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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
114708.pdf
Größe
37 MB
Erstellt
22.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:12

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0895/WP16 öffentlich 22.05.2013 Dez. III / FB 61/70 B 264-Lütticher Straße 2.Bauabschnitt von Körnerstraße bis Amsterdamer Ring, Planungsvarianten Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.06.2013 06.06.2013 B0 MA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, bei der weiteren Planung des 2. Bauabschnitts die Variante 5a zu Grunde zu legen. Für die Einmündung Limburger Straße wird die Variante 1 favorisiert. Der Mobilitätsausschuss beschließt, bei der weiteren Planung des 2. Bauabschnitts die Variante 5a zu Grunde zu legen. Für die Einmündung Limburger Straße wird die Variante 1 favorisiert. Die Verwaltung wird beauftragt den Finanzierungsantrag auf dieser Basis vorzubereiten. Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 1/7 Erläuterungen: 1. Ergebnis der Bürgerinformation am 29.04. 2013 In der Bürgerinformation wurden von der Verwaltung mehrere Querschnittsvarianten vorgestellt, die sich aus der Notwendigkeit ergaben, den bereits 2009 beschlossenen Vorentwurf auf die Rahmenbedingung der Fahrbahnbreite aus dem ersten Bauabschnitt anzupassen. Von den Bürgern wurden vor allem die Ausbaukosten thematisiert und weitere Querschnittsvarianten in die Diskussion eingebracht. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Wesentliche Aspekte der Anmerkungen der Bürger waren: - Kosten insgesamt und Anliegerbeiträge - Notwendigkeit von Radverkehrsanlagen - Erhaltung des Parkraumangebots - Verzicht auf zusätzliche Bäume - Beibehaltung der Einmündung Limburger Straße in der aktuellen Form - Verzicht auf die Insel an der Haltestelle Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung hat die Verwaltung insgesamt zehn Varianten und Untervarianten zeichnerisch jeweils anhand eines Regelquerschnitts sowie eines Lageplanausschnitts dargestellt (s. Anlagen 2-11) und anhand dieser die Baukosten, den beitragsfähige Aufwand und die darauf entfallenden Anliegerbeiträge geschätzt. Daneben wurde die Parkraum- und Baumbilanz aufgestellt . 2. Beschreibung der Varianten Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich auf den Bereich zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring ohne die angrenzenden Knotenpunkte. Variante 1 Um die vorhandenen Bäume zu erhalten, wird nur auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und 0,5m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Der Radverkehr auf der Ostseite wird zwischen bzw. hinter den Bäumen geführt. Beidseitig werden Längsparkstreifen angelegt. Im Parkstreifen auf der Westseite werden Baumfelder angelegt. Die Gehwege sind 2,5m breit. Variante 2 Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt. Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite entfallen. Neue Bäume werden in den beidseitigen neuen Längsparkstreifen gepflanzt. Die Gehwege sind 2,5m breit. Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 2/7 Variante 2a Es werden beidseitig1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt. Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite entfallen. Neue Bäume werden nur in dem östlichen neuen Längsparkstreifen gepflanzt. Die Gehwege sind 2,5m breit. Variante 2b Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt. Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite entfallen. Neue Bäume werden nur in dem westlichen Längsparkstreifen gepflanzt. Die Gehwege sind 2,5m breit. Variante 3 Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und auf der Ostseite ein 0,75m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite werden Senkrechtparkstände eingerichtet, auf der Westseite entfällt der Parkstreifen. Die vorhandenen Bäume können erhalten bleiben. Die Gehwege sind 2,5m breit. Variante 4 Es wird eine Erneuerung im Bestand durchgeführt. Schutzstreifen werden nicht angelegt. Der Radverkehr muss in der Fahrbahn fahren. Ggf. könnte der Gehweg für den Radverkehr freigegeben