Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114708.pdf
Größe
37 MB
Erstellt
22.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0895/WP16
öffentlich
22.05.2013
Dez. III / FB 61/70
B 264-Lütticher Straße
2.Bauabschnitt von Körnerstraße bis Amsterdamer Ring,
Planungsvarianten
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.06.2013
06.06.2013
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, bei der weiteren Planung des
2. Bauabschnitts die Variante 5a zu Grunde zu legen. Für die Einmündung Limburger Straße wird die
Variante 1 favorisiert.
Der Mobilitätsausschuss beschließt, bei der weiteren Planung des 2. Bauabschnitts die Variante 5a zu
Grunde zu legen. Für die Einmündung Limburger Straße wird die Variante 1 favorisiert. Die
Verwaltung wird beauftragt den Finanzierungsantrag auf dieser Basis vorzubereiten.
Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 1/7
Erläuterungen:
1. Ergebnis der Bürgerinformation am 29.04. 2013
In der Bürgerinformation wurden von der Verwaltung mehrere Querschnittsvarianten vorgestellt, die
sich aus der Notwendigkeit ergaben, den bereits 2009 beschlossenen Vorentwurf auf die
Rahmenbedingung der Fahrbahnbreite aus dem ersten Bauabschnitt anzupassen. Von den Bürgern
wurden vor allem die Ausbaukosten thematisiert und weitere Querschnittsvarianten in die Diskussion
eingebracht. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt.
Wesentliche Aspekte der Anmerkungen der Bürger waren:
-
Kosten insgesamt und Anliegerbeiträge
-
Notwendigkeit von Radverkehrsanlagen
-
Erhaltung des Parkraumangebots
-
Verzicht auf zusätzliche Bäume
-
Beibehaltung der Einmündung Limburger Straße in der aktuellen Form
-
Verzicht auf die Insel an der Haltestelle
Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung hat die Verwaltung insgesamt zehn Varianten
und Untervarianten zeichnerisch jeweils anhand eines Regelquerschnitts sowie eines
Lageplanausschnitts dargestellt (s. Anlagen 2-11) und anhand dieser die Baukosten, den
beitragsfähige Aufwand und die darauf entfallenden Anliegerbeiträge geschätzt. Daneben wurde die
Parkraum- und Baumbilanz aufgestellt .
2. Beschreibung der Varianten
Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich auf den Bereich zwischen Limburger Straße und
Amsterdamer Ring ohne die angrenzenden Knotenpunkte.
Variante 1
Um die vorhandenen Bäume zu erhalten, wird nur auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen
und 0,5m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt. Der Radverkehr auf der Ostseite wird zwischen
bzw. hinter den Bäumen geführt. Beidseitig werden Längsparkstreifen angelegt. Im Parkstreifen auf
der Westseite werden Baumfelder angelegt. Die Gehwege sind 2,5m breit.
Variante 2
Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt.
Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite
entfallen. Neue Bäume werden in den beidseitigen neuen Längsparkstreifen gepflanzt. Die Gehwege
sind 2,5m breit.
Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 2/7
Variante 2a
Es werden beidseitig1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt.
Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite
entfallen. Neue Bäume werden nur in dem östlichen neuen Längsparkstreifen gepflanzt. Die
Gehwege sind 2,5m breit.
Variante 2b
Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und 0,5m breite Sicherheitstrennstreifen angelegt.
Wegen der damit verbundenen Fahrbahnverbreiterung muss die vordere Baumreihe auf der Ostseite
entfallen. Neue Bäume werden nur in dem westlichen Längsparkstreifen gepflanzt. Die Gehwege sind
2,5m breit.
Variante 3
Es werden beidseitig 1,5m breite Schutzstreifen und auf der Ostseite ein 0,75m breiter
Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite werden Senkrechtparkstände eingerichtet, auf der
Westseite entfällt der Parkstreifen. Die vorhandenen Bäume können erhalten bleiben. Die Gehwege
sind 2,5m breit.
Variante 4
Es wird eine Erneuerung im Bestand durchgeführt. Schutzstreifen werden nicht angelegt. Der
Radverkehr muss in der Fahrbahn fahren. Ggf. könnte der Gehweg für den Radverkehr freigegeben
werden. Die vorhandenen Bäume können erhalten bleiben. Auf der Westseite ist Fahrbahnrandparken
möglich. Die Gehwege sind 3,0m breit.
Variante 5
Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter
Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter
Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände
erhalten. Die Restfahrbahnbreite beträgt 4,9m und entspricht nicht dem für den 1. Bauabschnitt
geforderten Standard von 5,5m. Neue Bäume werden in dem westlichen Längsparkstreifen gepflanzt.
Der Gehweg auf der östlichen Seite ist 2,5m, auf der westlichen Seite 2,00m breit.
Variante 5a
Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter
Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter
Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände
erhalten. Dort wird der Sicherheitstrennstreifen an den Baumfeldern unterbrochen. Im westlichen
Längsparkstreifen werden neue Bäume gepflanzt. Die Gehwege sind auf der Ostseite 2,5 m und auf
der Westseite 2,0m breit.
