Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114806.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
21.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0273/WP16
öffentlich
21.05.2013
45/200
Sachstand U3-Ausbau - Übergangslösungen zur Schaffung
weiterer U3 Plätze
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.06.2013
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
a. eine Notfall-Hotline einzurichten
b. Kindertagespflege von 500 auf 550 Plätze zu erweitern
c.
weitere Belegungen innerhalb des 10% Korridors vorzunehmen
d. eine zusätzliche U3 Gruppe im Auslagerungsstandort Pavillon-Kita Schagenstraße
einzurichten
e. mit der Prüfung des Standorts GGS Kronenberg
f.
mit der Prüfung, ob in weiteren Schulen die Möglichkeit für die Einrichtung von
Großtagespflegestellen besteht
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die aufgeführten Kriterien zur Vergabe der
freien U3 Plätze.
Vorlage FB 45/0273/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Es wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen. Die entstehenden zusätzlichen Aufwende
werden zu
100% durch vorhandene Aufwandspositionen gedeckt, so dass keine Mehrbelastung für den städtischen
Haushalt entsteht.
Da mehrere Positionen im Produkt 060101 betroffen sind, wird auf eine differenzierte Aufschlüsselung in
Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung verzichtet.
Die Deckung erfolgt innerhalb der betroffenen Produkte.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
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Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Trotz der guten Versorgungsquote von rund 37 % werden die verfügbaren Plätze am
01.08.2013 nicht reichen, um die Nachfrage nach U3 Plätzen in Aachen zu decken.
Grundlage dieser Prognose ist die Auswertung der Wartelisten nach Abschluss der
Anmeldephase, die im Ergebnis aufweist, dass 332 U3 Plätze fehlen.
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.05.2013 den Beschluss
gefasst, dass die Verwaltung im nächsten Schritt die genannten Übergangslösungen
konkretisieren soll, um kurzfristig weitere U3 Plätze zu schaffen.
Das Thema Übergangslösungen wurde am 22.05.2013 zusammen mit Vertretern der freien Träger
von Kindertagesstätten und der Fachpolitik im Rahmen des Rundes Tisches U3 Ausbau beraten.
2. Bericht aus dem Workshop/ Runder Tisch U3 Ausbau am 22.05.2013
Der Runde Tisch U3 Ausbau fand am 22.05.2013 ab 16.00 Uhr im Sitzungsraum 207, in der
Mozartstraße statt.
Anwesend waren
-
Herr Rombey
-
die Vorsitzende des Kinder- und Jugend Ausschusses – Frau Wilms (CDU)
-
die jugendpolitischen Sprecher der Fraktionen – Herr Künzer (SPD), Frau Opitz (FDP), Frau
Scheidt (Grüne)
-
Vertreter der freien Träger – Herr Zohren (profutura), Frau Braun-Kurzmann (SKF), Frau
Niemann-Cremer (AWO)
-
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kindertagesstätten – Herr Rothkopf,
-
Geschäftsführerin der Familiären Tagesbetreuung e.V. – Frau Konrath
-
sowie Vertreter des FB 45
In zwei Arbeitsgruppen wurden Fragestellungen zur Einschätzung des Wartelistenabgleichs
vorgenommen. Es wurde erarbeitet, welche Übergangslösungen zur Verfügung stehen und wie es
gemeinsam gelingen kann, die Bedarfe an U3 Plätzen möglichst kurzfristig zu decken.
Ein weiteres Thema waren Überbelegungen und ein Meinungsaustausch, wie eine Notfall-Hotline für
Eltern, die keinen Kita-Platz gefunden haben, gestaltet werden könnte.
Nach Einschätzung der Teilnehmer ist das Ergebnis des Wartelistenabgleichs als realistisch
anzusehen.
Die Notwendigkeit zur Gestaltung von Übergangslösungen zur Schaffung weiterer U3 Plätze wurde
durch die Teilnehmer des Rundes Tisches bestätigt.
Die durch die Verwaltung in der Vorlage vom 14.05. benannten Übergangslösungen werden als
Möglichkeit gesehen, weitere U3 Plätze zu schaffen. Es bestand Einigkeit, dass diese
Übergangslösungen für die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.06.2013 weiter
konkretisiert werden sollen.
