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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
116247.pdf
Größe
9,1 MB
Erstellt
12.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: FB 36/0200/WP16 öffentlich 12.06.2013 FB 36/20, Frau Roß-Kark Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Kronprinzenquartier im Stadtbezirk Aachen-Mitte Für den Bereich zwischen Beverstraße, Kronprinzenstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Goerdelerstraße und Bismarckstraße hier: Umweltbericht mit Grünordnungsplan Beratungsfolge: TOP:_ 5 _ Datum Gremium Kompetenz 02.07.2013 UmA Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes einschließlich Grünordnungsplan in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Kronprinzenquartier. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Grünordnungsplan als Grundlage für die Umsetzungsplanung. In Vertretung Nacken Beigeordnete Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2013 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2013 Seite: 2/5 Erläuterungen: Zur Verwirklichung des Wohnbauprojekts an der Beverstraße und Kronprinzenstraße im Stadtteil Aachen – Mitte im Frankenberger Viertel sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße aufgestellt, der den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 580 überlagert. Dieser sieht noch ein Behördenzentrum mit bis zu 11- Geschossen vor. Zur Zeit handelt es sich bei dem Plangebiet um eine überwiegend brach liegende Fläche, nachdem das alte Finanzamt schon vor Jahren abgerissen wurde. Das Bebauungsplanverfahren dient der Entwicklung für eine Neubebauung mit ca. 200 Wohneinheiten (WE). Der ruhende Verkehr wird in einer neuen Tiefgarage untergebracht, die an der Stelle der mittlerweile baufälligen Tiefgarage errichtet wird. Die im Westen des Plangebietes befindliche öffentliche Grünfläche bleibt erhalten. Für die Fläche des ausgelagerten Spielbereiches der Kindertagesstätte wird als Ersatz eine neue Spielfläche auf der ehemals als Behördenstellplatz genutzten Fläche zwischen den Mietergärten der Bebauung an Goerdelerstraße und der geplanten Wohnbebauung ausgebildet. Darüber hinaus wird eine bereits im Rahmenplan für das Frankenberger Viertel geforderte fußläufige Nord- Süd Verbindung zwischen der Goerdelerstraße und der Beverstraße geschaffen. Stellungnahme der Verwaltung: Zum Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und in dem hier vorliegenden Umweltbericht dokumentiert. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan 879 in der Fassung vom 14.06.2013 wurde vom Büro 3d Architekten und Stadtplaner aus Aachen im Auftrag des Investors erstellt. Der Umweltbericht umfasst die Anlagen Eingriffsbilanzierung, Grünordnungsplan (inkl. Baumbilanzierungsplan) und Freiraumkonzept. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Planverfahrens auf die Umweltbelange erfolgte eine Einschätzung aufgrund zahlreicher Gutachten wie z.B. Geohydrologisches Gutachten, Kaltluftstudie, Verschattungsstudie, Verkehrsuntersuchung und Schalltechnische Untersuchung. Die Gutachten wurden in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt erarbeitet und geprüft. Einzig beim Gutachten Kaltluftabflüsse, -Wirkung und Durchlüftung ergaben sich für den FB Umwelt begründete Zweifel, ob das angewandte Verfahren LES (Large-Eddy-Simulation) den fachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der VDI – Richtlinie 3787, Blatt 5, entspricht. Dies konnte durch den Gutachter trotz wiederholter Nachfrage nicht belegt werden. Aufgrund der im FB Umwelt verfügbaren Erkenntnisse zu den untersuchten Themenkomplexen und vor dem Hintergrund, dass augenscheinlich allenfalls geringe Unterschiede zwischen altem und neuem Planungsrecht existieren, kann der Fachbereich Umwelt dennoch für Abwägung ausreichend sichere Aussagen treffen. Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung im Umweltbericht wird seitens des Fachbereichs Umwelt grundsätzlich nachvollzogen und für richtig befunden. Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2013 Seite: 3/5 Zusammenfassend werden auf Grundlage des extern erstellten Umweltberichtes folgende, die Umweltbelange betreffende Hauptaussagen aufgeführt:  An den Fassaden der geplanten Gebäude sind Festsetzung eines Lärmpegelbereiches Schallschutzmaßnahmen in Form der gegen den Verkehrslärm und an der Tiefgaragenzufahrt baulichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden bestehenden Wohngebäude erforderlich.  Im Plangebiet ist im ungünstigsten anzunehmenden Fall bei insgesamt 44 geplanten Wohnungen eine Mindestbesonnung in der Mitte des Winterquartals nicht gewährleistet, so dass die Mindestkriterien nach DIN 5034-1 nicht eingehalten werden. Eine deutliche Verbesserung der Besonnungszeiten einzelner Wohnungen könnte durch den Zusammenschluss von übereinanderliegenden Wohneinheiten zu Maissonettwohnungen erreicht werden. Ein solcher Zusammenschluss ist aufgrund des vorgesehenen modularen Bausystems grundsätzlich möglich.  Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz wird durch eine durch die Bebauung ausgelöste Umplanung eine Aufwertung erfahren und zudem zukünftig einer besseren sozialen Kontrolle unterliegen  Insgesamt 25 Bäume des vorhandenen zu schützende Baumbestandes innerhalb des Plangebietes sind angesichts der baulichen Nutzung nicht zu erhalten (s. Anlage GOPBaumbilanz vom 03.04.2013). Insbesondere die parallel zur Kronprinzenstraße vorhandenen älteren stadtbildprägenden 12 Bäume können nicht erhalten werden. An Stelle der Grünkulisse entsteht ein innenstadttypisches Stadtbild. Dennoch werden 19 neue Baumpflanzungen im Plangebiet vorgesehen. Die im GOP aufgezeigten grünordnerischen Maßnahmen sollten in den Durchführungsertrag aufgenommen und umgesetzt werden.  Die Eingriffsbilanzierung ergibt ein Kompensationsdefizit von 1.093,5 Wertepunkten.  Momentan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen die Verwirklichung des Bebauungsplanes. Diese können jedoch ausgeräumt werden, wenn die Einleitung von auf dem Plangelände anfallendem Niederschlagswasser ins öffentliche Kanalnetz oder ins Gewässer auf einen Abflussbeiwert von 0,5 reduziert wird (Beispielsweise durch Rückhaltungen auf dem Grundstück oder im städtischen Kanalnetz). Alternativ kann ein höherer Abflussbeiwert akzeptiert werden, wenn der Wasserverband Eifel–Rur (WVER) in einer entsprechenden Untersuchung nachweisen kann, dass dadurch die Hochwassergefahr an der Wurm nicht erhöht wird. Die Erforderliche Untersuchung muss bis zum Satzungsbeschluss durch den Bauherren nachgereicht werden werden.  Im Vergleich zur planungsrechtlichen Ist-Situation (Altes Finanzamt) und der Neuplanung schließt sich der FB Umwelt den Ausführungen des Umweltberichtes bezüglich der Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2013 Seite: 4/5 klimatischen Situation in der Aussage großen Teilen an, auch wenn das im Gutachten beschriebene Verfahren kritisch gesehen wird. Allerdings sind auch die klimatologischen Erkenntnisse aus heutiger Sicht zu berücksichtigen, was zu nachfolgenden Empfehlungen führt. Die vorgeschlagenen Durchlässe von 3 m im umbauten Innenblock im südöstlichen Bereich des Plangebietes werden seitens des FB Umwelt für nicht ausreichend angesehen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Stadtklimatologie empfiehlt der Fachbereich Umwelt hier auf der Nord- und Südseite dieses Baublocks Durchlässe (als Sichtachse) in voller Geschosshöhe von 6-8 m Breite vorzusehen. Diese Maßnahme dient der besseren Durchlüftung mit Kaltluft während austauscharmer Wetterlagen zu Abend- und Nachtzeiten sowie der Reduzierung sommerlicher Wärme-/ und Hitzebelastungen. Außerdem wird empfohlen die Dachbegrünung von 1000 qm umzusetzen, um hier eine klimatisch-lufthygienische Situation zu ermöglichen, die besonders belastende Wärmesituationen abmildert. Grundsätzlich ist dieses Projekt der Innenentwicklung aus Sicht des Umweltschutzes nur zu begrüßen. Zudem kann die Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens aus Sicht des Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planungsstand als umweltverträglich eingestuft werden. Anlagen: Anlage 1 Beverstraße_KronprinzenQ_Umweltbericht.pdf Anlage 2 Beverstraße_KronprinzenQ-Fachplan_GOP.pdf Anlage 3 Beverstraße_KronprinzenQ_Freianlagenplan.pdf Anlage 4 Beverstraße_KronprinzenQ_Eingriffsbilanzierung.pdf Anlage 5 Beverstraße_KronprinzenQ_Baumbilanz.pdf Anlage 6 Beverstraße_KronprinzenQ_Perspektive.pdf Vorlage FB 36/0200/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.06.2013 Seite: 5/5 Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen der Beverstraße, Kronprinzenstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Goerdelerstraße und Bismarckstraße zur erneuten öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Aufgestellt: 3D Architekten und Stadtplaner, Klappergasse 12, 52062 Aachen Stand: 14.06.2013 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ....................................................................................................................................................... 4 1.1 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes ............................................................................... 4 1.2 Lage des Plangebietes .................................................................................................................................... 4 1.3 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans.............................................................................................................. 4 1.4 Planungsrechtliche Einbindung ....................................................................................................................... 4 1.5 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................... 5 1.6 Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................... 5 2. 2.1 2.1.1 2.1.1.1 2.1.1.2 2.1.1.3 2.1.2 2.1.2.1 2.1.2.2 2.1.2.3 2.1.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......................................................................... 5 Schutzgut Mensch ........................................................................................................................................... 5 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................................ 5 Verkehr und Lärm ............................................................................................................................................ 6 Besonnung bzw. Verschattung ........................................................................................................................ 6 Naherholung .................................................................................................................................................... 7 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben .......................................................................... 7 Verkehr und Lärm ............................................................................................................................................ 7 Besonnung bzw. Verschattung ........................................................................................................................ 9 Naherholung .................................................................................................................................................. 10 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 11 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................... 11 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 11 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 13 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 15 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Schutzgut Boden ........................................................................................................................................... 16 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 16 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 17 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 18 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 Schutzgut Wasser ......................................................................................................................................... 18 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 18 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 19 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 20 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 Schutzgüter Luft und Klima/Energie .............................................................................................................. 21 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 21 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 22 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 23 2.6 2.6.1 2.6.2 2.6.3 Schutzgut Landschaft / Stadtbild ................................................................................................................... 24 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 24 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 24 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 24 Seite 2 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 2.7 2.7.1 2.7.2 2.7.3 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................... 24 Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben .......................................................................................... 24 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ........................................................................ 25 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 25 2.8 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter .............................................................................................. 25 3. 3.1 3.2 3.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes ......................................................................................... 25 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung .................................................................................. 25 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)......................................................................... 26 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................................ 26 4. 4.1 4.2 Grundlagen .................................................................................................................................................. 27 Verwendete Technische Verfahren zur Umweltprüfung ................................................................................ 27 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ....................................................... 28 5. Monitoring .................................................................................................................................................... 28 6. Zusammenfassung ...................................................................................................................................... 28 Seite 3 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 1. 1.1 Einleitung Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – wurde zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden. Diese Auswirkungen werden in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. Dieser Umweltbericht baut auf den Umweltbericht des Büros Förder Demmer Landschaftsarchitekten aus dem vorangegangenen Verfahren (2006) auf. Daher wurden teilweise noch gültige Bestandteile des vorherigen, bereits abgestimmten Umweltberichtes übernommen und die Inhalte entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand angepasst. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. 1.2 Lage des Plangebietes Das ca. 1,55 ha große Plangebiet liegt zwischen der Beverstraße, der Kronprinzenstraße, der Wohnbebauung an der Goerdelerstraße und dem Blockinnenbereich an der Bismarckstraße. Es befindet sich in einem Übergangsbereich zwischen Ostviertel und Frankenberger Viertel. Aufgrund der ehemaligen Nutzung bildet der Bereich eine Zäsur zwischen beiden Vierteln. Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine brach liegende, ehemals mit dem Finanzamt bebaute Fläche. Das Gebäude der Finanzverwaltung wurde inzwischen abgerissen. Derzeit befindet sich im Plangebiet lediglich die leerstehende Tiefgarage der Finanzverwaltung. Außerdem befindet sich im Plangebiet eine öffentliche Grünfläche mit einem Kinderspielplatz, sowie Teile der Außenfläche der nördlich an das Plangebiet anschließenden Kindertagesstätte sowie eine an die Goerdelerstraße anschließende größtenteils befestigte Erschließungsfläche. Von hier aus werden die beiden Wohngebäude an der Goerdelerstraße und die Kindertagesstätte erschlossen. 1.3 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Es ist beabsichtigt auf der Fläche des ehemaligen Finanzamtes eine Neubebauung mit ca. 200 Wohneinheiten (WE) anzusiedeln. Der ruhende Verkehr wird in einer neuen Tiefgarage untergebracht, die an der Stelle der mittlerweile baufälligen Tiefgarage errichtet wird. Das neue Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA 1) ausgewiesen. Die im Westen des Plangebietes befindliche öffentliche Grünfläche bleibt mit Spieleinrichtungen erhalten und wird als Verbindung zwischen alter und neuer Bebauung ausgebildet. Für die Fläche des ausgelagerten Spielbereiches der Kindertagesstätte wird als Ersatz eine neue Spielfläche auf der ehemals als Behördenstellplatz genutzten Fläche zwischen den Mietergärten der Bebauung an der Goerdelerstraße und der geplanten Wohnbebauung im Plangebiet ausgebildet. Diese wird als Allgemeines Wohngebiet (WA 2) mit der Zweckbestimmung Außenanlage Kindergarten ausgewiesen. Darüber hinaus wird eine attraktive fußläufige Nord- Süd Verbindung zwischen der Goerdelerstraße und der Beverstraße geschaffen, die im Einklang mit der Zielsetzung des, unter Mitarbeit der BürgerInnen entstandenen Rahmenplans für das Frankenberger Viertels steht. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzung für die Realisierung dieser Vorhaben. 1.4 Planungsrechtliche Einbindung Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen aus dem Jahr 2003 mit Ergänzungen (Stand April 2008) ist der Planbereich als ”Allgemeiner Siedlungsbereich” (ASB) dargestellt. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Aachen aus dem Jahr 1980 stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Seite 4 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 1.5 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 1,55 ha, die sich wie folgt zusammensetzt: - Allgemeines Wohngebiet (WA 1) ca.: 11.910 qm - Allgemeines Wohngebiet (WA 2) Außenfläche Kindertagesstätte ca.: 680 qm - Allgemeines Wohngebiet (WA 3) ca.: 500 qm - Öffentliche Grünfläche ca.: 2.500 qm 1.6 Ziele des Umweltschutzes Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Umweltschutzgüter Berücksichtigung finden sollen. Folgende Stellungnahmen, Fachgesetze und Fachplanungen in der jeweils gültigen Fassung sind hinsichtlich der Ziele des Umweltschutzes im Bebauungsplan Beverstraße von Bedeutung: - Baugesetzbuch (BauGB) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft – Landschaftsgesetz (LG NW) - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG NW) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm - EU- Verordnung Umgebungslärm - DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ - DIN 5034, Teil 1 „Tageslicht in Innenräumen“ - VDI 3787-5 „Umweltmeteorologie, Lokale Kaltluft“ - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten – BundesBodenschutzgesetz (BBodenSchG) - Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung - Gesetz zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen – Denkmalschutzgesetz (DSchG) - Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Aachen 1980 - Diverse Stellungnahmen 2. 2.1 2.1.1 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit werden hier dargestellt. Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der Planung Auswirkungen auf das Wohnumfeld und im Plangebiet (Verkehr, Lärm, Besonnung bzw. Verschattung) und auf die Naherholungsfunktion zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten entsprechend dem BauGB zu erfüllen. Für die Beurteilung der Lärmsituation sind die TA Lärm, die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ maßgebend. Für die vorgesehene Seite 5 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind die Orientierungswerte 55/45 dB(A) Tag/Nacht anzustreben. Für die minimal erforderliche potentielle Besonnung von Wohnräumen gibt es keine rechtsverbindlichen Beurteilungskriterien. Grundsätzlich sind die Vorgaben der Landesbauordnung hinsichtlich der Einhaltung von Abstandsflächen einzuhalten. Die DIN 5034, Teil 1 „Tageslicht in Innenräumen“ (DIN Deutsches Institut für Normung, Juli 2011) kann jedoch als aktuellste Richtwertquelle für die Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse hilfsweise herangezogen werden. In der DIN wird für Wohngebäude eine minimale Besonnungsdauer der Fassaden am Stichtag 17. Januar von 1 Stunde bzw. zur Tag- und Nachtgleichen (21. März und 22. September) von 4 Stunden in der Fensterebene empfohlen. Ferner gilt ein Raum als besonnt, wenn die Sonnenstrahlen bei einer Sonnenhöhe von mind. 6 Grad in den Raum einfallen können. Diese Kriterien sollten für mindestens ein Fenster eines Wohnraums je Wohnung erfüllt sein. Für Büroräume und Freiflächen werden keine Anforderungen definiert. 2.1.1.1 Verkehr und Lärm Für die bisherige Nutzung des Plangebietes liegen aus einem ehemaligen Verkehrsgutachten, welches im Zuge des Neubaus des Finanzamtes Aachen erstellt wurde, Daten vor. Das werktägliche Verkehrsaufkommen für die ehemalige Nutzung des Geländes als Finanzamt mit Besucherverkehr wurde mit einem Wert von 928 motorisierten Individualverkehr-Wegen/Tag (MIV/Werktag) ermittelt. Nachts trat, Nutzungsbedingt, kein Verkehrsaufkommen auf. Bereits auf Grundlage des vorherigen städtebaulichen Entwurfs mit 130 Wohneinheiten, einem Hotel, Läden und Büronutzung sind im Jahr 2006 die zu erwartenden Veränderungen im Verkehrsaufkommen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Straßennetz der Umgebung durch das Büro BSV aufgezeigt worden. Es wurde davon ausgegangen, dass aufgrund der zu erwartenden relativ geringfügigen Veränderungen des Verkehrsaufkommens im Vergleich zur Vorgängernutzung, Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der umliegenden Knotenpunkte nicht erforderlich sind. Durch die zum Teil hohen Verkehrsmengen auf den angrenzenden Straßenverkehrsachsen (Adalbertsteinweg 35.000 Kfz/24h, Goerdelerstraße 9.500 Kfz/24h, Bismarckstraße 5.800 Kfz/24h, Kronprinzenstraße 2.000 Kfz/24h, Beverstraße 1.500 Kfz/24h) und dem Zugverkehr auf der südlich in Hochlage gelegenen Bahnstrecke Köln – Aachen ist das Plangebiet mit Lärm vorbelastet. Auf Grundlage der von dem Umweltamt der Stadt Aachen erstellten Gesamtlärmbelastung, durch Straßen- und Schienenverkehr, sind im Plangebiet Lärmpegel von bis zu ca. 65 dB(A) zu erwarten. 2.1.1.2 Besonnung bzw. Verschattung Bis zu dem erfolgtem Abriss des Finanzamtes stand auf dem Gelände ein 11-stöckiges (mit Dachgeschoss), in Nord-Süd-Richtung ausgerichtetes Hauptgebäude, dem in West-Ost-Richtung 6-stöckige Gebäude angegliedert waren. Der westlichste Gebäudeteil bestand aus einem Erdgeschoss und zwei weiteren Etagen. Auf Grundlage des derzeit rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr. 580 ist eine noch stärkere Verdichtung mit in Teilbereichen höheren Gebäuden zulässig. Insbesondere kann demnach entlang der Kronprinzenstraße auf gesamter Länge, eine im nördlichen Verlauf 4-geschossige und im südlichen Teil bis zu 7-geschossige Bebauung entstehen. Auch ist ein deutlich breiterer 11-geschossiger Nord-Süd gerichteter Baukörper mit einer Breite von ca. 27 m zulässig. Dies gilt auch für den westlich anschließenden Grundstücksteil, in dem ein ca. 40x40 m großer 6-geschossiger Baukörper gebaut werden kann. Darüber hinaus ist, unmittelbar parallel zur öffentlichen Grünfläche in einem ca. 15 m breiten Streifen, die Errichtung einer eingeschossigen Nord-Süd gerichteten Bebauung zulässig. Seite 6 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Durch das Büro I.F.I., Institut für Industrieaerodynamik GmbH, wurde im Juni 2013 eine Verschattungsstudie („Verschattungsstudie, Vergleich bisher zulässige Planung“) erstellt, die darstellt mit welchen Auswirkungen (hinsichtlich der Verschattung) auf die nördlich an das Plangebiet angrenzende Bebauung an der Goerdelerstraße zu rechnen ist, wenn eine Bebauung des Plangebietes auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580 erfolgt. Danach werden die Mindestkriterien für eine minimale Besonnungsdauer insgesamt bei 4 Ein-Zimmer-Appartements nicht eingehalten. Im Einzelnen sind am 17. Januar 2 Erdgeschossappartements und zur Tag- und Nachtgleiche (21.März/22.September) 3 Erdgeschossappartements betroffen. 2.1.1.3 Naherholung Im Westen des Plangebietes liegt eine öffentliche Grünfläche, die für die Naherholung, für das wohnungsnahe Spielen sowie als Außenfläche der angrenzenden Kindertagesstätte genutzt wird. Die öffentliche Spielfläche befindet sich derzeit aufgrund ihrer Randlage, den zu schmalen und unübersichtlichen Zugängen sowie Vandalismus Schäden in einem unbefriedigenden Zustand. Zumindest zeitweise sind die Zugänge verschlossen, so dass eine uneingeschränkte Nutzung der Grünfläche nicht sichergestellt werden kann. 2.1.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch wurden durch das Büro BSV, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Aachen, Mai 2013, eine Verkehrsuntersuchung und durch das Büro Dr. Ing. Symanski & Partner, Aachen, Mai 2013 eine Gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Verkehrslärms erstellt. Darüber hinaus wurde durch das Büro I.F.I., Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Mai 2013 und Juni 2013 zwei Verschattungsstudien erstellt. 2.1.2.1 Verkehr und Lärm Verkehr Die Berechnungen, die im Rahmen der Untersuchungen zum städtebaulichen Entwurf 2006 vorgenommen wurden, kamen zu dem Ergebnis, dass mit insgesamt 886 MIV-Wegen bzw. Kfz-Fahrten/Werktag im Vergleich zur Vorgängernutzung mit einem etwas geringerem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei. Die nun vorgenommenen Berechnungen zu dem aktuellen städtebaulichen Entwurf mit ca. 200 Wohneinheiten zeigen, dass unter Berücksichtigung der Kenngrößen zur Verkehrsmittelwahl in der Stadt Aachen („Mobilitätserhebung Aachen 2011“) aus dem Bewohner- und Besucherverkehr ein Gesamtverkehrsaufkommen von 672 Kfz-Fahrten/Werktag zu erwarten ist. Demnach ist davon auszugehen, dass nach Umsetzung des Gesamtvorhabens mit einem, gegenüber der ehemaligen Finanzamtsnutzung, ca. 27,5 % geringerem Verkehrsaufkommen am Werktag zu rechnen ist. In der Nachtzeit ist mit einem Neuverkehr von insgesamt 21 Kfz-Fahrten zu rechnen und entspricht damit nur ca. 3% des Gesamtverkehrsaufkommens. In der nächtlichen Spitzenstunde werden 8 Kfz-Fahrten prognostiziert. Im Vergleich zu dem im Jahr 2006 berechneten Verkehrsaufkommen, in dem in der nächtlichen Spitzenstunde 20 Kfz-Fahrten prognostiziert wurden, reduziert sich der Verkehr um über 100 %. Zur Beurteilung der zukünftigen Lärmbelastung wurden auf Grundlage einer Kurzzeitzählung (Kfz/4Std.) die gesamtquerschnittsbezogenen durchschnittlichen Verkehrsstärken am Tag (DTV) im Bestand ermittelt und für das Vorhaben prognostiziert. Demnach wurde für die Kronprinzenstraße eine Zunahme von 1.790 auf 1.960 Kfz/Tag, für den westlichen Teil der Beverstraße von 1.500 auf 1.850 Kfz/Tag, für den östlichen Teil der Beverstraße von 2.380 auf 2,580 Kfz/Tag, den westlichen Teil der Goerdelerstraße von 8.550 auf 8.590 Kfz/Tag und den östlichen Teil der Goerdelerstraße von 9.280 auf 9.410 Kfz/Tag prognostiziert. Im Bereich der Kronprinzenstraße ist mit einer Zunahme des Verkehrs um ca. 9,5% und im Bereich der westlichen Seite 7 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Beverstraße um ca. 23 % zu rechnen. Auf der Goerdelerstraße ist die Zunahme des Verkehrs um ca. 1,5% sehr gering. Lärm Verkehr Die Verkehrslärmsituation wird im Tageszeitraum vom Straßenverkehr und im Nachtzeitraum vom Schienenverkehr dominiert. Für den Straßenverkehrslärm sind die unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Emissionen der Kronprinzenstraße und der Beverstraße maßgebend. Alle übrigen umgebenden Verkehrsstraßen sind aufgrund der Abstände und der Abschirmungen von untergeordneter Bedeutung. Für die Berechnung des Straßenverkehrslärms wurden die o.g. Daten des Verkehrsgutachtens zugrunde gelegt. Für den Schienenverkehr liegen keine aktuellen Belastungszahlen vor. Zur Abschätzung der Immissionsbelastung im Plangebiet werden daher Daten aus dem Jahr 2003 herangezogen. Die Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionspunkten innerhalb des Plangebietes betragen Tags zwischen 44 und 61 dB(A) und im Nachtzeitraum zwischen 42 und 57 dB(A). Dabei werden die maßgeblichen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55/45 dB(A) Tag/Nacht nur an den straßenseitigen Fassaden an der Beverstraße und Kronprinzenstraße überschritten. An den rückwärtigen Fassaden der Gebäude an der Beverstraße und Kronprinzenstraße sowie an den übrigen Baukörpern im Plangebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 Tags und im Nachtzeitraum eingehalten. Die straßenseitig ermittelte Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 um max. 6 dB(A) und der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV um bis zu 2 dB(A) tagsüber durch den Straßenverkehr, ist typisch für den innerstädtischen Bereich. Das Maß der Überschreitung gewährleistet aber noch gesunde Wohnverhältnisse. Dies unterstreicht auch die Tatsache, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete überall unterschritten werden. Zur Kompensation wäre bei ausschließlicher Berücksichtigung im Tageszeitraum als passive Schallschutzmaßnahme die Festsetzung des Lärmpegelbereiches III nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ erforderlich. Hierbei handelt es sich, auch unter Berücksichtigung der heutigen gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz, um übliche Mindestanforderungen. Im Nachtzeitraum ergeben sich die höchsten Belastungen in den jeweils höchsten Geschossen durch den Schienenverkehr. An allen straßenseitigen Immissionsorten werden die Orientierungswerte der DIN 18005 und die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (WA) deutlich überschritten. An der ungünstigsten Stelle (Oberstes Geschoss an der Ecke Beverstraße/Kronprinzenstraße) wird der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete (MI) um bis zu 3 dB(A) überschritten. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar und wären zudem nur unmittelbar an der Bahntrasse ausreichend wirksam. Als passiver Schallschutz ist daher die Festsetzung des Lärmpegelbereiches IV erforderlich. Aufgrund der Überschreitungen im Nachtzeitraum sind in Teilbereichen auch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für Räume mit Schlaffunktion erforderlich, die eine ungestörte Nachtruhe bei ausreichendem Luftaustausch trotz geschlossener Fenster sicherstellen. Da von den erhöhten Schallschutzanforderungen (Lärmpegelbereich IV und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen) aufgrund von Eigenabschirmung und sonstigen Pegelminderungen (z.B. der sich daraus ergebenden vertikalen Varianzen) ggf. abgewichen werden kann, sind Ausnahmen von den vorgenannten Festsetzungen zu ermöglichen, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämmmaße für Außenbauteile anzusetzen sind. Seite 8 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Im Tageszeitraum ist ein Öffnen der Fenster zu allen Zwecken aufgrund der geringeren Immissionsbelastung uneingeschränkt möglich. Aus Sicht des Sachverständigen sind sowohl im Tageszeitraum als auch im Nachtzeitraum für die Nutzung der Außenwohnbereiche gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt. Hiervon ausgenommen sind die geplanten (Vor)gärten am Einmündungsbereich der Kronprinzenstraße in die Beverstraße. Mit Ausnahme einer Wohnung besitzen jedoch alle übrigen betroffenen Wohnungen auch einen Außenwohnbereich an einer Lärmabgewandten Seite. Lärm Tiefgarage Die im Rahmen der Umsetzung des Verfahrens geplante Tiefgarage wurde anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt. Die Berechnungen ergeben, dass der maßgebliche Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) im Nachtzeitraum an dem nächstgelegenen Immissionsort im Tageszeitraum um 9 dB(A) und in der lautesten Nachtstunde um mindestens 1 dB(A) unterschritten wird. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt festgelegt werden. Dazu zählt die Auskleidung von Decken- und Wandflächen mit schallabsorbierenden Materialien, die geräuschmindernde Ausführung von querenden Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenfahrbahn, eine dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechende Toranlage und die Einhaltung von benannten Schallleistungspegeln an der akustisch wirksamen Öffnungsfläche der Tiefgarage. Nach Punkt 7.4 der TA Lärm sind die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 m vom Grundstück mit zu berücksichtigen, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Werden alle drei Kriterien erfüllt, sind durch organisatorische Maßnahmen die Geräuschimmissionen des anlagenbezogenen Verkehrs soweit möglich zu verhindern. Aufgrund der Belastungszahlen aus der Verkehrsuntersuchung ist mit einer Steigerung der Immissionsbelastung, unabhängig von der tatsächlichen Verkehrsbelastung, von 0,9 dB(A) zu rechnen. Damit ist ausgeschlossen, dass sich der Beurteilungspegel um mehr als 3 dB(A) erhöhen wird. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. 2.1.2.2 Besonnung bzw. Verschattung Insgesamt stellt sich durch die geschlossene Bebauung, ein innerstädtisch typisches Verschattungsbild dar. Im Plangebiet ist im ungünstigsten anzunehmenden Fall bei insgesamt 44 geplanten Wohnungen eine Mindestbesonnung in der Mitte des Winterquartals nicht gewährleistet. Zur Tag- und Nachtgleiche reduziert sich die Anzahl der Wohnungen, bei denen das Mindestkriterium von 4 Stunden Besonnung am Tag nicht erreicht wird auf 37 Wohnungen. Jedoch wird zu dieser Zeit jede Wohnung zu mindestens 2 Std. besonnt. Eine deutliche Verbesserung der Besonnungszeiten einzelner Wohnungen könnte durch den Zusammenschluss von übereinanderliegenden Wohneinheiten zu Maissonettwohnungen erreicht werden. Ein solcher Zusammenschluss ist aufgrund des vorgesehenen modularen Bausystems möglich. Darüber hinaus sollten großzügig bemessene Fensterflächen in den Wohnräumen vorgesehen werden, die zur Verbesserung des diffusen Lichteinfalls bis an die Etagendecken herangeführt werden sollten. Ebenso sollte, soweit möglich, in den schlecht besonnten Wohnungen mindestens eine zweiseitige diffuse Belichtung der Wohneinheit erfolgen. Auch wenn die beiden zuletzt genannten Maßnahmen nicht zu einer Seite 9 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Einhaltung der Mindestkriterien nach DIN 5034-1 führen können, so stellen sie aber doch einen Beitrag der Verbesserung der Belichtungsverhältnisse dar. An dem nördlich des Plangebietes bestehenden Gebäuderiegel an der Goerdelerstraße, werden die Mindestkriterien hinsichtlich der Besonnung weitgehend eingehalten. Dies gilt insbesondere für das Gebäude der Kindertagesstätte und für Teile des unmittelbar westlich an die Kindertagesstätte angrenzenden Freibereiches. Für 4 Ein-Zimmer-Appartements im Erdgeschoss können die Mindestkriterien zum 17. Januar nicht erfüllt werden. Zur Tag- und Nachtgleiche sind noch 2 der 4 Ein-Zimmer-Appartements im Erdgeschoss betroffen. Bei den übrigen Wohnungen im Erdgeschoss handelt es sich um Maissonettwohnungen, bei denen das Mindestkriterium durch Fenster in Aufenthaltsräumen (gemäß DIN 5034-1) im 1. Obergeschoss erfüllt wird. Wenn die 4 betroffenen Ein-Zimmer-Erdgeschosswohnungen mit den jeweils darüber liegenden Wohnungen zusammengelegt werden, ist eine Einhaltung der Mindestkriterien zur Besonnung gewährleistet. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bei Realisierung der Planung geprüft werden. Auch wenn die DIN 5034-1 für Freibereiche keine Anforderungen definiert, sei darauf hingewiesen, dass eine Besonnung des neu entstehenden Innenhofes (Innenbereich des südwestlich gelegenen Blockes) und der geplanten Außenanlage der Kindertagesstätte (WA 2) zur Mitte des Winters am 17. Januar nicht gewährleistet ist. Zur Tag- und Nachtgleiche ist etwa die Hälfte der neuen Innenhoffläche und die gesamte westlich der Kindertagesstätte liegende Außenfläche über 4 Stunden besonnt. Mitte des Jahres trifft dies für über 90 % der Blockinnenfläche und die gesamte Außenanlage des Kindergartens zu. Unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes und seines Umfeldes in einem innerstädtischen Umfeld, mit der dort typischerweise vorhandenen Verschattungssituation aufgrund der geschlossenen Bauweise und der typischen engen Straßenräumen, kann die zeitweise auftretende Nichteinhaltung der Mindestanforderungen der DIN noch toleriert werden. Insbesondere, wenn die oben beschriebenen Maßnahmen zur Zusammenlegung von Wohnungen, zumindest für einige Wohnungen, umgesetzt werden. Eine erhebliche Verschlechterung der Belichtung der bestehender schutzwürdigen Wohnnutzungen im Gebäude an der Goerdelerstraße ist gegenüber der, auf Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580, potentiellen Bebauung, nicht zu erwarten. Vielmehr tritt, im Vergleich mit der auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580 möglichen Bebauung, eine Minimierung der Beeinträchtigungen für die in den oberen Etagen liegenden Wohnungen ein. 2.1.2.3 Naherholung Die öffentliche Grünfläche, die durch ihre Lage im Blockinneren isoliert ist und deren Zugänge zumindest zeitweise abgesperrt sind, kann durch das städtebauliche Konzept der Neubebauung in ein Gesamtkonzept eingebettet werden. Durch die kürzeren, direkteren und breiteren Zuwegungen sowie durch die Orientierung wohnungsnaher Freiflächen (Privatgärten) zu der öffentlichen Grünfläche ist eine deutliche Aufwertung der Fläche zu erwarten. Darüber hinaus unterliegt sie damit einer besseren sozialen Kontrolle. Die innere Erschließung soll nur im Einrichtungsverkehr befahren werden und mit wenigen Stellplätzen ausgestattet werden. Die vorgesehenen Sitzgelegenheiten sowie die geplanten leicht erhöhten Vorgärten stellen eine hohe Aufenthaltsqualität sicher. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.2003 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau“ löst das Wohnungsbauprojekt die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Pro Kind sind 10 qm öffentliche Spielplatzfläche anzusetzen. Pro Wohneinheit ist grundsätzlich von zwei Kindern auszugehen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann aufgrund des im westlichen Teil des Plangebietes bereits vorhandenen Spielplatzes um 50 % reduziert werden. Durch die Verlagerung der im östlichen Teil Seite 10 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 der öffentlichen Grünfläche gelegenen Außenspielfläche der Kindertagesstätte in das nördliche Plangebiet, kann die öffentliche Grünfläche, trotz der heranrückenden privaten Hausgärten, um ca. 500 qm vergrößert werden. Dies gleicht aber noch nicht die, bei geplanten ca. 200 Wohneinheiten erforderliche Spielplatzfläche aus. Da eine weitere neue Spielplatzfläche im näheren Umfeld nicht angelegt werden kann, ist für die restliche zu fordernde Spielplatzfläche eine Ausgleichzahlung in Höhe von 80 € / qm zu entrichten. Hiervon unabhängig sind für den geplanten Geschoßwohnungsbau die bauordnungsrechtlich erforderlichen hausnahen Kinderspielflächen anzulegen. Neben der öffentlichen Spielplatzfläche wird die nur wenig befahrene (Besucherverkehr) errichtete neue interne Erschließungsfläche als zusätzliche Spielfläche für Kinder geeignet sein. 2.1.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen - Festsetzungen von baulichen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form des Lärmpegelbereiches IV, von dem abgewichen werden kann, sofern im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämmmaße für Außenbauteile [z.B. durch Eigenabschirmung und sonstige Pegelminderungen (z.B. der sich daraus ergebenden vertikalen Varianzen)] anzusetzen sind - Liegen Räume mit Schlaffunktion in einem Bereich mit einer Immissionsbelastung über 50 dB(A) nachts bzw. 60 dB(A) tags, so sind diese mit schallgedämpften Lüftungseinrichtungen auszustatten - Festsetzungen von baulichen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Rahmen der Errichtung der Tiefgarage: Geräuschmindernde Ausführung querender Entwässerungsrinnen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt, Ausführung der Decken- und Wandflächen mit schallabsorbierenden Oberflächen - In den zur Mitte des Winterquartals nicht ausreichend besonnten Wohnungen sollte, soweit möglich, sichergestellt werden, dass mindestens eine zweiseitige diffuse Belichtung jeder Wohneinheit erfolgt - Fenster in den Wohn- und Aufenthaltsräumen sollten bis an die Geschoßdeckenunterkante des darüber liegenden Geschosses herangeführt werden - Damit die Mindestkriterien bei weiteren Wohnungen, sowohl im Bestand als auch bei den geplanten Wohnungen eingehalten werden können, sollte geprüft werden ob übereinanderliegende Wohneinheiten zu Maissonettwohnungen zusammengelegt werden können - Sicherung der öffentlichen Grünfläche als Kinderspielplatz - Festsetzung einer großzügigen 8 m breiten und mind. 3 m hohen Zuwegung unmittelbar von der neuen inneren Erschließungsstraße zu der öffentlichen Grünfläche - Sicherung der Aufenthaltsqualität der neuen Erschließungsstraße über Regelungen im Vorhaben- und Erschließungsplan und im Durchführungsvertrag 2.2 2.2.1 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Auf Grundlage der Ziele und Grundsätze des BNatSchG sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstige Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft soll auf Dauer gesichert werden. Zur Beurteilung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen und der biologischen Vielfalt wurde von dem Büro Raskin, Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie, Aachen, 19.Juni 2006 eine Artenschutzrechtliche Grundlagenermittlung vorgenommen und durch das Büro Greenbox, Köln, im Juni 2013, eine Eingriffsbilanzierung erstellt, die auf die Naturschutzrechtliche Seite 11 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Eingriffsbilanzierung des Büros Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen, 02.Februar 2007 aufbaut, die für das städtebauliche Konzept aus dem Jahr 2006 erstellt wurde. Tiere Von den streng geschützten Arten wurden drei Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) gefunden. Die Hauptjagdroute der Tiere befand sich nördlich der Innenhöfe, über der Grünanlage, über dem Parkplatz auf der Ostseite sowie entlang der Fassaden. Weiter wurde eine Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) gesichtet. In den vor Abriss der Hochbauten untersuchten Gebäudeteilen konnten keine weiteren Exemplare gefunden werden. Die Außenverkleidung der ehemaligen Gebäude eignete sich als Sommer- und Winterquartier. Hinweise für ein Vorkommen in den Gebäuden oder an der Außenfassade konnten jedoch nicht festgestellt werden. Die Nutzung der Tiefgarage als Winterquartier kann ausgeschlossen werden, da die Eingänge und sonstigen Öffnungen dauerhaft verschlossen sind. Im Rahmen der 2007 durchgeführten Begehung wurden keine planungsrelevanten oder streng geschützten Vogelarten innerhalb des Plangebietes ermittelt. Die 14 vorgefundenen Mauerseglerbrutpaare (Apus apus), die an der Außenfassade der Gebäude nisteten, gehören als europäische Vogelarten zu den besonders geschützten Arten. Durch den Abriss wurden die Niststätten der 14 vorgefundenen Brutpaare des Mauerseglers (Apus apus) zerstört. Der Mauersegler ist als in Europa heimische Vogelart gemäß Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG (EG-Vogelschutz-Richtlinie – EG VSR) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 10 b) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) besonders geschützt. Gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist u. a. die Zerstörung von Nist-, Brut-, oder Zufluchtsstätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten verboten. Im Rahmen des Abrissverfahrens wurde von der Stadt Aachen, FB 36 / 42 eine Befreiung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1a BNatSchG zur Vermeidung einer nicht beabsichtigten Härte mit Auflagen erteilt. Pflanzen Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Aachen. Es ist nicht in der Biotopkartierung der Landesanstalt für Ökologie Boden und Forsten (LÖBF) erfasst. Ein Naturdenkmal (Linde) befindet sich in der öffentlichen Grünfläche. Der Planungsraum lässt sich gemäß der Biotoptypenliste der Stadt Aachen (Stand 11.08.2005) grob in drei Biotopklassen einteilen, die größtenteils zur Kategorie der „Technischen Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereiches“ gehören: - Bauwerke (übererdete Tiefgarage Finanzamt) - Unbefestigte Freiflächen im Siedlungsbereich (wie Freiflächen mit Spontanvegetation; Anpflanzungen und Rabatten) - Verkehrsanlagen und Plätze (versiegelte Straßen, Wege, und Plätze; gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze; unbefestigte Straßen und Wege). Der Planbereich ist zu ca. 2/3 der Gesamtfläche befestigt. Die überbaute Tiefgarage und die Behördenstellplätze nehmen dabei den Hauptanteil ein. In diesen Bereichen hat sich mittlerweile eine Spontanvegetation eingestellt, deren Gehölzanteile überwiegend aus jungen Birken und Weiden bestehen. Bei dem vorhandenen Baumbestand handelt es sich um überwiegend gesunde vitale Bäume, welche aufgrund ihres Standortes wesentlich zur Gestaltung und Belebung des Straßenbildes sowie des Wohnumfeldes beitragen. Weiter leisten die Bäume einen positiven Einfluss auf die lokalen lufthygienischen Verhältnisse. Die langfristige Erhaltung des geschützten Baumbestandes ist aufgrund der o.g. Wohlfahrtswirkung von öffentlichem Interesse. Seite 12 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße 2.2.2 Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Tiere Da aufgrund der verschlossenen Eingänge, die Nutzung der Tiefgarage als Winterquartier für Fledermäuse ausgeschlossen werden kann, stehen dem Vorhaben unter Voraussetzung der erforderlichen Kompensation der zerstörten Nistplätze von Mauerseglern durch neue Mauerseglerkästen in 6 m Höhe an den zukünftigen Gebäuden, keine artenschutzrechtlicher Belange entgegen. Für die Fledermäuse könnten unauffällige, bauliche Anlagen in den höheren Geschossen der zukünftigen Gebäude als neue Quartiersangebote geschaffen werden. Pflanzen Das geplante Vorhaben betrifft einen überwiegend bebauten, anthropogen beeinflussten und veränderten Raum in einer innerstädtischen Lage. Durch die Realisierung des Vorhabens kommt es zum Verlust der sich auf der Tiefgarage ausgebreiteten Spontanvegetation. Zusätzlich erfolgt ein Eingriff in den östlich gelegenen Teil der öffentlichen Grünfläche, da dort ein ca. 10 m breiter Streifen in Hausgärten umgewandelt wird. In diesem Zusammenhang werden auch 6 unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume verloren gehen. Die Erhaltung der innerhalb des Plangebietes parallel zur Kronprinzenstraße vorhandenen älteren, das Stadtbild prägende Bäume sowie eines Baumes im Einmündungsbereich der neuen Erschließungsstraße in die Kronprinzenstraße außerhalb des Plangebietes, ist nicht möglich. In diesem Bereich sind insgesamt 12 unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume betroffen. An der nördlichen Grenze des Allgemeinen Wohngebietes (WA 1) werden weitere 5 unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume im Rahmen des Abrisses der Tiefgarage bzw. bei Bau der neuen Tiefgarage nicht erhalten werden können. Des Weiteren wird durch die geplante Zuwegung zur Goerdelerstraße eine bisher als Kindergartenaußenfläche genutzte unversiegelte Fläche versiegelt. Die beiden dort befindlichen Bäume müssen im Rahmen der Erschließungsmaßnahme gefällt werden. Diese Fällung wird jedoch durch die Anpflanzung von 2 neuen Bäumen kompensiert. Die bisher versiegelte Fläche im Allgemeinen Wohngebiet (WA 2) wird dem Kindergarten als Außenbereich zugeordnet und im Rahmen dessen neu gestaltet. Hier ist eine Entsiegelung des Großteils der Fläche in Form des Auftrags von mind. 30 cm starken unbelasteten Bodenmaterial und die Anpflanzung von 3 Bäumen vorgesehen. Die Anlage von Privatgärten auf der Tiefgarage und eine Dachbegrünung auf einer Fläche von 1.000 qm tragen zur gestalterischen und lokalklimatischen Verbesserung bei. Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA 1) werden insgesamt 14 neue Bäume gepflanzt. Darüber hinaus werden an den Grenzen der Privatgärten und innerhalb der neuen Erschließungsstraße Heckenpflanzungen vorgesehen. Eingriffsbilanzierung Die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird, wie in den vorangegangenen Verfahrensschritten, innerhalb der Umweltprüfung abgearbeitet. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wird bei der Bestandsbewertung des Plangebietes auf die durch das Büro Förder Demmer Landschaftsarchitekten im Jahr 2007 erhobenen Daten zurückgegriffen. Dabei wurde die Wertigkeit der überbaubaren Tiefgaragenfläche separat aufgeführt. Aufgrund des um die Zuwegung zur Goerdelerstraße erweiterten Plangebietes wurden jedoch Flächenkorrekturen durchgeführt und die Anzahl der Bäume angepasst. Seite 13 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Wie den beiden voranstehenden Tabellen zu entnehmen ist, beträgt die Wertigkeit des Bestandes 4.666,2 Wertpunkte. Analog zur Bestandermittlung wurde bei der Ermittlung der Wertigkeit der Planung getrennt zwischen den Bereichen mit der Tiefgarage und den unterkellerten Flächen einerseits und den übrigen Flächen des Untersuchungsraumes andererseits unterschieden. Die geplanten Hecken und Rabatten, die innerhalb der privaten Hausgärten und der privaten Erschließungsfläche angepflanzt werden sollen, werden in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde nicht in der Bilanzierung berücksichtigt, da diese sich nicht im öffentlichen Raum befinden. Seite 14 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Wie den vorangestellten Tabellen zu entnehmen ist, beträgt die Wertigkeit nach Realisierung des Vorhabens 3.572,7 Wertpunkte. Die Eingriffsbilanzierung ergibt, dass der Eingriff in die vorhandenen Biotopstrukturen und die abiotischen Strukturen durch die neu geplante Nutzung des Plangebietes nicht vollständig kompensiert werden kann. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 1.093,5 Wertpunkten. Es wird empfohlen, den fehlenden Kompensationsumfang ebenfalls durch Maßnahmen im innerstädtischen Raum wie Baumpflanzungen, Anlage von Pflanzflächen, Entsiegelung etc. zu realisieren. Dadurch könnte der landschaftliche Zusammenhang gewahrt bleiben. Alternativ ist das verbleibende Defizit durch ein Ersatzgeld auszugleichen. 2.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen - Aus gestalterischen Gründen sind Heckenpflanzungen, Rabatten und Baumpflanzungen entlang der neuen Erschließungsstraße und in den Privatgärten anzupflanzen - Anpflanzungen von Baumpflanzungen auf der neuen Außenspielfläche des Kindergartens (WA 2) und der neuen Fußwegeverbindung zur Goerdelerstraße Seite 15 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 - Durch die vorgesehene 1.000 qm Dachbegrünung, der Anlage von über 1.900 qm Gärten im Bereich der ehemaligen Tiefgarage und der Entsiegelung im Bereich der neuen Außenspielfläche des Kindergartens (WA 2) wird ein Teil der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert - Weitgehender Erhalt der öffentlichen Grünfläche - Regelungen zum Baumschutz und zum Schutz der öffentlichen Grünfläche während der Baumaßnahmen - Regelungen zu externen Ausgleichsmaßnahmen bzw. zur Zahlung des Ersatzgeldes zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aachen - An den künftigen Gebäuden sind mindestens 5 Mauerseglerkästen einzuplanen - An den künftigen Gebäuden sollten Ersatzquartiere für Fledermäuse geschaffen werden - Vor den Abrissarbeiten sind die Arbeiter hinsichtlich der Einhaltung von Schutzmaßnahmen beim Fund von streng geschützten Tierarten zu unterweisen Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen ist durch entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag (mit Bürgschaften) sicherzustellen. 2.3 2.3.1 Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Sicherheit der Wohnbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse auf Dauer im Plangebiet gewährleistet werden können. Zusätzlich ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Die vorhandenen Böden sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) besonders zu schützen. Das Plangebiet liegt über dem Grundgebirge der „Famenne“-Schichten (durch tektonische Faltung schräg gegen die horizontale aufgerichtete Wechsellagerungen aus überwiegend Schluff- und Tonsteinbänken mit vereinzelt zwischengeschalteten, quarzitisch gebundenen Sandsteinbänken), das an der Oberseite, infolge der von der Geländeoberfläche ausgehenden Verwitterung, zu einem mehrere Meter dicken „Lehm“ („Verwitterungslehm“) zersetzt ist. Schutzwürdige Böden sind im Plangebiet aufgrund der Vornutzung nicht vorhanden. Die Baugrundoberfläche besteht aus einer 2,0 bis 4,7 m dicken, heterogenen Aufschuttschicht. Sie setzt sich aus reinen Bauschuttlagen (Ziegel-, Beton- und Mörtelbruch) sowie aus „Lehm“-Bauschuttgemische zusammen. Teilweise wurden auch reine „Lehme“ sowie Sand und Kies vorgefunden. Nach dem derzeitigen Planungsstand liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen die Eintragungen von drei Altlastenverdachtsflächen vor, wobei sich der Altstandort AS 2809 über das gesamte Plangebiet erstreckt: Altstandort AS 2809 - Kaserne (1893-1944) Altstandort 2122 – Beverstraße 17 - Dippel, W (1941) – Seifengroßhandlungen - Coutura & Mayer KG (1951-1959) – Tuchherstellung - Schmitz, H. (1959) – Webereien Altstandort 2508 – Goerdelerstraße 6-8 - Kfz-Werkstatt und Tankstelle aus den 30-60er Jahren des vorigen Jahrhunderts Dieser Bereich wurde im Rahmen der Neubaumaßnahmen 1992 weitgehend saniert, kleinräumige Restbelastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen im Untergrund können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Seite 16 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße 2.3.2 Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Folgende Gutachten liegen im Fachbereich Umwelt zur Beurteilung der Altlastensituation und der zu erwartenden Ein- und Auswirkungen des Vorhabens vor: - Neubau einer Wohnbebauung mit Kindergarten an der Goerdelerstraße in 5100 Aachen (Baugrundgutachten) (Prof. Dieler + Partner, 1992) - Geotechnischer Bericht über die örtlichen geohydrologischen Verhältnisse mit bautechnischen Rückschlüssen auf die geplante Neubebauung sowie orientierende Gefährdungsabschätzung (Prof. Dieler & Partner, 9.6.2006) - Rückbau Finanzamt Aachen Kreis und Außenstadt Beverstraße 17, 52066 Aachen: Voruntersuchungen im Bereich Heizölbehälter (Geotaix Umwelttechnologie, März 2006) - Rückbau Finanzamt Aachen Kreis und Außenstadt Beverstraße 17, 52066 Aachen: Abschlussbericht (Geotaix Umwelttechnologie, Dezember 2007) Unter der gesamten Fläche des ehemaligen Finanzamtes befindet sich eine Tiefgarage, so dass nur in den Randbereichen des Finanzamtes Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden. Außerhalb der unterkellerten Altbebauung wurden zwischen 2,0 und 4,7 m mächtige, heterogene Auffüllungen (Bauschuttlagen und Bauschutt-Lehmgemische) angetroffen. Abfallrechtlich kann das Material gem. LAGA dem Zuordnungswert Z 1.2 zugeordnet werden. Es ist davon auszugehen, dass die neue Tiefgarage in den unbelasteten gewachsenen Boden einbindet und hier keine Bodenverunreinigungen vorliegen. Auf dem Teilbereich des Grundstückes Goerdelerstraße (Gutachten 1992) wurden im Rahmen einer Baugrunduntersuchung ähnliche Bodenverhältnisse wie im Umfeld des ehemaligen Finanzamtes angetroffen. Chemische Untersuchungen wurden damals nicht durchgeführt. Auf den bisher unbebauten Bereichen, insbesondere dem Spielplatzbereich, wurden ebenfalls keine Untersuchungen durchgeführt. Da derzeit kein unmittelbarer Zugang zum ggf. vorhandenen Auffüllungsmaterial durch den vorhandenen Auftrag von kulturfähigem Boden gegeben ist, kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden. Aus den Bodenuntersuchungen (Dieler & Partner, 2006) ist ersichtlich, dass zwei Bodenproben – allerdings aus den für den Wirkungspfad Boden-Mensch nicht bewertungsrelevanten Tiefen - leicht erhöhte Bleigehalte aufweisen, die den Prüfwert für Kinderspielflächen überschreiten. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass oberflächennah punktuelle Prüfwertüberschreitungen vorliegen, ist dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig offene Bodenflächen durch Herstellung und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke (Raseneinsaat) zu vermeiden sind. Alternativ ist eine Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 30 cm mit unbelastetem Bodenmaterial durchzuführen. Auf dem Gelände des ehemaligen Finanzamtes wurden im Bereich des ehemaligen Heizöltankfeldes Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Feststoffgehalte zeigen weitgehend unauffällige Mineralkohlenwasserstoffgehalte auf, während eine Grundwasserprobe (Schichtenwasser) eine erhebliche Überschreitung des Prüfwertes der BBodSchV aufweist. Hier lag nach Aussage des Gutachters (Geotaix, 2006) ein kleinräumiger Schaden vor. Der Schaden wurde im Rahmen des Rückbaus des Heizungstanks vollständig saniert (Geotaix, 2007). Unter der Voraussetzung, dass die unten aufgeführten Maßnahmen im Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden, kann auf eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan verzichtet werden. Seite 17 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 2.3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen - Im Bereich der vorhandenen und geplanten Grün– und Spielplatzflächen sind zukünftig offene Bodenflächen durch Herstellung und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke (Raseneinsaat) zu vermeiden oder es ist eine Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 30 cm mit unbelastetem Bodenmaterial durchzuführen Bei Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sind die Anforderungen gem. § 12 BBodSchV zu beachten. Die Vorsorgewerte des Anhangs 2 der BBodSchV sind hierbei einzuhalten. Dies muss durch den Lieferanten nachgewiesen werden - Das Auffüllungsmaterial kann als nicht überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft werden. Das Auffüllungsmaterial ist, soweit es durch den baubedingten Aushub im Bereich der zukünftigen Bebauung anfällt, der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Da aber selbst nach den erfolgten Untersuchungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in kleinflächigen Teilbereichen ein abweichender Bodenaufbau bzw. eine abweichende Zusammensetzung des Bodenmaterials mit erhöhtem Anteil an Fremdbestandteilen vorliegt, werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens entsprechende Auflagen, u.a. eine gutachterliche Begleitung, erteilt 2.4 2.4.1 Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Im Vordergrund der Umweltprüfung bezüglich des Schutzgutes Wasser stehen der Schutz der Gewässer und deren Funktion für den Menschen und den Naturhaushalt. Zu prüfen ist u.a. der Umgang mit dem Grundwasser, den Oberflächengewässern und der Entwässerung der bebaubaren Flächen. Grundwasserschutz Der Boden des Plangebietes wird von den in geringer Tiefe anstehenden „Famenne“-Schichten geprägt, die von der Oberfläche ausgehend, zu mehreren Meter dicken Lehmschichten verwittert sind, dem so genannten Verwitterungslehm. Dieser besitzt eine geringe bis sehr geringe Wasserdurchlässigkeit. Der natürliche, im Jahresverlauf höchst mögliche Grundwasserflurabstand im Plangebiet liegt zwischen ca. 1,7 und 3,7 m unter Flur. Diese Grundwasserständestände werden überlagert durch lokale Stauwasserhorizonte in den künstlichen Aufschüttungen, mit denen die natürliche Baugrundoberseite aus Verwitterungslehm mit Schichtdicken von 2,6 bis 5,6 m überdeckt ist. Das Stauwasser entsteht aus örtlich versickernden Niederschlägen, bedingt durch den bestehenden Durchlässigkeitsunterschied der Böden. Begünstigt durch den Schichtenaufbau der Böden liegt im oberflächennahen Baugrund eine echte Fließbewegung nicht vor. Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Schutz der Oberflächengewässer Auf dem Plangelände selbst sind keine Gewässer vorhanden. Der verrohrte Beverbach passiert jedoch im westlichen Bereich das Plangebiet in einer Entfernung von ca. 60 Metern. Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Wurm. Die Hochwassersituation im Unterlauf der Wurm erfordert es, dass bei einer Einleitung von Niederschlagswasser über die Kanalisation oder direkt ins Gewässer keine Überschreitung der zulässigen, im Generalentwässerungsplan (GEP) verankerten Einleitmengen erfolgt. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im Bebauungsplangebiet selbst nicht vorhanden. Entwässerung: Das Plangebiet liegt an Beverstraße und Kronprinzenstraße, die beide abwassertechnisch erschlossen sind und im Mischsystem zur Abwasserreinigungsanlage Soers entwässern. Zusätzlich führt ein Seite 18 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Regenwasserkanal von der Beverstraße über die Turpinstraße in den verrohrten Beverbachkanal in der Drimbornstraße. Das anfallende Niederschlagswasser unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich, dem § 55 (2) WHG in Verbindung mit § 51 a LWG entsprechend, in ein Gewässer einzuleiten oder zu versickern, wenn dies möglich ist und die entsprechenden Flächen nicht bereits kapazitätsmäßig in den vorhandenen Kanalleitungen der Stadt Aachen berücksichtigt wurden. Das Plangelände war bereits bebaut. Ob eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers über die Regenwasserleitung in den Beverbach erfolgte (zumindest teilweise), ist nicht bekannt. Gemäß Generalentwässerungsplan ist eine Einleitung von Niederschlagswasser bis zu einem Abflussbeiwert von 0.5 grundsätzlich in das öffentliche Kanalnetz oder auch direkt in das Gewässer zulässig. 2.4.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grundwasserschutz Bedingt durch die Beschaffenheit der anstehenden Böden und der vorliegenden Schichtenfolge ist die vorhandene horizontale Fließgeschwindigkeit des Grundwassers äußerst gering, sodass bei Ausschachtungsarbeiten der Wasserandrang in der Baugrube ebenso gering ist. Damit sind Setzungen im Bereich der Nachbarbebauung, wenn überhaupt, gemäß Aussage des Gutachters Geohydrologisches Gutachten, Prof. Dieler + Partner, Aachen, 09. 05. 2013 unwahrscheinlich. Ein Abpumpen des in der Baugrube anfallenden Wassers ist somit voraussichtlich im Umfeld ohne Auswirkungen. Präventiv muss jedoch vor Beginn der Baumaßnahme ein Beweissicherungsverfahren für die Nachbarbebauung durch einen Gutachter durchgeführt werden. Aufgrund der geringen horizontalen Fließgeschwindigkeit wird es bei einer Verwirklichung der Baumaßnahme ferner nicht zu Beeinträchtigungen des Grundwasserstromes wie Aufstau, Absenkung und Umlenkung kommen, wenn vorsorglich unter der erdberührten Bodenplatte des Baukörpers längs und quer zwischen den Fundamenten gefällelose Drainrohre für einen erforderlichen Druckausgleich verlegt werden. In einem gutachterlich begleitenden Grundwassermonitoring vor, während und nach der Bauzeit ist eine Überwachung des Grundwasserstromes sicherzustellen. Wegen des Einbindens in Grundwasser und Stauwasser sind erdberührte Bauteile drückendem Wasser ausgesetzt und deswegen druckwasserdicht auszubilden. Schutz der Oberflächengewässer Durch eine Verwirklichung der Baumaßnahme sind Gewässer nur durch eine Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers betroffen. Der zulässige Abflussbeiwert von 0,5 ist einzuhalten. Sollte der zulässige Abflussbeiwert jedoch überschritten werden, ist zwingend ein Ausgleich, zum Beispiel durch den Bau von Rückhalteräumen zu schaffen. Alternativ kann ein höherer Abflussbeiwert akzeptiert werden, wenn der WVER in einer entsprechenden Untersuchung nachweisen kann, dass dadurch die Hochwassergefahr an der Wurm nicht erhöht wird. Die Erforderliche Untersuchung muss durch den Bauherren beauftragt und finanziert werden. Entwässerung Derzeit ist noch nicht nachgewiesen, dass bei einer Verwirklichung des Bebauungsplanes der geplante Abflussbeiwert den zulässigen, gemäß GEP zulässigen Abflussbeiwert, nicht überschreitet. Sollte dieser Abflussbeiwert nicht eingehalten werden oder bei Überschreitung keine Ausgleichsmaßnahmen (zum Seite 19 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Beispiel Rückhaltungen oder Nachweis des WVER, dass höherer Abflussbeiwert unschädlich ist) geschaffen werden können, ist die Entwässerung des Plangeländes nicht sichergestellt und die Untere Wasserbehörde (UWB) kann einer Verwirklichung des Bebauungsplanes nicht zustimmen. In welchem Umfang und in welche Kanalleitungen (Mischwasser bzw. Regenwasser) das anfallende Niederschlagswasser einzuleiten ist und wie eine eventuell erforderliche Rückhaltung auf dem Gelände auszusehen hat, ist zwingend mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/73) und dem Wasserverband Eifel Rur (WVER) abzustimmen. Es ist zu beachten, dass der vorhandene Abflussbeiwert den gemäß GEP maximal zulässigen Abflussbeiwert nicht überschreitet. 2.4.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Grundwasserschutz - Erdberührte Bauteile sind zwingend druckwasserdicht laut DIN 18195-6 auszubilden. - Vor Beginn der Ausschachtungsarbeiten ist ein Beweissicherungsverfahren an benachbarten Gebäuden nach Angabe des Gutachters durchzuführen. - Es dürfen keine über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen vorgenommen werden. - Für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen muss frühzeitig vor Beginn des Baugenehmigungsverfahrens eine wasserrechtliche Genehmigung bei der UWB beantragt werden. Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Erstellen von erforderlichen Grundwassermessstellen und Bearbeitungszeiten bei der Wasserbehörde) sind bei der Zeitplanung zu berücksichtigen. (Hinweis: Grundwassermessstellen sind in DN 75 mm /3 Zoll einzubauen – keine Rammpegel) - Ferner ist für die temporäre Einleitung von Drainagewasser in das städtische Kanalnetz eine Einleitgenehmigung zu beantragen. - Die Erdarbeiten der Baumaßnahme sind gutachterlich zu begleiten. Das laut Aussage des Gutachters noch ausstehende Baugrundgutachten ist aufzustellen, der UWB vor Beantragung der Grundwasserabsenkung vorzulegen und inhaltlich bei der Baumaßnahme zu berücksichtigen. - Mindestens einen Monat vor Beginn der Ausschachtungsarbeiten ist ein Grundwassermonitoring zu beginnen und mindestens zwei Monate über die Bauphase hinaus in Abstimmung mit einem Gutachter und der Unteren Wasserbehörde durchzuführen. - Unter der Bodenplatte sind längs und quer gefällelose Drainrohre nach Anordnung des Gutachters zu verlegen. - Der Einbau von Recyclingmaterial im Grundwasserschwankungsbereich ist verboten. - Der dauerhafte Anschluss von Drainagen an das öffentliche Kanalnetz (auch Gewässer) ist verboten. Entwässerung - Es ist zwingend frühzeitig ein Entwässerungskonzept durch ein Ingenieurbüro, in Abstimmung mit dem FB 61/73, aufzustellen und mit dem (WVER) bezüglich der Hochwassersicherheit abzustimmen. Gegebenenfalls ist der WVER durch den Bauherren zu beauftragen. Vor Satzungsbeschluss ist das Entwässerungskonzept der UWB zusammen mit Stellungnahmen des FB 61/73 und des WVER vorzulegen. Dem Entwässerungskonzept ist ein Flächenbilanzplan beizufügen, der Auskunft über den laut Bebauungsplan (zulässige Grundfläche) maximal möglichen Abflussbeiwert für jede Teilfläche und die dazugehörende Flächenangabe beinhaltet. Seite 20 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 - Es ist zwingend frühzeitig eine detaillierte Entwässerungsplanung in Abstimmung mit dem FB 61/73 aufzustellen und umzusetzen. - Großflächige Metalleindeckungen (auch Fassaden), wie z.B. Kupfer, Zink und Blei sind als äußere Dachhaut grundsätzlich unzulässig, wenn nicht sichergestellt ist, dass die ausgespülten Schwermetallpartikel durch Vorklärung des Niederschlagswassers zurückgehalten und entsorgt werden. Aluminiumverkleidungen sind zulässig (Kanalanschlusssatzung). Die Umsetzung aller „Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen“ ist zwingend erforderlich. Um dies zu ermöglichen, ist die Aufnahme der Formulierungen dieser Maßnahmen im Durchführungsvertrag erforderlich. 2.5 2.5.1 Schutzgüter Luft und Klima/Energie Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Im klimatischen Sinne soll eine umweltverträgliche Stadtentwicklung darauf ausgerichtet sein, einem für den Menschen „idealen Stadtklima“ möglichst nahe zu kommen. Im Falle einer Bebauung von Stadträumen sind die Umwelteinwirkungen aus ansteigenden verkehrlichen Belastungen und durch eine allgemeine Erwärmung aufgrund von Überbauung und abnehmender Luftzirkulation zu erwarten. Klima Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Frankenberger Viertels, in dem eine relativ einheitliche hohe Blockbebauung mit vorwiegender Wohnnutzung überwiegt. Der Versieglungsgrad in den Blockinnenbereichen liegt etwa zwischen 70 – 85%. Gemäß dem „Aachener Gesamtstädtischen Klimagutachten 2001“ ist das Plangebiet dem Klimatop „Stadtklima“ zuzuordnen. In diesem Klimatop verursacht „die dichte städtische Bebauung…ausgeprägte Wärmeinseln mit eingeschränkten Luftaustauschbedingungen, z.T. ungünstigen Bioklimaten und erhöhter Luftbelastung.“ Der Bereich des Plangebietes wird im Klimagutachten dem „Lastraum der verdichteten Stadtbereiche“ zugerechnet. Für diesen Bereich werden Verbesserungen der Situation angestrebt. Im Einzelnen wird hierzu ausgeführt: „..Erhöhung des Vegetationsanteils (Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen), die durch Maßnahmen der Blockinnenhofentkernung,- entsiegelung und –begrünung in Verbindung mit einer Öffnung der Blockinnenhöfe begleitet werden sollte. Eine Reduktion der Emissionen ist vorzusehen.