Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118136.pdf
Größe
7,7 MB
Erstellt
12.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0962/WP16
öffentlich
12.08.2013
FB 61/10 // Dez. III
Änderung Nr.122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen – Laurentiusstraße/Sandhäuschen hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Änderungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.09.2013
12.09.2013
B5
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0962/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen –Laurentiusstraße /
Sandhäuschen hier:
Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Änderungsbeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Die Erarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte parallel zum gleichnamigen
Bebauungsplan Nr. 940. Der Einstieg ins Flächennutzungsplanänderungsverfahren erfolgte mit der
Bürgeranhörung
- Bürgeranhörung
2.
31.03.2011
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB
vom 28.03. -
08.04.2011
- Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
vom 28.03. -
02.05.2011
- Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Laurensberg
10.04.2013
- Offenlagebeschluss Planungsausschuss
11.04.2013
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
vom 21.05. -
21.06.2013
- Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
vom 21.05. -
21.06.2013
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung wurden seitens der Öffentlichkeit
keine Eingaben eingereicht.
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB
Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung wurden parallel 16 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei davon haben eine Anregung zur Planung
abgegeben.
-
Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises in die Begründung
-
zusätzliche Beteiligung von Bergbautreibenden
-
Freihaltung Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage
ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Begründung soll
nachrichtlich um einen Hinweis auf die verliehenen Bergrechte ergänzt werden. Die
Bezirksregierung Arnsberg hatte angeregt, die Firmen mit verliehenen Bergrechten an der
Planung zu beteiligen. Dies wurde im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB
bereits ausgeführt. Die Zufahrtsmöglichkeit zu der Hofeinfahrt Gut Barriere soll durch eine
private Verkehrsfläche zugunsten des Landwirtes gesichert und freigehalten werden.
Vorlage FB 61/0962/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/3
Auf Ebene der Flächennutzungsplandarstellung wird keine Aussage oder Darstellung zur
Entwässerung getroffen. Die Abwägung dieses Belanges erfolgt im parallel laufenden
Bebauungsplanverfahren.
4.
Empfehlung zum Änderungsbeschluss
Durch die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße/Sandhäuschen- soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung von
Wohnraum ggf. mit Gastronomieeinheit im Bebauungsplan geschaffen werden. Mit dem
Bebauungsplan Nr. 940 soll in Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 927 (Familienzentrum) für
den Bereich des ehemaligen Sandhäuschens eine neue Nutzung entstehen.
Die Verwaltung empfiehlt, für die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen- den Änderungsbeschluss zu fassen.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage zur
weiteren Konkretisierung über einen Bebauungsplan geschaffen.
Die Kosten ergeben sich daher durch die Anforderungen im Bebauungsplan Nr. 940. An dieser
Stelle wird ergänzend auf die Vorlage FB 61 0945 WP 16 zum Bebauungsplan Nr. 940
verwiesen, in der die Gesamtkosten der Maßnahme von insgesamt 514.000,- € ausführlich
dargestellt sind.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 122
4.
Entwurf der Begründung
5.
Eingaben Behörden
6.
Abwägungsvorschlag Behörden
7.
Zusammenfassende Erklärung
Vorlage FB 61/0962/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/3
⇑
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980
der Stadt Aachen
Laurentiusstraße / Sandhäuschen
Lage des Plangebietes
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980
der Stadt Aachen
Laurentiusstraße / Sandhäuschen
Lage des Plangebietes
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen
Bereich Laurentiusstraße / Sandhäuschen
M 1 : 15.000
Bisherige Darstellungen
Hauptplan
Plan 1 Gemeinbedarf und Grünflächen
Plan 3 Grünflächen und Forstflächen
Spiel- und Sportanlagen
Hauptplan
Plan 1 Gemeinbedarf und Grünflächen
Plan 3 Grünflächen und Forstflächen
Spiel- und Sportanlagen
Darstellungen
Darstellungen
Darstellungen
Grünflächen, Erholung und Sport
Detailierung und Funktion der Grünflächen und der Flächen für die Forstwirtschaft
P
P
Neue Darstellungen
Wohnbauflächen
Kinderspielplatz Kategorie "A"
Sportplatz, geplant
Gemischte Bauflächen
Sportanlage
Spielplatz, geplant
Grünflächen
P
Parkplatz
Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes
Dieser Plan ist gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches durch den Planungsausschuss
(Stand:
der Stadt Aachen am
) und des städtebaulichen Entwurfs.
