Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116206.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
19.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0917/WP16
öffentlich
35015-2013
19.06.2013
Dez. III / FB 61/20
I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 866 - Alter Schlachthof - für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen
Metzgerstraße, Feldstraße, Heinrich-Holland-Straße und
Liebigstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.07.2013
18.07.2013
18.09.2013
B0
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 866 gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13
BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
ein westlich des Kraftversorgungsturms liegender Teilbereich von ca. 255 m² einer
öffentlichen Verkehrsfläche wird als Gewerbefläche festgesetzt.
-
die überbaubare Fläche im Bereich zwischen Liebigstraße und der neuen Straße Alter
Schlachthof wird um 17,5 m vergrößert.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof
– gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie
folgt vereinfacht zu ändern:
-
ein westlich des Kraftversorgungsturms liegender Teilbereich von ca. 255 m² einer
öffentlichen Verkehrsfläche wird als Gewerbefläche festgesetzt.
-
die überbaubare Fläche im Bereich zwischen Liebigstraße und der neuen Straße Alter
Schlachthof wird um 17,5 m vergrößert.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 866 –Alter Schlachthof –
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0917/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 1/4
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden
und beschließt, den Bebauungsplan gemäß 4a Abs. 3 in Anwendung des §13 BauGB wie folgt
vereinfacht zu ändern:
-
ein westlich des Kraftversorgungsturms liegender Teilbereich von ca. 255 m² einer
öffentlichen Verkehrsfläche wird als Gewerbefläche festgesetzt.
-
die überbaubare Fläche im Bereich zwischen Liebigstraße und der neuen Straße Alter
Schlachthof wird um 21,0 m vergrößert.
Weiterhin beschließt er diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof – für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Metzgerstraße, Feldstraße, HeinrichHolland-Straße und Liebigstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0917/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 866 - Alter Schlachthof - I. Änderung
hier:
Bericht über das Ergebnis der Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
1.
Anlass der Planänderung
Der Bebauungsplan Nr. 866 – Alter Schlachthof – wurde am 16.01.2007 rechtskräftig. Seitdem
wurde das aufgegebene Areal des Schlachthofes entwickelt und zu großen Teilen an
Handwerksbetriebe verkauft. Bei der Vermarktung der restlichen Flächen hat sich nun
herausgestellt, dass in zwei Bereichen des Plangebietes Festsetzungen gegeben sind, die
Nachteile hervorbringen.
Öffentliche Verkehrsfläche
Im Bereich des Kraftversorgungsturms wird eine öffentliche Verkehrsfläche in einer Größe von
ca. 255 m² nicht mehr benötigt. Zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung war die Aufteilung
der Grundstücke noch nicht bekannt. Ziel war es, verschiedene Grundstücksgrößen anbieten zu
können. Vor dem Kraftversorgungsturm sollte durch einen zusätzlichen Abzweiger in Richtung
Feldstraße eine Vielzahl von Parzellierungen möglich werden. Nun hat ein einziger Eigentümer
alle angrenzenden Grundstücke erworben. Darüber hinaus hat dieser Eigentümer angeregt, die
Verkehrsfläche selbst zu gestalten oder diese zu erwerben. Bei Verkauf der Verkehrsfläche
könnten Ausbau- und Erhaltungskosten reduziert werden.
Da die Fläche keine öffentliche Erschließungsfunktion mehr hat, wird vorgeschlagen diese als
Gewerbefläche festzusetzen. Eine Erweiterung der überbaubaren Fläche soll im Umfeld des
unter Denkmalschutz gestellten Kraftversorgungsturm nicht erfolgen.
Überbaubare Fläche
Im Bereich zwischen Liebigstraße und der Straße Alter Schlachthof wurde die Baugrenze ca.
21,0 m von der Straßenbegrenzungslinie zurückversetzt und an eine vom Schlachthof
benachbarten Halle angepasst. Damit sind Grundstücke gegeben, die einen hohen Anteil einer
nicht überbaubaren Fläche haben. Der Effekt ist, dass diese Grundstücke - wie beim Bestand
gegeben (Lager von Autowracks) – hauptsächlich nur für Betriebe mit einem hohen Lagerbedarf
sinnvoll genutzt werden können. Lagerflächen entwerten aber den mittlerweile gut etablierten
altindustriellen Schlachthof.