werden. Die vorhandenen Bäume können erhalten bleiben. Auf der Westseite ist Fahrbahnrandparken möglich. Die Gehwege sind 3,0m breit. Variante 5 Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände erhalten. Die Restfahrbahnbreite beträgt 4,9m und entspricht nicht dem für den 1. Bauabschnitt geforderten Standard von 5,5m. Neue Bäume werden in dem westlichen Längsparkstreifen gepflanzt. Der Gehweg auf der östlichen Seite ist 2,5m, auf der westlichen Seite 2,00m breit. Variante 5a Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände erhalten. Dort wird der Sicherheitstrennstreifen an den Baumfeldern unterbrochen. Im westlichen Längsparkstreifen werden neue Bäume gepflanzt. Die Gehwege sind auf der Ostseite 2,5 m und auf der Westseite 2,0m breit. Variante 5b Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 3/7 Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände erhalten. Dort wird der Sicherheitstrennstreifen an den Baumfeldern unterbrochen. Im westlichen Längsparkstreifen werden keine neuen Bäume gepflanzt. Die Gehwege sind auf der Ostseite 2,5 m und auf der Westseite 2,0m breit. 3. Variantenvergleich Alle Varianten basieren bezgl. der neu zu pflanzenden Bäumen auf dem Vorentwurf, in dem die Bäume mit einem Abstand von ca. 12-13m geplant sind, was zwei Längsparkständen dazwischen entspricht. Dieser Abstand kann unter Beibehaltung des Alleencharakters vergrößert werden, womit sich die Parkraumbilanz verbessern lässt. Am Boxgraben wurde z.B. der Abstand der Bäume mit 46 Parkständen dazwischen gewählt, was ca. 27m Achsabstand entspricht. Der größere Baumabstand wirkt sich auch positiv auf die Beleuchtung aus. In allen Varianten kann die Baumbilanz zusätzlich verbessert werden, wenn zwischen Limburger Straße und Klemensstraße im Bereich des derzeitigen Radweges die Baumreihe ergänzt wird. Bei der Beurteilung der Varianten ist noch zu bedenken, dass die Wiederherstellung des Alleecharakters dieser historischen Magistrale ein wichtiges städtebauliches Ziel der Erneuerung ist, welches nicht nur der historischen Randbebauung Rechnung trägt. Gleichzeitig wird das städtische Ziel erreicht, die Grünbilanz gerade im Straßenraum zu verbessern, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Wohn- und Umweltqualität leistet. Aus Verkehrssicherheitsgründen sind Längsparkstände dem Senkrechtparken vorzuziehen, was aber mit einem erheblichen Parkraumverlust verbunden ist. Da es sich hier um einen Bereich mit geringer Fluktuation handelt, sind die Senkrechtparkstände akzeptabel. Die Bäume wurden im derzeitigen Planungsstadium nur hinsichtlich der geometrischen Anforderungen berücksichtigt, Im weiteren Verfahren ist deren Lebenserwartung im Einzelnen zu untersuchen, um die daraus notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Zur Erhaltung alter Bäume sind ggf. aufwändige Sanierungsmaßnahmen im Wurzelbereich erforderlich, wie es bereits für die Bäume im ersten Bauabschnitt diskutiert wurde. Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 4/7 Die Varianten stellen sich im Überblick wie folgt dar: Variante Fahrbahn Radverkehr Gehweg Parken Bäume Baukosten Beitrag baulich O/W O/W Bestand 8,8m 1,5 / 1,5 1,6/1,5 179 86 1 7,5m 2,5/ 2,5/2,5 108 117 2,07 0,58 2,5/2,5 135 91 2,13 0,60 2,5/2,5 148 60 2,13 0,58 2,5/2,5 141 62 2,13 0,59 2,5/2,5 110 86 2,06 0,56 Schutzstreifen 2 9,5m beidseitig Schutzstreifen 2a 9,5 beidseitig Schutzstreifen 2b 9,5 beidseitig Schutzstreifen 3 9,25 beidseitig Schutzstreifen 4 8,8 -/- 3,0/3,0 179 86 2,06 0,55 5 8,9 beidseitig 2,5/2,0 166 117 2,13 0,64 2,5/2,0 166 117 2,15 0,62 2,5/2,0 179 86 2,15 0,59 Schutzstreifen 5a 9,5 beidseitig Schutzstreifen 5b 9,5 beidseitig Schutzstreifen Einige Varianten müssen wegen Unterschreitung der Mindestanforderungen bei einem Teilelement ausgeschlossen werden. Diese sind: Variante 1: unzulängliche Radverkehrsanlage auf der Westseite und erhebliche Reduzierung des Parkraums Variante 3: erhebliche Reduzierung des Parkraums Variante 4: Keine Radverkehrsanlage Variante 5: Unterschreitung der Fahrbahnbreite Die aktuellen Unterlagen entsprechen in ihrer grundsätzlichen Qualität