Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115094.pdf
Größe
431 kB
Erstellt
04.06.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0276/WP16
öffentlich
04.06.2013
FB 45/100, Herr Zohren
Familienfreundlichkeit und Kinderbetreuung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.06.2013
16.07.2013
HA
KJA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/19
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/19
Erläuterungen:
Gliederung
Seite 3
1. Einführung
Seite 4
1.1 Zum Begriff der Familienfreundlichkeit
Seite 4
2. Entwicklung der Kinderbetreuungsangebote
Seite 6
2.1 Betreuung unter dreijähriger Kinder
Seite 6
2.2 Betreuung über dreijähriger Kinder
Seite 8
2.3 Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Seite 9
2.4 Betreuung von Schulkindern OGS
Seite 10
2.5 Entwicklung der Ganztagsschulen im
Seite 11
2.6 Randzeiten,-Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote
Seite 12
2.7 Ausblick auf aktuelle Handlungsfelder im Bereich der Kinderbetreuungsangebote
Seite 13
3. Bündnis für Familie
Seite 13
4. Audit familiengerechte Kommune
Seite 15
5. Modellprojekt Kommunale Familienzeitpolitik
Seite 17
6. Oberbürgermeisterinitiative „Neue Zeiten für Familie“
Seite 18
7. Familienpolitische Handlungsfelder der kommenden Jahre
Seite 19
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Seite: 3/19
Ausdruck vom: 10.08.2016
1.
Einführung
Mit dieser Vorlage sollen wesentliche Aspekte der Familienfreundlichkeit und aktuelle
familienpolitische Handlungsfelder der Stadt Aachen dargestellt und ein Ausblick auf künftige
Herausforderungen gegeben werden.
Familienfreundlichkeit und der Ausbau der Betreuungslandschaft vom Elementar-, über den Primarbis zur Sekundarstufe I sind Handlungsfelder, die hohe Investitionen und einen erhöhten
Personalbedarf in den nächsten Jahren erforderlich machen.
Die Investitionen in Familie und Bildung sind Investitionen in die Zukunft.
Die Stadt Aachen hat für den Ausbau von u 3 Plätzen bereits17,2 Millionen Euro in die mittelfristige
Finanzplanung eingestellt.
Der Ausbau der OGS auf 70 % Versorgungsquote ist ebenfalls fest in die mittelfristige Finanzplanung
einkalkuliert.
Für den Ausbau der Mensen in der Sek I und II hat die Stadt rund 14 Millionen Euro bereits investiert.
Trotzdem werden weitere Investitionen notwendig sein.
1.1 Zum Begriff der Familienfreundlichkeit
Die Vorstellungen von Familienfreundlichkeit und die damit verbundenen Erwartungen verändern sich
mit der gesellschaftlichen Entwicklung und natürlich auch mit der Entwicklung unserer Stadt. Daher ist
Familienfreundlichkeit kein feststehender Begriff.
Anfang der neunziger Jahre demonstrierten in Aachen noch Eltern mit Kinderwagen gegen
zugeparkte Gehwege und nicht abgesenkte Bürgersteige oder beklagten sich darüber, dass
Kindertagestätten um 12 Uhr schlossen und die Kinder erst wieder um 14 Uhr in die Einrichtung
gebracht werden konnten.
Heute stehen Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund, wie z.B. die Schaffung
von ausreichenden Betreuungsplätzen für unter 3 –jährige Kinder, Ganztagschulangebote oder wie
Familienleben und Schichtarbeit gelingen kann.
Zukünftig werden der demografische Wandel, die Standortqualitäten, die Charta der Vielfalt oder das
Thema der Inklusion weitere Impulse zur Fortentwicklung der Familienfreundlichkeit bringen. Zu
nennen sind hier z.B. u.a. Regenbogenfamilien, bei denen Kinder bei zwei gleichgeschlechtlichen
Partnern als eine Familie leben, oder auch andere denkbare Konstellationen von Patchworkfamilien
mit jeweils unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen.
Dies macht deutlich, dass Familienfreundlichkeit nicht auf das Kinderbetreuungsthema reduziert
werden darf, sondern ein sich ständig weitender Begriff mit einer viel umfassenderen Bedeutung und
Tragweite ist. Erstmalig wird er 1991 in einem Bundesgesetz, nämlich dem Kinder-und
Jugendhilfegesetz – SGB VIII – genannt.
Hier heißt es im § 1 Absatz 3, Satz 4:
„Die Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“
Dem örtlichen Träger der Jugendhilfe erwächst aus dem im § 1 Absatz 3, Satz 4 des KJHG ein
„Einmischungsauftrag“ mit dem Ziel, Kinder und Familien in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/19
und immer wieder Anstöße für die Fortentwicklung der Kinder-und Familienfreundlichkeit in Aachen zu
geben.
1996 lobte das Bundesfamilienministerium den 1. Bundeswettbewerb “ Kinder und Familienfreundliche
Gemeinde“ aus und formulierte in der Ausschreibung die zum Themenfeld der Kinder-und
Familienfreundlichkeit gehörenden Handlungsfelder, zu denen jeweils Aussagen erwartet wurden:
-
soziale und kulturelle Infrastruktur,
-
Wohnungswesen,
-
Wohnumfeld- und Siedlungsgestaltung,
-
Verkehrswesen,
-
Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung,
-
wirtschaftliche Hilfen,
-
Kinder- und Familienorientierung der Kommunalverwaltung,
-
kommunalpolitische Entscheidungsstrukturen,
-
Kooperation der Verwaltung/Politik mit externen Akteuren.
Diese Wettbewerbsauslobung macht deutlich, dass Familienfreundlichkeit eine Querschnittsaufgabe
ist, die alle kommunalpolitischen Handlungsfelder und Verwaltungsbereiche berührt.
An diesem Bundeswettbewerb beteiligten sich 365 Kommunen, von denen Aachen mit 14 weiteren
Kommunen als „Kinder- und Familienfreundliche Gemeinde“ ausgezeichnet wurde.
In der Begründung heißt es hierzu:
„Aachen stellt in seinem Wettbewerbsbeitrag eine außergewöhnliche Vielfalt an Projekten und
Planungen aus den Bereichen Wohnungspolitik und Wohnumfeldgestaltung dar, mit denen
familiengerechte und kinderfreundliche städtische Umweltverbesserung und Stadtentwicklung
verwirklicht werden, ohne dass dabei die soziale Infrastruktur vernachlässigt würde. “
Diese Auszeichnung war ein großer familienpolitischer Erfolg und legte den Grundstein für die stetige
Fortentwicklung dieses Themenfeldes in Aachen.
Familienfreundlichkeit hat im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel an
Bedeutung gewonnen und ist heute zu einem kommunalpolitischen Schlüsselbegriff der
Demografiestrategien der Städte, der Länder sowie des Bundes und damit zu einer Daueraufgabe
geworden.
So hat Aachen - ebenso wie viele andere Städte auch - eine sinkende Geburtenrate bei gleichzeitig
immer älter werdender Bevölkerung.
Wurden beispielsweise 1990 in Aachen noch 2711 Kinder geboren, so waren es 2012 nur noch 2065.
Lebten in Aachen 1990 noch 36.660 Personen über 65 Jahre, so waren 2012 schon 44585
Zusätzlich beklagen sich 66 % der Aachener Unternehmen über einen Fachkräftemangel. Auch im
Hinblick auf den städtischen Haushalt ist eine auf Stabilisierung oder Steigerung der Einwohnerzahl
ausgerichtete Familienpolitik von großer Bedeutung, weil die Kommunen über die Schlüsselzuweisung
vom Land pro Einwohner und Jahr 350,-€ erhalten. Für Aachen bedeutete das für das Haushaltsjahr
2012 bei einem Gesamtvolumen von 733 Millionen Euro, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 96,5
Millionen Euro. Dies weist damit eindringlich auf die finanzpolitische Wichtigkeit nachhaltiger
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 5/19
kommunaler Familienpolitik hin. 1.000 Einwohner weniger bedeuten 350.000,-€ weniger für den
städtischen Haushalt, bei möglicherweise gleich bleibendem Ausgabevolumen.