Es wird daher vorgeschlagen die überbaubare Fläche in diesem Bereich um 17,50 m zu
erweitern, womit die vordere Baugrenze in der Bauflucht der Dreifingerhalle liegt.
2.
Bericht über das Verfahren und das Ergebnis der Stellungnahmen der betroffenen
Öffentlichkeit
Vorlage FB 61/0917/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 3/4
Die erwogenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine Änderung des
Bebauungsplanes ist daher ohne erneute öffentliche Auslegung möglich, sofern den von der
Änderung Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Die betroffenen Eigentümer sind über die Änderungsabsicht unterrichtet worden. Ihnen wurde
die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Es wurden keine Bedenken oder Anregungen
genannt. Die Planänderung wurde befürwortet.
3.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 866 - Alter Schlachthof - I. Änderung den
Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Begründung zur Bebauungsplanänderung
5.
Schriftliche Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung
Vorlage FB 61/0917/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.06.2015
Seite: 4/4
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 866
- Alter Schlachthof -
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Am
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 866
- Alter Schlachthof -
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Am
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
Zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Metzgerstraße, Feldstraße, Heinrich-Holland-Straße und Liebigstraße
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 866 – Alter Schlachthof – I. Änderung
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 25.06.2013
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung befindet sich im Geltungsbereich des am 11.01.2007 in Kraft
getretenen Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof –. Es umfasst die öffentliche Verkehrsfläche vor dem
ehemaligen Kraftversorgungsturms bis zur Metzgerstraße in Richtung Westen und eine gewerbliche Fläche
zwischen Liebigstraße, Metzgerstraße und der neuen Straße Alter Schlachthof.
2.
Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung
Das Ziel des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof – ist auf dem aufgegebenen
Schlachthof ein attraktives Gewerbegebiet zu entwickeln. Seitdem wurden nicht mehr brauchbare Gebäude
abgerissen, eine neue Planstraße (Alter Schlachthof) errichtet und neue Parzellen gebildet. Ein Großteil der
Flächen - vor allem mit alt-industriellen Gebäudebestand - wurden bereits an Handwerksbetriebe und Dienstleister
veräußert, die sich auf dem alten Schlachthof angesiedelt haben. Bei der Vermarktung der restlichen Flächen
ergaben sich nun Schwierigkeiten mit zwei Festsetzungen:
Verkehrsfläche vor dem Kraftversorgungsturm
Im Bereich des Kraftversorgungsturms wird eine öffentliche Verkehrsfläche in einer Größe von ca. 255 m² nicht
mehr benötigt. Zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung war die Aufteilung der Grundstücke noch nicht
bekannt. Ziel war es verschiedene Grundstücksgrößen anbieten zu können. Vor dem Kraftversorgungsturm sollte
ein zusätzlicher Abzweiger in Richtung Feldstraße eine Vielzahl von Parzellierungen ermöglichen. Nun hat ein
einziger Eigentümer alle angrenzenden Grundstücke erworben. Darüber hinaus hat dieser Eigentümer angeregt
die Verkehrsflächefläche selbst zu gestalten.
Da dieser Teil der öffentlichen Verkehrsfläche keine öffentliche Erschließungsfunktion mehr hat, soll diese als
Gewerbefläche festgesetzt werden. Eine Erweiterung der überbaubaren Fläche soll im Umfeld des unter
Denkmalschutz gestellten Kraftversorgungsturm nicht erfolgen.
Überbaubare Fläche
Im Bereich zwischen Liebigstraße und der Straße Alter Schlachthof wurde im Bebauungsplan Nr. 866 die
überbaubare Fläche zurückversetzt und an eine vom Schlachthof benachbarten Halle angepasst. Damit entstand
ein Grundstücksbereich in einer Tiefe von 21,0 m, der nicht bebaut werden kann. Der Effekt ist, dass diese
Grundstücke hauptsächlich nur für Betriebe mit einem hohen Lagerbedarf sinnvoll genutzt werden können.
