Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
118136.pdf
Größe
7,7 MB
Erstellt
12.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0962/WP16 öffentlich 12.08.2013 FB 61/10 // Dez. III Änderung Nr.122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Laurentiusstraße/Sandhäuschen hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Empfehlung zum Änderungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.09.2013 12.09.2013 B5 PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Vorlage FB 61/0962/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen –Laurentiusstraße / Sandhäuschen hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung Empfehlung zum Änderungsbeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage Die Erarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte parallel zum gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 940. Der Einstieg ins Flächennutzungsplanänderungsverfahren erfolgte mit der Bürgeranhörung - Bürgeranhörung 2. 31.03.2011 - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB vom 28.03. - 08.04.2011 - Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 28.03. - 02.05.2011 - Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Laurensberg 10.04.2013 - Offenlagebeschluss Planungsausschuss 11.04.2013 - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.05. - 21.06.2013 - Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.05. - 21.06.2013 Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB Im Rahmen der Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung wurden parallel 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben. - Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises in die Begründung - zusätzliche Beteiligung von Bergbautreibenden - Freihaltung Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Begründung soll nachrichtlich um einen Hinweis auf die verliehenen Bergrechte ergänzt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte angeregt, die Firmen mit verliehenen Bergrechten an der Planung zu beteiligen. Dies wurde im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB bereits ausgeführt. Die Zufahrtsmöglichkeit zu der Hofeinfahrt Gut Barriere soll durch eine private Verkehrsfläche zugunsten des Landwirtes gesichert und freigehalten werden. Vorlage FB 61/0962/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 2/3 Auf Ebene der Flächennutzungsplandarstellung wird keine Aussage oder Darstellung zur Entwässerung getroffen. Die Abwägung dieses Belanges erfolgt im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren. 4. Empfehlung zum Änderungsbeschluss Durch die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße/Sandhäuschen- soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung von Wohnraum ggf. mit Gastronomieeinheit im Bebauungsplan geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 940 soll in Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 927 (Familienzentrum) für den Bereich des ehemaligen Sandhäuschens eine neue Nutzung entstehen. Die Verwaltung empfiehlt, für die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- den Änderungsbeschluss zu fassen. 5. Finanzielle Auswirkungen Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage zur weiteren Konkretisierung über einen Bebauungsplan geschaffen. Die Kosten ergeben sich daher durch die Anforderungen im Bebauungsplan Nr. 940. An dieser Stelle wird ergänzend auf die Vorlage FB 61 0945 WP 16 zum Bebauungsplan Nr. 940 verwiesen, in der die Gesamtkosten der Maßnahme von insgesamt 514.000,- € ausführlich dargestellt sind. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 122 4. Entwurf der Begründung 5. Eingaben Behörden 6. Abwägungsvorschlag Behörden 7. Zusammenfassende Erklärung Vorlage FB 61/0962/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 3/3 ⇑ N N ee ttrraaßß rr SS aauuee sscchh VVeett ss nnttiiuu uurree LLaa -- ßßee ssttrraa Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße / Sandhäuschen Lage des Plangebietes ⇑ N N ee ttrraaßß rr SS aauuee sscchh VVeett ss nnttiiuu uurree LLaa -- ßßee ssttrraa Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße / Sandhäuschen Lage des Plangebietes Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen Bereich Laurentiusstraße / Sandhäuschen M 1 : 15.000 Bisherige Darstellungen Hauptplan Plan 1 Gemeinbedarf und Grünflächen Plan 3 Grünflächen und Forstflächen Spiel- und Sportanlagen Hauptplan Plan 1 Gemeinbedarf und Grünflächen Plan 3 Grünflächen und Forstflächen Spiel- und