.
.201
zur öffentlichen Auslegung beschlossen
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches in der Zeit vom
.
. 201
bis
.
. 201
öffentlich ausgelegen.
worden.
Aachen, den
.
Aufgrund der vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Planungsausschuss
der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
.
Aachen, den
. 201
.
.
Aachen, den
In Vertretung
Dieser Plan ist vom Rat der Stadt Aachen am
FB Geoinformation
und Bodenordnung
Im Auftrag:
.
. 201
worden.
beschlossen
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag:
Dieser Plan wurde gemäß § 6 (1) des Baugesetzbuches am
.
.
.
Köln, den
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
.201
Die Bekanntmachung der Genehmigung sowie des Ortes der Auslegung gemäß
.
. 201
erfolgt.
. 201 .
Mit der Bekanntmachung wird diese Änderung wirksam.
Az.:
. 201
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag:
§ 6 (5) des Baugesetzbuches ist am
zur Genehmigung vorgelegt.
Zu diesem Plan gehört die Genehmigung vom
Aachen, den
beschlossen, diesen Plan
Der geänderte Plan hat gemäß § 4a (3) des Baugesetzbuches in der Zeit vom
. 201
Der Oberbürgermeister
FB Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Im Auftrag:
. 201
zu ändern und erneut öffentlich auszulegen.
.201
Aachen, den
Baudezernat
.
.
Aachen, den
. 201
Die Bezirksregierung
Im Auftrag:
.
. 201
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag:
. 201
bis
.
.
. 201 erneut öffentlich ausgelegen.
. 201
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag:
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Entwurf der Begründung zur
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschenfür den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk AachenLaurensberg
(Stand 12.08.2013)
Lage des Plangebietes
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Inhalt
Teil A
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff.1 BauGB)
1.
Plangebietsbeschreibung
2.
Planung
3.
Darstellung des Regionalplanes
4
Aussagen Masterplan 2030*
5.
5.1
Flächennutzungsplan
Änderung des Flächennutzungsplanes
6.
Landschaftsplan
7.
Auswirkungen der Planung
8.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
9.
Beteiligung der Bezirksregierung Köln
Teil B
Umweltbericht
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen1.
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Plangebietsbeschreibung
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,56 ha, für das eine Flächennutzungsplanänderung vorgesehen ist,
liegt im Westen der Ortslage Laurensberg und nördlich der Innenstadt Aachen. Es wird begrenzt durch die
vorhandenen Sportanlagen im Norden, die Vetschauer Straße im Nordosten sowie die Laurentiusstraße im
Süden und Südwesten.
Im Osten und Süden grenzt der Siedlungsraum, bestehend aus Wohnbebauung und den öffentlichen
Einrichtungen Grundschule, Kindergarten und der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius, unmittelbar an das
Plangebiet.
Auf dem Grundstück Sandhäuschen prägte ehemals ein Gebäudekomplex, der als Gastronomie- bzw.
Veranstaltungsbetrieb, Pächterwohnung und Kindertagesstätte genutzt wurde, das Landschaftsbild. Teile des
Geländes dienten als gebundene Stellplatzanlage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die
vorhandenen Nutzungen. Aufgrund mangelnder Pachtnachfrage in Kombination mit einem hohen
Investitionsbedarf hat sich die Stadt Aachen entschlossen, den Gebäudebestand Ende 2008 niederzulegen und
das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen.
Im Süden schließt das Plangebiet an die vorhandene Wohnbebauung an und bildet durch die geplante Änderung
die Abrundung des Siedlungsbereiches nach Norden. Die nördlich anschließende Grünfläche beinhaltet die
Zielvorstellung „Sportliche Nutzung und Kinderspielplatz“.
2.
Planung
Parallel zum gleichnamigen Bebauungsplanverfahren Nr. 940 soll der Flächennutzungsplan geändert werden,
um den nutzungsrechtlichen Rahmen zur Realisierung einer Wohnbebauung vorzugeben.
