Daten
Kommune
Aachen
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115772.pdf
Größe
660 kB
Erstellt
11.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0199/WP16
öffentlich
11.06.2013
FB 36/50 Herr Hilgers, Herr
Sieben
Industriepark Rothe Erde - Stand der Altlastensanierung
Beratungsfolge:
TOP:_ 1 _
Datum
Gremium
Kompetenz
02.07.2013
UmA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
In Vertretung
(Gisela Nacken)
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0199/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 1/7
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Aachen.
Vorlage FB 36/0199/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Einleitung
Auf
dem Gelände
des Industrieparks
Rothe
Erde
werden
seit
ca.
2006
umfangreiche
Altlastenuntersuchungen durchgeführt. Zuletzt wurde der AUK in seiner Sitzung am 06.12.2011 über
den Sachstand informiert. Die Darstellung der vier Kontaminations- bzw. Sanierungsbereiche in der
damaligen Vorlage des FB 36 (Vorlagen-Nr. FB 36/0117/WP16) ist mit Ausnahme des
Sanierungsbereichs VH (siehe unten) auch heute noch im Wesentlichen zutreffend. Die
Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich auf Grund von Boden- und Grundwasserverunreinigungen
durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) und werden im Auftrag der Philips
Technologie GmbH ausgeführt.
Insgesamt nehmen die Sanierungsbereiche ca. 20% der Gesamtfläche des Industrieparks ein. In
Anbetracht der langjährigen gewerblich-industriellen Nutzung und der Vornutzung durch das
Hüttenwerk Rothe Erde ist das Schadensausmaß und die Größe der Sanierungsbereiche als nicht
ungewöhnlich anzusehen.
Im Sommer 2012 wurde im nördlichen Teil des Industrieparks, dem Sanierungsbereich VH, in einem
ersten Schritt eine Teilsanierung durch Bodenaustausch erfolgreich durchgeführt. Die unmittelbar
benachbart gelegene Kindertagesstätte, die nach Abstimmung aller Beteiligten vorsorglich
insbesondere zur Vermeidung von Lärmbelästigungen und um der Sorge von Eltern und
Mitarbeiterinnen Rechnung zu tragen für einige Monate ausgelagert wurde, konnte im November 2012
wieder zurück in die Weißwasserstraße ziehen. Im Sanierungsbereich VH schließt sich nun noch eine
voraussichtlich zweijährige Grundwassersanierung zur Abreinigung der Restbelastungen an. Die
Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahmen im Bereich VH werden auf ca. 2,3 Mio. Euro beziffert.
Änderung der Eigentumsverhältnisse
Die drei Eigentumsgesellschaften Patron Aachen Leasing S.a.r.l., Patron Aachen Development S.a.r.l.
und Patron Aachen Prime Holding S.a.r.l. wurden im Dezember 2012 im Rahmen eines
Unternehmenskaufes
mittels
Anteilsübernahme
durch
die
Triwo
AG
und
die
IBG
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH (Unternehmenssitz: Trier) übernommen. Insofern sind die
drei ursprünglichen Gesellschaften Eigentümer der Grundstücke geblieben, es wurden lediglich
Umfirmierungen im Zuge der Anteilsübernahme vorgenommen. Seit 01.01.2013 firmieren die drei
Gesellschaften unter den Bezeichnungen Triwo Technopark Aachen Leasing S.a.r.l., Triwo
Technopark Aachen Development S.a.r.l. und Triwo Technopark Aachen Prime Holding S.a.r.l.
Die Triwo AG ist ein Unternehmen, das sich seit 40 Jahren mit dem Immobilienmarkt und seit 20
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Ausdruck vom: 17.06.2013
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Jahren schwerpunktmäßig mit Industriebrachen- und Konversionsflächenentwicklung befasst.
Ausdrückliches Ziel des Unternehmens ist die Sicherung und Weiterentwicklung des Standorts
Industriepark Rothe Erde, an dem ein langfristiges Engagement geplant ist.
Zu den kurzfristig vorgesehenen Maßnahmen gehört im Kontext der Weiterentwicklung des
Standortes der Rückbau der beiden ehemaligen Philips-Glasfabriken. Hierbei handelt es sich um
umfangreiche Rückbauarbeiten, die die Aufnahme der unterirdischen Fundamente mit einschließen.
