Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115887.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
06.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0188/WP16
öffentlich
06.05.2013
FB 36/41
Kurwesen, gesetzliches Anerkennungsverfahren zum Titel
"Heilbad" Aachen,
Sachstandsbericht zu den regelmäßigen Umweltuntersuchungen
nach dem Kurgesetz NRW;
hier: aktuelle Situation zu den Prüfthemen Klima und Lufthygiene,
Stand 2013
Beratungsfolge:
TOP: 2
Datum
Gremium
Kompetenz
28.05.2013
02.07.2013
UmA
UmA
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung für die Kurgebiete Monheimsallee und
Burtscheid zu entwickeln bzw. zu prüfen, um den Kurtitel „Heilbad Aachen“ weiterhin für die Stadt
Aachen als Gesamtstadt zu sichern. Der Ausschuss wird über das Ergebnis informiert.
In Vertretung
(Gisela Nacken)
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0188/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 1/10
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
Deckung
0
ist
gegeben
/
keine Deckung
ausreichende Deckung vorhanden
ist
gegeben
/
keine
ausreichende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 ff.
Ansatz 2015 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
50.000,--
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
50.000,--
0
0
0
0
0
- 50.000,--
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
Deckung ist gegeben / keine ausrei-
Deckung
chende Deckung vorhanden
Haushaltsplanungen erfolgen
Vorlage FB 36/0188/WP16 der Stadt Aachen
wird
Ausdruck vom: 17.06.2013
im
Rahmen
der
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Erläuterungen:
Kurwesen, Gesetzliches Anerkennungsverfahren zum Titel ‚Heilbad’ Aachen
Sachstandsbericht zu den regelmäßigen Umweltuntersuchungen nach dem Kurortgesetz NRW,
hier: Situation in den Kurgebieten Monheimsallee und Burtscheid zu den Prüfthemen Klima
und Lufthygiene, Stand Mai 2013
1.
Vorbemerkungen
Nach Inkrafttreten des neuen Kurortgesetzes NRW (KOG) in 2007 ist die Bezirksregierung Köln
(BezReg) für Kurangelegenheiten unmittelbar zuständig.
1974 wurde der Stadt Aachen für die beiden Kurgebiete Monheimsallee und Burtscheid der offizielle
Kurtitel „Staatlich anerkanntes Heilbad“ verliehen. Die Stadt Aachen ist gemäß KOG (§ 18 Abs. 2)
verpflichtet, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Anerkennung dieses Titels weiterhin erfüllt
bleiben. In diesem Zusammenhang hat die Stadt u.a. regelmäßige (periodische) Untersuchungen zu
den Belangen von Luftqualität und Klima in den beiden räumlich getrennten Kurgebieten
durchzuführen. Maßgebend für die Beurteilung sind dabei die sog. Begriffsbestimmungen Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen - des
Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHBV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die letzte Untersuchung für die beiden Kurgebiete wurde in den Jahren 1991- 1993 vom Deutschen
Wetterdienst (DWD) durchgeführt. Der DWD beurteilte damals nur die Luftqualität. Aussagen zum
Lokalklima und den bioklimatischen Verhältnissen enthielt das DWD-Gutachten nicht bzw. nur in stark
reduzierter Form.
Ende 2009 wurde die Stadt von der BezReg aufgefordert ein neues Messprogramm aufzulegen, um
den Kurstatus und damit das Prädikat Heilbad weiterhin zu sichern. Vor diesem Hintergrund hat der
Fachbereich Umwelt eine bioklimatische und lufthygienische Beurteilung der beiden Kurgebiete
Monheimsallee und Burtscheid beauftragt. Das Messprogramm lief von Januar 2011 bis Januar 2012
mit anschließender gutachterlicher Auswertung. Die Messungen und Gutachten wurden von fachlich
anerkannten und für derartige Fragestellungen "zugelassenen“ Institutionen / Ingenieurbüros
ausgeführt.
Die räumliche Ausdehnung und Abgrenzung der Kurgebiete Monheimsallee und Burtscheid ist der
Anlage 1 zu entnehmen.
Vorlage FB 36/0188/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
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2.
