Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117063.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
02.07.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0288/WP16
öffentlich
02.07.2013
45/300
Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße "Kronprinzenquartier"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.07.2013
17.07.2013
KJA
B0
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Vorbehaltlich des Grundsatzbeschluss des Rates am 18.09.2013 zu der Vorlage „ Umgang mit
öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und
Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag“ nimmt der Kinder- und Jugendausschuss
zustimmend zur Kenntnis, dass der Investor eine Ausgleichszahlung vornimmt.
2. Vorbehaltlich des Grundsatzbeschluss des Rates am 18.09.2013 zu der Vorlage „ Umgang mit
öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und
Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag“ nimmt die Bezirksvertretung zustimmend zur
Kenntnis, dass der Investor eine Ausgleichszahlung vornimmt.
Vorlage FB 45/0288/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0288/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage "Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag"
FB45/0286/WP16.
2. Bauvorhaben Beverstraße „Kronprinzenquartier“
Das „Kronprinzen-Quartier“ liegt im Herzen des Frankenberger Viertels, einem der beliebtesten
Wohngebiete Aachens. Die herausragende Qualität des Wohnstandortes Frankenberger Viertel
entsteht nicht zuletzt durch den Charme der historischen Gründerzeitbebauung.
Ziel des städtebaulichen Entwurfes für das „Kronprinzen-Quartier“ ist es, die besonderen Qualitäten,
den Charme und die Attraktivität des Frankenberger Viertels mit der neuen Bebauung fortzuführen.
Der Entwurf schlägt dementsprechend die Weiterführung der im Frankenberger Viertel
vorherrschenden und funktionstüchtigen Typologie der Blockrandbebauung vor. Zusätzlich zur
Bebauung der bestehenden Blockränder entlang der Beverstraße und der Kronprinzenstraße wird
hierzu eine neue baumbestandene Quartiersstraße eingeführt. Um der Zielsetzung eines
familienfreundlichen und kindgerechten Wohnumfeldes nachzukommen, wird die Quartiersstraße als
Spielstraße entwickelt und zu diesem Zweck als Einbahnstraße konzipiert.
Durch die Art der Bebauung wird eine vor dem Hintergrund von Belichtung, Identifikation und
Sicherheitsaspekten als kritisch einzuordnende Innenfeldlage umgangen und eine optimale
Erschließung aller Häuser gewährleistet.
Nach derzeitigem Planungsstand sollen Geschosswohnungsbauten mit ca. 185 Wohneinheiten
errichtet werden. Folgende Aufteilung der Wohnungen ist vorgesehen:
1-Raumwohnungen: 52 WE
2-Raumwohnungen: 5 WE
3-Raumwohnungen: 71WE
4-Raumwohnungen: 57 WE
Zusätzlich wurde gemäß der Zielsetzung der Stadtverwaltung und der Rahmenplanung
„Frankenberger Viertel“ für die Fußgänger und Radfahrer eine neue und angstfreie Querverbindung
zwischen Goerdeler Straße und Beverstraße integriert, die über einen kleinen Teil des jetzigen
Geländes der Kindertagesstätte Goerdeler Straße führen wird.
Vorlage FB 45/0288/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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2.1 Öffentlicher Kinderspielplatz
Aufgrund des zur Verfügung stehenden Baugrundstückes kann eine öffentliche Kinderspielplatzfläche
im Plangebiet in ausreichender Größe nicht nachgewiesen werden. Der Investor entscheidet sich für
die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.
Gemäß der in Planung befindlichen Wohnungen müssten 3.700m² öffentliche Spielplatzfläche
errichtet werden (185 WE x 20m²).
Bedingt durch den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Spielplatz Beverstraße/Goerdeler Straße ist
eine 50%ige Reduzierung der Fläche möglich, sodass diese letztendlich bei 1.850 m² liegt.