Da sich die nördliche dieser beiden Glasfabriken in einem der Hauptkontaminationsbereiche
(Sanierungsbereich VG6) befindet, werden sich diese Abbruchmaßnahmen maßgeblich und positiv
auf die Planung der Altlastensanierung auswirken. Während bei den ursprünglich in Betracht
kommenden Maßnahmen unter Erhalt der Glasfabrik Sicherungsmaßnahmen im Vordergrund
standen,
eröffnet
sich
nun
durch
den
Gebäudeabbruch
die
Möglichkeit,
umfangreiche
Dekontaminationsmaßnahmen durchzuführen und somit eine weitgehende und nachhaltige Sanierung
der belasteten Bereiche zu erreichen.
Auch im Sanierungsbereich VD2 (ehemaliges Chemikalienlager) ist nunmehr in Abstimmung mit der
Triwo AG der Abbruch diverser Gebäude (Lagerhallen, Produktions-/Bürogebäude) vorgesehen.
Gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Sanierungsplanung eröffnen sich dadurch auch hier
Möglichkeiten zur Durchführung umfangreicher und nachhaltiger Dekontaminationsmaßnahmen in
einem größeren Umfang als zunächst vorgesehen. Der Bereich VD2 wird in der Sitzung am
02.07.2013 im Vordergrund stehen.
Sanierungsbereich VD2
Im Sanierungsbereich VD2 im Nordosten des Industrieparks, in dem sich das Chemikalienlager der
Firma Philips befand und insbesondere Lösemittel gelagert wurden, soll im Herbst 2013 mit den
Sanierungsmaßnahmen begonnen werden. Auch hier sind, wie in den übrigen Sanierungsbereichen,
Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe
(LCKW) ursächlich für die Sanierungsmaßnahmen. Das Sachverständigenbüro Tauw wird in der
Ausschusssitzung am 02.07.2013 die Schadstoffbelastungen und die für den Sanierungsbereich VD2
geplanten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines Vortrages detailliert vorstellen.
Der Sanierungsbereich VD2 hat insgesamt eine Fläche von ca. 16.000 m2. Die LCKW sind in diesem
Bereich stellenweise bis in Tiefen von ca. 14 m unter Geländeoberkante eingedrungen. Ab einer
Konzentration von 1 mg/kg LCKW im Boden kann eine Gefährdung des Grundwassers grundsätzlich
nicht ausgeschlossen werden. Ob eine Gefährdungssituation bzw. ein Schaden für das Grundwasser
eintritt, hängt im Wesentlichen von den jeweiligen konkreten örtlichen Bodenverhältnissen und dem
baulichen Zustand ab. Durch Baukörper bzw. anderweitige Bodenversiegelungen wird eine
Schadstoffverlagerung vom Boden ins Grundwasser oftmals unterbunden.
Mit LCKW-belasteten Bodenmaterialien ist im Sanierungsbereich VD2 auf einer Fläche von ca. 6.500
m2 zu rechnen. Die höher belasteten Bereiche, bei denen insbesondere von einer Gefährdung des
Grundwassers auszugehen ist bzw. langfristig nicht ausgeschlossen werden kann, belaufen sich auf
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Ausdruck vom: 17.06.2013
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ca. 2.200 m2. In diesen Bereichen werden gezielte Bodenaustausch-Maßnahmen durchgeführt. Der
gesamte Schadstoffvorrat an LCKW im Boden (Feststoff) wird im Bereich VD2 auf ca. 1.100 kg
geschätzt.
Die belasteten Bodenmaterialien haben, wie auch in den übrigen Sanierungsbereichen, zur
Verunreinigung des Grundwassers mit LCKW geführt. Das Grundwasser im Sanierungsbereich VD2
ist sowohl im oberen, 1. Grundwasserleiter (Schadstofffahne von ca. 6.100 m2) als auch punktuell im
tieferen 2. Grundwasserleiter (Schadstofffahne von ca. 1.100 m2) mit LCKW verunreinigt. Stellenweise
liegen die LCKW in Phase vor. Der zur Orientierung dienende Geringfügigkeitsschwellenwert1 der
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA, 20 µg/l) wird insbesondere im oberen, flurnahen 1.
Grundwasserleiter
stellenweise
massiv
überschritten
(die
Maximalkonzentration
im
Schadenskernbereich liegt bei ca. 110.000 µg/l). Aber auch im schutzwürdigeren 2. Grundwasserleiter
liegen Überschreitungen vor, die einen Sanierungsbedarf begründen (Maximalkonzentration im
Schadenskernbereich bei ca. 2.000 µg/l). Insgesamt ist von einer gelösten Menge von ca. 8,5 kg
LCKW im Grundwasser auszugehen.
