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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
116434.pdf
Größe
380 kB
Erstellt
24.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:17
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0930/WP16 öffentlich 24.06.2013 FB 61/80 Erweiterung der Tempo 30-Zone im Bereich Laurensberger Straße, Ortsausgang Vetschau Antrag der CDU-Fraktion vom 27.05.2013 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 10.07.2013 B5 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Ausdehnung der Tempo 30-Zone auf den Bereich Laurensberger Straße zwischen Ortseingangstafel und geschlossener Bebauung kommend aus Richtung Laurensberg nicht den gewünschten Effekt erzielt. Der Antrag der CDU-Fraktion gilt als behandelt. Finanzielle Auswirkungen: keine Vorlage FB 61/0930/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.01.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Die Laurensberger Straße verbindet die beiden Ortsteile Laurensberg und Vetschau. Im weiteren Verlauf führt sie bis in den Ortsteil Horbach, wobei sie ab dem Vetschauer Weg für den Durchgangsverkehr gesperrt ist und die Weiterfahrt nur Anliegern erlaubt ist. Sie ist nicht klassifiziert, weist aber einen starken Verbindungscharakter zwischen Laurensberg und Vetschau auf. Im Bereich zwischen Autobahnbrücke und geschlossener Bebauung verläuft sie nahezu gerade und ist auf weite Strecken einsehbar. In diesem Bereich beträgt die Fahrbahnbreite ca. 6 -7 m. Die Ortseingangstafel steht auf Höhe der Niersteiner Höfe. Die Tempo 30-Zone beginnt in ca. 400 Meter Entfernung hinter dem ehemaligen Bahnübergang kurz vor der geschlossenen Bebauung. Dazwischen liegen überwiegend anbaufreie Grundstücke und nur vereinzelt Bebauung. Einmündende Straßen gibt es erst ab der geschlossenen Bebauung auf Höhe der Häuser 81 bzw. 78. Insgesamt vermittelt der von Bäumen, Hecken und Wiesen gesäumte Bereich den Eindruck einer ländlich gelegenen Verbindungsstraße zwischen zwei Ortschaften. Laut Feststellung der Polizei haben sich dort in den vergangenen Jahren keine Unfälle ereignet. Erkenntnisse über nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten liegen nicht vor. Insgesamt betrachtet eignet sich der im Antrag näher bezeichnete Abschnitt nicht zur Ausweisung als Tempo 30-Zone. Das fehlen einer geschlossenen Bebauung vermittelt dem Verkehrsteilnehmer nicht den Eindruck, dass er sich in einem geschwindigkeitsreduziertem Bereich befindet. Die für eine Tempo 30-Zone typische hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte fehlt. Durch die fehlende Bebauung wird auch kein Fahrbahnrandparken praktiziert, welches die Fahrgeschwindigkeiten wirkungsvoll dämpfen könnte. Auch lassen sich geringere Fahrgeschwindigkeiten ohne Einmündung oder Kreuzung in diesem Bereich nicht vermitteln. Eine tatsächliche Geschwindigkeitsreduzierung ist nur bei entsprechenden straßenräumlichen Bedingungen zu erwarten. Die Ausdehnung der Tempo 30-Zone würde daher bei den Verkehrsteilnehmern nicht die nötige Akzeptanz finden. Anlage/n: Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 27.05.2013 Vorlage FB 61/0930/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.01.2014 Seite: 2/2