Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114181.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
06.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0189/WP16
öffentlich
06.05.2013
FB 36/20 Hr. Dr. Ruckert, Dez. III
Beleuchtung auf der Aussichtsplattform rund um den Obelisken
am Lousberg
Ratsantrag Nr. 264/16 der Fraktion Die Linke
Beratungsfolge:
TOP:_ 12_
Datum
Gremium
Kompetenz
28.05.2013
UmA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Der Ratsantrag gilt als behandelt.
In Vertretung
Gisela Nacken
(Beigeordnete)
Anlage/n:
Erläuterungen zur Vorlage
Ratsantrag 264/16
Vorlage FB 36/0189/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2013
Seite: 1/2
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Durch den Beschlussvorschlag entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 36/0189/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2013
Seite: 2/2
Erläuterungen zur Vorlage:
Beleuchtung auf der Aussichtsplattform rund um den Obelisken am Lousberg
Ratsantrag 264/16 der Fraktion DIE LINKE vom 20.11.2012
Ratsantrag
Zielsetzung des Ratsantrags 264 / 16 der Fraktion Die Linke ist das Aufstellen von Laternen zur Beleuchtung der
Aussichtsplattform am Obelisken. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag bezüglich
Art, Anzahl und Standort der Beleuchtung zu erarbeiten.
Lage im Stadtraum
Wie im unten stehenden Lageplan dargestellt, befindet sich der betreffende Aussichtspunkt an der Südost-Seite
des Lousbergs. Der Obelisk wurde 1807 zur Würdigung der exakten Kartierung der linken Rheinlande auf einem
besonderen Bezugspunkt der so genannten 'Tranchot-Vermessung' aufgestellt. Der Bereich ist fußläufig über
Parkwege und eine Treppenanlage von der Kupferstraße aus zu erreichen, eine Anfahrtsmöglichkeit besteht über
die Belvedereallee.
Lage des Aussichtspunkts am Obelisken innerhalb des Lousberg-Parks
Planungsrechtliche Rahmenbedingen
Die Fläche um den Obelisken liegt – wie der gesamte Lousberg - im Landschaftsschutzgebiet, im Bereich des
Bodendenkmals 'Neolithisches Bergwerk auf dem Lousberg' und innerhalb des Baudenkmals 'Parkanlage
Lousberg/Salvatorberg'. Direkt angrenzend befindet sich schützenswerter Großbaum-Bestand.
Beleuchtungssituation
Eine Beleuchtung über Straßenlaternen gibt es im Bereich des Lousbergs in der Kupferstraße und im oberen Teil
des Champierwegs, ansonsten ist in der gesamten Parkanlage keine Beleuchtung vorhanden.
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Kriminalprävention
Nach Aussage des Sachgebiets für städtebauliche Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Aachen ist die Zahl
der strafrechtlich relevanten Vorfälle im Fahndungsraum Lousberg, zu dem die Kupferstraße, die Belvedere-, die
Hoffmann- und die Buchenallee gehören, als nicht hoch einzustufen. Am Lousberg gibt es zwar Bereiche, die
aufgrund des stellenweise dichten Bewuchses und der bisweilen uneinsehbaren Wege aus kriminalpräventiver
Sicht potenzielle Angsträume sind. Das Umfeld des Obelisken wird in diesem Zusammenhang aber nicht als
vorrangiger Handlungsschwerpunkt gesehen. Wenn hier eine Beleuchtung eingerichtet würde, wäre dies aus
Sicht der städtebaulichen Kriminalprävention nur dann sinnvoll, wenn auch die Wege dorthin entsprechend mit
Laternen ausgestattet würden.
