Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116247.pdf
Größe
9,1 MB
Erstellt
12.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0200/WP16
öffentlich
12.06.2013
FB 36/20, Frau Roß-Kark
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße
Kronprinzenquartier im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Für den Bereich zwischen Beverstraße, Kronprinzenstraße und
den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der
Goerdelerstraße und Bismarckstraße
hier: Umweltbericht mit Grünordnungsplan
Beratungsfolge:
TOP:_ 5 _
Datum
Gremium
Kompetenz
02.07.2013
UmA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt
dem
Planungsausschuss
die
Integration
des
Umweltberichtes
einschließlich
Grünordnungsplan in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Kronprinzenquartier.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Grünordnungsplan als Grundlage für die
Umsetzungsplanung.
In Vertretung
Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2013
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2013
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Zur Verwirklichung des Wohnbauprojekts an der Beverstraße und Kronprinzenstraße im Stadtteil
Aachen – Mitte im Frankenberger Viertel sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Hierzu wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße aufgestellt, der den
rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 580 überlagert. Dieser sieht noch ein Behördenzentrum mit bis zu
11- Geschossen vor. Zur Zeit handelt es sich bei dem Plangebiet um eine überwiegend brach
liegende Fläche, nachdem das alte Finanzamt schon vor Jahren abgerissen wurde.
Das Bebauungsplanverfahren dient der Entwicklung für eine Neubebauung mit ca. 200 Wohneinheiten
(WE). Der ruhende Verkehr wird in einer neuen Tiefgarage untergebracht, die an der Stelle der
mittlerweile baufälligen Tiefgarage errichtet wird. Die im Westen des Plangebietes befindliche
öffentliche Grünfläche bleibt erhalten. Für die Fläche des ausgelagerten Spielbereiches der
Kindertagesstätte wird als Ersatz eine neue Spielfläche auf der ehemals als Behördenstellplatz
genutzten Fläche zwischen den Mietergärten der Bebauung an Goerdelerstraße und der geplanten
Wohnbebauung ausgebildet. Darüber hinaus wird eine bereits im Rahmenplan für das Frankenberger
Viertel geforderte fußläufige Nord- Süd Verbindung zwischen der Goerdelerstraße und der
Beverstraße geschaffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und in dem hier vorliegenden
Umweltbericht dokumentiert. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan 879 in der Fassung vom
14.06.2013 wurde vom Büro 3d Architekten und Stadtplaner aus Aachen im Auftrag des Investors
erstellt. Der Umweltbericht umfasst die Anlagen Eingriffsbilanzierung, Grünordnungsplan (inkl.
Baumbilanzierungsplan) und Freiraumkonzept.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Planverfahrens auf die Umweltbelange erfolgte eine
Einschätzung aufgrund zahlreicher Gutachten wie z.B. Geohydrologisches Gutachten, Kaltluftstudie,
Verschattungsstudie, Verkehrsuntersuchung und Schalltechnische Untersuchung.
Die Gutachten wurden in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt erarbeitet und geprüft. Einzig
beim Gutachten Kaltluftabflüsse, -Wirkung und Durchlüftung ergaben sich für den FB Umwelt
begründete Zweifel, ob das angewandte Verfahren LES (Large-Eddy-Simulation) den fachlichen
Voraussetzungen zur Erfüllung der VDI – Richtlinie 3787, Blatt 5, entspricht. Dies konnte durch den
Gutachter trotz wiederholter Nachfrage nicht belegt werden. Aufgrund der im FB Umwelt verfügbaren
Erkenntnisse
zu
den
untersuchten
Themenkomplexen
und
vor
dem
Hintergrund,
dass
augenscheinlich allenfalls geringe Unterschiede zwischen altem und neuem Planungsrecht existieren,
kann der Fachbereich Umwelt dennoch für Abwägung ausreichend sichere Aussagen treffen.
Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung im Umweltbericht wird seitens des
Fachbereichs Umwelt grundsätzlich nachvollzogen und für richtig befunden.
Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2013
Seite: 3/5
Zusammenfassend werden auf Grundlage des extern erstellten Umweltberichtes folgende, die
Umweltbelange betreffende Hauptaussagen aufgeführt:
An den Fassaden der geplanten Gebäude sind
Festsetzung
eines
Lärmpegelbereiches
Schallschutzmaßnahmen in Form der
gegen
den
Verkehrslärm
und
an
der
Tiefgaragenzufahrt baulichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden
bestehenden Wohngebäude erforderlich.
Im Plangebiet ist im ungünstigsten anzunehmenden Fall bei insgesamt
44 geplanten
Wohnungen eine Mindestbesonnung in der Mitte des Winterquartals nicht gewährleistet, so
dass die Mindestkriterien nach DIN 5034-1 nicht eingehalten werden. Eine deutliche
Verbesserung
der
Besonnungszeiten
einzelner
Wohnungen
könnte
durch
den
Zusammenschluss von übereinanderliegenden Wohneinheiten zu Maissonettwohnungen
erreicht werden. Ein solcher Zusammenschluss ist aufgrund des vorgesehenen modularen
Bausystems grundsätzlich möglich.
Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz wird durch eine durch die
Bebauung ausgelöste Umplanung eine Aufwertung erfahren und zudem zukünftig einer
besseren sozialen Kontrolle unterliegen
Insgesamt 25 Bäume des vorhandenen zu schützende Baumbestandes innerhalb des
Plangebietes sind angesichts der baulichen Nutzung nicht zu erhalten (s. Anlage GOPBaumbilanz vom 03.04.2013). Insbesondere die parallel zur Kronprinzenstraße vorhandenen
älteren stadtbildprägenden 12 Bäume können nicht erhalten werden. An Stelle der
Grünkulisse
entsteht
ein
innenstadttypisches
Stadtbild.
Dennoch
werden
19
neue
Baumpflanzungen im Plangebiet vorgesehen. Die im GOP aufgezeigten grünordnerischen
Maßnahmen sollten in den Durchführungsertrag aufgenommen und umgesetzt werden.
Die Eingriffsbilanzierung ergibt ein Kompensationsdefizit von 1.093,5 Wertepunkten.
Momentan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen die
Verwirklichung des Bebauungsplanes. Diese können jedoch ausgeräumt werden, wenn die
Einleitung von auf dem Plangelände anfallendem Niederschlagswasser ins öffentliche
Kanalnetz oder ins Gewässer auf einen Abflussbeiwert von 0,5 reduziert wird (Beispielsweise
durch Rückhaltungen auf dem Grundstück oder im städtischen Kanalnetz). Alternativ kann ein
höherer Abflussbeiwert akzeptiert werden, wenn der Wasserverband Eifel–Rur (WVER) in
einer entsprechenden Untersuchung nachweisen kann, dass dadurch die Hochwassergefahr
an der Wurm nicht erhöht wird. Die Erforderliche Untersuchung muss bis zum
Satzungsbeschluss durch den Bauherren nachgereicht werden werden.
Im Vergleich zur planungsrechtlichen Ist-Situation (Altes Finanzamt) und der Neuplanung
schließt sich der
FB Umwelt den Ausführungen des Umweltberichtes bezüglich der
Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2013
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klimatischen Situation in der Aussage großen Teilen an, auch wenn das im Gutachten
beschriebene Verfahren kritisch gesehen wird.
Allerdings sind auch die klimatologischen Erkenntnisse aus heutiger Sicht zu berücksichtigen,
was zu nachfolgenden Empfehlungen führt.
Die vorgeschlagenen Durchlässe von 3 m im umbauten Innenblock im südöstlichen Bereich des
Plangebietes werden seitens des FB Umwelt für nicht ausreichend angesehen. Aufgrund der
langjährigen Erfahrung in der Stadtklimatologie empfiehlt der Fachbereich Umwelt
hier auf der Nord- und Südseite dieses Baublocks Durchlässe (als Sichtachse) in voller
Geschosshöhe von 6-8 m Breite vorzusehen. Diese Maßnahme dient der besseren Durchlüftung
mit Kaltluft während austauscharmer Wetterlagen zu Abend- und Nachtzeiten sowie der
Reduzierung sommerlicher Wärme-/ und Hitzebelastungen.
Außerdem wird empfohlen die Dachbegrünung von 1000 qm umzusetzen, um hier eine
klimatisch-lufthygienische
Situation
zu
ermöglichen,
die
besonders
belastende
Wärmesituationen abmildert.
Grundsätzlich ist dieses Projekt der Innenentwicklung aus Sicht des Umweltschutzes nur zu
begrüßen. Zudem kann die Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens aus
Sicht des Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der aufgeführten Vorgaben, Auflagen und
Empfehlungen nach jetzigem Planungsstand als umweltverträglich eingestuft werden.
Anlagen:
Anlage 1
Beverstraße_KronprinzenQ_Umweltbericht.pdf
Anlage 2
Beverstraße_KronprinzenQ-Fachplan_GOP.pdf
Anlage 3
Beverstraße_KronprinzenQ_Freianlagenplan.pdf
Anlage 4
Beverstraße_KronprinzenQ_Eingriffsbilanzierung.pdf
Anlage 5
Beverstraße_KronprinzenQ_Baumbilanz.pdf
Anlage 6
Beverstraße_KronprinzenQ_Perspektive.pdf
Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.06.2013
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Umweltbericht
zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen der Beverstraße, Kronprinzenstraße und den rückwärtigen
Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Goerdelerstraße und Bismarckstraße
zur erneuten öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Aufgestellt:
3D Architekten und Stadtplaner, Klappergasse 12, 52062 Aachen
Stand: 14.06.2013
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ....................................................................................................................................................... 4
1.1
Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes ............................................................................... 4
1.2
Lage des Plangebietes .................................................................................................................................... 4
1.3
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans.............................................................................................................. 4
1.4
Planungsrechtliche Einbindung ....................................................................................................................... 4
1.5
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................... 5
1.6
Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................... 5
2.
2.1
2.1.1
2.1.1.1
2.1.1.2
2.1.1.3
2.1.2
2.1.2.1
2.1.2.2
2.1.2.3
2.1.3
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......................................................................... 5
Schutzgut Mensch ........................................................................................................................................... 5
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................................ 5
Verkehr und Lärm ............................................................................................................................................ 6
Besonnung bzw. Verschattung ........................................................................................................................ 6
Naherholung .................................................................................................................................................... 7
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .......................................................................... 7
Verkehr und Lärm ............................................................................................................................................ 7
Besonnung bzw. Verschattung ........................................................................................................................ 9
Naherholung .................................................................................................................................................. 10
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 11
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................... 11
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 11
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 13
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 15
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Schutzgut Boden ........................................................................................................................................... 16
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 16
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 17
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 18
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
Schutzgut Wasser ......................................................................................................................................... 18
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 18
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 19
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 20
2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3
Schutzgüter Luft und Klima/Energie .............................................................................................................. 21
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 21
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 22
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 23
2.6
2.6.1
2.6.2
2.6.3
Schutzgut Landschaft / Stadtbild ................................................................................................................... 24
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 24
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 24
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 24
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
2.7
2.7.1
2.7.2
2.7.3
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................... 24
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 24
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 25
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 25
2.8
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter .............................................................................................. 25
3.
3.1
3.2
3.3
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ......................................................................................... 25
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung .................................................................................. 25
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)......................................................................... 26
Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................................ 26
4.
4.1
4.2
Grundlagen .................................................................................................................................................. 27
Verwendete Technische Verfahren zur Umweltprüfung ................................................................................ 27
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ....................................................... 28
5.
Monitoring .................................................................................................................................................... 28
6.
Zusammenfassung ...................................................................................................................................... 28
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
1.
1.1
Einleitung
Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße –
wurde zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Diese Auswirkungen werden in dem
vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. Dieser Umweltbericht baut auf den Umweltbericht
des Büros Förder Demmer Landschaftsarchitekten aus dem vorangegangenen Verfahren (2006) auf. Daher
wurden teilweise noch gültige Bestandteile des vorherigen, bereits abgestimmten Umweltberichtes
übernommen und die Inhalte entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand angepasst. Der
Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
1.2
Lage des Plangebietes
Das ca. 1,55 ha große Plangebiet liegt zwischen der Beverstraße, der Kronprinzenstraße, der
Wohnbebauung an der Goerdelerstraße und dem Blockinnenbereich an der Bismarckstraße. Es befindet
sich in einem Übergangsbereich zwischen Ostviertel und Frankenberger Viertel. Aufgrund der ehemaligen
Nutzung bildet der Bereich eine Zäsur zwischen beiden Vierteln.
Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine brach liegende, ehemals mit dem Finanzamt
bebaute Fläche. Das Gebäude der Finanzverwaltung wurde inzwischen abgerissen. Derzeit befindet sich im
Plangebiet lediglich die leerstehende Tiefgarage der Finanzverwaltung. Außerdem befindet sich im
Plangebiet eine öffentliche Grünfläche mit einem Kinderspielplatz, sowie Teile der Außenfläche der nördlich
an das Plangebiet anschließenden Kindertagesstätte sowie eine an die Goerdelerstraße anschließende
größtenteils befestigte Erschließungsfläche. Von hier aus werden die beiden Wohngebäude an der
Goerdelerstraße und die Kindertagesstätte erschlossen.
1.3
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans
Es ist beabsichtigt auf der Fläche des ehemaligen Finanzamtes eine Neubebauung mit ca. 200
Wohneinheiten (WE) anzusiedeln. Der ruhende Verkehr wird in einer neuen Tiefgarage untergebracht, die
an der Stelle der mittlerweile baufälligen Tiefgarage errichtet wird. Das neue Baugebiet wird als Allgemeines
Wohngebiet (WA 1) ausgewiesen. Die im Westen des Plangebietes befindliche öffentliche Grünfläche bleibt
mit Spieleinrichtungen erhalten und wird als Verbindung zwischen alter und neuer Bebauung ausgebildet.
Für die Fläche des ausgelagerten Spielbereiches der Kindertagesstätte wird als Ersatz eine neue
Spielfläche auf der ehemals als Behördenstellplatz genutzten Fläche zwischen den Mietergärten der
Bebauung an der Goerdelerstraße und der geplanten Wohnbebauung im Plangebiet ausgebildet. Diese wird
als Allgemeines Wohngebiet (WA 2) mit der Zweckbestimmung Außenanlage Kindergarten ausgewiesen.
Darüber hinaus wird eine attraktive fußläufige Nord- Süd Verbindung zwischen der Goerdelerstraße und
der Beverstraße geschaffen, die im Einklang mit der Zielsetzung des, unter Mitarbeit der BürgerInnen
entstandenen Rahmenplans für das Frankenberger Viertels steht.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzung für die Realisierung dieser
Vorhaben.
1.4
Planungsrechtliche Einbindung
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen aus dem Jahr 2003 mit
Ergänzungen (Stand April 2008) ist der Planbereich als ”Allgemeiner Siedlungsbereich” (ASB) dargestellt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Aachen aus dem Jahr 1980 stellt das Plangebiet als
Wohnbaufläche dar.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
1.5
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 1,55 ha, die sich wie folgt zusammensetzt:
- Allgemeines Wohngebiet (WA 1)
ca.:
11.910 qm
- Allgemeines Wohngebiet (WA 2) Außenfläche Kindertagesstätte
ca.:
680 qm
- Allgemeines Wohngebiet (WA 3)
ca.:
500 qm
- Öffentliche Grünfläche
ca.:
2.500 qm
1.6
Ziele des Umweltschutzes
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im
Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Umweltschutzgüter Berücksichtigung finden sollen.
Folgende Stellungnahmen, Fachgesetze und Fachplanungen in der jeweils gültigen Fassung sind
hinsichtlich der Ziele des Umweltschutzes im Bebauungsplan Beverstraße von Bedeutung:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft – Landschaftsgesetz
(LG NW)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG NW)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm
- EU- Verordnung Umgebungslärm
- DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“
- DIN 5034, Teil 1 „Tageslicht in Innenräumen“
- VDI 3787-5 „Umweltmeteorologie, Lokale Kaltluft“
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten – BundesBodenschutzgesetz (BBodenSchG)
- Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung
- Gesetz zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen –
Denkmalschutzgesetz (DSchG)
- Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
- Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Aachen 1980
- Diverse Stellungnahmen
2.
2.1
2.1.1
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit werden hier dargestellt.
Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der Planung Auswirkungen auf das Wohnumfeld und im
Plangebiet (Verkehr, Lärm, Besonnung bzw. Verschattung) und auf die Naherholungsfunktion zu
berücksichtigen.
Grundsätzlich sind die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten entsprechend dem BauGB zu
erfüllen. Für die Beurteilung der Lärmsituation sind die TA Lärm, die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV
bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ maßgebend. Für die vorgesehene
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind die Orientierungswerte 55/45 dB(A) Tag/Nacht
anzustreben.
Für die minimal erforderliche potentielle Besonnung von Wohnräumen gibt es keine rechtsverbindlichen
Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die Vorgaben der Landesbauordnung hinsichtlich der Einhaltung
von Abstandsflächen einzuhalten. Die DIN 5034, Teil 1 „Tageslicht in Innenräumen“ (DIN Deutsches Institut
für Normung, Juli 2011) kann jedoch als aktuellste Richtwertquelle für die Beurteilung gesunder
Wohnverhältnisse hilfsweise herangezogen werden. In der DIN wird für Wohngebäude eine minimale
Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde bzw. zur Tag- und Nachtgleichen
(21. März und 22. September) von 4 Stunden in der Fensterebene empfohlen. Ferner gilt ein Raum als
besonnt, wenn die Sonnenstrahlen bei einer Sonnenhöhe von mind. 6 Grad in den Raum einfallen können.
Diese Kriterien sollten für mindestens ein Fenster eines Wohnraums je Wohnung erfüllt sein. Für Büroräume
und Freiflächen werden keine Anforderungen definiert.
2.1.1.1
Verkehr und Lärm
Für die bisherige Nutzung des Plangebietes liegen aus einem ehemaligen Verkehrsgutachten, welches im
Zuge des Neubaus des Finanzamtes Aachen erstellt wurde, Daten vor. Das werktägliche
Verkehrsaufkommen für die ehemalige Nutzung des Geländes als Finanzamt mit Besucherverkehr wurde
mit einem Wert von 928 motorisierten Individualverkehr-Wegen/Tag (MIV/Werktag) ermittelt. Nachts trat,
Nutzungsbedingt, kein Verkehrsaufkommen auf.