Neben der Entscheidung zu Übergangslösungen haben sich die Teilnehmer des Workshops dafür
ausgesprochen, dass aktualisierte Kriterien zur Vergabe von Plätzen in Kindertagesstätten für die
Fälle, in denen die Nachfrage höher ist als das Angebot, in der nächsten Sitzung des Kinder- und
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Jugendausschusses am 04.06.2013 beschlossen werden sollen. Der Jugendhilfeausschuss hat
bereits 1995 Kriterien zur Vergabe von U3 Plätzen beschlossen (s. Anlage 1).
3. Übergangslösungen
3.1 Notfall-Hotline
Um auf die zu erwartende hohe Nachfrage von Eltern nach einem U3 Platz offensiv reagieren zu
können, soll eine „Notfall-Hotline“ eingerichtet werden.
Im Workshop am 22.05. haben die Teilnehmer folgende Ideen/Anregungen zur Gestaltung der Hotline
eingebracht:
Über die Hotline soll im Gespräch mit dem jeweiligen Elternteil herausgefunden werden, wie sich der
konkrete Betreuungsbedarf im Einzelfall darstellt.
Dies bietet im Anschluss die Möglichkeit, umfassend über die zur Verfügung stehenden
Betreuungsangebote aufzuklären und zu beraten, und eine geeignete Lösung für die Eltern
aufzuzeigen.
Hierbei sollte ausreichend Zeit in die Beratung der Eltern investiert werden.
Neben der ausreichenden Zeit für die Beratung, ist auch die Kompetenz der Person, die über die
Hotline zu erreichen ist, ein entscheidender Gelingens-Faktor. Gleichrangig mit der inhaltlichen
Kompetenz in Form von Fachwissen, ist eine sehr hohe Sozialkompetenz erwünscht, um den Eltern
zu signalisieren, dass sie mit Ihrem Anliegen ernst genommen werden und das Problem erkannt wird.
Um Angebote über freie Plätze unterbreiten zu können, ist es von großer Wichtigkeit, dass Meldungen
über freie Plätze sowohl von den städtischen Kindertagesstätten als auch der Kindertagesstätten in
freier Trägerschaft die Hotline unmittelbar erreichen.
Idee ist hier eine spezielle Mailadresse einzurichten, über die freie Plätze sofort nach Kenntnisnahme
mitgeteilt werden können. Dies gilt grds. auch für Spielgruppen, um auch Angebote für z.B. geringe
Betreuungsbedarfe anbieten zu können.
Neben eigenen Mitarbeitern aus der Abteilung 45/200 soll auch Call AC eingebunden werden.
Ziel muss sein, dass die Hotline zeitnah zur Verfügung steht, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt immer
mehr Eltern Beratungsbedarf haben.
3.2 Erweiterung um 50 U3 Plätze in Kindertagespflege
Nach erfolgten Gesprächen hat der Vorstand der Familiären Tagesbetreuung bestätigt, dass die
Schaffung von weiteren 50 Plätzen in Kindertagespflege im Kita-Jahr 2013/2014 realisiert werden
kann.
Abhängig von der Anzahl der zusätzlichen Plätze erhöht sich der Zuschuss an den Verein, um die
Begleitung der Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten.
Durch die personelle Aufstockung zur Aufrechterhaltung des Personalschlüssels erhöht sich der
Zuschuss, der jährlich an die Familiäre Tagesbetreuung zur Erfüllung der durch die Stadt Aachen an
den Verein übertragenen Aufgaben gezahlt wird, um 33.000 € jährlich.
Hinzu kommen die Kosten für die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen.
Die Verwaltung geht von einem Betrag in Höhe von 180.000 €/Jahr aus.
Insgesamt entstehen bei der Erweiterung um 50 Plätze Kosten in Höhe von 213.000 €/ Jahr.
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3.3 weitere Belegungen innerhalb des 10 % Korridors
Voraussichtlich können bis zu 30 weitere Plätze durch Ausschöpfung des 10% Korridors, verteilt auf
alle Kindertageseinrichtungen in Aachen, eingerichtet werden.
Nach Einschätzung der Fachverwaltung ist die Belegung der Kindertageseinrichtungen mit Kindern
unter drei Jahren räumlich an Grenzen gestoßen, da gerade diese Kinder einen erhöhten Raumbedarf
haben. Dies betrifft den pflegerischen Bereich (Wickelbereiche), aber auch das Schlafen mit jeweils
einem Bett pro Kind. Im Vorfeld möglicher weiterer Belegungen wird es in jedem Fall erforderlich sein,
entsprechende Gespräche mit dem Landesjugendamt und den Trägern bzw. Einrichtungsleitungen zu
führen. Zudem ist zu beachten, dass die Belastung in den Kindertagesstätten für die MitarbeiterInnen
schon heute extrem hoch ist und durch zusätzliche Kinder weiter wächst.