Lagerflächen entwerten aber das mittlerweile gut etablierte alt-industrielle Gewerbegebiet.
Bei einer Erweiterung der überbaubare Fläche um 17,5 m würde die Baugrenze in der Bauflucht der Dreifingerhalle
liegen. Damit könnten auf den heute genutzten Lagerflächen und dem städtischen Grundstück andere gewerbliche
Nutzungen möglich werden, für die ein höherer Anteil von Gebäuden erforderlich wird.
3.
Auswirkungen und Kosten der Planung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 866 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die
Ergebnisse der Prüfung können bei der Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Eine erneute
Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Die Gliederung des Gewerbegebietes in GE Zone 0 und Zone 1 und die
Kennzeichnung einer Altlast wird vom Bebauungsplan Nr. 866 zeichnerisch und schriftlich übernommen.
Die Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13
BauGB angewendet werden kann. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist ohne erneute öffentliche Auslegung
möglich, sofern den von der Änderung Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Die Planung
wurde von den betroffenen Eigentümern befürwortet bzw. nicht widersprochen. Es entstehen keine Kosten durch
die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof -.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am 18.09.2012 die I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof – als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den 19.09.2013
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
Zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 866 - Alter Schlachthof im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Metzgerstraße, Feldstraße, Heinrich-Holland-Straße und Liebigstraße
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 866 – Alter Schlachthof – I. Änderung
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 25.06.2013
gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
1.1
Art der baulichen Nutzung
Gliederung des Gewerbegebietes
Das gemäß § 8 BauNVO festgesetzte Gewerbegebiet wird gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO auf der Grundlage der
Abstandsliste zum Abstandserlass des Ministers für Umwelt, Raumordung und Landwirtschaft NW vom 6.6.2007
(siehe Anlage) wie folgt gegliedert:
-
GE / Zone 0
Im Bereich der GE / Zone 0 sind Betriebsarten und Anlagen der Abstandsklassen I bis VII und Betriebe mit
gleichen oder höherem Emissionsverhalten nicht zulässig.
Ausnahmsweise zulässig sind die Anlagen der Abstandsklass VII und diejenigen Betriebe der
Abstandsklassen VI, die mit einem (*) gekennzeichnet sind und vergleichbare Betriebe, wenn nachgewiesen
wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Belästigungen oder sonstige Gefahren in den
benachbarten schutzwürdigen Gebieten / Nutzungen vermieden werden bzw. durch geeignete technische
Maßnahmen oder besondere Beschränkungen und Vorkehrungen vermieden werden können.
-
GE / Zone 1 (100 m Entfernung von vorh. Wohngebäuden und MI)
Im Bereich der GE / Zone 1 sind Betriebsarten und Anlagen der Abstandsklassen I bis VI und Betriebe mit
gleichen oder höherem Emissionsverhalten nicht zulässig.
Ausnahmsweise zulässig sind die Anlagen der Abstandsklass VI und diejenigen Betriebe der
Abstandsklassen V, die mit einem (*) gekennzeichnet sind und vergleichbare Betriebe, wenn nachgewiesen
wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Belästigungen oder sonstige Gefahren in den
benachbarten schutzwürdigen Gebieten / Nutzungen vermieden werden bzw. durch geeignete technische
Maßnahmen oder besondere Beschränkungen und Vorkehrungen vermieden werden können.
1.2
Gewerbegebiet und Mischgebiet
Im Bereich des Gewerbegebietes und des Mischgebietes sind gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO nicht
zulässig:
-
geruchsemitierende Betriebe,
-
Betriebe, die vorwiegend von Lagerplätzen geprägt sind,
-
Tankstellen
-
Vergnügungstätten
-
Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte
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Bebauungsplan Nr. 866 – Alter Schlachthof – I. Änderung
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 25.06.2013
Verbraucher. Ausnahmsweise zulässig sind Handwerksbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit
Verkaufsflächen, wenn die Art der Waren in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der
Ver- und Bearbeitung der Produkte oder von Reparatur- und Serviceleistungen stehen. Der Umfang der
Verkaufsfläche darf maximal 20 % der Bruttogeschossfläche des Betriebes, höchstens jedoch 200 m²
betragen.
