Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114618.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
24.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 52/0061/WP16
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Finanzsteuerung
Gebäudemanagement
24.05.2013
Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen
auf städtischen Sportplatzanlagen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.06.2013
SpA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, dass in diesem Jahr die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz
Romerich erneuert werden soll.
Er spricht sich des Weiteren dafür aus im nächsten Jahr die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem
Kunstrasenplatz
Hasselholzer
Weg
zu erneuern.
Der
Beschluss
erfolgt
vorbehaltlich
der
entsprechenden Mittelbereitstellung und –freigabe und vorbehaltlich der Verabschiedung des
Haushaltsplanes 2014 durch den Rat der Stadt Aachen.
In Vertretung
(Rombey)
Stadtdirektor
Vorlage FB 52/0061/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2013
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2014 ff.
2013
Gesamtbedarf (alt)
2014 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
75.000 €
75.000 €
150.000 €
150.000 €
225.000 €
225.000 €
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
- Verschlechterung
ausrechende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 52/0061/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2013
Seite: 2/4
Erläuterungen:
In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit der Umwandlung von Tennenspielfeldern in
Kunstrasen auch die jeweilige Trainingsbeleuchtungsanlage erneuert worden. Dies ist bei den ersten
umgewandelten Sportplätzen nicht immer erfolgt.
Durch
das
Gebäudemanagement
wurden
die
auf
den
Sportplätzen
vorhandenen
Trainingsbeleuchtungsanlagen hinsichtlich ihres Zustandes, der notwendigen Ausleuchtung des
Spielfeldes, des Alters usw. untersucht.
Nach der Beurteilung des Gebäudemanagements sind vorrangig die Trainingsbeleuchtungsanlagen
auf folgenden Sportplätzen erneuerungsbedürftig:
1. Sportplatz Romerich
2. Sportplatz Hasselholzer Weg
Die Sportplätze Romerich und Hasselholzer Weg
umgewandelt.
Damals
ist
man
davon
wurden
2007 bzw. 2006
ausgegangen,
dass
die
in Kunstrasen
vorhandenen
Trainingsbeleuchtungsanlagen noch nicht erneuerungsbedürftig sind.
Es handelt sich auf beiden Sportplätzen um Trainingsbeleuchtungsanlagen, die vor über 30 Jahren
errichtet wurden. Sie bestehen aus jeweils zwei etwa 22 m hohen Masten mit je 4 Strahlern (2.000
Watt). Beleuchtungsmessungen ergaben, dass insbesondere in den Eck- und Randbereichen auf den
beiden Kunstrasenplätzen der DIN-Wert von 80 lux erheblich unterschritten ist.
Die Anlagen entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard, der u. a. von einer 6-Mast-Anlage mit
insgesamt 8 Strahlern ausgeht, um eine gleichmäßige Ausleuchtung der Spielfläche zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die Blendung von benachbarten Wohnbebauungen usw. nicht die heute gültigen
Vorschriften erfüllt.
Für den Sportplatz Romerich hat es in den vergangenen zwei Jahren verstärkt Klagen des
FC Eintracht 1920 Kornelimünster e. V., der Hauptnutzer des Kunstrasenspielfeldes ist, über die
Ausleuchtung des Spielfeldes, den häufigen Ausfall von Lampen usw. gegeben. Der Verein führt an,
dass der geregelte Trainings- und Wettkampfbetrieb hierdurch beeinträchtigt wird.
Der Verein prüft derzeit, ob er sich durch evtl. von einem Sponsor bereitgestellte Lampen an der
Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage beteiligen könnte. Das Ergebnis ist jedoch noch offen.
Beim Sportplatz Hasselholzer Weg ist es vor einiger Zeit zu Beschwerden aus dem Bereich der
Anwohner über die Blendwirkung der Trainingsbeleuchtungsanlage gekommen. Es konnte durch
Gespräche mit dem Beschwerdeführer erreicht werden, dass die Blendwirkung hingenommen wird.
Allerdings ist nicht
Lösungen
davon auszugehen, dass bei erneuten Beschwerden immer wieder solche
vereinbart
werden
können.
Daher
ist
auch
werden
die
Kosten
hier
eine
Erneuerung
der
die
Erneuerung
der
Trainingsbeleuchtungsanlage erforderlich.
Nach
einer
groben
Kostenermittlung
für
Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Kunstrasenplatz Romerich auf rd. 75.000 € und auf dem
Kunstrasenspielfeld Hasselholzer Weg auf rd. 100.000 € geschätzt.
Vorlage FB 52/0061/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2013
Seite: 3/4
Auf dem Sportplatz Hasselholzer Weg ist von einem erhöhten Kostenaufwand auszugehen, da hier
neben der Kunststofflaufbahn an einer Längsseite ein Bestand alter, großer Bäume vorhanden ist,
was die Kabelverlegung, Fundamentherstellung usw. erschwert und an der gegenüberliegenden
Längsseite das Gelände zu einem Hang ansteigt.
2013
und
2014
sind
jeweils
Mittel
in
Höhe
von
75.000
€
für
die
Erneuerung
von
Trainingsbeleuchtungsanlagen veranschlagt. (PSP-Element 5-080102-900-00200-900-2 / Sachkonto
78310000) Da es sich bei der Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlagen um eine sog.
Fortführungsmaßnahme handelt, ist die Finanzierung über die Restmittel sowie die jeweiligen
Haushaltsansätze gegeben.
Anlage/n:
- keine
Vorlage FB 52/0061/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.05.2013
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