Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118508.pdf
Größe
657 kB
Erstellt
14.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0967/WP16
öffentlich
14.08.2013
FB 61/80
Verkehrliche Maßnahmen in der Soers
Gemeinsamer Antrag der CDU-Ratsfraktion und SPD-Ratsfraktion
vom 16.07.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.09.2013
06.11.2013
06.11.2013
MA
B0
B5
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach über die
bestehende wechselseitige Parkordnung hinaus keine weiteren verkehrsbeschränkenden oder
verkehrslenkenden Maßnahmen im unteren Soerser Weg ergriffen werden. Er empfiehlt den
Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg ebenfalls die Kenntnisnahme.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach über die bestehende wechselseitige Parkordnung hinaus keine weiteren
verkehrsbeschränkenden oder verkehrslenkenden Maßnahmen im unteren Soerser Weg ergriffen
werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, wonach über die bestehende wechselseitige Parkordnung hinaus keine weiteren
verkehrsbeschränkenden oder verkehrslenkenden Maßnahmen im unteren Soerser Weg ergriffen
werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0967/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2015
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Erläuterungen:
Zu den vorgeschlagenen verkehrsreduzierenden und geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Unechte Einbahnstraße mit Zusätzen:
Der Vorschlag, den Soerser Weg in Fahrtrichtung Innenstadt nach Verkehrszeichen 267 (Verbot der
Einfahrt) und Zusatz „Anwohner und Busse frei“ zu sperren, ist verkehrsrechtlich problematisch.
Von Zeichen 267 StVO wird bislang nur in sehr beschränktem Maß der ÖPNV sowie der Radverkehr
freigestellt. In diesen Fällen ist der Berechtigtenkreis auch für Außenstehende eindeutig erkennbar
und lässt weder bei den Nutzern der Freigabe noch bei den angrenzenden Nachbarn Unklarheiten
über die jeweilige Berechtigung aufkommen.
Der Anwohnerbegriff ist verkehrsrechtlich nicht definiert und im Zusammenhang mit der
vorgeschlagenen Beschilderung auch nicht räumlich eingegrenzt. Sowohl die Unklarheit der
Ausdehnung des Anwohnerbegriffs (bis einschließlich Merowingerstraße, bis in den Bereich Bastei
oder noch darüber hinaus?) als auch der Umstand, dass mittlerweile ausgezogene Kinder der
Anwohner oder Besucher/Freunde der Anwohner natürlich nicht als Anwohner durchfahrberechtigt
sein werden, lassen diese Beschilderung nicht zweckmäßig erscheinen. Außerdem sagt die hierzu
befragte Polizei ausdrücklich, dass sie wegen der rechtlichen Unbestimmtheit und dem damit
verbundenen Zeitaufwand eventuell geforderte Überwachungen nicht zu leisten in der Lage sein wird.
Im Zusammenhang mit einer Sperrbeschilderung scheidet diese Variante somit aus.
Eine Beschilderung nach Zeichen 260 (Verkehrsverbote für Kraftwagen und Krafträder) in Verbindung
mit „Anlieger frei“ würde nicht den gewünschten Erfolg bringen und ist ebenfalls personell nicht zu
überwachen.
Hierdurch entfällt auch das Hinweisschild „Sackgasse 500 m“.
2. Alternierendes und eventuell Fahrbahnradparken
Anfang Juli 2013 ist die Beschilderung und Markierung des beidseitigen alternierenden Parkens am
Fahrbahnrand sowie gegenüber und der Mitbenutzung der Nebenanlagen ausgeschildert und markiert
worden. Nach einigen Beschwerden aus der Bevölkerung wurde aus Richtung Berensberg hinter der
Einmündung Soerser Winkel der Beginn des erlaubten Fahrbahnrandparkens nachträglich durch
einen Markierungswinkel verdeutlicht, wie er auch im oberen Soerser Weg in den vergangenen
Jahren erfolgreich aufgetragen wurde. Im weitern Straßenverlauf nutzen die Anwohner die
Fahrrandparkmöglichkeiten auch ohne zusätzliche Markierung, weil die markierten
Radwegeverschwenkungen ihnen ein subjektives Sicherheitsgefühl zum Fahrbahnrandparken geben.
Zusätzliche Markierungen sind somit nicht erforderlich. Sollten einzelne Autofahrer dennoch zügiger
als mit den erlaubten 30km den unteren Soerser Weg befahren, liegt dies zum einen an der recht
Vorlage FB 61/0967/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.04.2015
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geringen Zahl geparkter Fahrzeuge mit entsprechendem freiem Straßenbild und andererseits am
geringen Begegnungsverkehr, weswegen Geschwindigkeitsreduzierungen beim aneinander
vorbeifahren recht selten sind.
Dies sind auch zwangsläufige Auswirkungen aus den Bemühungen der Anwohner um
Verkehrsreduzierungen.
3. Hinweisschilder auf den Kinderspielplatz
Der Spielplatz befindet sich seit Jahrzehnten an dieser Stelle und hat Ausgänge zum Soerser Weg
sowie zur Merowingerstraße. Selbst zu Zeiten, als der Soerser Weg noch als klassifizierte
Landesstraße (L 244) mit 50km und deutlich höherem Verkehrsaufkommen befahren wurde, sind nie
Beschwerden aus der Anwohnerschaft auf Gefahrensituationen am Spielplatzausgang geäußert
worden. Der Ausgang des Spielplatzes liegt in einem Teilstück mit erlaubten Gehwegparken, so dass
die vom Spielplatz herauskommenden Kinder durch die geparkten Fahrzeug vom unmittelbaren
Betreten der Fahrbahn gestalterisch abgehalten werden.
Da Gefahrzeichen in Tempo 30 Zonen grundsätzlich entbehrlich sind und die Verkehrssituation im
Bereich der beiden Spielplatzausgänge bisher zu keinen Gefahren und Problemen geführt hat, sieht
die Verwaltung keine Veranlassung für diese zusätzlichen kostenpflichtigen
Beschilderungsmaßnahmen.
Anlage/n:
Gemeinsamer Antrag der CDU-Ratsfraktion und SPD-Ratsfraktion vom 16.07.2013
Vorlage FB 61/0967/WP16 der Stadt Aachen
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