Eine Schlüsselfunktion kommt hier der Ausbildungs- und Arbeitsmarksituation zu, da eine florierende
Wirtschaft und attraktive Ausbildungsangebote nicht nur die Basis für Wohlstand und
Zukunftsfähigkeit unserer Stadt sind, sondern auch als Bevölkerungsmagnet wirken, denn Demografie
folgt Ökonomie. In diesem Sinne ist kommunale Familienpolitik ein Fundament für die nachhaltige
Stadtentwicklung.
Ein zentrales familienpolitisches Handlungsfeld im Spannungsfeld der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, als auch der Eröffnung von Zukunftschancen für die nachwachsende Generation durch Bildung,
ist die Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder, das nachstehend weiter
ausgeführt wird.
2. Entwicklung der Kinderbetreuungsangebote
2.1 Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder
Am 01.08.2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr in Kraft.
Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 (Inkrafttreten KiBiz) wurden in Aachen 514 neue U3Regelplätze in kibizgeförderten Kindertageseinrichtungen geschaffen. Weitere 335 neue U3Betreuungsplätze sollen im Kindergartenjahr 2013/2014 entstehen.
Der Ausbau der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ist ebenfalls kontinuierlich erfolgt. Zum
Kindergartenjahr 2013/2014 werden 500 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten.
Insgesamt werden 2.183 U3-Plätze zum 01.08.2013 angeboten werden, inklusive der
privatgewerblichen und sonstigen Plätze.
Damit kann zum Kindergartenjahr 2013/2014 eine Versorgungsquote für den Altersbereich U3 in Höhe
von 36,90 % bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Aachen erreicht werden. In der sozialräumlichen
Betrachtung gelingt es, in neun von den insgesamt 14 Sozialräumen Versorgungsquoten für den
Altersbereich U3 zwischen 37,8 und 57,8 % zu erreichen.
Für U3-Kinder mit besonderem Förderbedarf wurden seit Einführung des KiBiz 13 Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen eingerichtet.
Es zeichnet sich bundesweit ab, dass vor allem in größeren Städten eine Betreuungsquote von 35%
aller U3-Kinder zur Sicherstellung des Rechtsanspruches voraussichtlich nicht ausreichen wird.
In Aachen wurden seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zwei Elternbefragungen
durchgeführt, zuletzt im Jahr 2011. Der voraussichtliche Betreuungsbedarf liegt anhand dieser letzten
Befragung ab dem 01. August 2013 in Aachen bei rund 45% für den Altersbereich der unter
dreijährigen Kinder. Hier werden aktuell zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs
Übergangslösungen erarbeitet
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 6/19
Das Platzangebot im Bereich U3 stellt sich seit Beginn des KiBiz – ab 01.08.2008 – wie folgt dar:
institutionelle Plätze nach
weitere Plätze
KiBiz
Kitajahr
U3
U3
U3
U3
U3
U3
U3
Regel-
integrativ
gesamt
Tages-
privat-
anderweitige
gesamt
pflege
gewerblich
Betr.formen
plätze
2008/09
600
0
600
400
122
220
1342
2009/10
741
0
741
400
122
220
1483
2010/11
835
6
841
400
122
220
1583
2011/12
930
11
941
400
122
179
1642
2012/13
1101
13
1114
450
102
124
1790
2013/14
1436
13
1449
500
85
149
2183
2.1.1 Sachstand zum 01.08.2013:
Versorgungsquote für den Altersbereich U3 = 36,90 %
Nach Beschlussfassung des Kinder- und Jugendausschusses vom 18.10.2011 sollte zum
Kindergartenjahr 2013/2014 eine Versorgungsquote von 35% angestrebt werden.
Eine Elternbefragung in 2011 hat aufgezeigt, dass der Bedarf in Aachen bei rund 45% liegt.
Durch die erhebliche Erweiterung des Platzangebotes um 335 Plätze in den
Kindertageseinrichtungen sowie weitere 50 Plätze in der Kindertagespflege kann eine deutlich
höhere Versorgungsquote als 35% erreicht werden.
In neun von vierzehn Sozialräumen liegt die Versorgungsquote über der oben genannten
städtischen Gesamtversorgungsquote. In fünf Sozialräumen liegt die Versorgung sogar bei über
45% bis hin zu 57,8%.
Dennoch ist gemessen an den Ergebnissen der eingangs genannten Elternbefragung davon
auszugehen, dass ein weiterer Ausbaubedarf auf eine gesamtstädtische Versorgungsquote von
45% besteht. Unter Zugrundelegung der aktuellen Kinderzahlen und davon ausgehend, dass
diese entgegen dem Landestrend weiter für Aachen stabil bleiben, bedeutet dies einen weiteren
Platzbedarf von 517 Betreuungsplätzen. Dies ist im Rahmen der bestehenden Kindertagesstätten
nicht möglich, sodass weitere Neubauten geschaffen werden müssen.
Aktuell erfolgt erneut eine Befragung aller Eltern mit Kindern unter drei Jahren zu ihren individuellen
Betreuungswünschen in der Stadt Aachen. Dazu wurden über 5.850 Befragungsbögen verschickt.
Auswertungsergebnisse werden im Laufe des Jahres 2013 erwartet.
Im Masterplan Aachen 2030 gehen die Experten davon aus, dass im Jahre 2030 für 70% der Kinder
unter drei Jahren ein Betreuungsangebot benötigt wird.
Die zum 01.08.2013 angestrebte Versorgungsquote von 36,90% wird ohne Qualitätsminderung in den
Betreuungsangeboten erreicht.
Mit Blick auf das Nachfrageverhalten der Eltern in Aachen zeigt sich, dass darüber hinaus
Übergangslösungen angedacht werden müssen. Zur Erfüllung des Rechtsanspruches werden aktuell
unter Einbindung von Trägervertretern und politischen Vertretern Übergangslösungen erarbeitet, die
im Juni 2013 dem KJA vorgestellt und dort zur Beschlussfassung beraten werden sollen.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 7/19
Der höhere Platzbedarf nach u 3 Plätzen macht weitere Investitionen zu den bereits im Haushalt bis
2015 veranschlagten 17,2 Millionen Euro Investitionskosten erforderlich.
2.1.2 Versorgungsquote U3 für Kinder mit Behinderung = 0,76 %
Für den Altersbereich U3 werden 13 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung zum
Kindergartenjahr 2013/2014 angeboten. Für die angestrebte Zielquote von 1,00 % fehlen aktuell
noch 7 integrative Betreuungsplätze. Der Ausbauplanung folgend wird auch für diesen
Altersbereich das Betreuungsangebot Zug um Zug erweitert.
2.2. Betreuungsangebot für über 3 jährige Kinder
Ausgehend vom Ergebnis der Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/2014 können
folgende Versorgungsquoten erreicht werden:
Versorgungsquote für den Altersbereich ü3: = 95,78 %
Anhand der Erfahrungen in den letzten Jahren und gemessen an der bisherigen Auslastung der
Betreuungsplätze ist der Bedarf für den Altersbereich ü3 ausreichend abgedeckt.
