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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
114770.pdf
Größe
303 kB
Erstellt
14.05.13, 12:00
Aktualisiert
26.02.18, 15:46

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Personal und Organisation Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0256/WP16 öffentlich 14.05.2013 FB 50 / FB 11 Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums Beratungsfolge: TOP: _ Datum Gremium Kompetenz 04.06.2013 05.06.2013 26.06.2013 27.06.2013 03.07.2013 03.07.2013 KJA INT SchA SGA PVA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Kinder- und Jugendausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Integrationsrat dem Rat der Stadt Aachen, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie dem Rat der Stadt Aachen, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen a) die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen und b) die Einrichtung der in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen zusätzlichen 2,5 Planstellen im FB 50 im Stellenplan 2014 vorzusehen. Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.09.2013 Seite: 1/8 Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen a) die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen und b) die Einrichtung der in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen zusätzlichen 2,5 Planstellen im FB 50 im Stellenplan 2014 vorzusehen. In Vertretung ( Prof. Dr. Sicking ) Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.09.2013 Seite: 2/8 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamt- bedarf bedarf (alt) 20xx ff. (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2013 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2014 ff. 2013 2014 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 46.250 333.000 333.000 0 0 0 61.000 438.150 438.150 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 -14.750 - 105.150 - 105.150 0 0 Personal-/ *) Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun - 14.750 -105.150 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g *) zusätzlich 9.700 x 3 = 29.100 für die Einrichtung der Arbeitsplätze durch B17 und FB 11/4 . Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.09.2013 Seite: 3/8 Erläuterungen: 1. Entwicklung In den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses vom 27.03.2012, des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 26.04.2012 sowie des Integrationsrates vom 09.05.2012 haben sich die jeweiligen Gremien für die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Förderrichtlinien des Landes (Anlage 1) und des bestehenden städtischen Integrationskonzeptes die Beantragung der Förderung eines Integrationszentrums vorzunehmen. In Zusammenarbeit zwischen FB 45 und FB 50 wurde daher zunächst ein Kooperationsmodell entwickelt, welches eine „nur“ virtuelle Bündelung der Aufgabenfelder bei weiterer räumlicher Trennung der Organisationseinheiten vorsah. Dieser Ansatz beruhte auf der Annahme, dass die bisher getrennt wahrgenommenen Aufgabenfelder rund um Integration aufgrund der jeweils eigenen Vernetzung möglichst auch dort belassen werden sollten. Diese Idee eines Kooperationsmodells musste jedoch zwischenzeitlich verworfen werden, nachdem die Ansprechpartner der Landes-RAA in einem gemeinsamen Termin mit den betroffenen Fachbereichen die Idee als nicht förderfähig eingestuft haben. Wesentlicher Grund für die abschlägige Einschätzung ist die Notwendigkeit der Ansiedlung des Integrationszentrums in einem Ressort (= Dezernat). Darüber hinaus ließen die im weiteren Verlauf gewonnenen Erkenntnisse letzten Endes nur eine gebündelte Aufgabenwahrnehmung an einer Stelle zu. 2. Aufgabenprofil und Positionierung eines Kommunalen Integrationszentrums In § 7 des Teilhabe- und Integrationsgesetz wird deutlich, dass die Kommunalen Integrationszentren die beiden Strategien „Integration