Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114413.pdf
Größe
5,3 MB
Erstellt
21.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0272/WP16
öffentlich
21.05.2013
45/300
Antrag des Kinderschutzbundes zur Sanierung der Baracke des
Abenteuerspielplatzes gem. Pos. 40 Stadtjugendplan
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.06.2013
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend
zur Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Gewährung der Fördermittel nach Position
40 Stadtjugendplan in Höhe von 19.938,45 € ohne Anrechnung von Eigenmitteln des
Kinderschutzbundes.
Vorlage FB 45/0272/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP Element: 4-060201-911-1 Bau/Einrichtung/Modernisierung Jugendfreizeitheimen
Sachkonto: 53180000 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
139.000,00
139.000,00
424.000,00
424.000,00
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
Deckung ist gegeben
0
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Deckung ist gegeben / keine
Vorlage FB 45/0272/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Gestattungsvertrag vom 20.09.2012 zwischen dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen
und dem Kinderschutzbund wird dem Kinderschutzbund erlaubt, die auf dem Abenteuerspielplatz
Kirschbäumchen befindliche Baracke zu sanieren.
Mit den Arbeiten wurde am 22.10.2012 begonnen. Bereits in 2011 wurden Gelder in Höhe von
140.000,00 € für die Sanierung der Außenhülle des Gebäudes im städtischen Haushalt bereit
gestellt. Für die Sanierung des Innenraumes wurden im letzten Jahr zusätzlich 10.057,00 € aus
Position 40 Stadtjugendplan bereitgestellt.
Am 28.4.2013 sollte das fertig sanierte Gebäude offiziell eingeweiht werden.
Im März 2013 wurde, nachdem die Grundsanierung beinahe abgeschlossen war, die Baracke des
Abenteuerspielplatzes durch einen Brandanschlag in weiten Teilen unnutzbar. Viele
Anschaffungen und Renovierungen, die im Zuge der Sanierung bereits getätigt worden waren,
müssen nun neu erfolgen und werden teilweise aus Mitteln der Versicherung finanziert.
2. Antragstellung
Der Kinderschutzbund beantragt gem. Position 40 Stadtjugendplan Fördermittel zur Durchführung
weiterer notwendiger Arbeiten gemäß Kostenaufstellung in Höhe von 19.938,45 €. Ein Eigenanteil
von 50% kann nicht aufgebracht werden.
Wiederholte Einbrüche und schließlich die Brandstiftung erfordern eine besondere Sicherung der
Baracke und damit der Inneneinrichtung.
Die Haftpflichtversicherung erwartet besondere Maßnahmen, wie die Anschaffung von
einbruchsicheren Fenstergittern. Diese mussten bereits angeschafft und eingebaut werden.
Der Kinderschutzbund konnte diesbezüglich in Vorleistung treten, ist jedoch nicht in der Lage, die
gesamten Kosten in Höhe von 10.042,41 € letztendlich zu tragen.
Des weiteren muss die Überdachung des Terrassenbereichs neu aufgebaut werden. Hier fallen
Kosten in Höhe von 9.896,04 € an.
3. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung
Die Wiederherstellung der Baracke und die Absicherung des Gebäudes gegen Einbruch und
Vandalismus ist ein großes Anliegen des Kinderschutzbundes und der Fachverwaltung.
Durch die getätigten Baumaßnahmen, beginnend in 2012 und der damit verbundenen bereits
geleisteten Eigenmittel des Vereins, verfügt der Kinderschutzbund nicht mehr über die nötigen
finanziellen Mittel, um die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
Der in Position 40.2 Stadtjugendplan vorgeschriebene Eigenanteil des Antragstellers in Höhe von
50% der Gesamtkosten ist derzeit nicht aufzubringen. Die Arbeiten müssen jedoch zeitnah
erfolgen, da zum einen die Versicherung Maßnahmen zur Sicherung des Hauses fordert und zum
anderen die Nutzung des Gebäudes erst nach Abschluss der Arbeiten möglich ist.
Der Abenteuerspielplatz ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche des Umfelds und
in seiner Art einzigartig im Stadtgebiet.
Vorlage FB 45/0272/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/4
4. Finanzierung
Laut der vorgelegten Kostenvoranschläge entstehen Gesamtkosten in Höhe von 19.938,45 €.
Gemäß Position 40.2 des Stadtjugendplans sind Fördermittel in Höhe von 50 % der
Gesamtsumme möglich. Im einzelnen kann der Kinder- und Jugendausschuss über die
tatsächliche Höhe des Zuschusses entscheiden.
50 % der veranschlagten Summe können vom Deutschen Kinderschutzbund nicht erbracht
werden. Es stehen zur Zeit ausreichende Fördermittel in Position 40 zur Verfügung.
5. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Kinderschutzbundes auf Gewährung einer Beihilfe in
Höhe von 19.938,45 € in voller Höhe stattzugeben. Aufgrund der angespannten Situation auf dem
Abenteuerspielplatz wird auf die Leistung des Eigenanteils verzichtet.
Anlage/n:
-
Antrag
-
Kostenvoranschläge
Vorlage FB 45/0272/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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