Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116335.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
20.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0922/WP16
öffentlich
20.06.2013
Dez. III / FB 61/30
Kampagne "Radschutzstreifen"
SPD Antrag vom 4. Juni 2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.07.2013
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0922/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Kampagne „Radschutzstreifen“ durchzuführen.
Begründung
Im Rahmen der Diskussion um den „Maßnahmenplan Radverkehr“ in Aachen Ost zeigt sich erneut,
dass die Bedeutung und Funktionsweise von Radschutzstreifen in weiten Teilen der Bevölkerung
unbekannt sind. Es komme mittlerweile an verschiedenen Stellen in der Stadt zu massiven
Fehlnutzungen, denen zeitnah begegnet werden müsse.
Die Verwaltung soll beauftragt werden:
1) Die Bedeutung und Funktionsweise von Radschutzstreifen aktiv in die Bevölkerung zu vermitteln
2) Den verbreiteten Sorgen bezüglich der Reduktion der Leistungsfähigkeit von Straßen und einer
verringerten Sicherheit soll in diesem Zusammenhang entgegengetreten werden
3) Zur Vorbereitung und Durchführung der Kampagne, die sich primär an Rad- und AutofahrerInnen
richten soll, soll mit APAG, Zulassungsstellen, Polizei, ADAC, ADFC, dem Fahrlehrer Verband
Nordrhein e.V. sowie weiteren Partnern kooperiert werden.
4) Zur Durchführung der Kampagne sollen die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 eingestellt
werden.
Bisherige Informationen
Im Mai 2013 fand ein Pressegespräch statt, auf der die Bedeutung und Funktionsweise von
Radschutzstreifen erläutert wurde. Die Inhalte sind auch im Internet unter www.aachen.de/radfahen
eingestellt worden. Bei verschiedenen Veranstaltungen wie dem Aachener Fahrradtag, bei
Schulprojekten, beim monatlich stattfindenden Fahrradsicherheitstraining und beim Aktiven FahrRad
Forum wurden die Bedeutung und Funktionsweise erläutert. Bei allen aktuellen
Markierungsmaßnahmen werden die Pressetermine genutzt, um über die Bedeutung und
Funktionsweise der Schutzstreifen zu informieren.
Außerdem findet bei allen Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich eine Überprüfung der
Leistungsfähigkeit statt. Diese sind durch die Vorlagen der Öffentlichkeit zugängig.
Zurzeit wird eine Plakatausstellung mit folgenden Themenfeldern vorbereitet:
-
Grundregeln
-
Linksabbiegen, Rechtsabbiegen
-
Schutzsteifen
-
Radfahrstreifen
-
Benutzungspflichtiger Radweg
-
Benutzungspflicht
-
Vorgezogene Aufstellfläche
-
Indirektes Linksabbiegen
Vorlage FB 61/0922/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 2/3
Mit dem Zweckverband Straßenverkehrsamt wurde besprochen, dass diese Ausstellung für mehrere
Monate dort aufgehängt werden kann.
Vorgesehen ist auch die Herstellung von Roll-ups. Diese sollen dann in öffentlichen Gebäuden wie
Stadtbibliothek, Welthaus, Verwaltungsgebäuden, Bürgerservice sowie in Schulen aufgestellt werden.
Denkbar sind noch weitere Aktionen wie City-Light-Plakat-Aktion, Berichte mit Anzeigen in den
Stadtmagazinen, Flyer.
Abhängig von den Kosten können einige Maßnahmen schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Eine
Einplanung von Maßnahmen für den Haushalt 2014 ist aufgrund der bereits abgeschlossenen FBinternen Haushaltseinplanung nicht möglich, ggfs kann dies im weiteren Verfahren erfolgen. Als
Beispiel für konkrete Kampagnenkosten wird auf die aktuelle „Rücksicht im StraßenverkehrKampagne“ verwiesen.
Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans förderte das BMVBS eine modellhafte
Verkehrssicherheitskampagne in den Städten Berlin und Freiburg, die die Verbesserung des
Verkehrsklimas auf den Straßen und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Ziel hatte. Im Kern
geht es um mehr Rücksicht im Straßenverkehr – insbesondere von und gegenüber Radfahrerinnen
und Radfahrern. Informationen aus Freiburg zufolge, wurde ein Budget von 150.000 Euro als unterste
Summe genannt. Bereits dies sei zu wenig, um über das ganze Jahr mit dem Thema präsent zu sein.