Variante 5b
Es werden auf der Ostseite ein 1,5m breiter Schutzstreifen und ein 0,75m breiter
Sicherheitstrennstreifen sowie auf der Westseite ein 1,25m breiter Schutzstreifen und ein 0,5m breiter
Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 3/7
Sicherheitstrennstreifen angelegt. Auf der Ostseite bleiben die Bäume und die Senkrechtparkstände
erhalten. Dort wird der Sicherheitstrennstreifen an den Baumfeldern unterbrochen. Im westlichen
Längsparkstreifen werden keine neuen Bäume gepflanzt. Die Gehwege sind auf der Ostseite 2,5 m
und auf der Westseite 2,0m breit.
3. Variantenvergleich
Alle Varianten basieren bezgl. der neu zu pflanzenden Bäumen auf dem Vorentwurf, in dem die
Bäume mit einem Abstand von ca. 12-13m geplant sind, was zwei Längsparkständen dazwischen
entspricht. Dieser Abstand kann unter Beibehaltung des Alleencharakters vergrößert werden, womit
sich die Parkraumbilanz verbessern lässt. Am Boxgraben wurde z.B. der Abstand der Bäume mit 46 Parkständen dazwischen gewählt, was ca. 27m Achsabstand entspricht. Der größere Baumabstand
wirkt sich auch positiv auf die Beleuchtung aus.
In allen Varianten kann die Baumbilanz zusätzlich verbessert werden, wenn zwischen Limburger
Straße und Klemensstraße im Bereich des derzeitigen Radweges die Baumreihe ergänzt wird.
Bei der Beurteilung der Varianten ist noch zu bedenken, dass die Wiederherstellung des
Alleecharakters dieser historischen Magistrale ein wichtiges städtebauliches Ziel der Erneuerung ist,
welches nicht nur der historischen Randbebauung Rechnung trägt. Gleichzeitig wird das städtische
Ziel erreicht, die Grünbilanz gerade im Straßenraum zu verbessern, da diese einen wesentlichen
Beitrag zur Wohn- und Umweltqualität leistet.
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind Längsparkstände dem Senkrechtparken vorzuziehen, was aber
mit einem erheblichen Parkraumverlust verbunden ist. Da es sich hier um einen Bereich mit geringer
Fluktuation handelt, sind die Senkrechtparkstände akzeptabel.
Die Bäume wurden im derzeitigen Planungsstadium nur hinsichtlich der geometrischen
Anforderungen berücksichtigt, Im weiteren Verfahren ist deren Lebenserwartung im Einzelnen zu
untersuchen, um die daraus notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Zur Erhaltung alter Bäume sind
ggf. aufwändige Sanierungsmaßnahmen im Wurzelbereich erforderlich, wie es bereits für die Bäume
im ersten Bauabschnitt diskutiert wurde.
Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 4/7
Die Varianten stellen sich im Überblick wie folgt dar:
Variante
Fahrbahn
Radverkehr
Gehweg
Parken
Bäume
Baukosten
Beitrag
baulich
O/W
O/W
Bestand
8,8m
1,5 / 1,5
1,6/1,5
179
86
1
7,5m
2,5/
2,5/2,5
108
117
2,07
0,58
2,5/2,5
135
91
2,13
0,60
2,5/2,5
148
60
2,13
0,58
2,5/2,5
141
62
2,13
0,59
2,5/2,5
110
86
2,06
0,56
Schutzstreifen
2
9,5m
beidseitig
Schutzstreifen
2a
9,5
beidseitig
Schutzstreifen
2b
9,5
beidseitig
Schutzstreifen
3
9,25
beidseitig
Schutzstreifen
4
8,8
-/-
3,0/3,0
179
86
2,06
0,55
5
8,9
beidseitig
2,5/2,0
166
117
2,13
0,64
2,5/2,0
166
117
2,15
0,62
2,5/2,0
179
86
2,15
0,59
Schutzstreifen
5a
9,5
beidseitig
Schutzstreifen
5b
9,5
beidseitig
Schutzstreifen
Einige Varianten müssen wegen Unterschreitung der Mindestanforderungen bei einem Teilelement
ausgeschlossen werden. Diese sind:
Variante 1:
unzulängliche Radverkehrsanlage auf der Westseite und erhebliche Reduzierung des
Parkraums
Variante 3:
erhebliche Reduzierung des Parkraums
Variante 4:
Keine Radverkehrsanlage
Variante 5:
Unterschreitung der Fahrbahnbreite
Die aktuellen Unterlagen entsprechen in ihrer grundsätzlichen Qualität einem Variantenvergleich im
Vorentwurf. Die Kosten wurden nicht über die Gesamtfläche mit einem durchschnittlichen
Quadratmeterpreis, sondern über die Teileinrichtungen mit deren jeweiligem spezifischen
Quadratmeterpreis ermittelt. Diese Kostenschätzung dient dem Vergleich der relativen Kosten und
beruht mangels detaillierter Pläne auf einigen Annahmen.
