Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116679.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
27.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0416/WP16
öffentlich
27.06.2013
FB 23/49
Modernisierung des denkmalgeschützten Wohnungsbestandes im
Bereich Kalverbenden/Spaakallee
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.07.2013
WLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen
keine
Vorlage FB 23/0416/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.07.2013
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Erläuterungen:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in der Sitzung am 19.03.2013 mit der
Modernisierung der denkmalgeschützten Wohnanlage Kalverbenden/Spaakallee befasst. Die
gewoge als Verwalter der Wohnanlage hat daraufhin die Fachbüros PBS - Architekten
Gerlach Krings Böhning und Green Stars Consulting GmbH beauftragt, eine
Machbarkeitsstudie zum Modernisierungskonzept der Gartenstadtsiedlung Kalverbenden/
Spaakalle zu erstellen. Nachfolgend werden die Ergebnisse vorgestellt.
Anlass zu dieser Untersuchung ist ein Ratsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen vom
03.09.2012 zur Erarbeitung von Modernisierungskonzepten für die Wohnsiedlung
Kalverbenden in Aachen-Burtscheid.
I. Bestandsaufnahme:
Die sich im Eigentum der Stadt Aachen befindende und von der gewoge AG verwaltete
Wohnsiedlung besteht aus den Gebäuden Kalverbenden 62 – 100 und Spaakallee 1 – 6;
insgesamt sind 99 Wohnungen und eine gewerbliche Einheit mit zusammen ca. 5.930 m²
Wohn- und Nutzfläche vorhanden; die 25 Häuser sind in 10 Gebäuden mit 2, 3 und 5
Häusern angeordnet.
Die gartenstadtähnliche Wohnsiedlung wurde Anfang der 1920er Jahre in dem für die Zeit
typischen Heimatstil errichtet; ursprünglich handelte es sich um 24 gleiche Häuser; das
Sondergebäude Spaakallee 1 wurde etwas später als Zentralgebäude mit Lebensmittelladen
errichtet.
Zerstörungen im 2. Weltkrieg führten zum Wiederaufbau von 5 der 24 Häuser; dieser
Wiederaufbau erfolgte in sehr ähnlicher Architektur, Konstruktion und Grundrissaufteilung;
lediglich einige Details im Grundriss und an den Fassaden und Dächern unterscheiden diese
Häuser (Gebäudetyp B).
Von 1982 bis 1987 wurden alle Häuser und Wohnungen in vier Bauabschnitten vollständig
modernisiert (Gebäudehüllen, haustechnische Installationen, Innenausbau).
Diese Modernisierung wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert; seit diesem Zeitpunkt sind die
Wohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung versehen; nach derzeitigem Stand
enden diese Bindungen in 20 bis 40 Jahren (je nach Bauabschnitt).
In den 1990er Jahren wurde die Siedlung unter Denkmalschutz gestellt und sämtliche
Gebäude in die Denkmalliste der Stadt Aachen als Baudenkmale eingetragen.
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Ausdruck vom: 10.07.2013
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Der heutige bauliche Bestand wird durch die Modernisierung in den 1980er Jahren geprägt;
Häuser und Wohnungen befinden sich in einem mittleren baulichen Zustand.
Ca. 30 Jahre nach Durchführung der Modernisierung werden nunmehr sowohl
Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Bauteilen als auch Modernisierungsmaßnahmen aufgrund veränderter Anforderungen diskutiert.
Die wesentlichen Schäden und Mängel des heutigen Gebäudebestandes sind:
•
Verschmutzte und veralgte (mikrobieller Bewuchs) Putzfassaden (WDVS)
•
Schadhafte Dacheindeckungen und Dachentwässerungen
•
Nicht denkmalgerechte Kunststofffenster mit mangelhaftem Wärmeschutz
•
Instandsetzungsbedürftige Hauseingangstüren, Klappläden, Traufgesimse
(Anstriche) und Loggien (Wärmeschutz, Fußböden)
•
Zum Teil erhebliche Durchfeuchtungen der Kelleraußenwände und der Kellersohlen
•
Renovierungsbedürftige Treppenhäuser
•
Beheizung der Wohnungen mit Gasetagenheizungen: nicht energiesparend
•
Sanitär- und Elektroinstallationen, Bäder und Innenausbau entsprechend der
Modernisierung in den 1980er Jahren.
