Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
115106.pdf
Größe
407 kB
Erstellt
17.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0892/WP16
öffentlich
17.05.2013
Dez. III / FB 61/30
Parken im Pottenmühlenweg
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.06.2013
B0
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, im Pottenmühlenweg entlang der Wohnbebauung auf dem Seitenstreifen das Längsparken
und auf der Schulseite das Fahrbahnrandparken, jedoch mit einer Haltverbotzone im Bereich des
Schulhofzuganges entsprechend dem Plan Nr. 2013/04-04 auszuweisen.
Vorlage FB 61/0892/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2013
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
315.243,01
315.243,01
0
0
315.243,01
315.243,01
Ergebnis
-315.243,01
-315.243,01
0
0
-315.243,01
-315.243,01
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben
ausreichende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
0
0
0
0
710.700,00
710.700,00
0
0
0
0
17.393,79
17.393,79
0
0
0
0
-728.093,79
-728.093,79
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0892/WP16 der Stadt Aachen
ausreichende Deckung vorhanden
Ausdruck vom: 06.06.2013
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Sachstand:
Der Pottenmühlenweg liegt im Bewohnerparkbereich „J1“ (Junkerstraße) zwischen Hanbrucher Straße
und der Straße Im Johannistal und befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die öffentliche
Verkehrsfläche hat eine gesamte Breite von ca. 15,-- m und ist aufgeteilt in:
ca. 3,00 m
Gehweg nordöstliche Seite (Schule)
ca. 6,00 m
Fahrbahn
ca. 3,00 m
baumbestandener Seitenstreifen
ca. 3.00 m
Gehweg südwestliche Seite (Wohnbebauung)
Der Seitenstreifen ist asphaltiert bzw. hat teilweise einen Splittbelag und wird beparkt. Die Fahrzeuge
werden dort widerrechtlich schräg bzw. senkrecht abgestellt, was bisher jedoch geduldet wurde.
Aufgrund der vorhandenen Breite des Streifens ragen die Kfz in den Gehweg, bei größeren
Fahrzeugen steht den Fußgängern teilweise nur ein 1 m breiter nutzbarer Gehweg zur Verfügung.
Auf dem nordöstlichen Gehweg, an dem auch der Zugang zum Schulhof der Kath. Grundschule
Hanbruch liegt, ist das Fahrbahnrandparken erlaubt. Aufgrund des auf der gegenüberliegenden Seite
praktizierten Schräg- bzw. Senkrechtparkens und der nur insgesamt ca. 6 m breiten Fahrbahn wird
jedoch faktisch auf diesem Gehweg aufgeschultert geparkt bzw. angehalten.
Entlang des nordöstlichen Fahrbahnrandes können ca. 22 Fahrzeuge abgestellt werden. Auf dem
Seitenstreifen entlang der Wohnbebauung können aufgrund des praktizierten Senk- bzw.
Schrägparkens ca.15 Fahrzeuge geparkt werden.
Innerhalb des Mobilitätsprojektes an der Kath. Grundschule Hanbrucher Straße wurde darauf
hingewiesen, dass die Kinder auf ihrem Schulweg durch haltende oder parkende Fahrzeuge auf dem
Gehweg behindert und gefährdet werden.
Erhebung
Am Dienstag, den 08.01.2013 wurde zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr die Park- und Haltsituation
beobachtet sowie um 10.00 Uhr, 17.00 Uhr und 20.00 Uhr die Parkplatzbelegung erhoben.
Zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr wurden auf der Seite der Schule fünf Fahrzeuge aufgeschultert
abgestellt und die Kinder zur Schule begleitet. In dieser Zeit hielten 12 Fahrzeuge am Fahrbahnrand
bzw. aufgeschultert, hier sind die Kinder nur ausgestiegen.
Auf der Seite der Wohnbebauung wurden vier Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen geparkt und die
Kinder zur Schule gebracht. Drei Fahrzeuge hielten am Fahrbahnrand zum Aussteigen der Kinder an.
Vorlage FB 61/0892/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2013
Seite: 3/5
Des Weiteren wurden folgende Daten ermittelt:
Uhrzeit
Seite Schule
Anzahl Kfz
Seite Wohnbebauung
mit Bewohner-
Anzahl Kfz
parkausweis
mit Bewohnerparkausweis
07.30
4
2
19
14
10.00
1
-
16
8
17.00
-
-
11
6
20.00
-
-
18
11
Von den angetroffenen Fahrzeugen standen sieben Kfz zu allen Erhebungszeiten im
Pottenmühlenweg. Davon hatten fünf Kfz einen Bewohnerparkausweis.