Sportanlagen Darstellungen Darstellungen Darstellungen Grünflächen, Erholung und Sport Detailierung und Funktion der Grünflächen und der Flächen für die Forstwirtschaft P P Neue Darstellungen Wohnbauflächen Kinderspielplatz Kategorie "A" Sportplatz, geplant Gemischte Bauflächen Sportanlage Spielplatz, geplant Grünflächen P Parkplatz Für die Richtigkeit der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes Dieser Plan ist gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches durch den Planungsausschuss (Stand: der Stadt Aachen am ) und des städtebaulichen Entwurfs. . .201 zur öffentlichen Auslegung beschlossen Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches in der Zeit vom . . 201 bis . . 201 öffentlich ausgelegen. worden. Aachen, den . Aufgrund der vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Planungsausschuss der Stadt Aachen in seiner Sitzung am . Aachen, den . 201 . . Aachen, den In Vertretung Dieser Plan ist vom Rat der Stadt Aachen am FB Geoinformation und Bodenordnung Im Auftrag: . . 201 worden. beschlossen Der Oberbürgermeister Im Auftrag: Dieser Plan wurde gemäß § 6 (1) des Baugesetzbuches am . . . Köln, den Der Oberbürgermeister In Vertretung: .201 Die Bekanntmachung der Genehmigung sowie des Ortes der Auslegung gemäß . . 201 erfolgt. . 201 . Mit der Bekanntmachung wird diese Änderung wirksam. Az.: . 201 Der Oberbürgermeister Im Auftrag: § 6 (5) des Baugesetzbuches ist am zur Genehmigung vorgelegt. Zu diesem Plan gehört die Genehmigung vom Aachen, den beschlossen, diesen Plan Der geänderte Plan hat gemäß § 4a (3) des Baugesetzbuches in der Zeit vom . 201 Der Oberbürgermeister FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Im Auftrag: . 201 zu ändern und erneut öffentlich auszulegen. .201 Aachen, den Baudezernat . . Aachen, den . 201 Die Bezirksregierung Im Auftrag: . . 201 Der Oberbürgermeister Im Auftrag: . 201 bis . . . 201 erneut öffentlich ausgelegen. . 201 Der Oberbürgermeister Im Auftrag: FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Entwurf der Begründung zur Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschenfür den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk AachenLaurensberg (Stand 12.08.2013) Lage des Plangebietes Seite 1 / 8 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Entwurf zur Begründung Änderungsbeschluss Fassung vom 12.08.2013 Inhalt Teil A Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff.1 BauGB) 1. Plangebietsbeschreibung 2. Planung 3. Darstellung des Regionalplanes 4 Aussagen Masterplan 2030* 5. 5.1 Flächennutzungsplan Änderung des Flächennutzungsplanes 6. Landschaftsplan 7. Auswirkungen der Planung 8. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung 9. Beteiligung der Bezirksregierung Köln Teil B Umweltbericht Seite 2 / 8 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen1. Entwurf zur Begründung Änderungsbeschluss Fassung vom 12.08.2013 Plangebietsbeschreibung Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,56 ha, für das eine Flächennutzungsplanänderung vorgesehen ist, liegt im Westen der Ortslage Laurensberg und nördlich der Innenstadt Aachen. Es wird begrenzt durch die vorhandenen Sportanlagen im Norden, die Vetschauer Straße im Nordosten sowie die Laurentiusstraße im Süden und Südwesten. Im Osten und Süden grenzt der Siedlungsraum, bestehend aus Wohnbebauung und den öffentlichen Einrichtungen Grundschule, Kindergarten und der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius, unmittelbar an das Plangebiet. Auf dem Grundstück Sandhäuschen prägte ehemals ein Gebäudekomplex, der als Gastronomie- bzw. Veranstaltungsbetrieb, Pächterwohnung und Kindertagesstätte genutzt wurde, das Landschaftsbild. Teile des Geländes dienten als gebundene Stellplatzanlage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die vorhandenen Nutzungen. Aufgrund mangelnder Pachtnachfrage in Kombination mit einem hohen Investitionsbedarf hat sich die Stadt Aachen entschlossen, den Gebäudebestand Ende 2008 niederzulegen und das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen. Im Süden schließt das Plangebiet an die vorhandene Wohnbebauung an und bildet durch die geplante Änderung die Abrundung des Siedlungsbereiches nach Norden. Die nördlich anschließende Grünfläche beinhaltet die Zielvorstellung „Sportliche Nutzung und Kinderspielplatz“. 