Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115467.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
10.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
FB 11/0186/WP16
öffentlich
FB 11/3
10.06.2013
Frau Kaever, Frau Wilden, Frau
Willems
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen – Haushalt 2013
Einsatz von Küchenkräften in den städtischen Tageseinrichtungen
für Kinder
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.06.2013
03.07.2013
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, für das Haushaltsjahr 2013
seine Zustimmung zur Gewährung von überplanmäßigen in Höhe von bis zu 290.000 €
bei PSP-Element 1-060101-900-5, Kostenarten 50120000, 50220000 und 50320000,
Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zu erteilen.
Die Deckung soll dabei im Rahmen des Personalkostenverbundes bzw. der
Sachaufwendungen des FB 45 gewährleistet werden.
Zudem empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die in
2014 bis 2017 entsprechend anfallenden Kosten haushaltsneutral einzuplanen.
2.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Mittel in
Höhe von bis zu 290.000 € bei PSP-Element 1-060101-900-5, Kostenarten 50120000,
50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zur
Verfügung zu stellen.
Die Deckung soll dabei im Rahmen des Personalkostenverbundes bzw. der
Sachaufwendungen des FB 45 gewährleistet werden.
Zudem beauftragt er die Verwaltung, die in 2014 bis 2017 entsprechend anfallenden
Kosten haushaltsneutral einzuplanen.
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage FB 11/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2013
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Auswirkungen
Ertrag
Ansatz 2013
fortgeschriebener
Ansatz 2013
Ansatz 2014 ff
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Ansatz 2014 ff
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
290.000 €
0€
2.100.000 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
- 290.000 €
0€
- 2.100.000 €
0€
0€
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
- 290.000 €
-2.100.000 €
keine ausreichende Deckung
keine ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Für die Wahrnehmung aller anfallenden Küchenarbeiten in den 57 städtischen KiTas entsteht ein
jährlicher Personal- /Sachaufwand in Höhe von ca. 700.000 € (entspricht ca. 20 Vollzeitäquivalenten
ausgewiesen nach Entgeltgruppe 2 TVöD).
Für das Jahr 2013 entstehen Personal- /Sachkosten anteilig ab August 2013 in Höhe von 290.000 €.
Dieser Betrag stellt den Höchstbetrag dar, der in 2013 zu erwarten ist. Wenn weniger Mitarbeiter
eingestellt werden können bzw. Kita bezogen alternative Lösungen umgesetzt werden, verringern sich
die zusätzlichen Kosten entsprechend.
Vorlage FB 11/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2013
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Träger von insgesamt 57 Tageseinrichtungen für Kinder. Die Gruppenstärke
variiert dabei von einer bis fünf Gruppen (20-107 Kinder), in denen der gesetzlich festgeschriebene
Auftrag der Betreuung, Bildung und Erziehung zu erfüllen ist.
Im Rahmen der derzeitigen Organisationsuntersuchung in der Abteilung FB 45/200 – KiTas wurde in
einem ersten Schritt die Personalbedarfsbemessung in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
einer Neubetrachtung unterzogen.
Neben der Notwendigkeit, das pädagogische Personal aufzustocken wurde deutlich, dass bedingt
durch die zunehmende Zahl von 35- und 45-Stundenbuchungen und die damit verbundene
Übermittagsbetreuung in den KiTas in den letzten Jahren der Umfang an hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten immens zugenommen hat. Täglich
sind die Tische in den einzelnen Gruppen einzudecken,
ist das angelieferte Essen in der Küche in Schüsseln zu verteilen und auf Teewagen
bereitzustellen,
ist die Temperatur des Essens permanent im Blick zu halten (bei verfrühter Anlieferung ist das
Essen entsprechend warm zu halten und die Temperatur weiter zu kontrollieren),
sind die Teewagen in die Gruppen zu bringen,
ist nach dem Essen das Geschirr in Spülmaschinen einzuräumen,
ist das vom Caterer bereitgestellte Großgeschirr zu spülen.
Darüber hinaus sind die räumlichen Gegebenheiten vor Ort nicht immer optimal (zwei Küchen, zweiund dreigeschossige Einrichtungen, zwei Häuser), sodass die o.g. Tätigkeiten hierdurch noch
erschwert werden.
Außerdem tragen die KiTa-Leitungen die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen
Erfordernisse in ihrer jeweiligen Einrichtung. Dabei sind Reinigungs-, Desinfektions- und
Hygienepläne zu beachten, die weitere umfängliche und zwingend durchzuführende Arbeiten mit sich
bringen. Diesbezüglich wird auf die Anlage verwiesen.
In Ermangelung von hauswirtschaftlichem Personal werden diese Aufgaben derzeit von den
pädagogischen Mitarbeiter/innen – Ergänzungskräften, Fachkräften und teilweise sogar Leitungen –
erledigt. Dabei fällt der Großteil der oben geschilderten Tätigkeiten in der betreuungsintensivsten Zeit
des Tages an, wenn die Kinder an den Tischen zu beaufsichtigen, beim Essen zu unterstützen und
teilweise auch zu füttern sind. Nach dem Essen wird jedem Kind die Zähne geputzt, manche Kinder
müssen – je nach Verschmutzungsgrad der Kleidung – umgezogen werden, die Kleinen werden
schlafen gelegt und beim Schlafen beaufsichtigt. Darüber hinaus müssen die Gruppenräume, in
denen die Mahlzeiten eingenommen wurden, wieder entsprechend hergerichtet werden (Beseitigung
der Verschmutzungen der Tische, Stühle und Böden durch Essensreste etc.).
All diese Aufgaben fallen in einer Zeit an, in der das pädagogische Personal im Hinblick auf die
Regelungen des Arbeitszeitgesetzes selbst Pausenzeiten einzuhalten hätte. Wegen Unterbesetzung
Vorlage FB 11/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2013
Seite: 3/5
in den Gruppen werden diese gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nicht selten verschoben oder
es wird gänzlich darauf verzichtet. Insofern gilt es auch, die Fürsorgepflicht der Stadt Aachen als
Arbeitgeberin
und
die
Beachtung
von
Arbeitsschutzrichtlinien
(Pausenzeiten,
Höchstarbeitszeitgrenzen) sicherzustellen. Zahlreiche Gespräche und Beobachtungen vor Ort haben
belegt, dass die Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen oftmals über ihre Grenzen hinaus gehen, um
den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Nach vorliegenden Informationen beschäftigen sowohl freie Träger in Aachen als auch andere
Kommunen durchaus Küchenkräfte auf eigene Kosten, um ihr pädagogisches Personal zu entlasten.
Zur
Feststellung
des
Umfangs
der
anfallenden
Küchenarbeiten
in
den
57
städtischen
Tageseinrichtungen wurden die KiTa-Leitungen daher gebeten, den zeitlichen Aufwand für die oben
genannten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten speziell auf ihre jeweilige Einrichtung bezogen
einzuschätzen. Diese Einschätzungen wurden von den Leitungskräften gewissenhaft und detailliert
vorgenommen. Aus den Angaben der Leitungen wurden sodann in Abhängigkeit von der
Gruppenstärke Minimalbedarfe für die jeweiligen Einrichtungen abgeleitet:
Gruppenstärke
anzuerkennende Std./
KiTa/ Tag
anzuerkennende Std./
KiTa/ Woche
Anzahl
der KiTa´s
Gesamtbedarf
1
1,50
7,50
4
30,00
2
2,00
10,00
6
60,00
3
2,50
12,50
13
162,50
4
3,00
15,00
30
450,00
5
3,50
17,50
4
70,00
Gesamtbedarf für alle 57 städtischen KiTa´s/ Woche
772,50
Die Gesamtstundenzahl in Höhe von 772,50 Stunden pro Woche ergibt sich nach aktuellem Stand auf
Basis der zum 01.08.2013 bestehenden Einrichtungen und beruht auf den pauschal anzuerkennenden
Stunden pro Tag (siehe 2. Spalte).
Am 12.06.2013 wird ein Workshop unter Beteiligung des FB 45, des Personalrates und des FB 11
stattfinden, in dem u.a. die konkrete Stundenverteilung unter Berücksichtigung von eventuellen
Besonderheiten einzelner KiTas erarbeitet werden soll. Die Gesamtstundenzahl bleibt hiervon jedoch
unberührt.
Dem
Personal-
und
Verwaltungsausschuss
wurden
die
ersten
Ergebnisse
der
Organisationsuntersuchung in seiner Sitzung am 29.05.2013 zur Kenntnis gegeben. Daraufhin
erfolgte dort der Beschluss, dem Finanzausschuss und dem Rat zu empfehlen, unverzüglich Mittel im
Umfang von ca. 290.000 € (entspricht ca. 20 Vollzeitäquivalenten ausgewiesen nach EG 2 TVöD für
den Zeitraum 01.08. - 31.12.2013) zur Verfügung zu stellen, um die anfallenden Tätigkeiten im
Bereich des Küchendienstes in allen 57 städtischen Tageseinrichtungen für Kinder abzudecken.
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.06.2013 erklärt, sich diesem
Beschluss anschließen zu wollen.
Vorlage FB 11/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2013
Seite: 4/5
Anlage/n:
Vorlage FB 11/0186/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2013
Seite: 5/5
Anlage
Hygieneplan
Aufgabe/ Tätigkeit
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
nach
Benutzung
täglich
x mal
täglich
Regelmäßigkeit/ Häufigkeit der Tätigkeit
x mal
x mal
wöchentlich wöchentlich monatlich monatlich
jährlich
x mal
jährlich
Teewagen reinigen
Teewagen desinfizieren
Backofen reinigen
Convectomat reinigen
Schränke/ Regale außen
reinigen
Schränke/ Regale innen
reinigen
Schränke/ Regale oben
reinigen
Kühlschrank auswischen
Lebensmittelkontrolle Küche
Lebensmittelkontrolle Vorrat
Spülmaschine reinigen
Gefrierschrank außen reinigen
Gefrierschrank innen reinigen
Arbeitsflächen reinigen
Fliesenspiegel reinigen
Küchen- und Schneidegeräte
reinigen
Mülleimer/ Komposter reinigen
Spülmaschine befüllen und
ausräumen
Geschirr/ Töpfe/ Besteck von
Hand spülen
Temperatur des Essens
messen/ kontrollieren
Temperatur Kühlschrank
messen/ kontrollieren
Wassertemperatur der
Spülmaschine messen/
kontrollieren
Dunstabzugshaube reinigen
Spül- und Waschbecken
reinigen
Es handelt sich hierbei um einen Entwurf, der im Rahmen des Workshops am 12.06.2013 ggf. zu ergänzen und im Hinblick auf Regelmäßigkeit/Häufigkeit auszufüllen ist.