Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117110.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
12.07.13, 12:00
Aktualisiert
04.12.17, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0290/WP16
öffentlich
12.07.2013
45/200
Großtagespflegestellen als Möglichkeit der betrieblichen
Kinderbetreuung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.07.2013
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt
a) im Kindertagesstättenjahr 2013/2014 bis zu 3 Großtagespflegestellen für betriebliche
Kinderbetreuung von in Aachen angesiedelten Unternehmen einzurichten
b) in diesen Großtagespflegestellen können auch Einpendlerkinder betreut werden.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, die Leistungsvereinbarung mit der
Familiären Tagesbetreuung e.V. entsprechend anzupassen.
Vorlage FB 45/0290/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Die entstehenden Aufwendungen für die Geldleistung können aus zur Verfügung stehenden und bereits
etatisierten Haushaltmittel auf PSP 4-060101-918-9, Sachkonto 53310000 bereitgestellt werden.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0290/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Komponente zur Stärkung des Standortes
sowie der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen vor Ort. Dies kann unter anderem unterstützt
werden durch die Möglichkeit einer betriebsnahen Kinderbetreuung.
Die Stadt Aachen hat die Bedeutung dieses Themas erkannt und im Jahr 2012 bereits die
erforderlichen Beschlüsse gefasst, so dass ein Finanzierungsmodell zur Förderung von betrieblichen
Kindertagesstätten verabschiedet wurde (Vorlage FB 51/0172/WP16).
Diese Lösung ist jedoch vorrangig für größere Unternehmen oder aber bei einem Zusammenschluss
von Unternehmen praktikabel, wenn ausreichender Bedarf an betrieblichen Plätzen vorhanden ist.
Eine Regelung, wie z.B. auch Kindertagespflege als Lösung für Unternehmen genutzt werden kann,
die betriebliche Betreuungsplätze in geringerem Umfang anbieten wollen, wurde bereits in 2010
getroffen. In seiner Sitzung vom 23.09.2010 (Vorlage FB 51/0053/WP16) hat der Kinder- und
Jugendausschuss beschlossen, dass bis maximal 15 Plätze in Kindertagespflege an auswärtige
Kinder vermittelt werden können. Diese Regelung war befristet bis zum 31.07.2011.
Da die Nachfrage nach betrieblicher Kinderbetreuung auch von Seiten der kleineren Unternehmen
weiterhin ansteigt, und dort oft nach flexiblen und kurzfristig realisierbaren Lösungen gesucht wird,
wird von Seiten der Verwaltung angestrebt, an den Beschluss vom 23.09.2010 anzuknüpfen.
2. Betriebliche Großtagespflegestellen
In einer Großtagespflegestelle werden bis zu neun Kinder (U3 Kinder) in „anderen geeigneten
Räumen“ von 2-3 qualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut.
Die Kindertagespflegepersonen müssen hierbei im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zur
Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII sein. Sie sind selbständig tätig.
Auf Antrag wird der Kindertagespflegeperson, abhängig von der Anzahl der betreuten Kinder sowie
des Betreuungsumfangs, eine laufende Geldleistung gemäß den Richtlinien für Kindertagespflege in
der Stadt Aachen durch die Stadt Aachen gewährt.
Bei der betrieblichen Großtagespflegestelle sollte es Ziel sein, dass geeignete Räumlichkeiten
möglichst in räumlicher Nähe zum Unternehmen vorhanden sind.
Hierdurch hat das Unternehmen in der Großtagespflegestelle die Möglichkeit, den Mitarbeiter/Innen
eine gesicherte Betreuung ihrer Kinder in Arbeitsplatznähe anbieten zu können und diesen so einen
möglichst zeitnahen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
Für das Unternehmen ist es wichtig, dass dem Mitarbeiter, unabhängig davon, ob er seinen Wohnsitz
im Stadtgebiet Aachen hat oder außerhalb, ein Platz angeboten werden kann.
Die Vermittlung der Plätze in Kindertagespflege und damit auch in Großtagespflegestellen erfolgt
durch die Familiäre Tagesbetreuung e.V. Gemäß der aktuellen Leistungsvereinbarung zwischen der
Stadt Aachen und dem Verein, darf dieser ausschließlich Plätze an Kinder mit Wohnsitz in Aachen
vermitteln.
Vorlage FB 45/0290/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/4
Um dem Verein auch die Vermittlung von Plätzen für Familien, die außerhalb von Aachen wohnen und
einen Arbeitsplatz in einem Aachener Unternehmen haben, zu ermöglichen, ist die
Leistungsvereinbarung entsprechend anzupassen.
3. Finanzierung
Bei den angebotenen Plätzen in den betrieblichen Großtagespflegestellen finden die Satzung sowie
die Richtlinie für Kindertagespflege in der Stadt Aachen Anwendung.
Es ist vorgesehen, dass in den betrieblichen Großtagespflegestellen auch für die Betreuung von
Kindern, deren Eltern ihren Wohnort außerhalb von Aachen haben, ein Elternbeitrag erhoben wird
sowie eine Geldleistung gemäß den Richtlinien an die Kindertagespflegeperson gezahlt wird.
Das Unternehmensbild wird durch das dann vorhandene Betreuungsangebot gestärkt. Gleichzeitig
wird der Bedeutung von Einpendlern, als ein Aspekt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Aachen,
Rechnung getragen.
Um dem exklusiven Belegungsrecht des Unternehmens und dem daraus resultierenden
Standortvorteil Rechnung zu tragen, ist eine Beteiligung des Unternehmens an den entstehenden
Kosten vorzunehmen.
Die Beteiligung ist in der Form vorgesehen, dass das Unternehmen die Räumlichkeiten, in denen die
Kinderbetreuung erfolgt, in geeigneter Weise herrichtet und diese anschließend den
Kindertagespflegepersonen für die Dauer der betrieblichen Kinderbetreuung kostenfrei zur Verfügung
stellt.
Ebenfalls sind alle weiteren anfallenden Kosten, die nicht über die Geldleistung abgedeckt werden, die
die Kindertagespflegepersonen erhalten, durch das Unternehmen zu tragen.
Die hier beschriebene Finanzierung ist zunächst für maximal drei Großtagespflegestellen vorgesehen.
Die entstehenden Aufwendungen für die Geldleistung können aus zur Verfügung stehenden und
bereits etatisierten Haushaltmittel auf PSP 4-060101-918-9, Sachkonto 53310000 bereitgestellt
werden.
4. Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund des Bedarfs an weiteren Möglichkeiten zur betrieblichen Kinderbetreuung für kleinere
Unternehmen, befürwortet die Verwaltung die Einrichtung und Finanzierung von betrieblichen
Großtagespflegestellen. Hierbei soll die Anzahl dieser Großtagespflegestellen zunächst auf drei
Stellen begrenzt werden.
Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss über die Einrichtung von betrieblichen
Großtagespflegestellen berichten und ihn vor Inbetriebnahme informieren.
Vorlage FB 45/0290/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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