Mindestens 1.000 € pro Kind ist einmalig notwendig, um eine Grundausstattung für ein Kind in der
Kindertageseinrichtung vorzuhalten.
3.4 Zusätzliche U3 Gruppe im Auslagerungsstandort Pavillon-Kita Schagenstraße
Der Auslagerungsstandort Schagenstraße wird als temporäre Pavillon-Kita für die Auslagerung von
bis zu sechs Gruppen hergerichtet. Mit einer Fertigstellung ist im Oktober 2013 zu rechnen.
In den Auslagerungsstandort Schagenstraße wird voraussichtlich zu Beginn der Herbstferien die
städtische Kita Franz-Wallraff-Straße mit vier Gruppen ausgelagert.
In den verbleibenden Räumlichkeiten ist es möglich eine weitere U3 Gruppe einzurichten, die dann als
Erweiterung der Kita Franz-Wallraff-Straße beantragt werden würde.
Diese würde mit 45 Stunden/Woche angeboten werden.
Hierdurch könnten bis zu 10 zusätzliche U3 Plätze geschaffen werden.
Nach Auszug der Kita Franz-Wallraff-Straße wird nach aktuellem Stand die Kita Aachener Straße (mit
3 Gruppen) ausgelagert. Dies steht der Einrichtung der U3 Gruppe nicht entgegen, sondern bietet
möglicherweise die Option eine weitere U3 Gruppe einzurichten.
Mittel in Höhe von ca. 15.000 € sind zur Ausstattung dieser Gruppe erforderlich. Des Weiteren sind
die Betriebskosten der Stadt Aachen in entsprechender Höhe bereitzustellen. Da es sich um eine
reine U 3 Gruppe handelt, werden die Plätze nachgelagert zur Förderung beim Landesjugendamt
angemeldet.
3.5 zusätzliche U3 Gruppen in der auslaufenden GGS Kronenberg
Die GGS Kronenberg schließt zum 31.07.2013. In den dort frei werdenden Räumlichkeiten können
nach einer ersten Einschätzung des FB 45 maximal bis zu vier U3 Gruppen eingerichtet werden.
Die Gruppen sollen als Erweiterung der städtischen Kita Kronenberg 132 beantragt werden, so dass
eine Förderung nach KiBiz möglich ist.
Durch diese Maßnahme würden bis zu 40 zusätzliche U3 Plätze geschaffen.
Die Nutzung der bestehenden Räumlichkeiten der GGS Kronenberg sind nach erster Aussage des
E26 zeitgleich mit der Fortführung der Planung des Kita-Neubaus auf dem Grundstück der Schule
möglich, so dass diese Planungen weiter vorangetrieben werden können.
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Für diese Maßnahme stehen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Planungsmittel bis zu einer Höhe
von 50.000 € zur Verfügung. Es soll daher zunächst nur ein Planungsauftrag erteilt werden.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und den Schätzungen zu entstehenden Baukosten, ist
darüber zu beschließen, ob eine Einrichtung von zusätzlichen U3 Gruppen erfolgen soll und die
erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
3.6 Großtagespflegestellen in freien Räumen von Schulgebäuden
3.6.1 Schließung Förderschulen
In den Förderschulen Am Kennedy Park und Am Kurbrunnen, die zum 01.08.2013 geschlossen
werden, entstehen freie Raumkapazitäten, die möglicherweise für eine U 3 Betreuung hergerichtet
werden könnten.
Es ist der Fachverwaltung bekannt, dass es Tagespflegepersonen gibt, die gerne außerhalb ihrer
eigenen Räumlichkeiten arbeiten möchten. Es könnten hier möglicherweise Großtagespflegestellen
eingerichtet werden, in denen jeweils 9 Kinder durch 2 Tagespflegepersonen betreut werden. Ob und
wie viele dieser Gruppen in den freien Räumlichkeiten angeboten werden können und welche
Umbauarbeiten hierfür erforderlich sind, müsste im Rahmen einer Planung gemeinsam mit E 26
entwickelt werden.
Für diese Planung sind Planungsmittel i. H. v. 40.000 € erforderlich.