Anlage/n:
- Rücksicht im Straßenverkehr, Die Kampagne, Seite 7-9 aus Handbuch zur Kampagne
- Präsentation „Neue Wege für den Radverkehr“
Vorlage FB 61/0922/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 3/3
Neue Wege
für den Radverkehr
• Ziele der heutigen Vorstellung
› Was bedeuten die Regelungen für die Verkehrsteilnehmer?
› Wo steht Aachen heute in punkto Radverkehr?
› Was wurde und wird in Aachen getan?
Neue Wege
für den Radverkehr
• Rechtsvorschriften, Radwege („Radverkehrsanlagen“) mit und ohne
Benutzungspflicht
› Entwicklung des Straßenverkehrsrechts für den Radverkehr
› Formen der Radverkehrsanlagen
› Benutzungspflicht?
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrslagen
• Elemente der Radverkehrsplanung, Mobilitätserhebung 2011
› Mobilitätserhebung 2011 – Schwerpunkt Radfahren (Exkurs)
› Arbeitsstrukturen
› Maßnahmenplan Radverkehr
www.aachen.de/fahrrad
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Rechtsvorschriften
•
›
›
›
›
›
›
›
›
• Straßenverkehrsordnung (StVO, 2009)
• Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA, 2010)
31.01.2013
3
Radverkehrsnovelle 1997
Umfangreiche Änderung der Straßenverkehrsordnung
(StVO) nebst Verwaltungsvorschrift
•
2
Radverkehrsnovelle 1997
Umfangreiche Änderung der Straßenverkehrsordnung
(StVO) nebst Verwaltungsvorschrift
• Radverkehrsnovelle (1997)
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
Folgemaßnahmen
Überprüfung aller Radwege in Aachen im Jahr 1998
Aufhebung Radwegebenutzungspflicht in Tempo 30 Zonen und anderen
Straßen, z.B.: Jülicher Straße, Breslauer Straße u.a.
› Überprüfung aller Einbahnstraßen in Hinsicht auf Freigabe
› Markierung von Schutzstreifen (z.B. von Coels Straße)
›
›
Einführung von
Voraussetzungen für Radwegbenutzungspflicht
Mindestbreiten für Radverkehrsanlagen
Fahrradstraßen
Versuchsweise Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr
Zulassung Radfahrer auf Busspuren
Schutzstreifen
andere Radwege
aufgeweitete Radaufstellstreifen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
4
StVO-Novelle 2009
Änderungen
› Hauptziel weniger Verkehrszeichen
› Benutzungsrecht für linke Radwege
› Aufhebung von Belastungsgrenzen für Schutzstreifen
› Erhöhte Anforderung an Radwegbenutzungspflicht (Erforderlichkeit)
› Hinweis auf ERA 2010
Folgemaßnahmen
› weitere Aufhebung von Radwegebenutzungspflichten
› Schutzstreifen auf Hauptachsen (z.B. Grabenring, Alleenring)
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
5
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
6
§ 1 der Straßenverkehrsordnung
Konflikte der Radverkehrsführung
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr
erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat
sich so zu verhalten, dass kein
Anderer geschädigt, gefährdet
oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.
plus Inlineskater
Franzstraße/ Karmeliterstraße
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
7
Formen der Radverkehrsführung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
8
a) Radverkehrsanlagen mit Benutzungspflicht
a) Radverkehrsanlagen mit Benutzungspflicht
1.
2.
3.
4.
b) Radverkehrsanlagen ohne Benutzungspflicht
Radweg
Getrennter Geh- und Radweg
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Radfahrstreifen (auch mit Freigabe für Busverkehr)
c) Sonderformen der Radverkehrsführung
d) Fahrradsignalisierung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
9
a) Radwege
Beschilderung = Benutzungspflicht
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
10
a) Gemeinsamer Geh- und Radweg
Beschilderung = Benutzungspflicht
• baulich abgetrennt von Fahrbahn
• benutzungspflichtig für Radfahrer
/ Fußgänger
• vorwiegend außerorts
Radweg
(Z. 237)
Getrennter
Geh- und Radweg
(Z. 240)
Gemeinsamer Geh- und
Radweg
(Z. 241)
Monschauer Straße, stadteinwärts
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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11
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
12
a) Getrennter Geh- und Radweg
Beschilderung = Benutzungspflicht
a) Radfahrstreifen
Beschilderung = Benutzungspflicht
• benutzungspflichtig
• Trennung von Fußgänger und
Radverkehr durch
Materialwechsel oder Markierung
Vaalser Straße
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
• durch breite weiße Linie von
Fahrbahn abgetrennt mit
Verkehrszeichen „Radweg“
• [gestrichelt an Ausfahrten/neben
Parkständen]
• benutzungspflichtig
• dürfen von Radfahrern nur in
einer Richtung befahren werden
• für Kraftfahrzeuge Fahr- und
Parkverbot
Burtscheider Straße, stadteinwärts
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13
a) Radfahrstreifen mit Freigabe für Linienverkehr
