Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114770.pdf
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303 kB
Erstellt
14.05.13, 12:00
Aktualisiert
26.02.18, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Personal und Organisation
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0256/WP16
öffentlich
14.05.2013
FB 50 / FB 11
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Beratungsfolge:
TOP: _
Datum
Gremium
Kompetenz
04.06.2013
05.06.2013
26.06.2013
27.06.2013
03.07.2013
03.07.2013
KJA
INT
SchA
SGA
PVA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Kinder- und Jugendausschuss dem Rat der Stadt
Aachen, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Integrationsrat dem Rat der Stadt Aachen, die
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
dem Rat der Stadt Aachen, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu
beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der
Stadt Aachen
a) die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen und
b) die Einrichtung der in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen zusätzlichen 2,5 Planstellen im FB 50
im Stellenplan 2014 vorzusehen.
Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 1/8
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt Aachen
a) die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen und
b) die Einrichtung der in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen zusätzlichen 2,5 Planstellen im FB 50
im Stellenplan 2014 vorzusehen.
In Vertretung
( Prof. Dr. Sicking )
Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 2/8
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
20xx ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2014 ff.
2013
2014 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
46.250
333.000
333.000
0
0
0
61.000
438.150
438.150
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
-14.750
- 105.150
- 105.150
0
0
Personal-/
*) Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
- 14.750
-105.150
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
*) zusätzlich 9.700 x 3 = 29.100 für die Einrichtung der Arbeitsplätze durch B17 und FB 11/4 .
Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
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Erläuterungen:
1. Entwicklung
In den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses vom 27.03.2012,
des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 26.04.2012 sowie des
Integrationsrates vom 09.05.2012 haben sich die jeweiligen Gremien für die Einrichtung eines
Kommunalen Integrationszentrums ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage
der Förderrichtlinien des Landes (Anlage 1) und des bestehenden städtischen Integrationskonzeptes
die Beantragung der Förderung eines Integrationszentrums vorzunehmen.
In Zusammenarbeit zwischen FB 45 und FB 50 wurde daher zunächst ein Kooperationsmodell
entwickelt, welches eine „nur“ virtuelle Bündelung der Aufgabenfelder bei weiterer räumlicher
Trennung der Organisationseinheiten vorsah. Dieser Ansatz beruhte auf der Annahme, dass die
bisher getrennt wahrgenommenen Aufgabenfelder rund um Integration aufgrund der jeweils eigenen
Vernetzung möglichst auch dort belassen werden sollten. Diese Idee eines Kooperationsmodells
musste jedoch zwischenzeitlich verworfen werden, nachdem die Ansprechpartner der Landes-RAA in
einem gemeinsamen Termin mit den betroffenen Fachbereichen die Idee als nicht förderfähig
eingestuft haben. Wesentlicher Grund für die abschlägige Einschätzung ist die Notwendigkeit der
Ansiedlung des Integrationszentrums in einem Ressort (= Dezernat).
Darüber hinaus ließen die im weiteren Verlauf gewonnenen Erkenntnisse letzten Endes nur eine
gebündelte Aufgabenwahrnehmung an einer Stelle zu.
2. Aufgabenprofil und Positionierung eines Kommunalen Integrationszentrums
In § 7 des Teilhabe- und Integrationsgesetz wird deutlich, dass die Kommunalen Integrationszentren
die beiden Strategien „Integration durch Bildung“ einerseits und „Integration als kommunale
Querschnittsaufgabe“ andererseits zusammenführen. Die Kommunalen Integrationszentren sollen das
in langjähriger Arbeit erworbene Knowhow der RAA mit dem Erfahrungswissen, das im Bereich der
Projekte des KOMM-IN-Programms, also insbesondere mit kommunaler Vernetzungsarbeit erworben
worden ist, verbinden.
Die relevanten Aufgabenfelder sind bislang in zwei verschiedenen Dezernaten angesiedelt: während
die allgemeine Integrationsarbeit bislang inhaltlich dem FB 50 zugeordnet ist, fällt insb. die
Unterstützung und Beratung von Schulen, Eltern und Jugendlichen in den Zuständigkeitsbereich der
bisherigen RAA innerhalb des FB 45.
Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 4/8
Schwerpunktmäßig sollen die Kommunalen Integrationszentren systemische Organisationsberatung
und Unterstützung anbieten, örtliche Integrationsangebote koordinieren, lokale Netzwerke weiter
entwickeln und neue Projekte und Maßnahmen initiieren. Sie sollen dabei mit den Akteuren der
Integrationsarbeit
vor
Ort
und
in
der
Region
und
mit
Migrantenselbstorganisationen
zusammenarbeiten. Gefordert sind mithin eine breit angelegte Beratungstätigkeit der Kommunalen
Integrationszentren und die konzeptionelle Arbeit in kommunalen Handlungsfeldern, die für
Integrationsfragen von Bedeutung sind.
Um dieser Querschnittsaufgabe gerecht zu werden, wird die Anbindung des kommunalen
Integrationszentrums im FB 50 erfolgen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt auf der Grundlage des
vom Rat beschlossenen Integrationskonzeptes.
3. Organisations- u. Umsetzungskonzept des Kommunalen Integrationszentrums in Aachen
3.1 Ist- Zustand (vorhandene Ressourcen):
Bislang sind die folgenden Organisationseinheiten mit ihren jeweiligen Aufgabenschwerpunkten
getrennt voneinander angesiedelt:
Integrationsbeauftragte mit dem Team Integration (bislang Stabstelle Integration):
Durch das Team Integration wird das Thema Integration in seiner Gesamtheit in den Blick genommen,
wobei die Vernetzung und Koordination aller Akteure und Aktivitäten innerhalb und außerhalb der
Verwaltung einen maßgeblichen Anteil hat. Neben diversen Arbeitskreisen, wie dem „Netzwerk
Integration“, ist diese Organisationseinheit Kooperationspartner zahlreicher Institutionen, sobald dort
richtungsweisende Entscheidungen vorbereitet werden. Gemeinsam mit den diversen Partnern wurde
auch das bestehende Integrationskonzept entwickelt. Das Team Integration steuert die Umsetzung
und Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes und trägt zu einem koordinierten Handeln der
Akteure der Integration bei. Im Team Integration stellt die Geschäftsstelle des Integrationsrates den
regen Austausch der Verwaltung mit dem Integrationsrat sicher.
Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
(RAA):
Aufgabe der RAA ist es, Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von
Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen, um
die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Das
bisherige Team RAA ist derzeit Teil der Abteilung Pädagogische Dienste (FB 45/500) innerhalb des
Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule. Zu dieser Einrichtung gehören neben der RAA der
Schulpsychologische Dienst, die Jugendberufshilfe, das Medienzentrum sowie die Schulsozialarbeit.
In der täglichen Arbeit haben diese Teams zahlreiche fachliche Überschneidungs- und
Berührungspunkte. Ein entsprechender Austausch ist erforderlich. Die Förderung der RAA läuft mit
Schuljahresende 2012/2013 aus und wird durch die zu beantragende Förderung des Kommunalen
Integrationszentrums ersetzt.
Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
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Nadelfabrik:
Die Nadelfabrik ist zum 01.01.2013 organisatorisch in den FB 50 verlagert worden. Die Nadelfabrik
visualisiert und verortet das zunächst einmal abstrakt erscheinende Thema Integration in einem
Gebäude und macht es damit konkret wahrnehmbar. Die integrationsfördernden Angebote der Mieter
werden im Rahmen des Nutzungskonzeptes durch Veranstaltungen des FB 50 unterstützt und
ergänzt. Mittels Ausstellungen, Konzerten, Lesungen, Vorträgen, Diskussionsveranstaltungen u.v.m.
soll die Nadelfabrik zur Marke werden, die von der Bevölkerung als ein leicht zugänglicher,
kompetenter, innovativer Ort der Begegnung, Bildung und auch Unterhaltung wahrgenommen wird.
Damit sollen auch Menschen an das Thema Integration herangeführt werden, die hiermit bislang noch
keine oder wenige Berührungspunkte hatten.
3.2 Soll- Zustand (konzeptionelle Überlegungen mit Organisationsvorschlag)
Gemäß der o.a. Ausführungen zu einer organisatorisch und strategisch- inhaltlich sinnvollen
Ansiedlung des Kommunalen Integrationszentrums innerhalb der bestehenden Verwaltungsstrukturen
der Stadt Aachen sollen die drei aufgeführten Organisationseinheiten im Fachbereich Soziales und
Integration (FB50) zusammengeführt werden.
