Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118006.pdf
Größe
780 kB
Erstellt
05.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0953/WP16
öffentlich
05.08.2013
FB 61/30
Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich
Karmeliterstraße/Boxgraben
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 16.07.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2013
19.09.2013
B0
MA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0953/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2013
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Erläuterungen:
Anlass
Die SPD-Fraktion beantragt an der Kreuzung Boxgraben/Mozartstraße/Karmeliterstraße für die
Fußgänger, die die Karmeliterstraße queren müssen, eine Aufstellfläche als Querungshilfe
einzurichten.
Alternativ sollen die Grünzeiten für diesen Fußgänger überprüft werden.
Erläuterungen
Die Kreuzung Boxgraben/Mozartstraße/Karmeliterstraße befindet sich im südlichen Alleenring und ist
Bestandteil des innerstädtischen Verteilerringes. Am Knoten bestehen wesentliche Verflechtungen für
IV und ÖV- Bewegungen von und zur Innenstadt.
Die Fußgängerfurt über die Karmeliterstraße ist mit 30 Metern einer der längsten Furten der
Innenstadt.
Aufstellfläche als Querungshilfe
In der Karmeliterstraße gibt es neben der Einfahr-Spur eine schmale Mittelinsel, darüber hinaus eine
Linksabbiegespur, eine Spur für den Rechtsabbieger und Geradeausfahrer, einen Radfahrstreifen und
eine Busspur, die auch als Haltestelle dient.
Neben der hohen Verkehrsbelastung wirkt sich die Lage der Haltestelle in der Karmeliterstraße stark
reduzierend auf die Leistungsfähigkeit aus. Der Bus aus der Karmeliterstraße kann aus der Haltestelle
am rechten Fahrbahnrand nur in einem separaten Fenster nach links abbiegen, während alle anderen
Fahrzeugströme warten müssen.
Um eine ausreichend breite Aufstellfläche in Form einer Mittelinsel einzurichten, müsste eine der
Fahrspuren entfallen.
Dies ist aufgrund der hohen Belastungszahlen nicht möglich, ohne die Leistungsfähigkeit des
Knotenpunktes stark zu reduzieren.
Die bereits vorhandene Mittelinsel, die als Aufstellfläche des Signalmastes dient, ist an der breitesten
Stelle 2 Meter und entspricht nicht dem Standard für Mindestbreiten an Mittelinseln. Daher würde eine
Verlängerung der Mittelinsel alleine nicht ausreichend sein um eine Aufstellfläche herzustellen.
Verlängerung der Grünphase
Die Länge der Grünzeit wird nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2010) festgelegt.
In der Grünzeit ist laut den Richtlinien „zu gewährleisten, dass bei nur einer zu querenden Furt,
während der Freigabezeit rechnerisch mindestens die halbe Furtlänge zurückgelegt werden kann.“ Im
Anschluss an die Grünzeit gibt es eine „Schutzzeit“ (= Räumzeit), in der Fahrzeuge aus querenden
Richtungen noch nicht losfahren dürfen. Diese Schutzzeit ist in der Regel länger als die Grünzeit.
D.h. solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Es dient als
„Startsignal“ und bedeutet nicht, dass in der Grünzeit die komplette Furt gequert werden muss. Springt
Vorlage FB 61/0953/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2013
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das Fußgängersignal auf rot, so darf die Fahrbahn nicht mehr neu betreten werden, jedoch dürfen und
können die auf dem Weg befindlichen Personen die Fahrbahn gefahrenlos „räumen“.
Laut den Richtlinien liegt der Regelwert für die Gehgeschwindigkeit von Fußgängern bei 1,2 Metern
pro Sekunde.
(Variationen von 1,0 bis 1,5 Meter pro Sekunde sind möglich, jedoch sollte der untere Wert nur dort
eingesetzt werden, wo Furten überwiegend zum Schutz von mobilitätseingeschränkten Menschen
eingerichtet werden. Auch der Höchstwert sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden).
Bei der angenommenen Geschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde beträgt die Mindestgrünzeit 13
Sekunden.
Diese Mindestgrünzeit wird an der vorhandenen Furt deutlich überschritten. Im Regelfall werden
morgens 37 Sekunden, nachmittags 35 Sekunden und in den Schwachlastzeiten 22 Sekunden zur
Verfügung gestellt. Diese Zeiten können sich allerdings durch die Busbeeinflussung der
Lichtsignalanlage reduzieren. Fordert ein Bus die Freigabe aus der Busspur an, reduziert sich die
Grünzeit der Fußgänger auf 17 Sekunden (morgens und nachmittags), in den Schwachlastzeiten
lediglich auf 19 Sekunden.
Diese deutliche Reduzierung tritt jedoch nur in seltenen Fällen ein.
Laut dem Online-Archiv des Verkehrsrechners wurde am 10.07.2013 (außerhalb der Schulferien) in
der Morgenspitze (7:30 – 8:30) die Anlage fünf Mal innerhalb einer Stunde von den Bussen
beeinflusst, in der Nachmittagspitze (16:30 – 17:30) des gleichen Tages wurde vier Mal in einer
Stunde die Grünzeit für den Fußgänger auf 17 Sekunden gekürzt. In den jeweils verbleibenden
anderen 40 Lichtsignal-Umläufen stand auch weiterhin die volle Fußgängergrünzeit zur Verfügung.
Die restliche Zeit hatte der Fußgänger also immer mehr als 30 Sekunden Grün.
Die Zeit, die zur Überquerung benötigt wird, ist demnach ausreichend, eine Verlängerung wird aus
Gründen der Leistungsfähigkeit und der ÖPNV- Förderung nicht für sinnvoll erachtet.
Anlage/n:
Anlage 1:
Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2013
Anlage 2:
Lageplan des Knotens
Vorlage FB 61/0953/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2013
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