Beschilderung = Benutzungspflicht
• Radverkehr muss den Streifen
nutzen
• Busse dürfen den Sonderstreifen
benutzen
• Kfz-Verkehr darf Radfahrstreifen
nicht nutzen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
14
b) Radverkehrsanlagen ohne Benutzungspflicht
1. Schutzstreifen
2. „Anderer Radweg“
Boxgraben
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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15
b) Schutzstreifen
•
31.01.2013
16
b) Schutzstreifen
mit roter Fahrbahneinfärbung
• Schutzangebot für Radfahrer
• Teil der Fahrbahn durch Leitlinie
(unterbrochene Markierung)
• aufgrund Rechtsfahrgebot zu
nutzen
• „Piktogramm“ Fahrrad
• Befahrung durch Kraftfahrzeuge
nur „im Bedarfsfall“ erlaubt, wenn
die Verkehrslage dies erfordert
• Parken nicht zulässig
• Sicherheitstrennstreifen als
Abgrenzung zum Parkstreifen
möglich
Alexianergraben
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
• Einfärbung hat keine
verkehrsrechtliche Bedeutung
• wird punktuell zur Erhöhung der
Aufmerksamkeit der
Verkehrsteilnehmer eingesetzt
• auch bei Radfahrstreifen
(benutzungspflichtig) einsetzbar
Alexianergraben, Ri. Franzstr.
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
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b) Radweg ohne Benutzungspflicht
(„anderer Radweg“)
c) Sonderformen der Radverkehrsführung
• baulich als Radweg erkennbar
• erfüllt heutige Anforderungen an
Radweg nicht mehr
• „entschildert“
(Hinweis: Radverkehrssymbole an
Lichtsignalanlagen stellen keine
Ausschilderung als Radweg dar)
• müssen nicht (mehr) genutzt
werden, d.h. Radfahrer dürfen
Fahrbahn und Radweg nutzen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Vorgezogene Aufstellstreifen
Indirektes Linksabbiegen Fahrradstraße
Fahrradstraße
Bussonderfahrstreifen mit Freigabe für Radverkehr
Gehweg mit Freigabe für Radverkehr
Fußgängerbereich mit Freigabe für Radverkehr
Einbahnstraße mit Freigabe für Radverkehr
Jülicher Straße, stadtauswärts
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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19
c) Aufstellstreifen für Radfahrer
an Knotenpunkten
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
• Angebot für Fahrradfahrer, die
sich unsicher fühlen, um im
fließenden Verkehr auf die
Linksabbiegespur zu wechseln.
• nicht benutzungspflichtig
• ermöglicht es, eine Kreuzung am
rechten Rand zu queren, sich im
markierten Bereich aufzustellen
und mit den Fußgängern
zusammen bei Grün die Fahrbahn
zu überqueren
Markierung für Linksabbieger aus
Kleinmarschierstraße Richtung Kapuzinergraben
Adalbertsteinweg, stadteinwärts
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21
c) Fahrradstraße
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
22
c) Bussonderfahrstreifen mit Freigabe Radverkehr
• Straße für Radfahrer vorbehalten
• Nur Mitbenutzung durch andere
Fahrzeuge, wenn angezeigt
• max. 30 km/h
Karl-Kuck-Straße (Vennbahnweg)
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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c) Indirektes Linksabbiegen
an Knotenpunkten
• vorderer Bereich mit Piktogramm
für Radfahrer reserviert
• Radfahrer dürfen sich vor dem
Kfz-Verkehr aufstellen, damit sie
im Blickfeld des Kfz-Verkehrs
anfahren und ggf. abbiegen
können
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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• Busverkehr muss den Streifen
nutzen
• Sonderfahrstreifen mit Freigabe
für Radverkehr dürfen von
Radfahrern genutzt werden, d.h.
Radfahrer dürfen auch andere
Fahrstreifen nutzen
• Kfz-Verkehr darf
Bussonderfahrstreifen nicht
nutzen
Adalbertsteinweg, stadteinwärts
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
24
c) Gehweg mit Freigabe für Radfahrer
c) Fußgängerbereich mit Freigabe für Radfahrer
• Radfahrer dürfen entsprechend
gekennzeichnete Gehwege nutzen
• Angepasste Geschwindigkeit und
besondere Rücksicht
• keine Benutzungspflicht
Seffenter Weg, stadtauswärts, linksseitig
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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c) Einbahnstraße mit Freigabe für Radfahrer
Schildstraße
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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d) Radsignal Wilhelmstraße / Zollernstraße
Elisabethstraße
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d) Radsignal Theaterstraße / Borngasse
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Elemente der Radverkehrsplanung
1. Ausbau Radverkehrsinfrastruktur
› Maßnahmenplan Radverkehr
2. Ausbau Abstellanlagen
3. Netzwerkarbeit
› Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche
Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.
