Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118148.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
16.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0972/WP16
öffentlich
16.08.2013
FB 61/ 30
Promenadenstraße/ Gasborn
Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2013
B0
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Bürgerinformationsveranstaltung Promenadenstraße/ Gasborn zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0972/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2013
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Bericht zur Kenntnisnahme:
Am 14.08.2013 hat die STAWAG zu einer Bürgerinformationsveranstaltung bezüglich der Ende
August beginnenden Baumaßnahmen zur Verlegung von Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen im
Bereich Gasborn, Promenadenstraße eingeladen. Die Stadtverwaltung hat sich der
Informationsveranstaltung angeschlossen, um über den im Rahmen der Wiederherstellung der
Fahrbahn geplanten Umbau der Verkehrsflächen zu informieren.
Alle Bewohner und Eigentümer in den betroffenen Straßenabschnitten wurden zuvor über
Pressemitteilungen sowie mit Postwurfsendung und zum Teil persönlich abgegebenen Einladungen
durch die STAWAG zur Teilnahme aufgefordert.
Ca. 20 Bürger sind der Aufforderung nachgekommen und haben die Gelegenheit wahrgenommen,
sich zu informieren und ihre Bedenken und Anregungen vorzutragen.
Zunächst wurden die vorgesehenen STAWAG-Arbeiten ausführlich an Hand eines Leitungsplans
dargelegt und der geplante Zeitrahmen für die einzelnen Bauphasen erörtert. Danach wurde
aufgezeigt, wie die Verkehrserschließung und der Verkehrsfluss in der Bauzeit gewahrt werden soll.
Die Bürger haben ihren Unmut darüber geäußert, dass die Baumaßnahme, insbesondere die im
Bereich Gasborn, zeitgleich mit den Maßnahmen zur Errichtung des neuen Einkaufszentrums „Aquis
Plaza“ am Kaiserplatz erfolgt. Es wurde die Befürchtung ausgesprochen, dass es zu
Verkehrsbeeinträchtigungen kommt, wenn der schon jetzt belastende Baustellenverkehr aus dem
Bereich Kaiserplatz durch die baubedingten Sperrungen einzelner Fahrbahnabschnitte im Gasborn
behindert wird. Zudem entfielen in der Bauzeit weitere Parkplätze.
Die Bauleitung der STAWAG erläuterte ihre Beweggründe (Vorhaben „alte Staatsanwaltschaft),
die die Notwendigkeit der Durchführung zum jetzigen Zeitpunkt begründen. Es wurde zugesagt,
die Verkehrssituation während der Bauphase verstärkt zu beobachten und zeitnah in
Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrbehörde regulierend einzugreifen, wenn unzumutbare
Belastungssituationen entstehen sollten.
Die Anregung aus Reihen der Bürger, den Willy-Brandt-Platz für die Ableitung des Verkehrs aus
der Stiftsstraße Richtung Blondelstraße zu öffnen, wird aus Sicherheitsgründen (Fußgängerzone)
nicht befürwortet. Sollte jedoch die Situation, insbesondere durch den Baustellenverkehr am
Kaiserplatz, eine derartige Maßnahme erzwingen, wird die Situation erneut bewertet.
Die Frage, ob die Anwohner für die Zeit der Bauarbeiten nicht von der Stadt mit kostenlosen
Tickets für die benachbarten Parkhäuser versorgt werden könnten, wurde abschlägig beantwortet.
Es gibt zuviel innerstädtische Baustellen, als dass alle anwohnenden Bürger mit
Gratisparkausweisen versorgt werden können. Es wurde auf die Sondertarife zur Nutzung der
Parkhäuser für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis hingewiesen.
Eine Anregung betreffend die Parkplatzsituation sowie den Parksuchverkehr ist die Bitte an die
Stadtverwaltung, die Nutzung des P&R-Angebotes insbesondere zur Weihnachtszeit verstärkt zu
bewerben. Dieser Anregung wird entsprochen.
Vorlage FB 61/0972/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2013
Seite: 2/4
Im zweiten Teil des Abends ging es um die geplanten baulichen Veränderungen im Bereich der
öffentlichen Verkehrsflächen in der Promenadenstraße nach Beendigung der Tiefbaumaßnahmen,
wobei auch berichtet wurde, in wieweit dabei auf die baulichen Erfordernisse für die Sicherung der
Synagoge Rücksicht genommen werden muss. An Hand von Fotos wurden generelle
Konfliktsituationen verdeutlicht und es wurde dargestellt, wie die Verlagerung des entgegen der
Einbahnrichtung fließenden Radverkehrs von Gehwegniveau auf die Fahrbahn, die Sicherheit der
Fußgänger erhöht und den Fahrkomfort der Radfahrer begünstigt. Zudem diskutierte man die
positiven Effekte der neu gestalteten Gehweganlagen, der Pflanzbeete und der Gehwegvorbauten auf
das Wohnumfeld und auf eine barrierefreie Nutzung. Der Verlust legaler Parkstände beschränkt sich
auf den Parkplatz vor dem Haus Nummer 34, der im Zuge der Synagogensicherung entfällt, da im
Gegensatz zu ersten Planung jetzt alle Pflanzbeete in die gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO nicht
beparkbaren 5m-Bereiche vor Kreuzungen und Einmündungen fallen.
Die Baumaßnahmen in der Promenadenstraße zwischen Gasborn und Synagogenplatz lösen keine
Beiträge nach § 8 KAG NW aus.
