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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
117595.pdf
Größe
259 kB
Erstellt
30.07.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:19
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0926/WP16-1 öffentlich 30.07.2013 FB 61/01 // Dez. III III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 828 A – Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 828 A zur Kenntnis. Er beschließt, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A dahingehend abzuändern, dass das Plangebiet um den Bereich der zwei Zufahrten an der Eckener Straße verkleinert wird und die III. Änderung nur noch für den Bereich der Verschiebung der Verkehrsfläche gelten soll. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0926/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.08.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlage FB 61/0926/WP16 – Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage. Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der sich in absehbarer Zeit ändernden Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Planungsausschuss hatte darauf hin in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an dieser III. Änderung zu beteiligen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte am 14.03.2012 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Die III. Änderung umfasste ursprünglich zwei Bereiche im Bebauungsplan Nr. 828 A. Zum Einen sollte die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im neuen Gewerbepark Brand, die der Erschließung des Grundstückes der ehemaligen Tuchfabrik Chmel vom Gewerbepark aus dient, nach Süden hin, um ca. 6,0m verschoben werden. Von dieser geplanten Verschiebung der Verkehrsfläche im Gewerbepark Brand ist nur der Eigentümer, der diesen Wunsch selbst an die Verwaltung herangetragen hat, betroffen. Daher konnte auf eine Beteiligung verzichtet werden. Zum Anderen sollte die Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel von der Eckener Straße aus auf bestimmte Verkehre beschränkt werden. Zwar wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu zunächst durchgeführt, allerdings wurde mittlerweile eine Möglichkeit gefunden, eine Beschränkung der Zufahrten für Fahrzeuge über 3,5 t ab dem 01.01.2014 im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens zu erreichen. Mit dem Grundstückseigentümer wurde inzwischen eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, den Planbereich der III. Änderung zu verkleinern und das Verfahren nur für den verkleinerten Bereich mit der Verschiebung der Verkehrsfläche weiterzuführen. Da die Änderung der Zufahrtssituation von der Eckener Straße aus damit nicht mehr Bestandteil des Verfahrens ist, ist eine Abwägung hierüber nicht erforderlich. Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen. Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.07.2013 mit der Angelegenheit beschäftigt und ebenso wie die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 17.07.2013 dem Rat der Stadt empfohlen, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Bebauungsplanänderung Vorlage FB 61/0926/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.08.2013 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand Lage des Plangebietes III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - Fassung vom 09.01.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 2. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung 3. Auswirkungen der Planung 4. Kosten Begründung zur Satzung Seite 2/3 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - 1. Fassung vom 09.01.2013 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Der Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A ist seit dem 11.01.2007 rechtsverbindlich. Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung setzt er auch “öffentliche Verkehrsflächen” fest. 2. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung Im Bereich des Änderungsgebietes ist eine Stichstraße festgesetzt, die der Erschließung der vorhandenen Betriebsgebäude an der Nordstraße dienen. Bei der Überprüfung der rückwärtigen Straßenanbindung an das Bestandsgebäude der Firma an der Nordstraße 60 wurde festgestellt, dass die neue Straße an das vorhandene Treppenhaus anschließt. Da die Verlagerung eines Treppenhauses im Bestand einen erhöhten wirtschaftlichen Aufwand bedeuten würde, hatte der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Um die Zufahrt nutzen zu können, wird die öffentlichen Verkehrsfläche um 6,0m in südwestliche Richtung und damit neben dem Treppenhaus verschoben. 3. Auswirkungen der Planung Durch die geplanten Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung sowie öffentliche Belange nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert. 4. Kosten Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen am die III. Änderung des Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - beschlossen hat. Aachen, den (Marcel Philipp) Begründung zur Satzung Seite 3/3