Bereits auf Grundlage des vorherigen städtebaulichen Entwurfs mit 130 Wohneinheiten, einem Hotel, Läden
und Büronutzung sind im Jahr 2006 die zu erwartenden Veränderungen im Verkehrsaufkommen und die
daraus resultierenden Auswirkungen auf das Straßennetz der Umgebung durch das Büro BSV aufgezeigt
worden. Es wurde davon ausgegangen, dass aufgrund der zu erwartenden relativ geringfügigen
Veränderungen des Verkehrsaufkommens im Vergleich zur Vorgängernutzung, Untersuchungen zur
Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der umliegenden Knotenpunkte nicht erforderlich sind.
Durch die zum Teil hohen Verkehrsmengen auf den angrenzenden Straßenverkehrsachsen
(Adalbertsteinweg 35.000 Kfz/24h, Goerdelerstraße 9.500 Kfz/24h, Bismarckstraße 5.800 Kfz/24h,
Kronprinzenstraße 2.000 Kfz/24h, Beverstraße 1.500 Kfz/24h) und dem Zugverkehr auf der südlich in
Hochlage gelegenen Bahnstrecke Köln – Aachen ist das Plangebiet mit Lärm vorbelastet. Auf Grundlage
der von dem Umweltamt der Stadt Aachen erstellten Gesamtlärmbelastung, durch Straßen- und
Schienenverkehr, sind im Plangebiet Lärmpegel von bis zu ca. 65 dB(A) zu erwarten.
2.1.1.2
Besonnung bzw. Verschattung
Bis zu dem erfolgtem Abriss des Finanzamtes stand auf dem Gelände ein 11-stöckiges (mit Dachgeschoss),
in Nord-Süd-Richtung ausgerichtetes Hauptgebäude, dem in West-Ost-Richtung 6-stöckige Gebäude
angegliedert waren. Der westlichste Gebäudeteil bestand aus einem Erdgeschoss und zwei weiteren
Etagen.
Auf Grundlage des derzeit rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr. 580 ist eine noch stärkere Verdichtung mit in
Teilbereichen höheren Gebäuden zulässig. Insbesondere kann demnach entlang der Kronprinzenstraße auf
gesamter Länge, eine im nördlichen Verlauf 4-geschossige und im südlichen Teil bis zu 7-geschossige
Bebauung entstehen. Auch ist ein deutlich breiterer 11-geschossiger Nord-Süd gerichteter Baukörper mit
einer Breite von ca. 27 m zulässig. Dies gilt auch für den westlich anschließenden Grundstücksteil, in dem
ein ca. 40x40 m großer 6-geschossiger Baukörper gebaut werden kann. Darüber hinaus ist, unmittelbar
parallel zur öffentlichen Grünfläche in einem ca. 15 m breiten Streifen, die Errichtung einer eingeschossigen
Nord-Süd gerichteten Bebauung zulässig.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
Durch das Büro I.F.I., Institut für Industrieaerodynamik GmbH, wurde im Juni 2013 eine Verschattungsstudie
(„Verschattungsstudie, Vergleich bisher zulässige Planung“) erstellt, die darstellt mit welchen Auswirkungen
(hinsichtlich der Verschattung) auf die nördlich an das Plangebiet angrenzende Bebauung an der
Goerdelerstraße zu rechnen ist, wenn eine Bebauung des Plangebietes auf Grundlage des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 580 erfolgt. Danach werden die Mindestkriterien für eine minimale Besonnungsdauer
insgesamt bei 4 Ein-Zimmer-Appartements nicht eingehalten. Im Einzelnen sind am 17. Januar
2 Erdgeschossappartements und zur Tag- und Nachtgleiche (21.März/22.September)
3 Erdgeschossappartements betroffen.
2.1.1.3
Naherholung
Im Westen des Plangebietes liegt eine öffentliche Grünfläche, die für die Naherholung, für das
wohnungsnahe Spielen sowie als Außenfläche der angrenzenden Kindertagesstätte genutzt wird. Die
öffentliche Spielfläche befindet sich derzeit aufgrund ihrer Randlage, den zu schmalen und
unübersichtlichen Zugängen sowie Vandalismus Schäden in einem unbefriedigenden Zustand. Zumindest
zeitweise sind die Zugänge verschlossen, so dass eine uneingeschränkte Nutzung der Grünfläche nicht
sichergestellt werden kann.
2.1.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch wurden durch das Büro BSV, Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung, Aachen, Mai 2013, eine Verkehrsuntersuchung und durch das Büro Dr. Ing. Symanski &
Partner, Aachen, Mai 2013 eine Gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Verkehrslärms
erstellt. Darüber hinaus wurde durch das Büro I.F.I., Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Mai 2013 und
Juni 2013 zwei Verschattungsstudien erstellt.
2.1.2.1
Verkehr und Lärm
Verkehr
Die Berechnungen, die im Rahmen der Untersuchungen zum städtebaulichen Entwurf 2006 vorgenommen
wurden, kamen zu dem Ergebnis, dass mit insgesamt 886 MIV-Wegen bzw. Kfz-Fahrten/Werktag im
Vergleich zur Vorgängernutzung mit einem etwas geringerem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei. Die nun
vorgenommenen Berechnungen zu dem aktuellen städtebaulichen Entwurf mit ca. 200 Wohneinheiten
zeigen, dass unter Berücksichtigung der Kenngrößen zur Verkehrsmittelwahl in der Stadt Aachen
(„Mobilitätserhebung Aachen 2011“) aus dem Bewohner- und Besucherverkehr ein
Gesamtverkehrsaufkommen von 672 Kfz-Fahrten/Werktag zu erwarten ist. Demnach ist davon auszugehen,
dass nach Umsetzung des Gesamtvorhabens mit einem, gegenüber der ehemaligen Finanzamtsnutzung,
ca. 27,5 % geringerem Verkehrsaufkommen am Werktag zu rechnen ist.
In der Nachtzeit ist mit einem Neuverkehr von insgesamt 21 Kfz-Fahrten zu rechnen und entspricht damit
nur ca. 3% des Gesamtverkehrsaufkommens. In der nächtlichen Spitzenstunde werden 8 Kfz-Fahrten
prognostiziert. Im Vergleich zu dem im Jahr 2006 berechneten Verkehrsaufkommen, in dem in der
nächtlichen Spitzenstunde 20 Kfz-Fahrten prognostiziert wurden, reduziert sich der Verkehr um über 100 %.
Zur Beurteilung der zukünftigen Lärmbelastung wurden auf Grundlage einer Kurzzeitzählung (Kfz/4Std.) die
gesamtquerschnittsbezogenen durchschnittlichen Verkehrsstärken am Tag (DTV) im Bestand ermittelt und
für das Vorhaben prognostiziert. Demnach wurde für die Kronprinzenstraße eine Zunahme von 1.790 auf
1.960 Kfz/Tag, für den westlichen Teil der Beverstraße von 1.500 auf 1.850 Kfz/Tag, für den östlichen Teil
der Beverstraße von 2.380 auf 2,580 Kfz/Tag, den westlichen Teil der Goerdelerstraße von 8.550 auf 8.590
Kfz/Tag und den östlichen Teil der Goerdelerstraße von 9.280 auf 9.410 Kfz/Tag prognostiziert. Im Bereich
der Kronprinzenstraße ist mit einer Zunahme des Verkehrs um ca. 9,5% und im Bereich der westlichen
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Beverstraße um ca. 23 % zu rechnen. Auf der Goerdelerstraße ist die Zunahme des Verkehrs um ca. 1,5%
sehr gering.
Lärm Verkehr
Die Verkehrslärmsituation wird im Tageszeitraum vom Straßenverkehr und im Nachtzeitraum vom
Schienenverkehr dominiert. Für den Straßenverkehrslärm sind die unmittelbar an das Plangebiet
angrenzenden Emissionen der Kronprinzenstraße und der Beverstraße maßgebend. Alle übrigen
umgebenden Verkehrsstraßen sind aufgrund der Abstände und der Abschirmungen von untergeordneter
Bedeutung.
Für die Berechnung des Straßenverkehrslärms wurden die o.g. Daten des Verkehrsgutachtens zugrunde
gelegt. Für den Schienenverkehr liegen keine aktuellen Belastungszahlen vor. Zur Abschätzung der
Immissionsbelastung im Plangebiet werden daher Daten aus dem Jahr 2003 herangezogen.
Die Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionspunkten innerhalb des Plangebietes betragen Tags
zwischen 44 und 61 dB(A) und im Nachtzeitraum zwischen 42 und 57 dB(A). Dabei werden die
maßgeblichen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55/45 dB(A) Tag/Nacht nur an
den straßenseitigen Fassaden an der Beverstraße und Kronprinzenstraße überschritten. An den
rückwärtigen Fassaden der Gebäude an der Beverstraße und Kronprinzenstraße sowie an den übrigen
Baukörpern im Plangebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 Tags und im Nachtzeitraum
eingehalten.
Die straßenseitig ermittelte Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 um max. 6
dB(A) und der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV um bis zu 2 dB(A) tagsüber durch den
Straßenverkehr, ist typisch für den innerstädtischen Bereich. Das Maß der Überschreitung gewährleistet
aber noch gesunde Wohnverhältnisse. Dies unterstreicht auch die Tatsache, dass die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete überall unterschritten werden. Zur Kompensation
wäre bei ausschließlicher Berücksichtigung im Tageszeitraum als passive Schallschutzmaßnahme die
Festsetzung des Lärmpegelbereiches III nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ erforderlich. Hierbei
handelt es sich, auch unter Berücksichtigung der heutigen gesetzlichen Anforderungen an den
Wärmeschutz, um übliche Mindestanforderungen.
Im Nachtzeitraum ergeben sich die höchsten Belastungen in den jeweils höchsten Geschossen durch den
Schienenverkehr. An allen straßenseitigen Immissionsorten werden die Orientierungswerte der DIN 18005
und die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (WA) deutlich überschritten.
An der ungünstigsten Stelle (Oberstes Geschoss an der Ecke Beverstraße/Kronprinzenstraße) wird der
Immissionsgrenzwert für Mischgebiete (MI) um bis zu 3 dB(A) überschritten. Aktive
Schallschutzmaßnahmen sind aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar und wären zudem nur
unmittelbar an der Bahntrasse ausreichend wirksam. Als passiver Schallschutz ist daher die Festsetzung
des Lärmpegelbereiches IV erforderlich. Aufgrund der Überschreitungen im Nachtzeitraum sind in
Teilbereichen auch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für Räume mit Schlaffunktion erforderlich, die
eine ungestörte Nachtruhe bei ausreichendem Luftaustausch trotz geschlossener Fenster sicherstellen. Da
von den erhöhten Schallschutzanforderungen (Lärmpegelbereich IV und schallgedämmte
Lüftungseinrichtungen) aufgrund von Eigenabschirmung und sonstigen Pegelminderungen (z.B. der sich
daraus ergebenden vertikalen Varianzen) ggf. abgewichen werden kann, sind Ausnahmen von den
vorgenannten Festsetzungen zu ermöglichen, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen
Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße für Außenbauteile anzusetzen
sind.
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Im Tageszeitraum ist ein Öffnen der Fenster zu allen Zwecken aufgrund der geringeren
Immissionsbelastung uneingeschränkt möglich. Aus Sicht des Sachverständigen sind sowohl im
Tageszeitraum als auch im Nachtzeitraum für die Nutzung der Außenwohnbereiche gesunde
Wohnverhältnisse sichergestellt. Hiervon ausgenommen sind die geplanten (Vor)gärten am
Einmündungsbereich der Kronprinzenstraße in die Beverstraße. Mit Ausnahme einer Wohnung besitzen
jedoch alle übrigen betroffenen Wohnungen auch einen Außenwohnbereich an einer Lärmabgewandten
Seite.
Lärm Tiefgarage
Die im Rahmen der Umsetzung des Verfahrens geplante Tiefgarage wurde anhand der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt.
Die Berechnungen ergeben, dass der maßgebliche Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) im
Nachtzeitraum an dem nächstgelegenen Immissionsort im Tageszeitraum um 9 dB(A) und in der lautesten
Nachtstunde um mindestens 1 dB(A) unterschritten wird. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass
Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt festgelegt werden. Dazu zählt die Auskleidung
von Decken- und Wandflächen mit schallabsorbierenden Materialien, die geräuschmindernde Ausführung
von querenden Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenfahrbahn, eine dem Stand der
Lärmminderungstechnik entsprechende Toranlage und die Einhaltung von benannten Schallleistungspegeln
an der akustisch wirksamen Öffnungsfläche der Tiefgarage.
Nach Punkt 7.4 der TA Lärm sind die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen
Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 m vom Grundstück mit zu berücksichtigen, soweit
- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um
mindestens 3 dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
- die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Werden alle drei Kriterien erfüllt, sind durch organisatorische Maßnahmen die Geräuschimmissionen des
anlagenbezogenen Verkehrs soweit möglich zu verhindern. Aufgrund der Belastungszahlen aus der
Verkehrsuntersuchung ist mit einer Steigerung der Immissionsbelastung, unabhängig von der tatsächlichen
Verkehrsbelastung, von 0,9 dB(A) zu rechnen. Damit ist ausgeschlossen, dass sich der Beurteilungspegel
um mehr als 3 dB(A) erhöhen wird. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.
2.1.2.2
Besonnung bzw. Verschattung
Insgesamt stellt sich durch die geschlossene Bebauung, ein innerstädtisch typisches Verschattungsbild dar.
Im Plangebiet ist im ungünstigsten anzunehmenden Fall bei insgesamt 44 geplanten Wohnungen eine
Mindestbesonnung in der Mitte des Winterquartals nicht gewährleistet. Zur Tag- und Nachtgleiche reduziert
sich die Anzahl der Wohnungen, bei denen das Mindestkriterium von 4 Stunden Besonnung am Tag nicht
erreicht wird auf 37 Wohnungen. Jedoch wird zu dieser Zeit jede Wohnung zu mindestens 2 Std. besonnt.
Eine deutliche Verbesserung der Besonnungszeiten einzelner Wohnungen könnte durch den
Zusammenschluss von übereinanderliegenden Wohneinheiten zu Maissonettwohnungen erreicht werden.
Ein solcher Zusammenschluss ist aufgrund des vorgesehenen modularen Bausystems möglich. Darüber
hinaus sollten großzügig bemessene Fensterflächen in den Wohnräumen vorgesehen werden, die zur
Verbesserung des diffusen Lichteinfalls bis an die Etagendecken herangeführt werden sollten. Ebenso
sollte, soweit möglich, in den schlecht besonnten Wohnungen mindestens eine zweiseitige diffuse
Belichtung der Wohneinheit erfolgen. Auch wenn die beiden zuletzt genannten Maßnahmen nicht zu einer
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Einhaltung der Mindestkriterien nach DIN 5034-1 führen können, so stellen sie aber doch einen Beitrag der
Verbesserung der Belichtungsverhältnisse dar.
An dem nördlich des Plangebietes bestehenden Gebäuderiegel an der Goerdelerstraße, werden die
Mindestkriterien hinsichtlich der Besonnung weitgehend eingehalten. Dies gilt insbesondere für das
Gebäude der Kindertagesstätte und für Teile des unmittelbar westlich an die Kindertagesstätte
angrenzenden Freibereiches. Für 4 Ein-Zimmer-Appartements im Erdgeschoss können die Mindestkriterien
zum 17. Januar nicht erfüllt werden. Zur Tag- und Nachtgleiche sind noch 2 der 4 Ein-Zimmer-Appartements
im Erdgeschoss betroffen. Bei den übrigen Wohnungen im Erdgeschoss handelt es sich um
Maissonettwohnungen, bei denen das Mindestkriterium durch Fenster in Aufenthaltsräumen (gemäß DIN
5034-1) im 1. Obergeschoss erfüllt wird. Wenn die 4 betroffenen Ein-Zimmer-Erdgeschosswohnungen mit
den jeweils darüber liegenden Wohnungen zusammengelegt werden, ist eine Einhaltung der
Mindestkriterien zur Besonnung gewährleistet. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bei Realisierung der
Planung geprüft werden.
Auch wenn die DIN 5034-1 für Freibereiche keine Anforderungen definiert, sei darauf hingewiesen, dass
eine Besonnung des neu entstehenden Innenhofes (Innenbereich des südwestlich gelegenen Blockes) und
der geplanten Außenanlage der Kindertagesstätte (WA 2) zur Mitte des Winters am 17. Januar nicht
gewährleistet ist. Zur Tag- und Nachtgleiche ist etwa die Hälfte der neuen Innenhoffläche und die gesamte
westlich der Kindertagesstätte liegende Außenfläche über 4 Stunden besonnt. Mitte des Jahres trifft dies für
über 90 % der Blockinnenfläche und die gesamte Außenanlage des Kindergartens zu.
Unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes und seines Umfeldes in einem innerstädtischen Umfeld,
mit der dort typischerweise vorhandenen Verschattungssituation aufgrund der geschlossenen Bauweise und
der typischen engen Straßenräumen, kann die zeitweise auftretende Nichteinhaltung der
Mindestanforderungen der DIN noch toleriert werden. Insbesondere, wenn die oben beschriebenen
Maßnahmen zur Zusammenlegung von Wohnungen, zumindest für einige Wohnungen, umgesetzt werden.
Eine erhebliche Verschlechterung der Belichtung der bestehender schutzwürdigen Wohnnutzungen im
Gebäude an der Goerdelerstraße ist gegenüber der, auf Grundlage des derzeit rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 580, potentiellen Bebauung, nicht zu erwarten. Vielmehr tritt, im Vergleich mit der auf
Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580 möglichen Bebauung, eine Minimierung der
Beeinträchtigungen für die in den oberen Etagen liegenden Wohnungen ein.
2.1.2.3
Naherholung
Die öffentliche Grünfläche, die durch ihre Lage im Blockinneren isoliert ist und deren Zugänge zumindest
zeitweise abgesperrt sind, kann durch das städtebauliche Konzept der Neubebauung in ein Gesamtkonzept
eingebettet werden. Durch die kürzeren, direkteren und breiteren Zuwegungen sowie durch die Orientierung
wohnungsnaher Freiflächen (Privatgärten) zu der öffentlichen Grünfläche ist eine deutliche Aufwertung der
Fläche zu erwarten. Darüber hinaus unterliegt sie damit einer besseren sozialen Kontrolle.