Zusammenfassende Darstellung der Gutachtenergebnisse zu Klima und Lufthygiene
2.1.1 Klima in den Aachener Kurgebieten
Nach den Begriffsbestimmungen des DHBV sind für Kurorte bzw. Kurgebiete bestimmte klimatische
Beurteilungsgrößen und Richtwerte einzuhalten. Auch angesichts der inzwischen sichtbaren,
allgemeinen Klimaveränderung auf regionaler und kommunaler Ebene war das Kurklima zu
untersuchen.
Die Analyse der Klimaparameter zeigt zwischen dem langjährigen Bezugszeitraum 1961 bis 1990 und
den letzten zwei Dekaden durchaus Veränderungen. So ist ein Anstieg sowohl bei den sogenannten
Heißen Tagen als auch bei den Sommertagen zu verzeichnen. An der DWD-Station im Kurgebiet
Monheimsallee (Station wurde zwischenzeitlich nach Orsbach verlagert) hat sich die Anzahl der
Heißen Tage von 3,5 im Zeitraum 1961-1990 auf 7,3 im Zeitraum 1991-2010 mehr als verdoppelt; die
Sommertage haben von 24,1 Tagen (1961-1990) auf 34,9 (1991-2010) im Jahr zugelegt. An der
Station Burtscheid ist für den verkürzten Zeitraum 2001-2010 auch eine leicht erhöhte Anzahl von
Heißen Tagen und Sommertagen zu verzeichnen. Der Trend zu einem Anstieg von Heißen Tagen und
Sommertagen ist in vielen Gebieten Deutschlands erkennbar und wird allgemein mit den
Auswirkungen der Klimaänderung in unseren Breiten in Zusammenhang gebracht.
Bei der Anzahl der Eistage bzw. Frosttage zeigt sich an der DWD-Station zwischen 1961-1990 und
1991-2010 keine signifikante Änderung. An der Station Burtscheid liegt die Anzahl der Eistage und der
Frosttage insgesamt höher, verglichen mit der DWD-Station.
Beim Niederschlag und der Sonnenscheindauer ist in den betrachteten, für diese Gesichtspunkte eher
kurzen Zeiträumen keine signifikante Änderung eingetreten.
Gemäß den Begriffsbestimmungen des DHBV sollte die jährliche Mindestdauer an Sonnenschein im
Kurgebiet 1.500 Stunden betragen. Die Auswertung der Daten der DWD-Station und der Station
Burtscheid zeigt, dass in Aachen die Sonnenscheindauer über 1.500 Stunden im Jahr liegt.
Die Begriffsbestimmungen des DHBV machen auch Aussagen zur maximal erlaubten Anzahl von
Tagen mit Wärmebelastung. So soll die mittlere Zahl der Tage pro Jahr mit Wärmebelastung nicht
mehr als 20 Tage im vieljährigen Durchschnitt betragen. Geht man davon aus, dass an den so
genannten Heißen Tagen mit Tageshöchsttemperaturen > 30°C mit Wärmebelastung zu rechnen ist,
wird in Aachen diese Bedingung mit max. 7,3 Heißen Tagen im Zeitraum 1991-2010 eingehalten.
Allerdings
ist
nicht
auszuschließen,
dass
zumindest
ein
Teil
der
Sommertage
mit
Tageshöchsttemperaturen > 25°C ebenfalls als Tag mit Wärmebelastung im Sinne der
Begriffsbestimmungen eingestuft werden müsste (Anzahl von Sommertagen an der DWD-Station 37
Tage und an der LANUV-Station Burtscheid 40 Tage). Positiv zu bewerten sind die in beiden
Kurgebieten vorhandenen Grünflächenanteile, die zur Kühlung bzw. Hitzeminderung beitragen. Zur
genaueren Ermittlung der Tage mit Wärmebelastung sind weitergehende Auswertungen notwendig,
die im Rahmen dieser Untersuchungen nicht möglich waren.
