Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115283.pdf
Größe
312 kB
Erstellt
29.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0907/WP16
öffentlich
29.05.2013
FB 61/01 // Dez. III
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich
zwischen Weidenweg, Kastanienweg und Seffenter Weg
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.07.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 zur
Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 – Weidenweg – für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Weidenweg, Kastanienweg und Seffenter Weg gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0907/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0595/WP16 – Offenlagebeschluss – ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Um die Errichtung eines Studentenwohnheims am Kastanienweg zu ermöglichen, soll der
Bebauungsplan Nr. 598, der in diesem Bereich dem Vorhaben entgegenstehende Festsetzungen trifft,
aufgehoben werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg fasste daher in ihrer Sitzung am 11.01.2012 den
Empfehlungsbeschuss zur Offenlage. Der Planungsausschuss beschloss am 09.02.2012 die
Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598.
Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt, konnte von einer frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB abgesehen werden.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 –
Weidenweg – fand in der Zeit vom 10.04.2012 bis einschließlich 14.05.2012 statt. Während dieser
Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw. Behörden eingegangen.
Aus diesem Grund war weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine weitere
Beratung notwendig. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 22.05.2013 wurde
eine Mitteilung der Verwaltung zur Information über den Verfahrensstand ausgelegt; dies ist ebenfalls
für die Sitzung des Planungsausschusses am 20.06.2013 vorgesehen.
Die Ursache für den langen Zeitraum zwischen Offenlage und Satzungsbeschluss war der
zwischenzeitlich durchgeführte Wettbewerb für den Neubau des Studentenwohnheims am
Kastanienweg (Kawo 3). Über das Ergebnis des Wettbewerbs wird der Planungsausschuss ebenfalls
in seiner Sitzung am 20.06.2013 informiert.
Die Verwaltung legt hiermit dem Rat der Stadt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 –
Weidenweg – zum Satzungsbeschluss vor.
Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598
Vorlage FB 61/0907/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2013
Seite: 2/2
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598
- Weidenweg -
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Bereich zwischen Weidenweg, Kastanienweg und Seffenter Weg
Lage des Plangebietes
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Aufhebung Bebauungsplan Nr. 598
- Weidenweg -
Begründung
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 598 umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche. Diese wird
begrenzt im Nordosten durch den Seffenter Weg, im Südosten durch den Weidenweg und im Westen durch den
Pariser Ring. Im Plangebiet befinden sich ausschließlich Wohngebäude, überwiegend Studentenwohnungen.
Außerdem ist ein Kinderspielplatz und größere Stellplatzflächen vorhanden.
Der seit dem 31.07.1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 598 setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest sowie
Verkehrsflächen, Garagenflächen und eine Grünfläche (Kinderspielplatz).
Der Flächnutzungsplan (FNP 1980) stellt in diesem Bereich eine Wohnbaufläche dar sowie im Bereich des
Kinderspielplatzes eine Grünfläche.
2. Anlass, Ziel und Begründung der Aufhebung
Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist seit vielen Jahren umgesetzt. In unmittelbarer Nähe zu den
Hochschulgebieten der Stadt Aachen wurde Wohnraum insbesondere für Studenten geschaffen. Regelungsbedarf
durch einen Bebauungsplan besteht nicht mehr.
Nach wie vor besteht in Aachen aber dringender Bedarf an Studentenwohnungen. Im Plangebiet stehen Flächen zur
Verfügung, die für die Schaffung von weiteren Studentenwohnungen geeignet sind. Diese Fläche ist im
Bebauungsplan 598 als Stellplatz- bzw. Garagenfläche festgesetzt. Seit Errichtung der Wohngebäude hat sich
gezeigt, dass die festgesetzten Stellplatzflächen überdimensioniert sind und der vorhandene Parkplatz kaum genutzt
wird. Der Bedarf wurde durch das Studentenwerk überprüft und liegt bei nur einem Stellplatz je acht Wohneinheiten.
Aus diesem Grund kann auf eine Stellplatzfläche in dieser Größenordnung verzichtet werden.
Da die Festsetzung einer Stellplatzfläche dem Ziel entgegensteht, in diesem Bereich weiteren Wohnraum zu
schaffen, wird der Bebauungsplan Nr. 598 aufgehoben.
3. Umweltbelange
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes sind Umweltbelange nicht betroffen.
4. Auswirkungen der Planung
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 werden künftige Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Sie müssen
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
5. Kosten
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
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