1.3
Wohnungen im Gewerbegebiet
Für die im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässigen Wohnungen ist der Nachweis zu führen, dass beim
Auftreten von Außengeräusche und Anlagengeräuschen aus angrenzenden Gebäudeteilen durch entsprechende
bauliche und technische Maßnahmen sichergestellt wird, dass in den schutzbedürftigen Wohnräumen tagsüber
ein Innenpegel von 35 dB(A) und in den Schlafräume nachts ein Innenpegel von 25 dB(A) eingehalten wird.
Kurzfristige Geräuschspitzen dürfen die genannten Werte nicht um mehr als 10 dB(A) übersteigen (z.B. beim
Befahren von Nachbargrundstücken durch Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren). Als Nachtzeit gilt der
Zeitraum zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.
Bei der Ermittlung von baulichen und technischen Maßnahmen ist von folgendem Immissionswert „Außen“
auszugehen: tagsüber 65 dB(A) und nachts 50 dB(A).
2.
2.1
Maß der baulichen Nutzung
Die festgesetzten Gebäudehöhen beziehen sich gemäß § 18 Abs. 1 BAuNVO auf Oberkante First bzw. Attika
über NHN. Schornsteine, Lüftungs- und Aufzugsaufbauten, Ausgänge von notwendigen Treppenhäusern,
Lichtkuppeln usw. sind hiervon nicht betroffen. Der Umfang dieser Überschreitungen ist auf das technisch
notwendige und erforderliche Maß zu begrenzen.
3.
3.1
Stellplätze, Nebenanlagen und Werbeanlagen
Stellplätze sind so zu begrünen, dass je angefangene 4 Stellplätze mindestens ein standortgerechter Baum zu
pflanzen ist. Die Baumpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und müssen bei Beschädigung oder Wegfall
ersetzt
3.2
Überdachungen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen gemäß §14 Abs. 1 BauNVO sind außerhalb
überbaubarer Flächen nicht zulässig.
Örtliche Bauvorschriften
1.
Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW
1.1
Werbeanlagen
Werbeanlagen und Hinweisschilder außerhalb überbaubaren Flächen sind nicht zulässig. Ausnahmsweise
zulässig sind Sammelhinweistafeln an den Zufahrtsstraßen zum Plangebiet in einer max. Höhe von 6,0 m.
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Bebauungsplan Nr. 866 – Alter Schlachthof – I. Änderung
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 25.06.2013
Werbeanlagen und Hinweisschilder sind nur bis zur Höhe der Traufe der Gebäude des jeweiligen Betriebes
zulässig. Die Flächen aller Werbeanlagen eines Betriebes dürfen 20 % der straßenseitigen Fassadenfläche nicht
überschreiten. Bei Eckgrundstücken kann die Gesamtfläche der Werbeanlagen um 10 % jeder weiteren
straßenseitigen Fassadenfläche erhöht werden. Eine zusammenhängende Werbefläche darf 50 m² nicht
überschreiten. Bewegliche (laufende) und solche Lichtwerbungen, bei denen die Beleuchtung ganz oder
teilweise im Wechsel an- oder abgeschaltet wird, sind unzulässig.
Hinweise
1.
1.1
Hinweise und sachdienliche Informationen für Architekten und Bauherren
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet / Bombenabwurf- und Kampfgebiet.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland
(Mo. – Do. 7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung
Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen,
die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt
werden muss. Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
1.2
Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und
Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland, Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endericher Straße 133, 53115 Bonn, Tel.: +49 228 98340, Fax: +49 228
9834119, e-post: bodendenkmalpflege@lvr.de, unverzüglich zu informieren.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
18.09.2013 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof – als Satzung beschlossen hat.
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(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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Bebauungsplan Nr. 866 – Alter Schlachthof – I. Änderung
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 25.06.2013
Anlage/n zu den schriftlichen Festsetzungen der I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 866 – Alter Schlachthof -
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Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
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Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
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Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
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Bebauungsplan Nr. 866 – Alter Schlachthof – I. Änderung
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
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Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
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