In Aachen besteht akuter Bedarf an innenstadtnahen Einfamilienhäusern sowie ein Bauflächenbedarf aufgrund
der geplanten Hochschulerweiterung. Ziel der Stadt Aachen ist, durch die Bereitstellung neuer Bauflächen dem
akuten Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und ein Abwandern junger Familien und höherer
Einkommensgruppen ins Umland zu verhindern. Weiterer Handlungsbedarf besteht auch im Bereich
barrierefreies Bauen. Es handelt sich gerade im Hinblick auf die neu entstehenden Campusprojekte Melaten und
West um einen Standort mit idealen Wohnbedingungen bezüglich Lage und Qualität. Daher soll der
Flächennutzungsplan im Bereich der aufgegebenen Nutzung eines Gastronomie- bzw. Veranstaltungsbetriebes
und der angrenzenden Grünfläche in „Wohnbauflächen“ geändert werden.
Südwestlich des Plangebietes schließt die Änderung Nr. 113 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
den Bereich als „Wohnbaufläche“ nach Südwesten ab. Die Zweckbindung der verbleibenden nördlichen
Grünfläche für Sport – und Spielnutzung bleibt erhalten.
In der Ausgestaltung des gleichnamigen Bebauungsplanes steht eine kleinräumige Darstellung von
„Mischbaufläche“ der Zielvorstellung „Wohnbauflächen“ im Einzelfall nicht entgegen und kann gem. § 8 Abs. 2
BauGB als aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet angesehen werden.
3.
Darstellung des Regionalplanes
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde
räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im
Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
2003, Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar.
4.
Aussagen Masterplan 2030*
2010 wurde mit der Arbeit an einem Masterplan und einem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen.
Unter dem Projekttitel AACHEN*2030 sollen die inhaltlich eng miteinander verknüpften Pläne Orientierung,
Leitlinien und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben.
Der Masterplan wurde am 19.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossen und macht in den verschiedenen
Handlungsfeldern folgende Aussagen zum Plangebiet Laurentiusstraße / Sandhäuschen:
Handlungsfeld Wohnen:
Unter dem Oberziel der Wohnungsmarktoffensive beschreibt der Masterplan die Entwicklung neuer
Wohnstandorte in integrierten Lagen mit gemischten sozialen Strukturen als ein wichtiges städtebauliches Ziel.
Die planerische Absicht, ein Wohngebiet vor allem für Familien und Senioren zu entwickeln, entspricht darüber
hinaus dem Ziel der zielgruppenorientierten Wohnbaulandbereitstellung.
Handlungsfeld Hochschulen:
Das Plangebiet ist im Masterplan als Bereich gekennzeichnet, in dem im Sinne einer qualifizierten
hochschulbezogenen Infrastruktur flexible Wohnraumangebote entwickelt werden sollen.
Handlungsfeld Freiraum:
Der westlich an das Plangebiet angrenzende Bereich ist als vielfältig strukturierter Landschaftsraum zu erhalten.
Es gilt die Erlebbarkeit dieser stadtnahen (Kultur-)Landschaftsräume zu stärken.
Handlungsfeld Stadt-Bau-Kultur:
Im Sinne einer Sicherung der Stadtteilidentitäten ist als Ziel im Masterplan die Freihaltung der Blickbeziehung auf
St. Laurentius dargestellt.
5.
Flächennutzungsplan
Der Flächenutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen
integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet
auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich für das ehemalige Grundstück
„Sandhäuschen“ als `Gemischte Bauflächen´ dar. Angrenzend ist die Fläche als `Grünflächen´ mit dem Symbol
P für Parkplätze und Parkbauten dargestellt. Im Bereich dieser Grünfläche gelten zusätzlich die Beipläne 1 und
3. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sind die Symbole für Sportanlage und
Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und
Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz dargestellt.
5.1
Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufgrund der vorgesehenen Planung sollen die aufgegebenen Nutzungen des Gastronomie- bzw.
Veranstaltungsbetriebs und die angrenzende Grünfläche weitgehend zur Umwandlung in Wohnraum dienen. Auf
Ebene des Flächennutzungsplanes soll ein einheitliches, übergeordnetes Ziel mit Schwerpunkt auf die
Wohnbauentwicklung umgesetzt werden. Hierzu muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte
Planbereich, der derzeit im Hauptplan als `Gemischte Bauflächen´ und als `Grünflächen´ mit dem Symbol P für
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Parkplätze und Parkbauten dargestellt ist, soll in die Darstellung `Wohnbauflächen´ geändert werden. Parallel
hierzu soll die neue Zielsetzung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes konkretisiert werden.
Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sollen die Symbole für Sportanlage und
Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und
Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz für den Änderungsbereich nicht
mehr dargestellt werden. Die Symbolik der Beipläne bleibt für die außerhalb des Änderungsbereiches gelegene
Grünfläche weiterhin bestehen.
6.
Landschaftsplan
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
7.
Auswirkungen der Planung
Mit der parallelen Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine
geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert und eine Nutzung, die dem besonderen Ort
und der exponierten naturräumlichen Lage gerecht wird, gefördert werden.
8.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
Als Instrument der vorbereitenden Steuerung der Bodennutzung soll der Flächennutzungsplan gem. § 1 (5)
BauGB durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung
an den Klimawandel dienen, den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes gerecht werden.
Zwischen dem Sportplatz und der Vetschauer Straße ist die Darstellung einer Wohnbaufläche geplant, um dem
akuten Bedarf an Wohnbaufläche im Aachener Stadtgebiet gerecht zu werden. Zum einen wird eine bereits
vorhandene Mischbaufläche teils überplant, zum anderen eine vorhandene Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkplatz in eine Wohnbaufläche geändert. Die geplante Wohnbaufläche stellt eine sinnvolle
Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung dar. Aufgrund dieser Lage ist eine Nutzung der vorhandenen
Infrastruktur möglich. Durch die Anbindung an das vorhandene ÖPNV-Netz kann das zu erwartende
Verkehrsaufkommen vermindert werden, was sich wiederum positiv auf die CO2-Bilanzierung der Kommune
auswirken wird.
9.
Beteiligung der Bezirksregierung Köln
Mit Schreiben vom 21.05.2012 wird seitens der Bezirksregierung Köln grundsätzlich die Anpassung der
beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Landesplanung und Raumordnung
bestätigt.
10.
nachrichtliche Hinweise
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 122 befindet sich innerhalb des
bergbaurechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall GmbH, Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um
eine öffentlich- rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.
Einschränkungen für eine Bebauung oder für Bauvorhaben ergeben sich – laut Bergbauberechtigten - nicht.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Teil B
Allgemein
Der Umweltbericht dient dazu, die Planung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen. Damit
werden die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 a BauGB im Sinne der im Juli 2004 in Kraft getretenen Novelle
berücksichtigt.
Gemäß § 2 a BauGB ist der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes hinzuzufügen. In diesem sind die bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Zusätzlich hat eine Erklärung zum Umweltbericht zu erfolgen. In dieser werden die Art und Weise, wie die
Umweltbelange in dem Bauleitplan berücksichtigt werden, dargestellt, mögliche Alternativen untersucht und
hinsichtlich ihrer Umsetzung bewertet.
Entwurf zum Umweltbericht (gem. § 2a Ziff. 2 BauGB) Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
Einleitung
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Zusammenfassung
Bisher geltender Inhalt für den zu ändernden Bereich
Neuer Inhalt für den geänderten Bereich
Die Darstellung Grünflächen und gemischte Bauflächen soll in Wohnbauflächen geändert werden.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
1. Einleitung
Der Planbereich liegt im Stadtbezirk Aachen – Laurensberg. Er wird begrenzt durch die vorhandenen Sportanlagen im
Norden, die Vetschauer Straße im Nordosten sowie die Laurentiusstraße im Süden und Südwesten. Im Osten und Süden
grenzt der Siedlungsraum, bestehend aus Wohnbebauung und den öffentlichen Einrichtungen Grundschule, Kindergarten
und der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius, unmittelbar an das Plangebiet.
Es ist geplant, auf dem Gelände ein Wohnbauprojekt zu errichten, für das ein Bebauungsplan mit eigenem Umweltbericht
aufgestellt wird. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Wie oben im Bild gezeigt, sollen
gemischte Bauflächen und Grünfläche als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Regionalplan
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003,
Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar.