In der sozialräumlichen Betrachtung gibt es Versorgungsquoten, die aufweisen, dass einzelne
Sozialraumbedarfe rechnerisch höher oder geringer abgedeckt werden, als Kinder im
entsprechenden Altersbereich dort leben.
Da die Sozialraumgrenzen eine kleinräumige Planung ermöglichen, aber in der Lebenspraxis
der Menschen anders gelebt werden, zeigt sich eine gegenseitige Mitversorgung der
Sozialräume. Sozialräume mit einer niedrigeren Versorgungslage werden daher in der Regel
von den jeweils benachbarten Sozialräumen mit höherer Versorgungsquote mitversorgt.
Versorgungsquote ü3 für Kinder mit Behinderung = 4,62 %.
Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 (erstes Jahr unter KiBiz) wurden 63 zusätzliche
integrative Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Im Februar 2010 und
April 2012 wurde unter den Vorlagennummern FB51/0017/WP16, FB51/0021/WP16 und
FB51/0164/WP16 die weitere Ausbauplanung der Plätze für Kinder mit Behinderung sowie die
Umwandlung heilpädagogischer Kindertageseinrichtungen und Gruppen im Kinder- und
Jugendausschuss beraten. Die im Rahmen dieser Beratungen festgelegte Zielquote von 5,2%
bedeutet anhand der aktuellen Kinderzahlen einen weiteren Ausbaubedarf von 38 Plätzen in
den nächsten Jahren. Die Umsetzung wird weiterhin Zug um Zug erfolgen.
Im Rahmen der Inklusionsdiskussion wird auch die Nachfrage nach Plätzen in den Regeleinrichtungen
ansteigen, sodass die festgelegte Zielquote im Kindertagesstättenentwicklungsplan angepasst werden
muss.
2.3. Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung mit Zuschüssen nach KiBiz
Aachen ist Jobmagnet in der Region mit 160.000 Arbeitsplätzen und 80.000 Einpendlerinnen und
Einpendlern. Gleichzeitig beklagen 66 % der Aachener Unternehmen einen Fachkräftemangel.
Eine zentrale Komponente zur Stärkung des Wirtschaftstandortes sowie der Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen vor Ort stellt die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar, um das
Potenzial junger Eltern zu sichern und einen möglichst zeitnahen Wiedereinstieg in das Berufsleben
zu ermöglichen. Dies erfordert jedoch unter anderem auch die Möglichkeit einer betriebsnahen
Kinderbetreuung, die sich sowohl an den Bedürfnissen der Familien, aber auch an den Anforderungen
durch die Unternehmen orientiert.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 8/19
Da in einer Betriebskindertagestätte auch Kinder von Beschäftigten aus anderen Kommunen betreut
werden, wozu die Stadt Aachen nicht verpflichtet ist, Betreuungsplätze zu schaffen und zu bezahlen,
hat sich der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 05.09.12 grundsätzlich mit diesem Thema
befasst.
Die Vorlage mit dem Titel: „Kibiz-Betriebskitas ermöglichen – Wirtschaftsstandort stärken“ führte zu
folgenden Grundsatzbeschlüssen:
1.
Die Stadt Aachen fördert den Ausbau und den Betrieb von Betriebskindertagesstätten nach
dem Kinderbildungsgesetz NRW - Kibiz.
2.
Einpendlerkinder können in Aachener Betriebskindertagesstätten betreut werden.
3.
Die an den Betriebskindertagesstätten beteiligten Unternehmen verpflichten sich vertraglich,
50 % der Nettokosten für die Stadt Aachen an die Stadt Aachen zu zahlen.
4.
Die konkrete Förderung der Betriebskindertagesstätten erfolgt im Rahmen der
Kindertagesstättenbedarfsplanung.
2.3.1 Bestehende und geplante betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote
Betriebskita Eilendorf-Süd / Kellershausstraße
Seit Sommer 2011 gibt es in Kooperation mit verschiedenen Unternehmen aus dem Gewerbegebiet
Eilendorf-Süd, dem Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten, dem
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sowie weiteren Fachdienststellen konkrete Bemühungen, in
unmittelbarer Umgebung der Unternehmen eine Betriebkindertagesstätte auf den Weg zu bringen.
Nach entsprechender Bedarfsabfrage innerhalb der Unternehmen ist derzeit von einer fünfgruppigen
Einrichtung mit 60 Plätzen, hiervon 45 Plätze für die Betreuung der unter Dreijährigen auszugehen.
Der gesamte Sachverhalt wurde im KJA unter Vorlagennummer FB 51/0172/WP16 am 19.06.2012
beraten und die Errichtung der Betriebskita in Eilendorf-Süd beschlossen.
Leider ist es jedoch im Baugenehmigungsverfahren es zu einer Verzögerung gekommen, sodass die
Eröffnung noch nicht genau terminiert werden kann.
Kita Brabantstraße 27
Aktuell wird die Kita in der Brabantstraße als eingruppige Betriebskita der StädteRegion
Aachen geführt. Diese Gruppe bleibt in der bisherigen Form bestehen.
Für das Kita-Jahr 2013/2014 beantragt die Kita die Erweiterung um eine Gruppenform II mit 10
U3 Plätzen. Diese Gruppe wird nicht als Betriebskita geführt, sondern steht für Kinder aus dem
Wohnumfeld zur Verfügung. Diese neue Gruppe wird demnach als regulär KiBiz-geförderte
Gruppe in die Bedarfsplanung mit aufgenommen.
Kita Passstraße 10 in Trägerschaft der AWO
Die E.V.A. betreibt seit 2006 eine BetriebsKita-Gruppe in der Kindertageseinrichtung
Passstraße 10 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Diese Gruppe wird privat
betrieben und ist bisher nicht KiBiz gefördert. Die dort bereitgestellten Plätze, von denen
durchschnittlich sechs belegt sind, werden lediglich mit einem geringen Betreuungsumfang
angeboten.
Dem Merkmal als BetriebsKita-Gruppe und dem hieraus resultierenden Vorteil für die E.V.A.
soll dahingehend Rechnung getragen werden, dass die Finanzierung der Betriebskosten
analog der Regelung für die Betriebskita Eilendorf-Süd erfolgt. (KJA Beschluss vom 19.06.2012).
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 9/19
2.3.2 Ausblick betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Durch die Beteiligung der Unternehmen wird das vorhandene Betreuungsangebot gestärkt,
gleichzeitig wird aber auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Einpendler berücksichtigt und damit
die Stadt Aachen als bedeutender Wirtschaftsstandort gestärkt und zukunftsfähig ausgerichtet.
Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates: „Kibiz-Betriebskitas ermöglichen – Wirtschaftsstandort
stärken“ vom 05.09.2012 öffnet die Türen für weitere Betriebskindertagesstätten in Aachen.
Besonders im Gesundheits- und Pflegebereich, in dem Dienstzeiten rund um die Uhr an 365 Tagen
im Jahr abzudecken sind und in dem großer Fachkräftemangel herrscht, können sie von großer
Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein.
Unter 2.6 werden hierzu weitere Ausführungen gemacht.
2.4. Betreuung von Schulkindern im Bereich der OGS
Die Entwicklung der Offenen Ganztagsgrundschule ist eine Erfolgsgeschichte, die im Schuljahr
2003/2004 mit 2 Gruppen in der KGS Beeckstraße und 5 Gruppen in der GGS Vaalserquartier
begann. Seitdem ist die Nachfrage ungebrochen und immer mehr Eltern benötigen einen OGS Platz
für ihre Kinder. Heute ist die Offene Ganztagsgrundschule ein wichtiger Mosaikstein im Gesamtbild
der Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen
Dieser Erfolg für die Kinder, Eltern, Lehrer und das pädagogische Personal lässt sich auf die
ausgesprochen hohe Qualität der pädagogischen Arbeit vor Ort zurückführen. Die Kinder besuchen
die OGS sehr gerne. Sie werden in ihrer Gesamtpersönlichkeit gefördert und gefordert. Die Eltern
können Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren und wissen ihre Kinder auch während der
Ferienzeit gut betreut. Die Zusage eines OGS Platz hat für die Eltern eine hohe Bedeutung und wird
immer mehr zur Grundvoraussetzung bei der Schulauswahl für ihr Kind.
Der schulische Bereich im Vormittag und der pädagogische Bereich im Nachmittag wachsen
kontinuierlich zusammen. Die von der Landesregierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche
Begleituntersuchung zur Kooperation im Ganztag bestätigt diesen Trend landesweit.
In Aachen gibt es im laufenden Schuljahr 2012/2013 insgesamt 4232 OGS Plätze an 35 Grund – und
4 Förderschulen. Das entspricht einer Versorgungsquote von 55,16%, ohne Domsingschule,
Parzivalschule und St. Georges School - gebundener Ganztag - und ohne Übermittagsangebote an
Grundschulen.
Im November 2012 ermittelte der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, folgendes Ergebnis:
Betrachtet man den Ausbau von OGS, die Übermittagsangebote und den gebundenen Ganztag im
Zusammenhang, so werden in Aachen nach dem Vormittagsunterricht ca. 73% der Kinder betreut
und gebildet. Dies bedeutet, dass die Betreuung, Erziehung und Bildung von Schulkindern über den
Unterricht hinaus in Aachen inzwischen der Regelfall ist.
Die starke Nachfrage nach OGS-Plätzen führt dazu, dass die Mensen und Raumkonzepte, die
ursprünglich für 25 % der Schülerschaft geplant worden sind, an ihre räumlichen Grenzen stoßen.
Hier ist der Schulträger in den kommenden Jahren gefordert, den Raumbedarf anzupassen und ggfls.
ein „OGS Mensenprogramm“ aufzulegen.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 10/19
2.5 Entwicklung der Ganztagsschulen im Sekundarbereich
Die Verkürzung des Bildungsganges am Gymnasium von 9 auf 8 Jahre und die hiermit verbundene
Ausdehnung des Unterrichts auf den Nachmittag erforderte neben der Bereitstellung einer
Übermittagsverpflegung zusätzliche Betreuungsangebote auch im Bereich der Sekundarstufe.
Diesem Umstand hatte die Landesregierung in 2008 Rechnung getragen und im Rahmen der
Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe drei Programme gestartet, um die Schulen, Schulträger und
Eltern bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung des Schulalltags an allen weiterführenden
Schulen zu unterstützen.
-
Gebundene Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
Der Ausbau erfolgte ab dem Schuljahr 2009/10. Am Ganztagsangebot nehmen alle
Schülerinnen/Schüler verpflichtend teil. Die Schulen erhalten einen 20% Lehrerzuschlag, für
die Umsetzung des erforderlichen Ganztagskonzeptes im Rahmen von Investitionen für
Aufenthalt und Verpflegung wurde dem Schulträger ein Landeszuschuss von bis zu
100.000,00 € gewährt. Der Schulträger hatte einen Eigenanteil in gleicher Höhe zu erbringen.
-
„1000-Schulen-Programm“
Dieses Programm richtete sich an alle Schulen und Schulformen der Sekundarstufe I, die
noch keine Ganztagsschule waren. Auch hier wurde ein Landeszuschuss bis 100.000,00 €
(bei gleich hohem Eigenanteil des Schulträgers) für Investitionen für Räumlichkeiten und
Ausstattung für den Aufenthalt während der Mittagspause gewährt.
-
Pädagogische Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I
Mit diesem Programm wurden den weiterführenden Schulen, die noch keine Ganztagsschule
waren, Lehrerstellenanteile und/oder Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um die
pädagogische Betreuung während der Mittagspause und außerschulische Ganztags- und
Betreuungsangebote zu gewährleisten.
Mit der Ausweitung des Ganztags an nachfolgend aufgeführten Schulen hat die Stadt als Schulträger
auf den zunehmenden Betreuungsbedarf reagiert:
Ganztagsschulen in 2003
gebundene Ganztagsschulen 2013
Unterricht ganztags
GHS Aretzstraße
GHS Aretzstraße
GHS Drimborn
GHS Kronenberg
Reformpäd. Sekundarschule am Dreiländereck
(GHS Kroneneberg)
GHS Burtscheid
KHS Klaus-Hemmerle (auslfd.)
Hugo-Junkers-Realschule
David-Hansemann-Schule
GHS Eilendorf (auslfd.)
(auslfd.)
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Alkuinschule
Gymnasium St.Leonhard
Luise-Hensel-Realschule
Gesamtschule Brand
Gesamtschule Brand
Anne-Frank-Gymnasium
Maria-Montessori-Gesamtschule
Maria-Montessori-Gesamtschule
Couven-Gymnasium
Heinrich-Heine-Gesamtschule
Heinrich-Heine-Gesamtschule
Einhard-Gymnasium
4. Gesamtschule (im Aufbau)
Inda-Gymnasium
auslaufend
Kaiser-Karls-Gymnasium
Förderschule Am Kennedypark
Rhein-Maas-Gymnasium
Förderschule Am Rödgerbach
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 11/19
Dies bedeutet, dass alle weiterführenden Schulen in Aachen ganztägig unterrichten; Gesamtschulen
sind regelmäßig Ganztagsschulen. Alle Schulen bieten eine Übermittagsverpflegung an. An den
Gymnasien und Realschulen wurden z.T. neue Mensen mit einem Kostenvolumen von 14,0 Mio. €
errichtet, an den Hauptschulen und an den Förderschulen wurden bestehende Küchen ertüchtigt.
Die weiterführenden Schulen im gebunden Ganztag nehmen jährlich Landesmittel im Umfang von
rund 700.000,00€ in Anspruch, um die päd. Übermittagsbetreuung und außerschulische Angebote zu
gewährleisten.
2.6. Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote
Für Eltern mit kleinen Kindern bedeutet der Familienalltag immer wieder eine neue Herausforderung –
insbesondere wenn es darum geht, in Ausnahmefällen wie z.B. einer plötzlichen Erkrankung der
Kinder, eine zuverlässige Betreuung für die Kleinen zu finden. Besonders wenn Mutter oder Vater im
Schichtdienst oder auch am Wochenende arbeiten oder dringende Termine erledigen müssen, stellt
sich die Frage, wem man dann seine Kinder anvertrauen kann.
Beschäftigte mit Kindern, die in Schichtarbeit arbeiten, haben große Schwierigkeiten, berufstätig zu
sein, wenn die Betreuung der Kinder in den Kindertagsstätten oder während der Schulferien nicht
gesichert ist.
In vielen Fällen sind weder Großeltern noch Nachbarn oder Freunde zur Stelle, sodass ein Elternteil
zu Hause bleiben muss. Kommt dies öfter vor, reichen auch die bezahlten Urlaubstage zur Betreuung
kranker Kinder nicht aus.
In einer Hochschulstadt wie Aachen leben viele Menschen, die wegen ihrer Ausbildung zugezogen
sind und deshalb zunächst über kein nachbarschaftliches oder familiäres Netzwerk verfügen, das in
Notfällen helfen könnte. Bei alleinerziehenden Eltern ist die Situation noch dramatischer, da sie sich
die Betreuungsaufgaben nicht mit einem Partner teilen können.
Auch die bisherigen Untersuchungen im Rahmen des Modelvorhabens „Kommunale Zeitpolitik für
Familien“ machen deutlich, dass das Thema „Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote“
an der Spitze der Top-Ursachen für Zeitstress von Familien liegt.