einem Variantenvergleich im Vorentwurf. Die Kosten wurden nicht über die Gesamtfläche mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis, sondern über die Teileinrichtungen mit deren jeweiligem spezifischen Quadratmeterpreis ermittelt. Diese Kostenschätzung dient dem Vergleich der relativen Kosten und beruht mangels detaillierter Pläne auf einigen Annahmen. Auf dieser Basis zeigt sich, dass die Varianten sich hinsichtlich der Baukosten (hinzu kommen noch Kosten für Beleuchtung und Ingenieurverträge ggf. Ver- und Entsorgungsleitungen) nur geringfügig unterscheiden. Die Aufstellung der Kosten auf der Basis der jeweiligen Systemquerschnitte und Lageplanausschnitte ergibt einen mittleren Preis von 2,12Mio.€ bei einer Preisspanne von 2,06 bis 2,15 Mio.€. Die Differenz liegt bei 90.000€, was 4,5% des Ansatzes entspricht und daher in Rahmen der Kalkulationsgenauigkeit liegt, bzw. deutlich unter der Bandbreite von Ausschreibungsergebnissen. Der Anteil der gem. KAG umzulegenden Teilkosten beträgt im Mittel ca. 590.000€ (548.000 bis 640.000€). Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 5/7 Der Beitrag stellt also im Durchschnitt nur einen Anteil von ca. 28% der Baukosten dar. Die übrigen Kosten werden von der Allgemeinheit getragen, da es sich um eine Straße mit erheblicher Bedeutung im städtischen, regionalen und internationalen Verkehrsnetz handelt. Die von einigen Bürgern aus Kostengründen geforderte Erneuerung im Bestand (Var.4) gehört im Vergleich zu den preiswerteren Varianten. Da sie aber nicht den Richtlinien entspricht und damit keine funktionale Verbesserung beinhaltet, handelt es sich um eine rein bautechnische Verbesserung, die weder zukunftsorientiert noch zuschußfähig ist. Die aus Sicht der funktionalen Optimierung günstigeren Varianten bieten dagegen insgesamt bessere Bedingungen in den verschiedenen Nutzungsaspekten, d.h. nicht nur eine verkehrliche Verbesserung sondern auch einen positiven Beitrag zur städtebaulichen und ökologischen Situation. Nach Abwägung der Vor-und Nachteile der einzelnen Lösungen favorisiert die Fachverwaltung die Variante 5a, die bei geringem Parkraumverlust eine neue Baumreihe an der Westseite, beidseitige Schutzstreifen und Sicherheitstrennstreifen und eine Restfahrbahnbreite von 5,5m ermöglicht. Der Nachteil liegt bei dem 2,0m breiten Gehweg an der Westseite, der aber vertretbar ist. 4. Einmündung Limburger Straße Die Im Vorentwurf geplante Umgestaltung der Einmündung Limburger Straße basierte auf der Idee, an dieser Stelle die Verkehrsfläche zu reduzieren, um eine zusammenhängende Fläche zu schaffen, die entweder als Grünfläche gestaltet oder zur Bebauung freigegeben werden könnte. Inzwischen wird das städtebauliche Ziel der Bebauung nicht weiter verfolgt. Es ist aber weiterhin sinnvoll, die spitzwinklige in eine rechtwinklige Einmündung umzuformen. Dazu wurden inzwischen drei Lösungen skizziert, die sich in erster Linie mit der Geometrie auseinandersetzen. In allen Versionen sind die Abbiegeradien anhand der Schleppkurven noch zu überprüfen. Des Weiteren ist die Frage der Signalisierung und Linksabbiegespur aus der Lütticher Straße in die Limburger Straße im weiteren Planungsprozess einzuarbeiten. Die Körnerstraße bliebe unangetastet. Die eingetragenen Bäume und Parkplätze sind zunächst schematisch aus dem Vorentwurf übernommen und werden noch überarbeitet. Variante 1 Die Einmündung der Limburger Straße wird in Anlehnung an den Vorentwurf rechtwinklig gegenüber Haus 56 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in der Verlängerung der Körnerstraße ist vom Knoten abgesetzt und wäre separat zu signalisieren. Auf der Westseite entsteht eine zusammenhängende Fläche. Zwei Bäume müssen gefällt, sechs können neu gepflanzt werden. ca.20 Parkplätze können geschaffen werden. Variante 2 Die Einmündung der Limburger Straße wird mit reduzierter Fahrbahnfläche rechtwinklig gegenüber Haus 54 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in der Verlängerung der Körnerstraße kann in die Knotensignalisierung einbezogen werden. Auf der Westseite entsteht zur Körnerstraße hin eine größere Grünfläche. Der Baumbestand kann erhalten, fünf Bäume neu gepflanzt werden. Es entstehen ca.11 Parkplätze. Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 6/7 Variante 3 Die Einmündung der Limburger Straße wird in der heutigen Fahrbahnfläche bei reduzierter Fahrbahnfläche rechtwinklig gegenüber Haus 52 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in der Verlängerung der Körnerstraße ist in die Knotensignalisierung einbezogen. Auf der Westseite bleiben die beiden getrennten Grünflächen. Vier Bäume können neu gepflanzt werden. Ca.12 Parkplätze können geschaffen werden. Kosten im Bau und Betrieb der Signalanlage sind bei Variante 1 am günstigsten. 5. Insel an der Haltestelle Die im Vorentwurf geplante Insel an der Haltestelle dient unabhängig von der Signalisierung der Querungsstelle der Verkehrssicherheit, da sie die Vorbeifahrt an einem haltenden Bus unterbindet. Sie wird von der Fachverwaltung weiterhin sinnvoll erachtet und wird in die weitere Planung einbezogen. 6. Weiteres Vorgehen Auf der Basis einer beschlossenen Variante für den Abschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring sowie einer Entscheidung über die Ausbildung der Einmündung Limburger Straße wird die Ausführungsplanung erarbeitet und zum Baubeschluss vorgelegt, damit auf dieser Grundlage der Finanzierungsantrag für die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz gestellt werden kann. Anlage/n: Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.05.2013 Seite: 7/7 5,50 8,79 3,50 P18 P19 P20 Grenze Ausbaustufe 1 Grenze Ausbaustufe 2 P21 P22 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 4,00 5,76 9,00 3,40 Fahrbahndecke auf Bestand anrampen 9,50 Ende Radfahrstreifen 2,50 2,00 2,50 2,50 2,00 4,30 2,50 2,30 2,00 P23 0+347.00 10,04 2,50 2,50 2,50 0+342.00 0+340.00 R= 0+337.24 R=1000.00 Grenze Ausbaustufe 1 Grenze Ausbaustufe 2 0+360.00 0+380.00 6,50 0+400.00 0+420.00 0+440.00 R=1000.00 0+416.32 R= 2,00 3,00 Variante 1: M. 1:500 0+320.00 5,77 2,00 2,30 2,30 P24 P25 P26 4,11 5,50 8,79 3,50 P18 P19 P20 Grenze Ausbaustufe 1 Grenze Ausbaustufe 2 P22 P23 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 4,00 2,50 5,76 9,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2 Variante 2: M. 1:500 0+320.00 R= 0+337.24 R=1000.00 Grenze Ausbaustufe 1 0+342.00 0+340.00 Grenze Ausbaustufe 2 0+360.00 0+380.00 0+400.00 0+420.00 R=1000.00 0+416.32 R= 8,00 0+440.00 10,04 2,00 R=8 R=8 3,00 3,40 Fahrbahndecke auf Bestand anrampen 9.50 Ende Radfahrstreifen 2,50 2,00 2,50 2,50 2,00 4,30 2,50 2,30 2,00 P21 0+347.00 2,00 2,30 2,30 P24 P25 P26 4,11 5,50 8,79 3,50 P18 P19 P20 Grenze Ausbaustufe 1 Grenze Ausbaustufe 2 P21 P22 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 4,00 2,50 R=8 R=8 2,50 2,50 2,50 2,50 2 Variante 3: M. 1:500 0+320.00 R= 0+337.24 R=1000.00 Grenze Ausbaustufe 1 0+342.00 0+340.00 0+360.00 0+380.00 0+400.00 0+420.00 R=1000.00 0+416.32 R= R= 20 Grenze Ausbaustufe 2 R=7 0+440.00 10,04 2,00 3,00 9,00 Fahrbahndecke auf Bestand anrampen 9,50 Ende Radfahrstreifen 3,40 5,76 2,50 2,00 2,50 2,50 2,00 4,30 2,50 2,30 2,00 P23 0+347.00 2,00 2,30 2,30 P24 P25 P26 4,11 Bestand Haus Haus Nr. 172 Nr. 137 Gehweg 4,40 3,10 Gehweg Parken =5,00-5,70 =2,15 9,05 8,80 3,00 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 1 Radweg in der Allee Ostseite, Haus Nr. 137 Schutzstreifen Westseite, beidseitig Lngsparken, Haus Nr. 172 Bume Westseite Gehweg Grnflche Radweg Grnflche Schutzstreifen Parken 3,25 2,50 3,25 2,50 1,70 2,00 2,50 7,50 Parken Gehweg 1,25 50 2,00 2,50 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 2 a beidseitig Schutzstreifen, Haus Nr. 137 beidseitig Lngsparken, Haus Nr. 172 Gehweg neue bume Ostseite Grnflche Parken 50 1,50 2,50 5,45 Schutzstreifen Schutzstreifen 2,00 5,50 9,50 Parken Gehweg 1,50 50 2,00 2,50 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 2 b beidseitig Schutzstreifen, beidseitig Lngsparken, neue Bume Westseite Haus Nr. 137 Haus Nr. 172 Gehweg Grnflche Parken 50 1,50 5,45 2,00 5,50 9,50 23,95 Parken Gehweg 1,50 50 2,00 2,50 141 178 2,50 Schutzstreifen Schutzstreifen 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 