“ Ebenfalls sollen die Auswirkungen der Bebauung auf Kaltluftströme minimiert werden. Hierzu führt das Klimagutachten aus: “Optimieren der Reichweite von Kaltluftströmen innerhalb der Bebauung: – Verhinderung vorzeitiger thermischer Auflösung durch Sicherung, Ausbau, Vernetzung und Schaffung von Grün- und Freiräumen; -bei neuen Gehölzanpflanzungen sollen Strömungshindernisse vermieden werden; Emissionsmindernde Maßnahmen auf diese Bereiche konzentrieren; - neue bauliche Hindernisse nur in Ausnahmefällen zulassen (insbesondere als Kaltluftbahnen wirksame Baulücken nicht schließen). Luft Es ist von einem mäßigen Schadstoffemissionsniveau auszugehen, wobei die Durchlüftungssituation im Verhältnis zu den Emissionen wegen der positiven Einflüsse des Beverbach- und Gillesbachtales zumindest im südlichen Frankenberger Viertel recht günstig zu bewerten ist. Während die lufthygienische Situation sich in den letzten Jahren durch den Rückgang von Hausbrandemissionen deutlich verbessert hat, haben die verkehrlichen Emissionen stark zugenommen. Die Immissionsbelastungen an den umgebenden Hauptverkehrsstraßen liegen nach Einschätzung des Umweltamtes aufgrund der geschlossenen Blockrandbebauung nicht weit unter den Grenzwerten der 39. BImSchV. Seite 21 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße 2.5.2 Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Klima Zur Berechnung der Kaltluftströmungen wurde vom Büro I.F.I., Institut für Industrieaerodynamik GmbH, bereits für den früheren städtebaulichen Entwurf im Jahr 2006 eine Kaltluftabfluss- Simulation und eine zugehörige Bewertung erstellt. Für den aktuellen städtebaulichen Entwurf wurde auf die bereits vorhandenen gutachterlichen Stellungnahmen aufbauend eine weitere CFD-Kaltluftstudie erstellt. Das Plangebiet liegt im durch Blockrandbebauung geprägten Frankenberger Viertel am östlichen Rand des Einflussgebietes der Kaltluftströme aus dem Beverbachtal. Die stadtklimatische Bedeutung ist daher von lokaler Natur – wie auch die Veränderungen der Kaltluftabflüsse zeigen – bezüglich der Vermeidung von Kaltluftstau und der damit verbundenen überproportionalen Erwärmung des Luftstroms. Die Entstehung von Kaltluft und ihr Abfluss aus dem Entstehungsgebiet ist gemäß der VDI 3787-5 im Plangebiet nicht zu erwarten. In der Studie wurde untersucht in wieweit die Weiterleitung des Kaltluftabflusses durch das Vorhaben gestört wird und inwieweit die Vermeidung größerer Erwärmung sowie Stau oder Stagnation der Luft gewährleistet werden kann. Die Untersuchung erfolgte in einem Vergleich des Zustandes bei Umsetzung der Planung und des früheren, jetzt noch planungsrechtlich zulässigen Zustandes mit den Baukörpern des ehemaligen Finanzamtes. Gemäß dem Grundsatz, nach Möglichkeit eine Verbesserung der Bestandssituation bzw. der planungsrechtliche zulässigen Situation herbeizuführen, konnte durch die Strömungssimulation gezeigt werden, dass durch die Neuplanung die oberen Schichten der Kaltluftströmung im Vergleich zum ehemaligen Bestand (Finanzamt) positiv beeinflusst werden. Eine genaue Betrachtung der sich einstellenden Strömungsgeschwindigkeiten zeigt, dass sich für die Planung im Vergleich zum ehemaligen Bestand keine erheblichen Änderungen ergeben. Die Durchströmung der Kronprinzenstraße und der neuen Durchwegung von der Beverstraße zur Goerdelerstraße ist noch so stark, dass eher von einem Kaltluftabfluss denn von Kaltluftakkumulation gesprochen werden kann. Für die Anwohner sind die vorgenannten Unterschiede jedoch kaum wahrnehmbar. Die geplante Bebauung schließt die vorhandene Blockbebauung entlang der Beverstraße und Kronprinzenstraße ab, sodass sowohl übergeordnete Windbewegungen als auch Kaltluftströme im Wesentlichen über das bestehende Straßennetz um diesen städtischen Block herumgeleitet werden. Die Simulationen zeigen, dass der Rücksprung des geplanten Gebäudes an der Ecke Beverstraße / Kronprinzenstraße dazu beiträgt, die Kaltluft ohne Widerstände und Verwirbelungen um den Block zu leiten. Die Wirkung der vorgesehenen Bebauung wurde in der Studie, im Vergleich der nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 580 zulässigen Bebauung, über die Bilanzierung der Kaltluftabflüsse stromab (Richtung Norden) erfasst. Bereits auf Höhe der Goerdelerstraße ist in der Volumenstrombilanz eine leichte Zunahme festzustellen. Im Bereich der Kronprinzenstraße beträgt diese Zunahme 3,5% und entlang des Erschließungsweges von der Beverstraße zur Goerdelerstraße 1,8%. Eine darüber hinausgehende Wirkung dieser positiven Veränderungen auf den anschließenden stromab liegenden Bereich bis zum Adalbertsteinweg kann wegen der begrenzten Fläche des Plangebietes und aufgrund der quantitativ ermittelten Kaltluftströme ausgeschlossen werden. Hier hat die quer zur Kaltluftflussrichtung vorhandene Bebauung entlang der Goerdelerstraße und Oppenhoffallee eine größere Bedeutung als die in Flussrichtung offene Bebauung im Plangebiet. Von der Beverstraße zur Goerdelerstraße ist eine durchgängige ca. 15 m breite Durchwegung geplant. Diese liegt vorteilhaft in der oben genannten Nord-Süd-Achse eines potentiell abgelenkten Kaltluftstroms und kann daher als Druckentlastung und Nebenweg für die Strömung dienen. Sie ersetzt dadurch die früher vorhandene Öffnung im Erdgeschoss des ehemaligen Finanzamtes. Seite 22 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Die daneben westlich des Plangebietes zum Bestand anschließende freie Schneise (rund um die öffentliche Grünfläche) ist für die Kaltluftströme ohne Wirkung, da an dieser Stelle durch die gegenüberliegende geschlossene Blockrandbebauung keine weitere Kaltluft in der Achse der Durchwegung ankommen kann. Der geplante Innenbereich des vollkommen umschlossenen Blockes im südöstlichen Teil des Plangebietes bleibt von den zwischen den Häuserzeilen verlaufenden Strömungen fast unberührt. Es findet nur ein geringer Luftmassenaustausch statt, so dass eine zufriedenstellende Belüftung des Innenhofes unter Berücksichtigung der ursprünglich vorgesehenen zwei Zugänge mit einer Querschnittsfläche von je 1,5x3 m nicht sichergestellt werden kann. Durch Verdoppelung der Querschnittsfläche auf je 3x3 m ergibt sich auch eine Verdoppelung des Luftaustauschs im Innenhof, so dass nach Aussage des Gutachters insgesamt tolerable Werte erreicht werden können. Auf weitergehende planerische Änderungen, wie z.B. die Schaffung von gebäudehohen, im Hinblick auf die Sicherstellung des Windkomforts, mindestens 8 m breiten Durchlässen, wurde daher seitens der Planer verzichtet. Um die negative Versiegelungsbilanz mit Wirkung auf das Lokalklima zu verbessern, wurde die ursprünglich mit ca. 520 qm vorgesehene Dachflächenbegrünung, entsprechend den Empfehlungen des städtischen Klimagutachtens, deutlich auf 1.000 qm erhöht. Luft Das Verkehrsgutachten vom Büro BSV hat ergeben, dass die Anzahl der verkehrlichen Aktivitäten, im Vergleich zur ehemaligen Finanzamtsnutzung nicht zunehmen, sondern voraussichtlich um über 25 % zurückgehen werden. Die Simulation der Kaltluftströmungen zeigt nach Umsetzung der Planung eine leicht bessere Durchströmung der Kronprinzenstraße und des von der Beverstraße zur Goerdelerstraße geplanten Erschließungsweges, welche sich, zusammen mit dem geringeren Verkehrsaufkommen, im Sinne des Verbesserungsgebotes positiv auf die Luftschadstoffsituation auswirken kann. Durch die neue Tiefgarage mit max. 200 Stellplätzen werden 640 Fahrten unmittelbar an der Tiefgaragenzufahrt erwartet. Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage ist mit einer Abluftüberdachführung vorgesehen. Im Baugenehmigungsverfahren sind zur Bestimmung möglicher Luftschadstoff-Immissionen aus dem Betrieb der Tiefgarage ein Gutachten zur Lufthygiene zu erstellen, das die kritischen lufthygienischen Belastungen auf der Erdgeschossebene (Wohnfenster, Terrassen, Balkone, Kinderspielplatz, Wohnaufenthaltsbereiche) beurteilt. Alternativ zu der Be- und Entlüftung über Dach sind auch andere technischen Lösungen zulässig, solange diese die maßgeblichen Grenzwerte einhalten und dies durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird. Insgesamt ist unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen von keiner wesentlichen Verschlechterung der lufthygienischen Verhältnisse auszugehen. 2.5.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen - Zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen trägt die Aachener Festbrennstoffverordnung (2010) bei - Im Plangebiet geplante Tiefgaragen sind mit einer mechanischen Be- und Entlüftung mit einer Abluftüberdachführung auszustatten. Hierzu ist im Baugenehmigungsverfahren ein lufthygienisches Gutachten zu erstellen. Alternative technische Lösungen zur Be- und Entlüftung können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte der 39.BImSchV eingehalten werden Seite 23 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 - Sicherstellung eines ausreichenden Querschnittes (mindestens 3x3m) der Zuwegungen in den geplanten Blockinnenbereich - Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen Situation gemäß dem städtischen Klimagutachten sind vorgesehen: Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 wird ein hoher Vegetationsanteil durch die Festsetzung von begrünten Dächern und großer Teile der Tiefgarage sichergestellt. Die versiegelten Flächen werden auf ein Mindestmaß beschränkt Der Behördenstellplatz an der Wohnbebauung Goerdeler Straße wird entsiegelt und als Freifläche (Außenanlage Kindergarten) ausgebildet 2.6 2.6.1 Schutzgut Landschaft / Stadtbild Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Das Plangebiet liegt im bebauten Raum und ist nicht als Landschaftsraum wahrnehmbar. Besonders markant und stadtbildprägend sind jedoch die Bäume entlang der Kronprinzenstraße und der Gehölzbestand auf der östlich gelegenen öffentlichen Grünfläche. Dort befindet sich auch ein Naturdenkmal (Linde). 2.6.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Aufgrund der städtebaulich wünschenswerten straßenbegleitenden Blockrandbebauung ist die Erhaltung der innerhalb des Plangebietes, parallel zur Kronprinzenstraße vorhandenen älteren, das Stadtbild prägende Bäume nicht möglich. Der Verlust dieser Strukturen wirkt sich negativ auf das Stadtbild aus. Anstatt der Grünkulisse entsteht ein innenstadttypisches Stadtbild. Die Bäume in der öffentlichen Grünfläche werden, mit Ausnahme von ca. 6 Bäumen unmittelbar am westlich anschließenden neuen Baufeld, erhalten. Durch großzügigere fußläufige Zuwegungen kann eine bessere Integration der Grünfläche in die umgebenden Strukturen sichergestellt werden. Die neue private Erschließungsfläche wird als Spiel- und Aufenthaltsfläche mit leicht erhöhten und mit Hecken umgrenzten Vorgärten errichtet. Im Zusammenwirken mit den geplanten, im Frankenberger Viertel typischen gründerzeitlichen Hausfassaden und einzelnen Baumpflanzungen, erhält der Straßenraum ein ansprechendes Stadtbild. 2.6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen - Erhalt der öffentlichen Grünfläche - Anpflanzen von Hecken und Bäume 2.7 2.7.1 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Im Plangebiet befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Nach bereits erfolgtem Abbruch der Hochbauten des Finanzamtes ist derzeit nur noch die Tiefgarage als Sachgut erhalten. Aufgrund des langjährigen Leerstandes ist diese jedoch in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Seite 24 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 2.7.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch den geplanten Abriss der Tiefgarage wird ein Sachgut zerstört. Da eine Sanierung und der Bau einer beim Verzicht eines Abrisses erforderliche lastenverteilende Druckplatte, einen unverhältnismäßigen großen wirtschaftlichen Aufwand darstellen würde, ist der Abbruch der Tiefgarage erforderlich. Es entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter. Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsgebot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung wird hingewiesen. 2.7.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Mit Ausnahme der Aufnahme des Hinweises zur Meldepflicht bei der Entdeckung von Bodendenkmälern sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 2.8 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Die aus methodischen Gründen schutzgutbezogene Vorgehensweise der Untersuchung betrifft ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Wechselwirkungen, die über die bereits bei den einzelnen Schutzgütern berücksichtigten Funktionszusammenhänge hinausgehen, ergeben sich nicht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen wurden im Rahmen der einzelnen Schutzgüter beschrieben. Eine Verstärkung der Auswirkungen durch sich gegenseitig in negativer Weise beeinflussende Wirkungen ist nicht zu erwarten. 3. 3.1 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung Die Neubebauung bietet die Chance, den Bereich des ehemaligen Finanzamtes besser in die Umgebung einzubinden. Durch eine Aufwertung des Baublocks und die Schaffung neuer gemischter Wohnangebote soll dieser innerstädtische Bereich zur Durchmischung der Bevölkerungsstruktur beitragen, sich stärker strukturell dem Frankenberger Viertel annähern und eine urbane Wohn- und Lebenssituation geschaffen werden. Die bisher isolierte Grünfläche wird in die alte und neue Bebauung integriert und angebunden. Darüber hinaus wird die städtebaulich gewünschte und in der Rahmenplanung für das Frankenberger Viertel bereits geforderte fußläufige Nord-Südverbindung planungsrechtlich vorbereitet. Mit der Realisierung des Vorhabens sind die unter den einzelnen Schutzgütern genannten Umweltauswirkungen verbunden. Durch die beschriebenen Kompensationsmaßnahmen können die negativen Umweltauswirkungen minimiert werden, so dass keine wesentlichen Veränderungen und Risiken für die Schutzgüter zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung und Realisierung der genannten Maßnahmen entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Umweltauswirkungen. Hiervon ausgenommen sind die für das Schutzgut Mensch hinsichtlich der Besonnung zu erwartenden Auswirkungen. Demnach ist mit der teilweisen Verschattung von 4 Ein-Zimmer-Appartements in dem Gebäuderiegel an der Goerdelerstraße und einer eingeschränkten Besonnung von maximal 44 Wohnungen und Freiflächen im Plangebiet zu rechnen. Wie bereits dargestellt kann jedoch unter Berücksichtigung der Lage in einem innerstädtischen Umfeld, mit der dort typischerweise vorhandenen Verschattungssituation, die zeitweise auftretende Nichteinhaltung der Mindestanforderungen der DIN 5034, Teil 1 weitgehend toleriert werden. Insbesondere, wenn die beschriebenen Maßnahmen zur Zusammenlegung von Wohnungen, zumindest für einige Wohnungen, umgesetzt werden. Eine erhebliche Verschlechterung der Belichtung der bestehender schutzwürdigen Wohnnutzungen im Gebäude an der Goerdelerstraße ist gegenüber der, auf Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580, potentiellen Seite 25 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Bebauung, nicht zu erwarten. Vielmehr tritt, im Vergleich mit der auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580, eine Minimierung der Beeinträchtigungen für die in den oberen Etagen liegenden Wohnungen ein. Mit der Realisierung des Vorhabens entsteht die Chance eines innerstädtischen Flächenrecyclings, welches das Prinzip des sparsamen Umgangs mit der Neuversiegelung von Boden nach § 1a Abs. 2 BauGB aufgreift. Durch die Nutzung von Flächen inmitten vorhandener Bebauung und Infrastruktur, insbesondere der Verkehrseinrichtungen des ÖPNV, werden ökologisch wertvollere Flächen am Ortsrand auf bisher nicht versiegelten Flächen geschützt. 3.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 soll im innerstädtischen Bereich eine brach liegende innerstädtische Fläche im Sinne einer geordneten, nachhaltigen Entwicklung durch Wohnungsbau wiedergenutzt werden. Dies entspricht auch der in der Umgebung dominierenden Wohnnutzung. Ohne das Planverfahren würde das Gelände des ehemaligen Finanzamtes in diesem Viertel untergenutzt, brach liegen bleiben und damit eine städtebaulich unbefriedigende Situation mittelfristig erhalten bleiben. Auf Grundlage des derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580 wäre bei Nichtdurchführung der Planung ein Behördenzentrum mit einer ähnlichen Gebäudekonfiguration wie die des ehemaligen Finanzamtes möglich. In Teilbereichen ist sogar eine noch stärkere Verdichtung mit höheren Gebäuden zulässig. Damit sind durch potentielle Vorhaben insbesondere Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch aufgrund eines voraussichtlich höheren Verkehrsaufkommens und daraus resultierender höherer Lärmbelastung möglich. Hinsichtlich der Verschattung ist mit ähnlichen Auswirkungen auf die umgebenden Nutzungen zu rechnen, wie bei Durchführung der Planung. Bei Nichtrealisierung des Vorhabens würde aufgrund der hohen Nachfrage nach innerstädtischen Wohnformen, sowohl für Familien als auch älteren Menschen, Singles und Studenten der bereits angespannte Wohnungsmarkt im Stadtgebiet von Aachen nicht entlastet. Voraussichtlich würden andere Grundstücke in Anspruch genommen, die u.U. ungünstigere Lagebedingungen aufweisen und durch die es ggf. zu einer Neuversiegelung von wertvolleren Flächen in der Innenstadt oder Ortsrandlagen kommen würde. 3.