Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117964.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
12.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0964/WP16
öffentlich
12.08.2013
FB 61/80
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30Zone
Bürgerantrag vom 10.05.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2013
BüFo
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Bürgerantrag gilt damit
als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Vorlage FB 61/0964/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.08.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Ein Anwohner der Melatener Straße bemängelt die Fahrgeschwindigkeiten im Abschnitt zwischen
Halifaxstraße und Höhenweg und beantragt in diesem Abschnitt geschwindigkeitsberuhigende
Maßnahmen.
Die Melatener Straße verläuft von der Turmstraße über die Halifaxstraße bis zum Pariser Ring. Der
durch den Anwohner genannte Abschnitt ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und ist umsäumt mit
Wohnbebauung. Im unteren Abschnitt zwischen Höhenweg und Turmstraße betreibt der Fachbereich
Sicherheit und Ordnung aufgrund der dortigen Kindertragesstätte eine Geschwindigkeitsmessstelle.
Der Antragssteller hat sein Anliegen bereits Ende 2011 an die Verwaltung herangetragen. Die
Messergebnisse des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, die auch auf der Internetseite der Stadt
veröffentlicht werden, wurden daraufhin ausgewertet und dem Antragssteller mitgeteilt. Diese
Kontrollen werden über einen kürzeren Zeitraum durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2011 wurden
dabei 68 Fahrzeuge kontrolliert, wobei lediglich 9 Fahrzeugführern ein Verwarnungsgeld und einem
Fahrzeugführer ein Bußgeld auferlegt wurde.
Um ein verwertbares Geschwindigkeitsprofil zu erhalten wurde die Städteregion Aachen im Rahmen
der Amtshilfe gebeten, eine Dauermessung über einen Zeitraum von 1 Woche durchzuführen. Die
Übersicht der Auswertung ist als Anlage beigefügt.
Über den gesamten Zeitraum wurden in Fahrtrichtung Halifaxstraße 4082 Fahrzeuge und in
Fahrtrichtung Turmstraße 2691 Fahrzeuge gezählt. Im ahndungsfähigen Bereich (über 40 km/h) lagen
in Fahrtrichtung Halifaxstraße 488 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 150 Fahrzeuge.
Prozentual lagen die Überschreitungen damit bei 12% bzw. 5,6%.
Die V85 (Geschwindigkeit die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge eingehalten wurde) lag bei 39
km/h in Richtung Halifaxstraße und bei 36 km/h in Richtung Turmstraße. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge lag bei 30 km/h bzw. 27 km/h. Das
Messgerät der Städteregion ist ohne Anzeigetafel und somit für den Fahrzeugführer kaum
wahrnehmbar, so dass die Messergebnisse nicht durch visuelle Warnhinweise verfälscht werden
können.
Dem Antragsteller wurden die Messergebnisse mitgeteilt. Ebenfalls wurde ihm mitgeteilt, dass es im
Bereich der Melatener Straße keine Unfallauffälligkeiten gibt. Die Polizei hatte bereits Ende 2011
mitgeteilt, dass innerhalb der letzten 3 Jahre lediglich ein Verkehrsunfall mit Unfallursache
Geschwindigkeit festgestellt wurde.
Da der Antragsteller die Messergebnisse der Verwaltung anzweifelt, hat er eine Geschwindigkeitsanzeigetafel der Verkehrswacht anbringen und auswerten lassen. Diese Anzeigetafeln
unterliegen im Gegensatz zu den Messgeräten der Städteregion keiner Eichpflicht. Zur Genauigkeit
der Messergebnisse kann daher von hier aus keine Angabe gemacht werden. Vorausgesetzt die
Messungen können trotz evtl. Ungenauigkeiten herangezogen werden, zeigen diese, dass in
Fahrtrichtung Halifaxstraße lediglich 22 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich, über 40
km/h, gelegen haben. In Fahrtrichtung Turmstraße, in der die Anzeigetafel für den Fahrzeugführer
nicht sichtbar war, lagen sogar nur 15 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich. In beiden
Fahrtrichtungen sind somit lediglich 19 % aller Fahrzeuge über 40 km/h gefahren.
Vorlage FB 61/0964/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.08.2013
Seite: 2/3
Nach Beurteilung durch Verwaltung und Polizei sind die Fahrgeschwindigkeiten als unauffällig
einzustufen, da die Überschreitung der Ahndungsgrenze von 40 km/h geringer als 25 % ist. Erst ab
einer Überschreitung von 25 % ist vorgesehen, durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung oder
die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Ab einer Überschreitung von 40 % sind
planerische Maßnahmen vorgesehen. Es sind daher keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Anlage/n:
-
Bürgerantrag vom 10.05.2013
-
Übersicht der Messergebnisse der Verwaltung (Verkehrsdatenauswertung)
Vorlage FB 61/0964/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.08.2013
Seite: 3/3
lt. Mitteilung der
Städteregion wurde die
Messung auf Höhe Haus
48 durchgeführt
lt. Mitteilung der
Städteregion wurde die
Messung auf Höhe Haus
48 durchgeführt