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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
115447.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
10.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:14
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0208/WP16 öffentlich 10.06.2013 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.07.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister führt Herrn Arndt Sauer als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0208/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 01/0208/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Frau Caroline Herff (CDU) ist durch Verzichtserklärung vom 31.05.2013 mit Wirkung vom 31.05.2013 gemäß §§ 37, 38 Kommunalwahlgesetz aus dem Rat der Stadt ausgeschieden. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolger der auf der Reserveliste der CDU benannte Bewerber, Herr Arndt Sauer, wohnhaft in 52080 Aachen, Weißdornweg 15, vom Wahlleiter festgestellt. Der Nachfolger erwirbt gemäß § 36 Kommunalwahlgesetz, §§ 62, 69 Kommunalwahlordnung die Mitgliedschaft im Rat der Stadt mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter bzw. nach Ablauf einer einwöchigen Frist seit Zustellung der Benachrichtigung über die Wahl. Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird das neue Ratsmitglied vom Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Vorlage FB 01/0208/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 3/3