Die innere Erschließung soll nur im Einrichtungsverkehr befahren werden und mit wenigen Stellplätzen
ausgestattet werden. Die vorgesehenen Sitzgelegenheiten sowie die geplanten leicht erhöhten Vorgärten
stellen eine hohe Aufenthaltsqualität sicher.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.2003 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im
Städtebau“ löst das Wohnungsbauprojekt die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Pro Kind sind
10 qm öffentliche Spielplatzfläche anzusetzen. Pro Wohneinheit ist grundsätzlich von zwei Kindern
auszugehen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann aufgrund des im westlichen Teil des Plangebietes
bereits vorhandenen Spielplatzes um 50 % reduziert werden. Durch die Verlagerung der im östlichen Teil
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der öffentlichen Grünfläche gelegenen Außenspielfläche der Kindertagesstätte in das nördliche Plangebiet,
kann die öffentliche Grünfläche, trotz der heranrückenden privaten Hausgärten, um ca. 500 qm vergrößert
werden. Dies gleicht aber noch nicht die, bei geplanten ca. 200 Wohneinheiten erforderliche Spielplatzfläche
aus. Da eine weitere neue Spielplatzfläche im näheren Umfeld nicht angelegt werden kann, ist für die
restliche zu fordernde Spielplatzfläche eine Ausgleichzahlung in Höhe von 80 € / qm zu entrichten. Hiervon
unabhängig sind für den geplanten Geschoßwohnungsbau die bauordnungsrechtlich erforderlichen
hausnahen Kinderspielflächen anzulegen.
Neben der öffentlichen Spielplatzfläche wird die nur wenig befahrene (Besucherverkehr) errichtete neue
interne Erschließungsfläche als zusätzliche Spielfläche für Kinder geeignet sein.
2.1.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- Festsetzungen von baulichen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form
des Lärmpegelbereiches IV, von dem abgewichen werden kann, sofern im Baugenehmigungsverfahren
durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämmmaße
für Außenbauteile [z.B. durch Eigenabschirmung und sonstige Pegelminderungen (z.B. der sich daraus
ergebenden vertikalen Varianzen)] anzusetzen sind
- Liegen Räume mit Schlaffunktion in einem Bereich mit einer Immissionsbelastung über 50 dB(A) nachts
bzw. 60 dB(A) tags, so sind diese mit schallgedämpften Lüftungseinrichtungen auszustatten
- Festsetzungen von baulichen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im
Rahmen der Errichtung der Tiefgarage: Geräuschmindernde Ausführung querender
Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt, Ausführung der Decken- und Wandflächen mit
schallabsorbierenden Oberflächen
- In den zur Mitte des Winterquartals nicht ausreichend besonnten Wohnungen sollte, soweit möglich,
sichergestellt werden, dass mindestens eine zweiseitige diffuse Belichtung jeder Wohneinheit erfolgt
- Fenster in den Wohn- und Aufenthaltsräumen sollten bis an die Geschoßdeckenunterkante des darüber
liegenden Geschosses herangeführt werden
- Damit die Mindestkriterien bei weiteren Wohnungen, sowohl im Bestand als auch bei den geplanten
Wohnungen eingehalten werden können, sollte geprüft werden ob übereinanderliegende Wohneinheiten
zu Maissonettwohnungen zusammengelegt werden können
- Sicherung der öffentlichen Grünfläche als Kinderspielplatz
- Festsetzung einer großzügigen 8 m breiten und mind. 3 m hohen Zuwegung unmittelbar von der neuen
inneren Erschließungsstraße zu der öffentlichen Grünfläche
- Sicherung der Aufenthaltsqualität der neuen Erschließungsstraße über Regelungen im Vorhaben- und
Erschließungsplan und im Durchführungsvertrag
2.2
2.2.1
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Auf Grundlage der Ziele und Grundsätze des BNatSchG sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des
Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre
Lebensräume sowie sonstige Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf.
wiederherzustellen. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
soll auf Dauer gesichert werden. Zur Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen und der biologischen
Vielfalt wurde von dem Büro Raskin, Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie, Aachen,
19.Juni 2006 eine Artenschutzrechtliche Grundlagenermittlung vorgenommen und durch das Büro
Greenbox, Köln, im Juni 2013, eine Eingriffsbilanzierung erstellt, die auf die Naturschutzrechtliche
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Eingriffsbilanzierung des Büros Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen, 02.Februar 2007 aufbaut,
die für das städtebauliche Konzept aus dem Jahr 2006 erstellt wurde.
Tiere
Von den streng geschützten Arten wurden drei Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) gefunden. Die
Hauptjagdroute der Tiere befand sich nördlich der Innenhöfe, über der Grünanlage, über dem Parkplatz auf
der Ostseite sowie entlang der Fassaden. Weiter wurde eine Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
gesichtet. In den vor Abriss der Hochbauten untersuchten Gebäudeteilen konnten keine weiteren Exemplare
gefunden werden. Die Außenverkleidung der ehemaligen Gebäude eignete sich als Sommer- und
Winterquartier. Hinweise für ein Vorkommen in den Gebäuden oder an der Außenfassade konnten jedoch
nicht festgestellt werden. Die Nutzung der Tiefgarage als Winterquartier kann ausgeschlossen werden, da
die Eingänge und sonstigen Öffnungen dauerhaft verschlossen sind.
Im Rahmen der 2007 durchgeführten Begehung wurden keine planungsrelevanten oder streng geschützten
Vogelarten innerhalb des Plangebietes ermittelt. Die 14 vorgefundenen Mauerseglerbrutpaare (Apus apus),
die an der Außenfassade der Gebäude nisteten, gehören als europäische Vogelarten zu den besonders
geschützten Arten. Durch den Abriss wurden die Niststätten der 14 vorgefundenen Brutpaare des
Mauerseglers (Apus apus) zerstört. Der Mauersegler ist als in Europa heimische Vogelart gemäß Artikel 1
der Richtlinie 79/409/EWG (EG-Vogelschutz-Richtlinie – EG VSR) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 10 b)
des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) besonders
geschützt. Gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist u. a. die Zerstörung von Nist-, Brut-, oder
Zufluchtsstätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten verboten. Im Rahmen des
Abrissverfahrens wurde von der Stadt Aachen, FB 36 / 42 eine Befreiung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1a
BNatSchG zur Vermeidung einer nicht beabsichtigten Härte mit Auflagen erteilt.
Pflanzen
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Aachen. Es ist
nicht in der Biotopkartierung der Landesanstalt für Ökologie Boden und Forsten (LÖBF) erfasst. Ein
Naturdenkmal (Linde) befindet sich in der öffentlichen Grünfläche.
Der Planungsraum lässt sich gemäß der Biotoptypenliste der Stadt Aachen (Stand 11.08.2005) grob in drei
Biotopklassen einteilen, die größtenteils zur Kategorie der „Technischen Biotoptypen und Biotoptypen des
Siedlungsbereiches“ gehören:
- Bauwerke (übererdete Tiefgarage Finanzamt)
- Unbefestigte Freiflächen im Siedlungsbereich (wie Freiflächen mit Spontanvegetation; Anpflanzungen
und Rabatten)
- Verkehrsanlagen und Plätze (versiegelte Straßen, Wege, und Plätze; gepflasterte oder geschotterte
Straßen, Wege und Plätze; unbefestigte Straßen und Wege).
Der Planbereich ist zu ca. 2/3 der Gesamtfläche befestigt. Die überbaute Tiefgarage und die
Behördenstellplätze nehmen dabei den Hauptanteil ein. In diesen Bereichen hat sich mittlerweile eine
Spontanvegetation eingestellt, deren Gehölzanteile überwiegend aus jungen Birken und Weiden bestehen.
Bei dem vorhandenen Baumbestand handelt es sich um überwiegend gesunde vitale Bäume, welche
aufgrund ihres Standortes wesentlich zur Gestaltung und Belebung des Straßenbildes sowie des
Wohnumfeldes beitragen. Weiter leisten die Bäume einen positiven Einfluss auf die lokalen lufthygienischen
Verhältnisse. Die langfristige Erhaltung des geschützten Baumbestandes ist aufgrund der o.g.
Wohlfahrtswirkung von öffentlichem Interesse.
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2.2.2
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Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Tiere
Da aufgrund der verschlossenen Eingänge, die Nutzung der Tiefgarage als Winterquartier für Fledermäuse
ausgeschlossen werden kann, stehen dem Vorhaben unter Voraussetzung der erforderlichen Kompensation
der zerstörten Nistplätze von Mauerseglern durch neue Mauerseglerkästen in 6 m Höhe an den zukünftigen
Gebäuden, keine artenschutzrechtlicher Belange entgegen. Für die Fledermäuse könnten unauffällige,
bauliche Anlagen in den höheren Geschossen der zukünftigen Gebäude als neue Quartiersangebote
geschaffen werden.
Pflanzen
Das geplante Vorhaben betrifft einen überwiegend bebauten, anthropogen beeinflussten und veränderten
Raum in einer innerstädtischen Lage.
Durch die Realisierung des Vorhabens kommt es zum Verlust der sich auf der Tiefgarage ausgebreiteten
Spontanvegetation. Zusätzlich erfolgt ein Eingriff in den östlich gelegenen Teil der öffentlichen Grünfläche,
da dort ein ca. 10 m breiter Streifen in Hausgärten umgewandelt wird. In diesem Zusammenhang werden
auch 6 unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume verloren gehen.
Die Erhaltung der innerhalb des Plangebietes parallel zur Kronprinzenstraße vorhandenen älteren, das
Stadtbild prägende Bäume sowie eines Baumes im Einmündungsbereich der neuen Erschließungsstraße in
die Kronprinzenstraße außerhalb des Plangebietes, ist nicht möglich. In diesem Bereich sind insgesamt 12
unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume betroffen.
An der nördlichen Grenze des Allgemeinen Wohngebietes (WA 1) werden weitere 5 unter die
Baumschutzsatzung fallende Bäume im Rahmen des Abrisses der Tiefgarage bzw. bei Bau der neuen
Tiefgarage nicht erhalten werden können.
Des Weiteren wird durch die geplante Zuwegung zur Goerdelerstraße eine bisher als
Kindergartenaußenfläche genutzte unversiegelte Fläche versiegelt. Die beiden dort befindlichen Bäume
müssen im Rahmen der Erschließungsmaßnahme gefällt werden. Diese Fällung wird jedoch durch die
Anpflanzung von 2 neuen Bäumen kompensiert.
Die bisher versiegelte Fläche im Allgemeinen Wohngebiet (WA 2) wird dem Kindergarten als Außenbereich
zugeordnet und im Rahmen dessen neu gestaltet. Hier ist eine Entsiegelung des Großteils der Fläche in
Form des Auftrags von mind. 30 cm starken unbelasteten Bodenmaterial und die Anpflanzung von 3
Bäumen vorgesehen. Die Anlage von Privatgärten auf der Tiefgarage und eine Dachbegrünung auf einer
Fläche von 1.000 qm tragen zur gestalterischen und lokalklimatischen Verbesserung bei.
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA 1) werden insgesamt 14 neue Bäume gepflanzt. Darüber
hinaus werden an den Grenzen der Privatgärten und innerhalb der neuen Erschließungsstraße
Heckenpflanzungen vorgesehen.
Eingriffsbilanzierung
Die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird, wie in den vorangegangenen Verfahrensschritten,
innerhalb der Umweltprüfung abgearbeitet. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wird bei der
Bestandsbewertung des Plangebietes auf die durch das Büro Förder Demmer Landschaftsarchitekten im
Jahr 2007 erhobenen Daten zurückgegriffen. Dabei wurde die Wertigkeit der überbaubaren
Tiefgaragenfläche separat aufgeführt. Aufgrund des um die Zuwegung zur Goerdelerstraße erweiterten
Plangebietes wurden jedoch Flächenkorrekturen durchgeführt und die Anzahl der Bäume angepasst.
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Wie den beiden voranstehenden Tabellen zu entnehmen ist, beträgt die Wertigkeit des Bestandes 4.666,2
Wertpunkte.
Analog zur Bestandermittlung wurde bei der Ermittlung der Wertigkeit der Planung getrennt zwischen den
Bereichen mit der Tiefgarage und den unterkellerten Flächen einerseits und den übrigen Flächen des
Untersuchungsraumes andererseits unterschieden.
Die geplanten Hecken und Rabatten, die innerhalb der privaten Hausgärten und der privaten
Erschließungsfläche angepflanzt werden sollen, werden in Abstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde nicht in der Bilanzierung berücksichtigt, da diese sich nicht im öffentlichen Raum
befinden.
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Wie den vorangestellten Tabellen zu entnehmen ist, beträgt die Wertigkeit nach Realisierung des
Vorhabens 3.572,7 Wertpunkte.
Die Eingriffsbilanzierung ergibt, dass der Eingriff in die vorhandenen Biotopstrukturen und die abiotischen
Strukturen durch die neu geplante Nutzung des Plangebietes nicht vollständig kompensiert werden kann. Es
verbleibt ein Kompensationsdefizit von 1.093,5 Wertpunkten.
Es wird empfohlen, den fehlenden Kompensationsumfang ebenfalls durch Maßnahmen im innerstädtischen
Raum wie Baumpflanzungen, Anlage von Pflanzflächen, Entsiegelung etc. zu realisieren. Dadurch könnte
der landschaftliche Zusammenhang gewahrt bleiben. Alternativ ist das verbleibende Defizit durch ein
Ersatzgeld auszugleichen.
2.2.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- Aus gestalterischen Gründen sind Heckenpflanzungen, Rabatten und Baumpflanzungen entlang der
neuen Erschließungsstraße und in den Privatgärten anzupflanzen
- Anpflanzungen von Baumpflanzungen auf der neuen Außenspielfläche des Kindergartens (WA 2) und
der neuen Fußwegeverbindung zur Goerdelerstraße
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- Durch die vorgesehene 1.000 qm Dachbegrünung, der Anlage von über 1.900 qm Gärten im Bereich der
ehemaligen Tiefgarage und der Entsiegelung im Bereich der neuen Außenspielfläche des Kindergartens
(WA 2) wird ein Teil der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert
- Weitgehender Erhalt der öffentlichen Grünfläche
- Regelungen zum Baumschutz und zum Schutz der öffentlichen Grünfläche während der
Baumaßnahmen
- Regelungen zu externen Ausgleichsmaßnahmen bzw. zur Zahlung des Ersatzgeldes zwischen dem
Vorhabenträger und der Stadt Aachen
- An den künftigen Gebäuden sind mindestens 5 Mauerseglerkästen einzuplanen
- An den künftigen Gebäuden sollten Ersatzquartiere für Fledermäuse geschaffen werden
- Vor den Abrissarbeiten sind die Arbeiter hinsichtlich der Einhaltung von Schutzmaßnahmen beim Fund
von streng geschützten Tierarten zu unterweisen
Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen ist durch entsprechende Regelungen im
Durchführungsvertrag (mit Bürgschaften) sicherzustellen.
2.3
2.3.1
Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des
Bodens zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im Plangebiet
gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam
umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
besonders zu schützen.
Das Plangebiet liegt über dem Grundgebirge der „Famenne“-Schichten (durch tektonische Faltung schräg
gegen die horizontale aufgerichtete Wechsellagerungen aus überwiegend Schluff- und Tonsteinbänken mit
vereinzelt zwischengeschalteten, quarzitisch gebundenen Sandsteinbänken), das an der Oberseite, infolge
der von der Geländeoberfläche ausgehenden Verwitterung, zu einem mehrere Meter dicken „Lehm“
(„Verwitterungslehm“) zersetzt ist. Schutzwürdige Böden sind im Plangebiet aufgrund der Vornutzung nicht
vorhanden. Die Baugrundoberfläche besteht aus einer 2,0 bis 4,7 m dicken, heterogenen Aufschuttschicht.
Sie setzt sich aus reinen Bauschuttlagen (Ziegel-, Beton- und Mörtelbruch) sowie aus „Lehm“-Bauschuttgemische zusammen. Teilweise wurden auch reine „Lehme“ sowie Sand und Kies vorgefunden.
Nach dem derzeitigen Planungsstand liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen die
Eintragungen von drei Altlastenverdachtsflächen vor, wobei sich der Altstandort AS 2809 über das gesamte
Plangebiet erstreckt:
Altstandort AS 2809
- Kaserne (1893-1944)
Altstandort 2122 – Beverstraße 17
- Dippel, W (1941) – Seifengroßhandlungen
- Coutura & Mayer KG (1951-1959) – Tuchherstellung
- Schmitz, H. (1959) – Webereien
Altstandort 2508 – Goerdelerstraße 6-8
- Kfz-Werkstatt und Tankstelle aus den 30-60er Jahren des vorigen Jahrhunderts
Dieser Bereich wurde im Rahmen der Neubaumaßnahmen 1992 weitgehend saniert, kleinräumige
Restbelastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen im Untergrund können aber nicht vollständig
ausgeschlossen werden.
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Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Folgende Gutachten liegen im Fachbereich Umwelt zur Beurteilung der Altlastensituation und der zu
erwartenden Ein- und Auswirkungen des Vorhabens vor:
- Neubau einer Wohnbebauung mit Kindergarten an der Goerdelerstraße in 5100 Aachen
(Baugrundgutachten) (Prof. Dieler + Partner, 1992)
- Geotechnischer Bericht über die örtlichen geohydrologischen Verhältnisse mit bautechnischen
Rückschlüssen auf die geplante Neubebauung sowie orientierende Gefährdungsabschätzung (Prof.
Dieler & Partner, 9.6.2006)
- Rückbau Finanzamt Aachen Kreis und Außenstadt Beverstraße 17, 52066 Aachen: Voruntersuchungen
im Bereich Heizölbehälter (Geotaix Umwelttechnologie, März 2006)
- Rückbau Finanzamt Aachen Kreis und Außenstadt Beverstraße 17, 52066 Aachen: Abschlussbericht
(Geotaix Umwelttechnologie, Dezember 2007)
Unter der gesamten Fläche des ehemaligen Finanzamtes befindet sich eine Tiefgarage, so dass nur in den
Randbereichen des Finanzamtes Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden. Außerhalb der unterkellerten
Altbebauung wurden zwischen 2,0 und 4,7 m mächtige, heterogene Auffüllungen (Bauschuttlagen und
Bauschutt-Lehmgemische) angetroffen. Abfallrechtlich kann das Material gem. LAGA dem Zuordnungswert
Z 1.2 zugeordnet werden. Es ist davon auszugehen, dass die neue Tiefgarage in den unbelasteten
gewachsenen Boden einbindet und hier keine Bodenverunreinigungen vorliegen.
Auf dem Teilbereich des Grundstückes Goerdelerstraße (Gutachten 1992) wurden im Rahmen einer
Baugrunduntersuchung ähnliche Bodenverhältnisse wie im Umfeld des ehemaligen Finanzamtes
angetroffen. Chemische Untersuchungen wurden damals nicht durchgeführt.
