Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115470.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
10.06.13, 12:00
Aktualisiert
07.06.17, 07:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0007/WP16
öffentlich
10.06.2013
Dez. II
Handlungskonzept Antoniusstraße
Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
12.06.2013
27.06.2013
HA
SGA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage Dez II/0007/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Auf der Grundlage der Beratung und Beschlussfassung vom 06.03.2013 hat die Verwaltung wie
beauftragt, weitere konzeptionelle Maßnahmen bezüglich der Entwicklung Antoniusstraße getroffen
und vorangetrieben.
Wesentliche Bausteine sind der bereits verabschiedete Beschluss über die Durchführung
vorbereitender Untersuchungen in Bezug auf eine Sanierungssatzung, der Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanverfahrens. Daneben tritt die Intensivierung des runden Tisches bzw. der
Einbeziehung betroffener Eigentümer und Betreiber entsprechender Einrichtungen in der
Antoniusstraße.
Wie dargelegt sind alle Dienststellen der Verwaltung, die mit dem Thema Prostitution zu tun haben,
ständige Mitglieder dieses runden Tisches oder werden bei Bedarf hinzugezogen.
Erstmalig nahmen sowohl zwei Bordellbetreiber als auch eine Hauseigentümerin aus der
Antoniusstraße an einer Sitzung teil, was von allen Beteiligten sehr begrüßt wurde. Es fand ein
konstruktiver Austausch statt.
Es wurde abgesprochen, dass ein Hinzuziehen weiterer Betreiber und Eigentümer erstrebenswert ist.
Verhinderung von Zuhälterei
Es ist das erklärte gemeinsame Ziel, zumindest in den Häusern Zuhälterei zu verhindern. Die
anwesenden Betreiber haben zu diesem Zweck Personal eingestellt, welches verhindern soll, dass die
Zuhälter in die Häuser gehen und die Frauen dort bedrohen. Ein wichtiger Schritt zur Unterstützung
dieser Bestrebungen könnte die Sperrung der Antoniusstraße für den öffentlichen Verkehr sein. So
könnte verhindert werden, dass Zuhälter mit ihren Fahrzeugen die Straße nutzen, um vor den
Häusern die Frauen zu überwachen und unter Druck zu setzen sowie vor Ort in den Autos zu
übernachten. Eine mechanische Sperre müsste so gestaltet sein, dass sie von der Polizei schnell
entfernt werden kann und Vandalismus standhält.
Auch die Frage der Mindeststandards wurde in diesem Kreis erörtert, wird im Übrigen aber auch im
Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zu beantworten sein. Die Standards in den Häusern
sind sehr unterschiedlich. Die anwesenden Betreiber gaben an, ihre Häuser gut saniert zu haben.
Anlässlich einer Begehung wird der Runde Tisch sich davon überzeugen.
Der Runde Tisch ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verbesserung der baulichen
Rahmenbedingungen im Wesentlichen von drei Faktoren abhängt:
1.
Planungssicherheit für die Eigentümer aufgrund klarer politischer Beschlüsse
2.
Abschluss langfristiger Mietverträge mit den Betreibern
3.
Gespräche mit den Eigentümern zur Notwendigkeit der Einhaltung von
Mindeststandards im beiderseitigen Interesse
Vorlage Dez II/0007/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 2/3
Erarbeitung eines Beratungsangebotes:
Es wird auf der Basis des Handlungskonzeptes des Runden Tisches ein Leistungskatalog erarbeitet.
Die Anforderungen wurden in der Sitzung abgestimmt. Der Leistungskatalog wird potentiellen Trägern
einer Beratungsstelle vorgelegt, damit diese ein konkretes Angebot erarbeiten können.
Ausblick
Nach den Sommerferien werden die bis dahin erzielten Ergebnisse dem Runden Tisch vorgestellt.
Dies gilt entsprechend in Bezug auf die baurechtlichen und ordnungsrechtlichen Fragen etwa
hinsichtlich der Errichtung eines Laufhauses und weiterer Sanierungsmöglichkeiten.
Weiterer Bericht erfolgt mündlich.
Vorlage Dez II/0007/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
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