Nach Vorlage der Planungsergebnisse muss entschieden werden, ob und in welchem Umfang
Großtagespflegestellen eingerichtet werden können die hierfür notwendigen Mittel bereit gestellt
werden.
3.6.2 Freie Räumlichkeiten in Schulgebäuden
Um das Potential an freien Räumlichkeiten in den weiteren Schulen zu prüfen, sind zeitnah
Begehungen durch FB 45 angestrebt. Sollte sich hier nach einer ersten Einschätzung die Möglichkeit
bieten, eine U3 Betreuung einzurichten, ist E 26 zunächst zu beauftragen, diese Räumlichkeiten
dahingehend zu prüfen, ob ein Umbau realisierbar ist. Bei positivem Ergebnis ist durch E 26 eine erste
Kostenschätzung zu erstellen.
Für diese Prüfaufträge wird von Planungsmitteln in Höhe von 80.000 € ausgegangen.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Planung und den Schätzungen zu entstehenden Baukosten, ist
darüber zu beschließen, ob die Maßnahmen umzusetzen sind und die erforderlichen Mittel
bereitgestellt werden.
4. Aufnahmekriterien für die Platzvergaben in Kindertagesstätten der Stadt Aachen
Abgesehen von besonderen Situationen in der Kindertagesstätte (z.B. Geschwisterkinder) sollen die
vom Jugendhilfeausschuss im Jahr 1995 beschlossenen Kriterien (s. Anlage 1) zur Aufnahme von
Kindern unter 3 Jahren insofern verändert werden, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden,
wenn:
1. die Förderung in einer Kindertagesstätte für die Entwicklung des Kindes zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist
oder
2. die Erziehungsberechtigten
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a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend
sind
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die gesetzliche Regelung des §
24 Abs. I SGB VIII anzuwenden (s. Anlage 2).
Abgesehen von den o.a. Kriterien werden Plätze in den städtischen Kindertagesstätten für Kinder
dann vorrangig an Kinder von Erzieher/innen vergeben, wenn die Schwierigkeit auftritt, qualifiziertes
Personal einzustellen oder weiter zu beschäftigen. Diese Regelung dient der Sicherstellung der
Betriebsführung in den Kindertagesstätten und der Vermeidung von personeller Unterbesetzung.
Soweit eine Betreuung in Nachbareinrichtungen nicht möglich ist, ist sicherzustellen, dass diese
Kinder in einer anderen Gruppe als der betreut werden, in der der jeweilige Elternteil tätig ist.
Die Entscheidung über Aufnahmen erfolgt unter Beachtung der jeweiligen individuellen Besonderheit
der Kindertagesstätte (z.B. Raumsituation, Gruppenstruktur) durch die jeweilige Leitung.
5. Vorschlag der Verwaltung
1.
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab dem 01.08.2013 schlägt die
Verwaltung vor, dass der Kinder- und Jugendausschuss zur Schaffung von
Übergangslösungen die Verwaltung beauftragt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel:
a. eine Notfall-Hotline einzurichten
b. Kindertagespflege von 500 auf 550 Plätze zu erweitern
c.
weitere Belegungen innerhalb des 10% Korridors vorzunehmen
d. eine zusätzliche U3 Gruppe im Auslagerungsstandort Pavillon-Kita Schagenstraße
einzurichten
e. mit der Prüfung des Standorts GGS Kronenberg
f.
mit der Prüfung, ob in weiteren Schulen die Möglichkeit für die Einrichtung von
Großtagespflegestellen besteht
2.
Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, dass der Kinder- und Jugendausschuss die
aufgeführten Kriterien zur Vergabe der freien U3 Plätze beschließt.
6. Finanzielle Auswirkungen
Die aufgrund von Punkt 3.2 – 3.6 entstehenden Aufwende sind innerhalb des Produktes im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel gedeckt. Zusätzliche Mittel müssen nicht zur Verfügung gestellt
werden.
Anlage/n:
Anlage 1 – Aufnahmekriterien (Auszug aus der Vorlage der Jugendhilfeauschusssitzung vom 24.01.1995)
Anlage 2 - Auszug § 24 SGB VIII (Fassung ab dem 01.08.2013)
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Anlage 2
§ 24 Abs. I SGB VIII (Fassung ab 01.08.2013)
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu
fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit geboten ist
oder
2. die Erziehungsberechtigten
a)
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend
sind
b)
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c)
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.