Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
116259.pdf
Größe
383 kB
Erstellt
12.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0913/WP16
öffentlich
12.06.2013
FB 61/80
Einführung einer Parkordnung in der Scherbstraße
Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 12.09.2012 , lfd. Nr.68
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.07.2013
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis, wonach die Gehwegbereiche in der Scherbstraße 15 sowie 25 und 27 mit Absperrpfosten
versehen werden, um das regelmäßige Überfahren zu verhindern, und im Bereich des Haus 14 ein
Haltverbot eingerichtet wird, um den Begegnungsverkehr zu erleichtern. Der Antrag vom 12.09.2012
gilt als behandelt.
Vorlage FB 61/0913/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Datum vom 12.09.2012 beantragt die CDU-Bezirksfraktion die Einführung einer Parkordnung in
der Scherbstraße.
Zuletzt wurde die Bezirksvertretung Aachen-Richterich in ihrer Sitzung am 04.11.2009 mit einer
Mitteilung der Verwaltung darüber unterrichtet, dass in der Tempo-30-Zone grundsätzlich
Parkstreifenmarkierungen entbehrlich sind, weil am Fahrbahnrand geparkt werden darf. Eine
Auffrischung früherer Farbmarkierungen kann wegen der geänderten Anforderungen an die Belange
des fließenden Verkehrs und veränderter Zufahrtssituationen nicht durchgeführt werden. Demnach
müsste eine vollständige Überplanung des ruhenden Verkehrs erfolgen. Zwischenzeitlich sind große
Teilbereiche der Fahrbahn im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme erneuert worden.
Aufgrund des vorliegenden Antrags wurde die Situation erneut vor Ort geprüft. Dabei wurde
festgestellt, dass die Verkehrsteilnehmer am Fahrbahnrand parken, soweit sich dies mit den
vorhandenen Grundstückszufahrten in Einklang bringen lässt. Wegen der geringen Straßenbreite ist
an vielen Stellen auch das Parken gegenüber den Zufahrten problematisch. Die Anlieger haben sich
zwischenzeitlich mit den örtlichen Bedingungen arrangiert. Die verbindliche Festlegung einer
Parkordnung würde faktisch zu einer Verringerung des Parkplatzangebotes führen, da bei einer
Regelung Standardradien zugrunde gelegt werden müssten. Außerdem haben die Anlieger bei der
heutigen Situation die Möglichkeit, durch ihr Parkverhalten das Verkehrsgeschehen zu beeinflussen.
Vor Ort wurde festgestellt, dass die Gehwegoberflächen im Bereich des Hauses 15 sowie der Häuser
25 und 27 durch Überfahren mit Kraftfahrzeugen bei Ausweichmanövern stark beschädigt worden
sind. Diese Gehwegbereiche sollten daher abgepollert werden, um ein weiteres Überfahren und damit
verbundene Beschädigungen zu verhindern. Um den Zweirichtungsverkehr ohne Ausweichen über
die Nebenanlagen zu ermöglichen, wird ein Haltverbot im Bereich des Hauses 14 eingerichtet. Diese
Maßnahmen können als laufende Geschäfte der Verwaltung im Rahmen der Unterhaltung umgesetzt
werden.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 12.09.2012, lfd. Nr.68
Vorlage FB 61/0913/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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