2 beidseitig Schutzstreifen, Haus Nr. 137 beidseitig Lngsparken mit Bume Haus Nr. 172 Gehweg Grnflche Parken 50 1,50 2,50 5,45 Schutzstreifen Schutzstreifen 2,00 5,50 9,50 Parken Gehweg 1,50 50 2,00 2,50 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 3 beidseitig Schutzstreifen, Haus Nr. 137 Haus Nr. 172 Senkrechtparken Ostseite, Gehweg Grnflche Parken kein Parken Westseite 75 1,50 2,50 4,70 Schutzstreifen Schutzstreifen 5,00 5,50 9,25 Gehweg 1,50 2,50 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 4 Senkrechtparken Ostseite, Lngsparken Westseite, beidseitig Gehweg (wie Bestand) Haus Haus Nr. 172 Nr. 137 Gehweg Grnflche Parken Parken Radfahrerfrei Radfahrerfrei 6,80 3,00 Gehweg 4,15 5,00 8,80 2,00 3,00 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 5 a Variante 5 a beidseitig Schutzstreifen, Senkrechtparken Ostseite, Haus Nr. 172 Haus Nr. 137 Lngsparken mit Bumen Westseite Gehweg Grnflche +berhang 2,50 3,55 Parken 70 4,30 Schutz- Parken Gehweg streifen Schutzstreifen 75 1,50 4,30 5,50 9,50 1,25 50 2,00 2,00 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 5 b beidseitig Schutzstreifen, Senkrechtparken Ostseite, Lngsparken Westseite Haus Nr. 172 Haus Nr. 137 Gehweg Grnflche +berhang 2,50 3,55 Parken 70 4,30 Schutz- Parken Gehweg streifen Schutzstreifen 75 1,50 4,30 5,50 9,50 1,25 50 2,00 2,00 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Variante 5 beidseitig Schutzstreifen, Senkrechtparken Ostseite, Haus Nr. 172 Haus Nr. 137 Lngsparken mit Bumen Westseite (wie Vorentwurf) Gehweg Grnflche Parken 75 1,50 2,50 3,55 Schutz- Parken Gehweg streifen Schutzstreifen 5,00 4,90 8,90 1,25 50 2,00 2,00 23,95 178 141 50 139 176 46 172 135 43 25 170 168 42 40 FB 61/70 133 26 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 49 174 137 24 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 Vorplanung HJP Planer 2005 Haus Nr. 172 Haus Nr. 137 Gehweg 75 1,50 2,50 Schutz- Parken streifen Schutzstreifen Grnflche 8,50 4,70 8,45 Gehweg 1,50 2,00 2,50 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn 23,95 Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 FB 61/70 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn Einmndung Limburger Strae Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 FB 61/70 P: \ 11 St r assenbau_Pr oj ekt e\ Pr oj ekt e\ 2013_007_Luet t i cher _St r asse_2. BA\ Pl aene CAD\ 03 Vor ent wur f \ Lagepl an f rB r ger i nf or m at i on. dgn Haltestelle Ltticher Strae 2. Bauabschnitt M= 1:250 FB 61/70 Lütticher Straße 2. BA Bürgerinformation am 29.04.2013 19.00-21.45 im Couven- Gymnasium Teilnehmer : Frau Mingers, Frau Poth Ca. 110 Bürger 1. Vorstellung der Planung s. PPT- Präsentation in der Anlage 2. Fragen, Anregungen, Kritik Wortbeiträge der Bürger sind kursiv gedruckt, Kommentar der Verwaltung normal. Inhaltlich ähnliche Aussagen sind nicht mehrfach aufgeführt 2.1 Allgemeines Können noch Details diskutiert werden? Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch viele Änderungsvorschläge möglich. Wie hoch sind die Gesamtkosten? Die Kosten stehen noch nicht fest. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die möglichen Ausbaualternativen zur Diskussion. . Wie unterscheiden sich die Kosten für die einzelnen Varianten? Die Kosten im derzeitigen Planungsstadium werden bei einer Grunderneuerung mit einem Pauschalpreis je m² kalkuliert. Diese unterscheiden sich bei den einzelnen Varianten nur geringfügig. Die Varianten mit neuen Bäumen kosten doch mehr Geld, das man sich sparen könnte? Bei der Kostenschätzung einer Gesamterneuerung bedeutet die Anzahl der Bäume keinen besonderen Kostenfaktor. Keine Bäume kosten mehr Geld, da man den ökologischen und psychologischen Gewinn auch betrachten muss. Für die betroffenen Anlieger ist die Frage des Anliegerbeitrags von enormer Bedeutung. Ohne diese Auskunft kann über die Varianten nicht sinnvoll diskutiert werden. Warum können die Zahlen hier nicht genannt werden? Im jetzigen Stadium ging es der Verwaltung um die Frage, in welche Richtung weiter geplant werden sollte. Die Höhe der Anliegerbeiträge kann zu diesem Zeitpunkt