Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115920.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
14.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0279/WP16
öffentlich
14.06.2013
45/300
2. -vorgezogener- Bericht über die Fallzahlen- und
Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und
Maßnahmen nach §35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2013
(01.01.-15.06.2013)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.07.2013
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0279/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/5
Zur Zeit keine
finanziellen Auswirkungen erkennbar
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Ertrag*
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschrieb
Ansatz 2014
ener Ansatz
ff.
2013
2014 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
5.519.100
5.519.100
16.560.300
16.560.300
0
0
35.605.000
35.605.000
106.474.000
106.474.000
0
0
0
0
0
0
0
0
30.085.900
30.085.900
89.913.700
89.913.700
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
* Ergebnis aus Ertrag 1-060301-900-6 und 4-060301-916-5
Vorlage FB 45/0279/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1. Voraussichtliche Ausgabenentwicklung
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung
erstellt.
Nach jetzigem Daten- und Erkenntnisstand sind die Vormerkungen für das Haushaltsjahr 2013 auf
nunmehr 37,8 Mio. Euro angestiegen.
Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist alleine eine Summe von 4,5 Mio. Euro vorbelastet.
Bei Anwendung der bisherigen Realisierungsquote von 95 % ergibt sich aus der gesamten
Vormerkungssumme ein konkreter Finanzbedarf von 35,9 Mio. Euro gegenüber den eingeplanten
Mitteln in Höhe von 35,6 Mio. Euro.
Zu beobachten bleibt, ob sich hierdurch tatsächlich ein Mehrbedarf ergibt.
Die Fachverwaltung geht jedoch davon aus, dass ein eventueller Mehraufwand durch den
entsprechenden Mehrertrag bei den Kostenerstattungen für den Bereich der UMF gedeckt werden
kann.
2. Fallzahlenentwicklung
Bis zum 14.06.2013 wurden 2.532 Fälle bearbeitet. Hierbei sind insgesamt 606 absolute Zugänge und
473 absolute Abgänge zu verzeichnen.
Zum Stichtag 14.06.2013 ist ein laufender Fallbestand von 2.059 Fällen gegeben.
3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
Die dramatische Steigerung der Fallzahlen ist alleine der weiteren Entwicklung im Bereich der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuzuschreiben. Während in der Vergangenheit viele
Flüchtlinge fast ausschließlich aus Afghanistan kamen, sind nunmehr viele nordafrikanische
Jugendliche unter den Flüchtlingen. Das Verhältnis Jungen/Mädchen liegt bei 95 % zu 5 %.
Während bei allen Hilfeverläufen für Aachener Kinder und junge Menschen die Fallzahlen eher stabil
bzw. mit einer Tendenz nach unten zu beobachten sind, explodiert die Zahl der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge, für die die Stadt Aachen zuständig wird.
Bezüglich der Gesamtzusammenhänge und der Hintergründe wird auf die vierteljährlichen
Quartalsberichte sowie die separaten Vorlagen bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
in den letzten zwei Jahren.
Vorlage FB 45/0279/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Eine gezielte Steuerungsmöglichkeit ist für den FB 45 bei den unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen nicht gegeben. Gemäß Sozialgesetzbuch VIII ist die Inobhutnahme von in der Stadt
Aachen unbegleiteten Minderjährigen originäre Jugendhilfeaufgabe.
In diesem Jahr hat die Fachabteilung bis 14.06.2013 insgesamt 214 Vorgänge im Bereich der UMF
bearbeitet.
Aktuell sind derzeit ca. 150 junge Menschen in Betreuung der Jugendhilfe. Alleine im Mai 2013 sind
insgesamt 26 UMF in Obhut genommen worden und in Aachen verblieben.
An dem Wochenende 22./23.06.2013 wurden über den Familiären Bereitschaftsdienst des FB 45
insgesamt 19 UMF untergebracht, wovon alleine 10 UMF dem am Montag diensthabenden
Sozialraumteam zur weiteren Klärung und Unterbringung übergeben wurden.
4. Auswirkungen auf das Jugendhilfeangebot
Vor dem Hintergrund der o. g. Fallzahlentwicklung sind innerhalb der Stadt Aachen innerhalb weniger
Monate insgesamt 54 zusätzliche Plätze für UMF geschaffen worden. Derzeit sind jedoch keine
adäquaten stationären Jugendhilfeangebote in der Stadt Aachen mehr vorhanden. Die Suche nach
geeignetem Wohnraum für volljährig werdende UMF gestaltet sich bekanntermaßen als schwierig.
Auch die Unterbringungsmöglichkeiten über FB 50 sind - wie bekannt - äußerst begrenzt.
Auch innerhalb des städteregionalen Einzugbereichs sind Heimplätze vergriffen, sodass derzeit auf
stationäre Jugendhilfeangebote innerhalb Nordrhein-Westfalens zurückgegriffen werden muss.
Die im Notfall praktizierten Unterbringungen im Aachener Jugendgästehaus sowie Pensionen und
Hotels können nur im Einzelfall aufrecht erhalten werden, da sich hier vorübergehend untergebrachte
UMF nicht mehr in das stationäre Jugendhilfesystem zurückführen lassen. Vor dem Hintergrund der
Minderjährigkeit ist es jedoch zwingend erforderlich, den UMF adäquate Hilfestellungen innerhalb der
Jugendhilfe zu ermöglichen.
Das in der Stadt Aachen seit Jahren bewährte und gut funktionierende familiäre Bereitschaftssystem
ist extrem belastet, da nicht nur die Familie, die nachts und an den Wochenenden für Aufnahmen zur
Verfügung steht, belegt wird, sondern auch die Familien, die inaktiv sind, d. h. permanent stehen
prinzipiell alle Familien auf Abruf bereit.
5. Auswirkungen auf den Personalbereich des FB 45/300
Während die Unterbringungs-, Sachleistungs- und Dolmetscherkosten im Rahmen der
Kostenerstattungen den überörtlichen Trägern in Rechnung gestellt werden können, sind die mit der
Betreuung der UMF verbundenen Personalressourcen durch die Stadt Aachen zu finanzieren.
Vor dem Hintergrund der besonderen Thematik, die mit der Sicherstellung des Schutzes für UMF
einhergeht, wurden zum 01.05.2013 in den fünf dafür in Frage kommenden Sozialraumteams (Team 6
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Ausdruck vom: 10.08.2016
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bearbeitet die Eingliederungshilfe, Team 7 ist zuständig für das Pflegekinderwesen) jeweils ein
Mitarbeiter benannt, der ausschließlich innerhalb des Sozialraumteams im Bereich der UMF arbeitet.
Sowohl durch die in der Stadt Aachen verbleibenden UMF sowie die damit verbundene
Arbeitsintensität, die mit der Aufnahme der UMF verbunden ist, sind die Sozialraumteams an ihrer
Kapazitätsgrenze.
Ebenso der Bereich der bestellten Pflegschaften und Vormundschaften ist voll belegt; entgegen der
gesetzlichen Vorgaben sind die städtischen Mitarbeiter über das vorgegebene Maximalmaß an
Mündeln belegt. Auch hier ist festzustellen, dass die Arbeitsintensität weit über das Maß einer
Führung von Vormundschaft hinausgeht.
6. Ausblick
Gemeinsam mit den freien Trägern und dem Landesjugendamt wird an weiteren
Unterbringungsmöglichkeiten gearbeitet. Der Immobilienmarkt in Aachen erschwert jedoch die
Realisierung.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass es von enormer Wichtigkeit ist, dass jeder in der
Stadt Aachen ankommende UMF in einer Aufnahmeeinrichtung unterkommt. Im Rahmen dessen
können die ersten unabdingbaren Klärungsschritte systematisch angegangen werden. Ausgehend
hiervon wird die Suche und Vermittlung der UMF in passgenaue Angebote innerhalb und außerhalb
Aachens ermöglicht.
Bei Schaffung einer Aufnahmeeinrichtung entfällt somit eine Ungleichheit der anfänglichen
Unterbringungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang wurde gerade in den letzten Wochen die
Erfahrung gemacht, dass es bei subjektiv wahrgenommener Ungleichbehandlung einzelner UMF bei
einigen von ihnen zu heftigen, teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen gegenüber den
Mitarbeitern und Betreuern gekommen ist.
Alternativen hierzu werden seitens der Fachverwaltung derzeit geprüft.
Anlage/n:
-
Anlage 1: Übersicht über den Maßnahmebestand zum Stichtag
-
Anlage 2: Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe II. Quartal 2013
-
Anlage 3: Entwicklungen der monatlichen Vormerkungen
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