II: Modernisierungsszenarien :
Es bestehen drei unterschiedliche Modernisierungsszenarien:
1.
Eine Teilmodernisierung, die die Gebäudehülle, die Heizung und den
Keller umfasst:
Hierbei werden Maßnahmen an der Gebäudehülle vorgenommen (Anstrich der Fassaden,
Erneuerung der Fenster, Instandsetzung und Anstrich der Klappläden, Instandsetzung und
Anstrich der Hauseingangstüren, Erneuerung der Dacheindeckung inklusive
Dachentwässerung und Wärmedämmung der ausgebauten Bereiche) und eine
energiesparende Heiztechnik eingebaut. Zu diesem Maßnahmenpaket gehört zudem die
Kellerinstandsetzung inkl. der Wärmedämmung der Kellerdecke sowie der Herstellung von
Brandschutzabschlüssen zum Keller. Eine vollständige Trockenlegung der Keller ist nicht
vorgesehen, da der bauliche und finanzielle Aufwand erheblich und auch nur teilweise
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möglich ist und eine Kosten-Nutzen-Relation nicht gegeben ist. Für jede Wohnung gibt es
außerdem Abstellflächen im Dachgeschoss.
Die Kosten für dieses Maßnahmepaket stehen in Abhängigkeit von der ausgewählten Form
der Heiztechnik (nähere Erläuterungen hierzu unter III. Nr. 4-7)und betragen:
Für Fernwärme:
650 €/m² WFL/ insgesamt ca. 3.850.000 €
Für Holzhackschnitzel:
800 €/m² WFL/ insgesamt ca. 4.750.000 €
Die Teilmodernisierung ist ohne Umzug der Mieter durchführbar. Sie enthält alle
Maßnahmen, die zur Energieeinsparung möglich sind (und damit auch alle Maßnahmen, die
im entsprechenden Förderprogramm des Landes NW förderfähig sind). Es entsteht eine in
den Gebäudehüllen vollständig intakte Siedlung; die Modernisierung kann innerhalb von 2
großen Bauabschnitten im bewohnten Zustand durchgeführt werden.
2.
Wohnungsmodernisierung:
Aufbauend auf die Maßnahmen des ersten Szenarios werden in diesem 2.
Maßnahmenpaket die Bäder neu ausgestattet inklusive neuer Fliesen und neuer
Rohrleitungen innerhalb des Bads. Die Warmwasserbereitung erfolgt weiterhin mittels
Elektrodurchlauferhitzer neuester Ausführung. Hinzu kommen Maßnahmen wie die
Erneuerung der Wohnungseingangstüren, neuer Fliesen in den Küchen inklusive Ergänzung
der Elektroinstallation sowie die Renovierung der Wohnungen (neue Fußbodenoberbeläge,
Instandsetzung von Wand- und Deckenoberflächen).
Die Kosten für diese Variante betragen: 580 €/m² WFL/ insgesamt ca. 3.450.000 €
Obwohl hin und wieder auch derartige Maßnahmen in bewohntem Zustand durchgeführt
werden, ist die Belastung der Mieter, insbesondere älterer Bewohner, sehr hoch, sodass es
sinnvoll ist diese Maßnahmen in frei gezogenen Wohnungen durchzuführen. Dies kann zum
einen durch Umzug der Mieter in Ausweichwohnungen und Rückzug nach Durchführung der
Maßnahmen oder auch bei Mieterwechsel, wenn die Wohnung sowieso frei ist, durchgeführt
werden. Es würde allerdings einen langen Zeitraum beanspruchen, bis alle Wohnungen
modernisiert wären.
3.
