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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
116403.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
20.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:17

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0926/WP16 öffentlich 20.06.2013 Dez. III / FB 61/20 III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) hier: - Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.07.2013 18.07.2013 B-1 PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Vorlage FB 61/0926/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.02.2014 Seite: 1/3 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der in absehbarer Zeit geänderten Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Die III. Änderung umfasste zwei Bereiche im Bebauungsplan Nr. 828 A. Zum Einen sollte die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im neuen Gewerbepark Brand, die der Erschließung des Grundstückes der ehemaligen Tuchfabrik Chmel vom Gewerbepark aus dient, nach Süden hin, um ca. 6,0m verschoben werden. Zum Anderen sollte die Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel von der Eckener Straße aus auf bestimmte Verkehre beschränkt werden. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand und der Planungsausschuss hatten in ihren Sitzungen am 14.und 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an der III. Änderung zu beteiligen. 2. Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung Von der geplanten Verschiebung der Verkehrsfläche im Gewerbepark Brand ist nur der Eigentümer, der diesen Wunsch selbst an die Verwaltung herangetragen hat, betroffen. Daher konnte auf eine Beteiligung verzichtet werden. Das Thema „Änderung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik der Fa. Chmel“ ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens, da eine Beschränkung der Zufahrten für Fahrzeuge über 3,5 t ab dem 01.01.2014 im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen wird. Daher erübrigt sich die ursprünglich angedachte Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Zufahrten. Eine Abwägung hierüber ist nicht erforderlich. 3. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da keine Betroffenheit durch diese Änderung vorliegt. 4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Da die Zufahrtssituation an der Eckener Straße auf anderem Wege geregelt wird, schlägt die Verwaltung vor, den Planbereich der III. Änderung zu verkleinern und das Verfahren nur für den Vorlage FB 61/0926/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.02.2014 Seite: 2/3 verkleinerten Bereich mit der Verschiebung der Verkehrsfläche weiterzuführen. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, die III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand - in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. 5. Finanzielle Auswirkungen Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Rechtsplan 4. Begründung Vorlage FB 61/0926/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.02.2014 Seite: 3/3 III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828, Teil A - Gewerbegebiet Camp Pirotte No rd stra ße Weiern  E ck en e r st r aße III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828, Teil A - Gewerbegebiet Camp Pirotte No rd stra ße Weiern  E ck en e r st r aße Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand Lage des Plangebietes III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - Fassung vom 09.01.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 2. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung 3. Auswirkungen der Planung 4. Kosten Begründung zur Satzung Seite 2/3 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - 1. Fassung vom 09.01.2013 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Der Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A ist seit dem 11.01.2007 rechtsverbindlich. Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung setzt er auch “öffentliche Verkehrsflächen” fest. 2. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung Im Bereich des Änderungsgebietes ist eine Stichstraße festgesetzt, die der Erschließung der vorhandenen Betriebsgebäude an der Nordstraße dienen. Bei der Überprüfung der rückwärtigen Straßenanbindung an das Bestandsgebäude der Firma an der Nordstraße 60 wurde festgestellt, dass die neue Straße an das vorhandene Treppenhaus anschließt. Da die Verlagerung eines Treppenhauses im Bestand einen erhöhten wirtschaftlichen Aufwand bedeuten würde, hatte der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Um die Zufahrt nutzen zu können, wird die öffentlichen Verkehrsfläche um 6,0m in südwestliche Richtung und damit neben dem Treppenhaus verschoben. 3. Auswirkungen der Planung Durch die geplanten Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung sowie öffentliche Belange nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert. 4. Kosten Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen am die III. Änderung des Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - beschlossen hat. Aachen, den (Marcel Philipp) Begründung zur Satzung Seite 3/3