In einem ersten Schritt wurden die bestehenden Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote
in Aachen erfasst – siehe Anlage 1. Eine erste Einschätzung ergab, dass diese Angebote noch nicht
ausreichend sind und ausgebaut werden müssen.
2.7. Ausblick auf aktuelle Handlungsfelder im Bereich der Kinderbetreuungsangebote
Wie bereits ausgeführt, ist ein bedarfsdeckendes Kinderbetreuungsangebot ein Kernelement der
Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen und hat im Hinblick auf die Gestaltung des demografischen
Wandels eine kommunalpolitische Schlüsselfunktion.
Der Kinder-und Jugendausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.04.2013 im Rahmen der Vorlage:
„Randzeitenbetreuung in Aachener Kindertagestätten“ mit diesem Handlungsfeld beschäftigt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, folgende Themenfelder weiter zu verfolgen:
-
Einrichtung von 2 Kindertagesstätten mit erweiterter Randzeitenbetreuung.
-
Bedarfsprüfung für eine Betriebskindertagestätte für den Gesundheits- und Pflegebereich in
Zusammenarbeit mit dem Aachener Familienservice/Fachbereich Wirtschaftsförderung
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 12/19
-
Initiierung von Elternnetzwerken zum Thema „Notfall- und Randzeitenbetreuung“ zur
gegenseitigen Unterstützung der Eltern im Bedarfsfall.
Die Verwaltung sieht im Bereich der Kinderbetreuungsangebote darüber hinaus noch folgende
Handlungsfelder:
-
Bedarfsprüfungen für weitere Betriebskindertagesstätten in Gewerbegebieten, im Bereich der
Hochschulen, sowie des Einzelhandels- und Dienstleistungssektors in Zusammenarbeit mit
dem Aachener Familienservice/Fachbereich Wirtschaftsförderung.
-
Erweiterung Ausbau der Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote.
-
Bedarfserhebung für den Bereich der Ferienbetreuungsangebote, die für Schüler der
Sekundarstufe oftmals nur stundenweise zur Verfügung stehen, während berufstätige Eltern
Ganztagsferienangebote nachfragen.
3. Bündnis für Familie
2004 rief das Bundesfamilienministerium die Lokalen Bündnisse für Familie ins Leben, die in
mittlerweile 670 Städten und Gemeinden gebildet wurden. Das Aachener Bündnis für Familie
gründete sich am 10.05.2005.
Es will die familienfreundliche Tradition der Stadt Aachen, die mit der erfolgreichen Teilnahme am 1.
Bundeswettbewerb Kinder-und Familienfreundliche Gemeinde 1996 einen ersten Höhepunkt
erreichte, fortsetzen. Zu den Gründungsmitgliedern des Bündnisses zählen folgende Institutionen:
Stadt Aachen, IHK, RWTH, FH, KatHO, Bistum Aachen, Arbeitsgemeinschaft der
Wohlfahrtsverbände, DGB Region NRW Süd-West, Migrationsrat, ASEAG, Juniorenkreis der IHK,
Evangelischer Kirchenkreis Aachen, Türkisch-Islamische Gemeinde e.V., Jüdische Gemeinde
Aachen, Agentur für Arbeit Aachen, SKF Aachen, Sozialwerk Aachener Christen, und das
Studentenwerk Aachen.
3.1 Ziele des Aachener Bündnis für Familie
Zu den Zielen des Bündnisses heißt es in der Gründungserklärung u.a.:
„Familie ist ein zentraler Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. In Zeiten
negativer demographischer Entwicklungen ist es deshalb wichtig, Familienleben und
Familiengründungen in einer Kommune zu unterstützen und zu stärken. Für ein zukunftsfähiges
Aachen wollen wir die Situation von Familien in den Mittelpunkt unseres Interesses und Handelns
stellen und die Lebensbedingungen von Familien stetig verbessern. Wir wollen ein gesellschaftliches
Klima schaffen, das Familien stärkt. Familien sollen sich in Aachen wohl fühlen. Sie sollen gerne nach
Aachen ziehen, gerne hier bleiben. Junge Menschen wollen wir dazu bewegen, hier eine Familie zu
gründen. Auch für die Wirtschaft ist ein solches Klima förderlich. Eine familienfreundliche Politik
verhindert z.B. den Wegzug junger Fachkräfte und ihrer Familien in andere Wirtschaftsräume. Den
Menschen zu helfen, ihre Kompetenzen in Unternehmen unseres Wirtschaftsraums zu verwirklichen
und gleichzeitig ein erfülltes Familienleben zu führen, muss eines der familienpolitischen Ziele
Aachens sein. Um dies zu erreichen, wollen wir alle gesellschaftlichen Kräfte bündeln.“
Das Bündnis versteht sich als Ideenschmiede, in der Menschen und Organisationen freiwillig und
durch gemeinsame Interessen geleitet zusammenarbeiten.
Es hat sich seit 2005 zu einem starken Motor für mehr Familienfreundlichkeit in Aachen entwickelt.
Hierzu einige Beispiele, die vom Bündnis angestoßen, initiiert oder konzipiert worden sind.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 13/19
3.2 Einige Ergebnisse der Bündnisarbeit
Entwicklung der Kriterien für familienfreundlichen Städtebau in Aachen.
Familientag für die Städteregion Aachen.
Teilnahme der Stadt Aachen und des Studentenwerkes Aachen am Audit der Beruf und Familie
GmbH.
Teilnahme der RWTH und der FH am Audit „Familiengerechte Hochschule“ der Beruf und Familie
GmbH.
Erarbeitung der Onlinebroschüre: „Studieren, Forschen und Lehren mit Kind in Aachen“ zusammen
mit der RWTH, der FH, der KatHO, und dem Studentenwerk.
Aachener Familienservice für Betriebe.
Mentorenprojekt Jugend trifft Erfahrung./JutE)
Wohnduo – Wohnen für Hilfe.
Familienmarketingkampage
Kampagne Familienfreundliche Einkaufsstadt Aachen.
Veranstaltungsreihe: Aachen-Wege zur familienfreundlichen Wissenschaftsstadt
Die erfolgreiche Bündnisarbeit bildete ein wichtiges Fundament für die Zertifizierung der Stadt Aachen
im Rahmen des Audit familiengerechte Kommune des Landes NRW, der berufundfamilie gGmbH und
der Bertelsmann-Stiftung am 1. Juli 2010.
4. Audit familiengerechte Kommune
4.1. Ausgangslage
Im Rahmen der Landesinitiative "Familie kommt an“ hat das damalige Ministerium für Generationen,
Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) gemeinsam mit der
Bertelsmann Stiftung und der berufundfamilie gGmbH der Hertie-Stiftung im Jahre 2008 ein
Programm zur Zertifizierung familiengerechter Kommunen entwickelt.
Die Stadt Aachen wurde 2009 vom MGFFI NRW eingeladen, kostenlos gemeinsam mit Emsdetten,
Lippstadt und Altena an der Pilotphase teilzunehmen.
Der KJA empfahl in seiner Sitzung am 28.04.09 dem Rat der Stadt Aachen die Teilnahme am Audit
familiengerechte Kommune, der daraufhin am 06.05.09 die Teilnahme der Stadt Aachen beschloss.
Am 10.02.2010 hat der Rat 12 familienpolitische Ziele beschlossen, von denen 11 bereits umgesetzt
werden konnten. Lediglich die Umsetzung des beschlossenen Marketingkonzeptes musste auf 2013
verschoben werden.