nicht beziffert werden und wird in einer öffentlichen Veranstaltung aus Datenschutzgründen ohnehin nicht im Einzelnen genannt. Wohin sollen die Leute ausweichen, wenn so viele Parkplätze entfallen? Es besteht kein Rechtanspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum. Wenn aus öffentlichem Interesse Parkraum entfällt, muss dafür nicht unmittelbar Ersatz geschaffen werden. Ausgleichsmöglichkeiten bestehen durch Einrichtung einer Bewohnerparkzone, weil damit die Nachfrage nach Parkraum durch Begrenzung der Parkberechtigten reduziert wird. Eine andere Möglichkeit besteht in der Errichtung einer Parkpalette, die voraussetzt, dass in der Nähe ein geeignetes Grundstück vorhanden ist, und die mit Baukosten verbunden ist. Der damit geschaffene Parkraum kann nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Durch Reduzierung der Parkplätze entsteht zusätzlicher Parksuchverkehr der die Anwohner belastet. An anderer Stelle werden Bäume massenhaft gefällt, ohne dass die Stadt einschreitet. Warum müssen hier Bäume erhalten oder sogar neu gepflanzt werden zu Lasten von Parkraum? 1 Die Entscheidung über Baumfällungen unterliegt verschiedenen Entscheidungskriterien, die hier nicht relevant sind. Hier geht es um die Abwägung der funktionalen Erfordernisse und Optimierungspotentiale. Hier müssen auch die Auswirkungen im 1. Bauabschnitt berücksichtigt werden, wo bereits Parkraum vernichtet wird und zusätzlicher Parksuchverkehr erzeugt wird. Die Parkraumbilanz ist eines der Kriterien in der Abwägung und Entscheidung über die zukünftige Ausbauform der Lütticher Straße, aber nicht das einzige. Kann der Anliegerbeitrag auf die Mieter umgelegt werden? Anliegerbeiträge sind keine Nebenkosten, die unmittelbar auf die Miete umlagefähig sind. Dies schließt nicht aus, dass Eigentümer versuchen, die Kosten durch eine Mieterhöhung auszugleichen. Wir wollen eine vernünftige Straße haben, auf der man fahren kann, keinen Luxus. Die Vorschläge zum Ausbau der Lütticher Straße enthalten keine Luxuslösung. Sie orientieren sich an dem in der Stadt üblichen Standards sowohl in der Flächenaufteilung als auch hinsichtlich der verwendeten Materialien. Die Finanzierung ist die wichtigste Frage, wenn diese nicht beantwortet wird, ist die Diskussion wertlos. Es ist verständlich, dass der Aspekt der Beiträge für die Anliegen eine wichtige Rolle spielt. Ziel der Einbeziehung der Bürger zu diesem relativ frühen Zeitpunkt war, einen Eindruck von der Gesamteinschätzung zu bekommen. Die Gesamtkosten sollen ermittelt und im Protokoll ergänzt werden, ebenso der Hinweis auf KAG und städt. Beitragssatzung. Seit Beginn der Diskussion über den Ausbau der Lütticher Straße ist eine Verdoppelung der Kosten festzustellen, für die es bisher keine schlüssige Erklärung der Stadt gibt. Die Kosten sollen in Zukunft überarbeitet werden. Warum ist es nicht möglich, die Anzahl der Grundstücke und der Größe anzugeben und auf dieser Basis den Prozentsatz der entfallenden Kosten je m² Grundstück zu ermitteln, damit sich jeder Grundstückseigentümer frühzeitig auf den Betrag des Anliegerbeitrags einstellen kann? Abgerechnet werden Gehwege, Parkstreifen, Grünflächen, Beleuchtung In der Veranstaltung am 2009 wurden 2.000-2.500 € pro Grundstück genannt. Stimmt das noch? Alternativparkplatz am Hangeweiher für Schüler und Lehrer zur Entlastung schaffen Die Parkraumnot wird z.T durch Mitarbeiter des Franziskus Krankenhauses verursacht. Kann dort nicht ein Angebot auf dem Gelände geschaffen werden? Die Anregung wird an das Franziskus Krankenhaus weiter gegeben. Wie ist der Bauablauf geplant? Gibt es eine Vollsperrung? Bei Projekte dieser Größenordnung und Bedeutung in der Verkehrsabwicklung wird i.A. bei einspuriger Verkehrsführung abschnittsweise ausgebaut. Der Bauablauf wird unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den angrenzenden Nutzungen mit der Baufirma abgesprochen. Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen? Die Bauzeit wird mit eineinhalb bis zwei Jahren angenommen. Sie hängt von der Leistungsfähigkeit der bauausführenden Firma und den Witterungsverhältnissen ab. 2.2 Varianten Es sollten eine vierte Variante geprüft werden, die darin besteht das vorhandene in Ordnung zu bringen und auf den Schnickschnack wie z.B. Bäume zu verzichten, denn eine Allee ist nicht nötig. Warum muss der Gehweg 2,5m breit sein? Reichen nicht 1,5 oder 2m? Der städtische Standard definiert eine Mindestbreite für Gehwege von 2,5m. 2 Im Grauenhofer Weg wurde eine Fahrbahn mit 6,5m Breite geplant. Warum in der Lütticher Straße nur 5,5m vorgesehen? Die Fahrbahnbreite der Lütticher Straße beträgt in den vorgestellte Varianten 9,5m, da die Schutzstreifen Teil der Fahrbahn sind und im Bedarfsfall, z.B. bei Begegnung zweier LKW überfahren werden dürfen . Schutzstreifen sollen für den fließenden Radverkehr besser sein, aber was ist mit dem Sicherheitsrisiko durch aufschlagende Türen? Auf der Fahrbahnseite besteht größere Vorsicht beim Öffnen der Türen, da immer auf den Verkehr in der Fahrbahn zu achten ist. Bei Bordsteinradwegen schlagen die Türen auf der Beifahrerseite in den Radweg auf. Wie viele Radverkehrsunfälle sind in der Lütticher Straße bekannt? Warum wird dort so viel Aufwand betrieben, obwohl der Radverkehr unbedeutend ist? Es soll eine Variante 2a ohne Bäume auf der Westseite geplant werden, damit der Parkraum erhalten bleibt. Können nicht Ersatzparkplätze an der Einmündung Limburger Straße geschaffen werden statt der vergrößerten Grünfläche? Das ist eine denkbare Alternative. In der Trierer Straße wurde erst kürzlich ein Bordsteinradweg angelegt. Warum ist dies nicht auch an der Lütticher Straße möglich? Die Planung der Trierer Straße war die letzte mit einem Bordsteinradweg. Seitdem haben sich die Planungsgrundsätze und auch die Richtlinien für den Radverkehr geändert. Radverkehr ist Fahrverkehr und gehört innerorts in die Fahrbahn. Erwiesenermaßen sind die Konflikte dort geringer, auch wenn das subjektive Sicherheitsempfinden bei baulich angelegten Radwegen höher ist. Warum wird nicht mehr Bürgerbeteiligung praktiziert, wenn die Baudezernentin sagt, dass sich die Bürger vor Ort besser auskennen? Die aktuelle Veranstaltung dient ja gerade der Einbeziehung der Bürger in den Planungsprozess, wie bei den bereits vorangegangenen Veranstaltungen. Warum wird hier keine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt, wie es bei anderen Projekten üblich ist? Eine Kosten-Nutzen-Anlayse wird bei städtische Projekten dieser Art üblicherweise nicht durchgeführt. Wo sollen die Fahrzeuge stehen, die verdrängt werden? s.o. Auf der Westseite würde es reichen, den Gehweg und den Parkstreifen zu reparieren, dann können Kosten gespart werden. Warum spricht niemand von den Chancen bei einer Erneuerung der Lütticher Straße, warum soll es so bleiben wie es ist? Die Varianten sind nur nötig, weil der Schutzstreifen angelegt wird. Der kann auch in der heutigen Fahrbahn angelegt werden. Es funktioniert auch auf der von-Coels- Straße mit einer schmaleren Fahrbahn als hier geplant. Die Fahrbahnbreite in den vorgestellten Varianten sind eine Konsequenz aus der Planung für den 1. Bauabschnitt. Die Fahrbahndecke ist doch neu, warum kann das nicht so bleiben? Die Fahrbahndecke ist eine oberflächliche Reparatur, die erforderlich war, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, weil die punktuelle Reparatur der Schlaglöcher nicht mehr möglich war. Da der Unterbau aber nicht mehr tragfähig ist, ist innerhalb weniger Jahre eine grundhafte Erneuerung unumgänglich. 3 Es sollte eine bautechnische Erneuerung statt funktionaler Optimierung stattfinden, um die Kosten zu reduzieren. Bei einer grundhaften Erneuerung werden die Baukosten über die gesamte Fläche gerechnet. Auch bei Beibehaltung der funktionalen Unzulänglichkeit ist erfahrungsgemäß kein wesentlicher Betrag einzusparen. Der Radweg stadtauswärts wird genutzt und sollte deshalb erhalten bleiben, stadteinwärts ist die Nutzung im derzeitigen Zustand nicht möglich. Dort wäre deshalb ein Schutzstreifen sinnvoll. Bei Schutzstreifen sollte kein Senkrechtparken vorgesehen werden wegen der damit verbundenen Sicherheitsrisiken beim rückwärts Ausparken. Lütticher Straße wird wenig von Fußgängern frequentiert. Deshalb könnte man dort gut mit einer geringeren Gehwegbreite als 2,5m leben. 