Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115676.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
12.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat III
Dezernat VI
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Gebäudemanagement
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0407/WP16
öffentlich
12.06.2013
FB 23/01
Studentisches Wohnen am Kronenberg
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Rat
der
Stadt Aachen vom 18.02.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.07.2013
18.09.2013
WLA
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht
Vorlage FB 23/0407/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2013
Seite: 1/4
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 13.03.2013 beauftragt der Rat der Stadt auf Antrag der Fraktionen von
CDU und Grünen vom 18. Februar 2013 die Verwaltung, Investoren kurzfristig Teile des
Grundstücks der ehemaligen Grundschule Kronenberg für ein Projekt „Studentisches
Wohnen auf Zeit“ anzubieten.
Das Schulgelände Kronenberg wird zurzeit wie folgt genutzt (siehe auch Plan 1):
1. Südwestlicher Teil: zwei Turnhallen,
2. Nordwestlicher Teil: Hauptgebaude der Hauptschule;
jetzige Nutzung Amos-Comenius-Schule und auslaufende Hauptschule,
3. Mitteltrakt: Hauptschule,
4. Nordöstlicher Teil: Mensa (Baujahr 2000),
5. Ostseite: eingeschossiger Grundschultrakt.
Die Verwaltung hat unter Mitwirkung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, dem
Gebäudemanagement, dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen und dem
Fachbereich Immobilienmanagement mögliche zukünftige Nutzungen der einzelnen
Gebäudeteile und Freiflächen geprüft. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass durch die
vorzeitige Auflösung der Hauptschule Franzstraße weitere Raumkapazitäten am Kronenberg
benötigt werden. Bei einer Überplanung der Fläche sind bezüglich einer weiteren Nutzung
aus Sicht der Verwaltung dabei folgende Prioritäten einzuhalten:
a) Beide Turnhallen werden weiterhin benötigt und stehen grundsätzlich nicht für
Planungsvorhaben zur Verfügung,
b) laufender Schulbetrieb für die Grundschule, die Hauptschule und die Amos-ComeniusSchule muss gewährleistet sein,
c) Neubau der Kita,
d) temporäres Studentisches Wohnen.
Vorlage FB 23/0407/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2013
Seite: 2/4
Voraussichtlich bis 2015 ist die Nutzung durch die RSD (ehemalige Hauptschule) im
Nordwest- und Mitteltrakt und bis 2014 im Südostteil vorgesehen.
Im Sommer 2013 wird der Nordteil des östlichen Gebäudes durch die endgültige Schließung
der Grundschule frei.
In 2014 ist der Neubau einer Kita durch Abriss des Südteils des östlichen Gebäudeteils
geplant. Im laufenden und im kommenden Schuljahr werden hier noch 4 Unterrichtsräume
durch die RSD genutzt. Ein Baubeginn wird hier lt. Gebäudemanagement unter
Teilniederlegung der Grundschule für Anfang IV. Quartal 2014 angestrebt.
Für den Fall, dass die Amos-Comenius-Schule im Laufe des kommenden Schuljahres
2013/14 das dann freie Schulgebäude Am Kurbrunnen erwirbt, wird der Westflügel des
Schulgebäudes frei. Dann wäre ggfs. bereits eine vorzeitige Inanspruchnahme des Südteiles
des östlichen Gebäudeteils durch Umzug der RSD in den Westflügel möglich.
Nur unter dieser Voraussetzung steht dann der nordöstliche Teil des Grundschultrakts mit
der umgebenden Freifläche für Studentisches Wohnen zur Verfügung (siehe hierzu Plan 2).
Dieser Gebäudeteil ist nicht ohne vorherige erheblichen Umbauarbeiten (Einfachverglasung,
Abtrennung der Klassenräume, fehlende sanitäre Einrichtungen etc.) temporär für
Wohnzwecke nutzbar, so dass hier unter finanziellen Aspekten nur ein Abriss und Neubau
(Containerlösungen) in Frage kommt (Größe der Fläche ca 3.950 qm).
Auf Grundlage des zurzeit bestehenden Bebauungsplans Nr. 596, der an dieser Stelle eine
Fläche für den Gemeinbedarf - Schule - festsetzt, ist die Herstellung von Wohngebäuden
nicht möglich. Eine temporäre Bebauung für Studentisches Wohnen könnte nach Einleitung
eines Aufhebungsverfahrens und Befreiung von dem dann noch rechtskräftigen
Bebauungsplan jedoch erteilt werden.
Aus Sicht der Verwaltung spricht vor allem die enge räumliche Situation (auslaufender
Grundschulbetrieb, auslaufender Hauptschulbetrieb, weitere Nutzung der Turnhallen,
unmittelbare Nachbarschaft zur Baustelle der neu zu errichtenden Kita) dagegen, an dieser
Stelle Studentisches Wohnen, wenn auch nur temporär, anzusiedeln.
Vorlage FB 23/0407/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2013
Seite: 3/4
In Zusammenarbeit mit der gewoge AG wird zurzeit die Realisierbarkeit temporärer
Wohnbebauung unter Berücksichtigung baurechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte am
Freunder Weg geprüft.
Aufgrund der bisher geführten Gespräche mit verschiedenen Investoren und
Systembauanbietern zeichnet sich bereits ab, dass temporäre Lösungen gegenüber dem
konventionellen Wohnungsbau grundsätzlich wirtschaftlich schwer darstellbar sind. Die
Verwaltung wird hierzu in einer der nächsten Sitzungen in gesonderter Vorlage berichten.
Anlage/n:
- gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen vom 18.02.2013
- Plan 1: Nutzung der Gebäude
- Plan 2: Mögliche Fläche für student. Wohnen
Vorlage FB 23/0407/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.07.2013
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Mensa
Hauptschule
Grundschule
Turnhalle
Plan 1: Nutzung der Gebäude