Künftig sollen das bisherige Team Integration und die bisherige RAA das neue Kommunale
Integrationszentrum (FB 50/410) bilden.
Die Nadelfabrik als Ort der Begegnung und den veranstaltungstechnischen Schwerpunkten zum
Thema Integration soll organisatorisch ein Team Nadelfabrik (FB 50/420) bilden.
Daneben sollen die bisherigen Mitarbeiter/-innen der Stabstelle Sozialplanung künftig als Team
Sozialplanung (FB 50/430) in die Linienorganisation eingebunden werden, da durch die personelle
Ausweitung der Stabstellencharakter nicht mehr gegeben ist.
Die bislang direkt der Fachbereichsleitung unterstellten o.a. Mitarbeiter/-innen sollen aufgrund der
ausgeweiteten Führungsspanne und inhaltlichen Themenstellung unter Bildung einer neuen Abteilung
FB 50/400 und der Schaffung einer zusätzlichen Planstelle (Abteilungsleitung) zusammengeführt
werden.
Das Team „Kommunales Integrationszentrum“ wird gemäß dem Gesetz zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (TIntG) zum 01.08.2013 gebildet
aus:
- den MitarbeiterInnen der ehemaligen RAA des FB 45 (Aufgaben nach § 7Abs.1 Ziff.1 TIntG)
- den MitarbeiterInnen des ehemaligen „Team Integration“ (Aufgaben nach § 7Abs.1 Ziff.2 TIntG)
- der Integrationsbeauftragten
- 1,5 neu einzurichtenden Stellen zur Bewältigung der zusätzliche Aufgaben nach § 7 TIntG,
insbesondere
zur
Erarbeitung,
Entwicklung,
Umsetzung
sowie
Evaluation
der
inhaltlichen
Schwerpunktthemen gem. Ziff. 4 der „Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren“.
Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
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Die innere Struktur des neuen Teams Kommunales Integrationszentrum bleibt einem gesonderten
Umsetzungsprozess unter Beteiligung des FB 11 und des Personalrates vorbehalten, nachdem auch
die Rahmenbedingungen der finanziellen Förderung mit dem Land geklärt sind.
Durch die Schaffung der neuen Organisationseinheit wird die Bildungsarbeit als zentrale Aufgabe der
Integration sinnvoll in das Gesamtgefüge der kommunalen Integrationsaufgaben eingebettet. Die
Schnittstellen
zur
Erwachsenenbildung,
alltagsorientierten
Sprachkursen
Bildungserstberatung werden diesbezüglich in den Blick genommen. So kann
und
der
die bewährte
pädagogische Arbeit nicht nur fortgesetzt, sondern gestärkt werden. Die Verwaltung wird dabei ein
besonderes Augenmerk auf die Schnittstelle zwischen Kommunalem Integrationszentrum und der
Pädagogischen Abteilung des FB 45 richten. Die bisherige gute Zusammenarbeit soll erhalten bleiben.
Auf die in der Anlage dargestellte geplante Struktur (Anlage2) wird verwiesen. Sie ist Resultat
zahlreicher verwaltungsinterner Abstimmungen und Gespräche sowie des Austausches mit externen
Experten.
Die Nadelfabrik als Haus der Identität und Integration soll künftig der Standort des Kommunalen
Integrationszentrums sein. Eine enge inhaltliche Zusammenarbeit der Teams „Nadelfabrik“ und
„Kommunales Integrationszentrum“ ist geplant. Die Integrationsarbeit kann mit Hilfe der Strukturen
und der räumlichen Kapazitäten des Hauses unter Einbeziehung des Kennedyparks, insbesondere
der Bühne, neue Impulse erfahren. Es können durch unterschiedlichste Veranstaltungen Menschen
mit und ohne Migrationshintergrund auf die zahlreichen Facetten der Integrationsproblematik
aufmerksam gemacht und „ins Boot geholt“ werden, insbesondere bei der Beseitigung der Barrieren,
die jeder aufgrund seiner persönlichen Lebensgeschichte mitbringt.
