Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116434.pdf
Größe
380 kB
Erstellt
24.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0930/WP16
öffentlich
24.06.2013
FB 61/80
Erweiterung der Tempo 30-Zone im Bereich Laurensberger Straße,
Ortsausgang Vetschau
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.05.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.07.2013
B5
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach die Ausdehnung der Tempo 30-Zone auf den Bereich Laurensberger Straße zwischen
Ortseingangstafel und geschlossener Bebauung kommend aus Richtung Laurensberg nicht den
gewünschten Effekt erzielt. Der Antrag der CDU-Fraktion gilt als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0930/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Laurensberger Straße verbindet die beiden Ortsteile Laurensberg und Vetschau. Im weiteren
Verlauf führt sie bis in den Ortsteil Horbach, wobei sie ab dem Vetschauer Weg für den
Durchgangsverkehr gesperrt ist und die Weiterfahrt nur Anliegern erlaubt ist.
Sie ist nicht klassifiziert, weist aber einen starken Verbindungscharakter zwischen Laurensberg und
Vetschau auf.
Im Bereich zwischen Autobahnbrücke und geschlossener Bebauung verläuft sie nahezu gerade und
ist auf weite Strecken einsehbar. In diesem Bereich beträgt die Fahrbahnbreite ca. 6 -7 m. Die
Ortseingangstafel steht auf Höhe der Niersteiner Höfe. Die Tempo 30-Zone beginnt in ca. 400 Meter
Entfernung hinter dem ehemaligen Bahnübergang kurz vor der geschlossenen Bebauung.
Dazwischen liegen überwiegend anbaufreie Grundstücke und nur vereinzelt Bebauung. Einmündende
Straßen gibt es erst ab der geschlossenen Bebauung auf Höhe der Häuser 81 bzw. 78. Insgesamt
vermittelt der von Bäumen, Hecken und Wiesen gesäumte Bereich den Eindruck einer ländlich
gelegenen Verbindungsstraße zwischen zwei Ortschaften.
Laut Feststellung der Polizei haben sich dort in den vergangenen Jahren keine Unfälle ereignet.
Erkenntnisse über nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten liegen nicht vor. Insgesamt betrachtet
eignet sich der im Antrag näher bezeichnete Abschnitt nicht zur Ausweisung als Tempo 30-Zone. Das
fehlen einer geschlossenen Bebauung vermittelt dem Verkehrsteilnehmer nicht den Eindruck, dass er
sich in einem geschwindigkeitsreduziertem Bereich befindet. Die für eine Tempo 30-Zone typische
hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte fehlt. Durch die fehlende Bebauung wird auch kein
Fahrbahnrandparken praktiziert, welches die Fahrgeschwindigkeiten wirkungsvoll dämpfen könnte.
Auch lassen sich geringere Fahrgeschwindigkeiten ohne Einmündung oder Kreuzung in diesem
Bereich nicht vermitteln. Eine tatsächliche Geschwindigkeitsreduzierung ist nur bei entsprechenden
straßenräumlichen Bedingungen zu erwarten. Die Ausdehnung der Tempo 30-Zone würde daher bei
den Verkehrsteilnehmern nicht die nötige Akzeptanz finden.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 27.05.2013
Vorlage FB 61/0930/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2014
Seite: 2/2