Vorlage FB 36/0188/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
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Neben der Beurteilung der Klimaparameter war es Ziel dieser Untersuchung, mögliche Änderungen
der Flächennutzung und baulichen Nachverdichtung sowie deren Auswirkung auf die Durchlüftung der
Kurgebiete zu bewerten. Es zeigte sich, dass es im Zeitraum zwischen den Jahren 2000 und 2010
keine massiven Änderungen in der Bebauung im Bereich des Kurgebiets Burtscheid gab. Daraus
kann geschlossen werden, dass die im Gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen aus dem Jahr
2000 getroffenen Aussagen bzgl. einer Durchlüftung des Kurgebietes und bzgl. der für das Kurgebiet
relevanten Kaltluftproduktionsflächen weiterhin haltbar sind. Negative Auswirkungen sind allenfalls in
lokalem eng begrenztem Ausmaß zu erwarten.
In dem nordöstlich an das Kurgebiet Monheimsallee angrenzenden Sportpark Soers haben in den
letzten Jahren große Flächenversiegelungen (insbes. Stadionneubau) stattgefunden. Mit Blick auf die
Durchlüftung dürfte dies zwar im Nahbereich zu einer Verschlechterung geführt haben, im Kurgebiet
Monheimsallee selber dürften diese Auswirkungen allenfalls sehr stark abgeschwächt spürbar sein.
2.1.2 Zusammenfassende Bewertung des Kurklimas
Mit
hoher
Wahrscheinlichkeit
kann
davon
ausgegangen
werden,
dass
die
bei
einigen
Klimaparametern festgestellten Veränderungen in den letzten zwei Dekaden (vor allem Anzahl der
Heißen Tage bzw. der Sommertage) nicht oder nur in sehr geringem Umfang auf Änderungen der
Flächennutzung bzw. der baulichen Nachverdichtung in den Kurgebieten bzw. deren Nahbereich
zurückzuführen sind, sondern im Wesentlichen auf die allgemein zu beobachtenden, großräumigen
Klimaänderungen.
Abschließend ist festzuhalten, dass sich die klimatischen Bedingungen für die beiden Kurgebiete in
den letzten zehn Jahren seit der Beurteilung im Gesamtstädtischen Klimagutachten (im Jahr 2000)
lediglich geringfügig verschlechtert haben und damit ein Kuraufenthalt durch Veränderungen von
Klimaparametern nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
Es wird jedoch - wie schon im Gesamtstädtischen Klimagutachten - dringend empfohlen, die
vorhandenen klimatischen Funktionen vor allem der Bachtäler zu erhalten und weitere Bebauungen in
diesen sensiblen Bereichen strikt zu vermeiden. Maßnahmen, die zur Verbesserung der
lokalklimatischen Wirkungen führen können, wie z.B. Vermeidung weiterer Versiegelungen,
Dachbegrünung u.v.m., sind zu unterstützen.
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2.2 Luftqualität in den Aachener Kurgebieten
2.2.1 Die räumliche Sondersituation in Aachen bezüglich Luftschadstoffmessungen
Die Stadt Aachen ist mit rund 250.000 Einwohnern eine Großstadt, für die 2009 ein Luftreinhalteplan
(LRP) aufgestellt werden musste und in der bereits seit vielen Jahren mehrere Luftmessstationen des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betrieben werden. Auf der anderen
Seite hat Aachen zwei räumlich getrennte Teil-Kurgebiete und trägt den Titel Heilbad. Dies ist bei der
Beurteilung der Lufthygiene in den Teil-Kurgebieten zu berücksichtigen.
Zunächst lässt sich feststellen, dass sich die lufthygienische Situation seit den letzten KurgebietsMessungen in den 1990er Jahren durchaus verbessert hat. Leider werden in Teilbereichen nach wie
vor Grenzwerte nicht vollständig eingehalten.
Zur Vorbereitung des lufthygienischen Messprogramms in den beiden Kurgebieten wurden Vorgaben
für die Messstandorten, die zu messenden Substanzen und die Messmethodik (hier DHV-Modell)
zwischen der Stadt Aachen, der Bezirksregierung Köln, dem LANUV sowie der Kur- und
Badegesellschaft Aachen abgestimmt. Es wurden insgesamt verschiedene Standorte ausgewählt an
denen NO2- und teilweise auch PM10-Messungen durchgeführt wurden. Ergänzend dazu wurden die
Daten der Luftschadstoff-Messungen der LANUV-Stationen
(Burtscheid und Wilhelmstraße) mit
einbezogen.