Auf dieser Basis zeigt sich, dass die Varianten sich hinsichtlich der Baukosten (hinzu kommen noch
Kosten für Beleuchtung und Ingenieurverträge ggf. Ver- und Entsorgungsleitungen) nur geringfügig
unterscheiden. Die Aufstellung der Kosten auf der Basis der jeweiligen Systemquerschnitte und
Lageplanausschnitte ergibt einen mittleren Preis von 2,12Mio.€ bei einer Preisspanne von 2,06 bis
2,15 Mio.€. Die Differenz liegt bei 90.000€, was 4,5% des Ansatzes entspricht und daher in Rahmen
der Kalkulationsgenauigkeit liegt, bzw. deutlich unter der Bandbreite von Ausschreibungsergebnissen.
Der Anteil der gem. KAG umzulegenden Teilkosten beträgt im Mittel ca. 590.000€ (548.000 bis
640.000€).
Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 5/7
Der Beitrag stellt also im Durchschnitt nur einen Anteil von ca. 28% der Baukosten dar. Die übrigen
Kosten werden von der Allgemeinheit getragen, da es sich um eine Straße mit erheblicher Bedeutung
im städtischen, regionalen und internationalen Verkehrsnetz handelt.
Die von einigen Bürgern aus Kostengründen geforderte Erneuerung im Bestand (Var.4) gehört im
Vergleich zu den preiswerteren Varianten. Da sie aber nicht den Richtlinien entspricht und damit
keine funktionale Verbesserung beinhaltet, handelt es sich um eine rein bautechnische Verbesserung,
die weder zukunftsorientiert noch zuschußfähig ist.
Die aus Sicht der funktionalen Optimierung günstigeren Varianten bieten dagegen insgesamt
bessere Bedingungen in den verschiedenen Nutzungsaspekten, d.h. nicht nur eine verkehrliche
Verbesserung sondern auch einen positiven Beitrag zur städtebaulichen und ökologischen Situation.
Nach Abwägung der Vor-und Nachteile der einzelnen Lösungen favorisiert die Fachverwaltung die
Variante 5a, die bei geringem Parkraumverlust eine neue Baumreihe an der Westseite, beidseitige
Schutzstreifen und Sicherheitstrennstreifen und eine Restfahrbahnbreite von 5,5m ermöglicht. Der
Nachteil liegt bei dem 2,0m breiten Gehweg an der Westseite, der aber vertretbar ist.
4. Einmündung Limburger Straße
Die Im Vorentwurf geplante Umgestaltung der Einmündung Limburger Straße basierte auf der Idee,
an dieser Stelle die Verkehrsfläche zu reduzieren, um eine zusammenhängende Fläche zu schaffen,
die entweder als Grünfläche gestaltet oder zur Bebauung freigegeben werden könnte. Inzwischen wird
das städtebauliche Ziel der Bebauung nicht weiter verfolgt.
Es ist aber weiterhin sinnvoll, die spitzwinklige in eine rechtwinklige Einmündung umzuformen. Dazu
wurden inzwischen drei Lösungen skizziert, die sich in erster Linie mit der Geometrie
auseinandersetzen. In allen Versionen sind die Abbiegeradien anhand der Schleppkurven noch zu
überprüfen. Des Weiteren ist die Frage der Signalisierung und Linksabbiegespur aus der Lütticher
Straße in die Limburger Straße im weiteren Planungsprozess einzuarbeiten. Die Körnerstraße bliebe
unangetastet. Die eingetragenen Bäume und Parkplätze sind zunächst schematisch aus dem
Vorentwurf übernommen und werden noch überarbeitet.
Variante 1
Die Einmündung der Limburger Straße wird in Anlehnung an den Vorentwurf rechtwinklig gegenüber
Haus 56 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in der Verlängerung der Körnerstraße ist
vom Knoten abgesetzt und wäre separat zu signalisieren. Auf der Westseite entsteht eine
zusammenhängende Fläche. Zwei Bäume müssen gefällt, sechs können neu gepflanzt werden. ca.20
Parkplätze können geschaffen werden.
Variante 2
Die Einmündung der Limburger Straße wird mit reduzierter Fahrbahnfläche rechtwinklig gegenüber
Haus 54 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in der Verlängerung der Körnerstraße kann
in die Knotensignalisierung einbezogen werden. Auf der Westseite entsteht zur Körnerstraße hin eine
größere Grünfläche. Der Baumbestand kann erhalten, fünf Bäume neu gepflanzt werden. Es
entstehen ca.11 Parkplätze.
Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 6/7
Variante 3
Die Einmündung der Limburger Straße wird in der heutigen Fahrbahnfläche bei reduzierter
Fahrbahnfläche rechtwinklig gegenüber Haus 52 in die Lütticher Straße geführt. Die Fußgängerfurt in
der Verlängerung der Körnerstraße ist in die Knotensignalisierung einbezogen. Auf der Westseite
bleiben die beiden getrennten Grünflächen. Vier Bäume können neu gepflanzt werden. Ca.12
Parkplätze können geschaffen werden.
Kosten im Bau und Betrieb der Signalanlage sind bei Variante 1 am günstigsten.
5. Insel an der Haltestelle
Die im Vorentwurf geplante Insel an der Haltestelle dient unabhängig von der Signalisierung der
Querungsstelle der Verkehrssicherheit, da sie die Vorbeifahrt an einem haltenden Bus unterbindet.
Sie wird von der Fachverwaltung weiterhin sinnvoll erachtet und wird in die weitere Planung
einbezogen.