Ausgehend von dem in der Grundsatzvorlage formulierten Vorschlag 1-Raumwohnungen bei der
Berechnung der Ausgleichszahlungen nicht zu berücksichtigen, ergibt sich folgende Berechnung:
135 WE - 52 WE (1-Raumwohnungen) = 133 WE x 2 (Kinder) x 10 (m²) = 2.660 - 50 % = 1.330 m²
Aus der Beschreibung des Vorhabens geht hervor, dass der Investor neben dem hausnahen
Spielplatz einen öffentlich zugänglichen, durch eine Spielstraße beruhigten Innenbereich mit hoher
Aufenthaltsqualität für Kinder schafft. Aufgrund dessen wird in dem städtebaulichen Konzept eine
weitere Reduzierung der auszugleichenden Fläche vorgeschlagen.
Zudem soll die öffentliche Kinderspielplatzfläche im Plangebiet, unabhängig von der noch in
Privatbesitz befindlichen 274 m² großen Fläche, im westlichen Bereich des Spielplatzes um
ca. 495 m² vergrößert werden.
Hierdurch ergibt sich nachfolgende Endrechnung:
1.330 m² abzüglich der hinzukommenden Fläche in Höhe von 495 m² = 835 m²
Demnach sind 835 m² öffentliche Spielplatzfläche abzulösen.
3. Vorschlag der Verwaltung
Durch die Errichtung des „Kronprinzen Quartiers“ erfolgt eine hohe Aufwertung des Stadtteils. Es
werden ein attraktiver Wohnraum - und ein beruhigter Innenbereich geschaffen, der von hohem
Nutzen für alle, auch der umliegenden Anwohner sein wird.
Auf der Grundlage der durchschnittlichen Quadratmeterkosten von öffentlichen Spielplätzen der
letzten drei Jahre wird FB 36 zu gegebener Zeit die Höhe der gebotenen Ausgleichszahlung unter
Berücksichtigung o. g. Rechnung festlegen.
Anlage/n:
Städtebauliches Konzept, Bebauungsplan 879, Beverstraße und Pläne
Vorlage FB 45/0288/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
-Beverstraße-
Städtebauliches Konzept
Städtebauliches Konzept
Das „Kronprinzen-Quartier“ liegt im Herzen des Frankenberger Viertels, einem der
beliebtesten Wohngebiete Aachens. Die herausragende Qualität des Wohnstandortes
Frankenberger Viertel entsteht nicht zuletzt durch den Charme der historischen GründerzeitBebauung und die weitgehend homogene städtebauliche Struktur des Viertels, die
besonders von den zentralen Achsen Oppenhoffallee, Viktoriaallee und Bismarckstraße
geprägt wird. Die Quartierszentren Neumarkt und Frankenberger Park, sowie das
abwechslungsreiche Geschäftsleben des Viertels bieten ein attraktives Umfeld für ein
modernes, städtisches Wohn- und Lebensgefühl. Überdies ist das „Kronprinzen-Quartier“
mittels ÖPNV durch zahlreiche Busverbindungen, den nahegelegenen Bahnhof Rothe Erde
hervorragend infrastrukturell angeschlossen.
Ziel des städtebaulichen Entwurfes für das „Kronprinzen-Quartier“ ist es, die besonderen
Qualitäten, den Charme und die Attraktivität des Frankenberger Viertels mit der neuen
Bebauung des „Kronprinzen-Quartiers“ fortzuführen.
Der Entwurf schlägt dementsprechend die Weiterführung der im Frankenberger Viertel
vorherrschenden und funktionstüchtigen Typologie der Blockrandbebauung vor. Zusätzlich
zur Bebauung der bestehenden Blockränder entlang der Beverstraße und der
Kronprinzenstraße wird hierzu eine neue baumbestandene Quartiersstraße eingeführt (dies
ist möglich, da die Tiefgarage nach aktuellen Erkenntnissen nicht erhalten werden kann und
daher rückgebaut wird). Um der Zielsetzung eines familienfreundlichen und kindgerechten
Wohnumfeldes nachzukommen, wird die Quartiersstraße als Spielstraße entwickelt und zu
diesem Zweck als Einbahnstraße konzipiert.