Vollmodernisierung:
Die zusammenhängende Durchführung aller Maßnahmen der beiden vorgenannten
Szenarien „Gebäudehülle + Heizung + Keller“ und „Wohnungsmodernisierung“ ist möglich.
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Die Kosten betragen in diesem Fall, wie oben in Abhängigkeit der ausgewählten Heiztechnik:
A) Für Fernwärme:
1.250 €/m² WFL / insgesamt ca. 7.500.000 €
B) Für Holzhackschnitzel:
1.400 €/m² WFL/ insgesamt ca. 8.300.000 €
Es ergibt sich hierbei die Notwendigkeit des Freiziehens der Wohnungen, d. h. des Umzugs
der Mieter in Ausweichwohnungen und des eventuellen Rückzugs in die modernisierten
Wohnungen.
Vorteil der Vollmodernisierung ist, dass alle Maßnahmen in einem Zuge durchgeführt
werden; nach Abschluss der Maßnahmen ist die Siedlung voll modernisiert.
Die Vollmodernisierung erfordert das Denken in Bauabschnitten, z. B. 5 Bauabschnitte mit
jeweils 20 Wohnungen oder 3 Bauabschnitte mit 28 – 40 Wohnungen. Auch sind
Wohnungszusammenlegungen in diesem Szenario umsetzbar.
III: Heiz- und Haustechnik:
Mit der Begutachtung der Heiz- und Haustechnik für eine energetische Sanierung wurde die
Firma Green Stars Consulting beauftragt.
Die Wohnungen werden derzeit über eine Gasetagenheizung mit Gastherme in der Küche
beheizt und sollten an heutige bauliche Wohnstandards angepasst werden.
Durch die Firma Green Stars Consulting werden daher verschiedene TGA-Maßnahmen
vorgestellt:
1. Kellerdeckendämmung: Diese Maßnahme ist realisierbar, allerdings mit
Einschränkungen. Die entstehende geringe Kopfhöhe ist jedoch aufgrund der ohnehin
eingeschränkten Nutzbarkeit vertretbar. Die Maßnahme ist außerdem wirtschaftlich und
sollte daher umgesetzt werden.
2. Fensteraustausch: Die zurzeit eingebauten Fenster haben ihre angesetzte Lebensdauer
bereits erreicht und müssten in den nächsten 10-15 Jahren ohnehin ausgetauscht werden.
Aus ökologischen Gründen und im Interesse des Denkmalschutzes sollte bereits jetzt ein
Tausch erfolgen.
3. Zwischensparrendämmung: Da die Mieter im Keller keinen Abstellraum besitzen,
werden die zur Wohnung gehörenden Mansardenzimmer im Dachgeschoss als
Abstellflächen genutzt. Für sich betrachtet ist diese energetische Maßnahme nicht
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wirtschaftlich; sie sollte allerdings im Zusammenhang mit den weiteren geplanten
Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Daches sinnvollerweise erfolgen.
4. Zentrale Gasheizung und Durchlauferhitzer:
Diese Maßnahme beinhaltet die Demontage der dezentralen Gasthermen und den Einbau
eines zentralen Gas- Brennwertgerätes im Keller, vorzugsweise in den alten Waschküchen.
Die Trinkwasserbereitung erfolgt weiterhin dezentral durch Elektro-Durchlauferhitzer und
Elektro-Kleinspeicher in Küche und Bad, jedoch werden die vorhandenen Geräte
ausgetauscht. Diese Maßnahme ist machbar aber unwirtschaftlich.
5. Zentrale Gasheizung mit Warmwasserbereitung:
Diese Maßnahme beinhaltet die Demontage der dezentralen Gasthermen und den Einbau
eines zentralen Gas-Brennwertheizgerätes mit Pufferspeicher im Keller, vorzugsweise in den
alten Waschküchen. Die bestehenden Gasthermen in den Wohnungen werden durch
Wohnungsstationen ersetzt. Die Amortisatonszeit für diese Maßnahme beträgt 11Jahre bei
einer betrachteten Nutzungsdauer von 15 Jahren. Nach Umsetzung der in dieser Variante
vorgeschlagenen Maßnahmen reduziert sich der Endenergiebedarf des Gebäudes um 4%.
