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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
114181.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
06.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0189/WP16 öffentlich 06.05.2013 FB 36/20 Hr. Dr. Ruckert, Dez. III Beleuchtung auf der Aussichtsplattform rund um den Obelisken am Lousberg Ratsantrag Nr. 264/16 der Fraktion Die Linke Beratungsfolge: TOP:_ 12_ Datum Gremium Kompetenz 28.05.2013 UmA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt als behandelt. In Vertretung Gisela Nacken (Beigeordnete) Anlage/n: Erläuterungen zur Vorlage Ratsantrag 264/16 Vorlage FB 36/0189/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.05.2013 Seite: 1/2 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Durch den Beschlussvorschlag entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 36/0189/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.05.2013 Seite: 2/2 Erläuterungen zur Vorlage: Beleuchtung auf der Aussichtsplattform rund um den Obelisken am Lousberg Ratsantrag 264/16 der Fraktion DIE LINKE vom 20.11.2012 Ratsantrag Zielsetzung des Ratsantrags 264 / 16 der Fraktion Die Linke ist das Aufstellen von Laternen zur Beleuchtung der Aussichtsplattform am Obelisken. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag bezüglich Art, Anzahl und Standort der Beleuchtung zu erarbeiten. Lage im Stadtraum Wie im unten stehenden Lageplan dargestellt, befindet sich der betreffende Aussichtspunkt an der Südost-Seite des Lousbergs. Der Obelisk wurde 1807 zur Würdigung der exakten Kartierung der linken Rheinlande auf einem besonderen Bezugspunkt der so genannten 'Tranchot-Vermessung' aufgestellt. Der Bereich ist fußläufig über Parkwege und eine Treppenanlage von der Kupferstraße aus zu erreichen, eine Anfahrtsmöglichkeit besteht über die Belvedereallee. Lage des Aussichtspunkts am Obelisken innerhalb des Lousberg-Parks Planungsrechtliche Rahmenbedingen Die Fläche um den Obelisken liegt – wie der gesamte Lousberg - im Landschaftsschutzgebiet, im Bereich des Bodendenkmals 'Neolithisches Bergwerk auf dem Lousberg' und innerhalb des Baudenkmals 'Parkanlage Lousberg/Salvatorberg'. Direkt angrenzend befindet sich schützenswerter Großbaum-Bestand. Beleuchtungssituation Eine Beleuchtung über Straßenlaternen gibt es im Bereich des Lousbergs in der Kupferstraße und im oberen Teil des Champierwegs, ansonsten ist in der gesamten Parkanlage keine Beleuchtung vorhanden. Seite 1 von 3 Kriminalprävention Nach Aussage des Sachgebiets für städtebauliche Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Aachen ist die Zahl der strafrechtlich relevanten Vorfälle im Fahndungsraum Lousberg, zu dem die Kupferstraße, die Belvedere-, die Hoffmann- und die Buchenallee gehören, als nicht hoch einzustufen. Am Lousberg gibt es zwar Bereiche, die aufgrund des stellenweise dichten Bewuchses und der bisweilen uneinsehbaren Wege aus kriminalpräventiver Sicht potenzielle Angsträume sind. Das Umfeld des Obelisken wird in diesem Zusammenhang aber nicht als vorrangiger Handlungsschwerpunkt gesehen. Wenn hier eine Beleuchtung eingerichtet würde, wäre dies aus Sicht der städtebaulichen Kriminalprävention nur dann sinnvoll, wenn auch die Wege dorthin entsprechend mit Laternen ausgestattet würden. Aussichtspunkt am Obelisken, aktueller Zustand Denkmalschutz Innerhalb des eingetragenen Gartendenkmals sind der Obelisk und dessen unmittelbares Umfeld von besonderer Bedeutung. Der Aussichtspunkt ist bereits Bestandteil des ursprünglichen Gestaltungsplans von Friedrich Maximilian Weyhe aus dem Jahr 1815. Die Positionierung und Gestaltung ist in dem gartenarchitektonischen Gesamtkonzept so erfolgt, dass es wechselseitige Blickbezüge sowohl vom Oblisken in die Umgebung, als auch von bestimmten Orten innerhalb und außerhalb der Parkanlage auf den Obelisken gibt. Die Einrichtung einer Beleuchtung, die nur in Form von etwa 6 Meter hohen Laternen den gewünschten Helligkeitseffekt hätte, würde das Erscheinungsbild dieses sensiblen Bereichs aus Sicht der Gartendenkmalpflege erheblich beeinträchtigen. Zudem liegt das gesamte Areal des Lousbergs im Schutzbereich eines eingetragenen Bodendenkmals. In der Jungsteinzeit wurde die obere Kreidekalkplatte des Berges in großem Stil abgebaut, um den darin enthaltenen Seite 2 von 3 Feuerstein zu gewinnen. Aus dieser Zeit sind neben den Abbaukanten und Abraumhalden zahlreiche Funde und Befunde erhalten, die den Lousberg zu einem der ältesten Industriedenkmäler Europas machen. Jegliche Bodeneingriffe, etwa auch Leitungsgräben oder der Einbau von Fundamenten, bedürfen einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NW (Veränderung eingetragener Bodendenkmäler). Eine Genehmigung kann erst nach der Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – erfolgen. Bei Auftreten besonders bedeutender Bodendenkmäler ist auch mit deren Erhaltung und mit entsprechenden Umplanungen zu rechnen. Natur- und Artenschutz Der Lousberg ist auf Grund seiner Ausprägung als Waldpark ein wichtiger Lebensraum für verschiedene Fledermaus- und Vogelarten. Die Installation von Beleuchtungsanlagen wirkt sich unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten negativ auf Insektenpopulationen aus. Die aufgrund einer Beleuchtung noch stärkere Inanspruchnahme der Parkanlage in den Nachtstunden bewirkt zusätzliche Störeffekte für die Tierwelt. Aufgrund der großen Anzahl von Altbäumen wäre das Verlegen der für eine Beleuchtung erforderlichen Kabeltrasse nur mit erhöhtem Aufwand, in einigen Teilbereichen mit sehr starker Durchwurzelung gar nicht bzw. nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Bäume umzusetzen. Kosten Auf der Basis von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten können die für eine Beleuchtung anfallenden Kosten grob geschätzt werden. Da es aus kriminalpräventiver Sicht nur sinnvoll wäre, eine Beleuchtung am Obelisken zu installieren, wenn dies auch auf den zuführenden Wegen geschieht, sind im Wesentlichen zwei Varianten denkbar: - A: Beleuchtung des Obelisken-Umfelds, inklusive der Belvedere-Allee bis zur Kupferstraße: Baukosten ca. 220.000,- €; jährliche Betriebskosten ca. 5.400 € - B: Beleuchtung des Obelisken-Umfelds, inklusive der kürzesten Fußwegeverbindung zur Kupferstraße: ca. 80.000,- €; jährliche Betriebskosten ca. 1.500 € Zudem sind jegliche Bodeneingriffe im Zuge dieser Maßnahme archäologisch zu begleiten. Dadurch entstehen weitere Kosten von geschätzt etwa 10.000 €, wobei Erhöhungen durch eventuelle Umplanungen nicht mit einberechnet sind. Fazit Aufgrund des relativ niedrigen Handlungsdrucks aus kriminal-präventiver Sicht, wegen der hohen Sensibilität in den Bereichen Denkmalpflege und Naturschutz und angesichts der mit der Maßnahme verbundenen Kosten empfiehlt die Verwaltung, auf eine Beleuchtung im Umfeld des Obelisken am Lousberg zu verzichten. Seite 3 von 3