Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116038.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
11.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0277/WP16
öffentlich
11.06.2013
45/400
Einrichtung von sechs integrativen Lerngruppen an der GHS
Aretzstrasse
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
26.06.2013
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird erst nach Beratung erfolgen.
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Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
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finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich weder investive noch konsumtive Auswirkungen. Die sächliche Ausstattung, spezielle
Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien werden aus etatisierten Haushaltsmitteln finanziert.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Die Schulleitung der GHS Aretzstraße hat mit Antrag vom 28.05.2013 bei der Schulaufsichtsbehörde
für das Schuljahr 2013/2014 die Einrichtung von weiteren sechs integrativen Lerngruppen (IGL)
beantragt.
Das Schulamt für die Städteregion hat nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz die Einrichtung der weiteren
sechs integrativen Lerngruppen empfohlen.
Die Einrichtung der integrativen Lerngruppen ist wie folgt vorgesehen:
Jahrgangsstufe
vorhandene
IGL neu
Förderung
5
2
6
IGL
1
7
bisher GU
1
8
bisher GU
1
9
GU
10
1 IGL und GU
1
2. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb
2.1 Prüfung von alternativen Möglichkeiten
Der Schulträger hat Bedenken, der Einrichtung von 6 IGL an der GHS Aretzstraße zu zustimmen, weil
hierdurch eine Massierung von Problemlagen an der Schule entstehen könnte. Vor diesem
Hintergrund wurde der zuständige Schulaufsichtsbeamte, Herr Schulamtsdirektor Norbert Greuel
gebeten, zunächst andere Möglichkeiten der Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht (GU) zielgleich oder in Integrativen
Lerngruppen (ILG) zu prüfen:
a) Zuweisung der Schülerinnen und Schüler innerhalb des Schulverbandes
b) Zuweisung der Schülerinnen und Schüler an andere Schulen
c) Auslagerung einer integrativen Lerngruppe zum Anne-Frank-Gymnasium, an dem bereits im
vergangenen Schuljahr die Einrichtung einer IGL genehmigt wurde, die jedoch mangels
Nachfrage nicht eingerichtet werden konnte
Im Interesse einer ausgewogenen Verteilung prüft die Schulaufsicht, inwieweit Möglichkeiten der
Umsetzung bestehen, hierzu wird in der Sitzung berichtet.
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Ausdruck vom: 07.11.2014
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2.2 Verteilung der Kinder mit Förderbedarf an den Sek I Schulen
Aus der nachfolgenden Aufstellung ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf ersichtlich, die im neuen Schuljahr an Regelschulen der SI
unterrichtet werden.
Schule
Förder-schüler
Förderschüler
gesamt
der 5. Klasse
GHS Aretzstraße
66
11
GHS Burtscheid
81
10
GHS Drimborn
47
8
GHS Eilendorf
6
-
Reformpädagogische Schule
25
-
4. Gesamtschule
30
7
Gesamtschule Brand
68
8
Heinrich-Heine Gesamtschule
68
13
Maria-Montessori Gesamtschule
58
10
Anne-Frank-Gymnasium
1
-
Couven Gymnasium
9
1
Kaiser-Karls-Gymnasium
1
4
Alkuinschule
12
5
Hugo-Junkers Realschule
6
4
Luise-Hensel- Realschule
9
3
2.3 Perspektive
Sofern eine andere Zuweisung der Schülerinnen und Schüler, die an der GHS Aretzstraße in den
IGL’s unterrichtet werden sollten, nicht realisiert werden kann, wird der Antrag der GHS Aretzstraße
ab dem Schuljahr 2013/2014 weitere integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I, einzurichten
befürwortet und empfohlen der Einrichtung zuzustimmen.
3. Begründung für die Einrichtung der IGL in der GHS Aretzstraße
Die GHS Aretzstraße beschult seit 1995 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im
Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“ sowie „Sprache“ im gemeinsamen Unterricht (GU).
Durch die Integration von bis zu 50 Seiteneinsteigern/Schuljahr und die Eingliederung von
internationalen Seiteneinsteigern aus dem Bereich „Lernen“, verfügt das Kollegium der Schule über
vielfältige Kompetenzen im Kontext einer inklusiven Beschulung.
Auf der Basis des Schulkonzeptes vom März 2012 wurde im Schulausschuss am 27.03.2012 die
Einführung von zwei integrativen Lerngruppen an der Schule genehmigt.
Im Schuljahr 2012/13 wurde im Kollegium weiter intensiv an der Umsetzung eines inklusiven
Konzeptes für die Schule gearbeitet, um:
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-
für die Schülerinnen und Schüler Schulperspektiven zu entwickeln, die es für sie und die
Eltern vorher nicht gab.
-
Schülerinnen und Schüler weiterhin zu fördern, für die aus den unterschiedlichen Gründen
eine Nachmeldung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erforderlich ist. Dies gilt in
Einzelfällen auch für Schülerinnen und Schüler der internationalen Förderklassen, da Defizite
häufig erst bei zunehmender Sprachkompetenz offensichtlich werden.
-
Seiteneinsteigern aus anderen Schulen, die ein entsprechend differenziertes Förderangebot
nicht haben , an der GHS Aretzstraße zu fördern,
-
Schüler/innen in den Jahrgängen 5/6, für die in der Grundschule noch kein AOSF-Verfahren
durchgeführt wurde, ein Verbleib an der GHS Aretzstraße zu gewährleisten.
Die Schulkonferenz der GHS Aretzstraße hat sich gemäß § 65, Abs. 2, Nr. 8 SchulG in ihrer Sitzung
am 19.03.2013 für die Einrichtung der sechs integrativen Lerngruppen ausgesprochen. Die
Lehrerkonferenz der Schule hat die Einrichtung ebenfalls befürwortet.
Das Konzept zur Einrichtung von 6 integrativen Lerngruppen an der GHS Aretzstraße ist beigefügt.
Die Schulleitung ist in der Sitzung anwesend und kann weitergehende Fragen zum Konzept
beantworten.
Die gem. § 20, Abs. 8 Schulgesetz erforderlichen personellen und sächlichen Vorraussetzungen
wären an der GHS Aretzstraße gegeben.
Die Schule verfügt „im Neubau“ auf jeder Etage über zwei kleine Differenzierungs- oder Förderräume,
im „Altbau“ über je einen zusätzlichen Raum für zwei Klassen auf einer Etage. Außerdem verfügen
mehrere Klassenräume innerhalb des Klassenraums über eine offene „Arbeitsecke“. Darüber hinaus
werden alle zur Verfügung stehenden Klassen und Fachräume flexibel nach Bedarf eingesetzt.
Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen im
Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den gemeinsamen Unterricht und
integrativer Lerngruppen zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Schule im Schulbudget eine Zweckbindung vorgesehen, um weitere
Materialen entwickeln und anschaffen zu können.
Weitere Vorraussetzungen sind:
-
die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Integrationsklasse auf max. 20 Schülerinnen
und Schüler, davon 5 mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschränken
-
entsprechende Fortbildung aller beteiligten Lehrkräfte; zur weiteren Auseinandersetzung und
Weiterentwicklung wird einer Fachkonferenz „IGL und GU“ im Unterricht eingerichtet.
Anlage/n:
Konzept der Schule
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