Auf den bisher unbebauten Bereichen, insbesondere dem Spielplatzbereich, wurden ebenfalls keine
Untersuchungen durchgeführt. Da derzeit kein unmittelbarer Zugang zum ggf. vorhandenen
Auffüllungsmaterial durch den vorhandenen Auftrag von kulturfähigem Boden gegeben ist, kann eine
Gefährdung ausgeschlossen werden.
Aus den Bodenuntersuchungen (Dieler & Partner, 2006) ist ersichtlich, dass zwei Bodenproben – allerdings
aus den für den Wirkungspfad Boden-Mensch nicht bewertungsrelevanten Tiefen - leicht erhöhte
Bleigehalte aufweisen, die den Prüfwert für Kinderspielflächen überschreiten.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass oberflächennah punktuelle Prüfwertüberschreitungen
vorliegen, ist dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig offene Bodenflächen durch Herstellung und Erhaltung
einer geschlossenen Vegetationsdecke (Raseneinsaat) zu vermeiden sind. Alternativ ist eine
Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 30 cm mit unbelastetem Bodenmaterial durchzuführen.
Auf dem Gelände des ehemaligen Finanzamtes wurden im Bereich des ehemaligen Heizöltankfeldes
Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Feststoffgehalte zeigen
weitgehend unauffällige Mineralkohlenwasserstoffgehalte auf, während eine Grundwasserprobe
(Schichtenwasser) eine erhebliche Überschreitung des Prüfwertes der BBodSchV aufweist. Hier lag nach
Aussage des Gutachters (Geotaix, 2006) ein kleinräumiger Schaden vor. Der Schaden wurde im Rahmen
des Rückbaus des Heizungstanks vollständig saniert (Geotaix, 2007).
Unter der Voraussetzung, dass die unten aufgeführten Maßnahmen im Baugenehmigungsverfahren
durchgeführt werden, kann auf eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan
verzichtet werden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
2.3.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- Im Bereich der vorhandenen und geplanten Grün– und Spielplatzflächen sind zukünftig offene
Bodenflächen durch Herstellung und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke (Raseneinsaat)
zu vermeiden oder es ist eine Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 30 cm mit unbelastetem
Bodenmaterial durchzuführen
Bei Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sind die Anforderungen gem. § 12
BBodSchV zu beachten. Die Vorsorgewerte des Anhangs 2 der BBodSchV sind hierbei einzuhalten.
Dies muss durch den Lieferanten nachgewiesen werden
- Das Auffüllungsmaterial kann als nicht überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft werden.
Das Auffüllungsmaterial ist, soweit es durch den baubedingten Aushub im Bereich der zukünftigen
Bebauung anfällt, der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Da aber selbst nach den erfolgten
Untersuchungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in kleinflächigen Teilbereichen ein
abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des Bodenmaterials mit
erhöhtem Anteil an Fremdbestandteilen vorliegt, werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
entsprechende Auflagen, u.a. eine gutachterliche Begleitung, erteilt
2.4
2.4.1
Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Im Vordergrund der Umweltprüfung bezüglich des Schutzgutes Wasser stehen der Schutz der Gewässer
und deren Funktion für den Menschen und den Naturhaushalt. Zu prüfen ist u.a. der Umgang mit dem
Grundwasser, den Oberflächengewässern und der Entwässerung der bebaubaren Flächen.
Grundwasserschutz
Der Boden des Plangebietes wird von den in geringer Tiefe anstehenden „Famenne“-Schichten geprägt, die
von der Oberfläche ausgehend, zu mehreren Meter dicken Lehmschichten verwittert sind, dem so
genannten Verwitterungslehm. Dieser besitzt eine geringe bis sehr geringe Wasserdurchlässigkeit.
Der natürliche, im Jahresverlauf höchst mögliche Grundwasserflurabstand im Plangebiet liegt zwischen ca.
1,7 und 3,7 m unter Flur. Diese Grundwasserständestände werden überlagert durch lokale
Stauwasserhorizonte in den künstlichen Aufschüttungen, mit denen die natürliche Baugrundoberseite aus
Verwitterungslehm mit Schichtdicken von 2,6 bis 5,6 m überdeckt ist. Das Stauwasser entsteht aus örtlich
versickernden Niederschlägen, bedingt durch den bestehenden Durchlässigkeitsunterschied der Böden.
Begünstigt durch den Schichtenaufbau der Böden liegt im oberflächennahen Baugrund eine echte
Fließbewegung nicht vor.
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Schutz der Oberflächengewässer
Auf dem Plangelände selbst sind keine Gewässer vorhanden. Der verrohrte Beverbach passiert jedoch im
westlichen Bereich das Plangebiet in einer Entfernung von ca. 60 Metern. Das Plangebiet gehört zum
Einzugsgebiet der Wurm. Die Hochwassersituation im Unterlauf der Wurm erfordert es, dass bei einer
Einleitung von Niederschlagswasser über die Kanalisation oder direkt ins Gewässer keine Überschreitung
der zulässigen, im Generalentwässerungsplan (GEP) verankerten Einleitmengen erfolgt.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im Bebauungsplangebiet selbst nicht vorhanden.
Entwässerung:
Das Plangebiet liegt an Beverstraße und Kronprinzenstraße, die beide abwassertechnisch erschlossen sind
und im Mischsystem zur Abwasserreinigungsanlage Soers entwässern. Zusätzlich führt ein
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Beverstraße
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Regenwasserkanal von der Beverstraße über die Turpinstraße in den verrohrten Beverbachkanal in der
Drimbornstraße.
Das anfallende Niederschlagswasser unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich, dem § 55 (2) WHG in
Verbindung mit § 51 a LWG entsprechend, in ein Gewässer einzuleiten oder zu versickern, wenn dies
möglich ist und die entsprechenden Flächen nicht bereits kapazitätsmäßig in den vorhandenen
Kanalleitungen der Stadt Aachen berücksichtigt wurden.
Das Plangelände war bereits bebaut. Ob eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers über die
Regenwasserleitung in den Beverbach erfolgte (zumindest teilweise), ist nicht bekannt.
Gemäß Generalentwässerungsplan ist eine Einleitung von Niederschlagswasser bis zu einem
Abflussbeiwert von 0.5 grundsätzlich in das öffentliche Kanalnetz oder auch direkt in das Gewässer
zulässig.
2.4.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Grundwasserschutz
Bedingt durch die Beschaffenheit der anstehenden Böden und der vorliegenden Schichtenfolge ist die
vorhandene horizontale Fließgeschwindigkeit des Grundwassers äußerst gering, sodass bei
Ausschachtungsarbeiten der Wasserandrang in der Baugrube ebenso gering ist. Damit sind Setzungen im
Bereich der Nachbarbebauung, wenn überhaupt, gemäß Aussage des Gutachters Geohydrologisches
Gutachten, Prof. Dieler + Partner, Aachen, 09. 05. 2013 unwahrscheinlich. Ein Abpumpen des in der
Baugrube anfallenden Wassers ist somit voraussichtlich im Umfeld ohne Auswirkungen. Präventiv muss
jedoch vor Beginn der Baumaßnahme ein Beweissicherungsverfahren für die Nachbarbebauung durch
einen Gutachter durchgeführt werden.
Aufgrund der geringen horizontalen Fließgeschwindigkeit wird es bei einer Verwirklichung der
Baumaßnahme ferner nicht zu Beeinträchtigungen des Grundwasserstromes wie Aufstau, Absenkung und
Umlenkung kommen, wenn vorsorglich unter der erdberührten Bodenplatte des Baukörpers längs und quer
zwischen den Fundamenten gefällelose Drainrohre für einen erforderlichen Druckausgleich verlegt werden.
In einem gutachterlich begleitenden Grundwassermonitoring vor, während und nach der Bauzeit ist eine
Überwachung des Grundwasserstromes sicherzustellen.
Wegen des Einbindens in Grundwasser und Stauwasser sind erdberührte Bauteile drückendem Wasser
ausgesetzt und deswegen druckwasserdicht auszubilden.
Schutz der Oberflächengewässer
Durch eine Verwirklichung der Baumaßnahme sind Gewässer nur durch eine Ableitung des anfallenden
Niederschlagswassers betroffen. Der zulässige Abflussbeiwert von 0,5 ist einzuhalten. Sollte der zulässige
Abflussbeiwert jedoch überschritten werden, ist zwingend ein Ausgleich, zum Beispiel durch den Bau von
Rückhalteräumen zu schaffen.
Alternativ kann ein höherer Abflussbeiwert akzeptiert werden, wenn der WVER in einer entsprechenden
Untersuchung nachweisen kann, dass dadurch die Hochwassergefahr an der Wurm nicht erhöht wird. Die
Erforderliche Untersuchung muss durch den Bauherren beauftragt und finanziert werden.
Entwässerung
Derzeit ist noch nicht nachgewiesen, dass bei einer Verwirklichung des Bebauungsplanes der geplante
Abflussbeiwert den zulässigen, gemäß GEP zulässigen Abflussbeiwert, nicht überschreitet. Sollte dieser
Abflussbeiwert nicht eingehalten werden oder bei Überschreitung keine Ausgleichsmaßnahmen (zum
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Beispiel Rückhaltungen oder Nachweis des WVER, dass höherer Abflussbeiwert unschädlich ist)
geschaffen werden können, ist die Entwässerung des Plangeländes nicht sichergestellt und die Untere
Wasserbehörde (UWB) kann einer Verwirklichung des Bebauungsplanes nicht zustimmen.
In welchem Umfang und in welche Kanalleitungen (Mischwasser bzw. Regenwasser) das anfallende
Niederschlagswasser einzuleiten ist und wie eine eventuell erforderliche Rückhaltung auf dem Gelände
auszusehen hat, ist zwingend mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung
Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/73) und dem Wasserverband Eifel Rur (WVER) abzustimmen. Es ist
zu beachten, dass der vorhandene Abflussbeiwert den gemäß GEP maximal zulässigen Abflussbeiwert
nicht überschreitet.
2.4.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Grundwasserschutz
- Erdberührte Bauteile sind zwingend druckwasserdicht laut DIN 18195-6 auszubilden.
- Vor Beginn der Ausschachtungsarbeiten ist ein Beweissicherungsverfahren an benachbarten Gebäuden
nach Angabe des Gutachters durchzuführen.
- Es dürfen keine über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen
vorgenommen werden.
- Für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen muss frühzeitig vor Beginn des
Baugenehmigungsverfahrens eine wasserrechtliche Genehmigung bei der UWB beantragt werden.
Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Erstellen von erforderlichen Grundwassermessstellen und
Bearbeitungszeiten bei der Wasserbehörde) sind bei der Zeitplanung zu berücksichtigen.
(Hinweis: Grundwassermessstellen sind in DN 75 mm /3 Zoll einzubauen – keine Rammpegel)
- Ferner ist für die temporäre Einleitung von Drainagewasser in das städtische Kanalnetz eine
Einleitgenehmigung zu beantragen.
- Die Erdarbeiten der Baumaßnahme sind gutachterlich zu begleiten. Das laut Aussage des Gutachters
noch ausstehende Baugrundgutachten ist aufzustellen, der UWB vor Beantragung der
Grundwasserabsenkung vorzulegen und inhaltlich bei der Baumaßnahme zu berücksichtigen.
- Mindestens einen Monat vor Beginn der Ausschachtungsarbeiten ist ein Grundwassermonitoring zu
beginnen und mindestens zwei Monate über die Bauphase hinaus in Abstimmung mit einem Gutachter
und der Unteren Wasserbehörde durchzuführen.
- Unter der Bodenplatte sind längs und quer gefällelose Drainrohre nach Anordnung des Gutachters zu
verlegen.
- Der Einbau von Recyclingmaterial im Grundwasserschwankungsbereich ist verboten.
- Der dauerhafte Anschluss von Drainagen an das öffentliche Kanalnetz (auch Gewässer) ist verboten.
Entwässerung
- Es ist zwingend frühzeitig ein Entwässerungskonzept durch ein Ingenieurbüro, in Abstimmung mit dem
FB 61/73, aufzustellen und mit dem (WVER) bezüglich der Hochwassersicherheit abzustimmen.
Gegebenenfalls ist der WVER durch den Bauherren zu beauftragen.
Vor Satzungsbeschluss ist das Entwässerungskonzept der UWB zusammen mit Stellungnahmen des FB
61/73 und des WVER vorzulegen.
Dem Entwässerungskonzept ist ein Flächenbilanzplan beizufügen, der Auskunft über den laut
Bebauungsplan (zulässige Grundfläche) maximal möglichen Abflussbeiwert für jede Teilfläche und die
dazugehörende Flächenangabe beinhaltet.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
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- Es ist zwingend frühzeitig eine detaillierte Entwässerungsplanung in Abstimmung mit dem FB 61/73
aufzustellen und umzusetzen.
- Großflächige Metalleindeckungen (auch Fassaden), wie z.B. Kupfer, Zink und Blei sind als äußere
Dachhaut grundsätzlich unzulässig, wenn nicht sichergestellt ist, dass die ausgespülten
Schwermetallpartikel durch Vorklärung des Niederschlagswassers zurückgehalten und entsorgt werden.
Aluminiumverkleidungen sind zulässig (Kanalanschlusssatzung).
Die Umsetzung aller „Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen“ ist zwingend erforderlich. Um dies zu ermöglichen, ist die Aufnahme der Formulierungen
dieser Maßnahmen im Durchführungsvertrag erforderlich.
2.5
2.5.1
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Im klimatischen Sinne soll eine umweltverträgliche Stadtentwicklung darauf ausgerichtet sein, einem für den
Menschen „idealen Stadtklima“ möglichst nahe zu kommen. Im Falle einer Bebauung von Stadträumen sind
die Umwelteinwirkungen aus ansteigenden verkehrlichen Belastungen und durch eine allgemeine
Erwärmung aufgrund von Überbauung und abnehmender Luftzirkulation zu erwarten.
Klima
Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Frankenberger Viertels, in dem eine relativ einheitliche hohe
Blockbebauung mit vorwiegender Wohnnutzung überwiegt. Der Versieglungsgrad in den
Blockinnenbereichen liegt etwa zwischen 70 – 85%. Gemäß dem „Aachener Gesamtstädtischen
Klimagutachten 2001“ ist das Plangebiet dem Klimatop „Stadtklima“ zuzuordnen. In diesem Klimatop
verursacht „die dichte städtische Bebauung…ausgeprägte Wärmeinseln mit eingeschränkten
Luftaustauschbedingungen, z.T. ungünstigen Bioklimaten und erhöhter Luftbelastung.“ Der Bereich des
Plangebietes wird im Klimagutachten dem „Lastraum der verdichteten Stadtbereiche“ zugerechnet. Für
diesen Bereich werden Verbesserungen der Situation angestrebt. Im Einzelnen wird hierzu ausgeführt:
„..Erhöhung des Vegetationsanteils (Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen), die durch
Maßnahmen der Blockinnenhofentkernung,- entsiegelung und –begrünung in Verbindung mit einer Öffnung
der Blockinnenhöfe begleitet werden sollte. Eine Reduktion der Emissionen ist vorzusehen.“ Ebenfalls
sollen die Auswirkungen der Bebauung auf Kaltluftströme minimiert werden. Hierzu führt das
Klimagutachten aus: “Optimieren der Reichweite von Kaltluftströmen innerhalb der Bebauung: –
Verhinderung vorzeitiger thermischer Auflösung durch Sicherung, Ausbau, Vernetzung und Schaffung von
Grün- und Freiräumen; -bei neuen Gehölzanpflanzungen sollen Strömungshindernisse vermieden werden;
Emissionsmindernde Maßnahmen auf diese Bereiche konzentrieren; - neue bauliche Hindernisse nur in
Ausnahmefällen zulassen (insbesondere als Kaltluftbahnen wirksame Baulücken nicht schließen).
Luft
Es ist von einem mäßigen Schadstoffemissionsniveau auszugehen, wobei die Durchlüftungssituation im
Verhältnis zu den Emissionen wegen der positiven Einflüsse des Beverbach- und Gillesbachtales zumindest
im südlichen Frankenberger Viertel recht günstig zu bewerten ist.
Während die lufthygienische Situation sich in den letzten Jahren durch den Rückgang von
Hausbrandemissionen deutlich verbessert hat, haben die verkehrlichen Emissionen stark zugenommen.
Die Immissionsbelastungen an den umgebenden Hauptverkehrsstraßen liegen nach Einschätzung des
Umweltamtes aufgrund der geschlossenen Blockrandbebauung nicht weit unter den Grenzwerten der 39.
BImSchV.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
2.5.2
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Klima
Zur Berechnung der Kaltluftströmungen wurde vom Büro I.F.I., Institut für Industrieaerodynamik GmbH,
bereits für den früheren städtebaulichen Entwurf im Jahr 2006 eine Kaltluftabfluss- Simulation und eine
zugehörige Bewertung erstellt. Für den aktuellen städtebaulichen Entwurf wurde auf die bereits
vorhandenen gutachterlichen Stellungnahmen aufbauend eine weitere CFD-Kaltluftstudie erstellt.
Das Plangebiet liegt im durch Blockrandbebauung geprägten Frankenberger Viertel am östlichen Rand des
Einflussgebietes der Kaltluftströme aus dem Beverbachtal. Die stadtklimatische Bedeutung ist daher von
lokaler Natur – wie auch die Veränderungen der Kaltluftabflüsse zeigen – bezüglich der Vermeidung von
Kaltluftstau und der damit verbundenen überproportionalen Erwärmung des Luftstroms.
Die Entstehung von Kaltluft und ihr Abfluss aus dem Entstehungsgebiet ist gemäß der VDI 3787-5 im
Plangebiet nicht zu erwarten. In der Studie wurde untersucht in wieweit die Weiterleitung des
Kaltluftabflusses durch das Vorhaben gestört wird und inwieweit die Vermeidung größerer Erwärmung
sowie Stau oder Stagnation der Luft gewährleistet werden kann. Die Untersuchung erfolgte in einem
Vergleich des Zustandes bei Umsetzung der Planung und des früheren, jetzt noch planungsrechtlich
zulässigen Zustandes mit den Baukörpern des ehemaligen Finanzamtes.
Gemäß dem Grundsatz, nach Möglichkeit eine Verbesserung der Bestandssituation bzw. der
planungsrechtliche zulässigen Situation herbeizuführen, konnte durch die Strömungssimulation gezeigt
werden, dass durch die Neuplanung die oberen Schichten der Kaltluftströmung im Vergleich zum
ehemaligen Bestand (Finanzamt) positiv beeinflusst werden. Eine genaue Betrachtung der sich
einstellenden Strömungsgeschwindigkeiten zeigt, dass sich für die Planung im Vergleich zum ehemaligen
Bestand keine erheblichen Änderungen ergeben. Die Durchströmung der Kronprinzenstraße und der neuen
Durchwegung von der Beverstraße zur Goerdelerstraße ist noch so stark, dass eher von einem
Kaltluftabfluss denn von Kaltluftakkumulation gesprochen werden kann. Für die Anwohner sind die
vorgenannten Unterschiede jedoch kaum wahrnehmbar.
