Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115503.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
13.06.13, 12:00
Aktualisiert
21.01.18, 03:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0068/WP16
öffentlich
13.06.2013
Frau Mathissen
Jahresabschluss 2009
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.06.2013
03.07.2013
FA
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt den Entwurf zur Prüfung ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.
In Vertretung:
Grehling
Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis.
Philipp
Vorlage FB 20/0068/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus
der Bilanz zum 31.12
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
dem Anhang
und dem Lagebericht
Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel, ein Sonderpostenspiegel,
ein Rechnungsabgrenzungsspiegel und eine Übersicht der Bürgschaften beigefügt.
Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister
nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.
Gemäß Artikel 8 § 4 des NKFWG (NKF- Weiterentwicklungsgesetz) besteht für die Jahresabschlüsse
bis zum Abschluss 2011 die Möglichkeit, auf alle Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des
Entwurfs und der Anzeige bei der Bezirksregierung zu verzichten. Hiermit entfällt der Verzicht auf eine
formale Jahresabschlussprüfung und die Feststellung durch den Rat
Erst der Jahresabschluss 2011 wird wieder nach den formalen und gesetzlichen Vorschriften geprüft,
festgestellt und eine Entlastung des Oberbürgermeisters erteilt.
Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Jahresabschlusses 2009 im Entwurf
ausreichend.
Vorlage FB 20/0068/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/3
Der vorliegende Jahresabschluss 2009 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:
1. Gesamtergebnisrechnung:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 32,5 Mio. € aus.
Im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz (incl. Ermächtigungsübertragung) in Höhe von 43,9 Mio. €
ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 11,4 Mio. €.
Jedoch, im Vergleich zum ursprünglichen Fehlbetrag aus der Haushaltsplanung 2009 in Höhe von
37,9 Mio. € ergibt sich eine Verbesserung von 5,4 Mio. €.
Dieser Fehlbetrag wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Aachen – mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Diese reduziert sich dadurch von einem Wert von
123,8 Mio. € auf einen Wert von 91,3 Mio. €.
Die allgemeine Rücklage wird durch das Ergebnis nicht verändert.
2. Gesamtfinanzrechnung:
Die Gesamtfinanzierungsrechnung weist zum 31.12.2009 einen Endbestand in Höhe von
-186.832.194,21 € aus.
Hierbei ist zu beachten, dass in der Gesamtfinanzierungsrechnung die Position „Aufnahme von
Krediten zur Liquiditätssicherung“ keinen Betrag enthält (Zeile 34).
Der Stand der Kassenkredite am 31.12.2009 beträgt 195.000.000,00 €. Unter Berücksichtung dieses
Wertes stimmt die Finanzrechnung auch mit dem Wert in Höhe von 8.070.905,79 € der Bilanzposition
„Liquide Mittel“ überein.
Berechnung:
Liquide Mittel lt. Finanzrechnung
- 186.929.094,21 €
Kassenkredit am 31.12.2009
+ 195.000.000,00 €
8.070.905,79 €
Der Jahresabschluss 2009 der Stadt Aachen mit allen vorgeschriebenen Bestandteilen ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
3. Änderungen aus der Korrektur der Eröffnungsbilanz:
Gemäß § 92 Abs. 7 GO NRW kann eine Berichtigung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz
letztmals im vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden.
Korrekturen der Eröffnungsbilanz sind in diesem Fall unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu
verrechnen.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten haben sich Korrekturen der Eröffnungsbilanz ergeben.
Diese haben zu einer Verbesserung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.647.372,33 € geführt.
Vorlage FB 20/0068/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/3