6. Weiteres Vorgehen
Auf der Basis einer beschlossenen Variante für den Abschnitt zwischen Limburger Straße und
Amsterdamer Ring sowie einer Entscheidung über die Ausbildung der Einmündung Limburger Straße
wird die Ausführungsplanung erarbeitet und zum Baubeschluss vorgelegt, damit auf dieser Grundlage
der Finanzierungsantrag für die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz gestellt werden kann.
Anlage/n:
Vorlage FB 61/0895/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2013
Seite: 7/7
5,50
8,79
3,50
P18
P19
P20
Grenze Ausbaustufe 1
Grenze Ausbaustufe 2
P21
P22
2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50
2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50
2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50
4,00
5,76
9,00
3,40
Fahrbahndecke auf
Bestand anrampen
9,50
Ende Radfahrstreifen
2,50 2,00 2,50 2,50 2,00
4,30
2,50 2,30 2,00
P23
0+347.00
10,04
2,50 2,50 2,50
0+342.00
0+340.00
R=
0+337.24
R=1000.00
Grenze Ausbaustufe 1
Grenze Ausbaustufe 2
0+360.00
0+380.00
6,50
0+400.00
0+420.00
0+440.00
R=1000.00
0+416.32
R=
2,00
3,00
Variante 1: M. 1:500
0+320.00
5,77
2,00 2,30 2,30
P24
P25
P26
4,11
5,50
8,79
3,50
P18
P19
P20
Grenze Ausbaustufe 1
Grenze Ausbaustufe 2
P22
P23
2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50
2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50
2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50
4,00
2,50
5,76
9,00
2,50 2,50 2,50 2,50 2
Variante 2: M. 1:500
0+320.00
R=
0+337.24
R=1000.00
Grenze Ausbaustufe 1
0+342.00
0+340.00
Grenze Ausbaustufe 2
0+360.00
0+380.00
0+400.00
0+420.00
R=1000.00
0+416.32
R=
8,00
0+440.00
10,04
2,00
R=8
R=8
3,00
3,40
Fahrbahndecke auf
Bestand anrampen
9.50
Ende Radfahrstreifen
2,50 2,00 2,50 2,50 2,00
4,30
2,50 2,30 2,00
P21
0+347.00
2,00 2,30 2,30
P24
P25
P26
4,11
5,50
8,79
3,50
P18
P19
P20
Grenze Ausbaustufe 1
Grenze Ausbaustufe 2
P21
P22
2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50
2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50
2,50 2,50 2,50 2,50 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50
4,00
2,50
R=8
R=8
2,50 2,50 2,50 2,50 2
Variante 3: M. 1:500
0+320.00
R=
0+337.24
R=1000.00
Grenze Ausbaustufe 1
0+342.00
0+340.00
0+360.00
0+380.00
0+400.00
0+420.00
R=1000.00
0+416.32
R=
R=
20
Grenze Ausbaustufe 2
R=7
0+440.00
10,04
2,00
3,00
9,00
Fahrbahndecke auf
Bestand anrampen
9,50
Ende Radfahrstreifen
3,40
5,76
2,50 2,00 2,50 2,50 2,00
4,30
2,50 2,30 2,00
P23
0+347.00
2,00 2,30 2,30
P24
P25
P26
4,11
Bestand
Haus
Haus
Nr. 172
Nr. 137
Gehweg
4,40
3,10
Gehweg
Parken
=5,00-5,70
=2,15
9,05
8,80
3,00
23,95
178
141
50
139
176
46
172
135
43
25
170
168
42
40
FB 61/70
133
26
P:
\
11 St
r
assenbau_Pr
oj
ekt
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Pr
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2013_007_Luet
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ent
wur
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\
Lagepl
an f rB r
ger
i
nf
or
m at
i
on.