Die geplante Bebauung schließt die vorhandene Blockbebauung entlang der Beverstraße und
Kronprinzenstraße ab, sodass sowohl übergeordnete Windbewegungen als auch Kaltluftströme im
Wesentlichen über das bestehende Straßennetz um diesen städtischen Block herumgeleitet werden. Die
Simulationen zeigen, dass der Rücksprung des geplanten Gebäudes an der Ecke Beverstraße /
Kronprinzenstraße dazu beiträgt, die Kaltluft ohne Widerstände und Verwirbelungen um den Block zu leiten.
Die Wirkung der vorgesehenen Bebauung wurde in der Studie, im Vergleich der nach dem rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 580 zulässigen Bebauung, über die Bilanzierung der Kaltluftabflüsse stromab (Richtung
Norden) erfasst. Bereits auf Höhe der Goerdelerstraße ist in der Volumenstrombilanz eine leichte Zunahme
festzustellen. Im Bereich der Kronprinzenstraße beträgt diese Zunahme 3,5% und entlang des
Erschließungsweges von der Beverstraße zur Goerdelerstraße 1,8%. Eine darüber hinausgehende Wirkung
dieser positiven Veränderungen auf den anschließenden stromab liegenden Bereich bis zum
Adalbertsteinweg kann wegen der begrenzten Fläche des Plangebietes und aufgrund der quantitativ
ermittelten Kaltluftströme ausgeschlossen werden. Hier hat die quer zur Kaltluftflussrichtung vorhandene
Bebauung entlang der Goerdelerstraße und Oppenhoffallee eine größere Bedeutung als die in Flussrichtung
offene Bebauung im Plangebiet.
Von der Beverstraße zur Goerdelerstraße ist eine durchgängige ca. 15 m breite Durchwegung geplant.
Diese liegt vorteilhaft in der oben genannten Nord-Süd-Achse eines potentiell abgelenkten Kaltluftstroms
und kann daher als Druckentlastung und Nebenweg für die Strömung dienen. Sie ersetzt dadurch die früher
vorhandene Öffnung im Erdgeschoss des ehemaligen Finanzamtes.
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Die daneben westlich des Plangebietes zum Bestand anschließende freie Schneise (rund um die öffentliche
Grünfläche) ist für die Kaltluftströme ohne Wirkung, da an dieser Stelle durch die gegenüberliegende
geschlossene Blockrandbebauung keine weitere Kaltluft in der Achse der Durchwegung ankommen kann.
Der geplante Innenbereich des vollkommen umschlossenen Blockes im südöstlichen Teil des Plangebietes
bleibt von den zwischen den Häuserzeilen verlaufenden Strömungen fast unberührt. Es findet nur ein
geringer Luftmassenaustausch statt, so dass eine zufriedenstellende Belüftung des Innenhofes unter
Berücksichtigung der ursprünglich vorgesehenen zwei Zugänge mit einer Querschnittsfläche von je 1,5x3 m
nicht sichergestellt werden kann. Durch Verdoppelung der Querschnittsfläche auf je 3x3 m ergibt sich auch
eine Verdoppelung des Luftaustauschs im Innenhof, so dass nach Aussage des Gutachters insgesamt
tolerable Werte erreicht werden können. Auf weitergehende planerische Änderungen, wie z.B. die
Schaffung von gebäudehohen, im Hinblick auf die Sicherstellung des Windkomforts, mindestens 8 m breiten
Durchlässen, wurde daher seitens der Planer verzichtet.
Um die negative Versiegelungsbilanz mit Wirkung auf das Lokalklima zu verbessern, wurde die ursprünglich
mit ca. 520 qm vorgesehene Dachflächenbegrünung, entsprechend den Empfehlungen des städtischen
Klimagutachtens, deutlich auf 1.000 qm erhöht.
Luft
Das Verkehrsgutachten vom Büro BSV hat ergeben, dass die Anzahl der verkehrlichen Aktivitäten, im
Vergleich zur ehemaligen Finanzamtsnutzung nicht zunehmen, sondern voraussichtlich um über 25 %
zurückgehen werden.
Die Simulation der Kaltluftströmungen zeigt nach Umsetzung der Planung eine leicht bessere
Durchströmung der Kronprinzenstraße und des von der Beverstraße zur Goerdelerstraße geplanten
Erschließungsweges, welche sich, zusammen mit dem geringeren Verkehrsaufkommen, im Sinne des
Verbesserungsgebotes positiv auf die Luftschadstoffsituation auswirken kann.
Durch die neue Tiefgarage mit max. 200 Stellplätzen werden 640 Fahrten unmittelbar an der
Tiefgaragenzufahrt erwartet. Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage ist mit einer Abluftüberdachführung
vorgesehen. Im Baugenehmigungsverfahren sind zur Bestimmung möglicher Luftschadstoff-Immissionen
aus dem Betrieb der Tiefgarage ein Gutachten zur Lufthygiene zu erstellen, das die kritischen
lufthygienischen Belastungen auf der Erdgeschossebene (Wohnfenster, Terrassen, Balkone,
Kinderspielplatz, Wohnaufenthaltsbereiche) beurteilt. Alternativ zu der Be- und Entlüftung über Dach sind
auch andere technischen Lösungen zulässig, solange diese die maßgeblichen Grenzwerte einhalten und
dies durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird.
Insgesamt ist unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen von keiner wesentlichen
Verschlechterung der lufthygienischen Verhältnisse auszugehen.
2.5.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- Zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen trägt die Aachener Festbrennstoffverordnung (2010) bei
- Im Plangebiet geplante Tiefgaragen sind mit einer mechanischen Be- und Entlüftung mit einer
Abluftüberdachführung auszustatten. Hierzu ist im Baugenehmigungsverfahren ein lufthygienisches
Gutachten zu erstellen. Alternative technische Lösungen zur Be- und Entlüftung können zugelassen
werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen
nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte der 39.BImSchV eingehalten werden
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- Sicherstellung eines ausreichenden Querschnittes (mindestens 3x3m) der Zuwegungen in den
geplanten Blockinnenbereich
- Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen Situation gemäß dem städtischen Klimagutachten
sind vorgesehen:
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 wird ein hoher Vegetationsanteil durch die Festsetzung
von begrünten Dächern und großer Teile der Tiefgarage sichergestellt. Die versiegelten Flächen werden
auf ein Mindestmaß beschränkt
Der Behördenstellplatz an der Wohnbebauung Goerdeler Straße wird entsiegelt und als Freifläche
(Außenanlage Kindergarten) ausgebildet
2.6
2.6.1
Schutzgut Landschaft / Stadtbild
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Das Plangebiet liegt im bebauten Raum und ist nicht als Landschaftsraum wahrnehmbar. Besonders
markant und stadtbildprägend sind jedoch die Bäume entlang der Kronprinzenstraße und der
Gehölzbestand auf der östlich gelegenen öffentlichen Grünfläche. Dort befindet sich auch ein Naturdenkmal
(Linde).
2.6.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Aufgrund der städtebaulich wünschenswerten straßenbegleitenden Blockrandbebauung ist die Erhaltung
der innerhalb des Plangebietes, parallel zur Kronprinzenstraße vorhandenen älteren, das Stadtbild
prägende Bäume nicht möglich. Der Verlust dieser Strukturen wirkt sich negativ auf das Stadtbild aus.
Anstatt der Grünkulisse entsteht ein innenstadttypisches Stadtbild.
Die Bäume in der öffentlichen Grünfläche werden, mit Ausnahme von ca. 6 Bäumen unmittelbar am westlich
anschließenden neuen Baufeld, erhalten. Durch großzügigere fußläufige Zuwegungen kann eine bessere
Integration der Grünfläche in die umgebenden Strukturen sichergestellt werden.
Die neue private Erschließungsfläche wird als Spiel- und Aufenthaltsfläche mit leicht erhöhten und mit
Hecken umgrenzten Vorgärten errichtet. Im Zusammenwirken mit den geplanten, im Frankenberger Viertel
typischen gründerzeitlichen Hausfassaden und einzelnen Baumpflanzungen, erhält der Straßenraum ein
ansprechendes Stadtbild.
2.6.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- Erhalt der öffentlichen Grünfläche
- Anpflanzen von Hecken und Bäume
2.7
2.7.1
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher
Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren
Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte.
Im Plangebiet befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler.
Nach bereits erfolgtem Abbruch der Hochbauten des Finanzamtes ist derzeit nur noch die Tiefgarage als
Sachgut erhalten. Aufgrund des langjährigen Leerstandes ist diese jedoch in einem sanierungsbedürftigen
Zustand.
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2.7.2
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch den geplanten Abriss der Tiefgarage wird ein Sachgut zerstört. Da eine Sanierung und der Bau einer
beim Verzicht eines Abrisses erforderliche lastenverteilende Druckplatte, einen unverhältnismäßigen
großen wirtschaftlichen Aufwand darstellen würde, ist der Abbruch der Tiefgarage erforderlich.
Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter. Auf
die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsgebot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern
im Rahmen der Bauausführung wird hingewiesen.
2.7.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Mit Ausnahme der Aufnahme des Hinweises zur Meldepflicht bei der Entdeckung von Bodendenkmälern
sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
2.8
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in
unterschiedlichem Maße. Die aus methodischen Gründen schutzgutbezogene Vorgehensweise der
Untersuchung betrifft ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Wechselwirkungen, die über die
bereits bei den einzelnen Schutzgütern berücksichtigten Funktionszusammenhänge hinausgehen, ergeben
sich nicht.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen wurden im Rahmen der einzelnen Schutzgüter beschrieben. Eine Verstärkung der
Auswirkungen durch sich gegenseitig in negativer Weise beeinflussende Wirkungen ist nicht zu erwarten.
3.
3.1
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung
Die Neubebauung bietet die Chance, den Bereich des ehemaligen Finanzamtes besser in die Umgebung
einzubinden. Durch eine Aufwertung des Baublocks und die Schaffung neuer gemischter Wohnangebote
soll dieser innerstädtische Bereich zur Durchmischung der Bevölkerungsstruktur beitragen, sich stärker
strukturell dem Frankenberger Viertel annähern und eine urbane Wohn- und Lebenssituation geschaffen
werden. Die bisher isolierte Grünfläche wird in die alte und neue Bebauung integriert und angebunden.
Darüber hinaus wird die städtebaulich gewünschte und in der Rahmenplanung für das Frankenberger
Viertel bereits geforderte fußläufige Nord-Südverbindung planungsrechtlich vorbereitet.
Mit der Realisierung des Vorhabens sind die unter den einzelnen Schutzgütern genannten
Umweltauswirkungen verbunden. Durch die beschriebenen Kompensationsmaßnahmen können die
negativen Umweltauswirkungen minimiert werden, so dass keine wesentlichen Veränderungen und Risiken
für die Schutzgüter zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung und Realisierung der genannten Maßnahmen
entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Umweltauswirkungen.
Hiervon ausgenommen sind die für das Schutzgut Mensch hinsichtlich der Besonnung zu erwartenden
Auswirkungen. Demnach ist mit der teilweisen Verschattung von 4 Ein-Zimmer-Appartements in dem
Gebäuderiegel an der Goerdelerstraße und einer eingeschränkten Besonnung von maximal 44 Wohnungen
und Freiflächen im Plangebiet zu rechnen. Wie bereits dargestellt kann jedoch unter Berücksichtigung der
Lage in einem innerstädtischen Umfeld, mit der dort typischerweise vorhandenen Verschattungssituation,
die zeitweise auftretende Nichteinhaltung der Mindestanforderungen der DIN 5034, Teil 1 weitgehend
toleriert werden. Insbesondere, wenn die beschriebenen Maßnahmen zur Zusammenlegung von
Wohnungen, zumindest für einige Wohnungen, umgesetzt werden. Eine erhebliche Verschlechterung der
Belichtung der bestehender schutzwürdigen Wohnnutzungen im Gebäude an der Goerdelerstraße ist
gegenüber der, auf Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580, potentiellen
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Bebauung, nicht zu erwarten. Vielmehr tritt, im Vergleich mit der auf Grundlage des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 580, eine Minimierung der Beeinträchtigungen für die in den oberen Etagen liegenden
Wohnungen ein.
Mit der Realisierung des Vorhabens entsteht die Chance eines innerstädtischen Flächenrecyclings, welches
das Prinzip des sparsamen Umgangs mit der Neuversiegelung von Boden nach § 1a Abs. 2 BauGB
aufgreift. Durch die Nutzung von Flächen inmitten vorhandener Bebauung und Infrastruktur, insbesondere
der Verkehrseinrichtungen des ÖPNV, werden ökologisch wertvollere Flächen am Ortsrand auf bisher nicht
versiegelten Flächen geschützt.
3.2
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 soll im innerstädtischen Bereich
eine brach liegende innerstädtische Fläche im Sinne einer geordneten, nachhaltigen Entwicklung durch
Wohnungsbau wiedergenutzt werden. Dies entspricht auch der in der Umgebung dominierenden
Wohnnutzung.
Ohne das Planverfahren würde das Gelände des ehemaligen Finanzamtes in diesem Viertel untergenutzt,
brach liegen bleiben und damit eine städtebaulich unbefriedigende Situation mittelfristig erhalten bleiben.
Auf Grundlage des derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580 wäre bei Nichtdurchführung der
Planung ein Behördenzentrum mit einer ähnlichen Gebäudekonfiguration wie die des ehemaligen
Finanzamtes möglich. In Teilbereichen ist sogar eine noch stärkere Verdichtung mit höheren Gebäuden
zulässig. Damit sind durch potentielle Vorhaben insbesondere Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
aufgrund eines voraussichtlich höheren Verkehrsaufkommens und daraus resultierender höherer
Lärmbelastung möglich. Hinsichtlich der Verschattung ist mit ähnlichen Auswirkungen auf die umgebenden
Nutzungen zu rechnen, wie bei Durchführung der Planung.
Bei Nichtrealisierung des Vorhabens würde aufgrund der hohen Nachfrage nach innerstädtischen
Wohnformen, sowohl für Familien als auch älteren Menschen, Singles und Studenten der bereits
angespannte Wohnungsmarkt im Stadtgebiet von Aachen nicht entlastet. Voraussichtlich würden andere
Grundstücke in Anspruch genommen, die u.U. ungünstigere Lagebedingungen aufweisen und durch die es
ggf. zu einer Neuversiegelung von wertvolleren Flächen in der Innenstadt oder Ortsrandlagen kommen
würde.
3.3
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Der erste Entwurf für das vorgesehene Nutzungs- und Bebauungskonzept war aus einem begrenzt offenen
Wettbewerb, der den „Regeln für Architektenwettbewerbe RAW 2004“ entsprach, im September 2005
entstanden. Der Wettbewerb wurde ausgelobt, um für den Standort das bestmögliche Bebauungskonzept
zu finden. Das damalige Konzept wurde von einem fachkundigen Preisgericht zur Weiterverfolgung
empfohlen. Anderweitige, sich grundsätzlich von dem ausgewählten städtebaulichen Konzept
unterscheidende Planvarianten wurden damals daher nicht weiter untersucht.
Nachdem der damalige Investor den ausgewählten städtebaulichen Entwurf nicht umsetzen konnte, hat
mittlerweile ein neuer Investor, das Grundstück ebenfalls mit dem Ziel erworben, an dieser innerstädtischen
Stelle eine Wohnbebauung zu realisieren. Die nun vorgesehene Wohnbebauung unterscheidet sich neben
der unterschiedlichen Baustruktur im inneren des Plangebietes, insbesondere dadurch von dem ehemaligen
Konzept, dass nun ausschließlich Geschoßwohnungsbauten vorgesehen sind. Hotel, Läden und Büros bzw.
Praxen sind nicht mehr geplant. Die starke Nachfrage nach innerstädtischen Wohnungen innerhalb des
Stadtgebietes Aachen rechtfertigt die umgebungstypische Ausweisung eines Wohngebietes, das im Übrigen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 mit der Darstellung von Wohnbauflächen
planungsrechtlich vorbereitet wird.
4.
4.1
Grundlagen
Verwendete Technische Verfahren zur Umweltprüfung
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Planverfahrens erfolgte eine Einschätzung aufgrund folgender
Gutachten und Stellungnahmen:
- Verkehrsgutachten für die Neubebauung Beverstraße in Aachen, BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinold Baier GmbH, Aachen, 22.03.2006
- Verkehrsgutachten für das „Kronpinzenquartier“ an der Beverstraße in Aachen (B-Plan 879), , BSV Büro
für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinold Baier GmbH, Aachen, im Mai 2013
- Gutachten 2013 1381 zu den Auswirkungen eines möglichen Immissionskonfliktes ausgelöst durch den
Neubau einer Wohnnutzung mit Tiefgarage im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 879 „Beverstraße“ in Aachen, Dr.Ing.Symanski & Partner, Aachen, 03.06.2013
- Umweltbericht zum B-Plan Beverstraße Aachen (inkl. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung), Stadt
Aachen, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, BLB, Förder Demmer Landschaftsarchitekten,
02.02.2007
- B-Planverfahren „Beverstraße“ in Aachen (ehemaliges Finanzamt) Artenschutzrechtliche
Grundlagenuntersuchung, Raskin Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie, Aachen,
18. 07.2006
- Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 879 Kronprinzenquartier in
Aachen, greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, im Juni 2013
- Neubau einer Wohnbebauung mit Kindergarten an der Goerdelerstraße in 5100 Aachen
(Baugrundgutachten), Prof. Dieler + Partner, Aachen, 1992
- Geotechnischer Bericht über die örtlichen geohydrologischen Verhältnisse mit bautechnischen
Rückschlüssen auf die geplante Neubebauung sowie orientierende Gefährdungsabschätzung, Prof.
