Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116200.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
19.06.13, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0919/WP16
öffentlich
19.06.2013
Dez. III / FB 61/20
Gestaltungssatzung 'Bahnhofsumfeld Rothe Erde'
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.07.2013
18.07.2013
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung
für das Bahnhofsumfeld Rothe Erde zu beauftragen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für das Bahnhofsumfeld
Rothe Erde.
Vorlage FB 61/0919/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Ausgangslage
Der Bereich rund um den Bahnhof Rothe Erde bildete einen Schwerpunkt der Stadterneuerung
Aachen-Ost. In den letzten Jahren wurden mehrere Baumaßnahmen umgesetzt, sowohl öffentliche,
als auch private. Inzwischen steht die Entwicklung kurz vor dem Abschluss.
Die Umgestaltung der Unterführung musste in mehreren Bauabschnitten ausgeführt werden. Neben
der Licht- und Farbgestaltung sowie dem Umbau der Mittelinsel erfolgten auch Maßnahmen zur
Taubenvergrämung. Als letzter Bauabschnitt ist für die zweite Jahreshälfte 2013 die Neuordnung und
Umgestaltung der Werbeanlagen vorgesehen.
Die Fa. Ströer ist Vertragspartner der Deutschen Bahn AG für die Werbung an Bahnanlagen.
Nachdem zunächst unterschiedliche Positionen zu Anzahl und Standorten von Werbeanlagen in und
an der Unterführung bestanden, wurde nun ein Kompromiss zwischen Ströer und Stadt Aachen
gefunden, dessen Umsetzung derzeit vorbereitet wird.
Für die Umgestaltung der Unterführung werden Fördermittel aus dem Projekt „Soziale Stadt“
verwendet, für die eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren besteht. Unabhängig davon wäre es
grundsätzlich wünschenswert, den dauerhaften Erhalt des umgesetzten Gestaltungskonzeptes zu
sichern. Das gleiche gilt auch für die Fassade des Bahnhofes, die im Bereich des Haupteinganges auf
der Stadtseite gerade mit städtischen Mitteln instandgesetzt wurde.
Gestaltungssatzung
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Gestaltungssatzung zu erstellen, in der insbesondere
Regelungen zu Werbeanlagen enthalten sein sollen. Der Geltungsbereich sollte nicht ausschließlich
das direkte Bahnhofsumfeld umfassen, sondern, wie im beigefügten Übersichtsplan dargestellt, ein
etwas größeres Gebiet abdecken.
Wenn man sich das Bahnhofsumfeld genau ansieht, stellt man fest, dass hier die große Gefahr
besteht, dass es zu einer Überfrachtung mit Werbeanlagen kommt, die die Wirkung des Bereiches
nachhaltig beeinträchtigt. Das liegt sicherlich zum größten Teil daran, dass es sich um einen Bereich
mit hoher Frequenz handelt: die Hauptausfallstraße mit hoher Busdichte, der Bahnhof, das Einkaufsund in Teilen auch Nahversorgungszentrum, in dem sich auch das Gesundheitsamt der Städteregion
befindet, weitere Einzelhandelsbetriebe sowie der Vennbahnweg. All dies macht das Bahnhofsumfeld
zu einem guten Standort für Werbung, aus Sicht des jeweiligen Werbetreibenden betrachtet.
Neben den genehmigten Werbeanlagen gibt es zusätzlich leider auch wildes Plakatieren (z.B. auf den
Signalsteuerungsschränken) sowie andere, illegale Werbung. Dies mindert den positiven Eindruck der
Umgestaltungs- und Baumaßnahmen der letzten Jahre. Daher wird hier der Handlungsbedarf für eine
verbindliche Regelung gesehen.
Vorlage FB 61/0919/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
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Die Satzung soll darüber hinaus auch dazu genutzt werden, gestalterische Vorgaben für Unterführung
und Bahnhofsfassade zu machen bzw. die unerwünschte Veränderung der bereits erfolgten
Maßnahmen zu verhindern.
Dies kann am Beispiel der Werbung des Hotels Ibis verdeutlicht werden. Vor der Umgestaltung der
Unterführung befanden sich dort zwei Werbeschilder dieses Unternehmens, die auf Basis einer
inzwischen nicht mehr bestehenden Vertragslage angebracht wurden. Im Zuge der Baumaßnahmen
wurden sie entfernt. Ohne Abstimmung und entsprechend natürlich auch ohne die erforderliche
Genehmigung hat der Auftragnehmer der Hotelkette wieder zwei Schilder an der Unterführung
befestigt, eines davon sogar an der Rundung des inzwischen farblich gestalteten Prallschutzes. Zwar
besteht durch den Vertrag zwischen Stadt und Deutscher Bahn AG eine verbindliche Grundlage, die
das Entfernen dieser Schilder ermöglichte. Eine öffentlich-rechtliche Regelung in einer Satzung wäre
jedoch – anders als der Vertrag – für die Öffentlichkeit einsehbar und würde damit eine transparentere
Regelung darstellen.
Eine Satzung würde für alle Seiten Vorteile bringen. Neben den bereits erläuterten Aspekten aus Sicht
der Stadt hat auch jeder durch die Satzung Betroffene, wie zum Beispiel die Firma Ströer Klarheit
darüber, welche Werbeanlagen zulässig sind und welche nicht und hat dadurch Planungssicherheit.
Diese spielt vor allem bei der Investition in hochwertige Anlagen eine wesentliche Rolle.
Inhalte der Satzung
Die im Folgenden aufgeführten Aspekte sollen in der Satzung geregelt werden. Allerdings ist die
Planung bislang noch nicht abgeschlossen, so dass weitere Punkte dazu kommen können.