Das Kurgebiet Burtscheid stand im Mittelpunkt der Messungen und der Beurteilung. Unter
Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Heilbäderverbandes (DHBV 2005) wurden neben
der LANUV-Messstation Burtscheid (Repräsentanz Kurgebiet, KG) die beiden Messstellen
Burtscheider Markt (Kurkliniken/Haus des Gastes; Repräsentanz Ortszentrum, OZ) und die Messstelle
Kapellenplatz (Repräsentanz Verkehrszentrum, VZ) festgelegt.
Es bestand Einigkeit, dass im
Kurgebiet Monheimsallee nicht an allen Repräsentanzen gemessen werden muss, da das Kurgebiet
überwiegend historischen Charakter hat und seit vielen Jahren keine Kuranwendungen mehr
stattfinden. Deshalb wurde hier nur eine Messstelle am Spielcasino festgelegt (Repräsentanz
Ortszentrum, OZ), da dieser Bereich auch in den 1990er Messungen erhöhte Werte aufwies. Die Lage
der Messstandorte ist in Anlage 2 dargestellt.
An allen Messstandorten wurde nach dem gewählten DHV-Modell standardmäßig Stickstoffdioxid
(NO2) gemessen. Des Weiteren wurden in Burtscheid zum Vergleich mit der dortigen LANUVMessstation und den Auswahlmöglichkeiten im DHV-Standardmodell auch PM10-Messungen
(Feinstaub) durchgeführt. Auf zusätzliche Rußmessungen wurde verzichtet, da hierfür aktuell in der
EU-Luftqualitätsrichtlinie
kein
Grenzwert
vorliegt
und
an
der
LANUV-Messstation
keine
Rußmessungen durchgeführt werden. Mit der Methodenwahl des DHV-Untersuchungsmodells
konnten zudem entsprechende Messparameterfreiheiten genutzt werden. Bezüglich Feinstaub liegt
der Schwerpunkt der Beurteilung daher bei PM10.
2.2.2 Zusammenfassende Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse
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Die Kurgebietsmessungen wurden von der InfraServ Gendorf GmbH - Immissionsmessungen
durchgeführt /INFRASERV 2012/. Die Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse auf Basis dieser
Messungen und der Messwerte der LANUV-Station wurde von der DEKRA Industrial GmbH
durchgeführt. Die DEKRA wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einbezogen,
nachdem der ursprünglich eingebundene Gutachter die Auswertung aus Kapazitätsgründen nicht
vornehmen konnte.
In dem Teilbericht der DEKRA sind alle relevanten Daten und Informationen zur Beurteilung der
lufthygienischen Verhältnisse aufgeführt. Die Ergebnisse der Auswertungen werden im Folgenden
kurz zusammengefasst.
In den Tab. 1 und 2 sind die Messergebnisse den geltenden Richtwerten gegenübergestellt.
Tab. 1:
Luftqualitäts-Richtwerte und Messergebnisse für Stickstoffdioxid (LR = LuftqualitätsRichtwert, I = Messwert)
Tab. 2:
Luftqualitäts-Richtwerte und Messergebnisse für PM10 (LR = Luftqualitäts-Richtwert, I =
Messwert)
Vorlage FB 36/0188/WP16 der Stadt Aachen
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Im Folgenden sind die wesentlichen Aussagen des Gutachters aus dem Kapitel „Zusammenfassung
und Empfehlung“ des DEKRA-Gutachtens aufgeführt:
Burtscheid
Die Auswertung der Messergebnisse (Kurgebietsmessungen und LANUV-Station) zeigt für das
Kurgebiet Burtscheid im Bereich OZ (Ortszentrum) eine geringfügige Überschreitung des
Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid. Für den Repräsentanzbereich KG (Kurgebiet) ergibt sich eine
Überschreitung des Jahresmittelwertes für Feinstaub. Die zulässige Überschreitungshäufigkeit der
Kurzzeitwerte LR2 (maximale 14-Tages-Mittelwerte) ist in allen drei Kurbereichsrepräsentanzen
eingehalten.
