Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116761.pdf
Größe
4,6 MB
Erstellt
14.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0281/WP16
öffentlich
14.06.2013
45/300
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB
VIII
INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V.
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.07.2013
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung des Vereins INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Vorlage FB 45/0281/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Keine, da Sachstandsbericht
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0281/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Verein INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. mit Sitz in Aachen-Kornelimünster beantragt mit
Schreiben vom 21.04.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Der Verein INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. besteht seit Oktober 2008.
2. Ziele des Vereins
Seit Gründung ist der Verein um
-
die Stärkung des Miteinanders im Stadtbezirk Kornelimünster/ Wahlheim,
-
die Vermeidung sozialer Ausgrenzung,
-
die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie die Stärkung ihrer kreativen, seelischen und
geistigen Kräfte
aktiv bemüht.
3. Arbeitsweise des Vereins
Das Angebot steht allen Bürgern des Stadtbezirks offen und ist bedarfsorientiert gestaltet.
Die ursprüngliche Intension des Trägers ist die aktive Herstellung von Kontakten zwischen Menschen
mit Hilfebedarfen und Menschen, die ehrenamtlich die Hilfe leisten möchten.
Diese Hilfe wird auch in vielfältiger Weise durch Familien mit Kindern und Jugendlichen in Anspruch
genommen, z. B. in Form von Vorlesestunden, kurzzeitige Randzeitenbetreuungen, wöchentliche
Schulbegleitung in der Grundschule (weiteres s. Anlage).
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit von INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. ist die offene
Jugendarbeit in Kornelimünster.
Seit Anfang 2012 hat der Verein in Kooperation mit der Jugendeinrichtung Jugend und Begegnung
„Das Netz“ in Brand die Vorbereitungen zum Aufbau eines offenen Treffs für Kinder und Jugendliche
in Kornelimünster begonnen.
Am 19.06.2012 wurde „INDA-HOUSE Kinder- und Jugendtreff Kornelimünster“ eröffnet.
Regelmäßig besteht zweimal wöchentlich ein offenes Freizeitangebot für Kinder von 6-18 Jahren in
den Räumen des Hauses Schulberg 18 im Zentrum von Kornelimünster.
Zum Aufbau und zur Betreuung der offenen Jugendarbeit in Kornelimünster sind derzeit zwei
erfahrene Honorarkräfte (Student/innen der Kath. Hochschule Aachen) eingesetzt.
Vorlage FB 45/0281/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/4
Ihre Arbeit wird zur Qualitätssicherung durch eine pädagogische Fachkraft von INDELLA betreut.
Der Verein INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. möchte den Erhalt des offenen Kinder- und
Jugendtreffs in Kornelimünster bis zu einer Trägerfindung gewährleisten. Er ist interessiert, nach
seiner Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII die Trägerschaft für die
Freizeiteinrichtung zu übernehmen.
4. Stellungnahme der Fachverwaltung
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
In der beigefügten Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Vereins INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. als Träger der
freien Jugendhilfe auszusprechen.
Anlage/n:
-
Antrag
-
Vereinssatzung
-
Raster Anerkennung
-
Flyer des Kinder- und Jugendtreffs
Vorlage FB 45/0281/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/4
Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
• nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach 75 SGB 75 der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und
• der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994
Profil des Trägers
Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl
Der Träger bietet Leistungen nach §11ff SGB VIII an und trägt somit
unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei.
•
•
nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit
INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V.
Am Schulberg 18
52076 Aachen
Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung und die
vorliegenden Tätigkeitsberichte deutlich.
Zu den Schwerpunkten der bisher geleisteten Jugendarbeit gehören:
• Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit
• Schul- und familienbezogene Jugendarbeit
Die Anerkennung bezieht sich auf die Tätigkeit des Trägers in der Stadt Aachen
als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt für den Bereich der o.g. Jugendarbeit.
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts liegt vor
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.
Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen
Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
• Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,
Kinder- und Jugendtreff Kornelimünster „INDAHOUSE“
In Kooperation mit der Jugendeinrichtung, Jugend und Begegnung „Das
Netz“ bietet Indella e.V. in eigenverantwortlicher Betreuung ein offenes
Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren von 1720 Uhr an:
• Nutzerorientiertes Angebot jeweils regelmäßig mittwochs und
donnerstags für Kinder von 6-10 Jahren und von 10-14 Jahren
• Partys mit besonderem Anlass (z.B. Schools-out-Party zum Ferienstart
und Coktail-Party beim Weihnachtsmarkt)
• Filmabende
Nachbarschaftsnetzwerk im Stadtteil
Vermittlung von Helfern und Hilfesuchenden:
• Kinderbetreuung im Familienzentrum z.B. Märchenfee
• kurzzeitige Unterstützung von Familien z.B. Randzeitbetreuung
• wöchentliche Schulbegleitung in der Grundschule
• 3 Familienpatenschaften
• Vernetzung von Institutionen
• Gezielte Einbindung von Jugendlichen ins Ehrenamt
2
•
Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,
Der Verein besteht aus 40 Mitgliedern mit
28 ehrenamtlichen Helfern, davon 3 minderjährige Helfer.