Der Sanierungsbedarf leitet sich nicht quasi automatisch aus der Überschreitung von Richtwerten ab,
sondern vielmehr aus der Gesamtbetrachtung einer Belastungssituation. Dabei muss sowohl das
Ausmaß der Überschreitungen als auch im Hinblick auf mögliche Grundwasserbelastungen das
natürliche Rückhalte- und Abbauvermögen des Untergrundes berücksichtigt werden. Letztlich ergibt
sich im vorliegenden Fall die Notwendigkeit der Sanierung vor allem aus der punktuell sehr hohen
Belastung und der Möglichkeit, durch die Sanierung eine effiziente und zügige Dekontamination und
Verringerung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser sowie des errechneten Austrages von
Schadstoffen über das Grundwasser zu erreichen.
Die Belastungen im Grundwasser beschränken sich ganz überwiegend auf das Gelände des
Industrieparks. Eine lediglich geringfügige Ausbreitung der Schadstoffe in niedrigen, nicht
sanierungsrelevanten Konzentrationen hat über die Standortgrenze hinaus in nördliche Richtung
(gewerbliche Nutzung Weißwasserstraße) stattgefunden. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen
werden insgesamt zu einer deutlichen und nachhaltigen Verbesserung der Belastungssituation in
Boden und Grundwasser führen.
Wesentlicher technischer Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen wird, wie im Sanierungsbereich VH,
ein Austausch LCKW-belasteter Bodenmaterialien sein. Hierzu werden einerseits konventionelle
Aushubmaßnahmen durch Bagger auf einer Fläche von ca. 1.500 m2 zum Einsatz gelangen
(Aushubtiefe ca. 5-6 m). Darüber hinaus werden mittels so genannter Großloch- oder
Austauschbohrungen LCKW-belastete Bodenmaterialien durch Bohrungen von ca. 1,00 bis 1,50 m
Durchmesser aus Tiefen von bis zu 14 m unter der heutigen Geländeoberkante zu Tage gefördert und
einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Die Bohrlöcher werden nach Abschluss jeder
1 Die Geringfügigkeitsschwelle wird definiert als Konzentration, bei der trotz einer Erhöhung der Stoffgehalte
gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten können und die
Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden (LAWA
2004).
Vorlage FB 36/0199/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2013
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einzelnen Bohrung unmittelbar anschließend mit unbelastetem Bodenmaterial verfüllt. Die
Austauschbohrungen kommen auf zwei Teilflächen (insgesamt rund 700 m2) mit punktuell tief
reichenden Belastungen zur Ausführung. Insgesamt wird mit diesem Verfahren ein Bodenvolumen
von ca. 8.200 m3 ausgetauscht, hinzu kommt ein weiterer konventioneller Bodenaustausch in den
abzutragenden Böschungsbereichen. Im Rahmen dieser Austauschbohrungen werden auch
wesentliche Teile des hoch belasteten Stauwassers aufgenommen und entfernt. Durch diese
Maßnahmen soll insgesamt der weitere Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser unterbunden
werden.
Aktive Grundwassersanierungsmaßnahmen mittels Abpumpen und Reinigen sind lediglich im 2.
Grundwasserleiter über einen geschätzten Zeitraum von einem Jahr erforderlich und geplant. Im
Anschluss an die Sanierungsmaßnahmen wird ein umfassendes und mehrjähriges GrundwasserMonitoring in beiden Grundwasserleitern durchgeführt.
Die Sanierungsarbeiten im Bereich VD2 werden sich insgesamt über einen Zeitraum von ca. einem
Jahr erstrecken und sollen im September 2013 beginnen. Die Kosten zur Durchführung der
Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich werden auf ca. 5,0 Mio. Euro geschätzt.
Wie
bereits
beim
Sanierungsbereich
VH
wird
auch
beim
Sanierungsbereich
VD2
ein
Anwohnerschutzkonzept Bestandteil des Sanierungsplans sein. Die Minimierung der Belästigungen
für die Anwohner, insbesondere durch Lärm, hat bei der Aufstellung des Schutzkonzeptes höchste
Priorität. Der durch die Sanierungsmaßnahmen verursachte LKW-Verkehr beispielsweise soll bereits
durch Vorgaben in der Ausschreibung so gelenkt werden, dass Fahrten durch Straßen mit
Wohnbebauung auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Die Schutzmaßnahmen werden mit den
zuständigen Dienststellen abgestimmt und in der Ausschusssitzung am 02.07.2013 vorgestellt.