Der Gutachter gibt zu bedenken, dass die LANUV-Messstation in Burtscheid die Repräsentanz KG
nicht optimal wiedergibt. Im Hinblick auf die strengen Luftqualitätsrichtwerte hätte sich angeboten eine
zusätzliche NO2-Messtelle für den Bereich KG an einer evtl. weniger belasteten Stelle im „Grünen“
(Kurpark oder therapeutisch genutzter Freiaufenthaltsbereich) einzurichten. Dies war im Vorfeld mit
den übrigen Beteiligten jedoch so abgestimmt gewesen.
Angesichts der insgesamt nur geringen Überschreitungen der Luftqualitätsrichtwerte und der
ausschließlich thermaltherapeutischen Anwendungen wird seitens des Gutachters empfohlen, der
Prädikatisierung des Kurgebietes Burtscheid als Heilbad aus lufthygienischer Sicht weiter zu
entsprechen.
Monheimsallee
Der Luftqualitäts-Richtwert für Stickstoffdioxid ist am Spielcasino (OZ) im Jahresmittel deutlich
überschritten. Feinstaubmessungen wurden aufgrund vorheriger Abstimmung nicht durchgeführt.
Ebenso wurden in den Repräsentanzen KG und VZ absprachegemäß keine Messungen durchgeführt.
Nach Auffassung des Gutachters ist damit keine ausreichende Datenlage für eine abschließende
Bewertung gegeben. Für das Teil-Kurgebiet Monheimsallee kann der Gutachter insgesamt aus
lufthygienischer Sicht keine positive Empfehlung zur Beibehaltung des Prädikats „Heilbad“ abgeben.
Auf konkrete Maßnahmenvorschläge seitens des Gutachters wurde verzichtet, da die Stadt Aachen
zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet insgesamt am 01.01.2009 einen integrierten
Luftreinhaltplan und Aktionsplan verabschiedet hat. Dieser Plan sieht zahlreiche Einzelmaßnahmen
zur Verbesserung der Luftqualität vor. Der Luftreinhalteplan wird aktuell fortgeschrieben und soll nach
Zeitplan der BezReg Anfang 2014 neu in Kraft treten.
Zum Nachweis der Wirksamkeit des Luftreinhalteplans und angesichts der Überschreitungen von zwei
Luftqualitäts-Richtwerten für Kurorte wird seitens des Gutachters empfohlen, die nächsten
Kontrollmessungen bei der folgenden periodischen Überprüfung in 5 Jahren durchzuführen (2016).
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3.
Schlussfolgerungen aus den Kurgutachten zu Klima und Lufthygiene und weiteres Vorgehen
unter Berücksichtigung der Vorgaben / Empfehlungen der Bezirksregierung Köln
Seit Änderung des Kurortegesetzes NRW in 2007 ist die Bezirksregierung Köln (kurz: BezReg)
unmittelbar für die Überprüfungen der Anerkennungsvoraussetzungen zur Führung des Titels „Bad
Aachen“ zuständig. Ein zentraler Punkt ist dabei die Einhaltung der Kurorte-Grenzwerte in
lufthygienischer und klimatischer Hinsicht.
Die aktuellen Gutachten wurden der BezReg im August 2012 zur Verfügung gestellt. Mit Schreiben
vom 07.12.2012 stellte die BezReg fest, dass die lufthygienischen Anforderungen (in beiden
Kurgebieten) nicht ausreichend erfüllt sind. Gemäß § 18 Abs. 2 Kurortegesetz NRW sind „bei
Überprüfung festgestellte fehlende Anerkennungsvoraussetzungen innerhalb von fünf Jahren nach
Feststellung nachzuweisen.“ Insoweit wurde die Stadt verpflichtet, die Einhaltung der KurorteGrenzwerte bis zum 30.06.2017 durch ein neues Luftqualitätsgutachten zu belegen.