(AGFS) seit 1994
› AG Radverkehr Aachen (Politik, ADFC,
Verwaltung, Polizei) seit 2005
› Netzwerk verkehrssicherer Städte und
Gemeinden NRW
4. Informationen + Kampagnen
1.www.aachen.de/fahrrad
2.www.aachen.de/e-bike
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Inhalte "Maßnahmenplan Radverkehr"
"Maßnahmenplan Radverkehr"
Vier Schwerpunkte im Aachener Hauptverkehrsstraßennetz an
28 Hauptverkehrsstraßen
1. Netzlückenschluss Innenstadt am Grabenring (2010-2012)
2. Netzlückenschluss Innenstadt am Alleenring (2012-2013)
3. Verbesserungen in Aachen-Ost (Adalbertsteinweg, HeinJansen-Straße, Joseph-von-Görres-Straße, Sedanstraße,
Stolberger Straße) (in Planung seit 2011, Umsetzung 2013/2014)
4. Einzelmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen (Kasinostraße,
Krugenofen, Roermonder Straße, Süsterfeldstraße, Alt-HaarenerStraße, Freunder Landstraße, Jülicher Straße, Rolandstraße,
Krefelder Straße, Sandkaulstraße, Schurzelter Straße, Vaalser
Straße, Von-Coels-Straße) (ab 2012 in Planung)
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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"Maßnahmenplan Radverkehr"
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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"Maßnahmenplan Radverkehr"
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"Maßnahmenplan Radverkehr"
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Wesentliche Radprojekte
Straße
Anlage
Umsetzung
Roermonder Straße / Laurensberg
Schutz-/ Radfahrstreifen
2007
Oppenhoffallee
Schutzstreifen
2007
Adenauerallee
Radweg
2008
Stolberger Straße
Radweg
2008
Reichsweg
Radweg/ Schutzstreifen
2009
Schlossparkstraße/ Ferberberg
Schutzstreifen
2008
Radstation am Hbf
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
31.01.2013
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2008
Wurmradweg
Radweg
2008
Trierer Straße
Radwege
2007 – 2010
Boxgraben
Schutz-/ Radfahrstreifen
2010
Bahnhof Eilendorf
Fahrradboxen
2009
Adalbertsteinweg/ Trierer Straße
Radfahrstreifen (Umweltspur)
2010
Templergraben
Schutzstreifen
2010
Löhergraben
Schutzstreifen
2010
Alexianergraben
Schutzstreifen
2010
Kurhausstraße
Radfahrstreifen
2010
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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Wesentliche Radprojekte
Grundlegende Entwurfsanforderungen
Straße
Anlage
Umsetzung
Boxgraben (Mozartstr. bis Marschiertor)
Blücherplatz
Karlsgraben
Lagerhausstraße
Peterstraße
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen
Schutzstreifen
Schutzstreifen
Schutzstreifen/
Freigabe Busspur
Schutzstreifen
Rad- und Gehweg
Rad- und Gehweg
Schutzstreifen
Schutzstreifen
Schutzstreifen
2011
2011
2011
2011
2011
Schutzstreifen
Schutzstreifen
Radfahrstreifen
Schutzstreifen
Schutzstreifen
Schutzstreifen
2012
2012
2012
2012
2013/2014
2013
Erzbergerallee
Vennbahnradweg (Rothe Erde bis Philipsstr.)
Vennbahnradweg (Walheim bis Stadtgrenze)
Salierallee
Neuenhofstraße (Zieglerstraße bis Debyestraße)
Siegelallee (St. Vither-Straße bis Flandrische
Straße)
Römerstraße
Zollernstraße
Junkerstraße
Wilhelmstraße
Schleidener Straße
Lütticher Straße (Schanz bis Körnerstraße)
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
2011/2012
2012
2012/2013
2012/2013
2012
2012
Quelle: ERA 2010, S.15
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Belastungsbereiche und Führungsformen
31.01.2013
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Verkehrsräume und lichte Räume des Radverkehrs
Quelle: ERA 2010, S.18/19
Quelle: ERA 2010, S.16
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
39
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
40
31.01.2013
42
Breitenmaße des Radverkehrs
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Quelle: ERA 2010, S.16
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
31.01.2013
41
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen