Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117499.pdf
Größe
532 kB
Erstellt
09.07.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0934/WP16
öffentlich
09.07.2013
Dez. III / FB 61/80
Sicherung der Kreuzung Brander-Feld-Weg/Vennbahnweg;
Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 09.06.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.07.2013
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach auf dem Vennbahnweg keine geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen in Höhe der
Kreuzung Brander-Feld-Weg erfolgen.
Vorlage FB 61/0934/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.07.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Der Brander-Feld-Weg ist ein in wassergebundener Decke gestalteter und zur dortigen
Grünanlage gehörender Weg, der die Schagenstraße mit der Wilhelm-Ziemons-Straße bzw. der
Schwimmhalle verbindet. In der Kreuzung mit dem Vennbahnweg ist die Gestaltung so gewählt,
dass der asphaltierte Vennbahnweg durchgezogen ist und der geschotterte Brander-Feld-Weg
aus beiden Richtungen daran endet. Da der Brander-Feld-Weg nicht gewidmet ist, sondern nur
eine Städtische Grünanlage darstellt, ist eine „Vorfahrtsregelung“ wie bei 2 gleichberechtigten
und niveaugleich aufmündenden Fahrbahnkörpern an dieser Stelle nicht erforderlich. Die
Fußgänger dürfen den Vennbahnweg nur innerhalb geeigneter Verkehrslücken überqueren bzw.
auf ihn einbiegen.
Seit Ausbau des Vennbahnweges bis zur Grenze Raeren und darüber hinaus bis nach
Luxemburg bestehen immer wieder Wünsche, den Vennbahnweg als Premiumradweg
aufzuwerten und ihn an Kreuzungen mit gering befahrenen Gemeindestraßen vielleicht sogar zu
bevorrechtigen, um den Radfahrkomfort für die touristischen Benutzer des Vennbahnradweges
weiter zu verbessern. Zu diesem Ziel wäre eine antragsgemäße Beeinträchtigung der
Fahrradfahrer absolut kontraproduktiv.
Die im Antrag als Vergleich herangezogene Gestaltung des Vennbahnradweges in Höhe der
Kreuzung Halfenstraße ist erfolgt, um die Radfahrer beim Überqueren der durchgehenden
Halfenstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr und zugelassenem Radverkehr auf ihre
untergeordnete verkehrsrechtliche Position und Wartepflicht hinzuweisen. An der Kreuzung
Brander-Feld-Weg ist der Vennbahnweg bevorrechtigt, was eine Geschwindigkeitsdrosselung
weder fahrtechnisch komfortabel noch verkehrsrechtlich notwendig macht. Sollten die Fußgänger
und möglicherweise auch den Brander-Feld-Weg nutzende Fahrradfahrer an dieser Stelle ihre
Unterordnung missachten, bestände die Möglichkeit, über Fußgängerversatzgitter den BranderFeld-Weg abzuriegeln und somit eine rücksichtsvolle Querung des Vennbahnradweges zu
erzwingen. Weiterhin wird die zwischenzeitlich auch wieder erfolgte Grünpflege der
angrenzenden Hecke die Sicht aus Richtung Schagenstraße nach rechts für Fußgänger und in
Schrittgeschwindigkeit ankommende Radfahrer verbessern. Der Stadtbetrieb wäre notfalls auch
bereit, diese Heckensträucher dauerhaft zu entfernen und das Sichtdreieck so weit wie örtlich
möglich aufzuweiten.
Da nach Mitteilung der Polizei in diesem Bereich in den letzten 6 Jahren seit 2008 kein einziger
Verkehrsunfall aufgenommen werden musste, sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit,
Durchlaufbremsen in den Brander-Feld-Weg einzubauen. Sollte die Bezirksvertretung dies jedoch
trotz der damit für Rollstuhlfahrer und Fahrräder mit Anhängern verbundenen Behinderungen
beschließen, bestehen auch keine Bedenken gegen zwei Versatzgitter im Splittweg. Im Verlaufe
des Vennbahnradweges als bevorrechtigter Wegeverbindung lehnt die Verwaltung jedoch
bauliche Umgestaltungen oder Geschwindigkeitsbremsen jeglicher Art ab.
Vorlage FB 61/0934/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.07.2013
Seite: 2/3
Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Brand vom 09.06.2013
Vorlage FB 61/0934/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.07.2013
Seite: 3/3