Um den Nachweis rechtzeitig vorlegen zu können, muss in 2016 erneut ein Kurorte-Messprogramm
durchgeführt und anschließend gutachterlich ausgewertet werden. Da in beiden Kurgebieten
Überschreitungen festgestellt wurden, muss auch in beiden Gebieten wieder gemessen werden. Die
1jhrg. Messung soll zur Einbindung der LANUV-Messwerte zum 01.01.2016 starten. Die Kosten
werden auf Basis der Erfahrungswerte aus der Messung 2011/2012 auf ca. 50.000 € (konsumtiv) für
die Jahre 2015-2017 geschätzt. Das 2010 hierfür eingerichtete PSP 4-140101-902-4 / 52790000 kann
zu gegebener Zeit wieder aktiviert werden. In Abstimmung mit FB 20 werden die notwendigen Mittel
im Rahmen der laufenden Haushaltsanmeldungen zusätzlich eingeplant, wobei sich die Planansätze
an der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit orientieren (5.000 € in 2015, 35.000 € in 2016 und
10.000 € in 2017). Die zusätzlichen Kosten werden durch Deckung in anderen Bereichen eingespart.
Mit Blick auf die seit Jahren festgestellten, deutlichen Überschreitungen im Kurgebiet Monheimsallee
fand am 21.02.2013 ein erstes Abstimmungsgespräch bei der Bezirksregierung in Köln statt.
Gegenüber den Messungen der 1990er Jahre konnten zwar deutliche Verbesserungen festgestellt
werden; dennoch werden die maßgebenden Grenzwerte bis dato nicht eingehalten Die BezReg
begrüßt die erfolgreichen Aktivitäten der Stadt im Aachener Luftreinhalteplan, machte aber gleichzeitig
deutlich, dass die Situation im Kurgebiet Monheimsallee auf Dauer nicht mehr tolerierbar ist und sogar
den Erhalt des Titels „Bad Aachen“ für die Gesamtstadt gefährdet. Die BezReg rät daher zur
Abschaffung des Kurgebiets Monheimsallee und Konzentration auf weitere Verbesserungen in
Burtscheid.
Vor diesem Hintergrund fand im April 2013 ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung sowie
der Kur- und Badegesellschaft statt. Für das Kurwesen besitzt das Kurgebiet Monheimsallee vor allem
historische Bedeutung. In den 1920er Jahren wurde hier ein neues, innenstadtnahes Kurzentrum
aufgebaut und intensiv betrieben. Später hat sich dieser Bereich weg vom stationären Heilbadbetrieb
hin zu einer ambulanten Versorgung der Aachener Bevölkerung entwickelt. Seit vielen Jahren finden
an der Monheimsallee keine kurbezogene Anwendungen und keine Kurgastübernachtungen mehr
statt.
Vorlage FB 36/0188/WP16 der Stadt Aachen
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Gleichwohl übernimmt das Gebiet mit dem Wellness-Bad Carolus Therme, dem Kur- und Stadtgarten
sowie dem angrenzenden Lousberg eine wichtige Funktion als innenstadtnaher Erholungsbereich. In
Kurgebieten gelten spezielle Lärmgrenzwerte und damit besondere Anforderungen an die
Lärmbelastung bzw. das Ruhebedürfnis der Anwohner. Das Kurgebiet Monheimsallee wird im
Lärmaktionsplan der Stadt Aachen als „Ruhiger Stadtraum“ eingestuft. Auch wenn im Nahbereich der
Monheimsallee höhere Lärmbeaufschlagungen festzustellen sind, sollen Stadtgarten und Lousberg
als Ruhebereiche erhalten bleiben und gefördert werden.
Insoweit sind mit Blick auf das klassische, gesundheitsbezogene Kurwesen zwar keine größeren
Einschränkungen durch die Aufgabe des Kurgebietes Monheimsallee zu erwarten.
Bedeutsam dürften aber vor allem die Sekundäreffekte sein:
Imageverlust für diesen Stadtbereich und die Gesamtstadt durch Aufgabe eines seit Jahrzehnten
anerkannten Titels / Gütesiegels.
Wegfall der besonderen Schutzansprüche für Anwohner im Lärmbereich.
Der Verlust des Status „Kurgebiet“ könnte sich wertmindernd auf Grundstücks- und Mietpreise
auswirken.
