Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116403.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
20.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0926/WP16
öffentlich
20.06.2013
Dez. III / FB 61/20
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) hier: - Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.07.2013
18.07.2013
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand
(ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem.
Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0926/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig.
Aufgrund der in absehbarer Zeit geänderten Erschließungssituation und dem Wunsch eines
Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen,
den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Die III. Änderung umfasste zwei Bereiche
im Bebauungsplan Nr. 828 A. Zum Einen sollte die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im neuen
Gewerbepark Brand, die der Erschließung des Grundstückes der ehemaligen Tuchfabrik Chmel vom
Gewerbepark aus dient, nach Süden hin, um ca. 6,0m verschoben werden. Zum Anderen sollte die
Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel von der Eckener Straße aus
auf bestimmte Verkehre beschränkt werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand und der Planungsausschuss hatten in ihren Sitzungen am
14.und 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die
betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an der III. Änderung zu beteiligen.
2.
Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung
Von der geplanten Verschiebung der Verkehrsfläche im Gewerbepark Brand ist nur der Eigentümer,
der diesen Wunsch selbst an die Verwaltung herangetragen hat, betroffen. Daher konnte auf eine
Beteiligung verzichtet werden.
Das Thema „Änderung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik der Fa.
Chmel“ ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens, da eine Beschränkung der Zufahrten für
Fahrzeuge über 3,5 t ab dem 01.01.2014 im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen wird.
Daher erübrigt sich die ursprünglich angedachte Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Zufahrten. Eine Abwägung hierüber ist nicht erforderlich.
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange konnte verzichtet
werden, da keine Betroffenheit durch diese Änderung vorliegt.
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Da die Zufahrtssituation an der Eckener Straße auf anderem Wege geregelt wird, schlägt die
Verwaltung vor, den Planbereich der III. Änderung zu verkleinern und das Verfahren nur für den
Vorlage FB 61/0926/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2014
Seite: 2/3
verkleinerten Bereich mit der Verschiebung der Verkehrsfläche weiterzuführen. Außerdem schlägt die
Verwaltung vor, die III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand - in der
vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Rechtsplan
4.
Begründung
Vorlage FB 61/0926/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2014
Seite: 3/3
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828, Teil A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte
No
rd
stra
ße
Weiern
E ck
en e
r st r
aße
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828, Teil A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte
No
rd
stra
ße
Weiern
E ck
en e
r st r
aße
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur
III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A
- Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
Fassung vom 09.01.2013
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
3.
Auswirkungen der Planung
4.
Kosten
Begründung zur Satzung
Seite 2/3
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -
1.
Fassung vom 09.01.2013
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Der Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A ist seit dem 11.01.2007 rechtsverbindlich.
Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung setzt er auch “öffentliche Verkehrsflächen” fest.
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
Im Bereich des Änderungsgebietes ist eine Stichstraße festgesetzt, die der Erschließung der vorhandenen Betriebsgebäude an der Nordstraße dienen. Bei der Überprüfung der rückwärtigen Straßenanbindung an das Bestandsgebäude der Firma an der Nordstraße 60 wurde festgestellt, dass die neue Straße an das vorhandene
Treppenhaus anschließt. Da die Verlagerung eines Treppenhauses im Bestand einen erhöhten wirtschaftlichen
Aufwand bedeuten würde, hatte der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Um
die Zufahrt nutzen zu können, wird die öffentlichen Verkehrsfläche um 6,0m in südwestliche Richtung und damit
neben dem Treppenhaus verschoben.
3.
Auswirkungen der Planung
Durch die geplanten Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung sowie
öffentliche Belange nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.
4.
Kosten
Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen am
die III. Änderung
des Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Begründung zur Satzung
Seite 3/3