Dieler & Partner, Aachen, 09.06.2006
- Rückbau Finanzamt Aachen Kreis und Außenstadt Beverstraße 17, 52066 Aachen: Voruntersuchungen
im Bereich Heizölbehälter, Geotaix Umwelttechnologie, Würselen, März 2006
- Rückbau Finanzamt Aachen Kreis und Außenstadt Beverstraße 17, 52066 Aachen, Abschlussbericht
Geotaix Umwelttechnologie, Würselen, Dezember 2007
- Geohydrologisches Gutachten, Prof. Dieler + Partner, Aachen, 09. 05. 2013
- Bebauungsplan Beverstraße-Kronprinzenquartier Aachen, Verschattungsstudie, I.F.I. Institut für
Industrieaerodynamik GmbH, Aachen, 15.05.2013 ergänzt 29.05.2013
- Bebauungsplan Beverstraße-Kronprinzenquartier Aachen, Verschattungsstudie – Vergleich bisher
zulässige Planung, I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Aachen, 11.06.2013 ergänzt am
13.06.2013
- Bebauungsplan Beverstraße – Klimaökologische Beurteilung, I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik
GmbH, Bericht-Nr. GAT05-BSA-6-2006, Aachen, 18.09.2006
- Bebauungsplan Beverstraße – Klimaökologische Simulation, I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik
GmbH, Bericht-Nr. GAT05-BSA-8-2006, Aachen, 08.12.2006
- Bebauungsplan Beverstraße-Kronprinzenquartier Aachen, CFD-Kaltluftstudie, I.F.I. Institut für
Industrieaerodynamik GmbH, Aachen, 15.05.2013 ergänzt am 29.05.2013 und 13.06.2013
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.06.2013
4.2
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Besondere Schwierigkeiten bei der Erhebung und Bewertung der Grundlagen haben sich bisher nicht
ergeben.
5.
Monitoring
Für das Monitoring ist die Stadt Aachen zuständig. Die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die
Durchführung der Planung sollten im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung überprüft werden.
Der Austausch von Informationen zwischen den Behörden ist zu gewährleisten. Erfolgen kann er durch
einen regelmäßigen Informationsaustausch über die Entwicklung der jeweiligen Umweltmedien.
Die Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von
Eingriffen, werden über entsprechende Regelungen in dem Durchführungsvertrag, der mit dem
Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abgeschlossen wird, gesichert.
Darüber hinaus werden folgende Monitoring Maßnahmen empfohlen:
- Vor Beginn der Ausschachtungsarbeiten ist ein Beweissicherungsverfahren an benachbarten Gebäuden
nach Angabe des Gutachters durchzuführen.
- Mindestens einen Monat vor Beginn der Ausschachtungsarbeiten ist ein Grundwassermonitoring zu
beginnen und mindestens zwei Monate über die Bauphase hinaus in Abstimmung mit einem Gutachter
und der Unteren Wasserbehörde durchzuführen.
6.
Zusammenfassung
Das Bebauungsplanverfahren dient der Entwicklung der brach liegenden Fläche des ehemaligen
Finanzamtes für eine Neubebauung mit ca. 200 Wohneinheiten (WE). Der ruhende Verkehr wird in einer
neuen Tiefgarage untergebracht, die an der Stelle der mittlerweile baufälligen Tiefgarage errichtet wird. Die
im Westen des Plangebietes befindliche öffentliche Grünfläche bleibt erhalten. Für die Fläche des
ausgelagerten Spielbereiches der Kindertagesstätte wird als Ersatz eine neue Spielfläche auf der ehemals
als Behördenstellplatz genutzten Fläche zwischen den Mietergärten der Bebauung an Goerdelerstraße und
der geplanten Wohnbebauung ausgebildet. Darüber hinaus wird eine bereits im Rahmenplan für das
Frankenberger Viertel geforderte attraktive fußläufige Nord- Süd Verbindung zwischen der Goerdelerstraße
und der Beverstraße geschaffen.
Schutzgut Mensch
An den Fassaden der geplanten Gebäude sind Schallschutzmaßnahmen in Form der Festsetzung eines
Lärmpegelbereiches gegen den Verkehrslärm und an der Tiefgaragenzufahrt baulichen
Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden bestehenden Wohngebäude erforderlich. Unter
Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist ein gesundes Wohnen sichergestellt.
Insgesamt stellt sich durch die geschlossene Bebauung, ein innerstädtisch typisches Verschattungsbild dar.
Im Plangebiet ist im ungünstigsten anzunehmenden Fall bei insgesamt 44 geplanten Wohnungen eine
Mindestbesonnung in der Mitte des Winterquartals nicht gewährleistet. Eine deutliche Verbesserung der
Besonnungszeiten einzelner Wohnungen könnte durch den Zusammenschluss von übereinanderliegenden
Wohneinheiten zu Maissonettwohnungen erreicht werden. Ein solcher Zusammenschluss ist aufgrund des
vorgesehenen modularen Bausystems möglich ist. Darüber hinaus sollten großzügig bemessene
Fensterflächen in den Wohnräumen vorgesehen werden, die zur Verbesserung des diffusen Lichteinfalls
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879
Beverstraße
Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung
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bis an die Etagendecken herangeführt werden sollten. Ebenso sollte, soweit möglich, in den schlecht
besonnten Wohnungen mindestens eine zweiseitige diffuse Belichtung der Wohneinheit erfolgen.
An dem nördlich des Plangebietes bestehenden Gebäuderiegel an der Goerdelerstraße, werden die
Mindestkriterien hinsichtlich der Besonnung weitgehend eingehalten. Dies gilt insbesondere für das
Gebäude des Kindergartens und für Teile des unmittelbar westlich an dem Kindergarten angrenzenden
Freibereiches. Für 4 Ein-Zimmer-Appartements im Erdgeschoss können die Mindestkriterien zum
17. Januar nicht erfüllt werden. Wenn die 4 betroffenen Ein-Zimmer-Erdgeschosswohnungen mit den jeweils
darüber liegenden Wohnungen zusammengelegt werden, ist eine Einhaltung der Mindestkriterien zur
Besonnung gewährleistet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sollte bei Realisierung der Planung geprüft
werden.
Auch wenn die DIN 5034-1 für Freibereiche keine Anforderungen definiert, sei darauf hingewiesen, dass
eine Besonnung des neu entstehenden Innenhofes (Innenbereich des südwestlich gelegenen Blockes) und
der geplanten Außenanlage des Kindergartens (WA 2) zur Mitte des Winters am 17. Januar nicht
gewährleistet ist. Zur Tag- und Nachtgleiche ist etwa die Hälfte der neuen Innenhoffläche und die gesamte
westlich des Kindergartens liegende Kindergartenaußenfläche über 4 Stunden besonnt. Mitte des Jahres
trifft dies für über 90 % der Blockinnenfläche und die gesamte Außenanlage des Kindergartens zu.
Unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes und seines Umfeldes in einem innerstädtischen Umfeld,
mit der dort typischerweise vorhandenen Verschattungssituation aufgrund der geschlossenen Bauweise und
der typischen engen Straßenräumen, kann die zeitweise auftretende Nichteinhaltung der
Mindestanforderungen der DIN noch toleriert werden. Insbesondere, wenn die oben beschriebenen
Maßnahmen zur Zusammenlegung von Wohnungen, zumindest für einige Wohnungen, umgesetzt werden.
Eine erhebliche Verschlechterung der Belichtung der bestehender schutzwürdigen Wohnnutzungen im
Gebäude an der Goerdelerstraße ist gegenüber der, auf Grundlage des derzeit rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 580, potentiellen Bebauung, nicht zu erwarten.
Durch die kürzeren, direkteren und breiteren Zuwegungen sowie durch die Orientierung der Privatgärten zu
dem öffentlichen Spielplatz ist eine deutliche Nutzungsaufwertung dieser Grünfläche zu erwarten. Darüber
hinaus wird die nur wenig befahrene neue Erschließungsfläche als Spielfläche für Kinder geeignet sein.
Durch die Verlagerung der im östlichen Teil der öffentlichen Grünfläche gelegenen Außenspielfläche der
Kindertagesstätte in das nördliche Plangebiet, kann der öffentliche Spielplatz um ca. 500 qm vergrößert
werden. Dies gleicht aber noch nicht die, bei geplanten ca. 200 Wohneinheiten erforderliche Spielplatzfläche
aus. Für die restliche zu fordernde Spielplatzfläche ist eine Ausgleichzahlung zu entrichten. Unter
Berücksichtigung der vorgennannten Maßnahmen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu
erwarten.
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Errichtung von Ersatznistplätzen für die Mauersegler und
Ersatzquartiere für Fledermäuse sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere zu
erwarten.
Durch die Baumaßnahme gehen einige unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume verloren. Des
Weiteren wird eine bisher als Kindergartenaußenfläche genutzte unversiegelte Fläche versiegelt. Durch die
Entsiegelung der bisher versiegelte Fläche im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 (neue
Kindergartenaußenfläche), die Anlage von Privatgärten auf der Tiefgarage und eine Dachbegrünung sowie
die innerhalb des Plangebietes geplanten Baumpflanzungen kann der Eingriff in Natur und Landschaft zum
Teil ausgeglichen werden. Die geplanten Heckenpflanzungen tragen zu einer weiteren gestalterischen
Aufwertung bei. Das noch verbleibende Defizit ist durch externe Ausgleichsmaßnahmen oder die Zahlung
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eines Ersatzgeldes auszugleichen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen sind keine
erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgut Boden
Unter Berücksichtigung, dass im Bereich der vorhandenen und geplanten Grün– und Spielplatzflächen
zukünftig offene Bodenflächen durch Herstellung und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke
(Raseneinsaat) zu vermeiden sind oder eine Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 30 cm mit
unbelastetem Bodenmaterial erfolgt, sind erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht
zu erwarten.
Das Auffüllungsmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
sind entsprechende Auflagen, u.a. eine gutachterliche Begleitung, zu erteilen.
Schutzgut Wasser
Aufgrund der ungünstigen Wasserdurchlässigkeitswerte des anstehenden Bodens scheidet eine
Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort aus. Eine Beurteilung nach § 51 Landeswassergesetz ist
nicht erforderlich, da das Grundstück bereits vor 1992 bebaut war. Daher ist eine Ableitung der
Niederschlagswässer zusammen mit den Schmutzwässern in die Mischwasserkanäle der angrenzenden
Straßen vorgesehen.
Momentan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen die Verwirklichung des
Bebauungsplanes. Diese können jedoch ausgeräumt werden, wenn die Einleitung von auf dem Plangelände
anfallendem Niederschlagswasser ins öffentliche Kanalnetz oder ins Gewässer auf einen Abflussbeiwert
von 0,5 reduziert wird (Beispielsweise durch Rückhaltungen auf dem Grundstück oder im städtischen
Kanalnetz). Alternativ kann ein höherer Abflussbeiwert akzeptiert werden, wenn der WVER in einer
entsprechenden Untersuchung nachweisen kann, dass dadurch die Hochwassergefahr an der Wurm nicht
erhöht wird. Die Erforderliche Untersuchung muss durch den Bauherren beauftragt und finanziert werden.
Erdberührte Bauteile sind mit einer wasserdruckdichten Stahlbetonkonstruktion („Weiße Wanne“) oder mit
einer Abdichtung gegen drückendes Wasser zu errichten. Es kann jedoch ausgeschlossen werden, dass
durch die geplante Tiefgarage/Keller ein künstlicher Grundwasseraufstau erzeugt wird. Es wird jedoch
empfohlen, unter den erdberührten Fußbodenplatten längs und quer zwischen den Fundamenten einige
gefälllose Dränrohre für einen möglichen Druckausgleich zu verlegen.
Unter Berücksichtigung der unter Punkt 2.4.3 aufgeführten „Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und
zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen“ sowie der zwingend erforderlichen Einhaltung des
zulässigen Abflussbeiwertes von 0,5 (unter Berücksichtigung der oben beschriebenen alternativen
Nachweise) sind erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht zu erwarten.
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Innerhalb des Plangebietes und dessen Umgebung ist unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen
Maßnahmen (mechanischen Be- und Entlüftung mit einer Abluftüberdachführung, Sicherstellung eines
ausreichenden Querschnittes der Zuwegungen in dem geplanten Blockinnenbereich, Erhöhung des
Vegetationsanteiles durch Flächenentsiegelung und Dachbegrünung), im Vergleich zu der nach derzeit
gültigen Planungsrecht möglichen Bebauung, mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut
Klima/Energie zu rechnen.
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Beverstraße
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Schutzgut Landschaftsbild/Stadtbild
Die Erhaltung, der innerhalb des Plangebietes parallel zur Kronprinzenstraße vorhandenen älteren, das
Stadtbild prägende Bäume ist nicht möglich. Der Verlust dieser Strukturen wirkt sich negativ auf das
Stadtbild aus. Anstatt der Grünkulisse entsteht ein innenstadttypisches Stadtbild.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler sowie erhaltenswerte Sachgüter. Es
entstehen daher keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter.
Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsgebot bei der Entdeckung von
Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung wird hingewiesen.
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Anlagen:
Eingriffsbilanzierung
Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 879 Kronprinzenquartier in
Aachen, Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, Juni 2013
Grünordnungsplan
Grünordnungsplan Planung, Fachplan zum Bebauungsplan Nr. 879
Greenbox, Landschaftsarchitekten, Köln, 03.06.2013
Grünordnungsplan Planung, Baumbilanz – Erhalt und Wegfall – zum Bebauungsplan Nr. 879
Greenbox, Landschaftsarchitekten, Köln, 03.06.2013
Freiraumkonzept
Greenbox, Landschaftsarchitekten, Köln, 03.06.2013
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Legende
1
4
7
Da nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in der
Grünanlage, im geplanten WA 2 und im WA 3 sowie auf den Flächen
außerhalb der heutigen Tiefgarage punktuell oberflächennah
Bodenbelastungen vorhanden sind, sind zukünftig offene
Bodenflächen durch Herstellung und Erhaltung einer geschlossenen
Vegetationsdecke (Raseneinsaat) zu vermeiden oder es ist eine
Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 30 cm mit unbelastetem
Bodenmaterial durchzuführen.
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 sind mind. 14
Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die
Art der Pflanzen, die Pflanzqualität und Pflanzdichte ist entsprechend
der Pflanzenartenliste auszuwählen.
Der öffentliche Spielplatz wird als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung mit Spieleinrichtung festgesetzt.
2
Mind. 1000 qm der Flachdächer sind als extensiv begrünte Dächer
mit einer Vegetationsschicht von mindestens 10 cm Stärke (zzgl.
Filter- und Drainschicht) anzulegen, dauerhaft zu pflegen und zu
unterhalten. Ausnahmen hiervon können ausnahmsweise zugelassen
werden, wenn bauliche konstruktive Erfordernisse bzw. andere
Nutzungsanforderungen dies erfordern.
3
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 (Außenanlage
Kindergarten) und WA 3 sind mind. 5 Laubbäume zu pflanzen, zu
pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Art der Pflanzen, die
Pflanzqualität und Pflanzdichte ist entsprechend der
Pflanzenartenliste auszuwählen.
5
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 und WA 3 sind
entlang der Grenzen der Gärten einreihige Hecken (Carpinus betulus
- Hainbuche, 2xv., mB, H 100-125 oder Lonicera pileata Wintergrüne Heckenkirsche, mTB, H 40-60) zu pflanzen, zu pflegen
und dauerhaft zu erhalten.
6
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 sind angrenzend an
das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (Wohn- und Spielstraße) auf mind.
84 qm Rabatten in Form von mehrreihigen Hecken im Block Hecken
(Carpinus betulus - Hainbuche, 2xv., mB, H 100-125 oder Lonicera
pileata - Wintergrüne Heckenkirsche, mTB, H 40-60) zu pflanzen, zu
pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Pflanzlisten
Allgemeine Hinweise
Bei der Neupflanzung und der Pflege von Pflanzungen und Ansaaten
sind die FLL-Gütevorschriften (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) einzuhalten. Die
Qualität der zur Pflanzung vorgesehenen Bäume und Hecken
müssen den Gütebstimmungeen des BdB (Bund Deutscher
Baumschulen) entsprechen.
Der vorhandene Spielplatz ist entsprechend den durch die neue
Bebauung ausgelösten Veränderungen und Flächenzuschnitt
hochwertig umzugestalten. Hierbei ist neben der pflanzlichen
Aufwertung besonders die Umgestaltung mit neuen hochwertigen
Spielmöglichkeiten zu berücksichtigen, die der DIN 18034 und DIN
EN 1176 entsprechen. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche wird
eine Wegeverbindung von der Beverstraße zum Durchgang mit
Anschluss an das Plangebiet vorgesehen. Die Wegebreiten sollen
mind. 3 m betragen. Auf eine zeichnerische Festsetzung wird
verzichtet, um bei der späteren Planung mit der notwendigen
Flexibilität planen zu können.
Der vorhandene Baumbestand innerhalb der öffentlichen
Spielplatzfläche soll langfristig erhalten und aufgewertet werden. Die
Bäume sind einschließlich Kronentraufenbereich vor allem in der
Bauphase vor Beschädigungen durch Baufahrzeuge etc. gem. DIN
18920 " Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" zu schützen.
Aufschüttungen und Abgrabungen im Kronentraufenbereich sind
unzulässig.
Bäume Neupflanzung
Private Verkehrsfläche
Mindestanforderung: Sol.Baum 5xvmB STU 20/25
Carpinus betulus „Frans Fontaine“ (Säulen-Hainbuche)
Bei den Pflanzlisten handelt es sich um Vorschläge für die
zukünftigen Bepflanzungen innerhalb des Plangebiets.
Abweichungen von dieser Liste sind in Abstimmung mit dem
Umweltamt der Stadt Aachen möglich.
Bäume, die erhalten werden sollen
Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25
Prunus x hillieri „Spire“ (Zierkirsche)
Bäume mit besonderem Schutz (ND Linde)
Pflanzliste Hecken
Spielstraße
Mindestanforderung: mTB 40-60
Lonicera pileata (Wintergrüne Heckenkirsche)
Pflanzliste Baumarten
Privatgärten an der Spielstraße
Mindestanforderung: H 3-4 xvmDB, STU 18/20
Crataegus lavallei „ Carrierei“ (Apfeldorn)
Sorbus aria „Lutescens“ (Gelbfilzige Mehlbeere)
X
Gärteneinfassungen
Mindestanforderung: 2xvmB 100-125
Carpinus betulus (Hainbuche)
Bereich Innenhof
Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25
Acer campestre „Elsrijk“ (Kegel-Feldahorn)
Sorbus aria „Magnifica“ (Großlaubige Mehlbeere)
Sorbus aucuparia „Edulis“ (Essbare-Mehlbeere)
Private Gärten
Private Verkehrsfläche
Private Stellplätze
Kita-Außenspielfläche
Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25
Prunus x hillieri „Spire“ (Zierkirsche)
Sorbus aria „Magnifica“ (Großlaubige Mehlbeere)
Sorbus aucuparia „Edulis“ (Essbare-Mehlbeere)
Hausnahe Spielplatzflächen
Öffentliche Spielplatzflächen
Mindestanforderung: Sol.Baum 5xvmB STU 20/25
Carpinus betulus „Frans Fontaine“ (Säulen-Hainbuche)
Im Bereich der öffentlichen Spielplatzfläche sind
Baustelleneinrichtungs-flächen und Materiallager unzulässig. Die
Vegetationsflächen sind während der Bauphase durch einen
Bauzaun zu schützen.