Die Zertifizierung der Stadt Aachen als „Familiengerechte Kommune“ erfolgte am 01.07.2010. Das
Zertifikat hat eine Gültigkeit bis zum 30.06.2013 und kann durch eine Reauditierung für weitere 3
Jahre erneuert werden.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 14/19
4.5. Reauditierung
Der Kinder-und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2013 die Teilnahme der Stadt
Aachen am Reauditierungsverfahren beschlossen
Im Reauditierungsprozess wird ein neuer differenzierter familienpolitischer Drei-Jahres-Plan
erarbeitet, definiert und anschließend schriftlich durch den Oberbürgermeister und den Rat bestätigt.
Die verbindlich definierten Ziele und Maßnahmen werden in den folgenden drei Jahren nach der
Erteilung des Zertifikats umgesetzt. Es wird so ein Prozess initiiert, der familiengerechtes Handeln
langfristig in der Kommune verankert und praktiziert. Der Reauditierungsprozess zum Zertifikat
„Familiengerechte Kommune“ wird für die gesamte Kommune als Gebietskörperschaft bzw. als
kommunale Verantwortungsgemeinschaft durchgeführt. Geschäftsgrundlage für das Verfahren ist ein
Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Verein Familiengerechte Kommune e.V. Eine weitere
Teilnahme am Audit bietet somit Kontinuität auf dem seit 2009 eingeschlagenen Weg und
unterstreicht die Familienorientierung der Stadt Aachen.
Für das Verfahren steht der Stadt Aachen im Umfang von insgesamt 10 Arbeitstagen eine Auditorin
zur Verfügung. Sie begleitet und unterstützt die Kommune – analog zum ersten Auditierungsprozess –
bei der Bestands-Analyse und der Vorbereitung der Workshops. Sie gibt Hinweise zu strukturellen und
inhaltlichen Entwicklungspotentialen, führt durch den Auditierungsprozess und ist maßgeblich bei der
Vorbereitung der Workshops beteiligt. Dies tut sie in enger Abstimmung mit dem Verein
Familiengerechte Kommune e.V.
Insbesondere unterstützt die Auditorin die Kommune bei:
-
der Wahrnehmung von bisher Erreichtem - Bilanzierung
-
der Identifizierung der weiteren Schwerpunktsetzungen – Ziele und Maßnahmen
-
der Umsetzung - Projektmanagement
-
der Vorbereitung und Organisation der anstehenden Termine - Zeitmanagement
-
der Auswahl der Teilnehmenden für die Workshops - Beteiligung
-
dem Aufbau eines ergebnisorientierten Workshops inklusive der Erstellung der
Präsentationen und Unterlagen, die in den Workshops verwendet werden - Setting
-
der Protokollierung der Workshops nach Standard-Vorlage - Dokumentation
-
der internen Abstimmung der Drei-Jahres-Ziele im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen
Verwaltungsleitung und beteiligten Ausschüssen und Fraktionen im Rat - Integration
Der Kinder-und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2013 die Teilnahme der Stadt
Aachen am Reauditierungsverfahren beschlossen. Inhaltlicher Schwerpunkt soll die kommunale
Zeitpolitik für Familien sein.
Wie aus diesem Schaubild des Bundesfamilienministeriums deutlich wird, ist kommunale
Familienzeitpolitik eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung
berührt.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 15/19
Da für eine Reauditierung mit diesem Schwerpunkthema über die oben beschriebene Unterstützung
seitens der Vereins Familiengerechte Kommune e.V. hinaus kein zusätzliches Personal zur Verfügung
stehen wird, ist zur Bewältigung der Arbeiten die Bildung einer fachbereichs- und
dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe erforderlich, die wie folgt zusammengesetzt sein sollte:
FB 45 Federführung: Koordinator des Aachener Bündnis für Familie
FB 01 Gleichstellungsbüro
FB 02
FB 12
FB 13
FB 61
Je nach Projektverlauf müssen weitere Dienststellen eingebunden werden.
Die Reauditierungskosten in Höhe von 20.865,-€ incl. Mwst. (10.865 € in 2013, 10.000 € in 2014)
werden aus den Mitteln des Bündnisses für Familie finanziert (PSP Element 4-060201-924-9
52910000).
5. Modellprojekt Kommunale Familienzeitpolitik
Zeit ist ein knappes Gut für berufstätige Eltern. Familien sind häufig von Zeitkonflikten betroffen, wenn
sie familiäre Wünsche und Verpflichtungen mit beruflichen Anforderungen vereinbaren müssen. Zu
einer wirkungsvollen Familienpolitik gehört deshalb „Zeitpolitik für Familie“, so das Fazit des 8.
Familienberichts der Bundesregierung. Für diese gilt es, vor Ort anzusetzen, wo der Familienalltag
stattfindet. Das Bundesfamilienministerium hat diese Erkenntnisse des 8. Familienberichts zum Anlass
genommen, 2012 das Pilotprojekt „Kommunale Familienzeitpolitik“ zu starten. An den Standorten
Aachen, Herzogenrath, Neu Wulmstorf, im Landkreis Donau-Ries sowie im Saalekreis erproben
Lokale Bündnisse für Familie, wie eine kommunale Familienzeitpolitik gestaltet werden kann.
In Aachen, als einziger Wissenschaftsstadt im Projekt, stehen besonders die Zeitkonflikte von
Pendlerinnen und Pendlern, Studierenden und Eltern mit Schichtarbeit im Fokus.
Familienzeitpolitik ist bisher in Aachen noch nicht als eigenständiges kommunales Politikfeld
ausgeprägt. Die Stadt Aachen geht mit der Teilnahme an dem Modellprojekt neue Wege und nutzt die
Chance, ihre bisherigen Aktivitäten im Bereich der Kinder-und Familienfreundlichkeit unter dem
Vorzeichen der Familienzeitpolitik aus einer anderen Perspektive zu betrachten, sodass hiervon neue
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 16/19
Impulse für eine nachhaltige Familienpolitik und die Arbeit des Aachener Bündnisses für Familie
ausgehen können.
Aachen wird während der Projektlaufzeit bis zum September 2013 von der Servicestelle der lokalen
Bündnisse unterstützt und erhält eine finanzielle Förderung von insgesamt 36.000,-€ ohne einen
Eigenanteil erbringen zu müssen.
Um in Erfahrung zu bringen, welche Zeitkonflikte Familien haben, kamen folgende Instrumente zur
Anwendung:
Onlinebefragung
Focusgruppeninterviews
20 Familien führten 14 Tage lang Zeittagebücher
Worldcafe mit den Zeittagebucheltern
Hintergrundrecherche verfügbarer Daten
Alle Ergebnisse wurden bei 2 Expertenrunden am 11.03.13 und 25.03.13 vorgestellt und mit dem Ziel
diskutiert, Ansätze zur Lösung von Zeitkonflikten für Familien zu entwickeln.
6. Oberbürgermeisterinitiative „Neue Zeiten für Familie“
Am 14. Mai 2013 fand der 2. Demografiegipfel der Bundesregierung mit der Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel statt. Auf der Veranstaltung hat Herr Oberbürgermeister Marcel Philipp seine
Oberbürgermeisterinitiative „Neue Zeiten für Familie“ vorgestellt, der sich bisher 40 Oberbürgermeister
angeschlossen und dazu eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet haben: -siehe Anlage 2.