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der erste Entwurf für das vorgesehene Nutzungs- und Bebauungskonzept war aus einem begrenzt offenen Wettbewerb, der den „Regeln für Architektenwettbewerbe RAW 2004“ entsprach, im September 2005 entstanden. Der Wettbewerb wurde ausgelobt, um für den Standort das bestmögliche Bebauungskonzept zu finden. Das damalige Konzept wurde von einem fachkundigen Preisgericht zur Weiterverfolgung empfohlen. Anderweitige, sich grundsätzlich von dem ausgewählten städtebaulichen Konzept unterscheidende Planvarianten wurden damals daher nicht weiter untersucht. Nachdem der damalige Investor den ausgewählten städtebaulichen Entwurf nicht umsetzen konnte, hat mittlerweile ein neuer Investor, das Grundstück ebenfalls mit dem Ziel erworben, an dieser innerstädtischen Stelle eine Wohnbebauung zu realisieren. Die nun vorgesehene Wohnbebauung unterscheidet sich neben der unterschiedlichen Baustruktur im inneren des Plangebietes, insbesondere dadurch von dem ehemaligen Konzept, dass nun ausschließlich Geschoßwohnungsbauten vorgesehen sind. Hotel, Läden und Büros bzw. Praxen sind nicht mehr geplant. Die starke Nachfrage nach innerstädtischen Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes Aachen rechtfertigt die umgebungstypische Ausweisung eines Wohngebietes, das im Übrigen Seite 26 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 mit der Darstellung von Wohnbauflächen planungsrechtlich vorbereitet wird. 4. 4.1 Grundlagen Verwendete Technische Verfahren zur Umweltprüfung Zur Beurteilung der Auswirkungen des Planverfahrens erfolgte eine Einschätzung aufgrund folgender Gutachten und Stellungnahmen: - Verkehrsgutachten für die Neubebauung Beverstraße in Aachen, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinold Baier GmbH, Aachen, 22.03.2006 - Verkehrsgutachten für das „Kronpinzenquartier“ an der Beverstraße in Aachen (B-Plan 879), , BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinold Baier GmbH, Aachen, im Mai 2013 - Gutachten 2013 1381 zu den Auswirkungen eines möglichen Immissionskonfliktes ausgelöst durch den Neubau einer Wohnnutzung mit Tiefgarage im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 „Beverstraße“ in Aachen, Dr.Ing.Symanski & Partner, Aachen, 03.06.2013 - Umweltbericht zum B-Plan Beverstraße Aachen (inkl. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung), Stadt Aachen, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, BLB, Förder Demmer Landschaftsarchitekten, 02.02.2007 - B-Planverfahren „Beverstraße“ in Aachen (ehemaliges Finanzamt) Artenschutzrechtliche Grundlagenuntersuchung, Raskin Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie, Aachen, 18. 07.2006 - Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 879 Kronprinzenquartier in Aachen, greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, im Juni 2013 - Neubau einer Wohnbebauung mit Kindergarten an der Goerdelerstraße in 5100 Aachen (Baugrundgutachten), Prof. Dieler + Partner, Aachen, 1992 - Geotechnischer Bericht über die örtlichen geohydrologischen Verhältnisse mit bautechnischen Rückschlüssen auf die geplante Neubebauung sowie orientierende Gefährdungsabschätzung, Prof. Dieler & Partner, Aachen, 09.06.2006 - Rückbau Finanzamt Aachen Kreis und Außenstadt Beverstraße 17, 52066 Aachen: Voruntersuchungen im Bereich Heizölbehälter, Geotaix Umwelttechnologie, Würselen, März 2006 - Rückbau Finanzamt Aachen Kreis und Außenstadt Beverstraße 17, 52066 Aachen, Abschlussbericht Geotaix Umwelttechnologie, Würselen, Dezember 2007 - Geohydrologisches Gutachten, Prof. Dieler + Partner, Aachen, 09. 05. 2013 - Bebauungsplan Beverstraße-Kronprinzenquartier Aachen, Verschattungsstudie, I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Aachen, 15.05.2013 ergänzt 29.05.2013 - Bebauungsplan Beverstraße-Kronprinzenquartier Aachen, Verschattungsstudie – Vergleich bisher zulässige Planung, I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Aachen, 11.06.2013 ergänzt am 13.06.2013 - Bebauungsplan Beverstraße – Klimaökologische Beurteilung, I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Bericht-Nr. GAT05-BSA-6-2006, Aachen, 18.09.2006 - Bebauungsplan Beverstraße – Klimaökologische Simulation, I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Bericht-Nr. GAT05-BSA-8-2006, Aachen, 08.12.2006 - Bebauungsplan Beverstraße-Kronprinzenquartier Aachen, CFD-Kaltluftstudie, I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH, Aachen, 15.05.2013 ergänzt am 29.05.2013 und 13.06.2013 Seite 27 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Besondere Schwierigkeiten bei der Erhebung und Bewertung der Grundlagen haben sich bisher nicht ergeben. 5. Monitoring Für das Monitoring ist die Stadt Aachen zuständig. Die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung sollten im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung überprüft werden. Der Austausch von Informationen zwischen den Behörden ist zu gewährleisten. Erfolgen kann er durch einen regelmäßigen Informationsaustausch über die Entwicklung der jeweiligen Umweltmedien. Die Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von Eingriffen, werden über entsprechende Regelungen in dem Durchführungsvertrag, der mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abgeschlossen wird, gesichert. Darüber hinaus werden folgende Monitoring Maßnahmen empfohlen: - Vor Beginn der Ausschachtungsarbeiten ist ein Beweissicherungsverfahren an benachbarten Gebäuden nach Angabe des Gutachters durchzuführen. - Mindestens einen Monat vor Beginn der Ausschachtungsarbeiten ist ein Grundwassermonitoring zu beginnen und mindestens zwei Monate über die Bauphase hinaus in Abstimmung mit einem Gutachter und der Unteren Wasserbehörde durchzuführen. 6. Zusammenfassung Das Bebauungsplanverfahren dient der Entwicklung der brach liegenden Fläche des ehemaligen Finanzamtes für eine Neubebauung mit ca. 200 Wohneinheiten (WE). Der ruhende Verkehr wird in einer neuen Tiefgarage untergebracht, die an der Stelle der mittlerweile baufälligen Tiefgarage errichtet wird. Die im Westen des Plangebietes befindliche öffentliche Grünfläche bleibt erhalten. Für die Fläche des ausgelagerten Spielbereiches der Kindertagesstätte wird als Ersatz eine neue Spielfläche auf der ehemals als Behördenstellplatz genutzten Fläche zwischen den Mietergärten der Bebauung an Goerdelerstraße und der geplanten Wohnbebauung ausgebildet. Darüber hinaus wird eine bereits im Rahmenplan für das Frankenberger Viertel geforderte attraktive fußläufige Nord- Süd Verbindung zwischen der Goerdelerstraße und der Beverstraße geschaffen. Schutzgut Mensch An den Fassaden der geplanten Gebäude sind Schallschutzmaßnahmen in Form der Festsetzung eines Lärmpegelbereiches gegen den Verkehrslärm und an der Tiefgaragenzufahrt baulichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden bestehenden Wohngebäude erforderlich. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist ein gesundes Wohnen sichergestellt. Insgesamt stellt sich durch die geschlossene Bebauung, ein innerstädtisch typisches Verschattungsbild dar. Im Plangebiet ist im ungünstigsten anzunehmenden Fall bei insgesamt 44 geplanten Wohnungen eine Mindestbesonnung in der Mitte des Winterquartals nicht gewährleistet. Eine deutliche Verbesserung der Besonnungszeiten einzelner Wohnungen könnte durch den Zusammenschluss von übereinanderliegenden Wohneinheiten zu Maissonettwohnungen erreicht werden. Ein solcher Zusammenschluss ist aufgrund des vorgesehenen modularen Bausystems möglich ist. Darüber hinaus sollten großzügig bemessene Fensterflächen in den Wohnräumen vorgesehen werden, die zur Verbesserung des diffusen Lichteinfalls Seite 28 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 bis an die Etagendecken herangeführt werden sollten. Ebenso sollte, soweit möglich, in den schlecht besonnten Wohnungen mindestens eine zweiseitige diffuse Belichtung der Wohneinheit erfolgen. An dem nördlich des Plangebietes bestehenden Gebäuderiegel an der Goerdelerstraße, werden die Mindestkriterien hinsichtlich der Besonnung weitgehend eingehalten. Dies gilt insbesondere für das Gebäude des Kindergartens und für Teile des unmittelbar westlich an dem Kindergarten angrenzenden Freibereiches. Für 4 Ein-Zimmer-Appartements im Erdgeschoss können die Mindestkriterien zum 17. Januar nicht erfüllt werden. Wenn die 4 betroffenen Ein-Zimmer-Erdgeschosswohnungen mit den jeweils darüber liegenden Wohnungen zusammengelegt werden, ist eine Einhaltung der Mindestkriterien zur Besonnung gewährleistet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sollte bei Realisierung der Planung geprüft werden. Auch wenn die DIN 5034-1 für Freibereiche keine Anforderungen definiert, sei darauf hingewiesen, dass eine Besonnung des neu entstehenden Innenhofes (Innenbereich des südwestlich gelegenen Blockes) und der geplanten Außenanlage des Kindergartens (WA 2) zur Mitte des Winters am 17. Januar nicht gewährleistet ist. Zur Tag- und Nachtgleiche ist etwa die Hälfte der neuen Innenhoffläche und die gesamte westlich des Kindergartens liegende Kindergartenaußenfläche über 4 Stunden besonnt. Mitte des Jahres trifft dies für über 90 % der Blockinnenfläche und die gesamte Außenanlage des Kindergartens zu. Unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes und seines Umfeldes in einem innerstädtischen Umfeld, mit der dort typischerweise vorhandenen Verschattungssituation aufgrund der geschlossenen Bauweise und der typischen engen Straßenräumen, kann die zeitweise auftretende Nichteinhaltung der Mindestanforderungen der DIN noch toleriert werden. Insbesondere, wenn die oben beschriebenen Maßnahmen zur Zusammenlegung von Wohnungen, zumindest für einige Wohnungen, umgesetzt werden. Eine erhebliche Verschlechterung der Belichtung der bestehender schutzwürdigen Wohnnutzungen im Gebäude an der Goerdelerstraße ist gegenüber der, auf Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 580, potentiellen Bebauung, nicht zu erwarten. Durch die kürzeren, direkteren und breiteren Zuwegungen sowie durch die Orientierung der Privatgärten zu dem öffentlichen Spielplatz ist eine deutliche Nutzungsaufwertung dieser Grünfläche zu erwarten. Darüber hinaus wird die nur wenig befahrene neue Erschließungsfläche als Spielfläche für Kinder geeignet sein. Durch die Verlagerung der im östlichen Teil der öffentlichen Grünfläche gelegenen Außenspielfläche der Kindertagesstätte in das nördliche Plangebiet, kann der öffentliche Spielplatz um ca. 500 qm vergrößert werden. Dies gleicht aber noch nicht die, bei geplanten ca. 200 Wohneinheiten erforderliche Spielplatzfläche aus. Für die restliche zu fordernde Spielplatzfläche ist eine Ausgleichzahlung zu entrichten. Unter Berücksichtigung der vorgennannten Maßnahmen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Errichtung von Ersatznistplätzen für die Mauersegler und Ersatzquartiere für Fledermäuse sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere zu erwarten. Durch die Baumaßnahme gehen einige unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume verloren. Des Weiteren wird eine bisher als Kindergartenaußenfläche genutzte unversiegelte Fläche versiegelt. Durch die Entsiegelung der bisher versiegelte Fläche im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 (neue Kindergartenaußenfläche), die Anlage von Privatgärten auf der Tiefgarage und eine Dachbegrünung sowie die innerhalb des Plangebietes geplanten Baumpflanzungen kann der Eingriff in Natur und Landschaft zum Teil ausgeglichen werden. Die geplanten Heckenpflanzungen tragen zu einer weiteren gestalterischen Aufwertung bei. Das noch verbleibende Defizit ist durch externe Ausgleichsmaßnahmen oder die Zahlung Seite 29 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 eines Ersatzgeldes auszugleichen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Boden Unter Berücksichtigung, dass im Bereich der vorhandenen und geplanten Grün– und Spielplatzflächen zukünftig offene Bodenflächen durch Herstellung und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke (Raseneinsaat) zu vermeiden sind oder eine Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 30 cm mit unbelastetem Bodenmaterial erfolgt, sind erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht zu erwarten. Das Auffüllungsmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind entsprechende Auflagen, u.a. eine gutachterliche Begleitung, zu erteilen. Schutzgut Wasser Aufgrund der ungünstigen Wasserdurchlässigkeitswerte des anstehenden Bodens scheidet eine Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort aus. Eine Beurteilung nach § 51 Landeswassergesetz ist nicht erforderlich, da das Grundstück bereits vor 1992 bebaut war. Daher ist eine Ableitung der Niederschlagswässer zusammen mit den Schmutzwässern in die Mischwasserkanäle der angrenzenden Straßen vorgesehen. Momentan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen die Verwirklichung des Bebauungsplanes. Diese können jedoch ausgeräumt werden, wenn die Einleitung von auf dem Plangelände anfallendem Niederschlagswasser ins öffentliche Kanalnetz oder ins Gewässer auf einen Abflussbeiwert von 0,5 reduziert wird (Beispielsweise durch Rückhaltungen auf dem Grundstück oder im städtischen Kanalnetz). Alternativ kann ein höherer Abflussbeiwert akzeptiert werden, wenn der WVER in einer entsprechenden Untersuchung nachweisen kann, dass dadurch die Hochwassergefahr an der Wurm nicht erhöht wird. Die Erforderliche Untersuchung muss durch den Bauherren beauftragt und finanziert werden. Erdberührte Bauteile sind mit einer wasserdruckdichten Stahlbetonkonstruktion („Weiße Wanne“) oder mit einer Abdichtung gegen drückendes Wasser zu errichten. Es kann jedoch ausgeschlossen werden, dass durch die geplante Tiefgarage/Keller ein künstlicher Grundwasseraufstau erzeugt wird. Es wird jedoch empfohlen, unter den erdberührten Fußbodenplatten längs und quer zwischen den Fundamenten einige gefälllose Dränrohre für einen möglichen Druckausgleich zu verlegen. Unter Berücksichtigung der unter Punkt 2.4.3 aufgeführten „Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen“ sowie der zwingend erforderlichen Einhaltung des zulässigen Abflussbeiwertes von 0,5 (unter Berücksichtigung der oben beschriebenen alternativen Nachweise) sind erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht zu erwarten. Schutzgüter Luft und Klima/Energie Innerhalb des Plangebietes und dessen Umgebung ist unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen (mechanischen Be- und Entlüftung mit einer Abluftüberdachführung, Sicherstellung eines ausreichenden Querschnittes der Zuwegungen in dem geplanten Blockinnenbereich, Erhöhung des Vegetationsanteiles durch Flächenentsiegelung und Dachbegrünung), im Vergleich zu der nach derzeit gültigen Planungsrecht möglichen Bebauung, mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Energie zu rechnen. Seite 30 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Schutzgut Landschaftsbild/Stadtbild Die Erhaltung, der innerhalb des Plangebietes parallel zur Kronprinzenstraße vorhandenen älteren, das Stadtbild prägende Bäume ist nicht möglich. Der Verlust dieser Strukturen wirkt sich negativ auf das Stadtbild aus. Anstatt der Grünkulisse entsteht ein innenstadttypisches Stadtbild. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler sowie erhaltenswerte Sachgüter. Es entstehen daher keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter. Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsgebot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung wird hingewiesen. Seite 31 / 32 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 Beverstraße Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.06.2013 Anlagen: Eingriffsbilanzierung Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 879 Kronprinzenquartier in Aachen, Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, Juni 2013 Grünordnungsplan Grünordnungsplan Planung, Fachplan zum Bebauungsplan Nr. 879 Greenbox, Landschaftsarchitekten, Köln, 03.06.2013 Grünordnungsplan Planung, Baumbilanz – Erhalt und Wegfall – zum Bebauungsplan Nr. 879 Greenbox, Landschaftsarchitekten, Köln, 03.06.2013 Freiraumkonzept Greenbox, Landschaftsarchitekten, Köln, 03.06.2013 Seite 32 / 32 Legende 1 4 7 Da nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass in der Grünanlage, im geplanten WA 2 und im WA 3 sowie auf den Flächen außerhalb der heutigen Tiefgarage punktuell oberflächennah Bodenbelastungen vorhanden sind, sind zukünftig offene Bodenflächen durch Herstellung und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke (Raseneinsaat) zu vermeiden oder es ist eine Mindestabdeckung in einer Mächtigkeit von 30 cm mit unbelastetem Bodenmaterial durchzuführen. Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 sind mind. 14 Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Art der Pflanzen, die Pflanzqualität und Pflanzdichte ist entsprechend der Pflanzenartenliste auszuwählen. Der öffentliche Spielplatz wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung mit Spieleinrichtung festgesetzt. 2 Mind. 1000 qm der Flachdächer sind als extensiv begrünte Dächer mit einer Vegetationsschicht von mindestens 10 cm Stärke (zzgl. Filter- und Drainschicht) anzulegen, dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Ausnahmen hiervon können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn bauliche konstruktive Erfordernisse bzw. andere Nutzungsanforderungen dies erfordern. 3 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 (Außenanlage Kindergarten) und WA 3 sind mind. 5 Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Art der Pflanzen, die Pflanzqualität und Pflanzdichte ist entsprechend der Pflanzenartenliste auszuwählen. 