Kinder- und Jugendtreff Kornelimünster „INDAHOUSE“
2 Honorarkräfte betreuen den Kinder- und Jugendtreff, der von ca. 10 Kindern
besucht wird.
•
Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,
•
Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,
Nachbarschaftsnetzwerk im Stadtteil
Bei insgesamt 297 Einsätzen im Jahre 2011 wurden in einem Stundenumfang
271 Stunden Hilfestellung für 54 Kinder geleistet.
INDELLA e.V. arbeitet mit 28 ehrenamtlichen Helfern.
Von den 7 Mitgliedern des erweiterten Vorstandes haben 3 eine pädagogische
Ausbildung.
Für den offenen Jugendtreff sind zwei Honorarkräfte eingesetzt, sie sind
Studentinnen der Sozialen Arbeit an der KatHo Aachen und verfügen über
hinreichende Erfahrung in der offenen Jugendarbeit.
Zur Qualitätssicherung betreut Herr Gadeib von Indella e.V. als ehrenamtliche
pädagogische Fachkraft die Arbeit der Honorarkräfte.
Der Träger arbeitet mit folgenden öffentlichen und freien Trägern zusammen:
• Kooperation mit Jugend und Begegnung „Das Netzt“ im Brander
Feld e.V.
• Vernetzung mit Mitgliedern der Sozialraumkonferenz
Kornelimünster
• Vernetzung mit dem Landesjugendring
• Zusammenarbeit mit dem Inda-Gymnasium
• Zusammenarbeit mit dem Verein M.u.S.i.K., Musik und Schule
in Kornelimünster bei der Hausaufgabenbetreuung
• Kooperation mit dem Familienzentrum Alfons-Gerson-Straße
• Zusammenarbeit mit der Grundschule Kornelimünster
• Kooperation mit der Kulturinitiative Kornelimünster
3
•
Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse
Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse ist
gesichert.
Der Kassenbericht 2011 liegt vor.
Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Verein INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk wurde mit der am 20.10.2008
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr errichteten Satzung am 21.01.2009 ins Vereinsregister eingetragen. Er ist
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
seitdem kontinuierlich tätig gewesen.
Im Rahmen der offenen Jugendarbeit ist der Verein nun seit über einem Jahr
tätig.
Die sichere Beurteilung des Trägers ist somit möglich.
Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
Der Träger leistet im Rahmen seiner Tätigkeit beim offenen Kinder- und
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
Jugendtreff einen wesentlichen Anteil an der Jugendhilfe in Kornelimünster, er
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
ist an einer Zusammenarbeit mit Gremien der Jugendhilfe interessiert.
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Gemäß der vorliegenden Satzung bietet der Träger die Gewähr für eine den
Nr. 4 SGB VIII).
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
•
den vollständigen satzungsmäßigen Namen;
•
die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);
INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V.
Am Schulberg 18
52076 Aachen
Schulberg 18
52076 Aachen
4
•
eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;
Wird in der vorliegenden Satzung beschrieben
•
Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;
Vorsitzende:
Dr. Dorothee Kellert, geb. 28.12.1974
Beruf: Ärztin
Franz-Marc-Str. 5
52076 Aachen
Stellv. Vorsitzende:
Elke Jägers, geb. 03.05.1955
Beruf: Bankkauffrau
Gangolfsweg 65
52076 Aachen
Kassiererin:
Eleonore Keller, geb. 29.09.1954
Beruf: Pensionärin
Alfons-Gerson-Str. 18
52076 Aachen
•
Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);
entfällt
•
Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;
40 Mitglieder
•
Höhe des monatlichen Beitrages;
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 6 Euro jährlich.
•
Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
2008
5
Dem Antrag soll beigefügt werden:
•
die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;
liegt vor
•
Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;
Liegt vor
•
ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;
liegt vor
•
ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Aktueller Internetauftritt
Informationsflyer für den Zeitraum April-Juli
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger,
liegt vor
•
•
die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;
entfällt
•
bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift
entfällt
6