Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116400.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
20.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0924/WP16
öffentlich
20.06.2013
Dez. III / FB 61/20
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.07.2013
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, in folgenden Fällen bei Verfahren der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu verzichten:
1.
Planungen, die keine Öffentlichkeitswirkung oder nur geringe Öffentlichkeitswirkung haben
2.
Planungen, denen ein konkretes und feststehendes Vorhaben zugrunde liegt
Vorlage FB 61/0924/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat überprüft, ob durch den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB im Fall einer Innenentwicklung die Verfahrensdauer von Bebauungsplänen verkürzt
werden kann.
Für die Verfahren nach § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – gilt derzeit
folgendes Verfahren:
-
Nach der Programmberatung im Planungsausschuss und der zuständigen Bezirksvertretung wird
die Bürgerinformation durchgeführt.
-
Die Bürgerinformation besteht aus einer Ausstellung der Planung, die im Regelfall zwei Wochen
dauert sowie teilweise auch einer Informationsveranstaltung.
-
Die Ergebnisse dieser Bürgerinformation fließen in die Erarbeitung des Rechtsplanes ein.
-
Die Ergebnisse der Bürgerinformation werden dem Planungsausschuss und der zuständigen
Bezirksvertretung mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.
Im Verfahren nach § 13 a BauGB kann jedoch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs.1BauGB abgesehen werden.
Die Überprüfung der 13 a-Verfahren, die in den letzten drei Jahren durchgeführt wurden, hat ergeben,
dass in zumindest der Hälfte der Fälle auf die Bürgerinformation hätte verzichtet werden können.
Wenigstens in diesen Fällen ist durch diesen zusätzlichen und freiwilligen Verfahrensschritt eine
Zeitverzögerung eingetreten.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Zukunft folgende Regelung anzuwenden:
1. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung sollte nicht verzichtet werden:
Bei Angebotsbebauungsplänen sowie bei Planungen, in denen noch Alternativen diskutiert werden,
sollte auf die Bürgerinformation nicht verzichtet werden, da ansonsten keine Information der
Öffentlichkeit und Diskussion über unterschiedliche Lösungsansätze möglich wäre.
2. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung kann verzichtet werden:
Bei Planungen, die keine oder nur geringe Öffentlichkeitswirkung haben, sollte auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung verzichtet werden. Dies kann beispielsweise bei Planungen zum Thema
Einzelhandel in Gewerbegebieten der Fall sein.
In den Fällen, in denen planungsrechtliche Voraussetzungen für ein konkretes und feststehendes
Vorhaben geschaffen werden sollen, kann auf die Bürgerinformation verzichtet werden. Dies gilt
dann somit für alle vorhabenbezogenen Bebauungspläne aber auch für Bebauungspläne mit
städtebaulichem Vertrag, denen eine konkrete feststehende Planung zugrunde liegt.
Vorlage FB 61/0924/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 2/3
Für den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung sprechen folgende Gründe:
-
Die Planung steht fest.
-
Sie ist durchgeplant.
-
Es gibt keine Alternative.
-
Bei der Vorstellung der Planung im Rahmen der Offenlage ist die Planung durchgearbeitet und
konkretisiert.
-
In den Bürgerinformationen wurde häufig kritisiert, dass die Beteiligung nur pro forma erfolge, da
die Planung ja feststehe.
Über Abweichungen von diesem Verfahren kann im Rahmen der Programmberatung entschieden
werden.
Sollte es durch die Offenlage zu einer Änderung der Planung kommen, ist ggf. eine erneute Offenlage
bzw. eine vereinfachte Änderung erforderlich.
Vorlage FB 61/0924/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
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