Flächennutzungsplan 1980 (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich für das ehemalige Grundstück „ Sandhäuschen“
als `Gemischte Bauflächen´ dar. Angrenzend ist die Fläche als `Grünflächen´ mit dem Symbol P für Parkplätze und
Parkbauten dargestellt. Im Bereich dieser Grünfläche gelten zusätzlich die Beipläne 1 und 3. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf
und Grünflächen, Neuplanung“ sind die Symbole für Sportanlage und Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3
„Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter
Sportplatz und Spielplatz dargestellt.
Landschaftsplan
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Den Norden des zu betrachtenden Landschaftsraums prägen die Großsportanlagen des Schulzentrums AachenLaurensberg. Weiter nördlich befindet sich die Autobahn A 4. In einiger Entfernung verläuft die Eisenbahnlinie AachenMönchengladbach in Hochlage und prägt durch ein großdimensioniertes Brückenbauwerk das Landschaftsbild. Im
Westen liegt das neu erbaute Familienzentrum. Weiter westlich des Plangebietes erstrecken sich im Bereich der offenen
Landschaft weitläufige, landwirtschaftlich genutzte Wiesen- und Ackerflächen, die auch Naherholungszwecken dienen.
Östlich liegt der Ortskern von Laurensberg mit der Kirche St. Laurentius. Im südlichen Betrachtungsraum schließt sich
ebenfalls überwiegend Wohnbebauung an.
Im Bereich des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes (ehem. Zollhaus Barriere,
heute Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude, Rathausstraße 62), die unter Denkmalschutz stehen. In unmittelbarer
Nachbarschaft zum Plangebiet stehen weitere Baudenkmäler. Dabei handelt es sich um die Kirche St. Laurentius, das
benachbarte Pfarrhaus (Laurentiusstr. 75), die Gebäude Laurentiusstr. 79 (Neues Pfarrhaus) und 58 sowie Laurentiusstr.
63-71 (dreiflügelige Hofanlage), das Wegekreuz Fitzeberg/Ecke Laurentiusstr und das Gut Barriere selbst. Die historische
Ortslage von Laurensberg wird von der St. Laurentiuskirche mit dem sie umgebenden Kirchhügel, dem angrenzenden
Friedhof und dem Pfarrhaus dominiert. Historische und moderne Gebäude sowie die großzügigen Freiflächen bilden den
ländlichen Charakter.
Das eigentliche Plangebiet wird durch die Straßenführung der Laurentiusstraße und die angrenzenden Parkplatzflächen
sowie die nach dem Abriss des Sandhäuschens entstandenen Brachfläche geprägt. Im Norden fällt das Gelände der
Grünfläche steil in Richtung Sportanlagen ab. Hier befindet sich ein dichter, ca. 8-10 m breiter Gehölzstreifen. Der
westliche Gehölzstreifen geht im Bereich der Gebäudeflächen des Guts Barriere in großkronigen Baumbestand mit
einzelnen Gebüschflächen über. Das Plangebiet wird bereits von Biotoptypen des Siedlungsbereichs geprägt.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Das Plangebiet befindet weder in einem FFH-, Vogel-, Natur-, Landschafts- noch Wasserschutzgebiet.
Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten Arten von der Planung betroffen
werden. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Es liegt in einem
Übergangsbereich zwischen Wohnsiedlung, Sportflächen und der freien Landschaft mit landwirtschaftlichen Elementen
und damit in keinem außerordentlich zu schützenden Bereich. Aufgrund seiner geringen Größe und der bereits
vorhandenen, großflächigen Verkehrsflächen hat die Freifläche bereits an ökologischem Wert eingebüßt. Es ist davon
auszugehen, dass bereits ein vollständiger bis fast vollständiger Bodenfunktionsverlust stattgefunden hat.
Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden. Im Plangebiet herrscht lt. Gesamtstädtischen Klimagutachten
Siedlungsklima vor; besonders zu schützende Klimazonen sind nicht ausgewiesen.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der als Schutzstreifen zwischen der bestehenden ruhigen
Wohnbebauung sowie der Lärm verursachenden Sportnutzung dient. Darüber hinaus ist das Gebiet mit Verkehrslärm
sowohl durch die angrenzende Straße als auch die BAB vorbelastet. Der sich dadurch ergebende Konflikt ist in den nach
geordneten Verfahren zu lösen.