5 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 und WA 3 sind entlang der Grenzen der Gärten einreihige Hecken (Carpinus betulus - Hainbuche, 2xv., mB, H 100-125 oder Lonicera pileata Wintergrüne Heckenkirsche, mTB, H 40-60) zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 6 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 sind angrenzend an das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (Wohn- und Spielstraße) auf mind. 84 qm Rabatten in Form von mehrreihigen Hecken im Block Hecken (Carpinus betulus - Hainbuche, 2xv., mB, H 100-125 oder Lonicera pileata - Wintergrüne Heckenkirsche, mTB, H 40-60) zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzlisten Allgemeine Hinweise Bei der Neupflanzung und der Pflege von Pflanzungen und Ansaaten sind die FLL-Gütevorschriften (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) einzuhalten. Die Qualität der zur Pflanzung vorgesehenen Bäume und Hecken müssen den Gütebstimmungeen des BdB (Bund Deutscher Baumschulen) entsprechen. Der vorhandene Spielplatz ist entsprechend den durch die neue Bebauung ausgelösten Veränderungen und Flächenzuschnitt hochwertig umzugestalten. Hierbei ist neben der pflanzlichen Aufwertung besonders die Umgestaltung mit neuen hochwertigen Spielmöglichkeiten zu berücksichtigen, die der DIN 18034 und DIN EN 1176 entsprechen. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche wird eine Wegeverbindung von der Beverstraße zum Durchgang mit Anschluss an das Plangebiet vorgesehen. Die Wegebreiten sollen mind. 3 m betragen. Auf eine zeichnerische Festsetzung wird verzichtet, um bei der späteren Planung mit der notwendigen Flexibilität planen zu können. Der vorhandene Baumbestand innerhalb der öffentlichen Spielplatzfläche soll langfristig erhalten und aufgewertet werden. Die Bäume sind einschließlich Kronentraufenbereich vor allem in der Bauphase vor Beschädigungen durch Baufahrzeuge etc. gem. DIN 18920 " Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" zu schützen. Aufschüttungen und Abgrabungen im Kronentraufenbereich sind unzulässig. Bäume Neupflanzung Private Verkehrsfläche Mindestanforderung: Sol.Baum 5xvmB STU 20/25 Carpinus betulus „Frans Fontaine“ (Säulen-Hainbuche) Bei den Pflanzlisten handelt es sich um Vorschläge für die zukünftigen Bepflanzungen innerhalb des Plangebiets. Abweichungen von dieser Liste sind in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Aachen möglich. Bäume, die erhalten werden sollen Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25 Prunus x hillieri „Spire“ (Zierkirsche) Bäume mit besonderem Schutz (ND Linde) Pflanzliste Hecken Spielstraße Mindestanforderung: mTB 40-60 Lonicera pileata (Wintergrüne Heckenkirsche) Pflanzliste Baumarten Privatgärten an der Spielstraße Mindestanforderung: H 3-4 xvmDB, STU 18/20 Crataegus lavallei „ Carrierei“ (Apfeldorn) Sorbus aria „Lutescens“ (Gelbfilzige Mehlbeere) X Gärteneinfassungen Mindestanforderung: 2xvmB 100-125 Carpinus betulus (Hainbuche) Bereich Innenhof Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25 Acer campestre „Elsrijk“ (Kegel-Feldahorn) Sorbus aria „Magnifica“ (Großlaubige Mehlbeere) Sorbus aucuparia „Edulis“ (Essbare-Mehlbeere) Private Gärten Private Verkehrsfläche Private Stellplätze Kita-Außenspielfläche Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25 Prunus x hillieri „Spire“ (Zierkirsche) Sorbus aria „Magnifica“ (Großlaubige Mehlbeere) Sorbus aucuparia „Edulis“ (Essbare-Mehlbeere) Hausnahe Spielplatzflächen Öffentliche Spielplatzflächen Mindestanforderung: Sol.Baum 5xvmB STU 20/25 Carpinus betulus „Frans Fontaine“ (Säulen-Hainbuche) Im Bereich der öffentlichen Spielplatzfläche sind Baustelleneinrichtungs-flächen und Materiallager unzulässig. Die Vegetationsflächen sind während der Bauphase durch einen Bauzaun zu schützen. Bäume, die voraussichtlich durch die Baumaßnahmen nicht erhalten werden können Privates Grün Spielstraße Kita-Außenspielfläche extensiv begrünte Dächer 2067 2622 1739 Tiefgaragenkante 26 28 30 2623 Städtebauliche Durchwegung 3 1 WA 3 2 0 16 3 Wohnungsnahe Spielfläche WA 2 X X X X X Extensivbegrünung Extensivbegrünung 2 IV 4 5 02 ND Linde X 6 IV Extensivbegrünung X 2 Wegeverbindung 618 X X Öffentliche Spielplatzfläche 7 613 Private Gärten auf Tiefgarage 4 X 1 II Private Verkehrsfläche auf Tiefgarage X IV 4 5 X WA 1 X X III Stellplatz III 1730 X 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 Stand Architektur Plannr. Architektur 24.05.2013 KPQ_ARC_E_LA_DA_750-1_1 Planungsstufe Inhalt Grünordnungsplan Planung Fachplan zum Bebauungsplan Nr. 879 21 Büro Köln: Graeffstr. 35 50823 Köln Tel.: 0221/949977-10 Fax: 0221/949977-11 www.greenbox.la info@greenbox.la Büro Düsseldorf: Breisacher Str. 14 40468 Düsseldorf Tel.: 0211/34 40 61 Planbezeichnung 2668 Beverstraße 10 greenbox Landschaftsarchitekten Köln / Düsseldorf Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek Kronprinzenquartier GmbH Schumanstraße 18 52146 Würselen 1953 2 Verteiler Kronprinzenquartier VI X 8 Datum Unterschrift Bauherr/Auftraggeber V 6 Änderungen/Ergänzungen 6 5 4 01 Bauherr/Auftraggeber 1766 2 V V Wohnungsnahe Spielfläche auf Tiefgarage 5 Extensivbegrünung II 12.06.2013 Bauvorhaben 1701 X 2 Einarbeitung Anmerkungen Frau Roß-Kark, Erhöhung Gründächer 1795 V 2 Stellplatz 3061 04 03 X X Private Verkehrsfläche auf Tiefgarage 2002 Pflanzliste 993 X X X X 58 3087 Wohnungsnahe Spielfläche Erweiterung Kita-Außenspielfläche 5 X 2210 1 7 1 3086 48 3144 13-04_GOP_L_GOP Fachplan_01_v Bearbeiter Blattgröße Tu, Mö 664 x 420 mm Datum Maßstab 03.06.2013 1:500 NORD EN 3 16 16 1 69 Regelungen im Durchführungsvertrag (Bürgschaft) Kronprinzenstraße 1 65 376 843 1a 37 372 3574 373 Nummerierung der grünordnerischen Darstellung Festsetzung im Bebauungsplan 1751 1 X 1 TGA 24 24a Statik 20a 20 22 16a 18 16 Architekt 130 132 134 136 Abgrenzung WA 1, WA 2, WA 3 32 34 Bauherr 2066 Index 2065 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 2681 Unterschrift / Stempel greenbox 2066 Regelaufbau Tiefgarage Innenhof, Schnitt AA M 1:50 16a 16 20 18 20a 22 24 24a 30 cm Obersubstrat ca. 90-100 136 Privatgarten Untersubstrat Keller 15 cm Schüttdrainage Tiefgarage 376 Regelaufbau Tiefgarage Spielstraße/Privatgärten, Schnitt BB M 1:50 Städtebauliche Durchwegung TG Außenkante X Gebäude Privatgarten Spielstraße 30 cm Obersubstrat ca. 1,05 Untersubstrat Tragschicht 15 cm Schüttdrainage ca 0,40 Wohnungsnahe Spielfläche Pflasterbelag Drainagematte Spielfläche mit Kunststoffbelag 70 m² Tauschfläche KiTa Erweiterung Kitaaußenspielfläche X X X Hecke Legende Privatgarten Privatgarten X X X Privatgarten X Privatgarten Privatgarten X Privatgarten X Privatgarten X Spielfläche mit Kunststoffbelag 55 m² Privatgarten Privatgarten Privatgarten Privatgarten Privatgarten Privatgarten Privatgarten Privatgarten Betonsteinpflaster Hecke Hecke Spielbank X 6,00 Kollektoren im Erdreich 172,80 TG Außenkante Spielstraße 171,50 TG Außenkante Heckenblock Fahrradstellplätze Stellplatz Heckenblock Stellplatz Heckenblock Betonsteinpflaster Stellplätze Fahrradstellplätze Mauer Privatgarten Privatgarten Spielstraße Privatgarten PR Hecke A Wassergebundene Decke Spielbank Stellplatz X Privatgarten 2 Behinderten -Stellplätze Grenze Geltungsbereich Tiefgaragen Außenkante Spielgerät Sandwerk Spielkombination mit Rutsche auf Kunststoffbelag 03 02 Pflanzliste, TG Kante, Wegeverbindung öffentl. Spielplatz 12.06.2013 01 Änderungen/Ergänzungen Datum A Gartentor Hecke Gartentor Kronprinzenquartier Hecke Private Gärten Privatgarten Holzterrasse Betonsteinpflaster Holzterrasse Fahrradstellplätze Bauherr/Auftraggeber greenbox Landschaftsarchitekten Köln / Düsseldorf Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek Kronprinzenquartier GmbH Schumanstraße 18 52146 Würselen Unterschrift Bauherr/Auftraggeber Privatgarten X Rasen 170,55 Beverstraße Verteiler Bauvorhaben Zugang Innenhof Rasen Fahrradstellplätze X B TG Außenkante Kollektoren im Erdreich B Hecke Wassergebundene Decke Rasen Heckenblock PR Wohnungsnahe Spielfläche Sandwerk Hecke Fahrradstellplätze Pflanzliste Hecken Spielstraße Mindestanforderung: mTB 40-60 Lonicera pileata (Wintergrüne Heckenkirsche) Gärteneinfassungen Mindestanforderung: 2xvmB 100-125 Carpinus betulus (Hainbuche) Sandspielfläche 100 m² Hecke Privatgarten Spielbank Privatgarten AC Stellplatz X Treppe 04 Betonsteinpflaster Rasen Zugang Innenhof Privatgarten Mauer X Holzterrasse Gartentor Rasen Sandspielbereich X Holzterrasse Mauer Kunststoffbelag X Holzterrasse Fahrradstellplätze Wegeverbindung PR X Heckenblock Privatgarten Privatgarten Spielbank X X Stellplatz Rasen PR Öffentliche Spielplatzfläche Kronprinzenstraße Hydrant Naturdenkmal Baum Stellplatz Private Verkehrsfläche Mindestanforderung: Sol.Baum 5xvmB STU 20/25 Carpinus betulus „Frans Fontaine“ (Säulen-Hainbuche) Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25 Prunus x hillieri „Spire“ (Zierkirsche) X Spielbank Mauer Spielbank Wassergebundene Decke Kita-Außenspielfläche Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25 Prunus x hillieri „Spire“ (Zierkirsche) Sorbus aria „Magnifica“ (Großlaubige Mehlbeere) Sorbus aucuparia „Edulis“ (Essbare-Mehlbeere) Mindestanforderung: Sol.Baum 5xvmB STU 20/25 Carpinus betulus „Frans Fontaine“ (Säulen-Hainbuche) Privatgarten X Betonsteinpflaster / Asphalt TGA Privatgarten Rasen Bereich Innenhof Mindestanforderung: H 4 xvmDB, STU 20/25 Acer campestre „Elsrijk“ (Kegel-Feldahorn) Sorbus aria „Magnifica“ (Großlaubige Mehlbeere) Sorbus aucuparia „Edulis“ (Essbare-Mehlbeere) Wohnungsnahe Spielfläche Baumfällung Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen ( 25 Stk.) Statik Hecke X Stand Architektur Plannr. Architektur Büro Düsseldorf: Breisacher Str. 14 40468 Düsseldorf Tel.: 0211/34 40 61 23.05.2013 Planungsstufe Inhalt Freiraumkonzept Lageplan Büro Köln: Graeffstr. 35 50823 Köln Tel.: 0221/949977-10 Fax: 0221/949977-11 www.greenbox.la info@greenbox.la Planbezeichnung X 13-04_VE_L_Freiraumkonzept_01_v Bearbeiter Blattgröße Tu, Pi 1005x594 Datum Maßstab 03.06.2013 1:250 NORD EN Privatgarten Pflanzliste Baumarten Privatgärten an der Spielstraße Mindestanforderung: H 3-4 xvmDB, STU 18/20 Crataegus lavallei „ Carrierei“ (Apfeldorn) Sorbus aria „Lutescens“ (Gelbfilzige Mehlbeere) Architekt PR Privatgarten Bauherr Privatgarten Hecke Rasen Baum Bestand Baum Neupflanzung Index Rasen PR Tiefgarage Unterschrift / Stempel greenbox EINGRIFFSBILANZIERUNG zum Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 879 Kronprinzenquartier in Aachen Aufgestellt: Köln, im Juni 2013 greenbox Landschaftsarchitekten Köln | Düsseldorf Büro Köln: Graeffstr. 35 50823 Köln Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung.......................................................................................................1 2.0 Gesetzliche Grundlagen...........................................................................................................................1 3.0 Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraums............................................................1 4.0 Arbeitsmethodik........................................................................................................................................2 5.0 Reale Flächennutzung..............................................................................................................................2 6.0 Planerische Vorgaben...............................................................................................................................2 6.1 Raumordnung und Städtebau.................................................................................................................2 6.2 Festsetzungen für Natur und Landschaft................................................................................................2 7.0 Planerische Vorhaben...............................................................................................................................2 8.0 Artenschutz / Gefährdete Tier- und Pflanzenarten / Geschützte Biotope.............................................3 9.0 Auflistung und zusammenfassende Bewertung der Biotoptypen..........................................................3 10.0 Landschaftsökologische Auswirkungen des geplanten Vorhabens......................................................5 11.0 Landschaftsästhetische Auswirkungen des geplanten Vorhabens.......................................................5 12.0 Vermeidung.............................................................................................................................................5 12.1 Schutz der öffentlichen Grünanlage.....................................................................................................6 13.0 Kompensationsermittlung......................................................................................................................6 14.0 Planung und deren Wertigkeit...............................................................................................................7 15.0 Eingriffsbilanzierung..............................................................................................................................9 16.0 Schlussbemerkungen..............................................................................................................................9 Anhang Bestandsplan Planung mit Freiraumkonzept Literatur- und Quellenverzeichnis -1- 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Im Zuge der weiteren städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist beabsichtigt, neue Wohnbauflächen für mehrgeschossigen Wohnungsbau im Bereich Kronprinzenstraße / Beverstraße zu schaffen. Hierzu dient der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 879, auf dessen Grundlage der vorhabenbezogene Bebauungsplan entwickelt werden soll. Das Vorhaben ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden und daher der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes NRW zu unterwerfen. 2.0 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesnaturschutzgesetz und die Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes NRW. 3.0 Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraums Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs, ohne Maßstab Der Untersuchungsraum, der identisch mit dem vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, verfügt über eine Größe von ca. 1,55 ha. Er befindet sich im Osten der Stadt Aachen im Stadtbezirk Aachen Mitte. Der Untersuchungsraum wird im Norden von den an der Goerdelerstraße befindlichen Grundstücken begrenzt, die mit Geschosswohnungsbau und einer Kindertagesstätte bebaut sind, wobei eine schmale Öffnung zur Gördelerstraße hin vorhanden ist. Im Osten bilden die Kronprinzenstraße und im Süden die Beverstraße bzw. die an dieser befindlichen bebauten Grundstücke die Begrenzungen des Untersuchungsraums. Im Westen grenzen die an der Bismarkstraße gelegenen, mit mehrgeschossigen Häusern bebauten Grundstücke an. Der östliche Teil des Untersuchungsraums war mit Gebäuden der Finanzverwaltung bestanden, die im Jahr 2006 bis auf die Tiefgarage abgerissen worden sind. Im Westen befindet sich eine öffentliche Grünfläche mit einem Kinderspielplatz. Auf den ehemals bebauten Flächen sowie auf den Bereichen der Tiefgarage hat sich eine Spontanvegetation eingestellt, deren Gehölzanteile überwiegend aus jungen Birken und Weiden besteht. -2- 4.0 Arbeitsmethodik Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt nach dem „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“. Die heute im Bereich der ehemals bebauten Flächen und der Tiefgarage aufgekommene Vegetation bleibt bei der Eingriffsbilanzierung unberücksichtigt, da es sich gemäß § 4 (3) Landschaftsgesetz NRW um „Natur auf Zeit“ handelt. Für die Eingriffsbilanzierung wird die im Jahr 2006 durch das Büro Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen erstellte Bestandsbewertung herangezogen, da diese die Bewertung des Untersuchungsraums vor dem Abriss der Gebäude beinhaltet und mit den Behörden abgestimmt ist. 5.0 Reale Flächennutzung Die ehemals bebauten Flächen und die Bereiche Tiefgarage sind seit dem Abriss der Gebäude weiträumig abgesperrt und unterliegen keiner Nutzung. Die im Osten befindliche Grünanlage ist zur Zeit nur von der Goerdelerstraße her zugänglich. Das Tor zur Beverstraße hin ist verschlossen. Die in der Grünanlage vorhandenen Spielbereiche werden anscheinend nur noch selten genutzt. Die sich im Norden zwischen den abgesperrten Bereichen und der Bebauung Gördelerstraße befindlichen Spielbereiche werden hingegen offensichtlich intensiv genutzt, befinden sich allerdings außerhalb des Untersuchungsraums. 6.0 6.1 Planerische Vorgaben Raumordnung und Städtebau Der Gebietsentwicklungsplan, Stand 2008, sieht für die Flächen des Bebauungsplanentwurfs Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) vor. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) von 1980 ist der Untersuchungsraum als Wohnbaufläche dargestellt. Für zwei Teilbereiche des Bebauungsplanentwurfs liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 580 und Nr. 580, 3. Änderung) vor. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplan sollen durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 879 ersetzt werden. 