Aachen, Bochum, Braunschweig, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund,
Duisburg, Erlangen, Essen, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Hagen, Halle (Saale), Hamm,
Hannover, Heidelberg, Herne, Ingolstadt, Karlsruhe, Kiel, Köln, Krefeld, Ludwigshafen am Rhein,
Mannheim, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Offenbach am Main, Paderborn,
Recklinghausen, Remscheid, Rostock, Salzgitter, Siegen, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg und
Würzburg (Stand 14.05.2013)
Neben materieller Sicherheit und einer guten unterstützenden Infrastruktur ist Zeit ein wichtiger
Faktor für die Lebensqualität von Familien. Genügend, verlässlich verfügbare und gestaltbare Zeit
ermöglicht Familiengründung, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein gelingendes
Familienleben. Ob, wann und wo eine Familie gegründet wird und wo sie dauerhaft lebt, hängt
auch davon ab, wie stimmig die Zeitstrukturen in ihrem Umfeld sind. Sie beeinflussen die Bindung
an und die Entscheidung für Lebensorte.
Typische Zeitprobleme von Familien ergeben sich aus der ungenügenden Synchronisation von
Arbeitszeiten, Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen oder Schulen, Institutionen,
Freizeiteinrichtungen
und Handel, von Zeittaktungen im öffentlichen Nahverkehr oder von Angeboten
lokaler Dienstleistungen. Je nach Struktur und Größe der Städte können sich die Zeitprobleme
sehr unterschiedlich darstellen. Dabei sind die Großstädte mit besonderen Herausforderungen
konfrontiert.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 17/19
Durch den Beschluss des Kinder-und Jugendausschusses vom 14.05.13 zur Teilnahme der Stadt
Aachen am Reauditierungsverfahren mit dem Inhaltlichen Schwerpunkt „Kommunale Zeitpolitik für
Familien“, findet das Modellvorhaben über die Förderphase hinaus eine fruchtbare Fortsetzung.
7. Familienpolitische Handlungsfelder der kommenden Jahre
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf das oben beschriebene neue
Handlungsfeld der kommunalen Familienzeitpolitik.
Zur Implementierung von Familienzeitpolitik als integralen Bestandteil der Kommunalpolitik sollten
zunächst mit den zu beteiligenden Akteuren Grundlagenveranstaltungen durchgeführt werden, um die
Potenziale und Chancen einer kommunalen Zeitpolitik zu erarbeiten.
Denkbare Themen für solche Grundlagenveranstaltungen könnten sein:
Stadtplanung und Zeitpolitik
Verkehrsplanung und Zeitpolitik
Jugendhilfeplanung und Zeitpolitik
Schulentwicklungsplanung und Zeitpolitik
Mobilität und Zeitpolitik
Arbeitswelt und Zeitpolitik
Familienbeteiligung und Zeitpolitik
Kommunale Infrastruktur und Zeitpolitik
Demografische Entwicklung und Zeitpolitik
Familienzeitpolitik und Masterplan 2030
Familienzeitpolitik und Kriterien für Städtebau mit Zukunft
Inklusion und Zeitpolitik
E-government und Familienzeitpolitik
Kommunale Familienzeitpolitik bedeutet auch einen Perspektivwechsel, denn sie kann ohne die
unmittelbare Beteiligung von Familien nicht gelingen. Die Beteiligung von Familien an diesen
Prozessen und Entwicklungen ist ein Element gelebter Alltagsdemokratie und damit auch Ausdruck
lebendiger Familienfreundlichkeit in Aachen.
Für den Bereich der Kinderbetreuungsangebote sind unter 2.6 bereits die nachstehenden
Handlungsfelder genannt, die hier noch einmal aufgeführt sind:
-
Einrichtung von 2 Kindertagesstätten mit erweiterter Randzeitenbetreuung.
-
Bedarfsprüfung für eine Betriebskindertagestätte für den Gesundheits- und Pflegebereich in
Zusammenarbeit mit dem Aachener Familienservice/Fachbereich Wirtschaftsförderung
-
Bedarfsprüfungen für weitere Betriebskindertagesstätten in Gewerbegebieten, im Bereich der
Hochschulen, sowie des Einzelhandels- und Dienstleistungssektors in Zusammenarbeit mit
dem Aachener Familienservice/Fachbereich Wirtschaftsförderung
-
Initiierung von Elternnetzwerken zum Thema „Notfall- und Randzeitenbetreuung“ zur
gegenseitigen Unterstützung der Eltern im Bedarfsfall.
-
Bedarfsdeckender Ausbau der Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote.
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 18/19
-
Bedarfserhebung für den Bereich der Ferienbetreuungsangebote, die für Schüler der
Sekundarstufe oftmals nur stundenweise zur Verfügung steht, während berufstätige Eltern
Ganztagsferienangebote nachfragen.
Anlage/n:
1. Übersicht über bestehende Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote in Aachen
2. Erklärung der Oberbürgermeister „Neue Zeiten für Familie“ vom 14.05.2013
Vorlage FB 45/0276/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 19/19
Anlage 1
Bestehende Randzeiten,- Notfall und Kurzzeitbetreuungsangebote in Aachen
Stand Mai 2013
Name des Projektes
Familienfeuerwehr
Träger
Regionaler Caritasverband
Ansprechpartnerin
Heidi Baumsteiger
Projektleiterin
Scheibenstr. 16
52070 Aachen
Telefon: (0241) 9 49 27-23
E-Mail: h.baumsteiger@caritas-aachen.de
Kurzbeschreibung
Wenn ein Elternteil plötzlich erkrankt, holen wir die Kinder von der
Schule oder vom Kindergarten ab, kochen Essen, begleiten bei den
Hausaufgaben, so dass das Elternteil sich hinlegen kann.
Wenn ein pflegender Angehöriger einen dringenden Termin
wahrnehmen muss, bleiben wir bei dem Pflegebedürftigen, lesen
vor, reichen Essen an, bis der Ehepartner/ Tochter/ Sohn zurück ist.
Wenn ein alleinstehender Mensch aus dem Krankenhaus entlassen
wird, aber noch nicht alles selbst regeln kann, helfen wir im
Haushalt, erledigen Einkäufe, damit der Kranke/Verletzte es "ruhig
angehen" kann.
Wenn jemand unerwartet zum Arzt oder gar ins Krankenhaus muss,
bleiben wir bei den Kindern oder Pflegebedürftigen, bis ein
Verwandter oder ein Hilfsdienst gefunden ist
Betreuungsort
Stadt Aachen
Finanzierung/Kosten
Ehrenamtlich
Name des Projektes
Back up Betreuung für Mitarbeiterkinder in Aachen
Träger
Kooperationsprojekt zwischen dem Caritas Unternehmensservice,
den mit ihm kooperierenden Aachener Unternehmen und dem
Verein „Familiäre Tagesbetreuung e.V.
Ansprechpartner
Melanie Kugelmeier Caritas Unternehmensservice Caritasverband
für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.
Hermannstraße 14 52062 Aachen
Tel: 0241 4134487-120
Kurzbeschreibung
Der Platz kann jeweils nur von einem Kind besetzt werden. Es gilt
die Reihenfolge der Anmeldung.
Der Platz kann besetzt werden bei:
Ausfall (planmäßig oder spontan) der Regelbetreuung eines Kindes
Anstehender Fortbildung oder Dienstreise bei gleichzeitig
entstehender Betreuungslücke
Bei sonstigen Betreuungsengpässen vorausgesetzt, das zu
betreuende Kind ist gesund.
Der Platz kann nicht besetzt werden bei Krankheit des Kindes oder
zur Überbrückung der Ferienzeiten.
Das zu betreuende Kind wird mindestens einen Tag und längstens
eine Woche durch die Tagespflegeperson betreut. Das jeweilige
Stundenkontingent wird zwischen den Eltern und der
Tagespflegeperson vereinbart.
Das Kind hat bereits eine Eingewöhnungserfahrung in anderen
Betreuungsformen gemacht und ist mindestens 6 Monate alt und
höchstens 6 Jahre.