dgn
49
174
137
24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 1
Radweg in der Allee Ostseite,
Haus
Nr. 137
Schutzstreifen Westseite, beidseitig Lngsparken,
Haus
Nr. 172
Bume Westseite
Gehweg
Grnflche
Radweg
Grnflche
Schutzstreifen
Parken
3,25
2,50
3,25
2,50
1,70
2,00
2,50
7,50
Parken
Gehweg
1,25 50
2,00
2,50
23,95
178
141
50
139
176
46
172
135
43
25
170
168
42
40
FB 61/70
133
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49
174
137
24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 2 a
beidseitig Schutzstreifen,
Haus
Nr. 137
beidseitig Lngsparken,
Haus
Nr. 172
Gehweg
neue bume Ostseite
Grnflche
Parken
50 1,50
2,50
5,45
Schutzstreifen
Schutzstreifen
2,00
5,50
9,50
Parken
Gehweg
1,50 50
2,00
2,50
23,95
178
141
50
139
176
46
172
135
43
25
170
168
42
40
FB 61/70
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137
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Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 2 b
beidseitig Schutzstreifen,
beidseitig Lngsparken,
neue Bume Westseite
Haus
Nr. 137
Haus
Nr. 172
Gehweg
Grnflche
Parken
50 1,50
5,45
2,00
5,50
9,50
23,95
Parken
Gehweg
1,50 50
2,00
2,50
141
178
2,50
Schutzstreifen
Schutzstreifen
50
139
176
46
172
135
43
25
170
168
42
40
FB 61/70
133
26
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49
174
137
24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 2
beidseitig Schutzstreifen,
Haus
Nr. 137
beidseitig Lngsparken mit Bume
Haus
Nr. 172
Gehweg
Grnflche
Parken
50 1,50
2,50
5,45
Schutzstreifen
Schutzstreifen
2,00
5,50
9,50
Parken
Gehweg
1,50 50
2,00
2,50
23,95
178
141
50
139
176
46
172
135
43
25
170
168
42
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49
174
137
24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 3
beidseitig Schutzstreifen,
Haus
Nr. 137
Haus
Nr. 172
Senkrechtparken Ostseite,
Gehweg
Grnflche
Parken
kein Parken Westseite
75 1,50
2,50
4,70
Schutzstreifen
Schutzstreifen
5,00
5,50
9,25
Gehweg
1,50
2,50
23,95
178
141
50
139
176
46
172
135
43
25
170
168
42
40
FB 61/70
133
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49
174
137
24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 4
Senkrechtparken Ostseite,
Lngsparken Westseite,
beidseitig Gehweg (wie Bestand)
Haus
Haus
Nr. 172
Nr. 137
Gehweg
Grnflche
Parken
Parken
Radfahrerfrei
Radfahrerfrei
6,80
3,00
Gehweg
4,15
5,00
8,80
2,00
3,00
23,95
178
141
50
139
176
46
172
135
43
25
170
168
42
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FB 61/70
133
26
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174
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24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 5 a
Variante 5 a
beidseitig Schutzstreifen,
Senkrechtparken Ostseite,
Haus
Nr. 172
Haus
Nr. 137
Lngsparken mit Bumen Westseite
Gehweg
Grnflche
+berhang
2,50
3,55
Parken
70
4,30
Schutz- Parken Gehweg
streifen
Schutzstreifen
75 1,50
4,30
5,50
9,50
1,25
50
2,00
2,00
23,95
178
141
50
139
176
46
172
135
43
25
170
168
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174
137
24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 5 b
beidseitig Schutzstreifen,
Senkrechtparken Ostseite,
Lngsparken Westseite
Haus
Nr. 172
Haus
Nr. 137
Gehweg
Grnflche
+berhang
2,50
3,55
Parken
70
4,30
Schutz- Parken Gehweg
streifen
Schutzstreifen
75 1,50
4,30
5,50
9,50
1,25
50
2,00
2,00
23,95
178
141
50
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176
46
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135
43
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174
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24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Variante 5
beidseitig Schutzstreifen,
Senkrechtparken Ostseite,
Haus
Nr. 172
Haus
Nr. 137
Lngsparken mit Bumen Westseite (wie Vorentwurf)
Gehweg
Grnflche
Parken
75 1,50
2,50
3,55
Schutz- Parken Gehweg
streifen
Schutzstreifen
5,00
4,90
8,90
1,25
50
2,00
2,00
23,95
178
141
50
139
176
46
172
135
43
25
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174
137
24
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
Vorplanung HJP Planer 2005
Haus
Nr. 172
Haus
Nr. 137
Gehweg
75 1,50
2,50
Schutz- Parken
streifen
Schutzstreifen
Grnflche
8,50
4,70
8,45
Gehweg
1,50
2,00
2,50
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Lagepl
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23,95
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
FB 61/70
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Einmndung Limburger Strae
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
FB 61/70
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Haltestelle
Ltticher Strae
2. Bauabschnitt
M= 1:250
FB 61/70
Lütticher Straße 2. BA
Bürgerinformation am 29.04.2013 19.00-21.45 im Couven- Gymnasium
Teilnehmer :
Frau Mingers, Frau Poth
Ca. 110 Bürger
1. Vorstellung der Planung
s. PPT- Präsentation in der Anlage
2. Fragen, Anregungen, Kritik
Wortbeiträge der Bürger sind kursiv gedruckt, Kommentar der Verwaltung normal. Inhaltlich
ähnliche Aussagen sind nicht mehrfach aufgeführt
2.1
Allgemeines
Können noch Details diskutiert werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch viele Änderungsvorschläge möglich.
Wie hoch sind die Gesamtkosten?
Die Kosten stehen noch nicht fest. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die möglichen
Ausbaualternativen zur Diskussion.
.
Wie unterscheiden sich die Kosten für die einzelnen Varianten?
Die Kosten im derzeitigen Planungsstadium werden bei einer Grunderneuerung mit einem
Pauschalpreis je m² kalkuliert. Diese unterscheiden sich bei den einzelnen Varianten nur
geringfügig.
Die Varianten mit neuen Bäumen kosten doch mehr Geld, das man sich sparen könnte?
Bei der Kostenschätzung einer Gesamterneuerung bedeutet die Anzahl der Bäume keinen
besonderen Kostenfaktor.
Keine Bäume kosten mehr Geld, da man den ökologischen und psychologischen Gewinn auch
betrachten muss.
Für die betroffenen Anlieger ist die Frage des Anliegerbeitrags von enormer Bedeutung. Ohne
diese Auskunft kann über die Varianten nicht sinnvoll diskutiert werden. Warum können die
Zahlen hier nicht genannt werden?