6. Fernwärme:
Diese Maßnahme beinhaltet die Demontage der dezentralen Gasthermen und den
Anschluss an die Fernwärme. Der Anschluss erfolgt durch die STAWAG von der Bayernallee
aus einschließlich Einbau einer Fernwärme-Übergabestation. Die bestehenden Gasthermen
in den Wohnungen werden durch Wohnungsstationen ersetzt. Die Erzeugung von
Trinkwasser erfolgt zentral ebenfalls über die Fernwärme.
Für diese Maßnahme sprechen die geringen Investitionskosten und die geringen
Wartungskosten.
Das endgültige Ergebnis zur Wirtschaftlichkeit und Energiekostenersparnis kann zum
Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage nicht aufgeführt werden, da der den Berechnungen der
Firma Greenstars Consulting zugrunde liegende Preis der STAWAG für Fernwärme derzeit
neu verhandelt wird. Die gewoge wird über das Ergebnis in der Sitzung mündlich berichten.
Bei der Umsetzung dieser Maßnahme ist mit Beeinträchtigungen der Mieter zu rechnen, da
alle Einzel-Thermen demontiert und Wohnungsstationen montiert sowie Steigleitungen im
Gebäudeverlegt werden müssen.
7. Holzhackschnitzel Heizzentralen:
Diese Maßnahme beinhaltet die Demontage der dezentralen Gasthermen und die Errichtung
von je einer Heizzentrale für die Versorgung der Objekte nördlich der Spaakallee und einer
für die Objekte südlich der Spaakallee mit Pufferspeicher in einem Objektkeller.
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Zum Einsatz kommt je ein Holzhackschnitzelkessel mit einer Leistung von je 150 – 200 kW.
Dieser wird durch einen wandhängenden Gas-Reserveheizkessel mit einer Leistung von 50
– 100 kW ergänzt, der als Spitzenlastkessel sowie in Fällen einer Anlagenstörung, -wartung
etc. zum Einsatz kommt.
Die Versorgung mit Hackgut erfolgt aus Putz- und Lärmschutzgründen über einen neu zu
errichtenden unterirdischen Hackschnitzelbunker, der nördlich der Spaakallee vor Gebäude
76 und südlich der Spaakallee zwischen Gebäude 1 und Gebäude 88 an der Stelle der
jetzigen Garagen errichtet wird. Die Befüllung des Bunkers erfolgt strassenseitig über
LKW´s. Die Austragung der Holzhackschnitzel erfolgt über einen Schubboden und eine
Förderschnecke zur jeweiligen Heizzentrale.
Das Nahwärmenetz verbindet die Heizzentrale mit dem Wärmenetz der einzelnen Häuser.
Die Leitungsverlegung erfolgt größtenteils im Randbereich der Mieterkeller und nur zwischen
den Gebäudeblöcken im Erdreich.
Die bestehenden Gasthermen in den Wohnungen werden durch Wohnungsstationen ersetzt.
Die Erzeugung von Trinkwasser erfolgt weiterhin dezentral über Durchlauferhitzer in den
Bädern und Küchen.
Nach Umsetzung der in dieser Variante vorgeschlagenen Maßnahmen reduziert sich der
Endenergiebedarf um 7%. Die Amortisationszeit beträgt 9 Jahre. Die Investitionskosten sind
mit ca. 900.000,-€ im Vergleich zu den anderen vorgestellten Maßnahmen hoch. Dafür hat
diese Maßnahme die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt. Feinstaubbelastungen
werden durch zusätzliche Filter weitgehend gemieden.
Bei der Umsetzung dieser Maßnahme ist mit Beeinträchtigungen der Mieter zu rechnen, da
alle Einzel-Thermen demontiert und Wohnungsstationen montiert sowie Steigleitungen im
Gebäudeverlegt werden müssen.