Betreuungsort
Aachen und Herzogenrath
Finanzierung/Kosten
Anteilig durch das Unternehmen und die Eltern
Anmerkungen von Frau Melanie Kugelmeier vom Caritas Unternehmensservice:
Name des Projektes
KiRa – Kinderbetreuung in Rand- und Notzeiten
Träger
Picco Bella gGmbH, Alexanderstr. 69-71
D-52062 Aachen
Ansprechpartner
Frau Christiane Feldmann
0241/9431090
Kurzbeschreibung
Um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu gewährleisten
bietet die Picco Bella gGmbH ab Anfang 2013 eine innovative
familienunterstützende Dienstleistung für Kinderbetreuung in Randund Notzeiten an. „KiRa – Kinderbetreuung in Rand- und Notzeiten“.
Eine geprüfte Servicekraft für familienunterstützende
Dienstleistungen betreut das Kind in den Rand- und Notzeiten, die
nicht durch die reguläre Kinderbetreuung abgedeckt werden
können, im Haushalt der Familie. Die zertifizierten Tagesmütter
übernehmen bei Bedarf Begleitung des Kindes zu Terminen,
pädagogisches Spiel in den eigenen vier Wänden und andere
Aufgaben, die normalerweise von den Müttern/Vätern übernommen
werden.
Die Picco Bella gGmbH bietet die Kinderbetreuung in Rand- und
Notzeiten an, um eine optimale Work-Life-Balance zu fördern.
Betreuungsort
Zu Hause
Finanzierung/Kosten
1. Für SGB II-Empfänger kostenfrei.
2. Betreuung eines einzelnen Kindes im Privathaushalt richtet sich
nach dem Umfang der zu betreuenden Stunden: je Std. ab 11,00€
3. Ausgerichtet auf die Anzahl der zu betreuenden Kinder, erhöht
sich der Kostenbeitrag pro Kind um mindestens 2,50€
Name des Projektes
Notfallbetreuung des Familienservice des Gleichstellungsbüros der
RWTH
Träger
RWTH
Ansprechpartner
Familienservice
Templergraben 92
52056 Aachen
Telefon:(0241) 80 93579
Mail: kinderbetreuung@rwth-aachen.de
Kurzbeschreibung
Der Familienservice bietet hochschulangehörigen Eltern die
Vermittlung einer flexiblen Notfallbetreuung für Kinder im Alter von
vier Monaten bis zwölf Jahren bei Tagespflegepersonen oder
pädagogischen Fachkräften im Raum Aachen kostenlos für max.
drei Tage im Jahr an.
Die Notfallbetreuung tritt ein bei plötzlicher Erkrankung Ihres Kindes
Wegfall der regulären Kinderbetreuung, etwa bei Erkrankung der
Betreuungsperson unplanmäßigen Dienstzeiten, etwa zu Sitzungsoder Prüfungsterminen
Betreuungsort
Je nach Bedarf bzw. bei Krankheit des Kindes im Haushalt der
Eltern.
Finanzierung/Kosten
Für Angehörige der RWTH Aachen max. drei Tage pro Familie im
Jahr über den Familienservice.
Name des Projektes
Offene Kinderbetreuung „Kinderland“ UKA
Träger
Universitätsklinikum Aachen
Ansprechpartner
Eltern-Service-Büro des UKA
Frau Münch
Tel.: 0241- 80 80183
E-Mail: eltern@ukaachen.de
Kurzbeschreibung
Im Kinderland können Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren
wochentags von 13:00 bis 20:00 Uhr sowie am Wochenende und an
Feiertagen von 13:30 bis 18:00 Uhr bis zu 3 Stunden/ Tag derzeit
kostenfrei betreut werden.
Das Angebot richtet sich an die Kinder der Beschäftigten und
Studierenden des UKA sowie der Besucherinnen und Besucher.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, so dass Eltern bei Bedarf
flexibel auf Termine reagieren können. Die Räumlichkeiten des
Kinderlandes können auch für Betreuungen während
Veranstaltungen im UKA und der kliniksnahen Institute genutzt
werden.
Betreuungsort
Räumlichkeit des Kinderlandes befinden sich im Haupteingang des
UKA, neben der Information
Finanzierung/Kosten
kostenfrei
Städte brauchen Familien
Die Initiative „Neue Zeiten für Familie“
Von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
deutscher Großstädte
Gute Rahmenbedingungen für Familien sind ein Vorteil im Wettbewerb um Lebensqualität für die
Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftskraft in den Kommunen und damit ein wichtiger Standortfaktor. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Diskussion um den Fachkräftemangel gewinnt dies zusätzlich an Bedeutung. Auch die Demografiestrategie der Bundesregierung sieht hier ein Handlungsfeld. Städte brauchen eine gute ökonomische Basis und ein starkes
gesellschaftliches Miteinander. Sie brauchen Familien.
Neben materieller Sicherheit und einer guten unterstützenden Infrastruktur ist Zeit ein wichtiger
Faktor für die Lebensqualität von Familien. Genügend, verlässlich verfügbare und gestaltbare Zeit
ermöglicht Familiengründung, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein gelingendes Familienleben. Ob, wann und wo eine Familie gegründet wird und wo sie dauerhaft lebt, hängt
auch davon ab, wie stimmig die Zeitstrukturen in ihrem Umfeld sind. Sie beeinflussen die Bindung
an und die Entscheidung für Lebensorte.
Typische Zeitprobleme von Familien ergeben sich aus der ungenügenden Synchronisation von
Arbeitszeiten, Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen oder Schulen, Institutionen, Freizeiteinrichtungen und Handel, von Zeittaktungen im öffentlichen Nahverkehr oder von Angeboten
lokaler Dienstleistungen. Je nach Struktur und Größe der Städte können sich die Zeitprobleme
sehr unterschiedlich darstellen. Dabei sind die Großstädte mit besonderen Herausforderungen
konfrontiert.
Viele Verantwortliche in den Städten haben die Zeichen der Zeit erkannt. Sie sind bereits aktiv in
der kommunalen Zeitpolitik für Familien und sorgen mit verschiedenen Ansätzen und Angeboten
dafür, dass Beruf und Familie besser vereinbar sind und Familien ein gutes Lebensumfeld finden.
Wenn wir keine kostbaren Ressourcen verschenken und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Standorte sichern wollen, müssen wir diesen Weg konsequent weiter beschreiten.
Wir, die Unterzeichnenden, setzen uns aktiv dafür ein,
1. dass die „kommunale Familienzeitpolitik“ als Aufgabe in den Städten erkannt wird.
2.
dass Politik, Verwaltung, Wirtschaft und weitere gesellschaftliche Partner – auch bereichsübergreifend – zusammenwirken und vorhandene Ressourcen besser genutzt werden.
3.
dass mit konkreten Maßnahmen beispielhaft strukturell bedingte Zeitprobleme von Familien
verringert werden und so Zeit für Familie geschaffen wird.
4.
dass sich an der Initiative mitwirkende Städte über die besten Konzepte zur Entlastung von
Familie im Rahmen der „kommunalen Familienzeitpolitik“ austauschen.
Mit dieser Erklärung rufen wir alle Gestaltungspartner in den Städten dazu auf, eine „kommunale
Familienzeitpolitik“ im Rahmen der Initiative „Neue Zeiten für Familie“ aktiv zu unterstützen zum
Wohle von Familien in starken, attraktiven Städten.
Wir, die Unterzeichnenden, beabsichtigen, nach einem Jahr eine Bilanz der gemeinsamen Initiative
zu ziehen.
Ort, Datum
Name
Unterschrift