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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
114285.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
15.05.13, 12:00
Aktualisiert
28.02.17, 16:56
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0098/WP16 öffentlich 15.05.2013 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.891-Kaiserplatz-Galerieim Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich der unteren Adalbertstraße hier:Wechsel der Vorhabenträgerin Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.05.2013 Rat Entscheidung Finanzielle Auswirkungen Keine Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er stimmt dem Wechsel der Vorhabenträgerin zu. (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Vorlage B 03/0098/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.05.2013 Seite: 1/2 Erläuterungen: Am 22.10./24.10.2012 wurde mit der Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG als Vorhabenträgerin der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie- abgeschlossen. Nunmehr ist die Kommanditgesellschaft Grundstücksgesellschaft Farmsen m. b. H. & Co. (KG Farmsen) mit der Bitte an die Verwaltung herangetreten, als neue Vorhabenträgerin in die Rechte und Pflichten der Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG aus dem o. g. Durchführungsvertrag sowie dem 1. Änderungsvertrag zu diesem eintreten zu dürfen. Sie hat mit notariellem Kaufvertrag vom 14.03.2013 die für die Errichtung des Vorhabens erforderlichen Baugrundstücke erworben. Der Käufer kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Rat der Stadt den Vorhabenträgerwechsel ablehnt. Die Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG bittet die Stadt, dem Vorhabenträgerwechsel nach § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Die Zustimmung darf nach § 12 Abs. 5 BauGB nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist gefährdet ist. Eine Bonitätsprüfung der KG Farmsen hat ergeben, dass diese ebenso wie die jetzige Vorhabenträgerin wirtschaftlich in der Lage ist, die Kaiserplatz-Galerie im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen zu realisieren. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, dem beantragten Wechsel der Vorhabenträgerin zuzustimmen. Hinweis: Erschließungsträgerin bleibt nach wie vor die GB Immobilien G. m. b. H. Vorlage B 03/0098/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.05.2013 Seite: 2/2