durch Bildung“ einerseits und „Integration als kommunale Querschnittsaufgabe“ andererseits zusammenführen. Die Kommunalen Integrationszentren sollen das in langjähriger Arbeit erworbene Knowhow der RAA mit dem Erfahrungswissen, das im Bereich der Projekte des KOMM-IN-Programms, also insbesondere mit kommunaler Vernetzungsarbeit erworben worden ist, verbinden. Die relevanten Aufgabenfelder sind bislang in zwei verschiedenen Dezernaten angesiedelt: während die allgemeine Integrationsarbeit bislang inhaltlich dem FB 50 zugeordnet ist, fällt insb. die Unterstützung und Beratung von Schulen, Eltern und Jugendlichen in den Zuständigkeitsbereich der bisherigen RAA innerhalb des FB 45. Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.09.2013 Seite: 4/8 Schwerpunktmäßig sollen die Kommunalen Integrationszentren systemische Organisationsberatung und Unterstützung anbieten, örtliche Integrationsangebote koordinieren, lokale Netzwerke weiter entwickeln und neue Projekte und Maßnahmen initiieren. Sie sollen dabei mit den Akteuren der Integrationsarbeit vor Ort und in der Region und mit Migrantenselbstorganisationen zusammenarbeiten. Gefordert sind mithin eine breit angelegte Beratungstätigkeit der Kommunalen Integrationszentren und die konzeptionelle Arbeit in kommunalen Handlungsfeldern, die für Integrationsfragen von Bedeutung sind. Um dieser Querschnittsaufgabe gerecht zu werden, wird die Anbindung des kommunalen Integrationszentrums im FB 50 erfolgen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Integrationskonzeptes. 3. Organisations- u. Umsetzungskonzept des Kommunalen Integrationszentrums in Aachen 3.1 Ist- Zustand (vorhandene Ressourcen): Bislang sind die folgenden Organisationseinheiten mit ihren jeweiligen Aufgabenschwerpunkten getrennt voneinander angesiedelt: Integrationsbeauftragte mit dem Team Integration (bislang Stabstelle Integration): Durch das Team Integration wird das Thema Integration in seiner Gesamtheit in den Blick genommen, wobei die Vernetzung und Koordination aller Akteure und Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Verwaltung einen maßgeblichen Anteil hat. Neben diversen Arbeitskreisen, wie dem „Netzwerk Integration“, ist diese Organisationseinheit Kooperationspartner zahlreicher Institutionen, sobald dort richtungsweisende Entscheidungen vorbereitet werden. Gemeinsam mit den diversen Partnern wurde auch das bestehende Integrationskonzept entwickelt. Das Team Integration steuert die Umsetzung und Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes und trägt zu einem koordinierten Handeln der Akteure der Integration bei. Im Team Integration stellt die Geschäftsstelle des Integrationsrates den regen Austausch der Verwaltung mit dem Integrationsrat sicher. Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA): Aufgabe der RAA ist es, Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Das bisherige Team RAA ist derzeit Teil der Abteilung Pädagogische Dienste (FB 45/500) innerhalb des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule. Zu dieser Einrichtung gehören neben der RAA der Schulpsychologische Dienst, die Jugendberufshilfe, das Medienzentrum sowie die Schulsozialarbeit. In der täglichen Arbeit haben diese Teams zahlreiche fachliche Überschneidungs- und Berührungspunkte. Ein entsprechender Austausch ist erforderlich. Die Förderung der RAA läuft mit Schuljahresende 2012/2013 aus und wird durch die zu beantragende Förderung des Kommunalen Integrationszentrums ersetzt. Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.09.2013 Seite: 5/8 Nadelfabrik: Die Nadelfabrik ist zum 01.01.2013 organisatorisch in den FB 50 verlagert worden. Die Nadelfabrik visualisiert und verortet das zunächst einmal abstrakt erscheinende Thema Integration in einem Gebäude und macht es damit konkret wahrnehmbar. Die integrationsfördernden Angebote der Mieter werden im Rahmen des Nutzungskonzeptes durch Veranstaltungen des FB 50 unterstützt und ergänzt. Mittels Ausstellungen, Konzerten, Lesungen, Vorträgen, Diskussionsveranstaltungen u.v.m. soll die Nadelfabrik zur Marke werden, die von der Bevölkerung als ein leicht zugänglicher, kompetenter, innovativer Ort der Begegnung, Bildung und auch Unterhaltung wahrgenommen wird. Damit sollen auch Menschen an das Thema Integration herangeführt werden, die hiermit bislang noch keine oder wenige Berührungspunkte hatten. 3.2 Soll- Zustand (konzeptionelle Überlegungen mit Organisationsvorschlag) Gemäß der o.a. Ausführungen zu einer organisatorisch und strategisch- inhaltlich sinnvollen Ansiedlung des Kommunalen Integrationszentrums innerhalb der bestehenden Verwaltungsstrukturen der Stadt Aachen sollen die drei aufgeführten Organisationseinheiten im Fachbereich Soziales und Integration (FB50) zusammengeführt werden. Künftig sollen das bisherige Team Integration und die bisherige RAA das neue Kommunale Integrationszentrum (FB 50/410) bilden. Die Nadelfabrik als Ort der Begegnung und den veranstaltungstechnischen Schwerpunkten zum Thema Integration soll organisatorisch ein Team Nadelfabrik (FB 50/420) bilden. Daneben sollen die bisherigen Mitarbeiter/-innen der Stabstelle Sozialplanung künftig als Team Sozialplanung (FB 50/430) in die Linienorganisation eingebunden werden, da durch die personelle Ausweitung der Stabstellencharakter nicht mehr gegeben ist. Die bislang direkt der Fachbereichsleitung unterstellten o.a. Mitarbeiter/-innen sollen aufgrund der ausgeweiteten Führungsspanne und inhaltlichen Themenstellung unter Bildung einer neuen Abteilung FB 50/400 und der Schaffung einer zusätzlichen Planstelle (Abteilungsleitung) zusammengeführt werden. Das Team „Kommunales Integrationszentrum“ wird gemäß dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (TIntG) zum 01.08.2013 gebildet aus: - den MitarbeiterInnen der ehemaligen RAA des FB 45 (Aufgaben nach § 7Abs.1 Ziff.1 TIntG) - den MitarbeiterInnen des ehemaligen „Team Integration“ (Aufgaben nach § 7Abs.1 Ziff.2 TIntG) - der Integrationsbeauftragten - 1,5 neu einzurichtenden Stellen zur Bewältigung der zusätzliche Aufgaben nach § 7 TIntG, insbesondere zur Erarbeitung, Entwicklung, Umsetzung sowie Evaluation der inhaltlichen Schwerpunktthemen gem. Ziff. 4 der „Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren“. Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.09.2013 Seite: 6/8 Die innere Struktur des neuen Teams Kommunales Integrationszentrum bleibt einem gesonderten Umsetzungsprozess unter Beteiligung des FB 11 und des Personalrates vorbehalten, nachdem auch die Rahmenbedingungen der finanziellen Förderung mit dem Land geklärt sind. Durch die Schaffung der neuen Organisationseinheit wird die Bildungsarbeit als zentrale Aufgabe der Integration sinnvoll in das Gesamtgefüge der kommunalen Integrationsaufgaben eingebettet. Die Schnittstellen zur Erwachsenenbildung, alltagsorientierten Sprachkursen Bildungserstberatung werden diesbezüglich in den Blick genommen. So kann und der die bewährte pädagogische Arbeit nicht nur fortgesetzt, sondern gestärkt werden. Die Verwaltung wird dabei ein besonderes Augenmerk auf die Schnittstelle zwischen Kommunalem Integrationszentrum und der Pädagogischen Abteilung des FB 45 richten. Die bisherige gute Zusammenarbeit soll erhalten bleiben. Auf die in der Anlage dargestellte geplante Struktur (Anlage2) wird verwiesen. Sie ist Resultat zahlreicher verwaltungsinterner Abstimmungen und Gespräche sowie des Austausches mit externen Experten. Die Nadelfabrik als Haus der Identität und Integration soll künftig der Standort des Kommunalen Integrationszentrums sein. Eine enge inhaltliche Zusammenarbeit der Teams „Nadelfabrik“ und „Kommunales Integrationszentrum“ ist geplant. Die Integrationsarbeit kann mit Hilfe der Strukturen und der räumlichen Kapazitäten des Hauses unter Einbeziehung des Kennedyparks, insbesondere der Bühne, neue Impulse erfahren. Es können durch unterschiedlichste Veranstaltungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund auf die zahlreichen Facetten der Integrationsproblematik aufmerksam gemacht und „ins Boot geholt“ werden, insbesondere bei der Beseitigung der Barrieren, die jeder aufgrund seiner persönlichen Lebensgeschichte mitbringt. Eine räumliche Verortung der MitarbeiterInnen im Gebäude Nadelfabrik wird sukzessive entsprechend der freiwerdenden räumlichen Kapazitäten vorgenommen. 