8. Gesamt-Sanierung: Zusammenfassung aller wirtschaftlichen und sinnvollen sowie
machbaren Maßnahmen :
a)
Kellerdeckendämmung
b)
Austausch der Fenster
c)
Zwischensparrendämmung
d) Einbau der bevorzugten Heiztechnik (Zentrale Gasheizung, Fernwärme oder
Holzhackschnitzel Heizzentralen )
9. Weitere nicht untersuchte Maßnahmen:
a) Austausch der Einzelthermen gegen Gas-Brennwertgeräte: Zu hohe Einzel-, Wartungsund Verbrauchskosten
b) Solarthermie: Die denkmalgeschützten Gebäude sind nicht für die Installation von
Solaranlagen geeignet
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c) Luftwärmepumpen: Die Außengeräte benötigen Stellflächen im Garten und verursachen
Geräuschemissionen; bei Sanierungen von Altbauten aus Effizienzgründen wenig geeignet.
d) BHKWs: Diese können für einzelne Gebäude nicht wirtschaftlich betrieben werden
e) Geothermie: Das Anlegen eines Bohrfeldes würde zu Lasten der Gartenanlage gehen
f) Gas-Absorptions-Wärmepumpen: Hier ist ein Betrieb entweder über Luft als regenerative
Energiequelle oder mit Geothermie möglich. Für beides gilt die Aussage zu
Luftwärmepumpen und Geothermie wie vorstehend beschrieben.
IV. Zusammenlegung von Wohnungen:
Neben der Optimierung der bestehenden Grundrisse wurde untersucht, inwieweit durch
Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten familiengerechte Wohnungen geschaffen werden
können.
Grundsätzlich möglich ist eine vertikale Zusammenlegung der beiden übereinanderliegenden Wohnungen einer Haushälfte; es entstehen einfamilienhausartige Doppelhaushälften; 2 Planungskonzepte einer derartigen Zusammenlegung sind nachfolgend
dargestellt.
Die familiengerechten Wohnungen haben somit einen erdgeschossigen Zugang; es
entstehen 5-Zimmer-Wohnungen mit ca. 110 m² Wohnfläche; die Wohnflächenobergrenze
gemäß Anlage 1 WFB von 107 m² wird im Rahmen der Überschreitungstoleranz von 5 m²
eingehalten.
Die Zusammenlegung der sozialgebundenen Wohnungen ist nach Rücksprache mit dem
Fachbereich Wohnen der Stadt Aachen möglich; die Kosten der Zusammenlegung sind nicht
förderfähig.
Grundsätzlich besteht in der Stadt Aachen ein Bedarf an größeren Wohnungen für Familien
mit geringem Einkommen. Allerdings müssten für diese Lösung auch die entsprechenden
Wohnungen frei gezogen werden. Hierbei müsste die Frage geklärt werden, wie in diesem
Fall mit den bisherigen Mietern der Wohnungen umgegangen werden soll.
V. Entwicklung der Mieten/ Fördermöglichkeiten:
Bei den Wohnungen der Siedlung Kalverbenden handelt es sich um Sozialwohnungen mit
entsprechenden Mietpreis- und Belegungsbindungen, die je nach Förderantrag zwischen
dem Jahr 2036 und 2052 enden.
Die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel sind in diesem Fall nach Baustein 5 der
Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein Westfalen
(RL BestandsInvest) für die energetische Sanierung möglich und sinnvoll.
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Die aktuellen Kostenmieten liegen je nach Förderantrag zwischen 4,39 € und 4,77 €.
Gemäß § 559 BGB kann der Vermieter nach den im Gesetz genannten
Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 11% der für die Wohnung
aufgewendeten Kosten erhöhen. Im vorliegenden Fall würde die Umlegung der
Modernisierungskosten ca. 4,89 € / m² betragen.
Ausgehend von den derzeitigen Kostenmieten würde sich theoretisch die Miete nach der
Modernisierung auf einen Wert zwischen 9,28 €/m² und 9,66 €/m² erhöhen.