Da sich der Versiegelungsgrad des Planbereichs erhöhen wird, ist im Zuge der Entwässerung des Gebietes der
Hochwasserschutz im betroffenen Gewässersystem - hier Wildbach–Wurm -, in dem derzeit weiterhin Hochwassergefahr
besteht, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Sowohl der Denkmalschutz als auch die vorhandenen Grünstrukturen sind bei der weiteren Planung angemessen zu
berücksichtigen.
3.
Zusammenfassung (Allgemein verständliche Zusammenfassung)
Zur Verwirklichung des Wohnbauprojektes sind die Aufstellung des Bebauungsplanes und parallel dazu die Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung beinhaltet die Darstellung Wohnbauflächen statt Grünflächen bzw.
Mischbaufläche. Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an
den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der
klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf
den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die Ausgestaltung der
Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann der Eingriff in den Naturhaushalt
durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung
wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen.
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Zusammenstellung der Eingaben aus der Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/SandhäuschenFür den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
(Stand 12.08.2013)
Lage des Plangebietes
FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Inhaltsverzeichnis
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
1. Wintershall Holding GmBH, Barnstorf, eingegangen am 29.05.2013
2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie in NRW, eingegangen am 26.05.2013
3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Str. 44, eingegangen am 23.05
4. Untere Wasserbehörde, Stadt Aachen, Reumontstraße
5. Immissionsschutzbehörde, Stadt Aachen, Reumontstraße
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FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
1. Wintershall Holding GmBH, Barnstorf, eingegangen am 29.05.2013
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FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie in NRW, eingegangen am 26.05.2013
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FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
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FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Str. 44, eingegangen am 23.05.2013
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FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
4. Untere Wasserbehörde, Stadt Aachen
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FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
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Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
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Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
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FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5. Immissionsschutzbehörde Stadt Aachen
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs.2 BauGB zur
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschenfür den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
(Stand 12.08.2013)
Lage des Plangebietes
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Abwägung Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Inhaltsverzeichnis
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplan
1. Wintershall Holding GmBH, Barnstorf, eingegangen am 29.05.2013
2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie in NRW, eingegangen am 26.05.2013
3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Str. 44, eingegangen am 23.05
4. Untere Wasserbehörde, Stadt Aachen, Reumontstraße
5. Immissionsschutzbehörde, Stadt Aachen, Reumontstraße
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Abwägung Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden
1. Wintershall Holding GmbH, 49403 Barnstorf, eingegangen am 29.05.2013
Die Begründung wird nachrichtlich um den Hinweis auf das Erlaubnisfeld zugunsten der Wintershall Holding GmbH ergänzt.
Dieser Hinweis soll ausschließlich über die vergebenen Bergrechte informieren. Einschränkungen für eine Bebauung oder
für Bauvorhaben ergeben sich hierdurch nicht.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt.
2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie in NRW, eingegangen am 29.05.2013
Im Bauleitplanverfahren wurden sowohl die Wintershall GmbH als auch die EBV GmbH beteiligt. Der Anregung der Wintershall GmbH wurde gefolgt. Nach der Stellungnahme der EBV GmbH ist eine Kennzeichnung von Flächen, unter denen
der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind, nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wurde gefolgt.
3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Straße 44, eingegangen am 23.05.2013
Die Stellungnahme hat Auswirkungen auf die konkretisierende Bebauungsplanebene und wird auf das parallel erfolgende
Bebauungsplanverfahren Nr. 940 verwiesen.
Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Nr. 940
behandelt. Auf das Abwägungsdokument im Bebauungsplanverfahren Nr. 940 wird verwiesen.
4. Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen
Die Stellungnahme hat Auswirkungen auf die konkretisierende Bebauungsplanebene und wird auf das parallel erfolgende
Bebauungsplanverfahren Nr. 940 verwiesen.
Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Nr. 940
behandelt. Auf das Abwägungsdokument im Bebauungsplanverfahren Nr. 940 wird verwiesen.