4. Künftige Förderung des Kommunalen Integrationszentrums: Für die RAA wurden bislang Förderzuwendungen in Höhe von 59.000 € pro Jahr bewilligt. Der Förderzeitraum endet zum 31.07.2013. Durch die bisherige Förderung ist keine Deckung der Personalkosten gegeben. Folglich ist die Stadt Aachen bereits jetzt an der Finanzierung der Personalkosten beteiligt. Auch durch die neue Förderrichtlinie wird sich diesbezüglich grundsätzlich keine Änderung ergeben. Gem. Ziff. 5.4 der Förderrichtlinie werden gefördert: 2,0 Dipl.- SozialpädagogInnen 1,5 VerwaltungsmitarbeiterInnen: Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen 100.000 € (bisher 59.000 €) 70.000 € Ausdruck vom: 02.09.2013 Seite: 7/8 Der Umfang der Festbetragsfinanzierung beträgt je 50.000 € für die beiden sozialpädagogischen Fachkräfte, 50.000 € für eine Verwaltungsfachkraft sowie 20.000 € für eine Verwaltungsassistenz. Das Kommunale Integrationszentrum kann somit mit insg. 170.000 € pro Jahr gefördert werden. Dies ist bei weitem nicht als personalkostendeckend zu betrachten. Es ergibt sich jedoch in der direkten Gegenüberstellung zur bisherigen Förderung der RAA ein erhöhter Förderbetrag von ca. 111.000 € jährlich (59.000 € vs. 170.000 €), der für das mit den neu hinzukommenden Aufgaben beschäftigte Personal (Aufgaben nach § 7 TIntG) anteilig angerechnet werden kann. Für die zusätzlich einzurichtende Abteilungsleitungsfunktion entstehen vorbehaltlich der noch durchzuführenden abschließenden Bewertung Personalkosten in Höhe der Entgeltgruppe 12 bzw. 13 TVöD. Es ist beabsichtigt den Personalrat der Allgemeinen Verwaltung in seiner Sitzung am 23.05.2013 an der organisatorischen Veränderung im Rahmen des LPVG NRW zu beteiligen. Anlage/n: Anlage 1) Richtlinie zur Förderung Kommunaler Integrationszentren Anlage 2) geplante Struktur FB 50 Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 02.09.2013 Seite: 8/8 Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540 - recht.nrw.de Seite 1 von 3 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540 26 Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.6.2012 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO für Zuwendungen an Gemeinden (GV) – (VVG) Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für kommunale Integrationszentren (BASS 12 – 21). 1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden Kommunale Integrationszentren durch Personalkostenzuschüsse. 3 Zuwendungsempfänger Kreise und kreisfreie Städte 4 Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungsvoraussetzung ist - das Vorliegen eines vom Kreistag nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen des Kreises bzw. vom Rat der Stadt verabschiedeten Integrationskonzepts, - die Selbstverpflichtung über eine regelmäßige im Zwei-Jahres-Turnus erfolgende Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte in Abstimmung mit den örtlichen Akteuren der Integrationsarbeit, - die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, - die Übernahme der Verwaltungskosten einschließlich der Reisekosten, - die Übernahme der Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie für Projektmittel, - die Mitwirkung an dem durch das von den zuständigen Ministerien vorgegebene Förderprogrammcontrolling und ggf. wissenschaftlichen Begleituntersuchungen sowie - die Mitwirkung an einem überregionalen Erfahrungstransfer im Rahmen des Verbundes der kommunalen Integrationszentren. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendungsart mhtml:file://P:\Ausschüsse\SID\2013\2013-06-27\Einladung\TOP 1- Anlage 1 Richtli... 13.05.2013 Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540 - recht.nrw.de Seite 2 von 3 Projektförderung 5.2 Finanzierungsart Festbetragsfinanzierung 5.3 Form der Zuwendung Zuweisung 5.4 Bemessungsgrundlage Bemessung der Förderung sind die tatsächlichen Ausgaben für bis zu 3,5 Personalstellen, davon zwei Stellen für die (sozial)pädagogische Begleitung und 1,5 Stellen für die Angehörigen der allgemeinen inneren kommunalen Verwaltung. Der Umfang der Festbetragsfinanzierung beträgt je 50.000 Euro für zwei sozialpädagogische Fachkräfte und eine Verwaltungsfachkraft sowie 20.000 Euro für 0,5 Verwaltungsassistenz, insgesamt somit 170.000 Euro/Jahr. Bei Stellenvakanzen vermindern sich die Jahresfestbeträge entsprechend. Abweichend von Nummer 2.4 VVG dürfen bis zu 100 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Landesmitteln bereitgestellt werden.. 6 Verfahren 6.1 Antragsverfahren Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres nach dem Muster der Anlage 1 bei der Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 36, Kompetenzzentrum für Integration - zu stellen. Bei Erstantragstellung sind das vom Rat der Stadt bzw. vom Kreistag verabschiedete Integrationskonzept und eine Aufstellung der inhaltlichen Schwerpunkte des ersten Zweijahreszeitraums beizufügen. 6.2 Bewilligungsverfahren Die Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Zuwendung erfolgt nach dem Muster der Anlage 2. 6.3 Auszahlungsverfahren Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung gemäß Nummer 7.4 VVG zu § 44 LHO anteilig zum 1.5. und 1.10. des jeweiligen Jahres. Die Nummern 1.4, 5.4, 9.3.1, 9.5, Satz 1 ANBest-G finden keine Anwendung. 6.4 Verwendungsnachweis Mit dem Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, in welchem Umfang die Landeszuwendung tatsächlich verwendet worden ist. Die verpflichtende Teilnahme am Förderprogramm-Controlling ersetzt den Sachbericht. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens drei Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes vorzulegen Die Nummern 7.2 Satz 1 und 7.3 ANBest-G finden insoweit keine Anwendung. 7 Inkrafttreten mhtml:file://P:\Ausschüsse\SID\2013\2013-06-27\Einladung\TOP 1- Anlage 1 Richtli... 13.05.2013 Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540 - recht.nrw.de Seite 3 von 3 Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2012 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. - MBl. NRW. 2012 S.537 Daten und Software sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Publikation: die Redaktion im Ministerium für Inneres und Kommunales NRW. mhtml:file://P:\Ausschüsse\SID\2013\2013-06-27\Einladung\TOP 1- Anlage 1 Richtli... 13.05.2013 FB 50 mit Integrationszentrum FB-Leitung 50/000 Zentrale Dienste Leitstelle „Älter werden in Aachen“ Leitstelle „Menschen mit Behinderungen Leistungen bei Übergangseinrichtungen Einkommensdefiziten und -Wohnungen 50/200 50/300 50/100 Fachbereich Soziales und Integration, FB 50/000, 15. Mai 2013 Integration, NaFa, Sozialplanung, sozialräumliche Strukturen 50/400 FB 50 mit Integrationszentrum Integration, NAFA Sozialplanung sozialräumliche Strukturen 50/400 Kommunales Integrationszentrum 50/410 Fachbereich Soziales und Integration, FB 50/000, 15.Mai 2013 Sozialplanung, Nadelfabrik 50/420 sozialräumliche Strukturen 50/430 FB 50 mit Integrationszentrum Kommunales Integrationszentrum (Leitung) § 7 Abs. 1 Ziff. 1 TIntG § 7 Abs. 1 Ziff. 2 TIntG - 2 Lehrerinnen (Land) - 1 Sozialarbeiterin - 2,5 Sozialpädagogen/innen - 4,5 Sachbearbeitung - ½ Assistenz Neu: 1/2 Assistenz, 1 Sachbearbeitung Fachbereich Soziales und Integration, FB 50/000, 15.Mai 2013