Im jetzigen Stadium ging es der Verwaltung um die Frage, in welche Richtung weiter geplant
werden sollte. Die Höhe der Anliegerbeiträge kann zu diesem Zeitpunkt nicht beziffert werden
und wird in einer öffentlichen Veranstaltung aus Datenschutzgründen ohnehin nicht im Einzelnen
genannt.
Wohin sollen die Leute ausweichen, wenn so viele Parkplätze entfallen?
Es besteht kein Rechtanspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum. Wenn aus öffentlichem
Interesse Parkraum entfällt, muss dafür nicht unmittelbar Ersatz geschaffen werden.
Ausgleichsmöglichkeiten bestehen durch Einrichtung einer Bewohnerparkzone, weil damit die
Nachfrage nach Parkraum durch Begrenzung der Parkberechtigten reduziert wird. Eine andere
Möglichkeit besteht in der Errichtung einer Parkpalette, die voraussetzt, dass in der Nähe ein
geeignetes Grundstück vorhanden ist, und die mit Baukosten verbunden ist. Der damit
geschaffene Parkraum kann nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Durch Reduzierung der Parkplätze entsteht zusätzlicher Parksuchverkehr der die Anwohner
belastet.
An anderer Stelle werden Bäume massenhaft gefällt, ohne dass die Stadt einschreitet. Warum
müssen hier Bäume erhalten oder sogar neu gepflanzt werden zu Lasten von Parkraum?
1
Die Entscheidung über Baumfällungen unterliegt verschiedenen Entscheidungskriterien, die hier
nicht relevant sind. Hier geht es um die Abwägung der funktionalen Erfordernisse und
Optimierungspotentiale.
Hier müssen auch die Auswirkungen im 1. Bauabschnitt berücksichtigt werden, wo bereits
Parkraum vernichtet wird und zusätzlicher Parksuchverkehr erzeugt wird.
Die Parkraumbilanz ist eines der Kriterien in der Abwägung und Entscheidung über die
zukünftige Ausbauform der Lütticher Straße, aber nicht das einzige.
Kann der Anliegerbeitrag auf die Mieter umgelegt werden?
Anliegerbeiträge sind keine Nebenkosten, die unmittelbar auf die Miete umlagefähig sind. Dies
schließt nicht aus, dass Eigentümer versuchen, die Kosten durch eine Mieterhöhung
auszugleichen.
Wir wollen eine vernünftige Straße haben, auf der man fahren kann, keinen Luxus.
Die Vorschläge zum Ausbau der Lütticher Straße enthalten keine Luxuslösung. Sie orientieren
sich an dem in der Stadt üblichen Standards sowohl in der Flächenaufteilung als auch hinsichtlich
der verwendeten Materialien.
Die Finanzierung ist die wichtigste Frage, wenn diese nicht beantwortet wird, ist die Diskussion
wertlos.
Es ist verständlich, dass der Aspekt der Beiträge für die Anliegen eine wichtige Rolle spielt. Ziel
der Einbeziehung der Bürger zu diesem relativ frühen Zeitpunkt war, einen Eindruck von der
Gesamteinschätzung zu bekommen.
Die Gesamtkosten sollen ermittelt und im Protokoll ergänzt werden, ebenso der Hinweis auf
KAG und städt. Beitragssatzung.
Seit Beginn der Diskussion über den Ausbau der Lütticher Straße ist eine Verdoppelung der
Kosten festzustellen, für die es bisher keine schlüssige Erklärung der Stadt gibt. Die Kosten
sollen in Zukunft überarbeitet werden.
Warum ist es nicht möglich, die Anzahl der Grundstücke und der Größe anzugeben und auf
dieser Basis den Prozentsatz der entfallenden Kosten je m² Grundstück zu ermitteln, damit sich
jeder Grundstückseigentümer frühzeitig auf den Betrag des Anliegerbeitrags einstellen kann?
Abgerechnet werden Gehwege, Parkstreifen, Grünflächen, Beleuchtung
In der Veranstaltung am 2009 wurden 2.000-2.500 € pro Grundstück genannt. Stimmt das noch?
Alternativparkplatz am Hangeweiher für Schüler und Lehrer zur Entlastung schaffen
Die Parkraumnot wird z.T durch Mitarbeiter des Franziskus Krankenhauses verursacht. Kann dort
nicht ein Angebot auf dem Gelände geschaffen werden?
Die Anregung wird an das Franziskus Krankenhaus weiter gegeben.
Wie ist der Bauablauf geplant? Gibt es eine Vollsperrung?
Bei Projekte dieser Größenordnung und Bedeutung in der Verkehrsabwicklung wird i.A. bei
einspuriger Verkehrsführung abschnittsweise ausgebaut. Der Bauablauf wird unter
Berücksichtigung der Anforderungen aus den angrenzenden Nutzungen mit der Baufirma
abgesprochen.
Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen?
Die Bauzeit wird mit eineinhalb bis zwei Jahren angenommen. Sie hängt von der
Leistungsfähigkeit der bauausführenden Firma und den Witterungsverhältnissen ab.