Neben einem komplett geschlossenen rechtwinkligen Block an der Ecke
Beverstraße/Kronprinzenstraße schließt die straßenbegleitende Bebauung auch die
bestehende Bebauung der Bismarkstraße und Goerdelerstraße rückseitig zu einer
geschlosseneren städtischen Struktur mit definierten Vorder- und Rückseiten zusammen.
Auf diese Weise wird eine vor dem Hintergrund von Belichtung, Identifikation und
Sicherheitsaspekten als kritisch einzuordnende Innenfeldlage umgangen und eine optimale
Erschließung aller Häuser gewährleistet. Der funktionierende öffentliche Raum des
Frankenberger Viertels wird so in das Quartier hineingetragen.
Zusätzlich wurde gemäß den Zielsetzungen der Stadtverwaltung und der Rahmenplanung
„Frankenberger Viertel“ für Fußgänger und Radfahrer eine neue und attraktive Nord-SüdQuerverbindung zwischen Goerdelerstraße und Beverstraße integriert. Diese neue
Durchwegungssituation kann im Bereich der Bebauungsfuge im unmittelbaren KitaVorbereich
als
offener
und
übersichtlicher
begrünter
Erschließungsraum
(Sicherheitsempfinden)
mit
Aufenthaltsgelegenheiten,
Spielbereichen
und
Fahrradstellplätzen ausgestaltet werden.
Eine Klärung hinsichtlich der Durchführbarkeit der hierfür notwendigen Flächenanpassungen
(Kita), unabhängig von dem in dem bisherigen Verfahren bereits abgestimmten
Flächentausch der Kita-Außenfläche am öffentlichen Spielplatz, ist verwaltungsintern
herzustellen.
Hierüber wird die Kita mit der zukünftigen Quartiersstraße, dem großen öffentlichen
Spielplatz und dem südlichen Stadtraum verknüpft. So wird auch der Zugang zum
öffentlichen Spielplatz deutlich offener und übersichtlicher gestaltet und die derzeit
unbefriedigende und schwer einzusehende Ist-Situation spürbar aufgewertet.
Im Rahmen der o.g. Flächenanpassungen zur Realisierung der öffentlichen Durchwegung
von der Goerdelerstraße besteht zudem die Option im Erdgeschoss der angrenzenden
Bebauung eine Erweiterung der Kita umzusetzen.
Der bestehende öffentliche Kinderspielplatz wird gestalterisch aufgewertet und über einen
großzügigen Zugang direkt an den Quartiersraum angebunden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
-Beverstraße-
Städtebauliches Konzept
Architekturkonzept
Die Bebauung entlang der Beverstraße und Kronprinzenstraße wird fünfgeschossig, die
Bebauung entlang der neuen Quartiersstraße erhält vier Geschosse.
Um die Qualitäten des Frankenberger Viertels adäquat fortzusetzen, wird die Bebauung
jedoch nicht als städtebauliche Großform vorgeschlagen, sondern orientiert sich an den
klassischen Baugrößen der beliebten 3- und 4-Fensterhäuer Aachens.
Die einzelnen Häuser sollen hierbei differenziert herausgearbeitet werden und erkennbar
eigenständige Adressen bilden. Die Fassadengestaltung interpetriert hierbei die Qualitäten
der klassischen Vorbilder auf zeitgemäße Weise.
Das Quartier soll, bei aller Differenziertheit im Detail, als homogenes und wertiges
Gesamtensemble wirken, das wie das historische Vorbild ein qualitätvolles Ambiente
vermittelt.
Der Typologie des Frankenberger Wohnblocks folgend, wird das Blockinnere zum privaten
Rückzugsraum. Hier erhalten die Erdgeschosswohnungen private Gärten, die
Geschosswohnungen erhalten Loggien, Balkone und Terrassen. Es ist darüberhinaus
geplant, die Häuser weitgehend mit nutzbaren Dachterrassen auszustatten.
