Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114285.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
15.05.13, 12:00
Aktualisiert
28.02.17, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0098/WP16
öffentlich
15.05.2013
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.891-Kaiserplatz-Galerieim Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich der unteren
Adalbertstraße
hier:Wechsel der Vorhabenträgerin
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.05.2013
Rat
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er stimmt dem
Wechsel der Vorhabenträgerin zu.
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage B 03/0098/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Am 22.10./24.10.2012 wurde mit der Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G.
m. b. H. & Co. KG als Vorhabenträgerin der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie- abgeschlossen.
Nunmehr ist die Kommanditgesellschaft Grundstücksgesellschaft Farmsen m. b. H. & Co. (KG
Farmsen) mit der Bitte an die Verwaltung herangetreten, als neue Vorhabenträgerin in die Rechte und
Pflichten der Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG aus
dem o. g. Durchführungsvertrag sowie dem 1. Änderungsvertrag zu diesem eintreten zu dürfen. Sie
hat mit notariellem Kaufvertrag vom 14.03.2013 die für die Errichtung des Vorhabens erforderlichen
Baugrundstücke erworben. Der Käufer kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Rat der Stadt
den Vorhabenträgerwechsel ablehnt.
Die Grundstücksgesellschaft Kaiserplatz Aachen Adalbertstraße G. m. b. H. & Co. KG bittet die Stadt,
dem Vorhabenträgerwechsel nach § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen.
Die Zustimmung darf nach § 12 Abs. 5 BauGB nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der
im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist gefährdet ist. Eine Bonitätsprüfung der KG Farmsen hat
ergeben, dass diese ebenso wie die jetzige Vorhabenträgerin wirtschaftlich in der Lage ist, die
Kaiserplatz-Galerie im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen zu realisieren.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, dem beantragten Wechsel der Vorhabenträgerin
zuzustimmen.
Hinweis: Erschließungsträgerin bleibt nach wie vor die GB Immobilien G. m. b. H.
Vorlage B 03/0098/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.05.2013
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