5. Immissionsschutzbehörde der Stadt Aachen
Bezüglich möglicher Licht-Immissionen hat die Immissionsschutzbehörde die nicht mehr zeitgemäße Flutlichtanlage bemängelt. In der Stellungnahme wird ein Beurteilungszeitraum von 20.00 bis 6.00 Uhr morgens angenommen. Tatsächlich
sind die Öffnungszeiten der Sportanlagen jedoch auf einen Zeitraum bis 22.00 Uhr begrenzt. Dem vorhandenen Gehölzstreifen wird ein Abschattungseffekt unterstellt, der bei genauer Betrachtung nur zu marginalen Abdeckungen führen kann.
Nur im Sommerhalbjahr ist eine Abschattung durch eine Belaubung der Bäume überhaupt gegeben und in diesem Zeitraum
sind die Tageslichtstunden am größten, so dass von einem geringen Flutlichteinsatz auszugehen ist. Sollte es zu erheblichen Lichtimmissionen auf die durch den Bebauungsplan Nr. 940 vorgesehene Wohnbebauung kommen, sollte vor einem
aufwendigen Totalersatz eine Sanierung der bestehenden Anlagen - beispielsweise durch Abblendscheiben - untersucht
werden. Der Totalersatz soll nur dann erfolgen, wenn keine andere Maßnahme hilft. Die Zuständigkeit der Sanierung liegt
bei der Stadt Aachen, so dass die Sanierungsverpflichtung der Flutlichtanlage nicht vertraglich geregelt werden muss.
Beschlussvorschlag: Der Anregung wird weitgehend gefolgt. Eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch die Flutlichtanlage soll vermieden werden. Zur Kostenminimierung soll eine Optimierung der Anlage untersucht werden. Nur wenn dies
nicht möglich ist, muss ein Austausch der Leuchten erfolgen.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Zusammenfassende Erklärung
gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980
der Stadt Aachen
- Flächennutzungsplanes -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- für den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
Lage des Plangebietes
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der
Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 19.08.2013
Zusammenfassende Erklärung
1.o
Erläuterung
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung von
Wohnbauland zu schaffen. In Aachen besteht akuter Bedarf an innenstadtnahen Einfamilienhäusern sowie ein
Bauflächenbedarf aufgrund der geplanten Hochschulerweiterung. Ziel der Stadt Aachen ist, durch die Bereitstellung neuer
Bauflächen dem akuten Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und ein Abwandern junger Familien und höherer
Einkommensgruppen ins Umland zu verhindern. Weiterer Handlungsbedarf besteht auch im Bereich barrierefreies Bauen.
Es handelt sich gerade im Hinblick auf die neu entstehenden Campusprojekte Melaten und West um einen Standort mit
idealen Wohnbedingungen bezüglich Lage und Qualität.
Daher soll der Flächennutzungsplan im Bereich der aufgegebenen Nutzung eines Gastronomie- bzw.
Veranstaltungsbetriebes und der angrenzenden Grünfläche in „Wohnbauflächen“ geändert werden.
Die geplante Wohnbaufläche bezieht sich auf den im Regionalplan als Siedlungsbereich dargestellten Bereich.
2.o
Verfahrensablauf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Anhörungsveranstaltung
Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Landesplanung gem. § 34 LPlG
Beratung im Umweltausschuss
Offenlagebeschluss
Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Änderungsbeschluss des Rates der Stadt
Genehmigung Bezirksregierung Köln
Veröffentlichung und Rechtskraft
28.03.2011 – 08.04.2011
28.03.2011 – 02.05.2011
31.03.2011
21.05.2012
16.04.2013
11.04.2013
21.05.2013 – 21.06.2013
21.05.2013 – 21.06.2013
18.09.2013 (steht aus)
(wird nachgetragen)
(wird nachgetragen)
3.o
Änderung des Flächennutzungsplanes 1980
Auf dem Grundstück Sandhäuschen prägte ehemals eine Gebäudekomplex, der als Gastronomie- bzw.
Veranstaltungsbetrieb, Pächterwohnung und Kindertagesstätte genutzt wurde, das Landschaftsbild. Teile des Geländes
dienten als gebundene Stellplatzanlage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die vorhandenen Nutzungen.
Aufgrund mangelnder Pachtnachfrage in Kombination mit einem hohen Investitionsbedarf hat sich die Stadt Aachen
entschlossen, den Gebäudebestand Ende 2008 niederzulegen und das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen.
