Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114731.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
27.05.13, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 15:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0865/WP16-1
öffentlich
27.05.2013
Dez. III / FB 61/70
Grauenhofer Weg
Baubeschluss für Finanzierungsantrag
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.06.2013
06.06.2013
B0
MA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Vorlage FB 61/0865/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Stellungnahme der Verwaltung zu den in der Öffentlichkeit diskutierten Aspekten
Die Veränderung der Verkehrsbelastung wird bei der wesentlichen Veränderung der
Straßensituation nicht berücksichtigt
Eine aktuelle Verkehrserhebung liegt nicht vor. Die Zahlen (DTV 6.000KFZ) stammen aus dem Jahr
2003. Seitdem hat es im Südraum sowohl strukturelle Veränderungen (neue Wohngebiete) als auch
verkehrliche Veränderungen (Ausbau der Trierer Straße)gegeben, die sich auf das Verkehrsgefüge
auswirken. Andererseits war und ist der Grauenhofer Weg eine zweistreifige Hauptverkehrsstraße die
bis zu 20.000 Fahrzeuge aufnehmen kann. Der notwendige Ausbau, der bereits 2005 beschlossen
wurde und nur wegen der höheren Dringlichkeit des Trierer Straße bisher nicht realisiert wurde, ergibt
sich nicht aus einer Zunahme der Verkehrsbelastung sondern aus dem baulichen Zustand und der
unzureichenden Fahrbahnbreite sowie den mangelhaften Nebenanlagen.
Da es sich bei dem Ausbau aber nicht um eine wesentliche Änderung gem. StrWG handelt, waren
weitergehenden Untersuchungen im Vorfeld nicht erforderlich. Eine Veränderung der
Verkehrsbelastung wird ja nicht durch eine höhere Verkehrskapazität nach dem Ausbau verursacht,
sondern hat sich in den letzten Jahren entsprechend der Lage im Verkehrsnetz entwickelt.
Der täglich halbstündige Viehtrieb war der Verwaltung nicht bekannt und wurde in der Planung
nicht berücksichtigt.
Der regelmäßige Viehtrieb war der Verwaltung bekannt und wird durch den Ausbau nicht beeinflusst.
Den in der Bürgerinformationsveranstaltung anwesenden Verwaltungsmitarbeitern war dagegen nicht
bekannt, dass der betroffene Landwirt in Gesprächen mit der Liegenschaftsverwaltung eine Viehtrifft
gefordert hat. (Nach Auskunft des Leiters der Liegenschaften wurden zu seiner Zeit keinerlei
Verhandlungen bezüglich einer Viehtrift am Grauenhofer Weg mit dem Landwirt geführt) Eine solche
Viehtrifft, d.h. ein separater Weg, der nur dem Viehtrieb etwa in Form eines Wirtschaftsweges dient,
erfordert eine entsprechende Fläche, die in der Verkehrsfläche des Grauenhofer Weges nicht zur
Verfügung steht und wäre also nur auf privaten Flächen realisierbar. Insofern konnte dieses Anliegen
in der vorliegenden Planung, selbst, wenn es bekannt gewesen wäre, nicht berücksichtigt werden.
Die Liegenschaftsverwaltung hat bei Gesprächen zum Erwerb privater Flächen erklärt, dass der
Ausbau beitragsfrei sei.
Diese Auskunft ist eindeutig falsch. Entsprechend wurden die Bürger in den beiden Veranstaltungen
informiert.
Der Grauenhofer Weg wird jetzt schon als Rennstrecke genutzt, was nach der
Fahrbahnverbreiterung und Erneuerung der Fahrbahndecke noch schlimmer wird.
Dass eine ebene und breitere Fahrbahn zu höheren Geschwindigkeiten führen kann, wird nicht
bestritten. Andererseits ist der Einbau von Schwellen und Pflasterkissen wie von den Bürgern
gewünscht auf einer Hauptverkehrsstraße nicht zu vertreten. Möglich wären ggf. Einbauten zur
Verdeutlichung der Ortseingangssituation, wie sie an anderen Stellen im Stadtgebiet nachträglich
realisiert werden. Ein Vorschlag dazu wurde in der B0 vorgestellt. Die mehrfach geforderten
Vorlage FB 61/0865/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2013
Seite: 2/3
Kreisverkehre an den Einmündungen Arlingtonstraße und Königsberger Straße sind dagegen mit
Eingriffen in die benachbarten Privatflächen und in die Landschaft verbunden. Ein geringerer Eingriff
ist mit dem Einbau von sog. Minikreiseln verbunden, die zwar geometrisch möglich, verkehrstechnisch
aber nicht unumstritten sind. Sie werden deshalb von der Verwaltung an diesen Einmündungen nicht
empfohlen.
Kosten
Es trifft zu, dass die Gesamtkosten mit 2 Mio.€ beziffert werden. Der Kostenanteil für den angebauten
Abschnitt zwischen Arlingtonstraße und BAB-Brücke, der nach KAG abgerechnet wird, beträgt ca. 1,2
Mio.€. davon werden 300.000€ auf die Anwohner umgelegt.
Die Aussagen zu den Baukosten basieren auf Kostenberechnungen des FB 61/70. Der Beitragsanteil
wurde geschätzt. Eine Ausschreibung kann erst erstellt werden, wenn eine Ausführungsplanung
vorliegt. Abgerechnet wird letztendlich nach den tatsächlichen Kosten nach Fertigstellung.
Ausbaubreite und Sorgen der Anwohner
Die Fahrbahnbreite von 6,5m beruht auf dem maßgeblichen Begegnungsfall von zwei Bussen und
dem Verkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Die Begegnung muss nicht auf gesamter Länge
gewährleistet sein, weshalb abschnittsweise ein Parken am Fahrbahnrand zugelassen werden könnte,
womit eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu bewirken wäre. Dies bedeutet aber keinesfalls,
dass eine Breite von 4,5 m auf größerer Länge ausreichend wäre. Bei einem Ausbau mit 5,5 m ist
eine Busbegegnung auf der gesamten Stecke nicht möglich, wie am Zustand der Bankette deutlich
sichtbar ist.
Streckenführung und Gefährdung
Der Ausbau der Einmündung Lintertstraße war nicht Gegenstand der Bürgerinformation sondern
wurde lediglich nachrichtlich übermittelt, um die Kontinuität der Planung zu verdeutlichen. Die
Zuständigkeit dafür liegt bei der Städteregion.
Die Sorge der Anwohner wegen der Radverkehrsführung auf dem Gehweg ist nachvollziehbar, aber
erfahrungsgemäß wenig begründet. Der Gehweg wird i.A. nicht von routinierten und schnellen
Radfahrern genutzt sonder eher von ungeübten und schwachen Verkehrsteilnehmern zu deren Schutz
eine Regelung „Gehweg, Radfahrer frei“ dient.
Anlage/n:
Vorlage FB 61/0865/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.05.2013
Seite: 3/3
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Fachbereich Stadtentwicklung
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Mrz 2013
Dezernat
Planung und Umwelt
gez.
Prof. Dr. Manfred Sicking
Fachbereich 61
gez.
Harald Kriesel
Abteilung 61/70
gez.
Regina Poth