2. Planung Parallel zum gleichnamigen Bebauungsplanverfahren Nr. 940 soll der Flächennutzungsplan geändert werden, um den nutzungsrechtlichen Rahmen zur Realisierung einer Wohnbebauung vorzugeben. In Aachen besteht akuter Bedarf an innenstadtnahen Einfamilienhäusern sowie ein Bauflächenbedarf aufgrund der geplanten Hochschulerweiterung. Ziel der Stadt Aachen ist, durch die Bereitstellung neuer Bauflächen dem akuten Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und ein Abwandern junger Familien und höherer Einkommensgruppen ins Umland zu verhindern. Weiterer Handlungsbedarf besteht auch im Bereich barrierefreies Bauen. Es handelt sich gerade im Hinblick auf die neu entstehenden Campusprojekte Melaten und West um einen Standort mit idealen Wohnbedingungen bezüglich Lage und Qualität. Daher soll der Flächennutzungsplan im Bereich der aufgegebenen Nutzung eines Gastronomie- bzw. Veranstaltungsbetriebes und der angrenzenden Grünfläche in „Wohnbauflächen“ geändert werden. Südwestlich des Plangebietes schließt die Änderung Nr. 113 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen den Bereich als „Wohnbaufläche“ nach Südwesten ab. Die Zweckbindung der verbleibenden nördlichen Grünfläche für Sport – und Spielnutzung bleibt erhalten. In der Ausgestaltung des gleichnamigen Bebauungsplanes steht eine kleinräumige Darstellung von „Mischbaufläche“ der Zielvorstellung „Wohnbauflächen“ im Einzelfall nicht entgegen und kann gem. § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet angesehen werden. 3. Darstellung des Regionalplanes Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan. Seite 3 / 8 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Entwurf zur Begründung Änderungsbeschluss Fassung vom 12.08.2013 Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar. 4. Aussagen Masterplan 2030* 2010 wurde mit der Arbeit an einem Masterplan und einem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen. Unter dem Projekttitel AACHEN*2030 sollen die inhaltlich eng miteinander verknüpften Pläne Orientierung, Leitlinien und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben. Der Masterplan wurde am 19.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossen und macht in den verschiedenen Handlungsfeldern folgende Aussagen zum Plangebiet Laurentiusstraße / Sandhäuschen: Handlungsfeld Wohnen: Unter dem Oberziel der Wohnungsmarktoffensive beschreibt der Masterplan die Entwicklung neuer Wohnstandorte in integrierten Lagen mit gemischten sozialen Strukturen als ein wichtiges städtebauliches Ziel. Die planerische Absicht, ein Wohngebiet vor allem für Familien und Senioren zu entwickeln, entspricht darüber hinaus dem Ziel der zielgruppenorientierten Wohnbaulandbereitstellung. Handlungsfeld Hochschulen: Das Plangebiet ist im Masterplan als Bereich gekennzeichnet, in dem im Sinne einer qualifizierten hochschulbezogenen Infrastruktur flexible Wohnraumangebote entwickelt werden sollen. Handlungsfeld Freiraum: Der westlich an das Plangebiet angrenzende Bereich ist als vielfältig strukturierter Landschaftsraum zu erhalten. Es gilt die Erlebbarkeit dieser stadtnahen (Kultur-)Landschaftsräume zu stärken. Handlungsfeld Stadt-Bau-Kultur: Im Sinne einer Sicherung der Stadtteilidentitäten ist als Ziel im Masterplan die Freihaltung der Blickbeziehung auf St. Laurentius dargestellt. 5. Flächennutzungsplan Der Flächenutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich für das ehemalige Grundstück „Sandhäuschen“ als `Gemischte Bauflächen´ dar. Angrenzend ist die Fläche als `Grünflächen´ mit dem Symbol P für Parkplätze und Parkbauten dargestellt. Im Bereich dieser Grünfläche gelten zusätzlich die Beipläne 1 und 3. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sind die Symbole für Sportanlage und Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz dargestellt. 5.1 Änderung des Flächennutzungsplanes Aufgrund der vorgesehenen Planung sollen die aufgegebenen Nutzungen des Gastronomie- bzw. Veranstaltungsbetriebs und die angrenzende Grünfläche weitgehend zur Umwandlung in Wohnraum dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes soll ein einheitliches, übergeordnetes Ziel mit Schwerpunkt auf die Wohnbauentwicklung umgesetzt werden. Hierzu muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte Planbereich, der derzeit im Hauptplan als `Gemischte Bauflächen´ und als `Grünflächen´ mit dem Symbol P für Seite 4 / 8 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Entwurf zur Begründung Änderungsbeschluss Fassung vom 12.08.2013 Parkplätze und Parkbauten dargestellt ist, soll in die Darstellung `Wohnbauflächen´ geändert werden. Parallel hierzu soll die neue Zielsetzung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes konkretisiert werden. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sollen die Symbole für Sportanlage und Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz für den Änderungsbereich nicht mehr dargestellt werden. Die Symbolik der Beipläne bleibt für die außerhalb des Änderungsbereiches gelegene Grünfläche weiterhin bestehen. 6. Landschaftsplan Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. 7. Auswirkungen der Planung Mit der parallelen Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert und eine Nutzung, die dem besonderen Ort und der exponierten naturräumlichen Lage gerecht wird, gefördert werden. 8. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Als Instrument der vorbereitenden Steuerung der Bodennutzung soll der Flächennutzungsplan gem. § 1 (5) BauGB durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes gerecht werden. Zwischen dem Sportplatz und der Vetschauer Straße ist die Darstellung einer Wohnbaufläche geplant, um dem akuten Bedarf an Wohnbaufläche im Aachener Stadtgebiet gerecht zu werden. Zum einen wird eine bereits vorhandene Mischbaufläche teils überplant, zum anderen eine vorhandene Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz in eine Wohnbaufläche geändert. Die geplante Wohnbaufläche stellt eine sinnvolle Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung dar. Aufgrund dieser Lage ist eine Nutzung der vorhandenen Infrastruktur möglich. Durch die Anbindung an das vorhandene ÖPNV-Netz kann das zu erwartende Verkehrsaufkommen vermindert werden, was sich wiederum positiv auf die CO2-Bilanzierung der Kommune auswirken wird. 9. Beteiligung der Bezirksregierung Köln Mit Schreiben vom 21.05.2012 wird seitens der Bezirksregierung Köln grundsätzlich die Anpassung der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Landesplanung und Raumordnung bestätigt. 10. nachrichtliche Hinweise Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 122 befindet sich innerhalb des bergbaurechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall GmbH, Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich- rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Einschränkungen für eine Bebauung oder für Bauvorhaben ergeben sich – laut Bergbauberechtigten - nicht. Seite 5 / 8 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Entwurf zur Begründung Änderungsbeschluss Fassung vom 12.08.2013 Teil B Allgemein Der Umweltbericht dient dazu, die Planung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen. Damit werden die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 a BauGB im Sinne der im Juli 2004 in Kraft getretenen Novelle berücksichtigt. Gemäß § 2 a BauGB ist der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes hinzuzufügen. In diesem sind die bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Zusätzlich hat eine Erklärung zum Umweltbericht zu erfolgen. In dieser werden die Art und Weise, wie die Umweltbelange in dem Bauleitplan berücksichtigt werden, dargestellt, mögliche Alternativen untersucht und hinsichtlich ihrer Umsetzung bewertet. Entwurf zum Umweltbericht (gem. § 2a Ziff. 2 BauGB) Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. Einleitung Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Zusammenfassung Bisher geltender Inhalt für den zu ändernden Bereich Neuer Inhalt für den geänderten Bereich Die Darstellung Grünflächen und gemischte Bauflächen soll in Wohnbauflächen geändert werden. Seite 6 / 8 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Entwurf zur Begründung Änderungsbeschluss Fassung vom 12.08.2013 1. Einleitung Der Planbereich liegt im Stadtbezirk Aachen – Laurensberg. Er wird begrenzt durch die vorhandenen Sportanlagen im Norden, die Vetschauer Straße im Nordosten sowie die Laurentiusstraße im Süden und Südwesten. Im Osten und Süden grenzt der Siedlungsraum, bestehend aus Wohnbebauung und den öffentlichen Einrichtungen Grundschule, Kindergarten und der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius, unmittelbar an das Plangebiet. Es ist geplant, auf dem Gelände ein Wohnbauprojekt zu errichten, für das ein Bebauungsplan mit eigenem Umweltbericht aufgestellt wird. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Wie oben im Bild gezeigt, sollen gemischte Bauflächen und Grünfläche als Wohnbauflächen dargestellt werden. Regionalplan Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar. Flächennutzungsplan 1980 (FNP) Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich für das ehemalige Grundstück „ Sandhäuschen“ als `Gemischte Bauflächen´ dar. Angrenzend ist die Fläche als `Grünflächen´ mit dem Symbol P für Parkplätze und Parkbauten dargestellt. Im Bereich dieser Grünfläche gelten zusätzlich die Beipläne 1 und 3. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sind die Symbole für Sportanlage und Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz dargestellt. Landschaftsplan Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Den Norden des zu betrachtenden Landschaftsraums prägen die Großsportanlagen des Schulzentrums AachenLaurensberg. Weiter nördlich befindet sich die Autobahn A 4. In einiger Entfernung verläuft die Eisenbahnlinie AachenMönchengladbach in Hochlage und prägt durch ein großdimensioniertes Brückenbauwerk das Landschaftsbild. Im Westen liegt das neu erbaute Familienzentrum. Weiter westlich des Plangebietes erstrecken sich im Bereich der offenen Landschaft weitläufige, landwirtschaftlich genutzte Wiesen- und Ackerflächen, die auch Naherholungszwecken dienen. Östlich liegt der Ortskern von Laurensberg mit der Kirche St. Laurentius. Im südlichen Betrachtungsraum schließt sich ebenfalls überwiegend Wohnbebauung an. Im Bereich des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes (ehem. Zollhaus Barriere, heute Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude, Rathausstraße 62), die unter Denkmalschutz stehen. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet stehen weitere Baudenkmäler. Dabei handelt es sich um die Kirche St. Laurentius, das benachbarte Pfarrhaus (Laurentiusstr. 75), die Gebäude Laurentiusstr. 79 (Neues Pfarrhaus) und 58 sowie Laurentiusstr. 63-71 (dreiflügelige Hofanlage), das Wegekreuz Fitzeberg/Ecke Laurentiusstr und das Gut Barriere selbst. Die historische Ortslage von Laurensberg wird von der St. Laurentiuskirche mit dem sie umgebenden Kirchhügel, dem angrenzenden Friedhof und dem Pfarrhaus dominiert. Historische und moderne Gebäude sowie die großzügigen Freiflächen bilden den ländlichen Charakter. Das eigentliche Plangebiet wird durch die Straßenführung der Laurentiusstraße und die angrenzenden Parkplatzflächen sowie die nach dem Abriss des Sandhäuschens entstandenen Brachfläche geprägt. Im Norden fällt das Gelände der Grünfläche steil in Richtung Sportanlagen ab. Hier befindet sich ein dichter, ca. 8-10 m breiter Gehölzstreifen. Der westliche Gehölzstreifen geht im Bereich der Gebäudeflächen des Guts Barriere in großkronigen Baumbestand mit einzelnen Gebüschflächen über. Das Plangebiet wird bereits von Biotoptypen des Siedlungsbereichs geprägt. Seite 7 / 8 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Entwurf zur Begründung Änderungsbeschluss Fassung vom 12.08.2013 Das Plangebiet befindet weder in einem FFH-, Vogel-, Natur-, Landschafts- noch Wasserschutzgebiet. Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten Arten von der Planung betroffen werden. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Es liegt in einem Übergangsbereich zwischen Wohnsiedlung, Sportflächen und der freien Landschaft mit landwirtschaftlichen Elementen und damit in keinem außerordentlich zu schützenden Bereich. Aufgrund seiner geringen Größe und der bereits vorhandenen, großflächigen Verkehrsflächen hat die Freifläche bereits an ökologischem Wert eingebüßt. Es ist davon auszugehen, dass bereits ein vollständiger bis fast vollständiger Bodenfunktionsverlust stattgefunden hat. Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden. Im Plangebiet herrscht lt. Gesamtstädtischen Klimagutachten Siedlungsklima vor; besonders zu schützende Klimazonen sind nicht ausgewiesen. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der als Schutzstreifen zwischen der bestehenden ruhigen Wohnbebauung sowie der Lärm verursachenden Sportnutzung dient. Darüber hinaus ist das Gebiet mit Verkehrslärm sowohl durch die angrenzende Straße als auch die BAB vorbelastet. Der sich dadurch ergebende Konflikt ist in den nach geordneten Verfahren zu lösen. Da sich der Versiegelungsgrad des Planbereichs erhöhen wird, ist im Zuge der Entwässerung des Gebietes der Hochwasserschutz im betroffenen Gewässersystem - hier Wildbach–Wurm -, in dem derzeit weiterhin Hochwassergefahr besteht, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Sowohl der Denkmalschutz als auch die vorhandenen Grünstrukturen sind bei der weiteren Planung angemessen zu berücksichtigen. 