2.3 Einmündung Limburger Straße Zum Thema Limburger Straße wurden verschiedene Anregungen gegeben: - Der Beschlussvorschlag vom 04.09.2009 zur Umgestaltung der Einmündung Limburger Straße und Bebauung der damit geschaffenen Fläche soll rückgängig gemacht werden. - Die Signalanlage soll auf jeden Fall bleiben, weil sie mit der Fußgängerphase eine größere Verkehrssicherheit bringt - Fläche nicht dem Verkehr entziehen Limburger Straße so lassen - Die Kombination Grünfläche Parken prüfen - Pavillon ist nicht für Anwohner, weil die Gärten haben, sondern für unerwünschte Personengruppen - Die Trompete in eine rechtwinklige Einmündung an gleicher Stelle umplanen - Verkehrsberuhigung der Einmündung - Radarkasten aufstellen - LKW Verbot und Schwellen in der Limburger Straße - Eine Bebauung der Fläche ist in jedem Fall auszuschließen - Wendehammer und Parkplätze in der Körnerstraße sollen bleiben 2.4 Haltestelle Zur Detailgestaltung der Haltestelle gab es folgende Äußerungen: - Die Signalanlage reicht völlig und ist besser als Mittelinsel, Situation ist übersichtlich - Verlagerung des Schuleingangs schafft Entspannung und mehr Sicherheit - Letzten Sommer sind an der Haltestelle 4 Parkplätze abgepollert worden. Schüler stehen aber nicht hinter den Pollern - Was geschieht mit den Zufahrten im Bereich der Mittelinsel - Bushaltestellen nicht zusammenlegen, sondern so lassen wie heute - Bedarfsampel ist problematisch, weil alle Schüler anfordern Aufgestellt: Poth 29.04.2013 4 Lütticher Straße 2. BA Körnerstraße bis Amsterdamer Ring Regina Poth, FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Übersicht Pdf der Gesamtmaßnahme 2 Übersicht Politische Beratungen und Bürgerinformationen -Vorstellung Vorentwurf / Auftrag zur Bürgerinformation -Empfehlung der B0 am 05.11.2008 (einstimmig) -Beschluss des VA am 27.11.2008 (einstimmig); -Bürgerinformation am 27.01.2009 - Planungsbeschluss (Einplanungsantrag) - Bürgerinformation am 10.05.2011 - Empfehlung der B0 am 27.05.2009 (mehrheitlich) - Beschluss des VA am 04.06.2009 (mehrheitlich); - Baubeschluss (Finanzierungsantrag) für 1. BA (ohne Knoten Limburger Straße) - Empfehlung der B0 am 19.05.2011 (einstimmig) - Beschluss des MoA am 19.05.2011 (einstimmig); [gemeinsame Sitzung] - Ausführungsbeschluss für 1. BA 3 Konsequenzen aus der Beratung Planungsbeschluss (VA am 04.06.2009) mit beschlossenen Änderungswünschen Beibehaltung der Fußgängersignalanlage im Bereich Haltestelle Franziskushospital (einstimmig); Einrichtung einer Mittelinsel (mehrheitlich) Fläche zwischen Körner- und Limburger Straße wird dem fließenden Verkehr entzogen (einstimmig) Radfahrstreifen zwischen Schanz und Amsterdamer Ring (einstimmig) Fußgängerbedarfsampel im Bereich Körnerstraße (einstimmig) Baubeschluss 1. BA (MoA am 19.05.2011) und wesentliche Änderungswünsche Knoten Limburger Straße wird aus dem 1.BA in den 2. BA verschoben 4 Aktuelle Planung Verkehrsbelastung auf der Lütticher Straße Einmündung Morillenhang (Zählung vom 22.08.2006; 7-19 Uhr) Kfz/12 h Fahrtrichtung Schanz 4.673 Fahrtrichtung Belgien 4.448 Beide Fahrtrichtungen zusammen 9.121 Querschnittszählung im Bereich südl. der Einmündung Limburger Straße (Zählung am 15.10.2005, 7-19 Uhr) Kfz/12 h Fahrtrichtung Schanz 3.329 Fahrtrichtung Belgien 4.194 Beide Fahrtrichtungen zusammen 7.523 5 2. BA zentrale Themen • Aufteilung der Verkehrsfläche • Einmündung Limburger Straße • Haltestelle 6 2. BA Bestand 7 2. BA Bestand 8 2. BA Vorentwurf 9 2. BA Vorentwurf 10 2. BA modifizierter Vorentwurf 11 2. BA Variante 1 12 2. BA Variante 1 13 2. BA Variante 2 14 2. BA Variante 2 15 2. BA Variante 3 16 2. BA Variante 3 17 2. BA Baumbilanz 18 2. BA Parkraumbilanz 19 2. BA Limburger Straße 20 2. BA Limburger Straße 21 2. BA Haltestelle 22 2. BA Haltestelle 23 2. BA Weiteres Verfahren Erarbeitung der Zuschussunterlagen Beratung B0 und MoA zum Baubeschluss Finanzierungsantrag Ausführungsplanung 3. Bürgerinformation Beratung und Beschlussfassung Information der Anlieger zum Baubeginn Bauliche Umsetzung ab 2015 24