Bäume, die voraussichtlich durch die
Baumaßnahmen nicht erhalten werden können
Privates Grün Spielstraße
Kita-Außenspielfläche
extensiv begrünte Dächer
2067
2622 1739
Tiefgaragenkante
26 28 30
2623
Städtebauliche Durchwegung
3
1
WA 3
2
0
16
3
Wohnungsnahe
Spielfläche
WA 2
X
X
X
X
X
Extensivbegrünung
Extensivbegrünung
2
IV
4
5
02
ND Linde
X
6
IV
Extensivbegrünung
X
2
Wegeverbindung
618
X
X
Öffentliche Spielplatzfläche
7
613
Private Gärten auf
Tiefgarage
4
X
1
II
Private
Verkehrsfläche
auf Tiefgarage
X
IV
4
5
X
WA 1
X
X
III
Stellplatz
III
1730
X
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
Stand Architektur
Plannr. Architektur
24.05.2013
KPQ_ARC_E_LA_DA_750-1_1
Planungsstufe
Inhalt
Grünordnungsplan Planung Fachplan zum Bebauungsplan Nr. 879
21
Büro Köln:
Graeffstr. 35
50823 Köln
Tel.: 0221/949977-10
Fax: 0221/949977-11
www.greenbox.la
info@greenbox.la
Büro Düsseldorf:
Breisacher Str. 14
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211/34 40 61
Planbezeichnung
2668
Beverstraße
10
greenbox
Landschaftsarchitekten
Köln / Düsseldorf
Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek
Kronprinzenquartier GmbH
Schumanstraße 18
52146 Würselen
1953
2
Verteiler
Kronprinzenquartier
VI
X
8
Datum
Unterschrift Bauherr/Auftraggeber
V
6
Änderungen/Ergänzungen
6
5
4
01
Bauherr/Auftraggeber
1766
2
V
V
Wohnungsnahe
Spielfläche auf
Tiefgarage
5
Extensivbegrünung
II
12.06.2013
Bauvorhaben
1701
X
2
Einarbeitung Anmerkungen Frau Roß-Kark, Erhöhung Gründächer
1795
V
2
Stellplatz
3061
04
03
X
X
Private
Verkehrsfläche
auf Tiefgarage
2002
Pflanzliste
993
X
X
X
X
58
3087
Wohnungsnahe
Spielfläche
Erweiterung Kita-Außenspielfläche
5
X
2210
1
7
1
3086
48
3144
13-04_GOP_L_GOP Fachplan_01_v
Bearbeiter
Blattgröße
Tu, Mö
664 x 420 mm
Datum
Maßstab
03.06.2013
1:500
NORD
EN
3
16
16
1
69
Regelungen im Durchführungsvertrag (Bürgschaft)
Kronprinzenstraße
1
65
376
843
1a
37
372 3574
373
Nummerierung der grünordnerischen Darstellung
Festsetzung im Bebauungsplan
1751
1
X
1
TGA
24
24a
Statik
20a
20 22
16a
18
16
Architekt
130 132 134 136
Abgrenzung WA 1, WA 2, WA 3
32 34
Bauherr
2066
Index
2065
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
2681
Unterschrift / Stempel greenbox
2066
Regelaufbau Tiefgarage Innenhof,
Schnitt AA
M 1:50
16a
16
20
18
20a
22
24
24a
30 cm Obersubstrat
ca. 90-100
136
Privatgarten
Untersubstrat
Keller
15 cm Schüttdrainage
Tiefgarage
376
Regelaufbau Tiefgarage Spielstraße/Privatgärten,
Schnitt BB
M 1:50
Städtebauliche
Durchwegung
TG Außenkante
X
Gebäude
Privatgarten
Spielstraße
30 cm Obersubstrat
ca. 1,05
Untersubstrat
Tragschicht
15 cm Schüttdrainage
ca 0,40
Wohnungsnahe
Spielfläche
Pflasterbelag
Drainagematte
Spielfläche mit Kunststoffbelag
70 m²
Tauschfläche KiTa
Erweiterung
Kitaaußenspielfläche
X
X
X
Hecke
Legende
Privatgarten
Privatgarten
X
X
X
Privatgarten
X
Privatgarten
Privatgarten
X
Privatgarten
X
Privatgarten
X
Spielfläche mit
Kunststoffbelag
55 m²
Privatgarten
Privatgarten
Privatgarten
Privatgarten
Privatgarten
Privatgarten
Privatgarten
Privatgarten
Betonsteinpflaster
Hecke
Hecke
Spielbank
X
6,00
Kollektoren
im Erdreich
172,80
TG Außenkante
Spielstraße
171,50
TG Außenkante
Heckenblock
Fahrradstellplätze
Stellplatz
Heckenblock
Stellplatz
Heckenblock
Betonsteinpflaster
Stellplätze
Fahrradstellplätze
Mauer
Privatgarten
Privatgarten
Spielstraße
Privatgarten
PR
Hecke
A
Wassergebundene Decke
Spielbank
Stellplatz
X
Privatgarten
2
Behinderten
-Stellplätze
Grenze Geltungsbereich
Tiefgaragen Außenkante
Spielgerät Sandwerk
Spielkombination mit Rutsche
auf Kunststoffbelag
03
02
Pflanzliste, TG Kante, Wegeverbindung öffentl. Spielplatz
12.06.2013
01
Änderungen/Ergänzungen
Datum
A
Gartentor
Hecke
Gartentor
Kronprinzenquartier
Hecke
Private
Gärten
Privatgarten
Holzterrasse
Betonsteinpflaster
Holzterrasse
Fahrradstellplätze
Bauherr/Auftraggeber
greenbox
Landschaftsarchitekten
Köln / Düsseldorf
Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek
Kronprinzenquartier GmbH
Schumanstraße 18
52146 Würselen
Unterschrift Bauherr/Auftraggeber
Privatgarten
X
Rasen
170,55
Beverstraße
Verteiler
Bauvorhaben
Zugang Innenhof
Rasen
Fahrradstellplätze
X
B
TG Außenkante
Kollektoren
im Erdreich
B
Hecke
Wassergebundene Decke
Rasen
Heckenblock
PR
Wohnungsnahe
Spielfläche
Sandwerk
Hecke
Fahrradstellplätze
Pflanzliste Hecken
Spielstraße
Mindestanforderung: mTB 40-60
Lonicera pileata (Wintergrüne Heckenkirsche)
Gärteneinfassungen
Mindestanforderung: 2xvmB 100-125
Carpinus betulus (Hainbuche)
Sandspielfläche
100 m²
Hecke
Privatgarten
Spielbank
Privatgarten
AC
Stellplatz
X
Treppe
04
Betonsteinpflaster
Rasen
Zugang Innenhof
Privatgarten
Mauer
X
Holzterrasse
Gartentor
Rasen
Sandspielbereich
X
Holzterrasse
Mauer
Kunststoffbelag
X
Holzterrasse
Fahrradstellplätze
Wegeverbindung
PR
X
Heckenblock
Privatgarten
Privatgarten
Spielbank
X
X
Stellplatz
Rasen
PR
Öffentliche Spielplatzfläche
Kronprinzenstraße
Hydrant
Naturdenkmal Baum
Stellplatz
Private Verkehrsfläche
Mindestanforderung: Sol.Baum 5xvmB STU 20/25
Carpinus betulus „Frans Fontaine“ (Säulen-Hainbuche)
Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25
Prunus x hillieri „Spire“ (Zierkirsche)
X
Spielbank
Mauer
Spielbank
Wassergebundene Decke
Kita-Außenspielfläche
Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25
Prunus x hillieri „Spire“ (Zierkirsche)
Sorbus aria „Magnifica“ (Großlaubige Mehlbeere)
Sorbus aucuparia „Edulis“ (Essbare-Mehlbeere)
Mindestanforderung: Sol.Baum 5xvmB STU 20/25
Carpinus betulus „Frans Fontaine“ (Säulen-Hainbuche)
Privatgarten
X
Betonsteinpflaster / Asphalt
TGA
Privatgarten
Rasen
Bereich Innenhof
Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25
Acer campestre „Elsrijk“ (Kegel-Feldahorn)
Sorbus aria „Magnifica“ (Großlaubige Mehlbeere)
Sorbus aucuparia „Edulis“ (Essbare-Mehlbeere)
Wohnungsnahe
Spielfläche
Baumfällung
Bäume, die unter die
Baumschutzsatzung fallen ( 25 Stk.)
Statik
Hecke
X
Stand Architektur
Plannr. Architektur
Büro Düsseldorf:
Breisacher Str. 14
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211/34 40 61
23.05.2013
Planungsstufe
Inhalt
Freiraumkonzept
Lageplan
Büro Köln:
Graeffstr. 35
50823 Köln
Tel.: 0221/949977-10
Fax: 0221/949977-11
www.greenbox.la
info@greenbox.la
Planbezeichnung
X
13-04_VE_L_Freiraumkonzept_01_v
Bearbeiter
Blattgröße
Tu, Pi
1005x594
Datum
Maßstab
03.06.2013
1:250
NORD
EN
Privatgarten
Pflanzliste Baumarten
Privatgärten an der Spielstraße
Mindestanforderung: H 3-4 xvmDB, STU 18/20
Crataegus lavallei „ Carrierei“ (Apfeldorn)
Sorbus aria „Lutescens“ (Gelbfilzige Mehlbeere)
Architekt
PR
Privatgarten
Bauherr
Privatgarten
Hecke
Rasen
Baum Bestand
Baum Neupflanzung
Index
Rasen
PR
Tiefgarage
Unterschrift / Stempel greenbox
EINGRIFFSBILANZIERUNG
zum
Bebauungsplanentwurf
für den
Bebauungsplan Nr. 879
Kronprinzenquartier in Aachen
Aufgestellt:
Köln, im Juni 2013
greenbox Landschaftsarchitekten
Köln | Düsseldorf
Büro Köln:
Graeffstr. 35
50823 Köln
Inhaltsverzeichnis
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung.......................................................................................................1
2.0 Gesetzliche Grundlagen...........................................................................................................................1
3.0 Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraums............................................................1
4.0 Arbeitsmethodik........................................................................................................................................2
5.0 Reale Flächennutzung..............................................................................................................................2
6.0 Planerische Vorgaben...............................................................................................................................2
6.1 Raumordnung und Städtebau.................................................................................................................2
6.2 Festsetzungen für Natur und Landschaft................................................................................................2
7.0 Planerische Vorhaben...............................................................................................................................2
8.0 Artenschutz / Gefährdete Tier- und Pflanzenarten / Geschützte Biotope.............................................3
9.0 Auflistung und zusammenfassende Bewertung der Biotoptypen..........................................................3
10.0 Landschaftsökologische Auswirkungen des geplanten Vorhabens......................................................5
11.0 Landschaftsästhetische Auswirkungen des geplanten Vorhabens.......................................................5
12.0 Vermeidung.............................................................................................................................................5
12.1 Schutz der öffentlichen Grünanlage.....................................................................................................6
13.0 Kompensationsermittlung......................................................................................................................6
14.0 Planung und deren Wertigkeit...............................................................................................................7
15.0 Eingriffsbilanzierung..............................................................................................................................9
16.0 Schlussbemerkungen..............................................................................................................................9
Anhang
Bestandsplan
Planung mit Freiraumkonzept
Literatur- und Quellenverzeichnis
-1-
1.0
Veranlassung und Aufgabenstellung
Im Zuge der weiteren städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist beabsichtigt, neue
Wohnbauflächen für mehrgeschossigen Wohnungsbau im Bereich Kronprinzenstraße / Beverstraße
zu schaffen. Hierzu dient der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 879, auf dessen Grundlage der
vorhabenbezogene Bebauungsplan entwickelt werden soll. Das Vorhaben ist mit Eingriffen in
Natur und Landschaft verbunden und daher der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes NRW zu
unterwerfen.
2.0
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesnaturschutzgesetz und die Eingriffsregelung des
Landschaftsgesetzes NRW.
3.0
Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraums
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs,
ohne Maßstab
Der Untersuchungsraum, der identisch mit dem vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans
ist, verfügt über eine Größe von ca. 1,55 ha. Er befindet sich im Osten der Stadt Aachen im
Stadtbezirk Aachen Mitte. Der Untersuchungsraum wird im Norden von den an der
Goerdelerstraße befindlichen Grundstücken begrenzt, die mit Geschosswohnungsbau und einer
Kindertagesstätte bebaut sind, wobei eine schmale Öffnung zur Gördelerstraße hin vorhanden ist.
Im Osten bilden die Kronprinzenstraße und im Süden die Beverstraße bzw. die an dieser
befindlichen bebauten Grundstücke die Begrenzungen des Untersuchungsraums. Im Westen
grenzen die an der Bismarkstraße gelegenen, mit mehrgeschossigen Häusern bebauten Grundstücke
an.
Der östliche Teil des Untersuchungsraums war mit Gebäuden der Finanzverwaltung bestanden,
die im Jahr 2006 bis auf die Tiefgarage abgerissen worden sind. Im Westen befindet sich eine
öffentliche Grünfläche mit einem Kinderspielplatz. Auf den ehemals bebauten Flächen sowie auf
den Bereichen der Tiefgarage hat sich eine Spontanvegetation eingestellt, deren Gehölzanteile
überwiegend aus jungen Birken und Weiden besteht.
-2-
4.0
Arbeitsmethodik
Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt nach dem „Aachener Leitfaden zur Bewertung von
Eingriffen in Natur und Landschaft“.
Die heute im Bereich der ehemals bebauten Flächen und der Tiefgarage aufgekommene
Vegetation bleibt bei der Eingriffsbilanzierung unberücksichtigt, da es sich gemäß § 4 (3)
Landschaftsgesetz NRW um „Natur auf Zeit“ handelt. Für die Eingriffsbilanzierung wird die im
Jahr 2006 durch das Büro Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen erstellte
Bestandsbewertung herangezogen, da diese die Bewertung des Untersuchungsraums vor dem
Abriss der Gebäude beinhaltet und mit den Behörden abgestimmt ist.
5.0
Reale Flächennutzung
Die ehemals bebauten Flächen und die Bereiche Tiefgarage sind seit dem Abriss der Gebäude
weiträumig abgesperrt und unterliegen keiner Nutzung.
Die im Osten befindliche Grünanlage ist zur Zeit nur von der Goerdelerstraße her zugänglich.
Das Tor zur Beverstraße hin ist verschlossen. Die in der Grünanlage vorhandenen Spielbereiche
werden anscheinend nur noch selten genutzt. Die sich im Norden zwischen den abgesperrten
Bereichen und der Bebauung Gördelerstraße befindlichen Spielbereiche werden hingegen
offensichtlich intensiv genutzt, befinden sich allerdings außerhalb des Untersuchungsraums.
6.0
6.1
Planerische Vorgaben
Raumordnung und Städtebau
Der Gebietsentwicklungsplan, Stand 2008, sieht für die Flächen des Bebauungsplanentwurfs
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) vor.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) von 1980 ist der Untersuchungsraum als
Wohnbaufläche dargestellt.
Für zwei Teilbereiche des Bebauungsplanentwurfs liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr.
580 und Nr. 580, 3. Änderung) vor. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplan sollen durch die
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 879 ersetzt werden.
6.2
Festsetzungen für Natur und Landschaft
Der Untersuchungsraum liegt außerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Landschaftsplans
der Stadt Aachen. Im Westen, im Bereich der öffentlichen Grünfläche befindet sich eine Linde
(Stammumfang ca. 270 cm, Höhe ca. 20-25 m, Kronendurchmesser ca. 18 m), die als
Naturdenkmal ausgewiesen ist.
7.0
Planerische Vorhaben
Der Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 879 sieht für die ehemals bebauten Flächen
und den Bereich der Tiefgarage sowie für einen kleinen Teil der Grünfläche im Osten Allgemeines
Wohngebiet (WA 1) vor. Für den ruhenden Verkehr ist eine Tiefgarage geplant, die Teile der
ehemals bebauten Flächen und der bestehenden Tiefgarage umfasst. Die innere Erschließung des
WA 1 wird durch eine Wohn- und Spielstraße gewährleistet.
Im Norden ist vorgesehen, zwischen dem WA 1 und der bestehenden Bebauung Allgemeines
Wohngebiet (WA 2) mit der Widmung als Außenanlage Kindergarten auszuweisen.
Die Flächen der geplanten Verbindung zur Gördelerstraße hin sollen als Allgemeines
Wohngebiet (WA 3) ausgewiesen werden.
-3-
Abbildung 2: Geplante Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 879, ohne Maßstab
8.0
Artenschutz / Gefährdete Tier- und Pflanzenarten / Geschützte Biotope
Zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Aspekte sind vom Büro Raskin, Büro für
Landschaftsplanung und angewandte Ökologie, Aachen, entsprechende Untersuchungen mit
nachstehenden Ergebnissen durchgeführt worden.
Von den streng geschützten Säugetierarten konnten die Zwergfledermaus (Pipistrellus
pipistrellus, sowie die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) jagend nachgewiesen werden.
Sommer-, Wochenstuben- oder Winterquartiere konnten an den Gebäudekomplexen und der
Tiefgarage nicht lokalisiert werden.
Im Rahmen der Begehung durch die genannten Gutachter wurden keine streng geschützten
Vogelarten im Untersuchungsraum ermittelt. Die 14 vorgefundenen Mauerseglerbrutpaare (Apus
apus), die an der Außenfassade der Gebäude nisteten, gehören als europäische Vogelarten zu den
besonders geschützten Arten.
Maßnahmen bezüglich des Artenschutzes werden im Umweltbericht aufgeführt.
Geschütze Biotope sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.
In der Grünanlage befindet sich eine Linde, die als Naturdenkmal ausgewiesen ist (vergl. Pkt.
6.2).
9.0
Auflistung und zusammenfassende Bewertung der Biotoptypen
Wie unter Punkt 4.0 bereits erwähnt, wird bei der Bestandsbewertung auf die durch das Büro
Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen erhobenen Daten zurückgegriffen, die nachfolgend
sinngemäß und zum Teil auch wörtlich wiedergegeben werden (kursiv). Zu der Anzahl der Bäume
ist anzumerken, dass bei dieser Bestandserhebung auch Bäume erfasst wurden, die nicht unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen.