2.2
Varianten
Es sollten eine vierte Variante geprüft werden, die darin besteht das vorhandene in Ordnung zu
bringen und auf den Schnickschnack wie z.B. Bäume zu verzichten, denn eine Allee ist nicht
nötig.
Warum muss der Gehweg 2,5m breit sein? Reichen nicht 1,5 oder 2m?
Der städtische Standard definiert eine Mindestbreite für Gehwege von 2,5m.
2
Im Grauenhofer Weg wurde eine Fahrbahn mit 6,5m Breite geplant. Warum in der Lütticher
Straße nur 5,5m vorgesehen?
Die Fahrbahnbreite der Lütticher Straße beträgt in den vorgestellte Varianten 9,5m, da die
Schutzstreifen Teil der Fahrbahn sind und im Bedarfsfall, z.B. bei Begegnung zweier LKW
überfahren werden dürfen
.
Schutzstreifen sollen für den fließenden Radverkehr besser sein, aber was ist mit dem
Sicherheitsrisiko durch aufschlagende Türen?
Auf der Fahrbahnseite besteht größere Vorsicht beim Öffnen der Türen, da immer auf den
Verkehr in der Fahrbahn zu achten ist. Bei Bordsteinradwegen schlagen die Türen auf der
Beifahrerseite in den Radweg auf.
Wie viele Radverkehrsunfälle sind in der Lütticher Straße bekannt? Warum wird dort so viel
Aufwand betrieben, obwohl der Radverkehr unbedeutend ist?
Es soll eine Variante 2a ohne Bäume auf der Westseite geplant werden, damit der Parkraum
erhalten bleibt.
Können nicht Ersatzparkplätze an der Einmündung Limburger Straße geschaffen werden statt
der vergrößerten Grünfläche?
Das ist eine denkbare Alternative.
In der Trierer Straße wurde erst kürzlich ein Bordsteinradweg angelegt. Warum ist dies nicht
auch an der Lütticher Straße möglich?
Die Planung der Trierer Straße war die letzte mit einem Bordsteinradweg. Seitdem haben sich die
Planungsgrundsätze und auch die Richtlinien für den Radverkehr geändert. Radverkehr ist
Fahrverkehr und gehört innerorts in die Fahrbahn. Erwiesenermaßen sind die Konflikte dort
geringer, auch wenn das subjektive Sicherheitsempfinden bei baulich angelegten Radwegen
höher ist.
Warum wird nicht mehr Bürgerbeteiligung praktiziert, wenn die Baudezernentin sagt, dass sich
die Bürger vor Ort besser auskennen?
Die aktuelle Veranstaltung dient ja gerade der Einbeziehung der Bürger in den Planungsprozess,
wie bei den bereits vorangegangenen Veranstaltungen.
Warum wird hier keine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt, wie es bei anderen Projekten üblich
ist?
Eine Kosten-Nutzen-Anlayse wird bei städtische Projekten dieser Art üblicherweise nicht
durchgeführt.
Wo sollen die Fahrzeuge stehen, die verdrängt werden?
s.o.
Auf der Westseite würde es reichen, den Gehweg und den Parkstreifen zu reparieren, dann
können Kosten gespart werden.
Warum spricht niemand von den Chancen bei einer Erneuerung der Lütticher Straße, warum soll
es so bleiben wie es ist?
Die Varianten sind nur nötig, weil der Schutzstreifen angelegt wird. Der kann auch in der heutigen
Fahrbahn angelegt werden. Es funktioniert auch auf der von-Coels- Straße mit einer schmaleren
Fahrbahn als hier geplant.
Die Fahrbahnbreite in den vorgestellten Varianten sind eine Konsequenz aus der Planung für den
1. Bauabschnitt.
Die Fahrbahndecke ist doch neu, warum kann das nicht so bleiben?
Die Fahrbahndecke ist eine oberflächliche Reparatur, die erforderlich war, um die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten, weil die punktuelle Reparatur der Schlaglöcher nicht mehr
möglich war. Da der Unterbau aber nicht mehr tragfähig ist, ist innerhalb weniger Jahre eine
grundhafte Erneuerung unumgänglich.
3
Es sollte eine bautechnische Erneuerung statt funktionaler Optimierung stattfinden, um die
Kosten zu reduzieren.
Bei einer grundhaften Erneuerung werden die Baukosten über die gesamte Fläche gerechnet.
Auch bei Beibehaltung der funktionalen Unzulänglichkeit ist erfahrungsgemäß kein wesentlicher
Betrag einzusparen.
Der Radweg stadtauswärts wird genutzt und sollte deshalb erhalten bleiben, stadteinwärts ist die
Nutzung im derzeitigen Zustand nicht möglich. Dort wäre deshalb ein Schutzstreifen sinnvoll.
Bei Schutzstreifen sollte kein Senkrechtparken vorgesehen werden wegen der damit
verbundenen Sicherheitsrisiken beim rückwärts Ausparken.
Lütticher Straße wird wenig von Fußgängern frequentiert. Deshalb könnte man dort gut mit einer
geringeren Gehwegbreite als 2,5m leben.
2.3
Einmündung Limburger Straße
Zum Thema Limburger Straße wurden verschiedene Anregungen gegeben:
- Der Beschlussvorschlag vom 04.09.2009 zur Umgestaltung der Einmündung Limburger
Straße und Bebauung der damit geschaffenen Fläche soll rückgängig gemacht werden.