Eine räumliche Verortung der MitarbeiterInnen im Gebäude Nadelfabrik wird sukzessive entsprechend
der freiwerdenden räumlichen Kapazitäten vorgenommen.
4. Künftige Förderung des Kommunalen Integrationszentrums:
Für die RAA wurden bislang Förderzuwendungen in Höhe von 59.000 € pro Jahr bewilligt. Der
Förderzeitraum endet zum 31.07.2013.
Durch die bisherige Förderung ist keine Deckung der Personalkosten gegeben. Folglich ist die Stadt
Aachen bereits jetzt an der Finanzierung der Personalkosten beteiligt.
Auch durch die neue Förderrichtlinie wird sich diesbezüglich grundsätzlich keine Änderung ergeben.
Gem. Ziff. 5.4 der Förderrichtlinie werden gefördert:
2,0 Dipl.- SozialpädagogInnen
1,5 VerwaltungsmitarbeiterInnen:
Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen
100.000 €
(bisher 59.000 €)
70.000 €
Ausdruck vom: 02.09.2013
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Der Umfang der Festbetragsfinanzierung beträgt je 50.000 € für die beiden sozialpädagogischen
Fachkräfte, 50.000 € für eine Verwaltungsfachkraft sowie 20.000 € für eine Verwaltungsassistenz.
Das Kommunale Integrationszentrum kann somit mit insg. 170.000 € pro Jahr gefördert werden. Dies
ist bei weitem nicht als personalkostendeckend zu betrachten.
Es ergibt sich jedoch in der direkten Gegenüberstellung zur bisherigen Förderung der RAA ein
erhöhter Förderbetrag von ca. 111.000 € jährlich (59.000 € vs. 170.000 €), der für das mit den neu
hinzukommenden Aufgaben beschäftigte Personal (Aufgaben nach § 7 TIntG) anteilig angerechnet
werden kann.
Für die zusätzlich einzurichtende Abteilungsleitungsfunktion entstehen vorbehaltlich der noch
durchzuführenden abschließenden Bewertung Personalkosten in Höhe der Entgeltgruppe 12 bzw. 13
TVöD.
Es ist beabsichtigt den Personalrat der Allgemeinen Verwaltung in seiner Sitzung am 23.05.2013 an
der organisatorischen Veränderung im Rahmen des LPVG NRW zu beteiligen.
Anlage/n:
Anlage 1) Richtlinie zur Förderung Kommunaler Integrationszentren
Anlage 2) geplante Struktur FB 50
Vorlage FB 50/0256/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2013
Seite: 8/8
Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540 - recht.nrw.de
Seite 1 von 3
Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540
26
Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 25.6.2012
1
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1
Das Land gewährt nach § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und
Integration in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der
Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO für Zuwendungen an Gemeinden (GV) – (VVG) Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für kommunale Integrationszentren (BASS 12 – 21).
1.2
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet
aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Kommunale Integrationszentren durch Personalkostenzuschüsse.
3
Zuwendungsempfänger
Kreise und kreisfreie Städte
4
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsvoraussetzung ist
- das Vorliegen eines vom Kreistag nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen des
Kreises bzw. vom Rat der Stadt verabschiedeten Integrationskonzepts,
- die Selbstverpflichtung über eine regelmäßige im Zwei-Jahres-Turnus erfolgende Festlegung
inhaltlicher Schwerpunkte in Abstimmung mit den örtlichen Akteuren der Integrationsarbeit,
- die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten,
- die Übernahme der Verwaltungskosten einschließlich der Reisekosten,
- die Übernahme der Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie für Projektmittel,
- die Mitwirkung an dem durch das von den zuständigen Ministerien vorgegebene
Förderprogrammcontrolling und ggf. wissenschaftlichen Begleituntersuchungen sowie
- die Mitwirkung an einem überregionalen Erfahrungstransfer im Rahmen des Verbundes der
kommunalen Integrationszentren.