Planung
Der nordöstliche wie auch der südwestliche Gehweg sind im Schulwegeplan enthalten und müssen
von parkenden wie auch haltenden Fahrzeugen freigehalten werden.
Die Planung sieht für die nordöstliche Seite weiterhin das Fahrbahnrandparken vor, jedoch unter
Berücksichtigung des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr
(01.01.2003), des Kultusministeriums (01.01.2003) und des Innenministeriums (18.08.1994): Danach
soll vor und hinter dem Schulhofzugang eine Haltverbotzone mit einer Länge von ca. 40 m unter
Einbeziehung des Zugangs zum vorhandenen Spielplatz ausgewiesen werden.
Zur besseren Wahrnehmung sollen die Parkstreifenabschnitte jeweils am Anfang und Ende markiert
werden.
Auf der Seite der Wohnbebauung soll auf die Einhaltung des Längsparkens auf dem Seitenstreifen
mittels Beschilderung hingewirkt werden.
Auf eine Abgrenzung zwischen Gehweg und Seitenstreifen (Parkstreifen) mittels Holzpoller sollte
vorerst verzichtet werden. Sofern erforderlich, könnte diese Maßnahme im Nachhinein durchgeführt
werden, wenn weiterhin Fahrzeuge bis in den Gehwegbereich abgestellt werden.
Die geplante Parkordnung ermöglicht auf der Schulseite das Abstellen von ca. 18 und auf der Seite
der Wohnbebauung von ca. 13 Fahrzeugen.
Die in der Planung eingetragenen Fahrradbügel vor Haus Nr. 4 wurden aufgrund einer
Anwohneranfrage berücksichtigt. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Prioritätenliste
„Fahrradabstellanlagen“ zeitgleich durchgeführt und wird aus dem entsprechenden Finanztopf
finanziert.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Maßnahme, „Änderung der Parkordnung“, belaufen sich auf ca. 1.800 € und setzen
sich wie folgt zusammen:
Vorlage FB 61/0892/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2013
Seite: 4/5
Beschilderung
ca. 1.500 €
Markierung
ca.
Summe
300 €
ca. 1.800 €
Die Mittel sind im Haushalt 2013 eingeplant und stehen unter dem PSP-Element 5-120202-90000100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“, Sachkonto 78350000 „Investitionsauszahlungen für
Festwerte“ i.V.m. 4-120202-908-3, Sachkonto 52560000 „Aufwendungen für Festwerte für die
Beschilderung und unter dem PSP-Element 1-120202-900-4 „Planung, Betreuung und Unterhaltung
von Verkehrsanlagen“, Sachkonto 52420000 „Unterhalt und Bewirtschaftung des
Infrastrukturvermögens für die Markierungsarbeiten zur Verfügung.
Fazit
Unter Berücksichtigung einer Minimierung der Verkehrsgefährdung der Schulkinder sollte aufgrund
der Erhebung – max. 19 Fahrzeuge gleichzeitig angetroffen – entsprechend der Planung, das
Parkrauman- gebot neu arrondiert und von ca. 37 auf ca. 31 Parkstände reduziert werden.
Die Anwohner sollen vor Änderung der Parkordnung mit einem Anschreiben auf die Maßnahme
hingewiesen werden.
Anlage/n:
Plan Bestand
Plan Planung
Vorlage FB 61/0892/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.06.2013
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3
18
5a
18
5
10
Parkschei
n
2.
00
00
39
mit
16
mit
Parkschein
z
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pl
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i
Sp
Zone J1
14
Zone J1
12
22
24
26
55
4
26
39
1
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2
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2.
00
Pot
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3
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50
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Zone J1
6
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45
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frei
Fahrradbgel
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Parkscheinautomat
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0
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3.
2
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frei
1
41
01
39
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
FB 61/30
Pottenmhlenweg
M 1:250
Planung
2013/04-04
April 2013
P:\08 Verkehrsplanung\Straen A-Z (Ma)\Pottenmhlenweg\Plne\Pottenmhlenweg.dgn
Z
ONE
2
2
19
40
9
10
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