- Die Signalanlage soll auf jeden Fall bleiben, weil sie mit der Fußgängerphase eine
größere Verkehrssicherheit bringt
- Fläche nicht dem Verkehr entziehen
Limburger Straße so lassen
- Die Kombination Grünfläche Parken prüfen
- Pavillon ist nicht für Anwohner, weil die Gärten haben, sondern für unerwünschte
Personengruppen
- Die Trompete in eine rechtwinklige Einmündung an gleicher Stelle umplanen
- Verkehrsberuhigung der Einmündung
- Radarkasten aufstellen
- LKW Verbot und Schwellen in der Limburger Straße
- Eine Bebauung der Fläche ist in jedem Fall auszuschließen
- Wendehammer und Parkplätze in der Körnerstraße sollen bleiben
2.4
Haltestelle
Zur Detailgestaltung der Haltestelle gab es folgende Äußerungen:
- Die Signalanlage reicht völlig und ist besser als Mittelinsel, Situation ist übersichtlich
- Verlagerung des Schuleingangs schafft Entspannung und mehr Sicherheit
- Letzten Sommer sind an der Haltestelle 4 Parkplätze abgepollert worden. Schüler stehen
aber nicht hinter den Pollern
- Was geschieht mit den Zufahrten im Bereich der Mittelinsel
- Bushaltestellen nicht zusammenlegen, sondern so lassen wie heute
- Bedarfsampel ist problematisch, weil alle Schüler anfordern
Aufgestellt:
Poth 29.04.2013
4
Lütticher Straße 2. BA
Körnerstraße bis
Amsterdamer
Ring
Regina Poth,
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Übersicht
Pdf der Gesamtmaßnahme
2
Übersicht
Politische Beratungen und Bürgerinformationen
-Vorstellung Vorentwurf / Auftrag zur Bürgerinformation
-Empfehlung der B0 am 05.11.2008 (einstimmig)
-Beschluss des VA am 27.11.2008 (einstimmig);
-Bürgerinformation am 27.01.2009
- Planungsbeschluss (Einplanungsantrag)
- Bürgerinformation am 10.05.2011
- Empfehlung der B0 am 27.05.2009 (mehrheitlich)
- Beschluss des VA am 04.06.2009 (mehrheitlich);
- Baubeschluss (Finanzierungsantrag) für 1. BA (ohne Knoten Limburger Straße)
- Empfehlung der B0 am 19.05.2011 (einstimmig)
- Beschluss des MoA am 19.05.2011 (einstimmig); [gemeinsame Sitzung]
- Ausführungsbeschluss für 1. BA
3
Konsequenzen aus der Beratung
Planungsbeschluss (VA am 04.06.2009) mit beschlossenen Änderungswünschen
Beibehaltung der Fußgängersignalanlage im Bereich Haltestelle
Franziskushospital (einstimmig);
Einrichtung einer Mittelinsel (mehrheitlich)
Fläche zwischen Körner- und Limburger Straße wird dem fließenden Verkehr
entzogen (einstimmig)
Radfahrstreifen zwischen Schanz und Amsterdamer Ring (einstimmig)
Fußgängerbedarfsampel im Bereich Körnerstraße (einstimmig)
Baubeschluss 1. BA (MoA am 19.05.2011) und wesentliche Änderungswünsche
Knoten Limburger Straße wird aus dem 1.BA in den 2. BA verschoben
4
Aktuelle Planung
Verkehrsbelastung auf der Lütticher Straße
Einmündung Morillenhang (Zählung vom 22.08.2006; 7-19 Uhr)
Kfz/12 h
Fahrtrichtung Schanz
4.673
Fahrtrichtung Belgien
4.448
Beide Fahrtrichtungen zusammen 9.121
Querschnittszählung im Bereich südl. der Einmündung Limburger Straße (Zählung am
15.10.2005, 7-19 Uhr)
Kfz/12 h
Fahrtrichtung Schanz
3.329
Fahrtrichtung Belgien
4.194
Beide Fahrtrichtungen zusammen 7.523
5
2. BA zentrale Themen
• Aufteilung der Verkehrsfläche
• Einmündung Limburger Straße
• Haltestelle
6
2. BA Bestand
7
2. BA Bestand
8
2. BA Vorentwurf
9
2. BA Vorentwurf
10
2. BA modifizierter Vorentwurf
11
2. BA Variante 1
12
2. BA Variante 1
13
2. BA Variante 2
14
2. BA Variante 2
15
2. BA Variante 3
16
2. BA Variante 3
17
2. BA Baumbilanz
18
2. BA Parkraumbilanz
19
2. BA Limburger Straße
20
2. BA Limburger Straße
21
2. BA Haltestelle
22
2. BA Haltestelle
23
2. BA Weiteres Verfahren
Erarbeitung der Zuschussunterlagen
Beratung B0 und MoA zum Baubeschluss
Finanzierungsantrag
Ausführungsplanung
3. Bürgerinformation
Beratung und Beschlussfassung
Information der Anlieger zum Baubeginn
Bauliche Umsetzung ab 2015
24