Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
116761.pdf
Größe
4,6 MB
Erstellt
14.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0281/WP16 öffentlich 14.06.2013 45/300 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.07.2013 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Vorlage FB 45/0281/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Keine, da Sachstandsbericht Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0281/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der Verein INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. mit Sitz in Aachen-Kornelimünster beantragt mit Schreiben vom 21.04.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. besteht seit Oktober 2008. 2. Ziele des Vereins Seit Gründung ist der Verein um - die Stärkung des Miteinanders im Stadtbezirk Kornelimünster/ Wahlheim, - die Vermeidung sozialer Ausgrenzung, - die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie die Stärkung ihrer kreativen, seelischen und geistigen Kräfte aktiv bemüht. 3. Arbeitsweise des Vereins Das Angebot steht allen Bürgern des Stadtbezirks offen und ist bedarfsorientiert gestaltet. Die ursprüngliche Intension des Trägers ist die aktive Herstellung von Kontakten zwischen Menschen mit Hilfebedarfen und Menschen, die ehrenamtlich die Hilfe leisten möchten. Diese Hilfe wird auch in vielfältiger Weise durch Familien mit Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen, z. B. in Form von Vorlesestunden, kurzzeitige Randzeitenbetreuungen, wöchentliche Schulbegleitung in der Grundschule (weiteres s. Anlage). Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit von INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. ist die offene Jugendarbeit in Kornelimünster. Seit Anfang 2012 hat der Verein in Kooperation mit der Jugendeinrichtung Jugend und Begegnung „Das Netz“ in Brand die Vorbereitungen zum Aufbau eines offenen Treffs für Kinder und Jugendliche in Kornelimünster begonnen. Am 19.06.2012 wurde „INDA-HOUSE Kinder- und Jugendtreff Kornelimünster“ eröffnet. Regelmäßig besteht zweimal wöchentlich ein offenes Freizeitangebot für Kinder von 6-18 Jahren in den Räumen des Hauses Schulberg 18 im Zentrum von Kornelimünster. Zum Aufbau und zur Betreuung der offenen Jugendarbeit in Kornelimünster sind derzeit zwei erfahrene Honorarkräfte (Student/innen der Kath. Hochschule Aachen) eingesetzt. Vorlage FB 45/0281/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/4 Ihre Arbeit wird zur Qualitätssicherung durch eine pädagogische Fachkraft von INDELLA betreut. Der Verein INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. möchte den Erhalt des offenen Kinder- und Jugendtreffs in Kornelimünster bis zu einer Trägerfindung gewährleisten. Er ist interessiert, nach seiner Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII die Trägerschaft für die Freizeiteinrichtung zu übernehmen. 4. Stellungnahme der Fachverwaltung Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der beigefügten Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Demnach ist die Anerkennung des Vereins INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen. Anlage/n: - Antrag - Vereinssatzung - Raster Anerkennung - Flyer des Kinder- und Jugendtreffs Vorlage FB 45/0281/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/4 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien • nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach 75 SGB 75 der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger bietet Leistungen nach §11ff SGB VIII an und trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei. • • nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. Am Schulberg 18 52076 Aachen Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung und die vorliegenden Tätigkeitsberichte deutlich. Zu den Schwerpunkten der bisher geleisteten Jugendarbeit gehören: • Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit • Schul- und familienbezogene Jugendarbeit Die Anerkennung bezieht sich auf die Tätigkeit des Trägers in der Stadt Aachen als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt für den Bereich der o.g. Jugendarbeit. erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts liegt vor verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden: • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, Kinder- und Jugendtreff Kornelimünster „INDAHOUSE“ In Kooperation mit der Jugendeinrichtung, Jugend und Begegnung „Das Netz“ bietet Indella e.V. in eigenverantwortlicher Betreuung ein offenes Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren von 1720 Uhr an: • Nutzerorientiertes Angebot jeweils regelmäßig mittwochs und donnerstags für Kinder von 6-10 Jahren und von 10-14 Jahren • Partys mit besonderem Anlass (z.B. Schools-out-Party