Der bau- bzw. planungsrechtliche Status als Sondergebiet entfällt, so dass sich nicht gewollte
Entwicklungen schwieriger steuern oder gar nicht mehr durchsetzen lassen
Die Stadt „kapituliert“ – ungeachtet der Vielzahl an innovativen Handlungsoptionen - vor der
Herausforderung einer 20%igen Verbesserung in 5 Jahren und verliert in der gesamtstädtischen
Luftreinhalteplanung gerade auch für diesen besonders stark verkehrsbeeinflussten Wohnbereich
wichtige Handlungsgrundlagen.
Unter gesamtstädtischen Gesichtspunkten ist der Erhalt des Kurgebietes Monheimsallee im
Grundsatz folgerichtig und wünschenswert, zumal die Monheimsallee als Wohnstandort von einigen
hundert Anwohnern auch mit Blick auf die Einhaltung der allgemeinen Luftqualitätsanforderungen
dringend weiterer „Schritte“ bedarf. Die Verwaltung wird daher weitere Maßnahmen zur Verbesserung
der lufthygienischen Situation prüfen und der Politik erste Vorschläge unterbreiten, um die
Luftgütekriterien zu erfüllen und die Lebensqualität zu steigern. Angesichts des starken
Verkehrseinflusses im Bereich Monheimsallee sind weitere, ambitionierte Strategien erforderlich, um
die maßgebenden Grenzwerte in den nächsten 5 Jahren vollständig einzuhalten.
Die BezReg hat die Verwaltung aufgefordert im Herbst 2013 Vorschläge zum weiteren Umgang mit
dem Kurgebiet Monheimsallee vorzulegen und diese in einem neuen Abstimmungsgespräch
gemeinsam zu diskutieren. Sofern die Haltung der BezReg weiterhin so restriktiv bleibt wie bisher, ist
nicht auszuschließen, dass die Stadt gezwungen sein wird, dass Kurgebiet Monheimsallee
möglicherweise schon vor Beginn des Messprogramms aufzugeben, um den Titel für Burtscheid und
damit für die Gesamtstadt zu erhalten.
Anlage/n:
Anlage 1: Karte – Lage der Kurgebiete Burtscheid und Monheimsallee
Anlage 2: Karte – aktuelle Kurgebietsgrenzen
Vorlage FB 36/0188/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
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ANLAGE 1 zur Vorlage für den UmA am 28.05.2013
Klima Aachen Kurgebiete
2
IB RAU / AVISO GmbH
Lage der Kurgebiete
Die zu bewertenden Kurgebiete Monheimsallee und Burtscheid liegen beide im Stadtgebiet
und grenzen an den Stadtkern der Stadt Aachen (vgl. Bild 2.1)
Bild 2.1:
Stadtgebiet Aachen mit der Lage der Kurgebiete (rot); schwarz umrandet sind
Flächen, die eine klimatische Funktion für die Kurgebiete haben (vgl. Kap. 4)
2.1
Kurgebiet Monheimsallee
Das Kurgebiet Monheimsallee befindet sich nördlich des Stadtkerns und ist in Bild 2.2 mit
einem roten Rahmen eingezeichnet. Des Weiteren sind in der Abbildung auch die
Wetterstation des DWD, die sich im Kurgebiet Monheimsallee befindet, und die Wetterstation
Hörn blau gekennzeichnet.
Im Süden wird das Gebiet durch die Ludwigsallee und die Monheimsallee begrenzt, im
Westen grenzen die Roermonder Straße und die Kohlscheider Straße das Gebiet. Die
nördliche Abgremnzung erläuft nördlich des lousbergs. Die verkehrlich stark belastet
Krefelder Straße durchquert das Kurgebiet zwischen Lousberg und dem Bereich Stadtpark
Aachen.
Juni 2012
6
ANLAGE 2 zur Vorlage für den UmA am 28.05.2013
Lufthygiene Aachen Kurgebiete
Bild 2.1:
Juli 2012
AVISO / DEKRA
Lage der Messstandorte in den Kurgebieten in Aachen /STADT AACHEN 2011/
3