Die brachliegenden Flächen bieten sich für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern an, da sowohl die
regionalplanerischen Vorgaben gegeben als auch eine Arrondierung des Siedlungsrandes städtebaulich gut vertretbar
sind und dringend benötigte Bauflächen für den Eigenheimbau zur Verfügung gestellt werden können.
Für die beabsichtige Nutzung und Umwandlung in Wohnraum muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der
gesamte Planbereich, der derzeit im Hauptplan als `Gemischte Bauflächen´ und als `Grünfläche´ dargestellt ist, soll in die
Darstellung `Wohnbaufläche´ geändert werden. Parallel hierzu soll die neue Zielsetzung durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes konkretisiert werden.
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der
Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 19.08.2013
4.o
Berücksichtigung der Umweltbelange
Die einzelnen Schutzgüter, die im Plangebiet vorkommen, wurden im Rahmen der Umweltprüfung geprüft und bewertet
und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im Umweltbericht zusammenfassend
dokumentiert. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 122.
4.1
Beurteilung der Umweltbelange
Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf
den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die Ausgestaltung der
Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann der Eingriff in den Naturhaushalt
durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung
wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen.
5.o
Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung
In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden nur Anregungen, Bedenken und Hinweise zum parallel
aufgestellten Bebauungsplan Nr. 940 und dessen Themen:
Verringerung von öffentlich nutzbaren Parkplätzen gegenüber dem bisherigen Angebot
Entfall der Versammlungsfunktion Gastronomiebetrieb Sandhäuschen
Beeinträchtigung der vorhandenen Baudenkmäler durch die Planung
Befürchtung zusätzlicher Verkehrsbelastungen
Kubaturen und Gebäudestellung passen nicht in das Umfeld
Grundstücksgrößen sind für das Umfeld zu gering
Andere Wohngebiete eignen sich besser für Familien
vorgetragen.
Zum Änderungsverfahren Nr. 122 des Flächennutzungsplanes wurden keine Anregungen bzw. Bedenken geäußert, die
eine Änderung der Abgrenzung oder Zielsetzung erforderten.
Der Planungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 11.04.2013 den Beschluss zur Offenlage der
Flächennutzungsplanänderung. Im Rahmen der Offenlage wurden keine Bedenken und Anregungen zum
Änderungsverfahren abgegeben.
6.o
Berücksichtigung der Behördenbeteiligung
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Sachverhalte zu der Planung
vorgetragen:
Freihaltung der Sichtachse St. Laurentius - Gut Barriere und Abstandsflächen aus Gründen des
Denkmalschutzes
Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises auf vergebene Bergrechte
Freihaltung der Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere
Notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen am Entwässerungssystem außerhalb des Geltungsbereiches
Lichtimmissionen durch die Flutlichtanlage.
Bei der Berücksichtigung im Flächennutzungsplanverfahren wurde zur Klarstellung der verliehenen Bergrechte ein
Hinweis in die Begründung der Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.
Die Flutlichtanlage des Sportplatzes ist nach Aussage des Umweltamtes überaltert und wird bei der nachrückenden
Wohnbebauung ggf. zu Blendwirkungen führen. Sollten diese Lichtimmissionen auftreten, muss die Lichtanlage
nachgebessert oder ausgetauscht werden. Die Verantwortung liegt bei der Stadt Aachen.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der
Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 19.08.2013
Die weiteren Sachverhalte sind nicht auf Ebene der Flächennutzungsplanung regel- und darstellbar und werden auf das
konkretisierende Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Die Bezirksregierung Köln wurde gemäß § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz (LPlG) am Änderungsverfahren beteiligt.
Diese bestätigte mit Schreiben vom 21.05.2012, dass gegen die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes
keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
7.o
Ergebnis der Abwägung
Der Rat der Stadt Aachen ist in seiner Sitzung am ………..2013 den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
während der Offenlage gefolgt und hat die Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
8.o
Genehmigung der Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes
Die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen 1980 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- bedarf
gemäß § 6 Baugesetzbuch der Genehmigung. Das Ergebnis wird nachgereicht.
9.o
Bekanntmachung der Genehmigung
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch wird die Änderung Nr. 122 des
Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen 1980 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- wirksam. Die Daten werden
nachgetragen.
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