Im Verlauf der Diskussion wurde auf nachfolgende Vorschläge und Kritikpunkte eingegangen:
Zu den Pflanzbeeten wurde nachgefragt, ob eine Ausführung der Beete als Hochbeete möglich
wäre, um einer Verschmutzung durch Hundekot entgegenzuwirken. Die Verwaltung wird den
Vorschlag aufgreifen und prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Die Notwendigkeit, die Sicherungslinie der Synagoge bis 5 m über das eigentliche
Synagogengebäude hinaus in die Promenadenstraße hinein zu verlegen, wird hinterfragt. Zu der
Frage wird sich die Verwaltung noch einmal mit der zuständigen Polizeibehörde in Verbindung setzen.
Die im Zusammenhang mit der Synagogensicherung ersatzlose Reduzierung der Fahrradbügel im
Bereich des Synagogenplatzes wurde von zwei Bürgern als kritisch bewertet. Die Verwaltung wird die
Situation beobachten und ggf. an geeigneter Stelle Ersatzbügel aufstellen.
Die beschlossene Ausführung der Fahrbahnoberfläche in Asphalt mit seitlicher Großpflasterrinne
aus Naturstein stößt bei etlichen der anwesenden Bürger auf Widerspruch. Zum einen wird
befürchtet, dass ein Asphaltbelag Kfz-Fahrer zu erhöhtem Fahrtempo animiert, zum anderen wird
der vermeintliche Verlust des historischen Straßenbildes kritisiert.
Dazu wurden die Ausführungen für die Entscheidung auf der letzten Bezirksversammlung am
19.06.2013 noch einmal ausführlich dargestellt.
Für eine Wiederherstellung der Fahrbahndecke in Asphalt sprechen:
-
die Schaffung eines angemessenen Fahrkomforts für den Radverkehr,
-
der Schutz der Anlieger vor verkehrsbedingten Lärmbeeinträchtigungen,
-
die Bau- und vor allem Unterhaltkosten,
(Erfahrung des städtischen Eigenbetriebs ist, dass bei Großpflasterbauweise schon nach
kurzer Zeit mit erheblichem Unterhaltungsaufwand zu rechnen ist.)
-
das bereits in den Straßen des Rehmviertels verfolgte Gestaltungsprinzip und
-
die Vorgaben des aktuell beschlossenen Gestaltungshandbuchs.
Die Großpflasterrinne schränkt die Fahrbahn optisch und beim Überfahren auch akustisch ein,
was erfahrungsgemäß ein gemäßigtes Fahrtempo erwirkt.
Vorlage FB 61/0972/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.09.2013
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Zusätzlich zu den genannten Argumenten wurde von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen,
dass die Entscheidung in einem Variantenvergleich abgewogen wurde und dabei sehr wohl auch
die Frage des Erscheinungsbildes eingeflossen ist. Als Anschauungsbeispiele für bereits in
gleicher Weise umgestaltete Fahrbahnflächen, die ebenfalls eine historische Randbebauung
aufweisen, wurden die umgebaute Viktoriaallee sowie die im Bau befindliche Schloßstraße
benannt.
Generell wird die Fahrweise in der Promenadenstraße von den anwesenden Bürgern schon heute
als unangemessen hoch erachtet.
-
Um die Geschwindigkeit zu verringern wurde zum einen das Anbringen eines Tempo-30
Schildes am Übergang des Spielstraßenbereichs des Synagogenplatzes auf die
Promenadenstraße gewünscht. Die Verwaltung prüft, ob im Übergangsbereich vom
verkehrsberuhigten Bereich die Tempo 30-Zone zusätzlich ausgeschildert werden kann.
-
Zum anderen wurde nach der Möglichkeit gefragt, ob man nicht insgesamt aus der
Promenadenstraße eine Fußgängerzone machen könnte.
Die Einrichtung einer Fußgängerzone ist generell möglich, wäre aber mit einem
niveaugleichen Ausbau der Verkehrsflächen und somit mit einer grundsätzlichen
Umgestaltung des gesamten Straßenraums verbunden.
Schließlich wurden noch die Belange der Barrierefreiheit nachgefragt. Hierzu verwies die
Verwaltung auf die Standards der behindertengerechten Gehweggestaltung, das Vorziehen der
Querungsstellen sowie auf das Verlegen des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Hiermit werden die
Belange mobilitätseingeschränkter Menschen umfangreich berücksichtigt.
Abschließend wurde noch einmal auf die zu erwartenden Unannehmlichkeiten während der
Umbauphase eingegangen.
Es wurde dargestellt, warum die gesamte Pflasterfläche der Promenadenstraße im Ganzen
entnommen werden muss bzw. warum man hier nicht in Abschnitten, wie in dem asphaltierten
Baubereich im Gasborn, arbeiten kann. Die Gewölbebauweise der Naturpflastersteine lässt eine
partielle Entnahme kleinerer Flächen nicht zu, weshalb die Baumaßnahme durchgehend einen
größeren Straßenabschnitt über einen längeren Zeitraum betreffen wird. Die Bauleitungen der
STAWAG und der Verwaltung können in der Zeit nicht nur telefonisch über eine Baustellenhotline
kontaktiert werden, sondern bieten allen Anwohnern und Eigentümer - jeden Donnerstag um 10 Uhr eine Baustellensprechstunde vor Ort an.
2. Empfehlung
Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, dass die Umgestaltung der Promenadenstraße in der am
19.06.2013 von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossenen Form umgesetzt wird.
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Ausdruck vom: 20.09.2013
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