zum Ferienstart und Coktail-Party beim Weihnachtsmarkt) • Filmabende Nachbarschaftsnetzwerk im Stadtteil Vermittlung von Helfern und Hilfesuchenden: • Kinderbetreuung im Familienzentrum z.B. Märchenfee • kurzzeitige Unterstützung von Familien z.B. Randzeitbetreuung • wöchentliche Schulbegleitung in der Grundschule • 3 Familienpatenschaften • Vernetzung von Institutionen • Gezielte Einbindung von Jugendlichen ins Ehrenamt 2 • Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Der Verein besteht aus 40 Mitgliedern mit 28 ehrenamtlichen Helfern, davon 3 minderjährige Helfer. Kinder- und Jugendtreff Kornelimünster „INDAHOUSE“ 2 Honorarkräfte betreuen den Kinder- und Jugendtreff, der von ca. 10 Kindern besucht wird. • Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, • Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Nachbarschaftsnetzwerk im Stadtteil Bei insgesamt 297 Einsätzen im Jahre 2011 wurden in einem Stundenumfang 271 Stunden Hilfestellung für 54 Kinder geleistet. INDELLA e.V. arbeitet mit 28 ehrenamtlichen Helfern. Von den 7 Mitgliedern des erweiterten Vorstandes haben 3 eine pädagogische Ausbildung. Für den offenen Jugendtreff sind zwei Honorarkräfte eingesetzt, sie sind Studentinnen der Sozialen Arbeit an der KatHo Aachen und verfügen über hinreichende Erfahrung in der offenen Jugendarbeit. Zur Qualitätssicherung betreut Herr Gadeib von Indella e.V. als ehrenamtliche pädagogische Fachkraft die Arbeit der Honorarkräfte. Der Träger arbeitet mit folgenden öffentlichen und freien Trägern zusammen: • Kooperation mit Jugend und Begegnung „Das Netzt“ im Brander Feld e.V. • Vernetzung mit Mitgliedern der Sozialraumkonferenz Kornelimünster • Vernetzung mit dem Landesjugendring • Zusammenarbeit mit dem Inda-Gymnasium • Zusammenarbeit mit dem Verein M.u.S.i.K., Musik und Schule in Kornelimünster bei der Hausaufgabenbetreuung • Kooperation mit dem Familienzentrum Alfons-Gerson-Straße • Zusammenarbeit mit der Grundschule Kornelimünster • Kooperation mit der Kulturinitiative Kornelimünster 3 • Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse ist gesichert. Der Kassenbericht 2011 liegt vor. Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Der Verein INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk wurde mit der am 20.10.2008 möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr errichteten Satzung am 21.01.2009 ins Vereinsregister eingetragen. Er ist als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist seitdem kontinuierlich tätig gewesen. Im Rahmen der offenen Jugendarbeit ist der Verein nun seit über einem Jahr tätig. Die sichere Beurteilung des Trägers ist somit möglich. Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen Der Träger leistet im Rahmen seiner Tätigkeit beim offenen Kinder- und wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und Jugendtreff einen wesentlichen Anteil an der Jugendhilfe in Kornelimünster, er von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der ist an einer Zusammenarbeit mit Gremien der Jugendhilfe interessiert. Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Gemäß der vorliegenden Satzung bietet der Träger die Gewähr für eine den Nr. 4 SGB VIII). Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: • den vollständigen satzungsmäßigen Namen; • die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); INDELLA Nachbarschaftsnetzwerk e.V. Am Schulberg 18 52076 Aachen Schulberg 18 52076 Aachen 4 • eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; Wird in der vorliegenden Satzung beschrieben • Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; Vorsitzende: Dr. Dorothee Kellert, geb. 28.12.1974 Beruf: Ärztin Franz-Marc-Str. 5 52076 Aachen Stellv. Vorsitzende: Elke Jägers, geb. 03.05.1955 Beruf: Bankkauffrau Gangolfsweg 65 52076 Aachen Kassiererin: Eleonore Keller, geb. 29.09.1954 Beruf: Pensionärin Alfons-Gerson-Str. 18 52076 Aachen • Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); entfällt • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; 40 Mitglieder • Höhe des monatlichen Beitrages; Der Mitgliedsbeitrag beträgt 6 Euro jährlich. • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe 2008 5 Dem Antrag soll beigefügt werden: • die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; liegt vor • Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; Liegt vor • ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; liegt vor • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Aktueller Internetauftritt Informationsflyer für den Zeitraum April-Juli bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, liegt vor • • die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen; entfällt • bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift entfällt 6