Entsprechend der gewünschten sozialen und demografischen Durchmischung des Neuen
Quartiers wird ein breit gefächerter Wohnungsmix angestrebt. Die kleineren Wohnungen
sollen entsprechend der Empfehlung des Wohnungsamtes vornehmlich der Nutzung durch
ältere Menschen dienen. Da alle Wohnungen über Aufzüge erschlossen werden sollen und
damit barrierefrei und Behinderten gerecht erreichbar sind, können die größeren Wohnungen
auch für Wohngemeinschaften älterer Menschen angeboten werden.
Insgesamt sollen nach derzeitigem Planungsstand Geschoßwohnungsbauten mit
ca. 185 Wohneinheiten (WE) errichtet werden. Die Wohnungen sollen folgende Aufteilung
erhalten:
1-Raumwohnungen: 52 WE
2-Raumwohnungen: 5 WE
3-Raumwohnungen: 71 WE
4-Raumwohnungen: 57 WE
Kinderspielplätze
Welche konkreten öffentlichen Kinderspielplatzflächen das Vorhaben auslöst und in welcher
Höhe die Herstellung dieser Flächen durch eine Zahlung ausgeglichen werden können
wurde auf Grundlage des Ratsbeschluss vom 25.06.2003 „Kriterien für Kinder- und
Familienfreundlichkeit im Städtebau“ (10 m² öffentliche Kinderspielfläche pro Kind / 2 Kinder
pro Wohneinheit) ermittelt. Unabhängig hiervon ist der Nachweis von hausnahen
Spielplätzen zu erbringen. Deren Größen sind gemäß der Spielplatzsatzung der Stadt
Aachen vom 19.04.2002 zu ermitteln.
Öffentliche Kinderspielplätze:
Es wird davon ausgegangen, dass in den 1-Raumwohnungen und in einem Teil der
2-Raumwohnungen keine Kinder dauerhaft leben. Daher wird festgelegt, dass die
1-Raumwohnungen und ca. 50% der 2-Raumwohnungen nicht zur Berechnung der
erforderlichen öffentlichen Kinderspielplatzfläche herangezogen werden. Darüber hinaus
kann die öffentliche Kinderspielplatzfläche um 50% reduziert werden, da im westlichen Teil
des Plangebietes ein Spielplatz vorhanden ist und die neue Quartiersstraße als Spielstraße
mit hoher Aufenthaltsqualität für Kinder ausgebildet werden soll. Danach ergibt sich folgende
Fläche:
2 WE (ca. 50% 2-Raum) + 71 WE (3-Raum) + 57 WE (4-Raum) = 130 WE x 20 qm =
2.600 qm, davon 50% = 1.300 qm.
Die öffentliche Kinderspielplatzfläche im Plangebiet (siehe nachfolgender Plan) soll,
unabhängig von der noch in Privatbesitz befindlichen 274 qm großen Fläche im westlichen
Bereich des Spielplatzes, um ca. 495 qm vergrößert werden. Für die restlichen 805 qm
(1.300 qm – 495 qm) ist eine Ausgleichszahlung in Höhe von 805 qm x 80 € = 64.400,- € zu
leisten. Diese soll zur Aufwertung des im Plangebiet liegenden Kinderspielplatzes eingesetzt
werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
-Beverstraße-
Öffentlicher Spielplatz Bestand (Piktogramm kadawittfeldarchitektur)
Öffentlicher Spielplatz Planung (Piktogramm kadawittfeldarchitektur)
Städtebauliches Konzept
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
-Beverstraße-
Zugang Görderlerstraße
Zugang vom Spielplatz Richtung Gördelerstraße
Städtebauliches Konzept
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
-Beverstraße-
Zugang vom Spielplatz Richtung Gördelerstraße (an Flurstücksgrenze 2709)
Bestand Spielplatz
Städtebauliches Konzept