Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117031.pdf
Größe
818 kB
Erstellt
10.07.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauaufsicht
Dezernat III
Fachbereich Presse und Marketing
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0421/WP16
öffentlich
10.07.2013
FB 23/01
Ladenlokale zu Studentenwohnungen
Antrag der Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Aachen
vom 05.06.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.07.2013
18.07.2013
WLA
PLA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht
Vorlage FB 23/0421/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 1/3
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 03.07.2013 beauftragt der Rat der Stadt auf Antrag der Fraktion der Grünen
vom 05. Juni 2013 die Verwaltung, Kontakt zu Eigentümern von leerstehenden Ladenlokalen und
anderen gewerblichen Räumen in Aachen aufzunehmen. Ziel ist eine Beratung und Motivation der
Eigentümer zur kurzfristigen und vorübergehenden Umnutzung ihrer Ladenlokale, Geschäfte und
Büros für studentisches Wohnen oder studentische Wohngemeinschaften.
Bereiche mit leerstehenden Ladenlokalen liegen häufig in zentralen Versorgungsbereichen. Hier ist
das Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen zu berücksichtigen. Demnach sollen
solche Bereiche in der Regel den für Versorgungsbereiche typischen Besatz von Läden und
Dienstleistungen vorweisen können. In einigen dieser Bereichen, wie z.B. am Krugenofen
(Stadtteilzentrum Burtscheid) dominiert mittlerweile der Leerstand, die Versorgung übernimmt der
ansässige Vollsortimenter. An solchen Standorten ist die Umwandlung in Wohnraum eine Option.
Dies kann zur Folge haben, dass Versorgungsbereiche nicht mehr über die notwenige Ausstattung
verfügen und dann nicht mehr als Versorgungsbereiche festgelegt werden können.
Grundsätzlich sind auch bei der temporären Umnutzung von gewerblichen Räumen baurechtliche
Bestimmungen zu beachten (insbesondere brandschutz- und lärmschutz-rechtliche Vorschriften).
Die Bauaufsicht wurde nochmals für dieses Thema sensibilisiert und darum gebeten, entsprechende
Anfragen konstruktiv zu begleiten sowie dahingehende Anträge wohlwollend zu prüfen.
Die Verwaltung führt zwar ein Kataster / Geografisches Informationssystem über Gewerbe-immobilien
(incl. Leerstände) im Innenstadtbereich, das Einzelhandelsinformationssystem (EIS), verfügt jedoch
nur vereinzelt über Angaben zum Eigentümer. Eine Ermittlung von Eigentümerdaten und
Veröffentlichung im EIS sind aus rechtlichen Gründen nur möglich, wenn eine entsprechende
Einverständniserklärung vorliegt.
Die Verwaltung wird kurzfristig die Eigentümer der im Fokus stehenden Immobilien durch
entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Extraraum-Kampagne auf das
Thema aufmerksam machen. So ist u.a. geplant in der Septemberausgabe der „Stadtseiten“ (Auflage:
ca. 115.000) die Situation zu schildern und auf den Beratungsservice hinzuweisen. Unterstützung der
Eigentümer kann insbesondere angeboten werden durch den Bauservice und die für das Thema
„studentisches Wohnen“ zu Verfügung stehenden Lotsen „Bauen“ und „Wohnen“.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion der Grünen vom 05.06.2013
Vorlage FB 23/0421/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 2/3
Vorlage FB 23/0421/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 3/3