6.2 Festsetzungen für Natur und Landschaft Der Untersuchungsraum liegt außerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt Aachen. Im Westen, im Bereich der öffentlichen Grünfläche befindet sich eine Linde (Stammumfang ca. 270 cm, Höhe ca. 20-25 m, Kronendurchmesser ca. 18 m), die als Naturdenkmal ausgewiesen ist. 7.0 Planerische Vorhaben Der Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 879 sieht für die ehemals bebauten Flächen und den Bereich der Tiefgarage sowie für einen kleinen Teil der Grünfläche im Osten Allgemeines Wohngebiet (WA 1) vor. Für den ruhenden Verkehr ist eine Tiefgarage geplant, die Teile der ehemals bebauten Flächen und der bestehenden Tiefgarage umfasst. Die innere Erschließung des WA 1 wird durch eine Wohn- und Spielstraße gewährleistet. Im Norden ist vorgesehen, zwischen dem WA 1 und der bestehenden Bebauung Allgemeines Wohngebiet (WA 2) mit der Widmung als Außenanlage Kindergarten auszuweisen. Die Flächen der geplanten Verbindung zur Gördelerstraße hin sollen als Allgemeines Wohngebiet (WA 3) ausgewiesen werden. -3- Abbildung 2: Geplante Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 879, ohne Maßstab 8.0 Artenschutz / Gefährdete Tier- und Pflanzenarten / Geschützte Biotope Zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Aspekte sind vom Büro Raskin, Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie, Aachen, entsprechende Untersuchungen mit nachstehenden Ergebnissen durchgeführt worden. Von den streng geschützten Säugetierarten konnten die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, sowie die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) jagend nachgewiesen werden. Sommer-, Wochenstuben- oder Winterquartiere konnten an den Gebäudekomplexen und der Tiefgarage nicht lokalisiert werden. Im Rahmen der Begehung durch die genannten Gutachter wurden keine streng geschützten Vogelarten im Untersuchungsraum ermittelt. Die 14 vorgefundenen Mauerseglerbrutpaare (Apus apus), die an der Außenfassade der Gebäude nisteten, gehören als europäische Vogelarten zu den besonders geschützten Arten. Maßnahmen bezüglich des Artenschutzes werden im Umweltbericht aufgeführt. Geschütze Biotope sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. In der Grünanlage befindet sich eine Linde, die als Naturdenkmal ausgewiesen ist (vergl. Pkt. 6.2). 9.0 Auflistung und zusammenfassende Bewertung der Biotoptypen Wie unter Punkt 4.0 bereits erwähnt, wird bei der Bestandsbewertung auf die durch das Büro Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen erhobenen Daten zurückgegriffen, die nachfolgend sinngemäß und zum Teil auch wörtlich wiedergegeben werden (kursiv). Zu der Anzahl der Bäume ist anzumerken, dass bei dieser Bestandserhebung auch Bäume erfasst wurden, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. -4Der Untersuchungsraum wurde gemäß der Biotopliste der Stadt Aachen in drei Biotopklassen eingeteilt, die größtenteils zur Kategorie der „Technischen Biotoptypen und Biotoptypen des Siedlungsbereichs“ gehören: - Bauwerke ( - Unbefestigte Freiflächen im Siedlungsbereich (wie Freiflächen mit Spontanvegetation; Anpflanzungen und Rabatten - Verkehrsanlagen und Plätze (versiegelte Straßen, Wege und Plätze; gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze; unbefestigte Straßen und Wege). Im Einzelnen wurden nachstehend aufgelistete Biotoptypen kartiert: - Biotoptyp 34.9 Tritt-, Scher- und Parkrasen Dieser Biotoptyp befindet sich vorwiegend in der westlich gelegenen öffentlichen Grünfläche. - Biotoptyp 41.3a Hecken mit überwiegend autochthonen Arten (1-2-reihig) Hierbei handelt es sich um einreihige Hecken die den heutigen Spielbereich der Kindertagesstätte eingrenzen. - Biotoptyp 41.5.1 Einzelbäume Hierbei handelt es sich um Einzelbäume, die sich auf dem ehemaligen Behördenstellplatz und in der öffentlichen Grünfläche befinden. Vorgefundene Arten sind: Ahorn, Mehlbeere, Rosskastanie, Weide, Walnuss etc.. - Biotoptyp 41.5.3 Nadelbaum Hierbei handelt es sich um zwei im Untersuchungsgebiet auftretende Nadelbäume. Vorgefundene Arten sind: Pinus und Metasequoia. - Biotoptyp 51.1 vegetationsfreie unversiegelte Freifläche Unter diese Kategorie zählen die Teile des überplanten Spielbereichs der Kindertagesstätte und punktuelle Einzelflächen, wie zum Beispiel Mulchflächen unter Kinderspielbereichen, die sich in der öffentlichen Grünfläche befinden. - Biotoptyp 51.2.2 sonstige Freiflächen mit Spontanvegetation Dieser Biotoptyp liegt im Westen der öffentlichen Grünfläche. Trittspuren weisen darauf hin, dass dieser Bereich als Spielfläche genutzt wird. - Biotoptyp 51.3 Anpflanzung und Rabatten Unter diesen Biotoptyp fallen die Flächen mit Strauchanpflanzungen entlang des Parkplatzes des Finanzamts und die Flächen im südlichen Bereich der Kindertagesstätte. - Biotoptyp 51.1.2 versiegelte Straßen, Wege und Plätze Dieser Biotoptyp stellt alle voll versiegelten Flächen dar. Dazu gehört zum Beispiel die versiegelte Fahrgasse am Behördenstellplatz zwischen den Mietergärten der Goerdelerstraße und dem Finanzamt. - Biotoptyp 52.1.4 gepflasterte Straße Diese Fläche stellt den gepflasterten Behördenstellplatz zwischen den Mietergärten der Goerdelerstraße und dem Finanzamt, die gepflasterten Wegflächen in der öffentlichen Grünfläche, sowie den teilversiegelten Parkplatz an der Kronprinzenstraße dar. - Biotoptyp 52.1.6 unbefestigte Straße Zu diesem Biotoptyp zählt der wassergebundene Weg in der öffentlichen Grünfläche. -5- Biotoptyp (keine Nummerierung) Die überbaute Tiefgaragenfläche besteht aus dem Gebäudekubus des ehemaligen Finanzamts, versiegelten Wegflächen, Schachtanlagen, Rasenflächen sowie Anpflanzungen und Rabatten. Die vorgefundenen Biotoptypen und ihre Wertigkeit sind im Wesentlichen: - Biotoptypen mit sehr hoher Bedeutung (Biotopwert 0,9 – 1,0) Biotoptypen mit sehr hoher Bedeutung sind in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren nicht wiederherstellbar. Zu den Biotoptypen mit sehr hoher Bedeutung zählen die Bäume im Untersuchungsraum. - Biotoptypen mit mittlerer Bedeutung (Biotopwert 0,4 – 0,6) Biotoptypen von mittlerer Bedeutung sind in der Regel innerhalb von 30 Jahren wiederherstellbar. Es handelt sich um im Untersuchungsraum befindliche einreihige Heckenanpflanzungen aus Carpinus betulus (Hainbuche) und um die im Westen der öffentlichen Grünfläche befindlichen „Flächen mit Spontanvegetation“. - Biotoptypen mit geringer und sehr geringer Bedeutung (Biotopwert 0,0 – 0,1 und 0,2 – 0,3) Eine geringe bzw. sehr geringe Bedeutung haben alle versiegelten, verdichteten oder vegetationsfreie Flächen. Zu diesen Biotoptypen zählen die 10.0 Landschaftsökologische Auswirkungen des geplanten Vorhabens Durch die Realisierung des WA 1 kommt es zum Verlust des sich auf diesen Flächen befindlichen Bewuchses, einschließlich des gesamten Baumbestands, da sich unter der gesamten Fläche des WA 1 zukünftig eine Tiefgarage befindet. Zusätzlich erfolgt ein Eingriff in die öffentliche Grünanlage, da im östlichen Teil befindliche Bereiche in Hausgärten umgewandelt werden. Der Bereich des geplanten WA 2 soll zukünftig als Außenanlage der Kindertagesstätte zugeordnet werden. Änderungen dürften sich hier kaum negativ auswirken, da nahezu ausnahmslos versiegelte Flächen betroffen sind. Im geplanten WA 3, dass die Verbindung zur Goerdelerstraße beinhaltet gehen 2 dort befindliche Bäume verloren. Zudem erfolgt eine Versiegelung durch die Herstellung von gepflasterten Flächen. 11.0 Landschaftsästhetische Auswirkungen des geplanten Vorhabens Gerade im Bereich der Flächen entlang der Kronprinzenstraße sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ältere, das Stadtbild prägende Baumelemente vorhanden. Der Verlust dieser Strukturen wirkt sich negativ auf das Stadtbild aus. 12.0 Vermeidung Generell gilt für die Durchführung der Baumaßnahme: - Die Abgrenzungen der Arbeitsbereiche entsprechen der in den Plänen dargestellten Grenze des Eingriffsbereichs und sind unbedingt einzuhalten. - Bäume und Sträucher, die sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsraums befinden, sind durch geeignete Maßnahmen wie Verbretterung, Zaun etc. wirkungsvoll zu schützen. - Beim Entfernen von Bewuchs ist der § 39 (5) des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. -6- Sollten im Zuge der Arbeiten Bodenverunreinigungen, Müll- oder Schuttablagerungen entdeckt werden, sind der Auftraggeber und die zuständigen Behörden einzuschalten. - Sollte aus Gründen des Einsatzes der erforderlichen Arbeitsgeräte die Schaffung eines ausreichenden Lichtraumprofils erforderlich werden, so sind diese Arbeiten nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde und der örtlichen Bauleitung nur durch eine kompetente Fachfirma ausführen zu lassen. - Auf Flächen die temporär befestigt werden müssen, z. B. im Zuge der Errichtung einer temporären Umfahrung oder im Bereich der Baustelleneinrichtung, ist vor dem Einbau der Tragschicht ein Vlies einzubauen. Dabei hat das Vlies ca. 1-2 m über den mit der Tragschicht befestigten Bereich herauszuragen, um so den späteren vollständigen Rückbau zu gewährleisten. 12.1 Schutz der öffentlichen Grünanlage In den Bereichen der öffentlichen Grünanlage, die nicht in WA 1 umgewandelt werden, sind während der Abwicklung der Tief- und Hochbauarbeiten keine Baustelleneinrichtungsflächen, Materiallager etc. zulässig. Der hier befindlichen Vegetationsstrukturen sind während der Bauphase mittels eines Bauzauns zu schützen. 13.0 Kompensationsermittlung Der Kompensationsumfang entspricht der Wertigkeit der Ausgangssituation. Bei der Kompensationsermittlung wird bei der Ausgangssituation im Untersuchungsraum auf die durch das Büro Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen erstellte Grundlage zurückgegriffen. Dabei wurde die Wertigkeit der überbauten Tiefgaragenfläche separat aufgeführt. Bezüglich der Flächen und der Anzahl der Bäume mussten allerdings Korrekturen vorgenommen werden, da bei der ursprünglichen Planung u. a. keine Anbindung an die Goerdelerstraße vorgesehen war und diese Flächen daher unberücksichtigt geblieben waren. Gemäß den Vorgaben durch die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Aachen werden für die vorhandenen Bäume jeweils 20 Wertpunkte pro Baum angesetzt. A. Ausgangszustand des Untersuchungsraums (auf der Tiefgarage) Code 34.9 51.3 52.1.4 53.div. Biotoptyp Fläche (m²) Wert Tritt-, Scher- und Parkrasen Anpflanzung und Rabatten Gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze Gebäude 1.722 1.461 2.090 2.867 Untersuchungsraum 8.140 Gesamtflächenwert A (Ausgangssituation Tiefgarage) 0,3 0,3 0,1 0,0 Flächenwert 516,6 438,3 209 0 1.163,9 -7- A. Ausgangszustand des Untersuchungsraums (TG und restliche Flächen) Code 34.9 41.3a 41.5.1 41.5.3 51.1 51.2.2 51.3 52.1.2 52.1.4-5 52.1.6 Biotoptyp Tiefgarage Tritt-, Scher- und Parkrasen Hecke mit überwiegend autochthronen Arten (1-2 reihig) Laubbaum Nadelbaum Vegetationsfreie, unversiegelte Freiflächen Sonstige Flächen mit Spontanvegetation Anpflanzungen und Rabatten Versiegelte Straßen, Wege und Plätze Gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze Unbefestigte Straßen und Wege Untersuchungsraum Gesamtflächenwert A (Ausgangssituation) Fläche (m²) Wert 8.140 s. Aufschl. TG 1.886 0,3 105 lfdm 0,6 77 Stck 20,0 2 Stck 20,0 512 0,3 968 0,5 1.270 0,3 486 0,0 2.155 0,1 198 0,3 Flächenwert 1.163,9 565,8 63,0 1.540,0 40,0 153,6 484,0 381,0 0,0 215,5 59,4 15.615 4.666,2 Wie den Tabellen zu entnehmen ist, beträgt die Wertigkeit der Ausgangssituation 4.666,2 Wertpunkte. 14.0 Planung und deren Wertigkeit Das Freiraumkonzept sieht im WA 1 die Pflanzung von insgesamt 14 neuen Bäumen vor. Die vorgesehene Anlage von Privatgärten sieht deren Begrenzung durch Hecken vor. Auch im Bereich der inneren Erschließung sind einige Heckenstrukturen und Anpflanzungen geplant. Im WA 2, dass die Widmung Außenlage Kindertagesstätte erhalten soll, sind 3 Baumpflanzungen geplant. Bei der Flächenaufteilung wurde hier davon ausgegangen, dass von der ca. 647 m² großen Fläche ca. 100 m² gepflastert werden und die restlichen Flächen mit Rasen eingesät werden. Der als WA 3 ausgewiesene Bereich beinhaltet 2 neue Baumstandorte. Analog zur Kompensationsermittlung wurde bei der Ermittlung der Wertigkeit der Planung getrennt zwischen den Bereichen mit der Tiefgarage und den unterkellerten Flächen einerseits und den übrigen Flächen des Untersuchungsraums andererseits unterschieden. Gemäß den Vorgaben durch die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Aachen werden für die geplanten Bäume jeweils 15 Wertpunkte pro Baum angesetzt. Des Weiteren werden keine im Freiraumkonzept dargestellten Heckenpflanzungen und Anpflanzungen angerechnet, da sich diese nicht im öffentlichen Raum sondern in Privatgärten bzw. im Bereich der zukünftigen privaten Erschließung befinden. -8- B. Planzustand (nach Realisierung des Vorhabens; TG und unterkellerte Bereiche) Code 41.5.1 51.1 51.3 52.1.2 52.1.4-5 53.diverse 53.diverse 53.diverse Biotoptyp Laubbaum (Planung) Vegetationsfreie, unversiegelte Freiflächen Anpflanzungen und Rabatten * Versiegelte Straßen, Wege und Plätze Gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze Gärten Gebäude Gebäude mit Dachbegrünung Fläche (m²) 14 Untersuchungsraum Wert Stck 389 84 55 2.521 1.913 5.001 1.000 Flächenwert 15,0 0,1 210 38,9 0,0 0,1 0,3 0,0 0,1 0 252,1 573,9 0 100 10.963 Gesamtflächenwert B (Planungszustand) 1.174,9 * ohne Anrechnung, da in zukünftiger privater Erschließung B. Planzustand (nach Realisierung des Vorhabens; TG und restliche Flächen) Code Biotoptyp Tiefgarage 41.5.1 Laubbaum (Bestand) 51.5.1 Laubbaum (Planung) 34.9 Tritt-, Scher- und Parkrasen 51.1 Vegetationsfreie, unversiegelte Freiflächen 51.2.2 Sonstige Flächen mit Spontanvegetation 52.1.2 Versiegelte Straßen, Wege und Plätze 52.1.4-5 Gepflasterte oder geschotterte Straßen, Wege und Plätze 52.1.6 Unbefestigte Straßen und Wege 53.diverse Gärten Untersuchungsraum Gesamtflächenwert B (Planungszustand) Fläche (m²) 45 5 10.963 Stck Stck 1.774 125 968 80 587 198 920 Wert Flächenwert 20,0 15,0 0,3 0,1 0,5 0,0 0,1 0,3 0,3 1.174,9 900,0 75,0 532,2 12,5 484,0 0,0 58,7 59,4 276,0 15.615 3.572,7 Wie den Tabellen zu entnehmen ist, beträgt die Wertigkeit nach Realisierung des Vorhabens 3.572,7 Wertpunkte. 15.0 Eingriffsbilanzierung C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B – A) -1.093,5 Die Eingriffbilanzierung ergibt, dass der Eingriff in die vorhandenen Biotopstrukturen und die abiotischen Strukturen durch die neu geplante Nutzung des Untersuchungsraums nicht kompensiert werden kann. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 1.093,5 Wertpunkten. -9- 16.0 Schlussbemerkungen Die im Bebauungsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 879 vorgesehene neue Nutzung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Diese Eingriffe können innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs nicht vollständig kompensiert werden. Es verbleibt ein Defizit von 1.093,5 Wertpunkten. Da das Vorhaben einen überwiegend bebauten und stark anthropogen veränderten innerstädtischen Bereich betrifft, wird empfohlen, den fehlenden Kompensationsumfang ebenfalls durch Maßnahmen im innerstädtischen Raum wie Baumpflanzungen, Anlage von Pflanzflächen, Entsiegelung etc. zu realisieren. Somit wird der landschaftliche Zusammenhang gewahrt. - 10 Anhang Abbildung 3: Bestand, ohne Maßstab - 11 - Abbildung 4: Planung mit Freiraumkonzept, ohne Maßstab - 12 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)Referat Öffentlichkeitsarbeit : Bundesnaturschutzgesetz, Stand März 2010 Förder Demmer Landschaftsarchitekten, Essen : Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung B-plan Beverstraße, Aachen, 18.07.2006 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV NRW) : Landschaftsgesetz NRW, Stand März 2010, Düsseldorf Stadt Aachen : Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Stand 01.01.2006 2065 2681 2066 136 16a 18 16 20a 20 22 24 24a Legende X Weide 376 Bäume, die erhalten bleiben 69 Bäume mit besonderem Schutz (ND Linde) Wegfall: Baumbestand der aufgrund der geplanten baulichen Nutzung nicht erhalten werden kann: Bergahorn Weide Bergahorn Birke X X X Bergahorn X Kirsche X Hainbuche X X Bergahorn X X X Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen ( 25 Stk.) Neupflanzung: Mögliche Standorte für Neuanpflanzungen siehe: Grünordnungsplan (13-04_GOP_L_GOP Fachplan_01_v) vom 03.06.2013 Fachplan zum Bebauungsplan Nr. 879 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen, liegen zu fast 100 % in der öffentlichen Fläche und sind nicht von der Bautätigkeit betroffen. Ahorn Ahorn X 04 03 Bergahorn X Walnuß X 02 X Salweide 01 Kastanie X Hainbuche Hainbuche Kastanie Salweide X X X Änderungen/Ergänzungen Datum TGA X Salweide Statik Silberweide Architekt X Hainbuche Bauherr ND Linde Index Pappel Kronprinzenstraße Verteiler Bauvorhaben Kronprinzenquartier Kastanie Bauherr/Auftraggeber X Feldahorn X X greenbox Landschaftsarchitekten Köln / Düsseldorf Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek Kronprinzenquartier GmbH Schumanstraße 18 52146 Würselen Feldahorn Eßkastanie Unterschrift Bauherr/Auftraggeber Hainbuche Silberahorn X X Silberahorn Stand Architektur Plannr. Architektur 24.05.2013 KPQ_ARC_E_LA_DA_750-1_1 Planungsstufe Inhalt Grünordnungsplan Planung Baumbilanz - Erhalt und Wegfall - zum B-Plan 879 Büro Köln: Graeffstr. 35 50823 Köln Tel.: 0221/949977-10 Fax: 0221/949977-11 www.greenbox.la info@greenbox.la Büro Düsseldorf: Breisacher Str. 14 40468 Düsseldorf Tel.: 0211/34 40 61 Planbezeichnung 13-04_GOP_L_Baumbilanz_--_v Beverstraße 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 Bearbeiter Blattgröße Tu, Mö 650 x 350 mm Datum Maßstab 03.06.2013 1:500 NORD EN 1 Erhalt: Baumbestand der erhalten werden soll: Unterschrift / Stempel greenbox Konzept | Perspektive von Norden 71