Die möglichen Mietpreiserhöhungen für preisgebundenen Wohnraum ergeben sich aus den
Bestimmungen des Landes NRW für den sozialen Wohnungsbau. Die im Förderantrag
festgelegte Bewilligungsmiete kann demnach den Höchstbetrag für öffentlich geförderten
Wohnraum in Höhe von 5,75 € zuzüglich der Heizkostenersparnis nicht übersteigen. Die
sich hieraus errechnende Miete wird als tragbare Belastung für Mieter in öffentlich
geförderten Wohnungen angesehen und sollte daher möglichst auch in voller Höhe durch
den Eigentümer beansprucht werden.
Für die Bestandsmieter bedeutet dies, dass das Mietverhältnis mit der entsprechend
geänderten Miete im Mietvertrag weiter fortgesetzt wird.
Bei Neuvermietungen ist der Nachweis eines Wohnberechtigungsscheines zwingend
erforderlich.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die soziale Mieterstruktur und
die Anzahl der Transferleistungsempfänger in der Wohnsiedlung Kalverbenden gemacht
werden. Problematisch könnte hier die Angemessenheit der Miete im sozialhilferechtlichen
Bereich sein; diese liegt aktuell bei 5,33 € /m² Wohnfläche.
Unter Berücksichtigung der Wohngeld- und Sozialhilfefähigkeit könnte daher gegebenenfalls
die Miete auf den sozialhilferechtlichen Wert begrenzt werden. Dieses Problem könnte
durch eine entsprechende Mietverzichtsregelung gelöst werden.
VI: Nachverdichtung:
In Zusammenhang mit den Modernisierungskonzepten für die Bestandsgebäude der
Gartenstadtsiedlung Kalverbenden wurde auch die Möglichkeit einer denkmal- und
bewohnerverträglichen Nachverdichtung der tiefen Grundstücke untersucht.
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Ein Bebauungsplan existiert nicht; es sind lediglich Fluchtlinienpläne aus der Bauzeit der
Siedlung entlang der Straße Kalverbenden vorhanden.
Die planungsrechtliche Beurteilung eventueller Neubauvorhaben richtet sich daher nach § 34
BauGB, d.h. die umgebende Bebauung ist für das Maß einer baulichen Nutzung der
Grundstücke ausschlaggebend. Städtebaulich verträglich und auch was die Abstandsflächen
anbelangt realistisch erscheint eine dreigeschossige Wohnbebauung mit Flachdach.
Naheliegend ist die Bebauung der freien Wiese hinter dem Gebäude Kalverbenden 70;
erschlossen würde der Neubau durch den vorhandenen, auszubauenden Weg von
Kalverbenden zur Bayernallee hin; die Abmessungen des Baukörpers betragen 12,00 x
35,00 m; möglich sind in drei Geschossen 12 Wohnungen mit ca. 1.000 m² Wohnfläche;
GRZ ca. 0,30; GFZ ca. 0,90. Für diese Bauvorhaben müssen keine Gärten in Anspruch
genommen werden.
Denkbar ist alternativ auch die Entwicklung folgender Flächen:
a) Es wird gegenüber dem Baukörper auf der Wiese zur Altenwohnanlage hin an der
auszubauenden Erschließungsstraße ein Baukörper im Bereich heutiger Gärten angeordnet;
es entstehen zwei ca. 30,00 m tiefe Baukörper (Abstand zu Kalverbenden 72 und 74
berücksichtigen); die beiden dreigeschossigen, etwas kürzeren Baukörper beinhalten ca. 20
Wohnungen mit ca. 1.700 m² Wohnfläche. Für diese Variante werden 6 größere Gärten zu
Bauland umfunktioniert.
b) Durch die Anlage einer zusätzlichen Erschließungsstraße zwischen den Häusern
Kalverbenden 80 und 82 analog der vorhandenen Erschließung zwischen den Gebäuden 70
und 72 und in Verbindung des Weges entlang der Grundstücksgrenzen zur Fachhochschule
hin wäre die Anordnung einer zweiten Doppelreihe von Wohnbauten möglich; es entstünden
insgesamt ca. 40 Wohneinheiten mit ca. 3.400 m² Wohnfläche. Für diese Variante wären die
vorhandenen Gärten größtenteils aufzugeben.
