
40
254
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607
472
Bereiche mit Bindungen für
Heckenanpflanzungen
8
Ra
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38
235
27
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606
12
e
aß
tr
afs
29
1487
Vorgartenbereich
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42
31
6
469
231
2273
ZEICHENERKLÄRUNG
a
229
a
354
27
636
Firstrichtung von Satteldächern
468
36
304
480
786
34
Neigungsrichtung eines Pultdaches
oben
oben
289
73
0
13
481
760
unten
unten
622
664
zulässige Dachform und
-neigung:
Satteldach 25 - 40°
Pultdach
09 - 11°
Flachdach
537
717
87
538
SD
PD
FD
Wasseransammlung
798
30
85
83
81
400
79
86
84
799
620
77
585
403
WA2
a
82
75
476
82
297
PD
80
449
WA2
PD
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709
478
71
78
WA1
708
PD
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WA1
PD
28
22
30
WA2
731
26
34
FD
SD
397
74
SD
814
398
76
67
WA2
WA3
WA 2
24
32
SD
822
730
36
72
WA2
812
WA2
61
551
SD
552
SD
815
823
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
16
783
14
WA2
11
735
17
15
62
SD
773
WA2
776
SD
813
WA2
9
756
54
WA2
686
748
52
712
768
690
757
SD
7
739
56
716
10
8
721
SD
SD
747
50
749
722
782
661
714
698
5
740
4
674
750
751
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48
347
6
3
741
Gestaltungsplan
zur
Gestaltungssatzung
zum
Bebauungsplan Nr. 855
- Lichtenbusch Innenbereich -
WA2
WA2
738
60
58
792
SD
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12
13
588
558
453
452
47
345
670
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lstr
sse
Ke
45
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723
46
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315
43
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39
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753
557
37
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335
31
33
42
23
17
19
21
27
25
21a
351
29
ohne Maßstab
570
40
548
38
547
36
26
770
17. Juli 2013
820
60346
24
88
Räumlicher Geltungsbereich
der Gestaltungssatzung
404
621
20
375
RAUMPLAN AACHEN
519
a
34
28
34
30
518
592
821
Unten in der Kesselstraß
523
475