5
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
5.1
Zuwendungsart
mhtml:file://P:\Ausschüsse\SID\2013\2013-06-27\Einladung\TOP 1- Anlage 1 Richtli... 13.05.2013
Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540 - recht.nrw.de
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Projektförderung
5.2
Finanzierungsart
Festbetragsfinanzierung
5.3
Form der Zuwendung
Zuweisung
5.4
Bemessungsgrundlage
Bemessung der Förderung sind die tatsächlichen Ausgaben für bis zu 3,5 Personalstellen, davon
zwei Stellen für die (sozial)pädagogische Begleitung und 1,5 Stellen für die Angehörigen der
allgemeinen inneren kommunalen Verwaltung.
Der Umfang der Festbetragsfinanzierung beträgt je 50.000 Euro für zwei sozialpädagogische
Fachkräfte und eine Verwaltungsfachkraft sowie 20.000 Euro für 0,5 Verwaltungsassistenz,
insgesamt somit 170.000 Euro/Jahr. Bei Stellenvakanzen vermindern sich die Jahresfestbeträge
entsprechend.
Abweichend von Nummer 2.4 VVG dürfen bis zu 100 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben aus
Landesmitteln bereitgestellt werden..
6
Verfahren
6.1
Antragsverfahren
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres nach
dem Muster der Anlage 1 bei der Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 36, Kompetenzzentrum für
Integration - zu stellen. Bei Erstantragstellung sind das vom Rat der Stadt bzw. vom Kreistag
verabschiedete Integrationskonzept und eine Aufstellung der inhaltlichen Schwerpunkte des ersten
Zweijahreszeitraums beizufügen.
6.2
Bewilligungsverfahren
Die Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Zuwendung erfolgt nach dem
Muster der Anlage 2.
6.3
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung gemäß Nummer 7.4 VVG zu § 44 LHO anteilig zum 1.5.
und 1.10. des jeweiligen Jahres. Die Nummern 1.4, 5.4, 9.3.1, 9.5, Satz 1 ANBest-G finden keine
Anwendung.
6.4
Verwendungsnachweis
Mit dem Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, in welchem Umfang die Landeszuwendung
tatsächlich verwendet worden ist. Die verpflichtende Teilnahme am Förderprogramm-Controlling
ersetzt den Sachbericht. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens drei Monate nach
Beendigung des Bewilligungszeitraumes vorzulegen
Die Nummern 7.2 Satz 1 und 7.3 ANBest-G finden insoweit keine Anwendung.
7
Inkrafttreten
mhtml:file://P:\Ausschüsse\SID\2013\2013-06-27\Einladung\TOP 1- Anlage 1 Richtli... 13.05.2013
Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.7.2012 Seite 527 bis 540 - recht.nrw.de
Seite 3 von 3
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2012 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2017 außer
Kraft.
- MBl. NRW. 2012 S.537
Daten und Software sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Verantwortlich für die
Publikation: die Redaktion im Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.
mhtml:file://P:\Ausschüsse\SID\2013\2013-06-27\Einladung\TOP 1- Anlage 1 Richtli... 13.05.2013
FB 50 mit Integrationszentrum
FB-Leitung
50/000
Zentrale Dienste
Leitstelle „Älter werden in
Aachen“
Leitstelle „Menschen mit
Behinderungen
Leistungen bei
Übergangseinrichtungen
Einkommensdefiziten
und -Wohnungen
50/200
50/300
50/100
Fachbereich Soziales und Integration, FB 50/000, 15. Mai 2013
Integration, NaFa,
Sozialplanung,
sozialräumliche
Strukturen
50/400
FB 50 mit Integrationszentrum
Integration, NAFA
Sozialplanung
sozialräumliche Strukturen
50/400
Kommunales
Integrationszentrum
50/410
Fachbereich Soziales und Integration, FB 50/000, 15.Mai 2013
Sozialplanung,
Nadelfabrik
50/420
sozialräumliche Strukturen
50/430
FB 50 mit Integrationszentrum
Kommunales Integrationszentrum
(Leitung)
§ 7 Abs. 1 Ziff. 1 TIntG
§ 7 Abs. 1 Ziff. 2 TIntG
- 2 Lehrerinnen (Land)
- 1 Sozialarbeiterin
- 2,5 Sozialpädagogen/innen - 4,5 Sachbearbeitung
- ½ Assistenz
Neu: 1/2 Assistenz, 1 Sachbearbeitung
Fachbereich Soziales und Integration, FB 50/000, 15.Mai 2013