-4Der Untersuchungsraum wurde gemäß der Biotopliste der Stadt Aachen in drei Biotopklassen
eingeteilt, die größtenteils zur Kategorie der „Technischen Biotoptypen und Biotoptypen des
Siedlungsbereichs“ gehören:
- Bauwerke (
- Unbefestigte Freiflächen im Siedlungsbereich (wie Freiflächen mit Spontanvegetation;
Anpflanzungen und Rabatten
- Verkehrsanlagen und Plätze (versiegelte Straßen, Wege und Plätze; gepflasterte oder
geschotterte Straßen, Wege und Plätze; unbefestigte Straßen und Wege).
Im Einzelnen wurden nachstehend aufgelistete Biotoptypen kartiert:
- Biotoptyp 34.9 Tritt-, Scher- und Parkrasen
Dieser Biotoptyp befindet sich vorwiegend in der westlich gelegenen öffentlichen Grünfläche.
- Biotoptyp 41.3a Hecken mit überwiegend autochthonen Arten (1-2-reihig)
Hierbei handelt es sich um einreihige Hecken die den heutigen Spielbereich der Kindertagesstätte
eingrenzen.
- Biotoptyp 41.5.1 Einzelbäume
Hierbei handelt es sich um Einzelbäume, die sich auf dem ehemaligen Behördenstellplatz und in
der öffentlichen Grünfläche befinden. Vorgefundene Arten sind: Ahorn, Mehlbeere, Rosskastanie,
Weide, Walnuss etc..
- Biotoptyp 41.5.3 Nadelbaum
Hierbei handelt es sich um zwei im Untersuchungsgebiet auftretende Nadelbäume. Vorgefundene
Arten sind: Pinus und Metasequoia.
- Biotoptyp 51.1 vegetationsfreie unversiegelte Freifläche
Unter diese Kategorie zählen die Teile des überplanten Spielbereichs der Kindertagesstätte und
punktuelle Einzelflächen, wie zum Beispiel Mulchflächen unter Kinderspielbereichen, die sich in
der öffentlichen Grünfläche befinden.
- Biotoptyp 51.2.2 sonstige Freiflächen mit Spontanvegetation
Dieser Biotoptyp liegt im Westen der öffentlichen Grünfläche. Trittspuren weisen darauf hin, dass
dieser Bereich als Spielfläche genutzt wird.
- Biotoptyp 51.3 Anpflanzung und Rabatten
Unter diesen Biotoptyp fallen die Flächen mit Strauchanpflanzungen entlang des Parkplatzes des
Finanzamts und die Flächen im südlichen Bereich der Kindertagesstätte.
- Biotoptyp 51.1.2 versiegelte Straßen, Wege und Plätze
Dieser Biotoptyp stellt alle voll versiegelten Flächen dar. Dazu gehört zum Beispiel die versiegelte
Fahrgasse am Behördenstellplatz zwischen den Mietergärten der Goerdelerstraße und dem
Finanzamt.
- Biotoptyp 52.1.4 gepflasterte Straße
Diese Fläche stellt den gepflasterten Behördenstellplatz zwischen den Mietergärten der
Goerdelerstraße und dem Finanzamt, die gepflasterten Wegflächen in der öffentlichen Grünfläche,
sowie den teilversiegelten Parkplatz an der Kronprinzenstraße dar.
- Biotoptyp 52.1.6 unbefestigte Straße
Zu diesem Biotoptyp zählt der wassergebundene Weg in der öffentlichen Grünfläche.
-5- Biotoptyp (keine Nummerierung)
Die überbaute Tiefgaragenfläche besteht aus dem Gebäudekubus des ehemaligen Finanzamts,
versiegelten Wegflächen, Schachtanlagen, Rasenflächen sowie Anpflanzungen und Rabatten.
Die vorgefundenen Biotoptypen und ihre Wertigkeit sind im Wesentlichen:
- Biotoptypen mit sehr hoher Bedeutung (Biotopwert 0,9 – 1,0)
Biotoptypen mit sehr hoher Bedeutung sind in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren
nicht wiederherstellbar.
Zu den Biotoptypen mit sehr hoher Bedeutung zählen die Bäume im Untersuchungsraum.
- Biotoptypen mit mittlerer Bedeutung (Biotopwert 0,4 – 0,6)
Biotoptypen von mittlerer Bedeutung sind in der Regel innerhalb von 30 Jahren wiederherstellbar.
Es handelt sich um im Untersuchungsraum befindliche einreihige Heckenanpflanzungen aus
Carpinus betulus (Hainbuche) und um die im Westen der öffentlichen Grünfläche befindlichen
„Flächen mit Spontanvegetation“.
- Biotoptypen mit geringer und sehr geringer Bedeutung (Biotopwert 0,0 – 0,1 und 0,2 – 0,3)
Eine geringe bzw. sehr geringe Bedeutung haben alle versiegelten, verdichteten oder
vegetationsfreie Flächen.
Zu diesen Biotoptypen zählen die
10.0
Landschaftsökologische Auswirkungen des geplanten Vorhabens
Durch die Realisierung des WA 1 kommt es zum Verlust des sich auf diesen Flächen befindlichen
Bewuchses, einschließlich des gesamten Baumbestands, da sich unter der gesamten Fläche des
WA 1 zukünftig eine Tiefgarage befindet.
Zusätzlich erfolgt ein Eingriff in die öffentliche Grünanlage, da im östlichen Teil befindliche
Bereiche in Hausgärten umgewandelt werden.
Der Bereich des geplanten WA 2 soll zukünftig als Außenanlage der Kindertagesstätte zugeordnet
werden. Änderungen dürften sich hier kaum negativ auswirken, da nahezu ausnahmslos versiegelte
Flächen betroffen sind.
Im geplanten WA 3, dass die Verbindung zur Goerdelerstraße beinhaltet gehen 2 dort befindliche
Bäume verloren. Zudem erfolgt eine Versiegelung durch die Herstellung von gepflasterten Flächen.
11.0
Landschaftsästhetische Auswirkungen des geplanten Vorhabens
Gerade im Bereich der Flächen entlang der Kronprinzenstraße sind im Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfs ältere, das Stadtbild prägende Baumelemente vorhanden. Der Verlust
dieser Strukturen wirkt sich negativ auf das Stadtbild aus.
12.0
Vermeidung
Generell gilt für die Durchführung der Baumaßnahme:
- Die Abgrenzungen der Arbeitsbereiche entsprechen der in den Plänen dargestellten Grenze
des Eingriffsbereichs und sind unbedingt einzuhalten.
- Bäume und Sträucher, die sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsraums befinden, sind durch
geeignete Maßnahmen wie Verbretterung, Zaun etc. wirkungsvoll zu schützen.
- Beim Entfernen von Bewuchs ist der § 39 (5) des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten.
-6- Sollten im Zuge der Arbeiten Bodenverunreinigungen, Müll- oder Schuttablagerungen entdeckt werden, sind der Auftraggeber und die zuständigen Behörden einzuschalten.
- Sollte aus Gründen des Einsatzes der erforderlichen Arbeitsgeräte die Schaffung eines ausreichenden Lichtraumprofils erforderlich werden, so sind diese Arbeiten nach Rücksprache
mit der Unteren Landschaftsbehörde und der örtlichen Bauleitung nur durch eine kompetente
Fachfirma ausführen zu lassen.
- Auf Flächen die temporär befestigt werden müssen, z. B. im Zuge der Errichtung einer temporären Umfahrung oder im Bereich der Baustelleneinrichtung, ist vor dem Einbau der Tragschicht ein Vlies einzubauen. Dabei hat das Vlies ca. 1-2 m über den mit der Tragschicht befestigten Bereich herauszuragen, um so den späteren vollständigen Rückbau zu gewährleisten.
12.1
Schutz der öffentlichen Grünanlage
In den Bereichen der öffentlichen Grünanlage, die nicht in WA 1 umgewandelt werden, sind
während der Abwicklung der Tief- und Hochbauarbeiten keine Baustelleneinrichtungsflächen,
Materiallager etc. zulässig. Der hier befindlichen Vegetationsstrukturen sind während der Bauphase
mittels eines Bauzauns zu schützen.
13.0
Kompensationsermittlung
Der Kompensationsumfang entspricht der Wertigkeit der Ausgangssituation.
Bei der Kompensationsermittlung wird bei der Ausgangssituation im Untersuchungsraum auf die
durch das Büro
Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen erstellte Grundlage
zurückgegriffen. Dabei wurde die Wertigkeit der überbauten Tiefgaragenfläche separat aufgeführt.
Bezüglich der Flächen und der Anzahl der Bäume mussten allerdings Korrekturen vorgenommen
werden, da bei der ursprünglichen Planung u. a. keine Anbindung an die Goerdelerstraße
vorgesehen war und diese Flächen daher unberücksichtigt geblieben waren.
Gemäß den Vorgaben durch die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Aachen werden für die
vorhandenen Bäume jeweils 20 Wertpunkte pro Baum angesetzt.
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraums (auf der Tiefgarage)
Code
34.9
51.3
52.1.4
53.div.
Biotoptyp
Fläche (m²)
Wert
Tritt-, Scher- und Parkrasen
Anpflanzung und Rabatten
Gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze
Gebäude
1.722
1.461
2.090
2.867
Untersuchungsraum
8.140
Gesamtflächenwert A (Ausgangssituation Tiefgarage)
0,3
0,3
0,1
0,0
Flächenwert
516,6
438,3
209
0
1.163,9
-7-
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraums (TG und restliche Flächen)
Code
34.9
41.3a
41.5.1
41.5.3
51.1
51.2.2
51.3
52.1.2
52.1.4-5
52.1.6
Biotoptyp
Tiefgarage
Tritt-, Scher- und Parkrasen
Hecke mit überwiegend autochthronen Arten (1-2 reihig)
Laubbaum
Nadelbaum
Vegetationsfreie, unversiegelte Freiflächen
Sonstige Flächen mit Spontanvegetation
Anpflanzungen und Rabatten
Versiegelte Straßen, Wege und Plätze
Gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze
Unbefestigte Straßen und Wege
Untersuchungsraum
Gesamtflächenwert A (Ausgangssituation)
Fläche (m²)
Wert
8.140 s. Aufschl. TG
1.886
0,3
105 lfdm
0,6
77 Stck
20,0
2 Stck
20,0
512
0,3
968
0,5
1.270
0,3
486
0,0
2.155
0,1
198
0,3
Flächenwert
1.163,9
565,8
63,0
1.540,0
40,0
153,6
484,0
381,0
0,0
215,5
59,4
15.615
4.666,2
Wie den Tabellen zu entnehmen ist, beträgt die Wertigkeit der Ausgangssituation 4.666,2
Wertpunkte.
14.0
Planung und deren Wertigkeit
Das Freiraumkonzept sieht im WA 1 die Pflanzung von insgesamt 14 neuen Bäumen vor. Die
vorgesehene Anlage von Privatgärten sieht deren Begrenzung durch Hecken vor. Auch im Bereich
der inneren Erschließung sind einige Heckenstrukturen und Anpflanzungen geplant.
Im WA 2, dass die Widmung Außenlage Kindertagesstätte erhalten soll, sind 3 Baumpflanzungen
geplant. Bei der Flächenaufteilung wurde hier davon ausgegangen, dass von der ca. 647 m² großen
Fläche ca. 100 m² gepflastert werden und die restlichen Flächen mit Rasen eingesät werden.
Der als WA 3 ausgewiesene Bereich beinhaltet 2 neue Baumstandorte.
Analog zur Kompensationsermittlung wurde bei der Ermittlung der Wertigkeit der Planung
getrennt zwischen den Bereichen mit der Tiefgarage und den unterkellerten Flächen einerseits und
den übrigen Flächen des Untersuchungsraums andererseits unterschieden.
Gemäß den Vorgaben durch die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Aachen werden für die
geplanten Bäume jeweils 15 Wertpunkte pro Baum angesetzt. Des Weiteren werden keine im
Freiraumkonzept dargestellten Heckenpflanzungen und Anpflanzungen angerechnet, da sich diese
nicht im öffentlichen Raum sondern in Privatgärten bzw. im Bereich der zukünftigen privaten
Erschließung befinden.
-8-
B. Planzustand (nach Realisierung des Vorhabens; TG und unterkellerte Bereiche)
Code
41.5.1
51.1
51.3
52.1.2
52.1.4-5
53.diverse
53.diverse
53.diverse
Biotoptyp
Laubbaum (Planung)
Vegetationsfreie, unversiegelte Freiflächen
Anpflanzungen und Rabatten *
Versiegelte Straßen, Wege und Plätze
Gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze
Gärten
Gebäude
Gebäude mit Dachbegrünung
Fläche (m²)
14
Untersuchungsraum
Wert
Stck
389
84
55
2.521
1.913
5.001
1.000
Flächenwert
15,0
0,1
210
38,9
0,0
0,1
0,3
0,0
0,1
0
252,1
573,9
0
100
10.963
Gesamtflächenwert B (Planungszustand)
1.174,9
* ohne Anrechnung, da in zukünftiger privater Erschließung
B. Planzustand (nach Realisierung des Vorhabens; TG und restliche Flächen)
Code
Biotoptyp
Tiefgarage
41.5.1
Laubbaum (Bestand)
51.5.1
Laubbaum (Planung)
34.9
Tritt-, Scher- und Parkrasen
51.1
Vegetationsfreie, unversiegelte Freiflächen
51.2.2
Sonstige Flächen mit Spontanvegetation
52.1.2
Versiegelte Straßen, Wege und Plätze
52.1.4-5 Gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze
52.1.6
Unbefestigte Straßen und Wege
53.diverse Gärten
Untersuchungsraum
Gesamtflächenwert B (Planungszustand)
Fläche (m²)
45
5
10.963
Stck
Stck
1.774
125
968
80
587
198
920
Wert
Flächenwert
20,0
15,0
0,3
0,1
0,5
0,0
0,1
0,3
0,3
1.174,9
900,0
75,0
532,2
12,5
484,0
0,0
58,7
59,4
276,0
15.615
3.572,7
Wie den Tabellen zu entnehmen ist, beträgt die Wertigkeit nach Realisierung des Vorhabens 3.572,7
Wertpunkte.
15.0
Eingriffsbilanzierung
C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B – A)
-1.093,5
Die Eingriffbilanzierung ergibt, dass der Eingriff in die vorhandenen Biotopstrukturen und die
abiotischen Strukturen durch die neu geplante Nutzung des Untersuchungsraums nicht kompensiert
werden kann. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 1.093,5 Wertpunkten.
-9-
16.0
Schlussbemerkungen
Die im Bebauungsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 879 vorgesehene neue Nutzung ist mit
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Diese Eingriffe können innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs nicht vollständig kompensiert werden. Es verbleibt
ein Defizit von 1.093,5 Wertpunkten.
Da das Vorhaben einen überwiegend bebauten und stark anthropogen veränderten
innerstädtischen Bereich betrifft, wird empfohlen, den fehlenden Kompensationsumfang ebenfalls
durch Maßnahmen im innerstädtischen Raum wie Baumpflanzungen, Anlage von Pflanzflächen,
Entsiegelung etc. zu realisieren. Somit wird der landschaftliche Zusammenhang gewahrt.
- 10 Anhang
Abbildung 3: Bestand, ohne Maßstab
- 11 -
Abbildung 4: Planung mit Freiraumkonzept, ohne Maßstab
- 12 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU)Referat Öffentlichkeitsarbeit
: Bundesnaturschutzgesetz, Stand März 2010
Förder Demmer
Landschaftsarchitekten, Essen
:
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung B-plan Beverstraße, Aachen,
18.07.2006
Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (MUNLV NRW)
:
Landschaftsgesetz NRW, Stand März 2010, Düsseldorf
Stadt Aachen
:
Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft,
Stand 01.01.2006
2065
2681
2066
136
16a
18
16
20a
20 22
24
24a
Legende
X
Weide
376
Bäume, die erhalten bleiben
69
Bäume mit besonderem Schutz (ND Linde)
Wegfall:
Baumbestand der aufgrund der geplanten
baulichen Nutzung nicht erhalten werden kann:
Bergahorn
Weide
Bergahorn
Birke
X
X
X
Bergahorn
X
Kirsche
X
Hainbuche
X
X
Bergahorn
X
X
X
Bäume, die unter die Baumschutzsatzung
fallen ( 25 Stk.)
Neupflanzung:
Mögliche Standorte für Neuanpflanzungen siehe:
Grünordnungsplan (13-04_GOP_L_GOP Fachplan_01_v)
vom 03.06.2013
Fachplan zum Bebauungsplan Nr. 879
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen,
liegen zu fast 100 % in der öffentlichen Fläche und sind
nicht von der Bautätigkeit betroffen.
Ahorn
Ahorn
X
04
03
Bergahorn
X
Walnuß
X
02
X
Salweide
01
Kastanie
X
Hainbuche
Hainbuche
Kastanie
Salweide
X
X
X
Änderungen/Ergänzungen
Datum
TGA
X
Salweide
Statik
Silberweide
Architekt
X
Hainbuche
Bauherr
ND Linde
Index
Pappel
Kronprinzenstraße
Verteiler
Bauvorhaben
Kronprinzenquartier
Kastanie
Bauherr/Auftraggeber
X
Feldahorn
X
X
greenbox
Landschaftsarchitekten
Köln / Düsseldorf
Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek
Kronprinzenquartier GmbH
Schumanstraße 18
52146 Würselen
Feldahorn
Eßkastanie
Unterschrift Bauherr/Auftraggeber
Hainbuche
Silberahorn
X
X
Silberahorn
Stand Architektur
Plannr. Architektur
24.05.2013
KPQ_ARC_E_LA_DA_750-1_1
Planungsstufe
Inhalt
Grünordnungsplan Planung Baumbilanz - Erhalt und Wegfall - zum B-Plan 879
Büro Köln:
Graeffstr. 35
50823 Köln
Tel.: 0221/949977-10
Fax: 0221/949977-11
www.greenbox.la
info@greenbox.la
Büro Düsseldorf:
Breisacher Str. 14
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211/34 40 61
Planbezeichnung
13-04_GOP_L_Baumbilanz_--_v
Beverstraße
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
Bearbeiter
Blattgröße
Tu, Mö
650 x 350 mm
Datum
Maßstab
03.06.2013
1:500
NORD
EN
1
Erhalt:
Baumbestand der erhalten werden soll:
Unterschrift / Stempel greenbox
Konzept | Perspektive von Norden
71