Unterführung
Das Gestaltungskonzept soll in Gänze aufgenommen werden (Farbgestaltung, Licht etc.). Es soll
sehr detailliert geregelt werden, welche Werbeanlagen zulässig sind. Der mit der Firma Ströer
ausgehandelte Kompromissvorschlag sieht vor, dass nach Wegfall der beiden Schilder an der
Brücke zukünftig keine Werbeanlagen mehr über der Fahrbahn angebracht werden dürfen. In der
Unterführung wird es nach wie vor beidseitig je drei Großtafeln geben (Standorte 2 bis 4 und 6 bis
8 im beigefügten Lageplan). Allerdings werden die vorhandenen durch sechs neue, gleiche und
vor allem hochwertigere Tafeln ersetzt, deren genaue Lage fixiert wird. Die heute noch
bestehende Tafel Nr. 5 entfällt ersatzlos. Auf beiden Seiten soll jeweils rechts von der Zufahrt in
die Unterführung eine beleuchtete Großtafel mit Wechselwerbung vor der Wand aufgestellt
werden (Nr. 1 und Nr. 9). Die Materialität soll der der anderen Tafeln entsprechen. Jegliche
sonstige Werbung soll ausgeschlossen werden. Die Firma Ströer verzichtet auf die bisher hier
befindlichen Flächen für Plakatwerbung. Die Schaltkästen sollen künstlerisch gestaltet und entsprechend von Werbung freigehalten werden.
Bahnhofsfassade
Auch hier soll der jetzige Zustand der Fassade gesichert werden (Schriftzug über dem Eingang,
Farbgestaltung der Lamellen u.a.). Werbung außerhalb des Bereiches der Unterführung soll
komplett ausgeschlossen werden.
Vorlage FB 61/0919/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 3/4
Aachen Arkaden
Hier besteht kein Regelungsbedarf, da der Bebauungsplan Nr. 857 Festsetzungen zu
Werbeanlagen enthält. Gestalterische Aspekte sind im Durchführungsvertrag geregelt.
Weiteres Umfeld
Der Bereich südlich der Aachen Arkaden ist gestalterisch wenig ansprechend gestaltet. Dies liegt
zum einen an der Tankstelle, zum anderen an der eher diffusen Gebäudestruktur. Verstärkt wird
dieser Effekt durch die zum Teil großflächigen Werbeanlagen an der Tankstelle sowie den
umgebenden Gebäuden. Für diesen Bereich soll die Satzung Einschränkungen sowohl zur
Anzahl, als auch zur Größe und zu Standorten von Werbeanlagen enthalten.
Nördlich des Bahnhofs, entlang des Adalbertsteinwegs, besteht ein relativ homogener Besatz an
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben mit den dazu gehörigen Werbeanlagen, die sich in
der Regel direkt oberhalb der Erdgeschosszone befinden. Dieser Stand soll durch die Satzung
erlaubt werden, ausgeschlossen werden zukünftig darüber hinausgehende, großformatige
Anlagen, die sich derzeit vereinzelt an den Gebäuden befinden.
Geltungsbereich
Die Satzung soll sich auf den Bereich zwischen Alsenstraße und Eisenbahnweg (einschließlich des
Bereichs der Tankstelle) erstrecken. Darüber hinaus soll der gesamte Bahnhofsvorplatz einschließlich
der gegenüberliegenden Seite enthalten sein. Bei der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass es
sich hierbei um den Einwirkungs- bzw. Sichtbereich des Bahnhofs Rothe Erde handelt. Das heißt,
gestalterische Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf die räumliche Ausstrahlung des
gesamten Bahnhofsumfelds.
Weiteres Vorgehen
Unter der Voraussetzung, dass der Planungsausschuss den Vorschlägen der Verwaltung zur
Neuordnung der Werbung in der Unterführung zustimmt, sollen die weiteren Schritte zur Umsetzung
mit der Fa. Ströer besprochen und eingeleitet werden. Es ist ein Zeitplan zu erstellen, der den
detaillierten Ablauf der Maßnahmen festlegt (Entfernen der alten Werbeanlagen, Reinigung der
Wandflächen, insbesondere Entfernen der Plakatwerbung, Anbringen der neuen Anlagen).
Parallel wird die Satzung erarbeitet und voraussichtlich im September den politischen Gremien zur
Beratung vorgelegt.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan: geplanter Geltungsbereich
2.
Lageplan mit Nummerierung der Werbetafeln
3.
Fotos der heutigen Situation
Vorlage FB 61/0919/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 4/4
Gestaltungssatzung "Bahnhofsumfeld Rothe Erde"
Geplanter Geltungsbereich
M 1:2500
e
lerstraß
Goerde
Anlage:
Lageplan mit Nummerierung der Werbetafeln
6-8
9
1
5
2-4
1: Tafel vor der Wand (ehem. Standort Kiosk)
2 - 4: Tafeln an den Wänden der Unterführung
6 - 8: dito
5:
vorhandene Tafel an der Wand vor der Unterführung
9:
Tafel vor der Wand (in der Böschung)
Anlage: Fotos der heutigen Situation
oben: Tankstelle Trierer Straße / Eisenbahnweg
unten: Vorfeld ehemalige Tankstelle Ecke Clermontstraße
oben: Einkaufszentrum Aachen Arkaden
unten: Ladenlokale entlang des Adalbertsteinwegs
Unterführung
Tafel 5
Standort Tafel 1
oben: wieder hergestellte Bahnhofsfassade
unten: gegenüberliegende Straßenseite Beverstraße