Aussichtspunkt am Obelisken, aktueller Zustand
Denkmalschutz
Innerhalb des eingetragenen Gartendenkmals sind der Obelisk und dessen unmittelbares Umfeld von besonderer
Bedeutung. Der Aussichtspunkt ist bereits Bestandteil des ursprünglichen Gestaltungsplans von Friedrich
Maximilian Weyhe aus dem Jahr 1815. Die Positionierung und Gestaltung ist in dem gartenarchitektonischen
Gesamtkonzept so erfolgt, dass es wechselseitige Blickbezüge sowohl vom Oblisken in die Umgebung, als auch
von bestimmten Orten innerhalb und außerhalb der Parkanlage auf den Obelisken gibt. Die Einrichtung einer
Beleuchtung, die nur in Form von etwa 6 Meter hohen Laternen den gewünschten Helligkeitseffekt hätte, würde
das Erscheinungsbild dieses sensiblen Bereichs aus Sicht der Gartendenkmalpflege erheblich beeinträchtigen.
Zudem liegt das gesamte Areal des Lousbergs im Schutzbereich eines eingetragenen Bodendenkmals. In der
Jungsteinzeit wurde die obere Kreidekalkplatte des Berges in großem Stil abgebaut, um den darin enthaltenen
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Feuerstein zu gewinnen. Aus dieser Zeit sind neben den Abbaukanten und Abraumhalden zahlreiche Funde und
Befunde erhalten, die den Lousberg zu einem der ältesten Industriedenkmäler Europas machen.
Jegliche Bodeneingriffe, etwa auch Leitungsgräben oder der Einbau von Fundamenten, bedürfen einer Erlaubnis
gemäß § 9 DSchG NW (Veränderung eingetragener Bodendenkmäler). Eine Genehmigung kann erst nach der
Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – erfolgen.
Bei Auftreten besonders bedeutender Bodendenkmäler ist auch mit deren Erhaltung und mit entsprechenden
Umplanungen zu rechnen.
Natur- und Artenschutz
Der Lousberg ist auf Grund seiner Ausprägung als Waldpark ein wichtiger Lebensraum für verschiedene
Fledermaus- und Vogelarten. Die Installation von Beleuchtungsanlagen wirkt sich unter naturschutzfachlichen
Gesichtspunkten negativ auf Insektenpopulationen aus. Die aufgrund einer Beleuchtung noch stärkere
Inanspruchnahme der Parkanlage in den Nachtstunden bewirkt zusätzliche Störeffekte für die Tierwelt.
Aufgrund der großen Anzahl von Altbäumen wäre das Verlegen der für eine Beleuchtung erforderlichen
Kabeltrasse nur mit erhöhtem Aufwand, in einigen Teilbereichen mit sehr starker Durchwurzelung gar nicht bzw.
nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Bäume umzusetzen.
Kosten
Auf der Basis von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten können die für eine Beleuchtung anfallenden
Kosten grob geschätzt werden. Da es aus kriminalpräventiver Sicht nur sinnvoll wäre, eine Beleuchtung am
Obelisken zu installieren, wenn dies auch auf den zuführenden Wegen geschieht, sind im Wesentlichen zwei
Varianten denkbar:
- A: Beleuchtung des Obelisken-Umfelds, inklusive der Belvedere-Allee bis zur Kupferstraße:
Baukosten ca. 220.000,- €; jährliche Betriebskosten ca. 5.400 €
- B: Beleuchtung des Obelisken-Umfelds, inklusive der kürzesten Fußwegeverbindung zur
Kupferstraße: ca. 80.000,- €; jährliche Betriebskosten ca. 1.500 €
Zudem sind jegliche Bodeneingriffe im Zuge dieser Maßnahme archäologisch zu begleiten. Dadurch entstehen
weitere Kosten von geschätzt etwa 10.000 €, wobei Erhöhungen durch eventuelle Umplanungen nicht mit
einberechnet sind.
Fazit
Aufgrund des relativ niedrigen Handlungsdrucks aus kriminal-präventiver Sicht, wegen der hohen Sensibilität in
den Bereichen Denkmalpflege und Naturschutz und angesichts der mit der Maßnahme verbundenen Kosten
empfiehlt die Verwaltung, auf eine Beleuchtung im Umfeld des Obelisken am Lousberg zu verzichten.
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