3. Zusammenfassung (Allgemein verständliche Zusammenfassung) Zur Verwirklichung des Wohnbauprojektes sind die Aufstellung des Bebauungsplanes und parallel dazu die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung beinhaltet die Darstellung Wohnbauflächen statt Grünflächen bzw. Mischbaufläche. Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die Ausgestaltung der Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann der Eingriff in den Naturhaushalt durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen. Seite 8 / 8 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Zusammenstellung der Eingaben aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/SandhäuschenFür den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg (Stand 12.08.2013) Lage des Plangebietes FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Inhaltsverzeichnis Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 1. Wintershall Holding GmBH, Barnstorf, eingegangen am 29.05.2013 2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie in NRW, eingegangen am 26.05.2013 3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Str. 44, eingegangen am 23.05 4. Untere Wasserbehörde, Stadt Aachen, Reumontstraße 5. Immissionsschutzbehörde, Stadt Aachen, Reumontstraße Seite 2 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 1. Wintershall Holding GmBH, Barnstorf, eingegangen am 29.05.2013 Seite 3 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie in NRW, eingegangen am 26.05.2013 Seite 4 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Seite 5 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Str. 44, eingegangen am 23.05.2013 Seite 6 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 4. Untere Wasserbehörde, Stadt Aachen Seite 7 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Seite 8 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Seite 9 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Seite 10 von 11 FNP Änderung Nr. 122 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenstellung der Eingaben aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 5. Immissionsschutzbehörde Stadt Aachen Seite 11 von 11 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB zur Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschenfür den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg (Stand 12.08.2013) Lage des Plangebietes Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Abwägung Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Inhaltsverzeichnis Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1. Wintershall Holding GmBH, Barnstorf, eingegangen am 29.05.2013 2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie in NRW, eingegangen am 26.05.2013 3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Str. 44, eingegangen am 23.05 4. Untere Wasserbehörde, Stadt Aachen, Reumontstraße 5. Immissionsschutzbehörde, Stadt Aachen, Reumontstraße Seite 2 von 3 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Abwägung Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden 1. Wintershall Holding GmbH, 49403 Barnstorf, eingegangen am 29.05.2013 Die Begründung wird nachrichtlich um den Hinweis auf das Erlaubnisfeld zugunsten der Wintershall Holding GmbH ergänzt. Dieser Hinweis soll ausschließlich über die vergebenen Bergrechte informieren. Einschränkungen für eine Bebauung oder für Bauvorhaben ergeben sich hierdurch nicht. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird gefolgt. 2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie in NRW, eingegangen am 29.05.2013 Im Bauleitplanverfahren wurden sowohl die Wintershall GmbH als auch die EBV GmbH beteiligt. Der Anregung der Wintershall GmbH wurde gefolgt. Nach der Stellungnahme der EBV GmbH ist eine Kennzeichnung von Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind, nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Anregung wurde gefolgt. 3. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Rütger-von-Scheven-Straße 44, eingegangen am 23.05.2013 Die Stellungnahme hat Auswirkungen auf die konkretisierende Bebauungsplanebene und wird auf das parallel erfolgende Bebauungsplanverfahren Nr. 940 verwiesen. Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Nr. 940 behandelt. Auf das Abwägungsdokument im Bebauungsplanverfahren Nr. 940 wird verwiesen. 4. Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen Die Stellungnahme hat Auswirkungen auf die konkretisierende Bebauungsplanebene und wird auf das parallel erfolgende Bebauungsplanverfahren Nr. 940 verwiesen. Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Nr. 940 behandelt. Auf das Abwägungsdokument im Bebauungsplanverfahren Nr. 940 wird verwiesen. 5. Immissionsschutzbehörde der Stadt Aachen Bezüglich möglicher Licht-Immissionen hat die Immissionsschutzbehörde die nicht mehr zeitgemäße Flutlichtanlage bemängelt. In der Stellungnahme wird ein Beurteilungszeitraum von 20.00 bis 6.00 Uhr morgens angenommen. Tatsächlich sind die Öffnungszeiten der Sportanlagen jedoch auf einen Zeitraum bis 22.00 Uhr begrenzt. Dem vorhandenen Gehölzstreifen wird ein Abschattungseffekt unterstellt, der bei genauer Betrachtung nur zu marginalen Abdeckungen führen kann. Nur im Sommerhalbjahr ist eine Abschattung durch eine Belaubung der Bäume überhaupt gegeben und in diesem Zeitraum sind die Tageslichtstunden am größten, so dass von einem geringen Flutlichteinsatz auszugehen ist. Sollte es zu erheblichen Lichtimmissionen auf die durch den Bebauungsplan Nr. 940 vorgesehene Wohnbebauung kommen, sollte vor einem aufwendigen Totalersatz eine Sanierung der bestehenden Anlagen - beispielsweise durch Abblendscheiben - untersucht werden. Der Totalersatz soll nur dann erfolgen, wenn keine andere Maßnahme hilft. Die Zuständigkeit der Sanierung liegt bei der Stadt Aachen, so dass die Sanierungsverpflichtung der Flutlichtanlage nicht vertraglich geregelt werden muss. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird weitgehend gefolgt. Eine Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch die Flutlichtanlage soll vermieden werden. Zur Kostenminimierung soll eine Optimierung der Anlage untersucht werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, muss ein Austausch der Leuchten erfolgen. Seite 3 von 3 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Flächennutzungsplanes -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- für den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg Lage des Plangebietes Seite 1 / 4 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 19.08.2013 Zusammenfassende Erklärung 1.o Erläuterung Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung von Wohnbauland zu schaffen. In Aachen besteht akuter Bedarf an innenstadtnahen Einfamilienhäusern sowie ein Bauflächenbedarf aufgrund der geplanten Hochschulerweiterung. Ziel der Stadt Aachen ist, durch die Bereitstellung neuer Bauflächen dem akuten Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und ein Abwandern junger Familien und höherer Einkommensgruppen ins Umland zu verhindern. Weiterer Handlungsbedarf besteht auch im Bereich barrierefreies Bauen. Es handelt sich gerade im Hinblick auf die neu entstehenden Campusprojekte Melaten und West um einen Standort mit idealen Wohnbedingungen bezüglich Lage und Qualität. Daher soll der Flächennutzungsplan im Bereich der aufgegebenen Nutzung eines Gastronomie- bzw. Veranstaltungsbetriebes und der angrenzenden Grünfläche in „Wohnbauflächen“ geändert werden. Die geplante Wohnbaufläche bezieht sich auf den im Regionalplan als Siedlungsbereich dargestellten Bereich. 2.o Verfahrensablauf Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Anhörungsveranstaltung Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Landesplanung gem. § 34 LPlG Beratung im Umweltausschuss Offenlagebeschluss Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB Änderungsbeschluss des Rates der Stadt Genehmigung Bezirksregierung Köln Veröffentlichung und Rechtskraft 28.03.2011 – 08.04.2011 28.03.2011 – 02.05.2011 31.03.2011 21.05.2012 16.04.2013 11.04.2013 21.05.2013 – 21.06.2013 21.05.2013 – 21.06.2013 18.09.2013 (steht aus) (wird nachgetragen) (wird nachgetragen) 3.o Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 Auf dem Grundstück Sandhäuschen prägte ehemals eine Gebäudekomplex, der als Gastronomie- bzw. Veranstaltungsbetrieb, Pächterwohnung und Kindertagesstätte genutzt wurde, das Landschaftsbild. Teile des Geländes dienten als gebundene Stellplatzanlage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die vorhandenen Nutzungen. Aufgrund mangelnder Pachtnachfrage in Kombination mit einem hohen Investitionsbedarf hat sich die Stadt Aachen entschlossen, den Gebäudebestand Ende 2008 niederzulegen und das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen. Die brachliegenden Flächen bieten sich für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern an, da sowohl die regionalplanerischen Vorgaben gegeben als auch eine Arrondierung des Siedlungsrandes städtebaulich gut vertretbar sind und dringend benötigte Bauflächen für den Eigenheimbau zur Verfügung gestellt werden können. Für die beabsichtige Nutzung und Umwandlung in Wohnraum muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte Planbereich, der derzeit im Hauptplan als `Gemischte Bauflächen´ und als `Grünfläche´ dargestellt ist, soll in die Darstellung `Wohnbaufläche´ geändert werden. Parallel hierzu soll die neue Zielsetzung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes konkretisiert werden. Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Seite 2 / 4 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 19.08.2013 4.o Berücksichtigung der Umweltbelange Die einzelnen Schutzgüter, die im Plangebiet vorkommen, wurden im Rahmen der Umweltprüfung geprüft und bewertet und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im Umweltbericht zusammenfassend dokumentiert. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 122. 4.1 Beurteilung der Umweltbelange Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die Ausgestaltung der Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann der Eingriff in den Naturhaushalt durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen. 5.o Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden nur Anregungen, Bedenken und Hinweise zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 940 und dessen Themen: Verringerung von öffentlich nutzbaren Parkplätzen gegenüber dem bisherigen Angebot Entfall der Versammlungsfunktion Gastronomiebetrieb Sandhäuschen Beeinträchtigung der vorhandenen Baudenkmäler durch die Planung Befürchtung zusätzlicher Verkehrsbelastungen Kubaturen und Gebäudestellung passen nicht in das Umfeld Grundstücksgrößen sind für das Umfeld zu gering Andere Wohngebiete eignen sich besser für Familien vorgetragen. Zum Änderungsverfahren Nr. 122 des Flächennutzungsplanes wurden keine Anregungen bzw. Bedenken geäußert, die eine Änderung der Abgrenzung oder Zielsetzung erforderten. Der Planungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 11.04.2013 den Beschluss zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung. Im Rahmen der Offenlage wurden keine Bedenken und Anregungen zum Änderungsverfahren abgegeben. 6.o Berücksichtigung der Behördenbeteiligung Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Sachverhalte zu der Planung vorgetragen: Freihaltung der Sichtachse St. Laurentius - Gut Barriere und Abstandsflächen aus Gründen des Denkmalschutzes Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises auf vergebene Bergrechte Freihaltung der Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere Notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen am Entwässerungssystem außerhalb des Geltungsbereiches Lichtimmissionen durch die Flutlichtanlage. Bei der Berücksichtigung im Flächennutzungsplanverfahren wurde zur Klarstellung der verliehenen Bergrechte ein Hinweis in die Begründung der Flächennutzungsplanänderung aufgenommen. Die Flutlichtanlage des Sportplatzes ist nach Aussage des Umweltamtes überaltert und wird bei der nachrückenden Wohnbebauung ggf. zu Blendwirkungen führen. Sollten diese Lichtimmissionen auftreten, muss die Lichtanlage nachgebessert oder ausgetauscht werden. Die Verantwortung liegt bei der Stadt Aachen. Seite 3 / 4 Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 19.08.2013 Die weiteren Sachverhalte sind nicht auf Ebene der Flächennutzungsplanung regel- und darstellbar und werden auf das konkretisierende Bebauungsplanverfahren verwiesen. Die Bezirksregierung Köln wurde gemäß § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz (LPlG) am Änderungsverfahren beteiligt. Diese bestätigte mit Schreiben vom 21.05.2012, dass gegen die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes keine landesplanerischen Bedenken bestehen. 7.o Ergebnis der Abwägung Der Rat der Stadt Aachen ist in seiner Sitzung am ………..2013 den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden während der Offenlage gefolgt und hat die Flächennutzungsplanänderung beschlossen. 8.o Genehmigung der Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes Die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen 1980 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- bedarf gemäß § 6 Baugesetzbuch der Genehmigung. Das Ergebnis wird nachgereicht. 9.o Bekanntmachung der Genehmigung Mit der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch wird die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen 1980 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- wirksam. Die Daten werden nachgetragen. Seite 4 / 4