Die betroffenen Anwohner des Fringsgrabens, der Weißwasserstraße und der Hüttenstraße wurden
am 24.09.2012 im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den damaligen Sachstand informiert.
Am
24.06.2013
soll
in
einer
weiteren
Informationsveranstaltung
über
die
geänderte
Sanierungsplanung berichtet werden.
Grundlage zur Durchführung der Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen sind das BundesBodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Die Philips Technologie
GmbH führt die Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen als Sanierungspflichtiger durch. Die
Maßnahmen werden in einem Arbeitskreis, der sich aus Vertretern von Philips, der Triwo AG,
mehreren Sachverständigen sowie dem Fachbereich Umwelt (Untere Bodenschutz- und Untere
Wasserbehörde) zusammensetzt, abgestimmt.
Ausblick
Weitere Sanierungsmaßnahmen auf dem Industriepark sind im Bereich der aktuellen Philips
Glühlampenproduktion im südlichen Teil (Sanierungsbereich PN) sowie im zentralen Bereich des
Industrieparks (Sanierungsbereich VG6), in dem sich bis 2004 die Bildröhrenproduktion und bis 2006
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die Glasfabriken befanden, erforderlich und in Vorbereitung. Auch hier stehen Sanierungen LCKWbelasteter
Böden
und
Grundwässer
im
Vordergrund.
Die
vorbereitenden
Arbeiten
im
Sanierungsbereich VG6 (u.a. Abbruch der Glasfabrik) werden voraussichtlich bereits im Juli 2013
beginnen und somit zum Teil parallel zu den Sanierungsarbeiten VD2 (ab September) erfolgen. Art
und Umfang geeigneter Sanierungsmaßnahmen für den Bereich VG6 werden im Rahmen der derzeit
laufenden Sanierungsuntersuchungen festgelegt. Mit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen
ist in diesem Bereich nicht vor 2014 zu rechnen. Im Sanierungsbereich PN wurden bereits
vorgezogene Maßnahmen im 2. Grundwasserleiter durchgeführt (Errichtung von Sanierungsbrunnen),
weitere Maßnahmen werden auch hier im Rahmen der noch ausstehenden Sanierungsuntersuchung
festgelegt.
Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge
Die Stadt Aachen, die Philips Technologie GmbH und die Triwo AG streben für die praktische
Umsetzung der Sanierung den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge auf Grundlage der jeweiligen
Sanierungspläne an. Zwischen der Stadt Aachen und der Philips Technologie GmbH sollen dabei im
Wesentlichen Vereinbarungen zur Durchführung der in den einzelnen Bereichen erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen
getroffen
werden.
Parallel
dazu
sollen
mit
den
jeweiligen
Grundstückseigentümerinnen (Triwo Technopark Aachen Leasing S.a.r.l. und Triwo Technopark
Aachen Prime Holding S.a.r.l.) analoge Regelungen zur Duldung der Maßnahmen vereinbart werden.
Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, der über umfangreiche Erfahrungen bei der
Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge verfügt, unterstützt die Vertragsparteien in beratender
Funktion und konkret bei der Vertragsgestaltung.
Bezüglich des ersten Sanierungsbereichs VH, in dem in den kommenden Jahren noch
Grundwassersanierungs- und -monitoringmaßnahmen durchzuführen sind, wurden bereits erste
Gespräche geführt und Vertragsentwürfe erarbeitet. Der AUK wird rechtzeitig über die im Rat der
Stadt Aachen zu beschließenden Verträge unterrichtet.
Anlage/n:
Abb. 1 - Philips Industriepark Rothe Erde, Lageplan Hauptsanierungsbereiche
Abb. 2 - Philips Industriepark Rothe Erde, Detailplan Sanierungsbereich VD2
Vorlage FB 36/0199/WP16 der Stadt Aachen
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Anlage 1: Industriepark Rothe Erde - Hauptsanierungsbereiche
Hütten
straße
VH
W
Abfalllager
eiß
wa
ss
er
s tr
aß
e
VG6
Bildröhrenproduktion
VD2
Phili
psst
raße
Glasfabrik
PN
Eisen
bahn
w
eg
Glühlampenproduktion
Chemikalienlager
n
Ri
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ri
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