In einen eventuellen weiteren Planungsprozess könnte für die Bebauungskonzepte die
Erschließung inkl. Anordnung der erforderlichen Stellplätze auf den Grundstücken zu klären.
Dies betrifft auch die Abstandsflächensituation des Hochhauses; es ist zu untersuchen, ob
sich Abstandsflächenbaulasten auf den Grundstücksflächen der Siedlung befinden. Des
Weiteren stellt der Ausbau der vorhandenen und gegebenenfalls neuen Erschließungswege
zwischen den Häusern (Abstand ca. 10,00 m) eine mit den Bewohnern zu klärende
Belastung dar.
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Die Entscheidung über eine eventuelle Nachverdichtung kann unabhängig von der
Modernisierungsentscheidung getroffen werden.
VII: Gartengestaltung:
Der Begriff Gartenstadtsiedlung Kalverbenden zeigt bereits, dass auf die Gestaltung der
Gärten in diesem Bereich ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte.
Städtebaulich sollten mit einer weiträumigen und niedrigen Bauweise der Gartenstädte
gesunde Wohnungen geschaffen werden, die auch einen Zugang zu eigenem Garten
einschließen.
Ältere Lagepläne zeigen eine kleinteilige Parzellierung der Gartenflächen, damit für jede
Wohnung eine Gartenfläche zur Verfügung stand.
Bei einer Begehung konnte festgestellt werden, dass diese Gärten zum Teil intensiv genutzt
werden, jedoch weniger als Garten- und Grabeland sondern vielmehr als Freizeitfläche mit
Gartenlaube, Grill, Liegewiese usw. Einzelne Flächen sind dagegen eher ungepflegt.
Die gewoge AG wird mit der Erarbeitung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für die
Gartenflächen beauftragt.
Die Entscheidung über die Gartengestaltung kann unabhängig von der
Modernisierungsentscheidung getroffen werden.
VIII: Finanzierung:
Ab dem Jahr 2014 stehen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Jahr
investiv
konsumtiv
gesamt
2014
52.500,00 €
17.500,00 €
70.000,00 €
2015
127.500,00 €
42.500,00 €
170.000,00 €
2016
1.875.000,00 €
625.000,00 €
2.500.000,00 €
2017
1.875.000,00 €
625.000,00 €
2.500.000,00 €
Die Haushaltsmittel der Jahre 2014 und 2015 sind für Planungskosten vorgesehen; der
tatsächliche Baubeginn kann nach derzeitiger Haushaltsplanung ab 2016 erfolgen.
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Sollte die Modernisierung vorgezogen werden, müssten die benötigten Haushaltsmittel durch
eine Umverteilung der im Haushaltsjahr des Baubeginns eingeplanten Mittel erfolgen. Dies
könnte nur durch die zeitliche Verschiebung anderer geplanter Maßnahmen erfolgen.
IX: Mieterbeteiligung:
Bei der geplanten Modernisierung werden auch und Ihre Wünsche und Anregungen der
Mieter berücksichtigt. Sie wurden durch die Verwaltung über den aktuellen Sachstand
informiert und es wurde Ihnen gleichzeitig über eine eigens hierfür eingerichtete e-mailAdresse die Möglichkeit gegeben, sich zu den geplanten Maßnahmen zu äußern.
Unter dieser Adresse sind bislang zwei e-mails eingegangen; die Absender äußerten sich
weniger kritisch, sondern gaben vielmehr Hinweise und Wünsche bezüglich der geplanten
Modernisierung, die, soweit möglich, bei den Planungen Berücksichtigung finden werden.
Eine weitere Mieterversammlung ist nach der Beratung im WLA geplant.
Anlage/n:
Lageplan
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