Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
114070.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
06.05.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0178/WP16
öffentlich
FB 11/3.4
06.05.2013
Frau Joka-Gabel
Bericht zur Aufschlüsselung der Personalkosten nach
Organisationseinheiten
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.05.2013
PVA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
In Vertretung
(Dr. Barth)
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 04.11.2014
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Der immer enger werdende Finanzrahmen der Stadt Aachen einerseits und die den Haushalt
belastenden Besoldungs- und Tarifabschlüsse andererseits machen es erforderlich, sich in Zukunft
verstärkt mit den gesamtstädtischen Personalkosten zu befassen. Allein die zentral durch den
Fachbereich Personal und Organisation veranschlagten und produktbezogen aufgeschlüsselten
Ansätze für Personalaufwendungen im sog. Personalkostenverbund belaufen sich in 2013 auf
insgesamt rd. 147 Mio. €.
Für Besoldungs- und Tariferhöhungen sind für das laufende Jahr insgesamt ausreichend Mittel
kalkuliert worden. Aktuell hat die Landesregierung NRW bekanntgegeben, das Tarifergebnis für die
Arbeitnehmer der Länder nicht eins zu eins auf die Beamten des Landes NRW zu übertragen, wovon
ursprünglich auszugehen war. Vielmehr ist beabsichtigt, eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte
Erhöhung vorzunehmen. Diese sieht vor, dass für die Besoldungsgruppen bis A 10 das Tarifergebnis
komplett übertragen wird und die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 jeweils 1 % Erhöhung in den
Jahren 2013 und 2014 erhalten. Die Besoldungsgruppen ab A 13 nehmen nicht an der
Tarifanpassung teil. Die entsprechende Gesetzesverabschiedung steht derzeit noch aus.
Der bereits Ende März 2012 verabschiedete Tarifabschluss für die Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen des Bundes und der Kommunen sieht folgende gestaffelte Erhöhung bei einer
Laufzeit von 24 Monaten vor:
3,5 Prozent ab dem 1. März 2012
1,4 Prozent ab dem 1. Januar 2013
und weitere 1,4 Prozent ab dem 1. August 2013.
Die zweistufige Tariferhöhung in 2013 wurde bei der Planung der Personalaufwendungen für
Beschäftigte berücksichtigt.
Für bereits beschlossene (Stellen)Mehrbedarfe (insbesondere für den U 3 - Ausbau und weitere
Maßnahmen im Ü 3 - Kindertagesstättenbereich sowie für neue Aufgaben oder Aufgabenzuwächse in
der Kernverwaltung) sind ebenfalls die entsprechenden Mittel eingeplant worden.
Im Rahmen der anstehenden Haushaltsplananmeldung 2014 sollen für das Jahr 2014 die
Personalkosten anhand bekannter oder erwarteter Besoldungs- bzw. Tariferhöhungen kalkuliert
werden.
Für die Folgejahre ab 2015 besteht laut Beschluss des Verwaltungsvorstandes die Vorgabe bei der
Planung der Personalkosten die aktuellen Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen zu
übernehmen. Der Steigerungssatz für die Personalaufwendungen beläuft sich demnach nur auf
jährlich 1 Prozent.
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Aachen
Ausdruck vom: 04.11.2014
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Hierbei wird davon ausgegangen, dass mögliche höhere Besoldungs- und Tarifabschlüsse durch
personalwirtschaftliche Maßnahmen aufgefangen werden können. Diese Annahme würde einen sehr
restriktiven Kurs bei der Stellenbewirtschaftung auf der Grundlage von verbindlichen
Konsolidierungsmaßnahmen voraussetzen, die in Folge umzusetzen wären.
Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 08.01.2013 beschlossen,
dass ab 2013 die Führungskräfte der einzelnen (Fach)Bereiche und Eigenbetriebe regelmäßig über
die Entwicklung der disponiblen Personalaufwendungen ihres Verantwortungsbereiches informiert
werden. Hierbei werden die Aufwendungen für Dienstbezüge und für Entgelte einschließlich der
Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Versorgungskasse für die Mitarbeiter/Innen
zusammengefasst, die den Produkten des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches zugeordnet sind.
Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Beihilfen werden nicht mit einbezogen.
Aktuell wurden die Zahlen (vorläufiges Ergebnisse 2010 – 2012, Planzahlen 2013 und prozentuale
Entwicklungen 2010 zu 2011 und 2011 zu 2012) an die einzelnen Bereiche verschickt. Im Herbst 2013
soll dann die Hochrechnung für das Jahr 2013 ergänzt werden.
Nachfolgend sind die zusammengefassten Zahlen für die Kernverwaltung und für die Eigenbetriebe
dargestellt.
Entwicklung
Entwicklung
2010 zu 2011
2011 zu 2012
in Prozent
in Prozent
122.229.800 €
-0,38%
3,85%
69.828.260 €
0,93%
3,34%
Org.
vorläufiges
vorläufiges
vorläufiges
Planzahlen
Einheit
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
2013
2010
2011
2012
Kernverwaltung
112.034.355 €
111.603.972 €
115.897.433 €
Eigenbetriebe
63.815.388 €
64.410.621 €
66.564.971 €
Mit Blick auf das vom Fachbereich Personal und Organisation erarbeitete Konzept zu den einzelnen
Handlungsfeldern eines ganzheitlichen Personalmanagement kommt dem Handlungsfeld
„Personalkostenmanagement“ insofern eine besondere Bedeutung zu, als alle anderen
Handlungsfelder, wie z.B. Personalbedarfsplanung, Personalgewinnung und -marketing, unter
ökonomischen Gesichtspunkten als Ganzes zu betrachten sind.
In diesem Kontext soll ein Personalkostencontrolling etabliert werden, das die Kostentransparenz
systematisch darstellt und den Produktverantwortlichen ermöglicht, über Ziele und Kennzahlen
steuernd einwirken zu können. Insofern besteht auch eine enge Verknüpfung zu dem am 01.03.2013
gestarteten Projekt „Entwicklung von steuerungsrelevanten Zielen und Kennzahlen im städtischen
Haushalt und für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen“. Die nunmehr zur Verfügung
gestellten Zahlen sollen den Produktverantwortlichen zusätzliche Möglichkeiten bieten, diesen
Steuerungsprozess mit gestalten zu können.
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Ausdruck vom: 04.11.2014
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Weitere zum Personalkostenmanagement gehörende Maßnahmen sind auch im Hinblick auf die
Einführung eines Zielstellenplans zu entwickeln. Dieser wird eine mittelfristige Planungsgrundlage für
die Fachbereiche und damit auch für die gesamtstädtische Personal- und Haushaltsplanung werden.
Dabei ist eine Betrachtungsweise, bestehende Aufgaben im Hinblick auf ihre ökonomische
Ausgestaltung unter Berücksichtigung von Prozess- und Ergebnisqualität sowie Kosten zu überprüfen.
Über den weiteren Fortgang zu diesem Thema wird zu gegebener Zeit informiert werden.
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